Jürgen Seidel
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, so ist das im Leben. Das Wort „Reform“ begleitet einen halt immer, so auch im Bereich der Bundeswehr. Vor uns steht eine Bundeswehrstrukturreform, die genau wie die Reformen 2001 und 2004 Auswirkungen auf unser Land MecklenburgVorpommern haben wird. Wir müssen davon ausgehen, dass einige der 23 Standorte mit rund 15.000 Dienstposten in Mecklenburg-Vorpommern betroffen sein werden. Ich habe da jetzt gar keine nähere Kenntnis, will gar keine konkrete Sorge verbreiten, aber wir werden nicht ohne Kürzungen über diese Reform kommen, und insofern müssen wir uns mit Konversion beschäftigen.
Das Thema ist und bleibt sehr wichtig. Und dass natürlich Gemeinden, die vor das Problem gestellt werden,
dort Riesenschwierigkeiten zunächst einmal sehen, wenn man von einer solchen Reform Kenntnis bekommt, ist ganz klar. Insofern kann die Antwort auch nur sein, dass man sich hier zusammentut und die Möglichkeiten, wie man so schön sagt, in seinem Leben dann bündelt. Diesen Prozess oder diese Prozesse, sagen wir es besser so, zu begleiten, ist gemeinsame Aufgabe der Kommunen, des Landes, des Bundes und natürlich auch der Flächeneigentümer, wobei das ja in der Regel der Bund ist.
Für die strukturpolitische Umgestaltung haben wir in den letzten Jahren, Herr Schwarz hat darauf hingewiesen, eine, wie ich finde, in der Tat auch gute Zusammenarbeit gefunden. Und jede Regierung, Herr Schwarz, ist gut beraten, eine Zusammenarbeit, die gut ist, dann auch weiterzuführen. Ich verweise auch auf die Anfang 2006 unterzeichnete Rahmenvereinbarung. Durch das koordinierte Bemühen im jeweiligen Aufgabenbereich soll frühzeitig eine Vorbereitung auf die zivile Anschlussnutzung, möglichst natürlich noch vor Schließung der Bundeswehrstandorte, ermöglicht werden. Wir alle wissen, dass, wenn es erst mal zu Leerstand kommt, dann der Verfall auch nicht lange dauert und, wie gesagt, die materiellen Möglichkeiten immer schwieriger werden.
Meine Damen und Herren, in der Tat kann man sagen – und wir gehen ja so ungefähr auf fünf Jahre Bestehen der Konversionspartnerschaft hinaus –, dass hier eine erfolgreiche Arbeit geleistet wurde. Wir können heute davon ausgehen – das kann man besichtigen –, dass bei einem großen Teil frei gewordener militärischer Liegenschaften eine zivile Nachnutzung erreicht werden konnte. Es gibt dafür viele Beispiele. Ich nenne mal die Gemeinden Dabel, Demen, Boltenhagen, aber eben auch Stavenhagen, wo ich mich unlängst noch einmal vor Ort davon überzeugen konnte. Und auch dort gibt es weitere Überlegungen, wie man diese Konversionspartnerschaft mit neuem Leben erfüllen kann.
Daher ist der vorliegende Antrag, der ja eine Weiterführung der bisherigen Aktivitäten zum Inhalt hat, zu begrüßen.
Meine Damen und Herren, ich muss natürlich sagen, dass wir immer wieder überlegen müssen, wie wir die jeweilige Förderpraxis dann auch den gegebenen finanziellen Möglichkeiten anpassen. Dass da die Blütenträume auch nicht in den Himmel wachsen, wird Ihnen nicht ganz neu sein. Während es so war, dass im Zeitraum 1993 bis 1999 insbesondere die EU-Gemeinschaftsinitiative KONVER I/II genutzt werden konnte, um zum Beispiel den Abriss, die Sanierung von Anlagen, Altlastenstudien, Konversionsmanagement zu fördern, wandelte sich dies im Zeitraum der EU-Förderperiode 2000/2006. Auf der Grundlage der Standortkonversionsrichtlinie wurden Abriss, Beräumung, Entsiegelung, Renaturierung, aber auch Vorbereitung oder Wiederherstellung der Infrastruktur gefördert.
In den Zeiten zurückgehender Finanzen haben natürlich für uns – und man muss die Prioritäten immer wieder richtig setzen – Investitionen für Arbeitsplätze in Unternehmen höchste Priorität. Insofern auch folgerichtig erfolgte in der aktuellen Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 die Konversionsförderung meines Ministeriums auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe auf der einen Seite, also Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur, und Nutzung des EFRE, also des Europäischen
Fonds für Regionalentwicklung. Danach ist die Förderung möglich, wenn eine wirtschaftsnahe Infrastruktur geschaffen oder erweitert wird. Hier wollen wir immer wieder Voraussetzungen für gewerbliche Investitionen schaffen, die dann Arbeitsplätze zur Folge haben.
Ich muss darauf hinweisen, dass eine reine Altlastenberäumung, ich werde damit oft konfrontiert, aus diesen Fonds so ohne Weiteres nicht möglich ist. Wir müssen sicherstellen, dass eine wirtschaftliche Nutzung erfolgt, und das muss auch nachgewiesen werden, das muss ich sagen. Es geht nicht mehr so einfach, dass man sagt, ja, ich rede da mal mit einer Firma, sondern wir müssen wissen, dass dies dann auch zielgerichtet und ergebnisorientiert, wie man das so ausdrückt, erfolgen kann.
Meine Damen und Herren, natürlich können auch Fördermittel anderer Ressorts zum Einsatz kommen, wenn sie zur Verfügung stehen. Also ich nenne hier nur Städtebau- oder Wohnungsbauförderung. Aber auch dort wissen Sie, dass wir in den nächsten Jahren eher mit Kürzungen zu rechnen haben. Wenn wir GA nicht einsetzen können, ich sagte schon, können wir prüfen, ob EFRE möglich ist. Hierfür haben wir uns mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe“ selbst ein Instrument gegeben. Wir wollen das in der Zukunft so handhaben, dass die Interministerielle Arbeitsgruppe Konversion zur Unterstützung der betroffenen Gemeinden weiterhin aktiv bleibt. Sie bietet den Kommunen die notwendige Plattform, die Probleme zu diskutieren und ressortübergreifend zu beraten, um zu schnellen Problemlösungen zu kommen.
Ich will mal ein Beispiel erwähnen: Zuletzt war es so, dass im März 2010 die Gemeinde Peenemünde in der von mir genannten IMAG ihre Situation, ihre schwierige Situation dargestellt hat. Wer die Gemeinde kennt, weiß, dass dort sehr viele Ruinen waren, die sich in Privateigentum befinden.
Aber ich glaube, dass wir dort auch demonstrieren können, heute demonstrieren können, dass, wenn wir uns zusammensetzen, wir auch Lösungen finden. Und wenn Sie es dort sehen, die ersten Schandflecke sind beseitigt. Ich werde mir das demnächst noch mal anschauen. Ich glaube, dass sich also damit auch die Zukunftsperspektiven in diesem Ort verbessern. Wir sind noch lange nicht am Ziel, aber dort kann man „handgreifliche“ Verbesserungen wirklich inzwischen besichtigen.
Die frühzeitige Vorbereitung des Umwandlungsprozesses ist immer eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg. Das zeigen alle positiv gelaufenen Beispiele. Verweisen möchte ich auch auf die Forderung der Ministerpräsidenten auf ihrer Sitzung am 9. Juni 2011 gegenüber der Bundesregierung, die Bundesländer vor allen Dingen frühzeitig auch in die Standortplanung mit einzubeziehen. Das ist ja immer ein sehr streitiger Prozess, wie wir wissen, nicht mehr benötigte Liegenschaften dann kostengünstig an die Kommunen abzugeben und auch, das wäre natürlich unsere Forderung oder bleibt auch unsere Forderung, ein Konversionsprogramm für strukturschwache Regionen aufzulegen. Das würde uns natürlich sehr helfen. Aber man muss sehen, wie die Dinge sich entwickeln.
Also, meine Damen und Herren, ich glaube, dass die Antworten auch zukünftig nur die sein können, die wir heute
praktiziert haben – gemeinsam zielorientiert arbeiten, die Möglichkeiten, die wir haben, sehr effizient nutzen. Es hat sich immer wieder gezeigt, wenn wir dies tun, kommen wir auch zu Erfolgen, zugegebenermaßen vielleicht nicht immer so schnell, wie sich jeder das wünscht, aber, ich hätte fast gesagt, so ist das halt im Leben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist so, dass man vom ersten Eindruck her immer mal Anträge der LINKEN als durchaus sympathisch ansieht, aber wenn man dann näher hinschaut, dann verliert sich zumindest meine Sympathie.
