Protokoll der Sitzung vom 08.07.2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 100. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/3613 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/3613 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Kreher, Vizepräsident, Fraktion der FDP, die Frage 1 zu stellen.

Guten Morgen! Frau Präsidentin! Herr Minister!

1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren die Umstrukturierungsmaßnahmen der zweiten Phase der Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Die Umgestaltung des Vorbereitungsdienstes ist erforderlich, um unter anderem den Bedarf von Lehrkräften spezieller Fächer und Fachrichtungen beziehungsweise bestimmter Lehrämter mit den aktuellen Bewerbungen in Übereinstimmung zu bringen. Hierzu werden den angehenden Lehrern seitens des Landes besondere Angebote gemacht, ihre Lehrbefähigung um eine Unterrichtserlaubnis zu erweitern.

Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen Land und Lehrkräften ist der neu gestaltete Ausbildungsvertrag, der Regelungen der teilweise neu zu fassenden Vorbereitungsdienstverordnung vorwegnimmt und den Referendaren zu einer sicheren rechtlichen Grundlage für die Durchführung des Vorbereitungsdienstes verhilft.

Sie sagten „sicher“. Ist auch sichergestellt, dass das zweite Staatsexamen Mecklenburg-Vorpommerns nach wie vor bundesweit anerkannt ist und sich unsere Absolventen auch über die Landesgrenzen hinweg bewerben können?

Also man kann es immer nur wieder betonen, dass es so ist. Und die Unterrichtserlaubnis, was das Problemfeld der Erweiterung betrifft, das ist auch in den letzten 20 Jahren so gewesen, bedeutet, für Mecklenburg-Vorpommern, wenn Sie das auf das zweite Staatsexamen beziehen, ist die bundesweite Anerkennung gesichert.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, die Fragen 2 und 3 zu stellen.

2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um Lehramtsstudenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die sich für eine Referendarstelle am 1. Juli nicht bewerben können, weil sie bis zum 1. Juli noch keine Abschlusszeugnisse erhalten haben, noch in ihrem Abschlussjahr eine erfolgreiche Bewerbung zu

ermöglichen, die nicht von Bewerbern anderer Bundesländer rechtlich mit dem Argument angegriffen werden kann, dass Bewerber nach dem Termin 1. Juli in unzulässiger Weise berücksichtigt werden?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Es konnten sich in einem regulären Einstellungsverfahren Kandidaten aus der gesamten Bundesrepublik bewerben. Benachteiligungen waren ausgeschlossen. Eine Nachbesetzung erfolgt ausschließlich bei Stellen, welche im Einstellungsverfahren nicht besetzt werden konnten. Die Absolventen der ersten Staatsexamensprüfung nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind über die Möglichkeit einer Nachbesetzung informiert worden. Bis zum 07.07., also gestern, musste das Interesse bekundet werden und bis zum nächsten Freitag, also 16. Juli, müssen die Bewerbungen eingegangen sein. Dienstantritt wird der 18. August sein. Bei Überschreitung der Kapazitäten greifen die Maßgaben des Lehrerausbildungskapazitätsgesetzes und der Lehrerausbildungskapazitätsverordnung.

Zusatzfrage: Also können auch Studenten, die ihre Zeugnisse oder ihr Abschlussdiplom oder wie auch immer, ihre Abschlussunterlagen erst im Juli erhalten, sich dann noch bewerben mit den Unterlagen?

Ich kann es nur noch mal öffentlich betonen: Dies war von Anfang an so geregelt und war auch den Absolventen so mitgeteilt. Auch der eine oder andere, der da in der Öffentlichkeit sozusagen vielleicht im Fokus stand, ist mittlerweile mit seinen Bewerbungsunterlagen im Verfahren. Und zur Stunde ist es so, dass 7 Absolventen bei Grund- und Hauptschulen, 17 bei Haupt- und Realschulen und 3 bei Sonderpädagogik ihre Bereitschaft angezeigt haben. So die Bewerbungsunterlagen dann den Voraussetzungen entsprechen, werden diese selbstverständlich in den Vorbereitungsdienst übernommen.

