Protokoll der Sitzung vom 29.01.2009

(Gino Leonhard, FDP: Das ist sehr gut. Das ist sehr gut, dass das mal so gesehen wurde. Das war klar und deutlich.)

Im letzten Jahr starben auf den Straßen unseres Landes noch 145 Menschen und 8.687 wurden verletzt. Dies ist eine weitere Senkung, eine kontinuierliche Senkung, die zurückzuführen ist auf den kontinuierlichen Druck, der durch die Polizeibehörden, aber auch durch die Gebietskörperschaften, sprich durch die Ordnungsämter, im Zusammenhang mit Verkehrskontrollen und Ähnlichem durchgeführt worden ist.

Ich hätte jetzt noch eine Nachfrage: Herr Minister, gab es im Zusammenhang mit der Veränderung des Bußgeldkataloges eine Zuarbeit des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern über die Veränderung der entsprechenden Fallzahlen an die Bundesregierung oder an den Bundestag, sodass man dort an der Stelle einen gewissen Datensatz mit in die Diskussion einbringen konnte?

Sie wissen erstens, wie die Landesregierung die Zuständigkeitsbereiche zwischen ruhendem und fließendem Verkehr hat, wo Bußgeld zunächst auch angeordnet ist. Insofern ist die Frage nicht ausschließlich eine Ressortfrage des Innenministeriums. Aber selbstverständlich sind im Rahmen solcher Diskussionen die jeweiligen Länder auch mit angehört worden. Sie wissen aber auch, dass die Bußgeldnormfestlegung eine Festlegung des Bundes ist und insofern nachher auch als Landesrecht gilt.

Herr Minister, wie bewerten Sie in dem Zusammenhang die Behauptung, dass die Erhöhung der Bußgelder ausschließlich der Verkehrssicherheit dienen soll, im Zusammenhang mit den in den letzten Jahren stets sinkenden Fallzahlen im Bereich genau der Delikte, die jetzt in den Bußgeldkatalog aufgenommen worden sind?

Herr Abgeordneter Schnur, ich habe Ihnen eingangs schon die Zahlen gesagt, wie viel Menschen im Jahr 2007 auf den Straßen des Landes tödlich verunglückt beziehungsweise schwer verunfallt sind. Wer in Anbetracht dieser Verunglücktenzahlen davon ausgeht, dass rowdyhaftes Verhalten im Straßenverkehr nicht einer Sanktion zugeführt werden muss, und auch nicht anerkennt, dass die Sanktionshöhe Einfluss auf das Verhalten im Straßenverkehr hat, geht mit der Problematik in Gänze, glaube ich, nicht sachgerecht um. Einerseits findet durch die Erhöhung der Bußgelder eine europaweite Abgleichung der Sanktionen für Verkehrsverstöße statt und andererseits wird der Entwicklung der in Deutschland in solchen Verfahrenszusammenhängen stehenden Verfahren durch Gebührenkataloge Rechnung getragen. Die Anhebung der Bußgeldregelsätze, und auch das möchte ich noch mal ganz deutlich sagen, betrifft ausschließlich Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu den Hauptunfallursachen zählen wie zum Beispiel Raserei,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wer tut denn so etwas?!)

rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr beim Überholen, Fahren unter Alkohol oder unter Einfluss von Rauschmitteln. Auch bestimmte Verstöße, aus denen die Betroffenen wirtschaftliche Vorteile ziehen, sowie vorsätzlich begangene Zuwiderhandlungen werden ab dem 01.02. dieses Jahres mit höheren Geldbußen geahndet. Auf geringfügige Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zum Beispiel Verstöße ohne unfallursächliches Gefährdungspoten

zial findet eine Sanktionserhöhung nicht statt, sondern nur in den Bereichsfeldern, wo eben die Hauptursachen beim Unfallaufkommen mit tödlichem Ausgang oder mit schweren Unfällen liegen.