Ich will versuchen, zunächst einmal bei der Bewertung Ihres Antrages auf die Zielstellung einzugehen, wobei ich gleich sagen will – ich komme darauf zum Schluss dann noch mal zurück –, nach meiner Auffassung ist der Antrag, den Sie schreiben, den Sie stellen, in keinster Weise eine Neuausrichtung von Arbeitsmarktpolitik, es ist einfach eine Rolle rückwärts.
Also ich meine, das ist wirklich eines der einfachsten Dinge für eine Opposition zu sagen: Das finden wir nicht richtig. Geld wollen wir auch nicht sparen, Rolle zurück. Das ist alles besser. Gut, man kann das ja so machen.
Ich glaube nur, irgendwann werden die Menschen das merken. Irgendwann werden die Menschen das merken.
Also lassen Sie mich zu den Zielen kommen. Worum gehts? Ein zentraler Punkt im Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt ist eben, dass man durch mehr dezentrale Entscheidungsmöglichkeiten den Erfordernissen vor Ort besser gerecht werden kann. Ich finde, das ist eine sehr richtige Erkenntnis. Ich erlebe sehr oft, dass wir Beschwerden haben, wo Entscheidungen bei ARGEN, bei der Agentur für Arbeit getroffen werden, die entspringen zentralen Richtlinien, die besser vielleicht nicht getroffen würden.
Und ich halte es wirklich für besser, wenn wir dort mehr Flexibilität bekommen durch Erhöhung der Entscheidungskompetenzen. Gerade bei den einzelnen Fachvermittlern soll eben den sehr unterschiedlichen persönlichen Voraussetzungen der Ausbildungs- und Arbeitsuchenden in Zukunft besser entsprochen werden. Ich halte das für richtig, weil ich meine, die Vermittler kennen die Personen besser. Sie haben tagtäglich mit ihnen zu tun.
Und positiv ist nach meiner Auffassung auch, dass der bereits mit der Einführung des Vermittlungsbudgets eingeschlagene Weg der Zusammenfassung mehrerer Instrumente durchaus fortgesetzt wird. Das ist eine alte Klage, dass man dort zu viele Instrumente nebeneinander hat und diese zusammenfassen sollte. Das ist von den Ländern, ich glaube, ziemlich übereinstimmend gefordert worden.
Mit der Einführung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins erfolgt eine sinnvolle Erweiterung der Möglichkeiten der individuellen bedarfsgerechten Unterstützung über den bisherigen reinen Vermittlungsgutschein. Das SGB III, also das Recht der Arbeitsförderung, bleibt weiterhin das Referenzgesetz für die Eingliederungsleistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das bedeutet, alle Änderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im Recht der Arbeitsförderung gelten grundsätzlich auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diesen ganzheitlichen Ansatz der rechtskreisübergreifenden Arbeitsmarktpolitik will ich ausdrücklich unterstützen, weil damit eben die gesamtwirtschaftliche Entwicklung beachtet wird – der Aufbau von Beschäftigung und der Abbau von Arbeitslosigkeit.
Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf ist Teil der Umsetzung des im Juni 2010 von der Bundesregierung beschlossenen Zukunftspaktes. Sie haben das erwähnt. Sie wissen, dass infolge der größten Wirtschafts- und Finanzkrise eine Haushaltskonsolidierung dringend nach wie vor notwendig ist. Eckpunkte dieses Pakets waren auch Maßnahmen der Arbeitsvermittlung. Oberstes Ziel soll es aber nach wie vor sein – und das zu unterstellen, finde ich, ehrlich gesagt, einfach zu schlecht, um es mal ganz deutlich zu sagen –, Menschen wieder in Arbeit zu bringen, Jobvermittlern mehr Entscheidungsspielraum zu geben, um Arbeitslose mit passenden Fördermaßnahmen dann wieder in Arbeit zu vermitteln.
Es macht Sinn, sogenannte Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umzuwandeln. Hier tritt also dann kein gesetzlicher Automatismus mehr ein. Es wird im Einzelfall geprüft, was zur Aufnahme von beruflicher Tätigkeit tatsächlich notwendig ist. Dabei können Sie nicht immer vermeiden, dass dann auch Fehlentscheidungen getroffen werden. Das wird im Leben immer wieder so
sein. Trotzdem halte ich diese größere Flexibilisierung für möglich.
Und, meine Damen und Herren, in der Tat war es so, dass die Inanspruchnahme der Instrumente beobachtet werden muss, und den Gründungszuschuss kann man tatsächlich von zwei Seiten sehen. Auch das kann ich Ihnen dokumentieren. Da gibt es sehr verschiedene Aussagen diesbezüglich.
Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die beschlossenen Kürzungen zurückgenommen werden, der Etat der BA nicht weiter belastet wird. Dazu muss man natürlich sagen, dass der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit im laufenden Jahr weniger Mittel für den Qualifizierungsbereich eingestellt hat. Im Vergleich zur Planung des Vorjahres wird aber natürlich auch die Entwicklung der Arbeitslosen dabei berücksichtigt.
Und jetzt will ich Ihnen die Zahlen doch noch einmal nennen. Sie kennen sie, davon gehe ich aus. Damit Sie die Entwicklung noch mal sehen, gleiche Zahl, gleiche Zählweise, damit mir keiner sagt, da ist anders gezählt worden: Juni 2011 jetzt 101.500, Juni 2005 ungefähr 175.000 und im Übrigen, das will ich an dieser Stelle auch noch mal sagen, heute mit einer Zahl von 12.500 arbeitsmarktentlastenden Maßnahmen weniger. Also die oftmals kritisierten Ein-Euro-Jobs und Qualifizierungsmaßnahmen sind reduziert minus 12.000 und trotzdem dieser deutliche Rückgang. Ich finde, das muss man auch akzeptieren. Darüber können wir uns grundsätzlich freuen. Ich glaube, das tun wir auch. Und dabei dürfen wir trotzdem nicht die Spezifik dieses Themas unterschätzen.
Für weniger Arbeitslose also braucht man am Ende auch weniger Geld. Das ist der Haushaltsansatz.
Sie fordern in Ihrem Antrag, die Förderung Erwerbsloser an deren individuellem Bedarf auszurichten und ohne Zwang zu gestalten. Ja, das ist eine hehre Forderung, aber dazu muss man natürlich betonen, dass grundsätzlich die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Prinzip des Förderns und Forderns erfolgt. Hierbei finden die individuellen Bedarfe auch gerade bei der Förderung des Einzelnen Berücksichtigung. Gleichzeitig haben aber erwerbsfähige Leistungsberechtigte auch alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit natürlich auszuschöpfen und dieses mit Nachdruck zu fordern, notfalls dann im Einzelfall mit Sanktionen zu belegen. Ich glaube, das ist richtig. Wer Leistungen der Grundsicherung erhält und damit ja Mittel der Steuerzahler, muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Mit dieser Forderung, dass die Vermittlung in Niedriglohnbereiche und in Stellen, die nicht der Qualifikation des Erwerbslosen entsprechen, ausgeschlossen sein soll, meine Damen und Herren, das ist nun wirklich ein Thema der Vergangenheit. Das sollten wir endlich mal beendet haben.
Die Diskussion der vergangenen Tage wurde bestimmt vom Fachkräftemangel
und wird ja nach wie vor auch zukünftig noch mehr bestimmt werden vom Fachkräftemangel und dem
Anstieg der Zahl der offenen Stellen. Typisches Beispiel: Hier drüben können Sie sehen, da werden in den Vorgärten inzwischen Schilder aufgebaut, dass man in dem Fall sehr qualifizierte Leute sucht. Glauben Sie wirklich, dass ein Jobcenter oder eine Arbeitsagentur eine gut geeignete Fachkraft auf eine Hilfstätigkeit vermittelt, wenn eine der Qualifikation entsprechende Stelle zur Verfügung steht?
Und wenn dies nicht so ist, dann halte ich es immer noch für besser zu arbeiten, als nicht zu arbeiten. Das bleibt für mich der bessere Weg.
Meine Damen und Herren, Sie fordern, dass die Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber nur bewilligt werden, wenn nicht untertariflich beziehungsweise unterhalb des einzuführenden gesetzlichen Mindestlohns von 10 Euro pro Stunde entlohnt wird. Ich finde, auch das ist ja ein Thema, was Sie natürlich penetrant immer wieder bringen. Die Argumentation bleibt dieselbe. Ich sehe nicht, dass uns ein solcher Mindestlohn für Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich helfen würde. Gehen Sie mal hin zum Frisör und sagen Sie mal, dort müssen jetzt ab heute 10 Euro pro Stunde entlohnt werden. Da bin ich mal gespannt. Selbst die Gewerkschaft hat diese Forderung nicht erhoben. An dieser Stelle will ich mir das aber jetzt schenken. Ich will grundsätzlich sagen: Lohnkostenzuschüsse orientieren sich am tariflichen oder, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, am ortsüblichen Entgelt. Auch da sage ich wieder, es ist besser zu arbeiten, als nicht zu arbeiten.
