Protokoll der Sitzung vom 29.01.2009

Ja, es geht ja darum, Frau Abgeordnete, Frau Präsidentin, dass im Mittelpunkt der Prüfung durch den Gutachter die Frage stehen soll, welche Auswirkungen die Entscheidungen des EuGH vom 03.04.2008 auf bestehende oder eben auf geplante rechtliche Regelungen haben oder haben könnten. Ich muss Ihnen sagen, dass wir die Begründung zu dem Gerichtsurteil erst Mitte des Jahres verfügbar hatten, fragen Sie mich jetzt nicht nach dem genauen Datum. Es finden gegenwärtig eine Reihe von Aktivitäten in den Ländern selbst statt, die wir auch miteinander abgleichen. Insofern ist es die gemeinsame Auffassung, sehr viel Überlegung, sehr viel Aufmerksamkeit auf die Qualität des erforderlichen Gutachters zu verwenden. Insofern gehen wir diesen Prozess auch ganz ruhig und vernünftig an. Es ist auch kein Termin gesetzt worden, bis wann diese Entscheidung zu treffen ist.

Darf ich eine Zusatzfrage stellen?

Natürlich.

Können Sie uns sagen, mit welchen Institutionen beziehungsweise mit wem Sie Kontakt aufgenommen haben, um einen Gutachter zu bekommen, der Ihren Anforderungen entspricht?

Ich weiß, dass es Anfragen über die Fraktionen zu einzelnen Personen selbst gegeben hat. Aber wie gesagt, eine Entscheidung diesbezüglich ist bisher nicht getroffen worden.

Darf ich eine weitere Zusatzfrage stellen? (Zustimmung)

Wann sehen Sie den Endpunkt, um diesen Landtagsbeschluss umzusetzen?

Frau Abgeordnete, ich sagte bereits, wir haben keinen Termin diesbezüglich festgesetzt, und ich muss Ihnen auch gestehen, dass in meinem gegenwärtigen täglichen Arbeitsablauf etwas andere Prioritäten gegeben sind.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das wollen wir hoffen. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Landtagsbeschluss!)

Da bitte ich einfach um Verständnis. Wir werden diesen Landtagsbeschluss, davon können Sie ausgehen, auch erfüllen.

Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Regine Lück, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 12 und 13 zu stellen.

Herr Minister!

12. Wie bewertet die Landesregierung die Kürzung der Eingliederungsmittel im Bereich des SGB II für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2009 um 12,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr?

Frau Abgeordnete Lück, nach Auskunft der Regionaldirektion Nord der Bundesagen

tur für Arbeit gibt es aktuell noch keine regionalisierten Daten zur Erhöhung des Eingliederungstitels im Bereich des SGB II.

Die wahrscheinlich Ihnen vorliegenden Angaben geben möglicherweise einen Planungsstand wieder. Dieser Planungsstand ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 12. Januar, also jetzt meine ich nicht unseren hier, sondern den der Bundesregierung, zum Thema Beschäftigungssicherung jedoch überholt. Die Bundesregierung hat beschlossen, für die Jahre 2009 und 2010 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Milliarden Euro im Bundeshaushalt für Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Träger der Grundsicherung zur Verfügung zu stellen. Das heißt, die Argen und die zugelassenen kommunalen Träger bekommen mehr Geld als ursprünglich vorgesehen. Es ist auch vorgesehen, die Flexibilität zwischen einzelnen Titeln diesbezüglich zu verbessern. Was jetzt konkret für Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf die zusätzlichen Mittel dabei herauskommt, das ist derzeit noch offen.

Ich will nur mal erwähnen, dass auch gestern in einer Meldung verkündet wurde, dass die Agentur für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern über 478 Millionen Euro im Bereich der Arbeitsmarktpolitik verfügt. Ich will das noch einmal wiederholen: 478 Millionen Euro. Insofern, denke ich, sollten wir jetzt nicht irgendwie auf Meldungen hereinfallen, die vielleicht auch gegenwärtig – das werden wir aber noch genau nachprüfen – wirklich überholt sind.

Danke.