Insofern möchte ich darum bitten, dass wir bei der Diskussion nicht den Verdacht erwecken, dass erstens die Kommunalbehörden oder die Polizeibehörden hier die sogenannte Abzockerei betreiben, sondern letztendlich bleibt die Sanktionshöhe für die nicht zu solchen schrecklichen Unfällen führenden Verstöße so, wie sie gewesen ist. Deswegen, glaube ich, ist das auch eine Entscheidung, die für die Verkehrssicherheit mit zuständig ist, die respektiert und akzeptiert werden kann. Es gilt letztendlich, in Zukunft noch weniger Verkehrstote und noch weniger Schwerverletzte zu haben. Dafür sollten wir alles tun, damit hier die Menschen dazu angehalten werden, die Normen eines Straßenverkehrskataloges, die nicht umsonst aufgestellt worden sind, einzuhalten.

Vielen Dank.

Herr Innenminister, die Frage 5 bitten wir Sie schriftlich zu beantworten, da der Fragesteller, der Fraktionsvorsitzende der NPD-Fraktion, heute nicht im Landtag anwesend ist.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 6 zu stellen.

Frau Ministerin!

6. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Stand der Bestrebungen dar, für Verfahren vor den Sozial gerichten Gerichtsgebühren einzuführen?

Herr Abgeordneter, die Einführung sozialverträglich bemessener Gerichtsgebühren in pauschalierter Form ist zuletzt im Februar 2006 vom Bundesrat beschlossen und in den Bundestag eingebracht worden. Die Bundesregierung hat es in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf als erforderlich angesehen, die gesamten Auswirkungen des Gesetzentwurfes durch eine breit angelegte Untersuchung zu prüfen. Dementsprechend ist nach Erster Lesung des Gesetzentwurfes vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im November 2006 ein Gutachten zu den Auswirkungen einer allgemeinen Gebührenpflicht im sozial gerichtlichen Verfahren im Vergleich zur geltenden Rechtslage in Auftrag gegeben worden. Dieses Gutachten liegt mittlerweile vor und kommt zu dem Ergebnis, dem Gesetzgeber könne die Abschaffung des Kostenprivilegs in der Sozialgerichtsbarkeit nicht empfohlen werden. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass auch dieser Gesetzentwurf nicht Gesetz werden wird.

Eine Zusatzfrage: Ist das Gutachten schon veröffentlicht und zugänglich?

Nach meiner Kenntnis nicht.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte

ich den Abgeordneten Herrn Toralf Schnur, Fraktion der FDP, … Es steht hier verkehrt, Entschuldigung, der Verkehrsminister wird in Vertretung die Fragen beantworten. Ich bitte den Abgeordneten Herrn Schnur, Fraktion der FDP, die Frage 7 zu stellen.

(Zuruf aus dem Plenum: Das Mikrofon funktioniert nicht. – Minister Volker Schlotmann: Er hat jetzt schon dreimal „Sehr geehrter“ gesagt. – Dr. Armin Jäger, CDU: Aber es klingt gut.)

Sie sind ja auch ein sehr geehrter Herr Minister.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP)

7. In welchem Umfang sind bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt Zahlungen im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesver fassungsgerichtes vom 09.12.2008 zur Pendlerpauschale an die Bürger unseres Landes durch die zuständigen Finanzämter erfolgt?

Herr Abgeordneter Schnur, seit dem 15. Dezember 2008, also vier Arbeitstage nach der Urteilsverkündung, wird in MecklenburgVorpommern bei allen Einkommenssteuerbescheiden für das Jahr 2007 die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer berücksichtigt. Die Anzahl der Steuerbescheide, die seitdem festgesetzt worden sind, wird statistisch jedoch nicht gesondert erfasst. Die vor dem Einsatz des geänderten Programms zur Einkommenssteuerfestsetzung am 15. Dezember 2008 gerechneten Einkommenssteuerbescheide für das Jahr 2007 werden in einer EDV-unterstützten Sonderaktion an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes angepasst. Die EDV-Programme hierfür sind vom Programmierverbund EOSS, dem neben Mecklenburg-Vorpommern zehn weitere Bundesländer angehören, jetzt bereitgestellt worden.

Die EDV-unterstützten Änderungen werden in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich ab nächster Woche erfolgen. Die Steuerverwaltung ist bestrebt, die Änderungen der Einkommenssteuerbescheide 2007 möglichst kurzfristig abzuschließen. Für alle diejenigen, die in ihrer Steuererklärung ihren Arbeitsweg ab dem ersten Kilometer angegeben haben, wird also die angekündigte Zielstellung des Finanzministeriums, die Rückzahlungen schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten, umgesetzt werden. Wo das nicht der Fall ist, sind die Finanzämter natürlich auf die schriftlichen Mitteilungen oder Nachmeldungen der Steuerbürger angewiesen.