Meine Damen und Herren, die Forderung der Fraktion DIE LINKE, dass die öffentlich geförderte Aus- und Weiterbildung von Erwerbslosen gestärkt wird, ist in dem Antrag formuliert. Dazu will ich sagen, dass die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Arbeitslosen, deren berufliche Eingliederung an mangelnder Qualifikation scheitert, durch entsprechende Anpassungs- und Fortbildungsmaßnahmen dort eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen.
Das ist natürlich im Interesse der Versichertengemeinschaft der Steuerzahler und wenn hier etwas falsch läuft, auch solche Beispiele kenne ich, muss man den Dingen nachgehen, dann muss man darüber reden. Aber man muss natürlich auch hier sagen, es geht nicht, dass ein Prinzip „Wünsch dir was“ eingeführt wird. Auch das kenne ich aus den vielen Schreiben, die wir diesbezüglich erhalten.
Zum Schluss wollte DIE LINKE, dass die öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse voll sozialversicherungspflichtig sein müssen, einschließlich der AV der Freiwilligkeit unterliegen und nicht unter 10 Euro pro Stunde entlohnt werden. Den Betroffenen muss damit der Ausstieg aus dem Hartz-IV-System ermöglicht werden. Ich will sagen, dass mit gutem Grund öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse seit vielen Jahren nicht versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind. Dieses sollen die in der Vergangenheit praktizierten Drehtüreffekte zwischen Arbeitslosengeld und früherer Sozialhilfe ALG I und ALG II vermeiden, das wissen Sie.
Meine Damen und Herren, Fazit: Dieser Antrag ist nicht ernst gemeint. Das Thema ist ernst, aber Sie versuchen einfach, hier eine Rolle rückwärts zu machen. Sie hätten mehr konkrete Überlegungen anstellen müssen. Ich habe das schon einmal gesagt, wie wir besser umgehen können mit den circa 20.000 Menschen, wo in der Tat die Problematik steht, dass sie kaum Chancen, vielleicht gar keine Chancen haben auf dem ersten Arbeitsmarkt,
aber das kann nicht ein nach oben gehaltener öffentlicher Beschäftigungssektor sein. Wir kommen nachher noch zu einem Punkt mit der Bürgerarbeit.
Lassen Sie uns darüber nachdenken, wie man Bürgerarbeit gangbarer machen kann. Wie kann man das vielleicht etwas entbürokratisieren? Dabei bleibt das Thema immer wieder, dass man sie nicht in Konkurrenz stellen darf zur Arbeit auf dem ganz normalen ersten Arbeitsmarkt.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, und das, finde ich, gehört auch zur Ehrlichkeit, dass natürlich diese Einsparungen – darüber ist kein Geheimnis gemacht worden – eine Kompensation sind für die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch die Bundesregierung. Das ist nie ein Geheimnis gewesen.
Das war ein großer Kompromiss.
Gut, dann ist es eben so, jedenfalls die SPD, die CDU halten das für richtig.
Diesen Kompromiss tragen die großen Parteien und ich glaube, dass das auch vernünftig ist.
Wenn wir feststellen, dass das im Land nachkorrigiert werden muss, dann seien Sie ganz sicher, dann tun wir das, dann bemühen wir uns darum. Ich bin gegenwärtig dabei zu sehen, wie können wir den Abstieg bei den Qualifizierungen, bei den Maßnahmen der Arbeitsgelegenheiten etwas abfedern in drei Kreisen, in Mecklenburg-Strelitz, in Uecker-Randow, in Demmin. In der Tat ist die Kurve dort recht steil. Diese drei Kreise haben weniger Möglichkeiten im Hinblick auf Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt. Aber, meine Damen und Herren, das löst man nicht mit einem Antrag nach Rollback.
Zum Schluss will ich Ihnen noch einmal sagen, weil mich das auch geärgert hat gerade bei dem vorhergehenden Punkt, das ist so diese Art und Weise der Oppositionsarbeit. Da wird gesagt, ein Zusatzantrag „Energie“ wurde eingebracht, gestern hat DIE LINKE im Bundestag gegen den Atomkompromiss gestimmt, gestern ist man dagegen und hier heute fordert man uns auf, die Energiewende zu beachten. Dass ich nicht lachen kann!
So einen Unsinn habe ich selten erlebt.
Insofern danke ich für die Aufmerksamkeit, aber dieser Antrag hilft uns leider nicht weiter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst muss ich mich mal ein bisschen an DIE LINKE richten. Das ist eben auch eine Art des Umgangs mit dem Problem, wenn man versucht, die Dinge, die es gibt, die man vor sich hat, auch wirklich so umzusetzen, dass sie den Menschen zugutekommen.
Ich will nur in wenigen Worten noch mal dieses Thema Bürgerarbeit erläutern, weil mein Fraktionsvorsitzender ja in seiner wirklich allumfassenden Weisheit die Dinge schon sehr breit erläutert hat. Insofern kann ich mich auf das ganz Wesentliche konzentrieren. Ich will nur eine Sache noch mal kurz erklären. Das hat er zwar auch schon ausgeführt, aber ich vermute mal, dass das nach wie vor nicht überall klar ist.
Die Bürgerarbeit ist nicht nur der Teil, den wir erleben, wenn der Arbeitsplatz durch einen Menschen besetzt wird, sondern die Bürgerarbeit ist das Davorliegende, was dann alles passieren muss, um überhaupt erst einmal zu sehen, haben wir wirklich alle Möglichkeiten genutzt, gibt es eine Chance, muss man ein Hindernis aus dem Weg räumen,
geht es um ein Kind, was nicht untergebracht werden kann, geht es um Qualifizierung, die noch notwendig ist, wie gesagt, ist alles getan worden, um demjenigen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Erst wenn das alles abgeschlossen ist, dann kommt es zu einer eventuellen Einstellung auf einen Bürgerarbeitsplatz. Und deswegen konnten die Zahlen nicht sofort auf 1.661 hochgehen, das muss man einfach noch mal deutlich machen, weil ich immer wieder gefragt wurde, warum sind denn die 1.661 Plätze nicht besetzt. Nein, weil diese Aktivierungsphase davorsteht. Die gehört mit zu dem Programm Bürgerarbeit.
Meine Damen und Herren, wir können uns auch heute fragen, warum ist es gelungen, dass nur 12 von 18 Grundsicherungsstellen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern dieses Thema in Anspruch nehmen. Das ist leider Geschichte, daran können wir jetzt nichts mehr ändern. Aber wir können uns vielleicht damit in gewisser Weise trösten: Es ist ein Modellversuch und wir haben es auch alle in der Hand, dafür zu sorgen, dass aus diesem Modellversuch am Ende eine praktikable Maßnahme wird.
Jetzt will ich noch auf einen weiteren Punkt hinweisen, der ist, glaube ich, wirklich wichtig, und zwar auf die Tatsache, dass wir inzwischen konstatieren können, seit April dieses Jahres konstatieren können, dass die Antragstellung insofern erleichtert wurde, als dass Zuwendungsempfänger und ausführende Stelle nicht mehr identisch sein müssen. Das heißt zum Beispiel, dass sowohl eine Beschäftigungsgesellschaft Arbeitgeber sein kann und der Arbeitsplatz bei einem Verein eingerichtet wird. Das war bisher nicht so
und das hat auch zu vielen Irritationen geführt. Also zu mir kamen Leute und sagten: „Ja, im Verein können wir das ja nicht machen.“ Das ist jetzt ausgeräumt. Das heißt, es geht jetzt auch, dass Plätze im Sportverein oder Kulturverein oder wo auch immer diesbezüglich besetzt werden können. Da will ich wirklich deutlich den jeweiligen Trägern, möglichen Trägern zurufen, dass man sich da noch mal die Dinge anschauen soll. Und deswegen werben wir auch, dass eben im Rahmen dieser 1.661 die Zahl von 531, die wir heute haben, ansteigen soll, dass wir die Möglichkeiten nutzen in Mecklenburg-Vorpommern.