Frau Lück, die Frage 13 wollen Sie nicht stellen?

Die hat sich damit erledigt.

Ich darf nun den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, bitten, die Frage 14 zu stellen.

(Der Abgeordnete Michael Andrejewski beginnt seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Moment, Moment! Entschuldigung. So, jetzt.

Herr Minister!

14. Wie steht die Landesregierung zu dem von Bundeswirtschaftsminister Glos befürworteten, aber von Bundesjustizministerin Zypries abgelehnten Vorhaben der Bundesregierung, das Messwesen zu privatisieren und das staatliche Eichmonopol abzuschaffen?

Herr Abgeordneter, das Bundeswirtschaftsministerium hat am 28.11. den Bundesländern per E-Mail mitgeteilt, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung des gesetzlichen Messwesens in der laufenden Legislaturperiode nicht weiterverfolgt wird. Mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens allerdings könnte man theoretisch rechnen. Nach unserer Erfahrung ist bis 2010 da nichts zu erwarten.

Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hatte bis dahin – ebenso wie alle anderen Bundesländer und auch viele Wirtschaftsunternehmen, auch namhafte Verbände, wie zum Beispiel der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und der Bundesverband der Verbraucherzentralen – dem Bundeswirtschafts

ministerium gegenüber grundsätzliche Bedenken, insbesondere gegen die geplante Trennung der privaten Nacheichungen von der staatlichen Marktüberwachung, geäußert. Das Wirtschaftsministerium MecklenburgVorpommern sah das Kernziel des gesetzlichen Messwesens, also die Erhaltung des Schutzniveaus, bei der Umsetzung des BMWi-Entwurfes als gefährdet an und diese Bedenken erhalten wir auch aufrecht.

Ich darf jetzt den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, bitten, die Frage 15 zu stellen.

Herr Minister!

15. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die finan zielle und wirtschaftliche Situation des Sägewerkes der Unter nehmensgruppe Klausner in Wismar, bei dem die Produktion zurückgefahren und für die Mitarbeiter Kurzarbeit angemeldet wurde?

Ja, ich denke, es ist allgemein bekannt, dass wir bedingt durch die Finanzkrise in einigen Branchen durchaus erhebliche Probleme haben. Konkret der von Ihnen angesprochene Sägekonzern, muss man ja wirklich sagen, kämpft mit massiven Finanzproblemen. Ich selbst hatte in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres drei Gespräche mit der Geschäftsführung und einem Teil der Gesellschafter. Der schwache US-Dollar und die Subprimekrise, wie wir sie ja nennen, also die Immobilienkrise, führten zu dramatischen Umsatzeinbrüchen. Nach Unternehmensangaben sei der Einbruch des Umsatzes infolge der globalen Finanzkrise durch Geschäftserweiterung auf neue Märkte nicht kompensierbar gewesen. Das Unternehmen, so war die Aussage, arbeitet insgesamt defizitär. Als Gründe wurden angegeben die schlechten Schnittholzpreise und die Restholzerlöse und natürlich der zusammengebrochene Absatzmarkt in den USA. Das Unternehmen hat bis dato circa 70 bis 80 Prozent seiner Produktion in die USA geliefert.

Seit November 2008 ist für das Sägewerk in Wismar und das zum Firmenverbund gehörende Hobelwerk Kurzarbeit eingeführt. Konkret muss man allerdings sagen, was das Sägewerk und Hobelwerk betrifft, ist dies Kurzarbeit null. Das heißt, das Unternehmen steht still. Es sind 350 Mitarbeiter betroffen.

Die für uns verwaltungsrechtlich notwendigen Maßnahmen zur Sicherung von Rückforderungsansprüchen sind eingeleitet worden. Dazu sind entsprechende Anhörungsschreiben dem Unternehmen zugestellt worden. Aus dem Anhörungsverfahren, das jetzt in diesen Tagen endet, werden sich weitere Aspekte zur finanziellen und wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ergeben. Der Abschluss dieses Verfahrens allerdings muss auch abgewartet werden.

Eine Zusatzfrage, bitte: Können Sie Medienberichte bestätigen, wonach die KlausnerGruppe über eine Aufgabe des Sägewerkes in Wismar nachdenkt?

