Volker Schlotmann

Sitzungen

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Frau Präsidentin! Lieber Kollege Schnur, Sie meinten Interventionsmöglichkeiten, ne?!
Ich weiß ja, was Sie gefragt haben.
Kollege Schnur, das Projekt ist ja im Bundesverkehrswegeplan 2003 benannt und ausschließlich in Zuständigkeit des Bundes. Wenn Sie die angeblichen Kompetenzstreitigkeiten, die in der Presse zum Teil Widerhall gefunden haben sollen, meinen, sind mir solche Kompetenzstreitigkeiten definitiv nicht bekannt. Was es gibt, ist eine Diskussion vor Ort, ob sich bestimmte Interessengruppen beteiligen an den möglichen Kosten eines Gutachtens.
Fakt ist aber der: Rein formal gesehen ist die Finanzierung einer neuen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, wie übrigens das Gutachten von 2008, allein durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu tätigen. Das Bundesministerium hatte damals zugesagt, eine erneute Untersuchung in Auftrag zu geben, wenn es neue belastbare Fakten gibt, die ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis erwarten lassen. Ich denke, als Land müssen wir an dieser Stelle ansetzen.
Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, Sie auch darüber zu informieren, dass ich eine Arbeitsgruppe eingesetzt habe, die sich jetzt konkret mit dem Thema Karniner Brücke und Möglichkeiten auseinandersetzen muss, weil ich denke, die Phase des Hätte, Wenn und Aber muss jetzt vorbei sein. Diese Arbeitsgruppe hat am vergangenen Montag das erste Mal intensiv mehrere Stunden getagt. Beteiligt sind die UBB, also die Usedomer Bäderbahn, die Deutsche Bahn AG, das Aktionsbündnis von der Insel Usedom und die polnische Botschaft, was mich besonders gefreut hat. Abgesagt haben leider die Länder Berlin und Brandenburg und das Bundesministerium.
Wir haben dort zwei Arbeitsgruppen gebildet, die sich auf der einen Seite mit dem Thema der Nachfrage, also für wen machen wir das eigentlich oder rennen wir einem Hirngespinst hinterher, auseinandersetzt. Mit dem Thema Kosten beschäftigt sich eine andere Untergruppe, die vor allem die aktuellen Personen- und Güterverkehrspotenziale für die Bahn, die aus dem Usedomer Gebiet und dem vorliegenden Stadtgebiet von Swinemünde, zu prüfen hat und Möglichkeiten betrachten und bewerten soll, den bisher immer nur grob ermittelten Investitionsbedarf, und das muss man sich immer vergegenwärtigen, von rund 140 Millionen Euro zu senken. Damit wird sich jetzt intensiv auseinandergesetzt. Und sobald die positiven Ergebnisse, aus meiner Sicht hoffentlich positiven Ergebnisse, vorliegen, wir rechnen damit gegen Jahresende, wird das Land den Bund zu einer erneuten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auffordern.
Ich halte mich ausdrücklich an diesen Landtagsbeschluss. Das Land wird diese Studie, diese neue Studie nicht finanzieren.
Abgeordneter Andrejewski, eine institutionelle Zusammenarbeit zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Vermittlungsbüro der Agentur für Arbeit findet nicht statt. Das schließt allerdings eine Zusammenarbeit bei einzelnen grenzüberschreitenden Projekten mit Beteiligung der polnischen Seite nicht aus. Derzeit liegen keine konkreten Projekte vor.
Abgeordneter Andrejewski, in Paragraf 2 des ÖPNV-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist als Ziel die besondere Berücksichtigung der Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkungen gefordert. Deshalb ist es ein wichtiges Kriterium bei Förderanträgen in meinem Hause. Im ÖPNV, für den dann letztendlich die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig sind, werden vom Land Infrastrukturinvestitionen nur noch dann getätigt und gefördert, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Bei Fahrzeugneubeschaffungen gilt grundsätzlich: Busbeschaffungen in den Stadtverkehren werden nur gefördert, wenn Niederflurbereiche vorhanden sind, und auch bei Linienbussen mit Einsatz im ländlichen Raum, die vom Land gefördert werden, gilt dies grundsätzlich.
Im Übrigen, nicht nur im ÖPNV, sondern auch in den Vorgaben bei den Verdingungsunterlagen im schienengebundenen Personennahverkehr ist das mittlerweile expliziter Bestandteil. Wir arbeiten zurzeit die Richtlinie aus für die Förderung von Neubeschaffungen. Wir werden Ende nächsten Monats so weit sein. Da steht das dann aber explizit auch noch mal neu drin.
Das ist im Moment noch nicht ganz genau zu quantifizieren, weil das auch mit davon abhängig ist, welche Bedarfe uns die jeweiligen ÖPNV-Träger und -Unternehmen melden. Ich denke, zumindest als politische Aussage, dass wir da noch erheblichen Bedarf haben und deswegen uns auch ganz konkret darauf konzentrieren.
Auch das ist nicht zu quantifizieren. Aber wir reagieren auf den Bedarf und deswegen stellen wir unsere Förderrichtlinie genau da rauf um.
Ich sagte ja, die soll Ende nächsten Monats...
... vorliegen, ja.
Bitte.
Abgeordneter Pastörs, grundsätzlich muss gesagt werden, man kann sich nicht auf alle Umstände im Leben vorbereiten in dem Sinne, dass nichts mehr passieren kann. Das ist einfach nicht auszuschließen. Das einfach mal als Vorbemerkung.
Ich war nach dem Unfall, direkt nach dem Unfall vor Ort und habe mit den Mitarbeitern der Straßenbauverwaltung das Unfallgeschehen ausgewertet aus Sicht der Straßenbauverwaltung. Ich habe mit der Polizei dort gesprochen, mit den Feuerwehren und wir haben aus diesen Gesprächen heraus sofort Folgendes veranlasst: Wir untersuchen zurzeit, wo Bodenerosionen im Land häufiger auftreten, wo die Gefahr besteht, dass sie auftreten, und wo bei entsprechender Witterung Flugsand auftreten kann. Daraus erarbeiten wir und erstellen wir ein Gefahrenregister, zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium, weil da die Unterlagen vorliegen zu dem Thema Bodenerosion.
Das Ziel ist es, Verkehrsteilnehmer durch Schilder vor Ort und Informationen im Verkehrsfunk zu sensibilisieren, dass nicht nur Flitzermeldungen, sondern eben auch solche Warnmeldungen rechtzeitig und frühzeitig über den Rundfunk gehen. Wir werden das versuchen, indem wir – auch das kann ich hier gleich klarstellen – ein flexibles Tempolimit fordern. Um das zu erläutern, was ist damit gemeint: Damit ist gemeint, Sie kennen wahrscheinlich alle auch von der Autobahn die aufklappbaren Schilder für Lkw-Kontrollen und wenn eine solche Gefahrenlage droht – droht, nicht erkennbar schon da ist, sondern droht –, wollen wir diese Schilder dann aufklappen und sozusagen von 100, 80, 60 runterbremsen, aber eben nur bei Bedarf. Wir werden das in Kombination mit dem Wetterdienst durchführen.
Und wir prüfen zurzeit, wir haben auf der neuen Rügenbrücke elektronische Mess- und Warneinrichtungen für Wind installiert und wir prüfen gerade, ob diese Einrichtungen in modifizierter Form auch für diese Gefahrensituation einsetzbar sind.
Also ich möchte nicht belehrend wirken, aber Fakt ist der, dass die Zusatzfragen sich immer auf die Antwort von mir auf Ihre ursprüngliche Frage beziehen müssen.
Von daher, …
… von daher würde ich jetzt trotz Ihrer Kommentierung auf diese Frage in der Form nicht eingehen.
Bitte.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin!