Eine Nachfrage: Auf welcher Grundlage konnten Vertreter der Landesregierung am Anfang des Jahres behaupten, dass im Zusammenhang mit dem Urteil der Pendlerpauschale bereits Zahlungen ab dem Monat Januar stattfinden,

(Gino Leonhard, FDP: Ja.)

wenn doch alle Vertreter wussten, dass mit der Umstellung der Software eine Auszahlung frühestmöglich im Februar möglich wird?

(Gino Leonhard, FDP: Ganz genau.)

Sie werden nachvollziehen können, dass ich Ihnen jetzt antworte, dass diese

Nachfragen sicherlich schriftlich vom Finanzministerium beantwortet werden, weil ich bin nicht Frau Polzin, wie man sehen kann.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP)

Verständlich, verständlich.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 8 zu stellen.

Herr Minister!

8. Welche Einsparungen an Zinsbelastungen in 2009, 2010 und 2011 ergeben sich für Mecklenburg-Vorpommern, wenn das Land, statt wie von Ministerin Heike Polzin vorgeschlagen, circa 200 Millio nen Euro Rücklagen zu bilden, dieses Geld zur Tilgung der Landesschulden verwendet?

Herr Abgeordneter Borrmann, durch die Bildung von Rücklagen selbst verändert sich die Liquiditätslage des Landes nicht. Zinsausgaben entstehen erst dann, wenn in Abhängigkeit von der Liquiditätslage des Landes Haushaltskredite aufgenommen werden. Für die tatsächliche Zinsbelastung ist es daher unerheblich, ob Überschüsse haushaltsmäßig als Tilgung oder als Rücklage gebucht werden, die Zinsbelastung bleibt dieselbe. Der Vorteil von Rücklagen gegenüber der Tilgung liegt aber gerade mit Blick auf die aktuelle Situation in ihrer flexibleren Handhabung. Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung für eine Zuführung des Überschusses in eine Rücklage entschieden.

Zusatzfrage: Wenn diese Rücklage zurückgezahlt würde oder eine vorfristige Tilgung bestehender Landesschulden erfolgen würde – was ja möglich ist, denn es ist ja im letzten Jahr auch erfolgt –, wie hoch wären dann die Zinseinsparungen, wenn also eine zusätzliche Tilgung erfolgen würde?

Auch hier bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen diese Frage nicht beantworte, sondern das Finanzministerium Ihnen schriftlich die Antwort dazu gibt.

Danke.

Vielen Dank, Herr Minister Schlotmann.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 10 und 11 zu stellen.

Herr Minister, ich frage Sie:

10. Hat die Landesregierung mittlerweile einen Gutachter beauf tragt, der die beiden Entwürfe eines Landesvergabegesetzes der Fraktionen von SPD und CDU dahin gehend prüft, ob sie den europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Anforde rungen entsprechen?

Nein.

11. Warum nicht? Aus welchen Gründen wurde über ein halbes Jahr nach Beschluss des Landtages immer noch kein Gutachter gefunden?

Ja, es geht ja darum, Frau Abgeordnete, Frau Präsidentin, dass im Mittelpunkt der Prüfung durch den Gutachter die Frage stehen soll, welche Auswirkungen die Entscheidungen des EuGH vom 03.04.2008 auf bestehende oder eben auf geplante rechtliche Regelungen haben oder haben könnten. Ich muss Ihnen sagen, dass wir die Begründung zu dem Gerichtsurteil erst Mitte des Jahres verfügbar hatten, fragen Sie mich jetzt nicht nach dem genauen Datum. Es finden gegenwärtig eine Reihe von Aktivitäten in den Ländern selbst statt, die wir auch miteinander abgleichen. Insofern ist es die gemeinsame Auffassung, sehr viel Überlegung, sehr viel Aufmerksamkeit auf die Qualität des erforderlichen Gutachters zu verwenden. Insofern gehen wir diesen Prozess auch ganz ruhig und vernünftig an. Es ist auch kein Termin gesetzt worden, bis wann diese Entscheidung zu treffen ist.