Jörg Heydorn
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Antrag treten die Koalitionsfraktionen an die Landesregierung heran, um sie darum zu bitten, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Begrenzungsregelungen der jährlichen maximalen Ausgaben der Rentenversicherungsträger für Leistungen zur Teilhabe an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.
Wenn wir uns den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ansehen, müssen wir feststellen, die Leistungen sind budgetiert. Die Leistungen sind budgetiert, das ist die eine Problemlage, und die zweite Problemlage ist, dass die Leistungen ermittelt werden im Rahmen einer Schätzung, wo man sich die Entwicklung der Bruttolöhne ansieht, und dann setzt man die Leistungen zur Teilhabe fest. Das führt im Ergebnis dazu, wenn die Leistungshöhe überschritten wird, dass das kommende Budget mit den Überschreitungsbeträgen verrechnet wird. Das heißt, das Budget wird dann schon gekürzt und es steht weniger zur Verfügung.
Und wenn man sich auf der anderen Seite ansieht, dass unsere demografische Entwicklung eher dazu führen wird, dass wir mehr Rehabilitationsleistungen brauchen in den kommenden Jahren, um Menschen im Arbeitsleben zu halten, medizinische Rehabilitation ist ein Bereich, Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben ist ein weiterer großer Bereich, dann kann man sich vorstellen, dass das schwierig wird.
Weiter muss man beachten, dass die Tatsache, dass wir im größeren Bereich mit Niedriglöhnen zu tun haben, natürlich dazu führt, dass die Budgets auch eher zu schrumpfen drohen, als dass sie steigen, und demzufolge weniger Leistungen zur Verfügung stehen. Und deswegen ist es unseres Erachtens erforderlich, die Leistungen zur Teilhabe künftig so auszugestalten, dass eine vernünftige Rehabilitation einer immer älter werdenden Arbeitnehmerschaft möglich ist, und deswegen bitten wir um Unterstützung für diesen Antrag. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Herr Roolf, ich bin da nicht bei Ihnen. Ich denke, das Thema löst man nicht mit Autofahren,
sondern wir haben es hier mit einer gesetzlichen Regelung zu tun, die inzwischen ein Systemproblem darstellt.
Und dieses Systemproblem besteht darin, dass auf der einen Seite der Rehabilitationsbedarf steigt und auf der anderen Seite die Bruttolohnsummen nicht entsprechend mitwachsen. Sie haben gerade gesagt, wenn das Geld nicht reicht, dann muss man einmalig anpassen. Was ist denn Grundlage für eine einmalige Anpassung, wenn nicht eine Bedarfsabschätzung?
Man weiß ja, nach welchen Methoden Bedarfsermittlung vorgenommen werden kann. Es ist nicht unsere Aufgabe als Landtag Mecklenburg-Vorpommern, jetzt hier vorzugeben, wie Bedarfsermittlungen für den Bereich vorgenommen werden müssen, sondern es ist unsere Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Versorgungssituation in dem Bereich in unserem Bundesland verändert, nämlich dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen, die einen Rehabilitationsbedarf haben, den auch zugestanden bekommen und nicht eine Ablehnung erhalten mit der Begründung, dass die Budgets in dem Bereich ausgeschöpft sind.
Ich würde das gerne zum Ende machen. Ich bringe meine Ausführungen zu Ende und dann können wir das gern tun.
Es geht dabei auch ausdrücklich nicht um Rente, darum geht es gerade nicht. Wir haben bei uns in der Fraktion mal von Herrn Goecke erfahren, also dem Chef der Arbeitsagentur Nord, ich hoffe, dass ich die Zahl jetzt richtig wiedergebe, dass jeden Monat in MecklenburgVorpommern 1.200 Arbeitsplätze frei werden,
weil deren Inhaber altersbedingt
ausscheiden. Und es ist ja schon eine spannende Frage, wie diese Arbeitsplätze neu besetzt werden können.
Eine noch viel spannendere Frage ist natürlich, wie man dafür Sorge tragen kann, dass möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei uns im Land auch diese Altersgrenze erreichen. Wir müssen gar nicht diskutieren, wie lange jemand arbeiten soll, ob jetzt bis 62, 63 oder 67, aber wir müssen die Voraussetzungen schaffen, dass es möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gelingt, diese Art Altersgrenze auch zu erreichen. Und da, finden wir, ist das System der in der Rentenversicherung verankerten Rehabilitation ein wichtiger Bereich und dieser Bereich muss bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden.
Es kann nicht sein, dass das von Budgets abhängig ist.
Ich freue mich sehr, dass wir für unseren Antrag auch die Zustimmung der LINKEN bekommen werden, aber was mir nicht bekannt ist, ist, dass es hier unterschiedliche Deckel gibt, also einmal ein Budget Ost und ein Budget West.
Meines Wissens gibt es das nicht,
sondern das Budget wird ermittelt auf der Grundlage der bundesrepublikanischen Bruttolohnsumme.
Wir wissen alle, dass wir bei der Rente da Ungerechtigkeiten haben und dass diese Ungerechtigkeiten hoffentlich irgendwann beseitigt werden. Aber hier bei den Leistungen zur Teilhabe im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung sind mir solche unterschiedlichen Budgets nicht bekannt.
Das ist gut, Frau Müller. Dann lassen Sie mir das mal zukommen und dann, denke ich, werden Sie sehen, dass ich recht habe.
Also ich freue mich, dass die LINKE hier uns folgt bei diesem Antrag. Ich bitte noch mal um Zustimmung
und bin damit mit meinen Ausführungen am Ende.
Gern.
Das kann ich nicht, aber ich kann Ihnen eins sagen, aus dem Bundeshaushalt wird die gesetzliche Rentenversicherung mit rund 80 Milliarden Euro jedes Jahr subventioniert.
Und wenn man sich vorstellt, dass für Menschen Rehabilitationsleistungen nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können, weil kein Geld da ist, dann kann man sich vorstellen, was passiert. Dann geht es nämlich irgendwann in die gesetzliche Rentenversicherung und das, was Sie auf der einen Seite sparen, das packen Sie auf der anderen Seite wieder obendrauf. Also ist das eine Milchmädchenrechnung.