Ich will auch sagen, wir haben zur Unterstützung der Umsetzung der Bürgerarbeit für die teilnehmenden Grundsicherungsträger insgesamt 24,5 Stellen im Rahmen der vom Sozialministerium verantworteten Integrationsprojekte für das sogenannte begleitende Coaching bewilligt. Also wir befördern auch diesen Prozess und insofern unterstreiche ich sehr die Intention dieses Antrages und bitte Sie alle, in Ihren jeweiligen Wahlkreisen oder ansonsten in Ihren Vereinen, wo Sie tätig sind, dazu beizutragen, dass wir diese Möglichkeiten nutzen. Ich möchte gern, dass dieses Modellprojekt zu einem tragfähigen Instrument am Ende wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Roolf, jetzt muss ich einfach mal sagen, das ist jetzt ein bisschen so wie heute früh das Thema mit dem Energieantrag bei den LINKEN. Also wir müssen uns nicht gegenseitig von der Notwendigkeit überzeugen. Das müssen wir wirklich nicht tun. Jetzt kann ich ja verstehen, dass jemand es gerne hat, wenn er dann vom Rednerpult einen Schein in die Sonne halten kann und sagen: „Guckt mal, da habe ich für euch gekämpft. Ich habe zwar keine Mehrheit bekommen, alle haben es abgelehnt, aber ich bin der Kämpfer für den Mittelstand, für das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern.“
Ich bin Ihnen ja dankbar, dass Sie heute sogar gesagt haben, das finde ich ja auch richtig, dass ich mich sehr für das Handwerk, für den Mittelstand in MecklenburgVorpommern einsetze,
weil das natürlich die Erkenntnis ist, dass dieses Land, da muss man nicht lange schauen, das kriegt man relativ schnell raus, sich ausschließlich eigentlich aus Mittelstand zusammensetzt. Handwerk, Kleinstfirmen, kleine Firmen, mittelständische Firmen – das ist es. Und inso
fern, wie gesagt, ist es wirklich nicht hilfreich, jetzt hier noch mal nachzukarten.
Ich habe mir mal ganz schnell heute früh noch ein paar Zahlen zusammengesucht, die will ich jetzt einfach nur mal runterrattern, um deutlich zu machen, was wir für den Mittelstand tun. Ich finde das immer wichtiger, als jetzt irgendeinen Antrag hochzuhalten und guckt mal zu sagen, ich habe hier im Landtag vom Mittelstand gesprochen. Das ist es nicht.
Wir haben in den Jahren von 2007 bis 2010, also das abgerechnete Jahr 2010, 12,5 Millionen Euro ausgegeben für die Verbundausbildung. Sie wissen wie ich, das ist eine lange Forderung des Handwerks, da richtet es sich praktisch an Kleinstfirmen. Wir haben für die überbetriebliche Lehrunterweisung 2007 bis 2006 6 Millionen Euro ausgegeben an genau dieselben Adressaten – Handwerk, kleine Firmen –, die nicht in der Lage sind, die praktische Ausbildung an den Maschinen so zu machen, wie sie heutzutage gemacht werden muss. Deswegen unterstützen wir das. Wir haben über die Gemeinschaftsaufgabe in den letzten Jahren, 2007 bis 2010, allein 562 Millionen als Zuschuss ausgegeben, das sind 2,8 Milliarden Investitionen, das sind zu 80 Prozent kleine, mittelständische Firmen nach der europäisch abgestimmten Definition.
Und ich habe das mal rausgesucht für Forschung und Entwicklung: Wir haben 91,2 Millionen ausgegeben für Forschung und Entwicklung, für die Unterstützung von Forschung und Entwicklung, allein im letzten Jahr 36 Millionen. Den Hauptschwerpunkt bildet das Thema Verbundforschung, die wir machen, weil es kleine 20-MannFirmen sind, die in Mecklenburg-Vorpommern diese Anträge stellen und wo wir eben die Forscher dieses Landes, also Universitäten oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zusammenführen. Auch das richtet sich genau an die kleinen Firmen, an den Mittelstand.
Und wissen Sie, ich habe noch Messeförderung, 3 Millionen, ich will mir das jetzt wirklich schenken. Ich könnte den ganzen Haushalt runtergehen. Wissen Sie, dann ist es natürlich, wenn Sie ernsthaft eine Übereinstimmung hier haben wollen und wenn Sie ernsthaft eine Beschlussfassung hier haben wollen, dann ist es natürlich schon eine Zumutung, in Ihrem Punkt 1 des Antrages zu sagen, im Interesse einer ausgewogenen mittelständischen Wirtschaftsstruktur ist es unumgänglich, den Mittelstand zu unterstützen.
Also wissen Sie, das ist dann wirklich eine Zumutung und das zeigt mir, dass man eben nicht auf einen Konsens aus ist, sondern man sucht irgendetwas, um sich profilieren zu können. Dass das im Zusammenhang steht mit den eingereichten Entwürfen für Mittelstandsgesetze, das weiß doch jeder hier in dem Raum. Also insofern, was solls. Vielleicht mit einem Unterschied – wir gehen davon aus, dass wir auch in der nächsten Legislaturperiode Mittelstandspolitik machen werden, und insofern sind wir so selbstbewusst zu sagen, so helfen wir uns nicht. Ich empfehle die Ablehnung dieses Antrages. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin!
Herr Abgeordneter Ritter, Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Sauenaufzuchtanlage Alt Tellin eine Vielzahl von Nebenbestimmungen in Form von Bedingungen und Auflagen enthält. Davon sind nicht alle, aber einige bis zum Baubeginn zu erfüllen. Sie wissen, dass gestern ein Datum diesbezüglich gestanden hat.
Das heißt also, dass der Investor erst dann mit dem Bau beginnen darf, wenn diese geforderten Nebenbestimmungen erfüllt sind. Das ist mit Datum von gestern so nicht der Fall gewesen. Insofern wurde auch gestern nicht begonnen. Ich kann Ihnen nur zusichern, dass die Abstimmung, die auch wir noch mal geführt haben mit der Genehmigungsbehörde, nicht zuletzt einen weiteren Beitrag dazu leisten wird, dass die Genehmigungsbehörde sehr penibel auf die Einhaltung der Nebenbestimmungen achten wird.
Ja.
Nein. Er hat zugesichert, dass er nicht anfängt, bevor die Nebenbestimmungen, um die es jetzt hier geht, erfüllt sind.
Es ist so, dass gegenwärtig ein Zuwendungsbescheid für das Samoa vorbereitet wird in einer Höhe – über alles – von rund 7,5 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Wenn Sie mich nach dem Grund fragen, dann will ich Ihnen sagen, wir haben ein hohes Interesse daran, dass dieses Problem, was ja in Rostock-Warnemünde seit Jahren dort vor sich – na, wie bezeichnet man das jetzt – hin vegetiert, aus der Welt kommt. Es ist in der Tat eine für den Standort fast unerträgliche Situation entstanden. Insofern, wie gesagt, soll eine Förderung erfolgen.
Es ist so, dass es natürlich Bedingungen gibt für die Förderung von Schwimmbädern, Hotels, wie auch immer, aber auch generell, ja. Die ergeben sich aus dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe sowie natürlich aus dem von uns bestimmten Regionalen Förderprogramm und letztlich auch aus der entsprechenden Förderpraxis, die sich über die Jahre entwickelt hat. Grundvoraussetzung ist, dass es hier um besondere Aufwendungen geht, die in ihrer Höhe Investitionen beziehungsweise die Schaffung von Arbeitsplätzen zur Folge haben.
Wenn Sie mich danach fragen, betrifft das die Zimmeranzahl, Wassertiefe, dann sind das keine Kriterien. Aber natürlich ist die Investition, die Investitionshöhe ein ganz wichtiges Kriterium, an der sich ja letztlich auch die jeweilige Förderung bemisst, natürlich in entsprechenden Prozentabstufungen, wie wir sie im Regionalen Förderprogramm festgelegt haben.
Ja.
Nein, das wird es nicht. Es geht um eine, wenn man so will, Neugestaltung dieses Bades. Insofern kann ich Sie da beruhigen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe zwar nicht die Zuständigkeit für Atomfragen in der Landesregierung, dennoch ist vereinbart worden, da ich auch im Bundesrat das Land als Vertreter der CDU vertreten darf, kurz zu sagen, dass diese Thematik – und vielleicht kann man das ein bisschen abkürzen, denn wir wollen alle versuchen, einen kleinen Beitrag zu leisten, dass die Frauen heute ihr Spiel gewinnen –
jetzt wirklich nicht mehr aktuell ist. Das ist relativ schnell zu erkennen, ich will es deutlich machen.
Es hat inzwischen den Beschluss der Ethik-Kommission gegeben, es gibt eine nachlesbare Verständigung zwischen dem Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin in der MPK zu diesem Thema. Es findet heute, wie Sie wissen, im Bundesrat die Beschlussfassung statt.
Es ist gelaufen, da habe ich die Nachricht jetzt gleich bekommen. Damit ist der Ausstieg beschlossen. Wie gesagt, wir haben dieses natürlich auch im Bundesrat entsprechend unterstützt. Auch dort gibt es ja einen Antrag aller Länder, der mit 16 Stimmen von allen Ländern beschlossen wurde.