Zweite Frage.

3. Welches sind die wesentlichen Inhalte des Gutachtens von Gutachterin Constanze Messal, das dem Sender NDR 1 Radio MV vorliegen soll, in dem der Zustand archäologischer Funde, die in Bunkern des Schlosses Wiligrad lagern sollen, angeblich als – Zitat – „hochgradig verseucht und stark von Schimmelpilzen befallen“ eingestuft wurde?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Das Gutachten stellt im Wesentlichen den Istzustand der Sammlung dar. Mit der vorgenommenen Analyse und fotodokumentarischen Sicherung zum Pilzbefall werden Aussagen zu den vorhandenen Schimmelpilzen und deren Dekontaminationsmöglichkeiten getroffen. Im Wege der systematischen Umsetzung des im Jahre 2009 in den Landeshaushalt eingestellten Standortentwicklungskonzeptes zur Schaffung von Neubaudepots für die Sammlungen des kulturellen Erbes des Landes wurde auch die Aufgabe der Bunker in Wiligrad und deren fachgerechte Beräumung betrieben.

In einer Besprechung am 13. Oktober 2009 des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege mit dem Betrieb für Bau und Liegenschaften wurde der gebotene Arbeitsablauf fixiert. Dazu gehörte auch die Festlegung, vor der Beräumung der Bunker in Wiligrad ein Gefahrengutachten erstellen zu lassen. Das Gutachten wurde vom Minis

terium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das zuständige LAKD dann beauftragt. Noch vor der Fertigstellung des Gefahrengutachtens wurde durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit dem Betrieb für Bau und Liegenschaften ein geeigneter Standort für die Aufnahme der Kulturgüter aus den Bunkern von Wiligrad ermittelt und der Beginn der Beräumung der Bunker für den Sommer des laufenden Jahres ins Auge gefasst.

Nachdem im Gefahrengutachten, welches Ende April 2010 vorlag, präzise festgestellt wurde, welche Schutzmaßnahmen bei der Beräumung der Bunker erforderlich sind, wurden die Arbeiten zur Beräumung der Bunker in Wiligrad beginnend im Sommer des laufenden Jahres fortgesetzt.

Das Gutachten wurde von uns nicht nur in Auftrag gegeben, um die Schadensursache festzustellen, sondern auch, um geeignete Maßnahmen zur Beseitigung beziehungsweise Minimierung der Schäden und der Abwendung von Gefahren für die bei der Beräumung tätigen Mitarbeiter zu erarbeiten und um eine ordnungsgemäße Erfassung und sichere Zwischenlagerung der Kulturgüter bis zur Fertigstellung der Neubaudepots in der Stelling-Straße in Schwerin zu gewährleisten. Es ist vorgesehen, schrittweise Außenstandorte der archäologischen Sammlungen an einem zentralen Standort zusammenzuführen, an dem sie sicher zwischengelagert und ordnungsgemäß betreut werden können, bis die Neubaudepots in der Stelling-Straße in Schwerin fertiggestellt sind.

Die Gesamtausgaben für die Umsetzung des ersten Schrittes, nämlich der Schließung der provisorischen Depotstandorte mit akuter Gefährdung, die vornehmlich mit der Prüfung auf Kontamination, der fachgerechten Bergung, der Erfassung der Informationen, der Entsorgung der kontaminierten Verpackungen, der Dekontamination der Neuverpackung und Beschriftung und der EDV-Erfassung verbunden sind, werden mit 720.000 Euro beziffert.

Zusatzfrage: Haben Sie meinen Brief bezüglich der Einsicht in dieses Gutachten erhalten?

Ihr Brief ist gestern bei mir eingegangen.

Zweite Zusatzfrage: Wann kann ich das Gutachten selbst einsehen?

Wir bearbeiten den Brief umgehend. Ich gehe davon aus, dass das in der nächsten Woche möglich ist.

Danke.

Bitte schön.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Regine Lück, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 4 und 5 zu stellen.

Herr Minister!