Und außerdem haben wir auch ein entsprechendes Verständnis von Sozialstaat. Wir sind der Meinung, dass unabhängig von den Haushaltsmitteln letztendlich Leistungen zur Rehabilitation in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen sind. Es kann nicht sein, dass Menschen letztendlich mit Einschränkungen leben müssen, die durch eine entsprechende Gegenleistung, also durch eine entsprechende Leistung von Rehabilitation vielleicht nicht mehr vorhanden wären. Das, finden wir, ist nicht hinnehmbar, und das, wie gesagt, unter den Rahmenbedingungen, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben, wo unsere Bevölkerung immer älter wird. Wir müssen ein Interesse daran haben, diese älter werdende Bevölkerung so lange wie möglich dann auch an Arbeitsplätzen zu behalten und ein entsprechendes Angebot an Prävention und auch an Rehabilitation zur Verfügung stellen. Und ich finde es völlig legitim, wenn wir als Bundesland Mecklenburg-Vorpommern über unsere Instrumente darauf aufmerksam machen auf der Bundesebene und sagen, hier gibt es einen deutlichen Veränderungsbedarf und wir bitten den Bundesrat und die anderen Länder im gemeinsamen Kontext, mit uns hier für eine Verbesserung Sorge zu tragen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es auch ganz kurz machen. Vielleicht muss man das, was hier von uns entschieden worden ist, noch mal an einem Beispiel deutlich machen. Es geht um das Thema Weiterbildungsermächtigung für die Universitätskliniken. Wir haben in dieser Anhörung eine ganze Reihe von Professoren gehabt, unter anderem einen an die Universitätsklinik Rostock berufenen Onkologen, der vorher in Sachsen tätig war. In Sachsen hatte ihm die dortige Ärztekammer die volle Weiterbildungsermächti
gung zuerkannt. Mit dem Wechsel nach MecklenburgVorpommern war diese Weiterbildungsermächtigung dahin. Er musste zur Ärztekammer in Mecklenburg-Vorpommern
und die Weiterbildungsermächtigung beantragen. Die Ärztekammer in Mecklenburg-Vorpommern sprach ihm nur noch eine Teilweiterbildungsermächtigung aus und befristete diese auf ein Jahr. Das halten wir für nicht sachgerecht. Und wir hatten in dieser Anhörung einen ganz anderen Eindruck:
Da geht es nicht um sachliche Fragen. Da ging es um Macht, nämlich um die Macht der Ärztekammer, diesen Bereich konsequent in allen Bereichen unter ihrem Kuratel zu haben.
Und, Frau Dr. Linke, Sie haben hier ja ausgeführt zum Thema Verwaltungsverfahren, ich finde, Sie haben es nicht verstanden.
Es geht nicht darum, dass einem Professor im Rahmen eines Verwaltungsaktes seine Professur aberkannt werden soll. Das ist nicht der Punkt.
Wenn er nicht mehr zur Weiterbildung geeignet ist, von Fachärzten,
dann hat das auf die Stellung als Professor keinen Einfluss.
Es bedarf keines Verwaltungsaktes des Landes, sondern es bedarf einer Rücknahme beziehungsweise eines Widerrufes der Weiterbildungsermächtigung. Und für diesen Bereich bleibt nach wie vor die Ärztekammer zuständig.
Das wollen wir doch gar nicht anders. Sich also hier hinzustellen und solche Dinge zu erzählen, das finden wir schwierig,
weil man muss schon an der Realität bleiben und sich daran entlanghangeln.
Und auf eines ist zu meinem Erstaunen hier gar keiner eingegangen: Wir haben hier in der Anhörung sehr, sehr gute Schilderungen und Vorträge der leitenden Leute der Universitätsklinik Greifswald zu dem Thema gehabt, die gesagt haben, wir müssen an den Universitätskliniken darauf achten, dass wir wettbewerbsfähig sind. Professoren und Ärzte können heute überall hingehen.
Sie können sich aussuchen, ob sie nach München gehen, nach Hamburg, nach Frankfurt, Rostock oder Greifswald.
Und deswegen müssen wir mit unseren Verfahren einfach gut sein. Wir müssen schlank sein. Wir müssen bürokratiearm sein. Und wir müssen es diesen Leuten ermöglichen, hier gute Arbeitsbedingungen zu finden.
Dem haben wir Rechnung getragen. Und das, was von der LINKEN hier abgeliefert wird, gerade von Frau Dr. Linke, folgt immer dem alten Grundsatz: ahnungslos in der Sache, dafür immer definiert in der Auffassung und oft harsch im Ton. Aber so macht man keine Politik. Politikfähig sind Sie nicht. Sachpolitik, auch in dem Bereich, sieht anders aus. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Und dem Änderungsantrag der FDP, was Menschen mit Behinderungen angeht, stimmen wir zu. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie es mich vorwegnehmen: Inhaltlich schlüssig war der Vortrag nicht. Der Sachverhalt ist richtig beschrieben worden. Wir haben in der Vergangenheit eine Situation gehabt, dass die Kosten für die Warmwasserzubereitung der Haushaltsenergie zugeordnet worden sind. Es wurde dann immer hin und her gerechnet, wenn sie nicht explizit ausgewiesen worden sind, und es kam da zu entsprechenden Reduzierungen. Das hatte einen erheblichen Verwaltungsaufwand zur Folge, weil jeder, der so einen Bescheid zu erstellen hatte, natürlich diese Berechnungen vornehmen musste. Das dauerte länger und war auch nicht immer ganz einfach.
Die jetzige Lösung sieht vor, dass die Warmwasserkosten den Unterkunftskosten zugeordnet werden, wie das seine Analogie auch im Mietrecht hat. Wenn man sich das mal vorstellt, wie es im Mietrecht ausgestaltet ist, dann werden die Warmwasserkosten da nicht rausgerechnet, sondern sie sind da mit drin und sind Bestandteil der Nebenkosten. Als warme Betriebskosten werden sie berücksichtigt. Das ist auch sachlich richtig, das ins Sozialrecht umzusetzen.