Kollege Griese, bevor ich für meinen Kollegen jetzt diese Rede halte, möchte ich einige kurze persönliche An merkungen machen. Seit 35 Jahren treibt mich dieses Thema Atomenergie um. Das heißt, mit 19 Jahren war ich das erste Mal damit konfrontiert. Ich habe in Kalkar demonstriert, ich habe in Wackersdorf demonstriert und in Gorleben und ich hätte es mir nie träumen lassen, dass ich einmal zu diesem Thema hier reden muss und soll. Das heißt, das ist für mich schon eine besondere Sache. Und ich werde mir erlauben, das habe ich mit meinem Kollegen so abgestimmt, dass ich an einigen wenigen Stellen auch persönliche Anmerkungen mache, die, ich sage mal, etwas differenzierter zu sehen sind als das, was ich für meinen Kollegen vortrage.
Meine Damen und Herren, die Naturkatastrophe in Japan im März mit ihren Folgen für das Atomkraftwerk Fukushima hat in Deutschland zu einem Umdenken in der Energiepolitik geführt. Es wird einen Atomausstieg in Deutschland geben, das ist sicher und unbestritten. Die Randbedingungen und der Zeitpunkt sind noch Gegenstand sehr umfangreicher Diskussionen. Durch die Gesamtkonzeption „Energieland 2020“ und die Fortschreibung des Aktionsplans Klimaschutz ist in Mecklenburg-Vorpommern die Behauptung berechtigt, dass wir strategisch konzeptionell gut aufgestellt sind. Das wurde von der Bund-Länder-Vergleichsstudie für erneuerbare Energien im Jahre 2010 auch festgestellt. Auf der Grundlage von „Energieland 2020“ und des Aktionsplans Klimaschutz, die im Rahmen der Großen Koalition erarbeitet worden sind, lässt sich die Energie- und Klimaschutzpolitik für Mecklenburg-Vorpommern für die kommenden Jahre weiterentwickeln. Daran hat Fukushima nichts geändert.
Meine persönliche Auffassung dazu ist, wir müssen hier deutlich mehr Tempo machen, deutlich mehr Tempo machen als bisher angekündigt.
Denn, meine Damen und Herren, uns wurden die Gefahren in dem Zusammenhang nochmals, zum wiederholten Mal mehr als deutlich vor Augen geführt.
Das energie- und klimaschutzpolitische Konzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt Maßstab unseres Handelns. Ein Schwerpunkt dabei ist der Ausbau der erneuerbaren Energien, und hier insbesondere der Windkraft, nach dem Grundsatz, Energie muss umweltverträglich, versorgungssicher und bezahlbar bleiben.
Gestatten Sie einige aktuelle energiepolitische Ergänzungen. Diese Woche wurde im Klimarat ein Pflichtenheft vorgestellt. Darin werden acht Schwerpunkte benannt, die aktuell und zeitnah umgesetzt werden müssen.
1. Energieeinsparungen, das heißt also auch Vorbildwirkung
2. Netzausbau fortschreiben und forcieren
3. Netzentgelte bundesweit umlegen
4. Speicherung voranbringen
5. Entwicklung des Energiestandortes Lubmin, Bau neuer Gaskraftwerke
6. Genehmigungsverfahren beschleunigen
7. die Ausbildung in der Energiewirtschaft forcieren
8. Kommunikation und Information
Jede Form der Energieerzeugung muss ihren Beitrag zu einer zuverlässigen, bezahlbaren und umweltgerechten Versorgung leisten. Wir setzen deshalb im Land nicht nur auf verstärkte Energieeinsparungen beziehungsweise bessere Energieeffizienz und den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, sondern wir setzen auch auf die Nutzung hocheffizienter fossiler Kraftwerke. Natürlich ist Energiespeicherforschung ebenso für uns ein wichtiges Thema, und um die unstete Stromerzeugung aus Windkraft und Fotovoltaik auszugleichen, brauchen wir geeignete Speichermedien, zum Beispiel Druckluftspeicher oder die Nutzung von Methan oder Wasserstoff. Dabei spielt auch der Punkt Kommunikation und Information eine besondere Rolle.
Künftig muss noch mehr Wert auf eine sachliche Informationspolitik mit Konzentration auf technisch-wirtschaftliche Aspekte der Energiewirtschaft gelegt werden, also zum Beispiel, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Stromversorgung rund um die Uhr funktioniert, und welche wirtschaftlichen Mechanismen dazugehören. Zwischen den vielen Informationen verschiedenster Interessengruppen ist es schwierig für die Bevölkerung, sich ein ausgewogenes Meinungsbild zu machen. Auch dies trägt dazu bei, dass sich vielerorts Widerstände in der Bevölkerung bilden.
Und nun zu Ihrem Antrag: Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE möchte, dass der Landtag das Landesinteresse am unverzüglichen und unumkehrbaren Atomausstieg bekräftigt. Sie möchte nicht, dass Privathaushalte und kleine und mittelständische Unternehmen die Umstellungskosten ungebremst aufgebürdet bekommen. Weiterhin möge der Landtag die Landesregierung auffordern, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, eine staatliche Strompreiskontrolle wieder und Kappungsgrenzen sowie Sozialtarife neu einzuführen.
Beim Landesinteresse am Atomausstieg sind wir uns, denke ich, alle einig. „Unverzüglich“ und „unumkehrbar“ sind aber Begriffe, die, wie bereits gesagt, sich in der Diskussion befinden. Derzeit läuft das Moratorium.
Nach den dem Wirtschaftsminister vorliegenden Erkenntnissen ist ein unverzüglicher Ausstieg aus Versorgungssicherheitsgründen nicht möglich. Die Versorgung ist zwar ohne die sieben plus eins abgeschalteten Kernkraftwerke noch gewährleistet, allerdings mit nur noch geringen Reserven. Weitere Abschaltungen sind kurzfristig nicht möglich, ohne die Versorgung zu gefährden. Über eine Revisionsklausel wird ebenfalls verhandelt.
Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, Sie möchten weiterhin die Kosten nicht den Privatpersonen und kleinen Betrieben aufbürden. Dafür wollen Sie das Rad der Geschichte zurückdrehen, denn Sie wollen die Preisaufsicht zurückhaben sowie Energie- mit Sozialpolitik vermischen, indem Sie Sozialtarife verlangen.
Zunächst zu dem Thema Kontrolle und Wettbewerb: Grundkonsens zwischen den meisten in diesem Land ist, wir haben ein marktwirtschaftlich orientiertes Wirtschaftssystem, das in einen europäischen Kontext ein
gebettet ist. Spätestens mit der EU-Binnenmarktrichtlinie Strom und Gas setzt die EU auf Wettbewerb als Ordnungsprinzip. Diesen Wettbewerb gilt es zu stärken. Es muss uns gelingen, noch mehr neue Energieanbieter auf den Markt zu holen. Die Wirkung kennen Sie selber, Konkurrenz belebt das Geschäft und steigendes Energieangebot führt zu günstigeren Preisen. Zur Belebung des Wettbewerbs spielen bei uns die Kraftwerksprojekte in Lubmin eine besondere Rolle.
Das bleibt jetzt jedem selbst überlassen.
Wettbewerbskontrolle erfolgt durch die Kartellbehörden und die Aufsicht über die Netzkosten hat die Bundesnetzagentur, denn alle Netzbetreiber – Bahn, Telekom, Gas und Strom – sind Monopolisten, die kontrolliert werden müssen. Das reicht vollkommen aus. Eine Preisaufsicht, wie sie 2007 endgültig abgeschafft wurde, brauchen wir für den Strommarkt nicht.
Nun zu den Sozialtarifen:
Die fordern Sie nur, ohne darauf einzugehen, wie sie funktionieren sollen oder zu finanzieren sind. In der Vergangenheit hat DIE LINKE diese Vorstellungen etwas präzisiert. Es war die Rede davon, dass die ersten 250 bis 500 kW Strom pro Jahr kostenlos vom Stromversorger an bedürftige Haushaltsmitglieder abzugeben sind. Zusätzlicher Bedarf wird zu einem festen höheren Arbeitspreis berechnet, Mehrkosten werden auf die Netzentgelte umgelegt.
