Protokoll der Sitzung vom 29.01.2009

Ich bin etwas erstaunt über die Anfrage, weil wir noch am Beginn der Antragstellung sind. Insofern kann darüber noch nicht entschieden worden sein. Aber nichtsdestotrotz gilt nach den Vorgaben des kommunalen Haushaltsrechts für die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung das Gleiche. Somit darf die Hansestadt neue Investitionen grundsätzlich nicht beginnen. Zulässig sind lediglich Fortführungsmaßnahmen beziehungsweise zur Weiterführung notwendige Aufgaben, also unaufschiebbare Maßnahmen. Die Hansestadt kann allerdings im Rahmen des Programms der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern „Wachstum stärken – Investitionen sichern“ Anträge stellen und auch erste Entwurfsplanungen vornehmen. Da beides nachher miteinander verknüpft ist, sind sie von solchen Programmen selbstverständlich nicht ausgeschlossen.

Danke schön.

Vielen Dank.

Ich rufe jetzt den Abgeordneten Herrn Sebastian Ratjen auf, die Frage 3 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

3. Welche Nachteile für die Universitäts- und Hansestadt erwarten Sie bei Verlust der Kreisfreiheit sowie Verlust des Status einer Kreisstadt für Greifswald?

Herr Abgeordneter, eine besonders spannende Frage am heutigen Tag.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Moment, Herr Minister. Herr Minister, einen Moment bitte.

Herr Ratjen, Ihre Frage war anders formuliert. Sie müssen die Frage so stellen, wie Sie sie eingereicht haben.

Verzeihung.

3. Welche Nachteile für die Universitäts- und Hansestadt Greifs wald erwarten Sie, falls die UHGW erstens die Kreisfreiheit verliert und außerdem nicht Kreisstadt von Südvorpommern wird?

Und außerdem nicht Kreisstadt von Südvorpommern wird, das war die Originalformulierung, aber der Inhalt ist der gleiche.

Da ich als Landesminister für das gesamte Land in dem Fall die Verantwortung trage, und das natürlich aus den jeweiligen regionalen Betrachtungsweisen unterschiedlich gesehen wird, habe ich zunächst erst einmal viel Verständnis. Ich kann aber hier nur die Gesamtsicht vortragen. Und da kann die Antwort zunächst erst mal kurz ausfallen: Keine Nachteile.

Da das aber für Sie nicht ausreichend ist, lassen Sie mich das im Einzelnen noch etwas begründen: Die Bedeutung des Status der Kreisfreiheit wird in der aktuellen politischen Debatte aus meiner persönlichen Sicht etwas überbetont. Eine Universitätsstadt wie Greifswald bezieht ihre Bedeutung zum ganz überwiegenden Teil

Beginn: 9.07 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 61. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/2173 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/2173 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir mit der Fragestunde beginnen, gestatten Sie mir noch einmal den Hinweis, dass das Verlesen von Vortexten zu den Fragen nicht zulässig ist.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Ralf Grabow, Fraktion der FDP, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

(Zuruf aus dem Plenum: Das Mikro funktioniert nicht.)

Bitte einmal das Saalmikrofon zwei anschalten.

Eins, zwei. – Danke.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

1. Ist es richtig, dass die Hansestadt Rostock derzeit für das Haushaltsjahr 2009 keine Ausgaben beziehungsweise keine Abschlagszahlungen für auf nicht rechtliche Verpflichtungen beruhende Leistungen, wie zum Beispiel Zuweisungen an Sport- und Kulturvereine sowie Träger der freien Wohlfahrtspflege, tätigen darf?