Worauf zielt jetzt der Antrag der NPD ab? Der Antrag der NPD zielt darauf ab, dass die Stromkosten generell im Rahmen der Unterkunftskosten zu übernehmen sind. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass wir keine Analogie mehr mit dem Mietrecht haben, weil im Mietrecht, Sie werden es wissen, ist jeder, der eine Mietwohnung hat, letztendlich für die Bezahlung der Stromrechnungen dem Energieversorger gegenüber selbst verantwort
lich. Das halte ich auch für sachgerecht, weil gerade der Stromverbrauch sehr individuell ist.
Das ist eine ganz, ganz individuelle Geschichte. Das würde auch bedeuten, wenn man es jetzt so macht und die Stromkosten auch noch den Mietkosten zuordnen würde, dann würde das bedeuten, dass die Leistungsansprüche weiter aufwachsen. Die Leistungsansprüche wachsen weiter auf.
Darum geht es gar nicht, ob das grausam wäre. Seien Sie doch einfach mal ruhig! Hören Sie zu!
Vielleicht kommen Sie dann auch noch mal dazu, sich mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen
und Ihre eigene Haltung dann gegebenenfalls auch ein Stück weit zu überdenken.
Leistungsauswüchse: Ich will hier nicht darüber referieren, ob das, was heute an Leistungen erbracht wird, von der Höhe her ausreichend ist. Das muss ich auch nicht, denn es geht hier um den Begriff des notwendigen Lebensunterhaltes. Und ob der notwendige Lebensunterhalt ausreichend zur Verfügung gestellt wird, das unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Wir haben das in den letzten Monaten und Jahren immer wieder in der Diskussion gehabt. Ich denke da an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, was ganz klar gesagt hat: Der notwendige Lebensunterhalt, so, wie er in der Vergangenheit in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt worden ist, ist nicht sachgerecht ermittelt worden. Es ist nicht transparent, wie man zu dem Ergebnis kommt, dass der notwendige Lebensunterhalt dann eine bestimmte Summe betrifft. Und so sieht das also nach wie vor aus.
Das heißt, die Gerichte haben zu klären, ob der unbestimmte Rechtsbegriff des notwendigen Lebensunterhaltes in hinreichendem Umfang transparent ermittelt worden ist. Und dann wird man sehen, reicht das oder reicht das nicht. Das ist hier nicht das Thema. Aber es wäre systematisch einfach falsch, jetzt die Stromkosten auch noch den Unterkunftskosten zuzurechnen. Wenn also, wie gesagt, der notwendige Lebensunterhalt nicht ausreichend bemessen ist, dann muss man da oben etwas draufpacken.
Aber jetzt noch mal einen anderen Aspekt: Ich habe hier schon mal ausgeführt, dass der Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD in seiner Vergangenheit es ja schon mal versucht hat, diesen Staat zu ruinieren, indem er 18 Jahre, glaube ich, studiert hat. Das sind ungefähr 500.000 Euro, die das diesen Staat gekostet hat. Er hat es dabei nicht belassen, sondern ist dann auch in Anklam in Transferleistungen gegangen, hat dann selbst Sozialleistungen entgegengenommen.
Er hat damit Erfahrungen und kennt sich also aus. Es kann natürlich sein, dass die NPD heute hier nicht den allgemeinen Kümmerer geben will, sondern dass sich Herr Andrejewski
mit diesem Antrag in erster Linie um sich selber kümmern will. Man weiß ja nicht, wie seine Zukunft aussieht. Wenn er demnächst bei den Leuten in Anklam wieder sitzt und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten kann, kann es ja sein, dass er wieder zum Amt gehen muss und diesen Staat dann irgendwie wieder durch die Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen ruinieren will.
Und dann ist es natürlich ganz förderlich, wenn man ein paar Euro mehr in der Tasche hat.
Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wer hier die politischen Geisterfahrer sind,
das haben wir doch gerade in Ihrem Beitrag wieder eindrucksvoll erlebt, Herr Andrejewski.
Der war doch nicht von Sachkenntnis getrübt, kein bisschen.
Nein, darauf springe ich nicht an.
Das ist einfach das, was man dazu resignierend sagen kann.
Ich möchte auf ein paar andere Dinge eingehen, nicht auf Sie. Sie sind irgendwie, Sie sollten vielleicht nach Hause gehen
und uns das in Ruhe weitermachen lassen.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung brauchen. Was ist kennzeichnend für eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung? Das sind in ausreichendem Umfang Kinderärzte, Kinderärzte vor Ort, die nahe bei den Menschen sind, die in ihren Praxen sitzen und letztendlich Kinder behandeln. Das ist eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung.
Die Ministerin hat darauf aufmerksam gemacht, dass wir da Verbesserungsbedarf haben. Da muss man aber auch die Frage stellen: Wer ist denn letztendlich zunächst in der Verpflichtung, diesem Verbesserungsbedarf Rechnung zu tragen? Dann landen wir nicht beim Ministerium, dann landen wir nicht bei der Ministerin, sondern da sind wir bei der Kassenärztlichen Vereinigung, die hier den Sicherstellungsauftrag hat
und die wir fragen müssen: Was macht ihr denn in der Region Anklam dafür, dass wir eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung sicherstellen?
Das ist eine berechtigte Frage und der Sache muss man nachgehen. Insofern ist es auch nur schlüssig und richtig, dass man dann, wenn man Tendenzen erkennt, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in anderen Bundesländern, dass das mit der wohnortnahen ärztlichen Versorgung nicht mehr so richtig funktioniert, sagt, wir wollen hier Verantwortung wahrnehmen und wollen letztendlich Instrumente in die Hand bekommen, die es uns ermöglichen, künftig auf die Versorgungsplanung auch im ambulanten Bereich Einfluss nehmen zu können, um das miteinander abzustimmen und ordentlich zu verzahnen. Und, Frau Reese, nach der Erkenntnis, die Sie scheinbar gewonnen haben, sollten Sie in der eigenen Partei mal losmarschieren und für solches Gedankengut dann auch flächendeckend innerhalb der FDP dafür Sorge tragen, dass sich das durchsetzt. Das ist das Erste.
Und bei den Ausführungen von Frau Dr. Linke von der Linkspartei, da blieb mir fast die Spucke weg.