Die Meinung des Wirtschaftsministers hierzu ist eindeutig: Sozialpolitik ist Aufgabe des Staates und nicht der Energieversorger und schon gar nicht der übrigen Energieverbraucher, die die Sozialtarife mitzufinanzieren und die Mehrkosten zu tragen hätten. Hier müssen andere Lösungen gefunden werden.
Ein Hinweis auf den aktuellen Zeitplan sei mir ebenfalls noch gestattet. In Vorbereitung des nächsten Energietermins der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder am 3. Juni dieses Jahres finden verschiedene Gespräche auf Fach- und politischer Ebene statt. Das Bundeskabinett wird nach Vorlage der Ergebnisse der Reaktorsicherheitskommission, des Ethikrates, der Abstimmung mit den Bundesländern und zwischen Bundesregierung und Opposition und anschließend dem Bundesrat über die künftige Energiepolitik entscheiden. Im Juni muss die Diskussion im Land intensiviert werden. Daher machen zum jetzigen Zeitpunkt, hier werden grundsätzlich für die künftige Energiepolitik in Deutschland Weichen gestellt, Forderungen an die Bundesregierung keinen Sinn. Das sage ich ausdrücklich auch noch mal im Namen des Wirtschaftsministers.
Meine Damen und Herren, langfristig ist davon auszugehen, dass die Energieversorgung durch erneuerbare Energien die preiswerteste und die vielleicht auch einzige Möglichkeit bleiben wird. Bis dahin sollte mit steigenden Energiepreisen gerechnet werden, denn es müssen neue Technologien – ich habe darauf hingewiesen, Speicher und anderes – entwickelt und Infrastrukturen
gebaut werden. Des Weiteren bedürfen die erneuerbaren Energien noch einige Jahre einer staatlichen Förderung, um zum vollen Einsatz zu kommen. Eine Energiewende zum Nulltarif wird es nicht geben. Die Allgemeinheit der Verbraucher, Bürger wie Betriebe, wird ihren Beitrag leisten. Ein persönlicher Einschub von mir: Allerdings müssen die Kosten dann auch gerecht verteilt werden. Das ist für mich entscheidend dabei.
Der Wirtschaftsminister plädiert dafür, jetzt im Land nicht in Aktionismus zu verfallen. Erst müssen die Untersuchungsergebnisse auf Bundesebene vorliegen, anschließend muss dann eine konstruktive Diskussion im Land über das wichtige Thema Energie- und Klimapolitik geführt werden. – Danke sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Ehrenamtlichen und insbesondere den Kameraden in den Feuerwehren, zu denen ich im Übrigen auch zähle,
zu danken für das freiwillige Ehrenamt, das Engagement über das Maß hinaus. Ich glaube, dass man keine Gelegenheit verpassen sollte, das auch öffentlich zu tun, diesen Dank auszusprechen, und zwar unabhängig von Wahlkämpfen, meine Damen und Herren.
Liebe Kollegen von der FDP-Fraktion, diesen Antrag habe ich, das sei mir nachgesehen, betrachtet unter dem Motto, hier wird jetzt das Spiel gespielt: „Wer ist der größte Feuerwehrfreund im ganz Land?“, sozusagen als Ruf in den Spiegel hinein. Und da lässt die anstehende Wahl im September natürlich grüßen.
Ich habe Verständnis für Ihre Situation, darüber brauchen wir gar nicht zu reden. Aber gerade bei dem Thema bitte ich um mehr Ehrlichkeit, wirklich um mehr Ehrlichkeit. Ich werde im Einzelnen noch darauf eingehen, denn ich glaube, dieses Thema ist so wichtig, dass es nicht verdient hat, im Wahlkampf zerrieben zu werden zwischen unterschiedlichen Interessen.
Ja, ich gehe ja darauf ein. Sie müssen doch nicht gleich zurückbellen, mein Gott!
Okay, Sie haben angefangen zu bellen, Herr Kreher.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zu …
Getroffene – Pünktchen, Pünktchen – bellen. So habe ich das einmal gelernt.
Ich möchte mich jetzt gerne, wenn es die FDP-Fraktion erlaubt,
dem Antrag der FDP-Fraktion widmen.
Danke sehr, wunderbar. Aber solche Anmerkungen gehören dazu, auch die können Sie sich nicht verkneifen. Das gehört hier einfach nicht her.
Meine Damen und Herren, mit der Einführung des EUFührerscheins hat sich deutlich für alle Akteure abgezeichnet, dass wir hier einen starken Handlungsbedarf haben, der dazu dienen soll, die Handlungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit der Dienste, insbesondere auch
der Feuerwehr, zu gewährleisten. Wir wissen, es fehlt an Mitgliedern in Wehren, die zum Führen schwerer Einsatzfahrzeuge berechtigt sind, denn der neue EU-PkwSchein, den die meisten jungen Menschen im Übrigen haben, berechtigt nur zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Ich habe meinen damals noch gemacht, damit darf ich heute auch noch bis 7,49 Tonnen fahren. Das ist das, was sich geändert hat.
Im Gesetz ist eine Erhöhung der Tonnage bis 7,5 Tonnen vorgesehen, geplant. Ich glaube, das bietet auch Abhilfe, denn nicht nur die FDP, sondern auch Ministerien diskutieren viel, sprechen viel mit dem Landesfeuerwehrverband, auch mit örtlichen Kreisfeuerwehren und, und, und, und. Da sind beileibe nicht hundert Prozent alle der gleichen Meinung, auch in den Feuerwehren nicht. Und das ist auch gut so.
Meine Damen und Herren, die abschließenden Beratungen zum Gesetz stehen jetzt im Bundesrat an und wahrscheinlich in der Bundesratssitzung Ende nächsten Monats. Und danach werde ich oder will ich diese Reform so schnell wie möglich umsetzen, also noch in diesem Jahr.
Wichtig dabei ist aber, und da stimme ich der FDP zu, dass man mit den Betroffenen redet, für die man glaubt, als Politiker etwas zu machen. Das ist immer das Entscheidende, aber das wird manchmal vergessen. Wir werden mit den Betroffenen intensiv diskutieren, wie die praxistaugliche Umsetzung auszusehen hat. Das ist das entscheidende Faktum bei diesem Problem.
Im Verlauf der Beratungen zu dieser Reform ist allerdings eines klar geworden: Wir müssen alle, alle gemeinsam, aufpassen, dass es hier nicht zu einer Kollision mit dem EU-Recht kommt.
Ich kann Ihnen sagen – die Information habe ich von dem FDP-Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium –, am 06.09. vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission genau in dieser Richtung nachgefragt, ob etwa die Bundesregierung vorhat, das aufzuweichen im Sinne einer allgemeingültigen Fahrerlaubnis, also genau das Ziel, was Sie erreichen wollen.
Das heißt, die EU hat schon drohend den Zeige finger gehoben und gesagt: Leute, ihr dürft das so nicht machen.
Ich sage Ihnen, wenn Sie sich den Gesetzentwurf der Bundesregierung ansehen, dann geht dieser Gesetzentwurf genau dahin,
eben nicht gegen EU-Recht zu verstoßen. Und wenn Sie jetzt als FDP-Fraktion den Führerschein als vollwertige Fahrerlaubnis fordern, tun Sie genau das, was die Bundesregierung,
was auch Ihre Leute in der Bundesregierung definitiv nicht wollen,
was sie unbedingt vermeiden wollen. Die Einführung des Führerscheins als vollwertige Fahrerlaubnis wäre ein offener Verstoß gegen die EU-Führerscheinrichtlinie und hätte entsprechende Konsequenzen, meine Damen und Herren.