Meine Damen und Herren, es kommt jetzt viel mehr darauf an, und da würde ich gern Ihre Aktivität hinlenken wollen, wir müssen mehr dazu kommen, jetzt weniger uns im Ziel noch zu überbieten. Das kann man machen, bringt aber nichts mehr, sondern wir müssen den Weg vernünftig beschreiben und brauchen diesbezüglich auch entsprechende Aktivitäten. Ich sage es noch einmal: Wir haben mit unserem Konzept „Energieland 2020“ eine gute Grundlage, wir haben unseren Aktionsplan Klimaschutz, wo 55 Maßnahmen enthalten sind.
Ich habe einen Klimarat berufen, da stehen uns 16 Fachleute, Forscher zur Verfügung, die uns helfen, auch die für unser Land fachlichen Schritte zu ergreifen. Ich habe ein Pflichtenheft herausgegeben mit acht Punkten, wo es um die jetzt notwendigen Schritte geht. Ich will nur die Stichwörter „Netzausbau“ und „Speicherung“ nennen, will aber auch sagen, wir brauchen eine Kommunikationsstrategie, damit wir die Menschen mitnehmen. Ich will auch schon ankündigen, wir werden demnächst einen Landesatlas zu erneuerbaren Energien herausgeben, wo man auch noch mal die Potenziale beschreiben wird.
Das, glaube ich, sind jetzt wichtige Schritte. Es werden weitere folgen und insofern bitte ich Sie auch, vielleicht diese Problematik heute etwas abzukürzen. Ich glaube, man muss sich nicht gegenseitig überzeugen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, das Thema „Bildung und Teilhabe“ ist ein Thema, was uns über die Zeit sehr stark beschäftigt hat und, ich glaube, es ist auch ein sehr wichtiges gesellschaftliches Thema, wie wir ja wissen, was zu Recht auch sehr intensiv zwischen uns diskutiert werden muss.
Wir legen Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern vor, in dem also die notwendigen Änderungen unseres Landesgesetzes diesbezüglich realisiert werden. Lassen Sie mich vielleicht doch noch mal in den Mittelpunkt stellen, um welche Punkte es am Ende in dem Paket überhaupt geht. Ich will es noch mal deutlich sagen: Es geht um Mittagsversorgung, es geht um Lernförderung, es geht um Tagesausflüge, Lernbedarfe, Schülerbeförderung, also, wenn man so will, es geht wirklich um die Teilhabe am sozialen, kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Die Leistungen für Kinder und Jugendliche werden gewährt sowohl für die Familien, die Hartz-IV-Leistungen, sowohl Arbeitslosengeld II als auch – ich bitte um
Entschuldigung –, die Leistungen erhalten nach dem Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, aber eben auch Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Man hatte sich ja darauf geeinigt, den Kreis entsprechend zu erweitern. Wichtig ist, noch mal darauf hinzuweisen, dass das Bildungspaket selbst für Kinder und Jugendliche bis zu 25 Jahren gilt. Das heißt, damit ist der Umfang hier deutlich erweitert worden. Für die Leistungen zum Mitmachen bei Kultur und Sport liegt allerdings die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Und in der Tat – ich will es noch mal bestätigen, Herr Schulte hatte das ausgeführt –, wir stellen fest, dass es in Mecklenburg-Vorpommern fast 75.000 SGB-II-Empfänger gibt, also Kinder in Familien, die das SGB II, nach SGB II Leistungen erhalten, und es gibt 33.800 Kinder, die in Familien leben, die Wohngeld empfangen. Also das ist der Kreis, wie gesagt, die Zahl 108.000.
Meine Damen und Herren, das Gesamtvolumen dieses Bildungspaketes beinhaltet insgesamt in den Jahren 2011 bis 2013 1,6 Milliarden Euro. Ab 2014 sind es dann 1,2 Milliarden Euro. Da, können Sie dann schon ersehen, gibt es also eine Differenz von 400 Millionen Euro, die ausgegeben werden sollen für Mittagessen und für Schulsozialarbeiter. Das heißt, hier ist nicht klar, wenn diese Summe dann ab 2014 fehlt, wie diese Leistungen weiterfinanziert werden.
Nun will ich da gleich verweisen auf den Antrag, den die Fraktion DIE LINKE hier heute vorlegt. Die macht es sich wie immer als Opposition natürlich recht einfach
und sagt, also diese Leistungen verstetigen
und nach 2013 fortsetzen. Tolle Leistung, muss ich sagen! Das wird so leider nicht gehen
und das wissen Sie auch ganz genau,
weil dies natürlich eine Vorbestimmung
eines Haushaltes bereits im Jahr 2013 wäre.
Nein, Sie wissen das und insofern werden Sie ja dann sicherlich auch mit der Ablehnung dieses Antrages leben müssen.
Meine Damen und Herren, von dem Gesamtvolumen des Bildungs- und Teilhabepaketes entfallen auf Mecklenburg-Vorpommern 45 Millionen. Die Kosten, das war ja ein sehr streitiges Thema, für das Bildungs- und Teilhabepaket werden vom Bund über eine erhöhte Beteiligungsquote bei den Bundesleistungen KdU, also Kosten der Unterkunft, getragen. Darüber hinaus wird der Bund in einem Stufenverfahren ab 2014 die Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis zu 100 Prozent übernehmen.
Ich denke, man muss noch mal unterstreichen, dass dies wirklich einer der größten Erfolge in den Verhandlungen überhaupt nur war, weil alle Länder wissen, dass in diesem Bereich eine hohe Unsicherheit besteht, was dies denn am Ende kostenseitig wirklich bedeuten wird. Und da der Bund jetzt diese Leistungen übernimmt, kann man zumindest bei den Kommunen gewissermaßen aufatmen. Man geht davon aus – nach heutigen Ermittlungen – dass 2012 bis 2015 dies eine Nettoentlastung von round about 12 Milliarden Euro darstellt. Ich glaube, das unterstreicht noch mal, wie wichtig diese Entscheidung letztlich war.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf beinhaltet maßgeblich folgende Regelungen:
Die Zuständigkeit für die Durchführung des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Kinder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist bereits bundesgesetzlich geregelt. Das hätte man eigentlich gar nicht mehr machen müssen, haben wir auch nicht.
Die Zuständigkeit für die Durchführung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder in Familien mit Kindergeldzuschlags- und Wohngeldempfängern, das ist die Aufgabe, die die Länder hier erledigen müssten, und wir haben sie zugewiesen den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Landkreise können ihrerseits, das war auch schon immer früher geübte Praxis, die Gemeinden des kreisangehörigen Raumes heranziehen. Das kennt man dort auch.
Die Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspaketes liegen damit letztlich, das muss man klar sagen, vollständig in der Verantwortung der Kommunen. Es kam natürlich dann sofort auch wieder die Frage der Konnexität. Mit der Einfügung einer Auffangklausel in Paragraf 11 Absatz 9 wird dem verfassungsrechtlichen Konnexitätsgrundsatz Rechnung getragen. Da ist dann geregelt, für den Fall, dass die einzusetzenden Bundesmittel in den Jahren 2011/2012 wider Erwarten nicht den kommunalen Mehraufwand ausgleichen, verpflichtet sich das Land zur Verständigung mit den kommunalen Trägern mit dem Ziel des Ausgleichs etwaiger Differenzbeträge.
Meine Damen und Herren, für die Weiterleitung der Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket an die Kommunen ist landesgesetzlich ein bedarfsgerechter Verteilungsschlüssel zu definieren, was bekanntermaßen auch immer sehr schwierig ist. Die prozentualen Anteile der Kommunen an den kommunalen Aufwendungen für die KdU bei uns im Lande weichen erheblich, wenn man mal den Vergleich macht, voneinander ab. 2011 soll dies jetzt nach dem jeweiligen prozentualen Anteil an der Summe der Hilfebedürftigen und ab 2012 anhand der tatsächlichen Aufwendungen des Vorjahres erfolgen. Das ist übrigens auch eine lange Forderung in anderen Bereichen, die jetzt realisiert wird.
Diese Regelungen finden sich in dem neu gefassten Paragrafen 11 des Landesausführungsgesetzes.
Der Vollständigkeit halber will ich aber darauf hinweisen, dass das Flüchtlingsaufnahmegesetz geändert wird,
sodass den Landkreisen und den kreisfreien Städten auch die Aufwendungen für die Leistungen für Bildung und Teilhabe erstattet werden.
Der Gesetzentwurf ist mit seinen Neuregelungen in den Ausschussberatungen bestätigt worden. Dafür bin ich Ihnen dankbar. Ich denke, dass dies auch, und vielleicht lassen Sie mich das auch sagen, geschuldet ist einer sehr intensiven Arbeit der Landesregierung. Wir haben ja eine IMAG – das ist eine komplizierte Materie, muss ich immer wieder sagen –, die hier auch sehr verantwortungsbewusst gearbeitet hat.