Da blieb mir fast die Spucke weg.
Nein, also mein Herz ist stabil.
Aber man muss sich hier mal die Frage stellen: Wer hat letztendlich dafür die Verantwortung getragen
und die Dinge umgesetzt, die wir heute quasi im Raum haben,
um die es heute geht und wo es darum geht,
die Dinge zu verbessern,
die Dinge, die wir Ihnen zu verdanken haben?
Nun schauen wir uns das mal ein bisschen näher an.
Sie stellen sich hier hin und sagen,
das, was wir haben, das atmet den Geist der bisherigen Krankenhausplanung.
Ja, so ist es.
Das atmet den Geist
der bisherigen Krankenhausplanung,
wofür Sie maßgeblich Verantwortung tragen.
Da gab es einen Träger,
der kommt zum Sozialministerium und sagt: Ich habe große Schwierigkeiten mit meiner Kinderstation. Die kann ich nicht mehr auslasten. Wirtschaftlich ist das für mich alles nicht mehr darstellbar und ich möchte jetzt darum bitten, dass diese Kinderstation aus der Krankenhausplanung herausgenommen wird. Was macht Frau Dr. Linke?
Frau Dr. Linke nimmt diese Kinderstation aus der Krankenhausplanung heraus. Da ist sie bis heute nicht mehr hineingekommen.
Und es hat auch kein Krankenhausträger einen Antrag gestellt, nämlich der zuständige Krankenhausträger, die AMEOS-Klinik, keinen Antrag gestellt, diese Station wieder zu eröffnen.
Und dann schauen wir mal auf Punkt 2, der hier in Ihrem Antrag formuliert ist, wo die Landesregierung aufgefordert wird,
dafür Sorge zu tragen,
dass wieder eine Kinderstation eröffnet wird oder in den Krankenhausplan hineinkommt. Wie soll das denn funktionieren auf der Grundlage unserer rechtlichen Möglichkeiten?
Wenn kein Antrag da ist, kann ich doch niemanden zwingen und sagen, also, ihr habt zwar keinen Antrag gestellt, aber das regeln wir schon mal ganz schlank, ihr kriegt jetzt ein Verwaltungsamt rübergeschickt und müsst eine Kinderstation hier in den Krankenhausplan mit aufnehmen. Das ist doch Quatsch. Das ist rechtlich einfach nicht zulässig. Das ist grober Unfug und das wissen Sie auch. Und Sie stellen sich hier hin und erzählen uns solche Läuschen, das ist doch unredlich.
Und der nächste Punkt zielt darauf ab, dass quasi eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Krankenhaus Anklam und der Universitätsklinik Greifswald zustande kommt, die dauerhaft die Versorgung absichert. Da weiß ich gar nicht, warum sich hier so aufgeregt wird. Sowohl Sie als auch Frau Reese als auch die Ministerin sagen, das wird verlängert, wir machen das.
Also wo ist das Problem?
Das war doch nur eine reine Klamauknummer. Die Versorgung ist sichergestellt, alle bekennen sich doch dazu. Das ist doch das Gute, dass wir hier im Land die Universitätsklinik und Möglichkeiten haben,
mit denen gemeinsam solche Projekte abzusichern.
Und jetzt noch mal einen Satz zu den 15.000 Unterschriften. Machen wir uns doch nichts vor: Wenn einer zu mir kommt und sagt, hör mal zu, hier soll eine Kinderstation gegebenenfalls dichtgemacht werden, bist du dafür, dass die erhalten wird, was sagen wir denn dann?
Alle durch die Bank hier sagen: Um Gottes Willen, das muss unbedingt passieren. Also …
So ist es.
Also es gibt für uns überhaupt keinen Handlungsbedarf. Es gibt die klare Aussage, sowohl von Ihnen als auch von Frau Dr. Linke als auch von der Ministerin, dass die Versorgung an der Stelle in Anklam weiterhin sichergestellt ist.
Man arbeitet konstruktiv daran und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. Es ist nur eigentümlich, wie hier bei dem Thema von Ihnen gearbeitet worden ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vereinzelte Abgeordnete der Linksfraktion sind ja heute wieder lustig drauf, Forstmeister Ritter hier vorneweg. Dabei ist das durchaus ein ernstes Thema.
Ja, so soll es auch sein, Herr Professor Methling, oder nicht?
Ich möchte Sie doch nicht zum Einschlafen bringen.
Sie sollen doch was davon haben, wenn ich hier vorne stehe.
Dann fangen wir jetzt mal an mit dem Entwurf des Landeswaldgesetzes.
Alle Redner und Rednerinnen haben ja darauf hingewiesen, dass der Wald heutzutage vielschichtige Aufgaben zu erfüllen hat. Er soll Wirtschaftsfaktor sein,
er spielt eine wichtige Rolle beim Thema Wasserspeicher, er spielt eine wichtige Rolle im Bereich der Ökologie, im Bereich der Freizeitnutzung und so weiter und so fort. All das ist interessengerecht auszutarieren. Das ist der Punkt. All das ist interessengerecht auszutarieren
und das leistet dieser Gesetzentwurf in guter Art und Weise.
Wir haben das ja heute hier gehört. Herr Dr. von Storch und die FDP wären eher für mehr, nein, für weniger Regulierung.
DIE LINKE, die will mehr regulieren. Und ich finde, dass der Gesetzentwurf, wie er heute auf dem Tisch liegt, einen guten Mittelweg darstellt, der letztendlich von allen akzeptiert werden kann.
Wenn man sich Ihre Redebeiträge noch mal so vor Ohren und Augen führt, dann haben wir zwar viel getrommelt, aber inhaltlich ist doch nicht viel gewesen.
Das, was kritisiert worden ist, Frau Reese, war irgendwie ein bisschen beleidigt, nach dem Motto: „Im Agrarausschuss wollte keiner mit mir diskutieren.“
Also ich habe durchaus Diskussionsbereitschaft gehabt. Aber wenn man sich mal Folgendes ansieht, dass Frau Reese hier heute gesteht, wir haben im Agrarausschuss 30 Änderungsanträge gestellt, von denen heute noch 4 übrig bleiben, da frage ich mich doch: Waren die anderen 26 nicht so wichtig, dass sie heute hier im Landtag unter den Tisch fallen konnten?