Ich denke, wir haben den Handlungsbedarf bei den Einsatzkräften erkannt. Wir beteiligen uns nicht an einem Wettbewerb „Wer ist der größte Feuerwehrfreund im ganzen Land?“, sondern wir wollen eine rechtssichere, praxisnahe und schnelle Regelung. Ich möchte Ihrem Gedächtnis vielleicht noch einmal ein bisschen auf die Sprünge helfen. Ich habe hier vor geraumer Zeit deutlich gemacht, dass ich auch die Behördenfahrschulen, abgestimmt mit dem Innenminister, öffne für die Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren, um dort vor Ort ihre Führerscheine machen zu können. Das wird in der Praxis auch genutzt, also bedarf es dieses Antrages nun wirklich nicht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war jetzt ein Novum in 17 Jahren Parlamentszugehörigkeit. Der Antragsteller bringt seinen Antrag ein und erklärt in seiner Begründung, warum der eigene Antrag eigentlich überflüssig ist. Ich will Ihren Antrag im Wortlaut zitieren:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bund dafür einzusetzen, dass in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung entschieden werden kann, ob Unterscheidungszeichen in Kfz-Kennzeichen geführt werden.“ Und dann bringen Sie in Ihrer Begründung nämlich genau das, was aktueller Sachstand ist. Auf meinen Antrag hin, zusammen mit meinem sächsischen Kollegen und meinem thüringischen Kollegen, hat die Verkehrsministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland nämlich genau das beschlossen, zusammen mit dem Bund, dass der Bund jetzt prüft, in welcher Form wir genau diese Änderung im Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung herbeiführen können, wo die kommunale Ebene dann selbst entscheiden kann.
Also, ich mache genau das – und Sie haben es ja sogar zitiert –, was Sie hier mit Ihrem Antrag fordern.
Also das habe ich auch noch nicht erlebt. Das ist also, na ja, ich bin da schon etwas irritiert. Und wenn Sie diese Initiative unterstützen wollen, das steht Ihnen zu, das steht jedem zu, das wird hier, glaube ich, auch flächendeckend getan.
Aber ich glaube, die Kommunalpolitiker, die sich gleich noch zur Wort melden, die werden mit Ihnen vielleicht einen kleinen Strauß ausfechten zu einer Argumentation oder einer Definition, die Sie in Ihrer Begründung haben, nämlich „das jeweilige Kommunalparlament“.
Erstens. Kommunalparlament, ist das eigentlich ein Rechtsbegriff in der Kommunalverfassung? Dann habe ich nicht aufgepasst 17 Jahre lang.
Und zum anderem, denke ich mir, muss man dann noch definieren: Was verstehe ich unter kommunaler Ebene und kommunalem Rahmen?
Meine ich damit jede? Meine ich damit auch Neu bukow oder Plöwen oder Hiddensee oder weiß der Henker, was?
Also, meine Damen und Herren, ich glaube, Sie tun sich selbst den besten Gefallen, wenn Sie den Antrag wieder zurückziehen. – Danke.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, tut mir leid, ich hatte meine Rede vorhin schon um 80 Prozent gekürzt, aber was Sie jetzt gerade hier gesagt und vom Stapel gelassen haben, dazu muss ich noch mal etwas sagen. Ich war Teilnehmer dieser Konferenz – ich besitze das Protokoll der Konferenz – und Ihre FDP-Kollegen aus Niedersachsen und anderswo auch. Und dann will ich hier zitieren, weil Sie gerade gesagt haben, wir hätten beschlossen, dass das nur mit den Kreisen geprüft wird. Das stimmt nicht, Herr Leonhard, das stimmt nicht.
Der Beschluss lautet: „Der Bund wird gebeten, die Länder bei der Wiedereinführung auslaufender und bereits ausgelaufener Unterscheidungszeichen durch entsprechende Rechtsänderung der Anlage 1 … der FahrzeugZulassungsverordnung … zu unterstützen. Gleichzeitig soll auch der § 8 der FZV angepasst werden. Es soll rechtssicher ermöglicht werden, dass von einer Zulassungsstelle mehrere Unterscheidungskennzeichen zugeteilt werden können.“
Wenn das eine Eingrenzung ist auf den Kreis, dann weiß ich es nicht. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Lieber Herr Roolf, wir mögen uns ja sonst, aber damit konnten Sie mich jetzt wirklich nicht mehr überraschen. Als ich den Antrag auf den Tisch bekommen habe, da war ich etwas überrascht. Aber da sage ich jetzt gleich etwas zu. Auch da versuche ich, mich dem Antrag angemessen lange hier zu äußern.
Ich sagte, dem Antrag angemessen.
Meine Damen und Herren, Infrastrukturfinanzierung und -planung ist natürlich ein wichtiges Thema. Ich denke,
da gibt es gar keinen Dissens zwischen uns. Und das ist umso wichtiger, wenn man sich anguckt, vor welchem Hintergrund man das diskutiert, nämlich vor dem Hintergrund, dass der Bundesverkehrswegeplan in den kommenden Jahren überarbeitet werden soll. Er soll bis 2015 fertig sein. Der Bund hat Kürzungen androht.
Meine Damen und Herren, bei der Verkehrsministerkonferenz, die wir ja vorhin schon mal zum Teil hier als Punkt hatten auf der Tagesordnung, haben die Länderminister mit dem Bundesminister Ramsauer über Infrastrukturfinanzierung vom Grundsatz her diskutiert und auch über die Fragen, wie geht man an einen Bundesverkehrswegeplan heran mit den unterschiedlichen Bedarfen, die in den Ländern vom Grundsatz her existieren, mehr nicht.
Ihr Antrag allerdings – und da bin ich jetzt beim Kern der Sache – fordert ja umfangreiche Analysen über negative Auswirkungen von Mittelkürzungen, die es a) noch nicht gibt und die b) überhaupt nicht quantifiziert sind. Jetzt frage ich mich, geben wir einen Haufen Geld aus für irgendwelche klugen externen Leute, die Analysen anstellen für etwas, wo wir nicht wissen, kommen sie, wie hoch kommen sie und inwieweit sind wir als Land davon betroffen. Da muss ich Ihnen sagen, das ist mit mir nicht zu machen. Dafür ist das Geld viel zu schade, das uns zur Verfügung steht. Das werden wir also nicht machen.
Ich bin doch noch gar nicht fertig, warten Sie es ab! Üben Sie sich doch in Geduld!
Außerdem muss ich Ihnen noch sagen, einen Antrag, der die Perspektive dieses Landes, wie unterschiedlich man die politisch auch immer bewertet, so kleinredet und so schlechtredet und die großen und enormen Belastungen der wirtschaftlichen Entwicklung jetzt sieht und an die Wand malt, obwohl, wie gesagt, wir nicht wissen, ob und wie viel überhaupt gekürzt wird, das ist ein bisschen heftig, sage ich Ihnen. Ich glaube, damit kommen wir keinen Schritt weiter.
Ich halte auch nichts davon – und das ist eigentlich der entscheidende Knackpunkt für mich –, und mit mir ist das auch nicht zu machen, weder in dieser Legislatur noch in sonst einer Legislatur, im vorauseilenden Gehorsam, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, loszumarschieren und dem Bund zu sagen: Lieber Bund, ja, es ist alles ganz schlimm und ganz schwierig auch für dich als Bund. Ich könnte mir vorstellen, wir streichen die Ortsumgehung Anklam oder verzichten auf den Weiterbau der A 14 oder sonst irgendetwas.
Das sind ja die Dinge, die muss ich dem ja offerieren, weil ich sie dann ja quantifizieren muss. Wenn Sie von mir erwarten, dass ich erkläre, wo ich unsere Schwerpunkte sehe und wo man streichen könnte,
dann habe ich verloren. Dann brauche ich zu keiner Verkehrsministerkonferenz mehr zu gehen, dann haben wir grundsätzlich verloren. Ich möchte Sie erinnern, da haben wir ja jedenfalls weitestgehend an einem Strang in die gleiche Richtung gezogen, denken Sie an die Städtebauförderung. Das war vom Grundsatz her die gleiche Situation. Uns ist es gemeinsam gelungen, weil wir
genau die Strategie, die ich Ihnen hier noch mal versuche darzustellen, verfolgt haben und nicht gesagt haben, okay, dann akzeptieren wir das, wenn ihr die Hälfte streichen wollt. Wenn ihr nur 45 Prozent streicht, dann wäre das auch gut. Also das ist mit mir nicht zu machen.