Zur Gesamtschau kann man also sagen – ich will es mal so formulieren –: Natürlich wäre es besser, wenn die Gelder, um die es hier geht, direkt den jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung stehen würden. Das haben wir auch mal als Haltung des Landes von vornherein hier so dargestellt. Dem steht entgegen, was der Bund bezeichnet mit dem sogenannten individuellen Leistungsanspruch. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, dass jedem Kind diese Leistung nachrechenbar, so formuliere ich das jetzt mal als Nichtjurist, jedem Kind diese Leistung zur Verfügung stehen muss. Das nennt man dann diesen individuellen Rechtsanspruch.
Zum Stand der Umsetzung will ich sagen, wir haben da noch keine ganz verlässlichen Zahlen, aber es zeigt sich, dass per 15.06. 33.000 einzelne Leistungen abgefordert sind. Wir gehen davon aus, dass wir eine etwas höhere Inanspruchnahme haben, wie es gegenwärtig über die Presse läuft, also so an die 30 Prozent wiegt diese Inanspruchnahme bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Es zeigt sich allerdings auch, dass die Masse der Anträge sich im Bereich des Mittagessens bewegt. Das muss man zur Kenntnis nehmen.
Ich glaube auch, und die Diskussion ist ja gegenwärtig im Gange, dass man überlegen muss, wie kann man die Information noch weiter verbessern. Ich weiß aber aus direkter Information sozusagen, dass nun wirklich in allen Kitas überall die Möglichkeit ausgehängt wird, wie man das machen muss, wie man an diese Gelder herankommt. Und mit Verlaub gesagt, ich finde es manchmal schon etwas problematisch, was hier passiert. Ich bin wirklich dafür, nehmen Sie mir das ab, dass man kein Kind am Wegesrand stehen lässt, dass man sich auch sehr müht, hier wirklich die Kinder zu erfassen, denn um die geht es ja vorrangig bei der ganzen Geschichte. Aber wir müssen uns, finde ich auch, eine Frage mal langsam stellen: Was ist denn in den letzten 20, 30 Jahren am Ende versäumt worden im Hinblick auf Eltern?
Ja, wir können das auch gerne noch ein bisschen präzisieren, Frau Linke, das ist aber unwichtig jetzt.
Was ist versäumt worden bei Eltern, die nicht in der Lage sind oder auch vielleicht nicht Willens sind, ihren Kindern die Teilhabe angedeihen zu lassen,
die der Staat auch wirklich finanzieren will, wo er etwas leisten will?
Das ist politischer Wille.
Und ich bin sehr dafür, wenn Hamburg das gut macht, wie ich heute in der Zeitung lese, dass man sich das
anguckt, auch das alles zu tun. Ich bin mir nur nicht sicher, selbst wenn man direkt mit den Einrichtungen abrechnet, ob die Kinder dann durch ihre Eltern dort hingebracht werden, vielleicht wieder abgeholt werden, denn das ist auch noch eine Leistung, die man erwarten muss.
Also ich will nur einmal ganz zart andeuten,
wir brauchen hier sicherlich auch entsprechende Einflussnahme auf die Eltern. Ich weiß, wir haben seinerzeit, als ich noch im Kreis Verantwortung trug, Elternschulungen gemacht und alle möglichen Dinge. Vielleicht müssen wir das auch ein bisschen verstärken, damit wir den Eltern klarmachen, sie haben eine Verantwortung,
die kann man ihnen auch am Ende nicht abnehmen.
Sie müssen sie wahrnehmen. – Vielen Dank soweit für Ihr Verständnis.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ja, glaube ich, nicht bekannt als jemand, der nun furchtbar aggressiv hier auftreten will. Hoffentlich ist das so.
Aber nach dieser Verbalkanonade
muss ich einfach noch ein paar Dinge richtigstellen, damit sich das jetzt hier nicht in den Köpfen festsetzt.
Und ich will mal als Erstes, Frau Dr. Linke, Ihnen wirklich einen kollegialen Rat geben. Ich glaube, wir sind vom Alter her so ungefähr gleich. Entschuldigen Sie, dass ich einer Dame das jetzt sage, bei mir ist es klar.
Ja, ja.
Wissen Sie, man soll seine persönlichen Abneigungen bei einem so wichtigen Thema nicht versuchen, hier vorne auszuleben.
Und lassen Sie mich noch einmal feststellen,
lassen Sie mich noch einmal feststellen, die Gesundheitsministerin, die Sozialministerin dieses Landes, Frau Schwesig, ist heute bei einer Gesundheitsministerkonferenz. Das war auch alles so abgesprochen und das wissen Sie.
So, jetzt noch mal zu zwei, drei Punkten ganz schnell, wo ich wirklich Wert darauf lege, dass dies festgestellt wird.
Also erstens mal die Geschichte mit den Kosten: Ich habe Ihnen gesagt, ab dem nächsten Jahr wird anhand der tatsächlich angefallenen Kosten gezahlt. Das ist ein wichtiger Fortschritt. Ich kann mich gut erinnern, dass wir das in anderen Bereichen über lange Jahre versucht haben zu erkämpfen.
Das ist jetzt hier ab nächstes Jahr der Fall.
Dann will ich Ihnen noch mal was sagen: Sie haben das so dargestellt, das wird ja alles nicht abgerufen. Ich habe vielleicht da eins versäumt, das gebe ich zu. Wir haben im Moment einen Stand von 30 Prozent, aber wir haben natürlich nach wie vor eine steigende Tendenz. Und jetzt muss man doch mal in Rechnung stellen, verdammt noch mal, wir haben begonnen im Mai damit, wir haben jetzt Ende Juni. So ungewöhnlich ist das nun auch wieder nicht.
Also insofern die Bitte, hier mal nicht aus einem Spatzen einen Elefanten aufzubauen. Das ist wirklich Unsinn.
Zum nächsten Punkt: Wir haben eine IMAG, ich habe die nur am Rande erwähnt. Ich glaube, es ist auch nicht gut, wenn man jetzt hier die Regierungsaktivitäten im Einzelnen ausbreitet, dafür sind wir da. Aber natürlich ist in dieser interministeriellen Arbeitsgruppe das Bildungsministerium vertreten, das Innenministerium vertreten, das Sozialministerium vertreten und wir als Wirtschaftsministerium und Arbeitsministerium haben den Koordinierungsauftrag. Die Kommunen sind dort vertreten. Die Kommunen haben eingefordert, dass diese Leistungen über ihre Behörden laufen.
Das war die Intention.
So, und jetzt zu sagen, auf der einen Seite kommunale Selbstverwaltung, auf der anderen Seite sollen wir jetzt was regeln. Ich glaube, wir haben, nein, ich glaube nicht, ich weiß es, wir haben ja mit den Kommunen gesprochen und haben einen Weg gefunden, der für alle am Ende gangbar ist.
Und weil Sie den Bildungsminister angesprochen haben,
also das Thema haben wir nun rauf und runter diskutiert: Wie macht man das mit der Lernförderung? Wie sichert man das ab? Am Ende sage ich mal als normaler Mensch, das geht gar nicht anders. Da muss der Lehrer sagen, der Lehrer muss sagen, hier der Junge braucht ein bisschen Unterstützung, sehen Sie zu, dass Sie das Geld dafür bekommen, da und da ist es abzuholen. So.
Und das muss man so auch organisieren können. Insofern wollte ich diese Fakten nur einmal richtigstellen und danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, diese heutige Zweite Lesung des Gesetzentwurfes der Regierungsfraktionen markiert eine –man kann wirklich sagen – Schlussetappe auf dem Weg zu einem, wie ich finde, durchaus sachgerechten und ausgewogenen Vergabegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Da ich nicht gewillt bin, über den Gesetzentwurf der LINKEN, zu dem ich meine Positionen deutlich gemacht habe, jetzt noch lange zu sprechen, will ich gleich sagen, dass ich an dieser Stelle diesen Gesetzentwurf – und das habe ich begründet – nicht für sachgerecht halte, und das nicht nur wegen der dortigen Sonderkommission, wie man sie auch immer bezeichnen will, sondern auch aufgrund vieler, vieler anderer Regelungen, die, finde ich, so ein permanentes Misstrauen demjenigen gegenüber zum Ausdruck bringen, der Auftragnehmer gegenüber öffentlichen Aufträgen sein möchte.
Meine Damen und Herren, ja, es ist wahr, dass es sich die Koalitionspartner bei diesem Thema nicht leicht gemacht haben – wohl wahr. Bekanntermaßen war ja auch kein Bestandteil oder ist kein Bestandteil der Koalitionsvereinbarung enthalten. Das deutet dann ja oftmals darauf hin, dass es da ein paar Differenzen oder ein paar unterschiedliche Positionen gibt. Die mussten besprochen werden, die mussten beurteilt werden, ausgeräumt werden, man musste sich zu Kompromissen finden. Und wie wir alle wissen, gab es seinerzeit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das sogenannte Rüffert-Urteil, das gegenüber dem niedersächsischen Vergabegesetz erging, was dort die Rechtskraft von bestehenden Regelungen sehr infrage gestellt hat.