So sieht das aus, ja?!
Wenn man sich die Ausführungen zum Vorkaufsrecht noch mal so vor Augen führt, dann tut die FDP ja so, als wenn es hier um eine Enteignung geht. Das ist doch alles Unfug. Wenn man sich die Intention des Waldgesetzes ansieht,
da steht drin, wir wollen unseren Wald hegen, pflegen, wir wollen ihn vermehren. Und wenn dann der Staat sagt, da, wo Flächen verkauft werden, räume ich mir ein Vorkaufsrecht ein, um dieses Ziel zu verfolgen, dann können wir als SPD-Fraktion das nur als ausgesprochen sachgerecht bezeichnen.
Das ist eine sachgerechte Lösung, die wir richtig gut finden.
Und auch die Ausführungen zum Thema Leseholz und den Wald quasi mit einem Garten zu vergleichen, das ist ja schon irgendwie witzig,
das macht mich fast sprachlos. Sozialbindungspflicht des Eigentums, das ist öffentlich zugänglich, das ist öffentlicher Raum
und wenn da einer durchgeht und nimmt sich da ein bisschen Holz mit, weil er zuhause ein Feuerchen machen will, dann zu sagen, dafür braucht er die Genehmigung des Privatwaldbesitzers, das finde ich an den Haaren herbeigezogen.
Daran kann man auch deutlich erkennen, dass es richtig gewesen ist, dass wir als SPD den Regulierungsfaktor in diesem Gesetz durchaus hochgehalten haben.
Sie haben ja selbst darauf hingewiesen und auch Herr Dr. von Storch hat es deutlich gemacht, dass er sich hätte mehr Deregulierung vorstellen können als wir. Aber wie gesagt, wir müssen uns da in der Koalition zusammenfinden. Wir wären eher dafür gewesen, hier an der einen oder anderen Stelle auch noch mehr zu regulieren,
um diesen vielschichtigen Anforderungen, die an den Wald heute gestellt werden, in geeigneter Art und Weise gerecht zu werden.
Wenn man sich diesen Gesetzentwurf noch mal anguckt, dann hat er einen ganz klaren Aufbau. In diesem Aufbau wird erkennbar, dass gerade das, was Landeswald ist, noch mal auch unter eine besondere Betrachtung gezo
gen wird. Beispielsweise regeln wir, dass der Privatwaldbesitzer und der Kommunalwaldbesitzer den Wald bewirtschaften müssen unter Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft. Für den Landeswald sagen wir, wir wollen eine naturnahe Forstwirtschaft.
Und, Frau Schwebs, es stimmt ausdrücklich nicht, dass der Begriff der Natur nur in der nahen Forstwirtschaft im Landeswaldgesetz unerklärt bleibt. Das ist nicht wahr.
Das war ein Änderungsantrag der Koalition,
weil es uns wichtig war, dass zumindest im Gesetz – und das ist Aufgabe eines Gesetzes – bestimmte Leitplanken bei solchen Kerngedanken auch gesetzt werden.
Das haben wir getan.
Und das, was wir uns unter naturnaher Forstwirtschaft vorstellen, wird in dem Waldgesetz aufgegriffen und umgesetzt.
Lassen Sie mich eins sagen, Sie haben hier die bayerischen Verhältnisse angesprochen,
das Thema „Wald vor Wild“. Ich weiß, wie es in Bayern abgeht. In Bayern darf kein Stück Wild mehr den Kopf hochnehmen, dann liegt es gleich erschossen da. Solche Zustände wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht haben.
Wir wollen das so nicht. Wir sind für eine naturnahe Waldbewirtschaftung und das bedeutet angemessene Wilddichten. Aber in das Gesetz zu schreiben, wir wollen hier Wald vor Wild
mit den Konsequenzen, die daran hängen, das ist mit uns nicht zu machen. Das sage ich Ihnen ganz deutlich an der Stelle. Deswegen muss man auch darüber nicht hinausgehen.
Auch bei uns im Wald soll das Thema Gatterung nicht mehr praktiziert werden. Es wird im Einzelfall immer notwendig sein, an bestimmten Flächen bestimmte Baumarten zu gattern. Wenn Sie irgendwo eine Tanne quasi ungegattert aufwachsen lassen wollen, wird das einfach schwierig. Aber der Grundsatz ist hier klar determiniert:
Wir wollen keine Gatter und wir wollen Pflanzen nicht eingattern. Das hat mit naturnaher Waldbewirtschaftung nach unserer Auffassung nichts zu tun. Aber so rigide, wie Sie das fordern, ist das mit uns nicht zu machen.
Lassen Sie mich noch einen Satz sagen zu dem Tausch von Landeswald. Das, was Sie als Änderungsantrag eingebracht haben, ist doch windelweich. Da steht drin …
Nein. Es steht doch drin, implizit.
Das habe ich Ihnen im Ausschuss schon gesagt. Es steht doch im Gesetz. „Implizit“ bedeutet, dass ich Wald erhalte und mehre und dass ich ihn nicht verkaufe.
Außerdem müssen wir doch mal gucken, wo die Hürden hängen. Die Hürden für Waldverkauf in dieser Größenordnung, worauf Sie abgestellt haben, sind hier im Landtag. Die Fraktionen dieses Landtages haben sich eindeutig dazu bekannt. Wir haben gesagt, mit uns ist das nicht zu machen. Wir wollen den Wald nicht verkaufen.
Das wollen wir heute nicht. Das wollen wir morgen nicht. Das wollen wir in der nächsten Legislaturperiode auch nicht.
Damit lasse ich es hier genug sein,
bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung für den Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Fangen wir mal mit den Formalien an. Also auch die SPD ist dafür, dass die Angelegenheit im Sozialausschuss und auch im Bildungsausschuss beraten wird. Also wir schließen uns dem Antrag an. Aber man muss natürlich dabei bedenken, dass wir auch hier Fristen einzuhalten haben. Es geht um eine Menge Geld und wir müssen dieses Gesetz abschließend in der nächsten Landtagssitzung verabschieden, das heißt also, da ist dann schon das Erfordernis gegeben, dass das dann in den Ausschüssen, die jetzt beantragt wor
den sind, auch entsprechend zügig beraten wird, denn ansonsten kommt das Geld auf der kommunalen Ebene wahrscheinlich nicht an. Deswegen sollten wir alle mit Vollgas daran arbeiten, dass das auch so passiert.