Ich muss Ihnen sagen, ich sehe auch nicht das hohe Streichpotenzial, von dem Sie in Ihrem Antrag wirklich jetzt schon ausgehen.
Das kann ich nicht erkennen, denn auch Ihre Kolleginnen und Kollegen – auch aus der Fraktion, aber auch vor Ort – kommen doch laufend zu mir. Ich kann ja fast schon Sprechstunden einrichten für Kommunalpolitiker, wenn ich nicht selber dahin fahren würde, die alle sagen, meine Ortsumgehung ist am wichtigsten und die Straße von A nach B, das ist die allerwichtigste und, und, und. Soll ich denen jetzt sagen, das könnt ihr alles vergessen,
ich sage jetzt erst mal dem Bund, streicht mal soundsoviel weg. Das geht nicht, meine Damen und Herren. Das sagen auch alle Fachleute, also auch die parteipolitisch neutralen. Ich könnte jetzt einen bösen Verdacht äußern.
Das wäre vielleicht dann auch eine Überraschung. Man könnte ja wirklich auf die dumme Idee kommen, Sie wissen mehr als ich.
Sie wissen vielleicht mehr als ich, denn da sind ja an maßgeblicher Stelle zwei FDP-Politiker aktiv im Bundesverkehrsministerium. Vielleicht haben die Ihnen ja schon mehr verraten, als Sie uns Länderverkehrsministern gesagt haben. Wenn das so ist, dann würde ich Sie bitten, packen Sie es entweder hier auf den Tisch oder kommen Sie mal bei mir vorbei auf eine Tasse Kaffee und sagen mir das, dann können wir uns wappnen und gemeinsam dagegenhalten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das im Antragstitel benannte Thema auch ein Stückchen weiter fassen – das hat die Kollegin Lück ja auch, zumindest partiell, getan –, weil ich denke, zu dem Thema Energiewende, was ja sozusagen die Grundlage für den Antrag ist, muss man mehr sagen. Und aus meiner Sicht hat das Thema Energiewende verschiedene, unterschiedlichste Komponenten. Ich will drei benennen: Das ist einmal der konsequente Vorrang der erneuerbaren Energien – auch das gehört mit in diesen Themenkomplex –, dann die Energieeffizienz zur Drosselung des Stromverbrauches, aber auch bezahlbare Energien für die Menschen und die Wirtschaft.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat in dieser Wahlperiode mit dem Papier „Energieland 2020“ und darauf aufbauend mit dem Aktionsplan „Klimaschutz“ im Kern die richtige Richtung erarbeitet. Wir forcieren in Mecklenburg-Vorpommern einen Paradigmenwechsel hin zu einer Politik für einen konsequenten Vorrang für die erneuerbaren Energien.
Eine neue Energiepolitik für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet konsequentere Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Und ich sage, das ist machbar. Schon jetzt haben wir rund 50 Prozent unserer Stromproduktion im Land aus erneuerbaren Energien. 2009 waren es rund 51 Prozent. Und dabei war die Windenergie die wichtigste Ökostromquelle im Land, weit gefolgt dann von den biogenen Energieträgern Biomasse, Biogas und anderen. Beim Bereich Fotovoltaik – zugegebenermaßen – weisen wir zurzeit nur 1,4 Prozent an der Ökostromeinspeisung auf. Ich behaupte, hier gibt es noch gewaltig deutlichere Potenziale, als das bisher der Fall ist.
Mit der schrittweisen und konsequenten Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien haben wir einen wichtigen Schlüssel auch zur Bewältigung des Strukturwandels in unserem Land. Deshalb ist es mein Bestreben, nicht einfach nur mehr Windenergienutzung in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen, es muss auch gelingen, mehr Produktion dieser Anlagen zum Beispiel hier im Land anzusiedeln, denn es ist eine hochmoderne Industrie, die zukunftsfähige und gute Arbeit schafft. Und ich will das an der Stelle ruhig mal betonen: Der Kollege Seidel und ich arbeiten gemeinsam daran, und zwar gezielt daran, und diese Zusammenarbeit ist, denke ich mir, sehr gut.
Bei dem notwendigen Ausbau der Windenergiennutzung in Mecklenburg-Vorpommern können die zurzeit kurz vor dem Abschluss befindlichen regionalen Raumentwicklungsprogramme nur ein Zwischenschritt sein. Es muss weitergehen. Und ich bin überzeugt, auch da gibt es weitere Potenziale. Über die Verfahren, die dazu notwendig sind, werden wir mit den zuständigen regionalen Planungsverbänden intensiv reden und auch hier im Parlament diskutieren.
Ich denke, das Landesentwicklungsprogramm hat jetzt sozusagen seine Halbzeit, und wir werden in der nächsten Legislatur hoffentlich positiv darüber streiten, wie man ein Landesentwicklungsprogramm unter den Prämissen, die wir hier diskutieren, dann auch neu ausrichten kann und will. Mein Haus wird die Spielräume, die wir zurzeit haben, nutzen. Wir werden noch in dieser Legislatur einen Plan vorstellen für neue Testeignungsgebiete und Eignungsgebiete für Repowering, weil wir neue Rahmenbedingungen auch auf Bundesebene dafür haben.
Was mir sehr wichtig ist, die Energiewende muss schnell kommen, und hier kann Verwaltung nicht solche Verwaltungsabläufe haben, wie es jetzt teilweise der Fall ist. Ich rede also insbesondere auch über die Dauer der Behandlung solcher Dinge. Da müssen wir uns alle selbstkritisch hinterfragen.
Meine Damen und Herren, zur Energiewende gehören aber auch weitere Punkte:
Der Stromverbrauch muss gesenkt werden. Da sind erhebliche Potenziale im öffentlichen wie im privaten Bereich.
Und zweitens, die erneuerbaren Energien ohne den Ausbau der Stromnetze – das wird nicht funktionieren. Ich denke, das ist auch unstrittig. Es ist aber ein sehr schwieriges Thema, insbesondere gegenüber den Menschen. Wir müssen uns dem stellen.
Ich möchte hier an dieser Stelle mal etwas korrigieren: Wir reden immer über das Thema Netzausbau. Ich kann Ihnen sagen, wir stehen als Mecklenburg-Vorpommern hervorragend da. Wir haben die 380-kV-Leitung Richtung Westen. Eigentlich müsste – ich sage es mal salopp – Schleswig-Holstein nur noch den Stecker in die Steckdose stecken, denn der Anschluss nach Schleswig-Holstein funktioniert nicht. Da ist kein Anschluss. Das heißt, wir haben im Land unsere Hausaufgaben gemacht. An der Stelle hoffe ich, dass das da auch zügig vorangeht.
Ich habe vorhin angesprochen, wir dürfen in der ganzen Diskussion die Bezahlbarkeit von Energie für Menschen und Industrie nicht aus den Augen verlieren. Und das heißt, Kollegin Lück, nicht nur für Mieter ist es von entscheidender Bedeutung, ob die Energie, die sie nutzen – auch wenn es dann weniger ist, was wir alle hoffen –, zu zahlen ist. Wir wissen selbst – auch wir reden natürlich mit dem Mieterbund –, die zweite Miete ist jetzt für viele Menschen schon ein extrem belastender Faktor geworden. Das wird immer ausgeblendet in solchen Diskussionen, insbesondere auf Bundesebene.
Und da, sage ich, geht der Antrag einen kleinen Schritt in die richtige Richtung, wenn er von den Mieterinnen und Mietern spricht. Aber ich habe als Minister auch die zahlreichen Hausbesitzer im Land im Auge, denn das ist auch ein Potenzial in der Bevölkerung, das wir nicht ausblenden dürfen. Und der Anteil an Wohneigentum steigt und steigt.
Ich muss hier deutlich sagen, auch hier ist die Bundesregierung gefordert, Politik für die Menschen und nicht pro Energiekonzerne zu machen. Dazu gehört für mich die gerechte Kostenverteilung auf die Energiekonzerne bei der anstehenden Abschaltung der Kernkraftwerke und den anfallenden Zwischen- und Endlagerungskosten. Diese Kosten – dafür stehe ich – dürfen nicht einfach auf die Stromkunden umgelegt werden. Das ist in der Tat unglaubwürdig, wenn die Bundesregierung im jetzigen Haushalt eigentlich zahlreiche Stellschrauben so gestellt hat, dass die Energiewende, die jetzt so propagiert wird, ausgehebelt wird.