4. Wie sollen die im Landeshaushalt für 2011 vorgesehenen Komplementärmittel zu den verschiedenen Städtebauförderprogrammen eingesetzt werden und in welcher Art und Weise soll der Landtag an der Entscheidung zur Mittelverwendung beteiligt werden?

Liebe Kollegin Lück! Die von der Bundesregierung angekündigte Halbierung der Städtebaufördermittel wird massivste, gravierendste Auswirkungen haben, auch bei uns im Land. Und es ist ja nicht nur in dem Bereich so, sondern auch die Halbierung bei der energetischen Sanierung und auch jetzt die aktuellen Kürzungen beim Wohngeld werden im gleichen Maße indirekt Auswirkungen auf diesen Bereich haben. Auch die Bauunternehmen werden diese Streichung schmerzhaft spüren, Arbeitsplätze werden gefährdet sein und insbesondere die Kommunen werden insgesamt sehr hart getroffen sein.

Was das für den Landeshaushalt 2011 bedeutet, können wir zurzeit nicht absehen. Wir wissen zwar das Volumen, was der Bund uns kürzen will, wir können aber bisher nicht sagen, weil wir noch keine Meldungen des Bundes haben, in welchen Teilprogrammen und die Untergliederung nach Ländern, wie wir also ganz konkret im Detail betroffen sind.

Gestern hat das Bundeskabinett den Haushalt beschlossen, die Zahlen sind erst mal vom Volumen her bestätigt worden. Ich hatte gehofft, dass sich der Bundesminister im Interesse der Länder und Kommunen und der Baubranche einsetzt und durchsetzt. Das hat er leider nicht getan.

Sobald die Zahlen konkret spitzgerechnet für Mecklenburg-Vorpommern vorliegen in Gänze, werden wir über weitere Schritte zum Umgang mit den dann zu veranschlagenden Programmmitteln entscheiden. Ich betrachte es als Selbstverständlichkeit, dann dem Bau- und Verkehrsausschuss sofort die Zahlen auch vorzulegen, sodass wir politisch über dieses Thema diskutieren können.

Danke.

5. Ist eine Aufstockung des landeseigenen Programms zur Städtebauförderung vorgesehen und welche Vorstellungen des Landes bestehen darüber hinaus, um die Städtebauförderung auch weiterhin auf hohem Niveau fortsetzen zu können, falls der Bund dauerhaft die Städtebauförderung reduziert?

Abgeordnete Lück, ich werde neben der Tatsache, dass wir das im Ausschuss dringend diskutieren müssen, weil das ja auch um die Tatsache der Komplementärmittel geht, einen Krisengipfel in der kommenden Woche, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe, durchführen, bei dem der Städte- und Gemeindetag, die Architekten- und Ingenieurkammer, die Kommunen und die Sanierungsträger und andere eingeladen werden, wo wir über diese Sparmaßnahmen diskutieren werden. Wir werden dann über Möglichkeiten diskutieren, inwieweit man punktuell als Land etwas entgegensteuern kann. Aber ich denke, es dürfte jedem klar sein, dass bei einer Halbierung der Mittel – wir reden ja über round about 50 Millionen – wir mit Mitteln aus dem Landeshaushalt so in voller Gänze nicht entgegensteuern können. Das ist die bittere Wahrheit.

Gut, danke.

Die Frage 6 wird in Abstimmung mit der Fragestellerin schriftlich beantwortet.

Ich bitte nun den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Frage 7 zu stellen.

Herr Minister!

7. Welche Auswirkungen hätte die massive Reduzierung der Städtebauförderung – nach Plänen der Bundesregierung von 610 Millionen Euro auf 305 Millionen Euro – für öffentliche Bauvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern?

Ich kann da nur auf die Antwort, die ich gerade gegeben habe, verweisen. Erst wenn wir die genauen Zahlen haben vom Bund, auf die Länder runtergerechnet und auf die einzelnen Teilprogramme, dann können und müssen wir diskutieren, wie sich das auswirkt und wie man dem entgegensteuert.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 8 und 9 zu stellen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Sie ist nicht da.)