Aber jetzt zur Ausführung.
Da wird von hier nicht widersprochen, es kann gerne beim Wirtschaftsausschuss bleiben, aber der Sozialausschuss und der Bildungsausschuss sind nach unserer Auffassung auch dringend zu beteiligen.
Aber jetzt zu den inhaltlichen Aussagen. Frau Dr. Linke, Sie haben ja ausgeführt, dass unsere Ministerin Frau Schwesig diese Angelegenheit und diese Chance mit dem Bildungs- und Teilhabepaket hat einfach ungenutzt verstreichen lassen. Da muss ich Sie fragen: Verfolgen Sie eigentlich keine Nachrichten? Nehmen Sie nicht wahr, was im öffentlichen Raum politisch diskutiert wird? Kriegen Sie nichts mit? Also das ist ja die Schlussfolgerung daraus.
Also ich will in diesem Zusammenhang noch mal daran erinnern, dass gerade dieses Bildungs- und Teilhabepaket auf Messers Schneide stand: auf der einen Seite also zwei Parteien, nämlich die CDU und die SPD, die sich mit ihren Vorstellungen auf der Bundesebene ziemlich kontrovers entgegenstanden, mit der Konsequenz, dass das fast am Scheitern war, und auf der anderen Seite der Wunsch der Bevölkerung, dass das zum Erfolg geführt wird.
Und ich denke, wir haben hier das getan, was erforderlich war, nämlich einen Konsens gesucht, dass letztendlich dieses Paket noch bei den Menschen ankommt. Wer hätte denn was davon gehabt, wenn da nichts mehr passiert wäre, wenn man auseinandergegangen wäre, jeder hätte gesagt, also ich nehme für mich in Anspruch, recht gehabt zu haben, aber mehr wäre für die Leute nicht dabei herausgekommen? Das wäre doch das größte Desaster gewesen.
Und auch wenn Sie sagen, das ist eine Geschichte ohne Ergebnis, kann ich nur sagen, schauen Sie in das Gesetz! 45 Millionen Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kommen nach Mecklenburg-Vorpommern. Und wir müssen das jetzt umsetzen, wie es letztendlich beschlossen wurde. Ihnen allen ist bekannt, dass die SPD bei diesem Thema ganz andere Vorstellungen gehabt hat. Wir sind auch nicht dafür, dass man hier Einzelansprüche etabliert hat, sondern wir wären auch sehr dafür gewesen, dass das Ganze in Bildungsstrukturen ganz generell gegangen wäre, aber das war einfach auf der Bundesebene nicht durchzusetzen. Und nun müssen wir das tun, was letztendlich unser Auftrag ist, nämlich dafür Sorge tragen, dass die Dinge, die natürlich unzulänglich sind, von uns in einer geordneten Art und Weise hier im Land zur Realisierung kommen.
Und wenn Sie die Frage stellen, warum sind nicht alle angeschrieben worden und auf das hingewiesen worden, was letztendlich für Ansprüche bestehen, dann würde ich empfehlen, gehen Sie mal zu Ihrer Oberbürgermeisterin in Schwerin, Frau Gramkow, die gehört Ihrer Partei an,
und fragen Sie die, warum sie nicht ein Schreiben losgelassen hat an alle Betroffenen. Und dann machen Sie die Runde weiter und gehen dahin, wo Sie die Landräte stellen. Auch die hätten, sage ich mal, sehr zügig mit solchen Schreiben an die Sonne treten können. Das ist nicht passiert, aber das sind die Orte, die zuständig sind. Wir als Land sind nicht dafür zuständig, wie das vor Ort umgesetzt wird.
Man wird sich vor Ort entscheiden müssen, geht es in die Behörden oder bleibt es im Jobcenter, wer sind jetzt die Akteure, die das realisieren. Das ist eine Sache, die muss jetzt vor Ort entschieden werden, und das wissen Sie auch. Und dann sich hier hinzustellen und zu sagen, also jetzt zählen wir mal angebliche Versäumnisse auf, das finde ich ein bisschen unfair und unzulänglich. Und ansonsten, wie gesagt, mit dem Änderungsantrag bitte ich dem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Professor Tack, die Frage, warum so lange mit der Herzogin und ihren Bevollmächtigten verhandelt worden ist, die dürfen Sie an uns nicht richten. Wir als SPD-Fraktion haben mit niemandem verhandelt, sondern das hat die Regierung getan, und ich finde, das ist auch das gute Recht der Regierung. Und wenn wir uns mit diesem Thema beschäftigen, müssen wir zunächst erst mal die Frage,
müssen wir,...
Er kann sich auch dazu äußern, hat aber nicht mitverhandelt.
... müssen wir erst mal die Zuständigkeit klären, also sicherlich die Zuständigkeit der Landesregierung, in diesen Dingen zu verhandeln, Verhandlungen zu führen und die gegebenenfalls auch zum Abschluss zu bringen. Aber es ist die Zuständigkeit dieses Landtages, darüber zu befinden, ob man Wald tauschen will oder nicht. Das liegt an uns und deswegen müssen wir das auch nicht ins Gesetz schreiben, weil so, wie der Landtag über Gesetze entscheiden kann, kann er natürlich auch über solche Tauschvorgänge entscheiden.
Wenn es einem späteren Landtag in den Sinn kommen sollte, das Waldgesetz zu verändern und das, was Sie gerne reinformuliert hätten, rauszunehmen, dann tut er das. Wenn es einem späteren Landtag hier in den Sinn kommt, Wald tauschen zu wollen in Größenordnungen, dann kann er das tun. Das ist sein gutes Recht, das entspricht seiner Zuständigkeit. Und deswegen halten wir das an der Stelle nicht für nötig.