In den Eckpunkten des Bundeshaushaltes werden gegenüber 2010 die Mittel zur Förderung der erneuerbaren Energien deutlich runtergefahren. Die Mittel für das 100.000-Dächer-Solarprogramm sind ebenfalls deutlich heruntergefahren worden. Die Gebäudesanierungsmittel sind von 2,2 Milliarden, wir haben es ja gehört, in 2009 auf 1 Milliarde gekürzt worden.
Meine Damen und Herren, ich sage schlicht und einfach, das ist ein völlig falsches Signal, und ich sage es hier auch ganz persönlich: Ich hoffe, dass hier nicht das gleiche falsche Spiel gespielt wird wie bei der Städtebauförderung, das Doppelte zu fordern, um die Hälfte dann zu erreichen. Ich bin der Auffassung, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm muss fortgesetzt und die Mittel müssen verstetigt und deutlich aufgestockt werden, denn eine Energiewende muss anders aussehen als das, was wir im Moment an Kapriolen dort erleben. Gerade hier die Kürzung im Bundeshaushalt vorzunehmen, ist aus meiner Sicht absolut fatal.
Zur Ziffer 2 des Antrages möchte ich ganz konkret etwas sagen: Kollegin Lück, wir kennen uns so lange. Also genau das, was Sie da in Ihrem Antrag fordern – das wissen Sie auch –, tue ich seit Monaten, und zwar im Bündnis mit Städte- und Gemeindetag, mit Landkreistag, mit Mieterbund, mit allen Verbänden, mit der Wohnungswirtschaft.
Mit allen, die damit in irgendeiner Form zu tun haben, sitzen wir zusammen. Wir haben, Sie wissen das, die Schweriner Erklärung zum Thema Städtebauförderung gemacht. Und ich habe mir erlaubt, dieses neue Thema – oder eigentlich ist es kein neues Thema, aber von der Brisanz her ein entscheidendes Thema – in dieses Bündnis, wenn man so will, mit einzuspeisen. Und wir haben auch in der Vorbereitung etliche Aktionen in Berlin zusammen in diesem Bündnis, weil wir der Überzeugung sind, dass diese Entscheidung, wie von mir schon gesagt, völlig fatal ist und im Grunde genommen an den Bedürfnissen vorbeigeht.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einen Punkt sagen zur Einbeziehung der Menschen. Es ist ja hier immer trefflich, in einem Parlament zu diskutieren, was alles notwendig ist und was wir politisch entscheiden müssten. Und wenn es dann zur Realität wird, sind wir häufig damit konfrontiert, dass es viele Initiativen, Widerstände gibt für eine aus unserer Sicht vermeintlich gute Sache. Das heißt also auch, das Thema Energiewende muss partnerschaftlich und unter Einbeziehung der Menschen stattfinden, und zwar nicht unter dem Vorzeichen „mehr“, sondern „bessere“ Bürgerbeteiligung. Ich glaube, wir müssen zu diesem Thema einen neuen Politikstil für eine partnerschaftliche Energiewende mit brei
ter Bürgerbeteiligung schaffen, das heißt, mehr Transparenz bei den zu treffenden politischen Entscheidungen.
Ich will Ihnen Folgendes sagen, und das berührt mich dann schon, die Kollegin Lück hat ihren Vortrag mit dem Thema Fukushima eingeleitet: Also alle Welt diskutiert im Moment über Fukushima und das Problem von Energieversorgung, wo die Quellen für diese Energieversorgung sind.
Ich will Ihnen Folgendes sagen: Ich hatte vermutet – vielleicht war ich in dem Moment zu blauäugig –, dass sich Proteste zum Beispiel gegen Windeignungsgebiete oder Biogasstandorte reduzieren. Ich kann Ihnen berichten, im Gegenteil, im Gegenteil. Wir haben nach wie vor eine steigende Tendenz von massiven Protesten,
und das muss ich dann hier auch so sagen, aus allen Parteien, die hier vertreten sind, aus allen Parteien. Lokalpatrioten vor Ort interessiert ja nicht, worauf man sich politisch verständigt hat. Nein, es kommen massive Proteste bis hin zur der Aktion, dass uns – obwohl die Entscheidung über diese Windeignungsgebiete zum Beispiel ja in kommunaler Selbstverwaltung getroffen worden sind, in den regionalen Planungsverbänden – als Landespolitik politische Arroganz vorgeworfen wird.
Da kann ich nur an Sie appellieren, wir machen genau das, was Sie fordern. Ich brauche dazu wirklich keine Aufforderung, ich sage das mal so, dazu stehe ich. Ich bitte darum, dass Sie vor Ort auch darum werben, dass, wenn wir solche demokratischen Beschlusslagen haben über Windeignungsgebiete und anderes, wir dann auch in unseren Parteien vor Ort dafür werben, ich sage mal, die richtige Dosis für seine Proteste aufzuziehen, denn das kann nicht funktionieren nach dem Motto: Ja, ich bin gegen Kernkraft, ich bin für erneuerbare Energien, aber bitte nicht vor meiner Haustür.
Dieses Motto darf nicht weiter um sich greifen. – Herzlichen Dank.
Herr Abgeordneter! Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine starke Steigerung des Lkw-Verkehrs mit ausländischen Kennzeichen vor. Vielmehr zeigt sich, dass die ergriffenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen grundsätzlich zu deutlich weniger Lkw-Verkehr auf der B 5 geführt haben. Allerdings, auch das muss man dazusagen, dass bei der Sperrung der B 5 in der Wirkung viele Lkws auf andere Straßen ausgewichen sind, das war und ist allerdings nicht zu vermeiden. Und ich habe den Landkreis aufgefordert, über die Folgen der Sperrung zu berichten.
Herr Abgeordneter! Im Grundsatz, die Landesregierung bleibt bei der Auffassung, dass Mautverdrängung eine Folge der Maut an sich ist. Das ist eigentlich zwangsläufig, das kann auch jeder nachvollziehen. Konkret handelt es sich bei den Lkw-Verkehren auf den Bundesstraßen im Landkreis Ludwigslust zu einem erheblichen Teil um Zu- beziehungsweise Abgangsverkehre zum und vom Hamburger Hafen. Eine verkehrliche Lösung ist damit in der Metropolregion Hamburg zu suchen. Hier haben wir uns schon engagiert und ich hoffe, dass es uns gelingt, mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
Die Frage der Rechtsverstöße: Wir haben eine veränderte Rechtslage. Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht sind seit Oktober vergangenen Jahres EU-weit verfolgbar. Das ist der Paragraf 87 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Durch dieses Maßnahmenbündel, so konstatieren wir, ist es zu einer Verbesserung auf den Bundesstraßen im Landkreis Ludwigslust gekommen.
So, dass sie die Interessen der Wirtschaft, aber vor allen Dingen die Belange der Bürgerinnen und Bürger vor Ort als Betroffene berücksichtigt.
Nein, das wäre Spekulieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Leonhard, ich sage mal so: Kommunikation ist so gut wie alles, gerade in dem Geschäft, das wir hier betreiben. Und das veranlasst mich dazu, jetzt nicht auf jeden Reiz, der in Ihrer Rede enthalten war, einzugehen, weil wir im Vorfeld dieses Tagesordnungspunktes zwischen allen Fraktionen und mir schon Gespräche zu dem Inhalt dessen geführt haben, was hier eigentlich ansteht. Aber ich will natürlich aufgreifen, was Sie gesagt haben, es aber natürlich aus einem anderen Licht beleuchten.
Zur Historie, der Kollege Leonhard hat das hier schon vorgetragen: Der Landtag hat im Dezember 2007 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP Folgendes beschlossen, ich zitiere einfach noch mal: „Der Landtag stellt fest, dass Baggerungen am Nothafen Darßer Ort keine dauerhafte Lösung sein dürfen.“ Zitatende.
