Es wurden die Zuzahlungen erhöht, auch für Krankenhausaufenthalte. Das heißt, es wird in Zukunft den Versicherten eine Bürde aufgelastet, die sie so nicht bringen können. Und es wird vorausschaubar sein, dass bei fehlender ausreichender Finanzierung hier die Leistungen auch im Krankenhausbereich ausgegliedert werden.
Ich denke, wenn man über Basisfallwerte spricht, muss man über das System der gesetzlichen Krankenversicherung sprechen. Deshalb steht der zweite Punkt Ihres Antrages eben im engen Zusammenhang mit dem ersten. Wie wird sich die gesetzliche Krankenversicherung entwickeln? Werden die Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern überhaupt noch diese hervorragende Infrastruktur nutzen können,
(Harry Glawe, CDU: Nicht so unruhig, Frau Linke! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das erklärt Ihnen Herr Glawe gleich, Frau Linke.)
eine moderne Ausstattung Elemente einer Kostenoptimierung sind. Diesen Aufgaben haben sich die Krankenhäuser, hat sich das Land in den letzten Jahren gestellt. Fraglich ist, weshalb es dieses Auseinanderdriften der Basisfallwerte, also letzten Endes der Leistungsvergütungen zwischen Ost und West gibt.
Und wir stimmen den Antragstellern zu, diese Leistungsdifferenzierung darf es nicht geben. Für gleiche Leistungen muss es auch gleiche Vergütung geben, denn – und das wollen wir auch berücksichtigen, das sollte man auch in die Debatte einbringen – die Versicherten im Osten zahlen dieselben Beiträge wie im Westen, nur eben die Ärzte werden anders vergütet beziehungsweise auch die Schwestern, die Leistungen in den Krankenhäusern werden unterschiedlich vergütet.
Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz, das wollen wir einfach sagen, wird schlichte Klientelpolitik betrieben zugunsten der Arbeitgeber, die praktisch entlastet werden, zugunsten der privaten Krankenversicherungen. Denn wer letzten Endes bestimmte Leistungen nicht mehr erhält durch die GKV, wird sich privat versichern, so er es denn kann. Es ist eine Privilegierung zuguns
ten der Altbundesländer und, was ich auch noch sagen möchte, was in dem GKV-Finanzierungsgesetz überhaupt nicht angesprochen ist, auch zugunsten der Pharmaindustrie, die zu den Großverdienern im Gesundheitswesen zählt, die sich also praktisch auf der Basis unserer GKV-Beiträge hier bereichert. Und das wird total ausgeblendet.
Das GKV-Finanzierungsgesetz ist ein Paradigmenwechsel, ist der komplette Ausstieg aus der Solidarität, der in jeder Hinsicht zulasten der Versicherten und der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, also eben auch zulasten der 17.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen des Gesundheitswesens geht. Wir lehnen diesen Systemwechsel ab. Und meine Fraktion erwartet, dass sich die Landesregierung, so, wie es im Antrag heißt, im Interesse der Bevölkerung des Landes morgen im Bundesrat positioniert. – Danke.
(allgemeine Unruhe – Jörg Heydorn, SPD: Ja, hören Sie gut zu! – Irene Müller, DIE LINKE: Haben wir alles schon gemacht, Herr Heydorn.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In der Gesundheitspolitik stehen die Dinge so ein bisschen auf dem Kopf. Ich war am Dienstag auf der Arbeitsgemeinschaft Krankenhäuser,
die sich hier in Schwerin zu ihrer Tagung versammelt hatte. Die Krankenhausgesellschaft wurde 20 Jahre alt. Das wurde einen Tag vorher gefeiert und dann am Dienstag tagte diese Arbeitsgemeinschaft. Festredner auf dieser Veranstaltung war Professor Weiser in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Leitenden Krankenhausärzte. Der trug die Dinge vor, wie er sie sieht, und führte dann aus, auf der Bundesebene sei ja durchaus die Zusammenarbeit mit den LINKEN und mit den Grünen ausgesprochen lobenswert. Aber der FDP hat er bescheinigt, dass sie sich in der Gesundheitspolitik von jedwedem ordnungspolitischen Rahmen völlig verabschiedet haben.