Man muss klar sagen, dass die Rechtmäßigkeit von Tariftreueregelungen lange streitig war, sowohl auf der Ebene des nationalen Rechts als auch des europäischen. Ich vermute mal, dass es hier und da auch noch heute sehr streitig diskutiert wird und es unterschiedliche Positionen diesbezüglich gibt. Trotzdem geht es in der Politik immer darum, dass man am Ende überlegt, inwiefern Kompromisse möglich sind.
Meine Damen und Herren, ich glaube, man muss an dieser Stelle auch noch einmal deutlich darauf hinweisen, das spielt auch bei diesem Gesetz jetzt eine Rolle, dass die ökonomischen Rahmenbedingungen sich in Meck
lenburg-Vorpommern gerade jetzt in den letzten Jahren erheblich verändert haben. Und sie werden sich in Zukunft, das behaupte ich, erheblich verändern. Ich spreche insbesondere hier die demografische Entwicklung an.
Wir wissen, Arbeitskräfte, Fachkräfte
werden immer knapper.
Das geht überhaupt nicht los, das ist so. Man muss mit dieser Tatsache sicherlich auch ganz anders umgehen – und das meine ich auch gerichtet an alle Teile unseres gesellschaftlichen Lebens, auch, wie gesagt, an die Sozialpartner –, man muss mit diesem Thema anders umgehen, als es vielleicht vor Jahren am Ende praktiziert wurde.
Wir wissen, wenn man Arbeitskräfte halten will, muss man ihnen etwas bieten, das ist eine einfache Logik, und wenn man sie gewinnen will, muss man dieses erst recht. Ich glaube, man muss an dieser Stelle immer noch mal sagen, dass kaum einer deshalb in MecklenburgVorpommern bleiben oder hierher kommen wird, weil die Landschaft so schön ist. Das tun Menschen, aber in der Regel nicht, um hier zu arbeiten,
sondern da haben sie etwas anderes im Kopf, was ja auch ehrenhaft ist, wenn man zum Beispiel seinen Lebensabend hier verbringen will – keine Frage.
Insofern glaube ich, dass in der Tat dieses Gesetz, dieser Kompromiss auch ein wichtiges Signal an die Tarifpartner in diesem Lande ist. Ich erinnere daran, wir haben ein Bündnis abgeschlossen. Im Bündnis für Arbeit haben wir uns geeinigt auf ein Bündnis für Fachkräfte. Das soll letztlich, so ist es ja auch dort formuliert, die Tarifpartner in Mecklenburg-Vorpommern stärken.
Meine Damen und Herren, ich glaube, insofern ist dieses Gesetz auch der konsequenten Umsetzung dieses Bündnisses letztlich in seinen Regelungen geschuldet. Wir haben uns, das will ich betonen, auf das beschränkt, was nach meiner Auffassung wesentlich ist und was am Ende auch machbar ist. Dazu gehört die Einhaltung der Vorschriften bei der Durchführung der Vergabeverfahren. Das ist mir zum Beispiel ein besonderes Anliegen. Man muss ganz klar sagen, dass an der korrekten Anwendung der Vergaberegelungen nicht nur der Arbeitgeber ein großes Interesse hat, und der hat es, sondern auch die Beschäftigten haben hier ein sehr hohes und legitimes Interesse, wie ich finde.
Ist nämlich sichergestellt, dass die Vorschriften, zum Beispiel über die Angemessenheit der Preise, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot, eingehalten werden, so können Unternehmen dann auch entsprechende Einnahmen erwirtschaften, die letztlich eine ordnungsgemäße Entlohnung zur Folge haben. Das ist im Sinne des Interessenausgleiches, der ja auch schon immer von den Bestimmungen des Vergaberechts verlangt wurde. So ist das Vergaberecht angelegt.
Aus diesem Grunde sollen eben fundamentale Vorschriften des Vergaberechts, die unterhalb der EU-Schwellenwerte bislang nur in den Vergabe- und Vertragsordnungen enthalten sind, Gesetzesrang erhalten. Wir folgen damit gewissermaßen auch dem Vorbild des Bundes im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Zu diesen fundamentalen Vorschriften, wie ich sie bezeichnet habe, zählen insbesondere das Verbot des Zuschlages auf Angebote mit unangemessenen hohen oder niedrigen Preisen oder das berühmte Gebot des Zuschlages auf das wirtschaftlichste Angebot. Ausdrücklich verboten sein soll der Zuschlag auf Unterkostenangebote, wenn es um die gezielte Verdrängung von Mitwettbewerbern vom Markt geht, wenn der geforderte Preis so niedrig ist, und das gibt es, dass der Bieter zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages wirtschaftlich selbst gar nicht mehr in der Lage sein wird. Das entspricht dem Stand der Rechtsprechung auch zu den europaweiten Vergaben.
Ich weise darauf hin, unser Gesetz enthält eine Präzisierung des Wirtschaftlichkeitsmaßstabs. Das ist ja immer das Problem, alle reden davon. Meistens muss man sie allerdings daran erinnern, dass in den Vergaberegeln nicht das billigste Angebot drinsteht, sondern das wirtschaftlichste.
Ja, dann erinnert man sich auch daran. Aber man weiß eben nicht so recht mit diesem wirtschaftlichsten Angebot umzugehen. Ich glaube, wir geben hier ganz deutliche Hilfen.
Die einschlägige Vorschrift macht nun deutlich, und das ist eine alte Forderung letztlich der Unternehmen des Landes, des Handwerks, dass Wirtschaftlichkeit eben ein Leistungs-Kosten-Verhältnis zur Grundlage hat und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein Prozess ist, der sich in mehreren klar voneinander abzugrenzenden Schritten vollziehen muss.
Vorgesehen sind auch Maßgaben für die Forderung öffentlicher Auftraggeber nach Sicherheitsleistungen, Paragraf 8, die eben nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden, ansonsten soll darauf verzichtet werden. Ich denke, auch das liegt sehr im Interesse von kleinen und mittleren Unternehmen, die hier in, wie ich finde, ansonsten unzulässiger Weise belastet würden.
Ich verweise auch darauf, es ist ein Recht der Bieter auf Informationen über ihre eventuelle Nichtberücksichtigung im Vergabeverfahren noch vor Erteilung des Zuschlages vorgesehen, das ist der Paragraf 12, wo es heißt, dass sieben Tage vor Vertragsabschluss informiert werden muss. Auch wenn es unterhalb des Schwellenwertes keinen primären Rechtsschutz gibt, wird die Situation der Bieter dadurch verbessert, weil sie sich zu einem Zeitpunkt an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden können, wenn sie das wollen, an dem diese einen unrechtmäßigen Vertragsabschluss sogar noch verhindern kann.
Insgesamt finden in dem vorliegenden Gesetzentwurf die beiden Ansätze ihren Ausdruck, die in der gesamten Diskussion um ein Vergabegesetz am Ende auch zugrunde lagen, also zum einen die Durchsetzung angemessener Arbeitsentgelte, insbesondere Regelungen, die da notwendig sind, die haben wir eben auf der Basis von Tarifregelungen, und zum anderen, dass es darauf ankommt, die bestehenden vergaberechtlichen Bestim
mungen auch durchzusetzen. Beide Ansätze sind in diesem Gesetz nicht nur nebeneinandergestellt, sondern, wie ich finde, wirklich zu einem sinnvollen Ganzen zusammengefügt.
Meine Damen und Herren, aufgrund der Diskussion habe ich mir auch noch einmal sehr interessiert die Protokolle durchgelesen zu den Anhörungen. Ich würde gerne doch noch mal auf ein paar Punkte in verschiedenen Paragrafen eingehen, die nach meiner Auffassung nicht immer sachgerecht diskutiert werden, wo vielleicht am Ende Befürchtungen dahinterstehen, die so nicht zutreffend sind.
Lassen Sie mich aufrufen den Paragrafen 5: Der regelt die Eignung, der regelt eben auch, was für die Auftragsausführung möglicherweise an zusätzlichen Anforderungen aufgenommen werden kann. Hier gibt es die Sorge des Handwerks, auch vieler kleiner Unternehmer, so habe ich es verstanden. Die Vereinigung der Unternehmensverbände hat diesbezüglich argumentiert, solche vergaberechtlichen Regelungen darf man um Gottes willen nicht aufnehmen.
Nun will ich das Zitat aus der Regelung diesbezüglich auch noch einmal deutlich machen. Hier steht: „Für die Auftragsführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen“ – und jetzt –, „wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.“ Und das ist wichtig.