Das ist so gemeinsam beschlossen worden.
Jetzt, das muss man einfach nur gegenüberstellen, beantragt die FDP: „Die Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort wird unverzüglich ausgebaggert und regelmäßig offen gehalten...“ Das ist, glaube ich, ein Widerspruch an sich, diese Formulierung.
Herr Kreher, wissen Sie, Sie müssen sich doch nicht wirklich zu jedem Thema melden, und schon gar nicht zu einem Thema, wo, glaube ich, Ihre Kenntnisse doch sehr rudimentär sind. Tut mir leid, dass ich Ihnen das mal so sagen muss.
Meine Damen und Herren, der Kollege Leonhard hat vorhin gesagt, es sei unverständlich, dass seit dem damaligen Beschluss der neue Hafen noch nicht da war. Also entweder machen Sie das bewusst oder unbewusst. Vielleicht ist beides gleich schlecht. Also innerhalb von drei Jahren von einem Landtagsbeschluss zu einem neuen Hafen in einer Kernzone eines Nationalparks, das geht gar nicht,
allein, wenn Sie die Planungsvorläufe sehen, allein, wenn Sie die Situation vor Ort mal wirklich nüchtern betrachtet hätten, was die Frage der Gemeinde Prerow anbelangt. Da will ich mich heute gar nicht zu äußern. Mir liegt nichts ferner, als jetzt hier irgendwo demokratische Prozesse in Gemeindevertretungen zu kritisieren. Aber das war natürlich ein Teil des Problems, dass man erst mit fliegenden Fahnen dafür war und mitten im Galopp dann auf einmal die Notbremse gezogen hat, dass der Jockey mitsamt Sattel von seinem Pferd geflogen ist und das ganze Thema neu aufgemacht werden muss. Das sollte man dann aber auch der Ehrlichkeit halber sagen, meine Damen und Herren.
Und vielleicht mögen Sie das nicht, aber ich lade Sie gerne in mein Haus ein, sehr kurzfristig, und zwar alle demokratischen Fraktionen mit ihren Sprechern,
wo ich Sie über den aktuellsten Sachstand zum Thema Darß und neuer Etappenhafen informiere. Denn das ist das Ziel, wofür ich kämpfe,
woran ich in der Koalition mit meinem Kollegen Seidel arbeite und über das ich Ihnen da berichten möchte.
Und, meine Damen und Herren, einige von Ihnen sitzen seit Anbeginn hier in diesem Landtag. Sie wissen alle, dass das Thema Darßer Nothafen und neuer Etappenhafen wahrhaftig kein einfaches Thema war und ist. Und wenn es einfach wäre, dann würde man nicht seit
20 Jahren nach einer Lösung suchen, und zwar unter unterschiedlichsten Konstellationen hier in diesem Haus. Viele hier im Landtag können davon ein Lied singen. Unzählige Alternativen für neue Etappenhäfen, Durchstiche und vieles andere sind diskutiert, verworfen, noch mal untersucht und mit dicken Gutachten betraut worden. Es gibt eigentlich so gut wie keine – das soll man eigentlich nicht sagen, aber ich bin relativ sicher, dass das stimmt – Variante, die noch nicht geprüft worden ist, meine Damen und Herren.
Das hat viel Geld – das will ich hier ausdrücklich betonen –, viel Arbeitskraft, viel Zeit in Ministerien, aber auch in Gemeindeverwaltungen und Gemeindevertretungen gekostet.
Fakt ist, dass seit Ende 2008, meine Damen und Herren, Bewegung in die Diskussion um den Nothafen und einen neuen Etappenhafen gekommen ist. Daran war und sind das Verkehrsministerium und meine Person sicher nicht ganz unbeteiligt.
Erstens. Die Zufahrt zum Nothafen wurde Ende 2009/ Anfang 2010 endlich wieder freigebaggert. Damals war die Zufahrt in einem Zustand, dass man trockenen Fußes von einer Seite praktisch auf die andere Seite gehen konnte. Das war unhaltbar.
Und an dieser Stelle sei auch noch mal daran erinnert, dass sich der Bund hier vollkommen aus der Verantwortung herausgezogen hat und sich an den Baggerungen, wie das eigentlich immer Usus war, überhaupt nicht mehr beteiligt. Das heißt, es sind also reine Landeskosten, die hier entstehen. Ich habe das damals für falsch gehalten und ich halte das auch heute noch für falsch und verantwortungslos, weil – und, Herr Leonhard, das wissen Sie auch – gerade die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung für den Bund in dem Bereich aktiv ist.
Das muss man auch mal an dieser Stelle erwähnen dürfen.
Ich habe jetzt eine Menge rausgestrichen. Das waren so die scharfen Passagen. Das wollten wir uns so ein bisschen ersparen heute Abend,
aber es gibt noch einige Sachen, die man dann noch mal sagen muss. Ich glaube, mit unserem gemeinsamen – und das meine ich hier – entschlossenen Handeln konnte der Rettungskreuzer damals endlich wieder im Nothafen liegen.
Und, meine Damen und Herren, als zweiten Punkt kann ich dazu nur sagen, das Verkehrsministerium hat die Diskussion um einen neuen Etappenhafen, und zwar in neuer Qualität wiederbelebt. Das war und ist dringend nötig gewesen.
Und an dieser Stelle möchte ich hier ausdrücklich sagen, vielleicht ungewöhnlich, aber das macht mir dann immer besonders Spaß: Ich möchte mich wirklich ganz herzlich bei der Gemeindevertretung und bei dem CDU-Bürger
meister von Zingst bedanken, weil die im Gegensatz zu ihren Vorgängern an einer anderen Stelle auf dem Darß sehr kreativ und innovativ diesen Ball aufgenommen haben und sagen, wie kann man eine sinnvolle Lösung für die Tourismusregion unter Einbeziehung des entscheidenden Aspektes „Lebensrettung und Sicherheit“ aufbauen. Und da haben die mich an ihrer Seite, weil ich glaube, das ist die einzige sinnvolle Alternative. Und da sage ich auch, „alternativlos“ war nicht umsonst eines der Unwörter in diesem Jahr.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, mich zu einigen strittigen Punkten direkt zu positionieren. Auch das gehört dann zu einer ehrlichen und offenen Diskussion hier im Landtag.
In meinem Ministerium ist ein Anruf des 2. Vormanns des Rettungskreuzers angekommen, der da positioniert ist, vor 14 Tagen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, montags morgens. Inhalt des Gespräches mit meinen Mitarbeitern war: Wenn ihr nicht bis April gebaggert habt, ist die Fahrrinne zu – sie war an dem Tag nicht zu –, wir fordern euch dringend auf, baggert sofort, denn sonst kommen die Limikolen oder Watläufer, Strandläufer, wie auch immer, dann könnt ihr nicht mehr baggern.
Also ich halte fest: Dieser Anruf kam vom stellvertretenden Vormann oder 2. Vormann des Rettungskreuzers. Das ist sein gutes Recht, sogar seine Pflicht, wenn ich das aus meiner Sicht betrachte. Und es war der Hinweis damit verbunden, wenn ihr nicht baggert bis April, ist das Ding zu, dann dürft ihr nicht mehr baggern und dann können wir nicht mehr in den Nothafen rein.
Was habe ich dann gemacht? Ich habe überlegt, wenn ich jetzt sofort auf diesen Anruf reagiere und versuche, die Nacharbeiten, die noch offenstanden, auszulösen, werde ich sofort von der Opposition an die Wand genagelt von wegen, wie kannst du einfach nachbaggern, ohne das zu prüfen. Also was haben wir gemacht? Wir haben die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gebeten, mit ihrem Peilschiff zu peilen, wie tatsächlich das Profil der Fahrrinne ist. Die kennen sich aus mit ihrer Biografie und wissen, was das bedeutet. Wie ist das Profil der Fahrrinne, ist tatsächlich solch eine Gefahr in Verzug? Die haben das bestätigt – unverzüglich – und wir haben in der gleichen Woche gebaggert.