Frau Präsidentin! Herr Kollege Abgeordneter Grabow, vorangestellt wird angemerkt, das ist die Frage, die sich auf die rechtsaufsichtliche Anordnung des Innenministeriums vom 19. Januar 2009 für die Hansestadt Rostock bezieht. Da hier aufgrund der bekanntermaßen gegenseitigen Neutralisation von Bürgerschaft und Oberbürgermeister Besorgnis bestand, dass die Hansestadt auch in den nächsten Monaten keine Haushaltssatzung für das Jahr 2009 beschließt, war zu handeln und der Hansestadt vorzugeben, bis spätestens zum 31. März 2009 eine Haushaltssatzung zu beschließen und diese dem Innenministerium vorzulegen.

Im Rahmen der Anordnung wurde aufgezeigt, welch erhebliche Einschränkungen eine Kommune in der haushaltlosen Zeit hinnehmen muss. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der städtischen Haushaltssatzung 2009 hat die Hansestadt Rostock wie jede andere Kommune im Land auch nach den Vorgaben des kommunalen Haushaltsrechts für die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung zu verfahren. Danach dürfen lediglich auf rechtliche Verpflichtungen beruhende sowie zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbare Ausgaben getätigt werden. Ausgaben für nicht auf Gesetz oder gegebenenfalls Verträgen, auch das ist ja möglich, beruhende Leistungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Dies gilt auch für entsprechende Abschlagszahlungen.

Danke. Meine zweite Frage:

aus dem Gesamtkontext der Universität und ihrer wissenschaftlichen Einrichtungen sowie allenfalls zu einem kleinen Teil aus dem Umstand, dass kreisliche Verwaltungsaufgaben in der Stadt für die Stadt wahrgenommen werden und nicht von einer Landkreisverwaltung. Auch andere prominente Universitätsstädte wie beispielsweise Gießen, Marburg, Konstanz oder Paderborn, um nur einige Beispiele zu nennen, sind Teile eines Landkreises. Und mir ist nicht bekannt, dass von dort die Klage käme, ein solcher Status sei einer Universitätsstadt nicht angemessen. Selbst wenn man auf den Status Oberzentrum abstellt, den Greifswald ja gemeinsam mit Stralsund innehat, so zeigt der bundesweite Vergleich, dass zahlreiche Oberzentren nicht kreisfrei, sondern kreisangehörige Städte sind. Genannt seien beispielsweise Lüneburg, Celle und Hildesheim aus dem Nachbarland Niedersachsen oder die Städte Plauen und Bautzen in Sachsen.

Was den zweiten Teil der Frage, also die Frage nach dem Kreissitz betrifft, so muss ich zunächst vorausschicken, dass ich derzeit einen Entwurf in das Anhörungsverfahren des Kabinetts gebe und dass aus unserer Sicht bei der Abwägung immer gesagt worden ist, dass wir alles tun müssen, damit wir auch gerichtsfest sind, was nachher mögliche Klagen betrifft. Deswegen führen wir jetzt ein Anhörungsverfahren durch, in dessen Folge die kommunalen Gebietskörperschaften, auch die Region Südvorpommern, ihre Haltung zu dem Vorschlag, auch was die Frage Kreissitz betrifft, vorbringen können. Und das letzte Wort, das wissen Sie als Abgeordneter am besten, über die Gesamtentscheidung hat der Landtag. Wir als Kabinett leiten dem Landtag einen Gesetzesentwurf zu und der Landtag ist nachher Herr des Verfahrens. Wir werden also die Stellungnahmen abwarten. Und zumindest aus derzeitiger Sicht sieht der Gesetzentwurf ja die Möglichkeit vor, dass entweder der Kreistag oder die Bevölkerung des Kreises auch eine Entscheidung über den Sitz treffen könnten in der gesamten Region. Aber noch einmal: Wir reden zurzeit über den Entwurf, der auf den Weg gebracht wird.

Zusatzfrage: Stimmt es, dass unter Ihnen als Generalsekretär der CDU in der letzten Landtagswahl Greifswald plakatiert hat „HGW ade – dank SPD“?

(Michael Andrejewski, NPD: Habe ich selber gesehen.)

Ich würde das nicht verneinen, dass das stimmt.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Matthias Lietz, CDU: Die Zeiten ändern sich.)