Naja, jeder kann das interpretieren, wie er will. Aber es ist ganz wichtig, dass man sich den Gesetzestext anschaut,
dann muss man keine Befürchtungen haben, dass hier irgendwelche Dinge aufgeblasen werden, die am Ende nicht erfüllbar sind. Ich glaube, das ist damit geklärt.
Ich verweise auf den Paragrafen 6, wo es uns ganz besonders darum geht, die Angemessenheit der Preise letztlich näher zu erläutern, das Verbot der Unterkostenangebote, und im Paragraf 7 den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Hier ist ganz klar formuliert, wie man vorgehen soll, wenn man vermuten kann, dass ein Unterkostenangebot vorliegt, und auch wie das wirtschaftlichste Angebot zu bewerten ist.
Ich hatte vorhin schon gesagt, es geht um ein KostenLeistungs-Verhältnis. Man darf sich nicht nur anschauen, wie ist es jetzt bei der unmittelbaren Investition, sondern muss sich auch Folgendes angucken: Was ist im Wartungsfall? Muss ich dann vielleicht eine Firma holen, die ständig aus München kommt oder wie auch immer? Also ich will jetzt nicht alle Fälle im Einzelnen durchgehen, aber die Unterhaltungs-, Wartungs- und Betriebskosten sind definitiv auch im Paragrafen 7 genannt. Das war uns wichtig. Und insofern …
Ja, wenn Sie es sagen, Herr Pastörs,
dann ist es ja nun wirklich …
Insofern, glaube ich, will ich das noch einmal unterstreichen.
Nun gibt es den Paragrafen 9, da geht es um die Erteilung des Zuschlages nur an Unternehmen, die Beschäftigte nach Tarif entlohnen. Er ist beschränkt, jawohl, auf den Bereich SPNV und ÖPNV. Ja, und das hat eben die berühmten juristischen Gründe oder die Rechtsstreitigkeiten, die es gegeben hat, die es auch noch gibt, dass man am Ende zu der Übereinkunft gekommen ist, diesen Bereich als einen Bereich anzusehen, wo es die größte Rechtssicherheit gibt.
Nun höre ich, habe ich auch gelesen, dass dann die einen sagen, ja, aber da ist kein Mindestlohn drin, also taugt das nichts.
Ja, genau.
Also wissen Sie, mit dem Mindestlohn, das Thema ist ja nun wirklich eine lange Sache. Wenn ich wirklich sagen würde, wir nehmen einen Mindestlohn, dann frage ich mal: Welchen wollen wir denn nehmen, den gewerkschaftlichen mit 8,50 Euro oder den von den LINKEN mit 10 Euro? Jetzt habe ich neulich mal etwas gelesen von 15 Euro.
Es ist ja egal, wer es jetzt gesagt hat.
Ich will damit nur deutlich machen, dass eine solche politische Entscheidung zum Mindestlohn eben in die Irre führt. Das kann es nicht sein. Wir haben aus gutem Grund gesagt, wir nehmen zur Basis die Tarife,
weil die von Sozialpartnern ausgehandelt sind, die wissen, wie es in ihrer Branche zugeht, die wissen, was man zumuten kann, was machbar ist, was möglich ist und was nicht möglich ist.
Insofern halte ich das für eine sehr richtige Regelung und will sie ausdrücklich unterstreichen.
Meine Damen und Herren, und nun schaue ich mir den Paragrafen 11 an, der hat ja, glaube ich, zu Aufregungen geführt. Und dieser Paragraf 11 behandelt die sogenannten ILO-Kernarbeitsnormen, also ILO ist die International Labour Organization. Ja, das sind harte Kriterien, die da zugrunde gelegt werden, da geht es nämlich um Zwangsarbeit, Kinderarbeit und all solche Dinge, dass man solche Produkte oder Dienstleistungen nicht verwenden soll.
Ja, nun will ich mir auch hier mal wieder den Luxus erlauben, den Gesetzestext zu lesen, der heißt: „Bei der Vergabe von Leistungen ist darauf hinzuwirken“, aus gutem Grund geschrieben, „dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation … festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.“
Was heißt denn das? Wir wissen natürlich, und da nehme ich jetzt mal mein Ministerium in Anspruch, dass man für so etwas schlechterdings Zertifikate und all diese Dinge benötigt. Das würde natürlich den Prozess wahnsinnig verkomplizieren und wahrscheinlich auch unmöglich machen.
Deswegen haben wir das Wort „hinzuwirken“ hineingeschrieben.
Und jetzt will ich mal fragen: Wer ist denn dagegen, dass man sich gegen Zwangsarbeit, gegen Kinderarbeit wendet? Wer ist dagegen? Der soll sich melden! Insofern würde ich sehr empfehlen, immer wieder bei der Beurteilung einer Gesetzesnorm sie sich ganz konkret anzuschauen, die Rechtsfolgen zu bedenken und sich dann von mir aus auch ganz laut in der Öffentlichkeit bemerkbar zu machen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass hier in diesem Gesetz die Regelungen sehr verantwortungsbewusst angeschaut wurden. Wenn ich mir alles in allem einmal die Reaktionen anschaue, das war auch sehr interessant, Herr Roolf war dort sehr aktiv mit den einzelnen Verbänden. Ich habe ja nichts dagegen. Das ist Demokratie und das ist völlig in Ordnung. Ich glaube nur, dass nicht jeder, der da unterschrieben hat, wirklich versucht hat, bis ins Detail sich die Formulierung, so, wie ich das eben versucht habe, deutlich anzuschauen. Das ist jetzt keine Unterstellung. Es kommt immer darauf an, wie man die Interpretation hier leistet.
Ich nehme zur Kenntnis, die Gewerkschaft sagt Ja, aber die Regelungen reichen uns nicht. Wir brauchen einen Mindestlohn. Die Arbeitgeber sagen, viel zu viele Regelungen. Die kommunalen Landesverbände sagen, wir machen eigentlich sowieso alles richtig. Nur in der Praxis höre ich es genau andersherum.
Man gesteht zumindest, auch in der Anhörung, zu, dass man offensichtlich in der Regel nach dem billigsten Angebot entscheidet. Und das alleine veranlasst mich dazu, diesbezügliche Regelungen noch einmal zu formulieren. Ich glaube, wir liegen mit diesem Gesetz durchaus richtig. Es ist ein Kompromiss, jawohl.
Ich will noch einmal daran erinnern, und jetzt richte ich mich an die Sozialpartner, die ja hinten im Zuschauerraum so wunderschön nebeneinandersitzen: Ich glaube, wenn ich jetzt das Gesetz nehmen würde, dann würde ich wahrscheinlich genau dazwischen sitzen. Aber ich will daran erinnern, wir haben in der Tat eine Unterschrift geleistet unter einer Vereinbarung, haben das in der Öffentlichkeit bekannt gegeben und haben gesagt, wir wollen die Tarifpartner stärken. Und dann, finde ich, ist es auch nur logisch und konsequent, wenn wir es da, wo der Staat, wo die Kommunen Geld herausgeben für Leistungen, am Ende auch tun. Insofern denke ich, dass dies ein ganz wichtiger Schritt in diese Richtung ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich nur noch mal kurz zu Wort gemeldet, weil ich es ungern so habe, dass andere meine Position beschreiben zu irgendwelchen Themen. Die beschreibe ich ganz gerne alleine. Und ich will das noch mal machen zu dem Thema Mindestlohn, damit hier keine Missverständnisse auftreten.
Ich will Ihnen ganz deutlich sagen, Herr Holter, ich bin dafür, dass wir Lohnuntergrenzen auch in MecklenburgVorpommern beschließen. Das wird Sie jetzt vielleicht ein bisschen verwundern.
Das ist schon mal gut so.
Was ich aber möchte oder, ich sage es mal andersrum, was ich nicht für richtig halte, das ist in der Tat ein gesetzlicher, branchenübergreifender, politisch festgelegter Mindestlohn, wie ich es Ihnen geschildert habe. Ich wüsste nicht, welchen ich nehmen soll.
Und worüber wir gerne reden können, worüber wir auch im Lande im Gespräch sind, das wissen Sie auch in einigen Branchen, das ist die Festlegung oder die Erklärung der Allgemeingültigkeit von bestehenden Tarifregelungen. Das können wir gerne miteinander machen.
Dann müssen allerdings die Sozialpartner mitmachen.
Ja, natürlich, das Verfahren ist mir wohl bekannt. Es müssen ein paar Kriterien dafür erfüllt sein. Aber da habe ich dann die Garantie, dass der Mindestlohn, die Lohnuntergrenze, um die es dann geht, nicht sozusagen am Würfeltisch ermittelt wurde,
sondern zwischen den Sozialpartnern. Und das bleibt mir wichtig.