Jetzt tut es mir leid, Herr Leonhard, das sage ich jetzt mal ein bisschen süffisant, wenn Sie gleichzeitig die Information auch erhalten von den Kollegen,
da spricht ja überhaupt nichts dagegen,
und dann einen Antrag basteln, aber das natürlich still tun in Ihrem Büro, weiß ich davon doch nichts. Mir jetzt zu unterstellen, unsere Aktion war eine Reaktion auf Ihren Antrag, also, lieber Kollege Leonhard, bei aller Wertschätzung, also da überschätzen Sie sich dann doch. Ich habe in meiner Verantwortung als Minister gehandelt und nicht, weil die FDP vielleicht irgendwo denkt, wir könnten einen Antrag stellen.
Also, meine Damen und Herren,
kommen wir zu dem Antrag. Das ist die Genesis dieser akuten Situation,
damit das hier bei allen klar ist.
Meine Damen und Herren, Sie von der FDP haben also gefordert, dass wir die Zufahrt zum Darßer Nothafen unverzüglich ausbaggern. Das ist, das haben wir gehört, bereits geschehen, und das zu einem Zeitpunkt, der weit vor dem Tag heute liegt. Die Zufahrt war also zu jedem Zeitpunkt befahrbar. Wir mussten weder erinnert noch aufgefordert werden, hier zu handeln.
Als Sie dann – das kann ich Ihnen nun nicht ersparen, weil das ärgert mich schon ein bisschen – gemerkt haben, dass Sie mit dem Antrag zu spät sind und wir längst gehandelt haben,
das fällt dann schwer, sich das auch selbst einzugestehen, haben Sie mit einer Presseinformation oder Pressemitteilung etwas nachgeschoben, nämlich Kritik. Die Kritik ging dahin, dass das Baggergut in das Hafenbecken verbracht wurde. Sie haben uns aufgefordert, dies zu stoppen. Sie haben da gerade in Ihrer Rede so ein Ding abgelassen. Sie haben vorhin hier vorne gesagt, die Verfüllung des Baggergutes beim letzten Mal hätte zur Versandung der Fahrrinne geführt. Also dann gebe ich einen guten Tipp:
Nehmen Sie das Angebot wahr, lassen Sie sich von uns informieren, und dann fragen Sie mal die Wissenschaftler, die genau diese Sedimentverschiebungen betrachten, auswerten und Ihnen sogar prognostizieren können, was da passiert. Also das Baggergut, das in den Hafen verbracht worden ist, hat mit der Versandung draußen in der Einfahrt nun gar nichts zu tun.
Das haben Sie hier vorhin anders gesagt.
Doch, das ist wahr.
Aber gut, dann ist dieser Streit ausgeräumt. Das wäre nämlich völliger Unsinn. Das würde bedeuten, da wäre ein Sog, da würde kein Mensch mehr reinfahren können, selbst mit einem großen Kreuzer nicht. Also das funktioniert nun nicht.
Meine Damen und Herren, also noch mal klipp und klar: Durch die Verbringung des Baggergutes in das Hafenbecken ist die Funktions- und Einsatzfähigkeit des Beckens für den Rettungskreuzer definitiv in keinster Weise beeinträchtigt oder gefährdet, denn wir sind ja nicht dumm. Wir sind doch nicht los und haben gesagt, schmeißt das mal alles in das Hafenbecken rein,
sondern man hat dieses Hafenbecken sehr genau geprüft und hat die Stellen ausgesucht, die weder früher noch akut, noch in der Zukunft jemals für irgendein Schiff genutzt werden. Also es ist eben nicht so, dass wir den Hafen so zugeschüttet haben, dass da keiner mehr rein kann. Und auch das, Kollege Leonhard, wissen Sie:
Wenn der Tiefgang im Hafenbecken für den Rettungskreuzer ausreicht, dann, das sage ich Ihnen und das können Ihnen die Sportbootfahrer auch bestätigen, wird dieser Tiefgang, der da gewährleistet ist, erst recht für in Not befindliche Sportbootfahrer ausreichen. Das ist erwiesen und nachgewiesen. Wir haben mehrere, die in diesem Metier hier zu Hause sind. Also die Kritik geht ins Leere.
In Ziffer 2 fordern Sie, dass der Rettungskreuzer im Nothafen kostenfrei liegen soll.
Ja, das muss nun alles hier geradegerückt werden.
Also, der Rettungskreuzer soll im Nothafen kostenfrei liegen. Entschuldigung, Herr Leonhard …
Herr Schulte, hören Sie doch auch mal zu!
Also diese Forderung …
Nein, das ist nicht unwichtig. Das hört sich so an, als wenn die was bezahlen müssten.
Meine Damen und Herren, diese Forderung ist ungefähr so wie „Neues aus Büttenwarder“, bloß eben nicht ganz so gut, weil, meine Damen und Herren, das rechtlich geregelt ist. Der Rettungskreuzer liegt im Nothafen wie alle anderen Rettungskreuzer an der deutschen Ost- und Nordseeküste kostenfrei. Kostenfrei!
Allerdings muss er dort wie in allen deutschen Häfen für die Verbrauchskosten zahlen, also Strom, also das, was man an Verbrauch hat. Ansonsten liegen in ganz Deutschland alle Rettungskreuzer kostenfrei. Das sollen wir jetzt ändern? Hm, ein bisschen schwierig, glaube ich.
Das nächste Argument, wo ich mich positionieren möchte, das begegnet mir ab und an auch: Man müsse doch einfach nur – das ist kein Klacks – den Nothafen aus der Kernzone des Nationalparks herausnehmen, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, das Böse an diesem Argument ist, dass die, die ein solches Argument vorbringen, genau wissen, dass das nicht geht, und wenn, dann äußerste, erheblichste Nachteile mit sich bringen würde. Und das sage ich Ihnen hier so deutlich, wie ich hier stehe: Mit mir ist das definitiv nicht zu machen.
Fünfter Punkt, und zwar zur sehr oft gestellten Frage: Sind weitere Baggerungen erforderlich?
Meine Damen und Herren, ich bin nicht so vermessen, dass ich hier behaupte, ich hätte den allgemeingültigen, alleinigen Weg entdeckt. Fakt ist der – und das ist mein Anspruch an so ein Parlament und auch an mich –, man sollte in der Politik die Entscheidungen dann treffen, wenn sie auch wirklich real anstehen. Im Moment stellt sich diese Frage nicht. Die Zufahrt ist frei. Um es klar zu sagen und um das auf die richtige Schiene zu setzen: Das gemeinsame Ziel dieses Landtages sollte es eigentlich sein, wir müssen einen neuen Etappenhafen bekommen,
damit diese leidige Debatte endlich ein Ende findet.
Denn die Diskussionen, die sehr strittig auch im Seglerforum bundesweit übers Internet zum Teil geführt werden, sind häufig aus dem Bauch heraus, ideologisch motiviert. Ich glaube, wir hätten ein Schmuckstück, ein Alleinstellungsmerkmal an unserer Landesküste, wenn es uns gelingt, diesen Etappenhafen, und zwar zügig, hinzubekommen,
und nicht nur aus touristischen Gründen, sondern vor allem aus Sicherheitsgründen.
Und, Herr Leonhard, Sie haben gesagt, nach Ihren Erkenntnissen oder so, man redet bei diesem Etappenhafen von 50 bis 60 Millionen.
Ich habe Ihnen angeboten, dass ich Sie mal ins Haus einlade. Dann nehmen wir auch den Bürgermeister von Zingst mit dazu,
das Büro, das diese ingenieurtechnischen Untersuchungen gemacht hat, verschiedenste Varianten sich angeguckt hat. Dabei gibt es dann mehrere verschiedene Varianten. Es gibt keine Variante 50 oder 60 Millionen, nichts darunter und nichts darüber. Natürlich gibt es auch was darüber. Es gibt aber auch Varianten deutlich darunter. Das muss diskutiert werden.