Ich will aber auch noch mal ausdrücklich bekräftigen, was ich gesagt habe: Mit der SPD-Fraktion ist dieser Tausch nicht zu machen, nicht in dieser Legislaturperiode und auch nicht in der nächsten Legislaturperiode. Und das würde ich gerne begründen. Das lässt sich nicht darauf reduzieren, dass man sagt, keine Ölschinken gegen Wald. Das ist im Grunde genommen eigentlich nicht das, worum es inhaltlich geht. So.
Wenn man mal heute in die FAZ guckt vom 14.04.2011, da äußert sich, wird zitiert, der Direktor des Staatlichen Museums hier aus Schwerin. Ich zitiere: „Der Wald bleibt uns und kann weiter betreten werden, die Kunstgüter aber sind dann weg.“ Und jetzt überprüfen wir doch mal den Wahrheitsgehalt von dem, was hier drinsteht.
Es ist klar, auch Privatwald kann betreten werden, aber wir sind ja gerade hier als Fachpolitiker dabei, dieses Thema Waldgesetz zu beraten. Wir haben die abschließende Beratung im Agrar- und Umweltausschuss gehabt – Herr Professor Tack hat darauf hingewiesen – und uns ist noch mal allen deutlich geworden, welchem großen Druck, welchem großen unterschiedlichen Druck unser Wald ausgesetzt ist.
Es gibt ökonomische Interessen, starke ökonomische Interessen zur Nutzung des Waldes. Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass meiner Kenntnis nach aus diesem Stück Wald, um das es hier geht, jährlich ein Holzertrag von zurzeit über 300.000 Euro rausgeholt wird,
über 300.000 Euro per annum aus diesen 400 Hektar Witziner Wald. Das ist der erste Punkt. Also großer Druck, ökonomischer Druck, ökologischer Druck. Wir haben in erheblichem Umfang Artenschutzverpflichtungen zu erfüllen, ob das die Vogelschutzrichtlinie ist, ob das FFH ist, ob das Natura 2000 sind – großer ökologischer Druck auf den Wald. Klimaveränderungen, Wasserhaushalt ist der nächste Punkt dabei. Wir haben im Rahmen der Anhörung zum Waldgesetz festgestellt, dass das Thema Freizeitnutzung für den Wald im erheblichen Umfang eine Rolle spielt. Das sind alles Dinge, die müssen wir berücksichtigen.
Und wenn man sich die Architektur des Waldgesetzes ansieht, dann berücksichtigen wir das, und zwar in unterschiedlicher Art und Weise. Wir schreiben für den sich in Privathand befindlichen Wald vor, dass wir sagen, der soll nach Kriterien der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft bewirtschaftet werden, und für den Landeswald schreiben wir vor, dass dieser Wald nach ökologischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden soll. Das heißt, hier geht es noch mal um andere Kriterien, beispielsweise Belassung von Totholz im Wald und so weiter und so fort.
Das sind wichtige Dinge, wo man nicht nur hergehen und sagen kann, der Wald kann weiter betreten werden, aber die Kunstgegenstände sind weg. Und deswegen sind wir mit Ihnen inhaltlich auch einer Meinung. Wir sind dafür, den Wald zu erhalten, ihn zu mehren, ihn zu hegen und zu pflegen. Wir wollen das, was wir an der Stelle haben, das wollen wir in der Hand behalten, weil der Druck auf den Wald so groß ist und weil wir glauben, dass wir als öffentliche Hand, als Land das wirklich wollen.
Der zweite Punkt, den ich gerne vortragen möchte, ist ja auch die Frage: Was wollen denn die Menschen? Und wenn man mal nach Witzin fährt oder Sternberg und Umgebung und fragt die Leute, dann ist das eine ganz klare Aussage, die man bekommt. Die Leute wollen nicht, dass dieser Wald gegen Kunstgegenstände getauscht wird.
Und es ist unseres Erachtens keine Schande, wenn Politiker an dieser Stelle eine derartige Interessenlage der Menschen vor Ort in entsprechender Art und Weise berücksichtigen, und auch das ist für uns handlungsleitend.
Und als Letztes...
Das brauchen wir nicht, habe ich gerade dargelegt, weil unsere Haltung ist an der Stelle klar.
Und als Letztes möchte ich ein Stück weit noch mal meinen Fraktionsvorsitzenden Norbert Nieszery unterstützen. Natürlich ist es auch ein Stück weit berechtigt, mit der Herzogin von Mecklenburg darüber zu verhandeln, ob ihre moralische Position zum Land nicht so ist, dass sie auch über das Jahr 2013 oder 2014 diese Kunstgegenstände dem Land weiterhin kostenlos zur Nutzung überlässt.
Das ist ja auch eine berechtigte Sache, da muss man doch drüber reden dürfen
und deswegen, habe ich den Eindruck, sind wir inhaltlich nicht auseinander. Aber diesen Antrag müssen wir hier nicht beschließen und wir müssen das auch perspektivisch nicht in das Landeswaldgesetz aufnehmen. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen, obwohl wir hier eine ganz klare Position an der Stelle haben und diesen Waldtausch nicht mittragen werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zunächst etwas Grundsätzliches ausführen zum Aufbau unseres Sozialstaates. Der ist von bestimmten Grundüberlegungen bestimmt.
Es gibt eine Grundüberlegung, das ist das sogenannte Versicherungsprinzip. Das heißt, ich zahle Versicherungsbeiträge ein und wenn der Leistungsfall eintritt, erhalte ich Leistungen daraus.
Ein anderer Aspekt ist der Versorgungsaspekt. Das war ein großes Thema damals im Bereich der Kriegsopferfürsorge. Das heißt, wo Leute Leib und Leben eingesetzt haben und mit Verletzungen nach Hause gekommen sind, ist der Staat eingetreten und hat ihnen aus diesen Gründen Leistungen zur Verfügung gestellt.
Und es gibt das Prinzip der Fürsorge. Diesem Prinzip der Fürsorge liegen Überlegungen der Nachrangigkeit zugrunde. Nachrangigkeit heißt, Hilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann beziehungsweise die erforderliche Hilfe von Dritten, also von anderen erhält. Von diesem Nachrangigkeitsprinzip ist auch der Paragraf 528 BGB erfasst, „Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers“.