Der Vorsitzende der Leitenden Krankenhausärzte ist wahrscheinlich nicht unbedingt gerade ein Anhänger der LINKEN, aber wenn der auf einer öffentlichen Veranstaltung sich zu solchen Sätzen versteigt, dann, muss man sagen, scheint es ziemlich im Argen zu sein. Und genauso sieht es ja auch aus.
Wenn man sich den systematischen Ansatz unter anderem mit dem Gesundheitsfonds mal ansieht, dann ist Folgendes angedacht gewesen, völlig plausibel: Man hat gesagt, das Geld muss dahin, wo die Bevölkerung mit dem meisten Behandlungsbedarf sitzt, wo die Krankenbehandlungskosten am größten sind. Da muss das Geld hin. Das bedeutet auch, Geld nach Mecklenburg-Vorpommern. Demzufolge haben wir auch vom Gesundheitsfonds in erheblichem Umfang profitiert. Da haben wir profitiert und man hat das weiter fortgesetzt. Gesundheitspolitisch hat man das weiter fortgesetzt und gesagt, was für die Krankenhausbehandlung ein Stück
weit gelten muss, muss natürlich auch für die Ärztehonorare gelten. Das heißt, die Ärzte, die am meisten kranke Patienten behandeln, die brauchen auch eine entsprechende Ausstattung an der Stelle. Man hat das im letzten Jahr getan, indem man entsprechende Anpassungen vorgenommen hat.
Und was macht man jetzt? Jetzt wird dieser Weg verlassen. Jetzt geht es nach Willkür. Vielleicht geht es danach, dass jetzt in Baden-Württemberg im nächsten Jahr Wahlen sind, vielleicht geht es nach anderen Gesichtspunkten, ich weiß es nicht, aber dieser plausible Weg,
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Tja, Willkür überall, Herr Heydorn, auch im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.)
der eigentlich auf der Hand liegt, wird verlassen. Wir werden da hintangestellt aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Sachlich ist das alles nicht zu erklären. Vielleicht lässt sich die FDP-Fraktion heute noch ermuntern, uns hier bei dieser Geschichte zu unterstützen, denn ich habe hier ein Schreiben Ihres Bundestagsabgeordneten Christian Ahrendt vom 10. September 2009.
Er schreibt hier die Ärzte an und schreibt: „Ich schreibe Ihnen, da ich um Ihre Unterstützung für die Bundestagswahl am 27. September werben möchte.“ Und noch ein Zitat von Seite 2, da steht nämlich: „Die bundesweite Angleichung der Ärztehonorare wird den regionalen Gegebenheiten nicht gerecht.“ Das heißt, in diesem Schreiben an die hiesigen Ärzte hatte Herr Ahrendt noch erkannt, dass es regionale Unterschiede gibt,
Ist nicht passiert, so ist es. Es ist nicht passiert. Das ist eine ganz wichtige Sache, Herr Ritter.
Man kann eigentlich erwarten, dass ein Bundestagsabgeordneter, der um entsprechende Unterstützung bei der Ärzteschaft wirbt, sich letztlich auch daran hält, wenn noch nicht mal ein Jahr später die Dinge auf den Weg gebracht werden.
Also insgesamt muss man sagen, das, was man sich vorstellt, wird weder der Situation unserer Krankenhäuser gerecht, noch wird es der Situation der hiesigen Ärzteschaft gerecht. Es ist sachlich nicht nachvollziehbar. Insofern sind von uns Bemühungen anzustreben, diese Geschichte zu korrigieren. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Und Ihren Änderungsantrag, darauf ist die Ministerin eingegangen, der ist nicht zielführend, den lehnen wir ab. – Vielen Dank.
(Dr. Till Backhaus, SPD: Ach, Herr Grabow, jetzt! Seien Sie standhaft! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Jetzt erklärt er uns erst mal, was da abgeht in Berlin, das versteht kein Mensch.)
Sehr geehrter Präsident! Meine lieben Kollegen! Wir haben uns also zuarbeiten lassen vom Bundesgesundheitsministerium und ich lese mal den ersten Satz vor, nun könnte man über Fachleute streiten: „Entgegen der Formulierung des Antrages und der Begründung sieht die geltende Rechtslage keine zwingende Angleichung“
„der Landesbasisfallwerte an einen einheitlichen Basisfallwert vor.“ Ich gebe Ihnen nachher auch das Original