Aber, Herr Ratjen, ich habe eingangs zu Ihrer Frage gesagt, dass ich die Gesamtverantwortung für das Land trage, und aus der Gesamtverantwortung habe ich auch eine Gesamtbetrachtung zu erarbeiten. Wir haben in den zurückliegenden Wochen und Monaten Anhörungen im gesamten Land gemacht, wir haben die Gebietskörperschaften mit einbezogen in den ersten Entwurf und deren Anhörungsverfahren, wir haben die Ergebnisse, die dort kamen, mit abgewogen und einfließen lassen. Insofern habe ich gestern schon einmal einen Satz geprägt, den würde ich nicht unbedingt jeden Tag wiederholen wollen. Aber um Ihre Frage zu beantworten – stimmt es, dass das damals die CDU vor Ort so getan hat –,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie haben nur so getan.)

müssten aber auch Sie als ehemaliger Generalsekretär wissen, dass die Kommunalen oder auch die Parteiverbände eigene Entscheidungen treffen können. Das ist nun mal in einer Partei legitim und insofern auch zu respektieren und zu akzeptieren.

Noch eine Zusatzfrage: Können Sie verstehen, dass man das in Greifswald durchaus als Wortbruch versteht?

Ach, wissen Sie, ich habe für so vieles Verständnis in der Gesamtdebatte. Ich bitte, aber auch alles in der gesamten Debatte zu betrachten, dass wir erstens nicht mehr Geld in Zukunft bekommen, sondern erheblich weniger, und dass dieses in der Gesamtdiskussion immer ausgeblendet wird. Ich kann nur immer wieder alle darauf aufmerksam machen, das, was wir heute in die Folgezeit verschieben, wird um ein Vielfaches schwieriger, als es zum jetzigen Zeitpunkt ist, und dass wir alle die Verantwortung tragen. Noch haben die Kommunen Geld zur Verfügung, noch ist die Steuermittelkraft so, dass wir hier Strukturen entwickeln können, die zukunftsfähig sind. Deswegen habe ich viel Verständnis für die regionalen Identitäten und auch für die Diskussionen, die regional vor Ort geführt werden. Aber ich kann allen nur immer wieder sagen, ob das Stralsund, Greifswald, Schwerin, Neubrandenburg oder wer auch immer ist, wir müssen dieses in einem Gesamtkontext sehen.

(Michael Roolf, FDP, und Toralf Schnur, FDP: Wismar!)

Wismar, Entschuldigung, habe ich hier vergessen, Herr Roolf, selbstverständlich.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Sie wissen, dass ein Großteil der Menschen auch im ländlichen Raum lebt. Ich habe schon mal gesagt, der Wunsch der sechs kreisfreien Städte, wir machen uns hübsch, indem wir ringsum uns sozusagen die Region zusammengestalten und sechs Stadtkreise entwickeln, ist zwar sehr interessant, aber er wird dem nicht gerecht, dass man eine Gesamtlandesverantwortung hat. Deswegen gibt es einen Entwurf, der in der Form auch eingebracht wird.

Vielen Dank.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Toralf Schnur, Fraktion der FDP, die Frage 4 zu stellen.

Sehr geehrter Herr Minister.

4. In welchem Umfang haben sich in den letzten Jahren die Fall zahlen für Unfälle aufgrund von erheblichen Geschwindig keitsüber schreitungen, Fahren unter Alkohol bezie hungsweise unter Ein fluss von Betäubungsmitteln in Mecklenburg-Vorpommern verändert?

Herr Abgeordneter Schnur, Ihnen ist bekannt, dass in dem zurückliegenden Jahr eine kontinuierliche Absenkung der Unfallzahlen durch überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches, also Verkehrsausgang mit Toten, hier im Land eingetreten ist.

(Gino Leonhard, FDP: Das ist sehr gut. Das ist sehr gut, dass das mal so gesehen wurde. Das war klar und deutlich.)