Also offiziell wird uns das durch den Vorstand, die Geschäftsführung dementiert. Aber ich nehme natürlich die Problematik sehr ernst. Sie haben das sicherlich auch verfolgt, dass wir – ich will es jetzt mal vorsichtig ausdrücken – nicht gerade freundlich

nach den Gesprächen auseinandergegangen sind und uns bemühen, durch die Mittel, die uns zur Verfügung stehen, hier auch eine Lösung für den Gesamtkomplex am Ende zu erreichen. Inwieweit das von Erfolg gekrönt sein wird, kann man allerdings zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 16 und 17 zu stellen.

Herr Minister!

16. Welche neuen Erkenntnisse besitzt die Landesregierung zum Insolvenzverfahren, zu der genannten Fortführungslösung und dem damit im Zusammenhang stehenden Interessenbekundungsverfahren?

Also es geht wohl um die Sakthi-Gießerei in Ueckermünde, das sollte man noch mal klar und deutlich sagen.

Zur Sache selbst will ich noch einmal feststellen, weil das oftmals in der Öffentlichkeit etwas durcheinandergerät, dass die Entscheidungshoheit über dieses Unternehmen per Gericht auf einen Insolvenzverwalter übertragen ist. Das hängt so zusammen, dass die Mutterfirma, wenn man es jetzt genau anschaut, im Saarland in Konkurs gegangen ist, dadurch die hier im Lande befindliche Tochter diesbezüglich betroffen ist. Das Insolvenzausfallgeld läuft Anfang Februar für die Beschäftigten aus. Zurzeit verhandelt der Insolvenzverwalter im Saarland mit den Banken, um einen Kredit zu erhalten, der eine Fortführung ermöglicht. Der Businessplan legt einen Fortführungszeitraum bis zum 1. September 2009 und eine Auslastung von 50 Prozent der Produktionskapazitäten zugrunde.

In dem jetzt festgelegten Zeitraum beabsichtigt der Insolvenzverwalter natürlich, nach einem Investor zu suchen. Nach unseren Informationen gibt es Bewerber. In den Betriebsstätten Ueckermünde/Neuenkirchen, also das ist die saarländische Betriebsstätte, wird es in diesem Zeitraum vermutlich zu einer Verringerung der Mitarbeiterzahlen kommen. Jetzt unmittelbar betrifft das 34 Mitarbeiter zum 01.02. in Ueckermünde, 34 weitere Mitarbeiter werden an eine Qualifizierungsgesellschaft überführt. Das ist gegenwärtig die Situation, die ich Ihnen hier so schildern muss.

Eine Zusatzfrage: Welche Interessenten gibt es im Einzelnen? Liegen der Landesregierung da Erkenntnisse vor?

Dazu kann ich Ihnen jetzt keine weiteren Ausführungen machen. Da müssten Sie schon beim Insolvenzverwalter selbst nachfragen. Ich würde mich sonst da, sagen wir mal, nicht unbedingt hilfreich verhalten im Hinblick auf die dortigen Verhandlungen.

17. Welche genaue Hilfestellung leistet die Landesregierung im Einzelnen?

Die Hilfen der Landesregierung konzentrieren sich insbesondere dann, wenn sozusagen ein Neustart möglich ist. Dazu ist Voraussetzung, dass man einen Investor hat, das ist ganz klar. Sie könnten dann bestehen – das muss ich jetzt zunächst noch so formulieren – aus den Förderinstrumenten, zum Beispiel Darlehen, Bürgschaften, gegebenenfalls, wenn es um Investitionen geht, dann auch Zuschüssen.

Eine Zusatzfrage: Wie hoch waren die finanziellen Unterstützungen seitens der Landesregierung, also im Vorfeld der Insolvenz?

Da bitte ich jetzt um Verständnis, die Frage hätten Sie mir vorher noch einmal geben müssen, dann hätte ich das zusammenrechnen lassen. Die habe ich jetzt nicht parat, würde ich Ihnen aber gerne dann schriftlich nachreichen.