Hier ist gerade schon ausgeführt worden, es müssen ein paar Tatbestände erfüllt sein, bevor der Paragraf 528 greift. Die Schenkung muss vollzogen sein und es muss Bedürftigkeit des Schenkers eingetreten sein, das heißt, er muss nicht mehr dazu imstande sein, den Unterhalt für sich oder für seine Angehörigen sicherstellen zu können. Dann kommt dieser Aspekt der Schenkungsrückforderung in Betracht.
Jetzt kommt das Wesentliche, worüber wir uns im Klaren sein müssen, nämlich was für ein Selbstverständnis haben wir. Denn der Antrag der NPD-Fraktion zielt darauf ab, mit den Folgen einer Schenkung die Allgemeinheit zu belasten, das heißt, derjenige, der sein Vermögen weggibt und bedürftig wird, belastet mit den Kostenfolgen die Allgemeinheit. Das ist der erste Punkt, den man dabei sehen muss. Und dann beschränkt sich dieser Antrag auch nur auf den SGB-II-Bereich, also nur auf den Bereich des Arbeitslosengeldes II. Was ist mit dem Bereich der Sozialhilfeleistung? Was ist mit dem Bereich der Pflege? Die werden hiervon nicht erfasst. Das heißt, da würden diese Dinge weiter greifen, nur beim Arbeitslosengeld II wäre es dann nicht so.
Im Kern will der Antrag darauf hinaus, dass er sagt, die Überleitung von Leistungsansprüchen auf die Behörde,
das sei alles Behördenwillkür, das sei ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Ein jeder muss selbst entscheiden können, ob er der Schenkungsrückforderung zustimmt oder nicht. Das kann er, indem er sagt, ich nehme die Leistungen nicht in Anspruch. Also wenn jemand einen Antrag stellt auf Arbeitslosengeld II und er wird damit konfrontiert, dass die Behörde ihm sagt, wissen Sie, dann prüfen wir auch das Thema Schenkungsrückforderung, und er will das nicht, dann muss er nur sagen, ich nehme die Sozialleistungen nicht in Anspruch, dann kann letztendlich diese Schenkung nicht auf die Behörde übergeleitet und von dieser zurückgefordert werden.
Es geht im Kern wirklich darum, ist man der Meinung, dass diese Dinge letztendlich kostenmäßig auf die Allgemeinheit und damit auf den Steuerzahler in jedem Falle sozialisiert werden sollen. Da sind die demokratischen Fraktionen dieses Hauses der Meinung, dass das deutlich zu weit geht.
Dann ist es auch so, dass der Beschenkte nicht völlig schutzlos ist. Natürlich gilt diese Frist von zehn Jahren, aber wenn jetzt der Schenker sich irgendwie schuldhaft in die Situation der Armut gebracht hat, kann das nicht zulasten des Beschenkten gehen. Das ist ein Aspekt dabei.
Ja, ich denke, dass das auch in Ihrem Sinne ist.
Ich habe von der Linksfraktion noch keine Äußerung gehört, dass diese Dinge quasi in jedem Falle auf die Allgemeinheit zu sozialisieren sind. Das tut mir leid, Frau Borchardt, solche Positionen von Ihnen sind mir nicht bekannt.
Alles in allem gibt es im Gesetz auch Schutzbestimmungen, die letztendlich den Beschenkten schützen. Wenn er Gefahr läuft, selbst den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen nicht mehr in angemessener Art und Weise sicherstellen zu können, ist beispielsweise eine solche Schenkungsrückforderung nicht möglich. Die Schenkungsrückforderung bezieht sich auch immer nur auf den Teil der Notlage. Also nicht in jedem Fall ist der Gesamtwert der Schenkung zurückzufordern, sondern immer nur das, was letztendlich davon relevant ist.
Insgesamt ist dieser Antrag nicht zielführend und wird von uns abgelehnt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Also als ich diesen Antrag gelesen habe, wollte ich erst drunterschreiben,
wollte ich erst drunterschreiben: „g. u. g.“ – gelesen und gelacht.
Jetzt bin ich nur noch fassungslos.
Die Argumentation der LINKEN ist selbst quasi eine formaljuristische, nach dem Motto: „Es steht im Gesetz, jetzt muss auch geliefert werden.“
Obama, glaube ich, hat im Wahlkampf Sprüche rausgehauen, so nach dem Motto: „It‘s time to deliver.“ Also Frau Linke sagt, das steht im Gesetz, jetzt muss aber auch geliefert werden.
Ich war nun als Sitzungsteilnehmer im Sozialausschuss dabei.
Ich war als Sitzungsteilnehmer im Sozialausschuss dabei.
Ich kann mich sehr gut an den Vortrag des Staatssekretärs vom Inhalt her erinnern,
ohne jetzt in dieses Protokoll zu gucken. Es ging darum, dass er gesagt hat, Leute, schauen wir uns doch mal unsere Situation an. Jeder weiß, dass wir auf der Ebene der Landesregierung durch unsere personellen Anpassungsprozesse auch keine Überkapazitäten mehr haben und sehen, dass wir nach Prioritätsgesichtspunkten unsere Arbeit erledigen müssen.
Mit den Gesundheitsberichterstattungen in der Vergangenheit ist es immer so gewesen, da wurde im Nachgang von zwei Jahren ein Haufen Papier beschrieben und das landete entweder gleich im Papierkorb oder es landete in der Schublade, weil die Zahlen, die da zum Ausdruck gebracht worden sind, waren zum Zeitpunkt des Erscheinens schon letztendlich wieder veraltet.
Und dann hat er den Vorschlag gemacht, den die Ministerin gerade zitiert hat. Allen Teilnehmern, auch den Teilnehmern der LINKEN, das hat man ja an dem Abstimmungsergebnis gesehen, waren die Dinge einsichtig, sie konnten es nachvollziehen. Ja, es macht Sinn, wenn man Interesse an bestimmten Zahlen hat, ins Internet zu gehen und sich die Dinge anzugucken. Ja, es macht Sinn, Kurzberichte in der Größenordnung von 30 Seiten relativ zeitnah vorzulegen,
wo man dann auch unkompliziert durchkommt. Und ja, es macht Sinn,