Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 17. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/491 vor.
Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich des Innenministers, hierzu die Frage 1 des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion der Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie eingereicht, möchte ich die Fragestellung zuerst herleiten:
In einem Schreiben vom 04.04.2007 teilte das Innenministerium den Landräten und Oberbürgermeistern mit, dass es Kenntnis von Rechtsverstößen durch Unterwertveräußerungen von Grundstücken habe.
1. In welchen Kommunen sind derartige Rechtsverstöße begangen worden und in welchem Verhältnis stehen diese nicht genehmigten Veräußerungen Unter-Wert zu den durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Veräußerungen Unter-Wert?
Herr Kollege, da die Frage so in Kürze ganz einfach zu beantworten wäre, weil die Gesetzeslage das nicht mehr hergibt, um das zu beantworten, gestatten Sie mir, zur Gesamtthematik einige Ausführungen zu machen – denn die Problematik hat ja die Gemüter in jüngster Zeit etwas erhitzt –, dem Anlass der sogenannten Unterwertveräußerungen. Um diesen Anlass richtig einordnen zu können, bedarf es eines Blickes in die Gesetzeshistorie:
Bis zum Jahr 2004 waren gemeindliche Grundstücksverkäufe nach Paragraf 57 der Kommunalverfassung grundsätzlich nur mit einer Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde möglich. Eine Ausnahme bilden hiervon nur geringwertige Grundstücke in kreisangehörigen Gemeinden bis 50.000 DM. Im Rahmen der Gesetzesnovelle 2004 wurde dieses Verfahren im Interesse der Deregulierung und der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung abgeschafft. Im Genehmigungsverfahren wurde stets nur darauf geachtet, dass keine Unterwertveräußerung stattfand. Der Wegfall dieses Prüfungsverfahrens sollte nach dem Willen des Gesetzgebers dadurch kompensiert werden, dass Bürgermeister und Stellvertreter erklären, dass der Verkaufspreis dem vollen Wert entspricht. Es liegt auf der Hand, dass dieses übrigens seinerzeit auch von Ihnen mit beschlossene und auch gewollte Mehr an kommunaler Selbstverwaltung auch zu einem Mehr an persönlicher Verantwortung der Betroffenen vor Ort führt – eine persönliche Verantwortung, die, wie ich meine, auch ehrenamtliche Bürgermeister nicht überfordert, wenn sie die Beratung ihrer in jedem Grundstücksverkauf involvierten Amtsverwaltung in Anspruch nehmen.
Nun zum Kern der Frage: In welchen und vor allem in wie vielen Kommunen es trotz dieses gesetzlich verbindlich vorgeschriebenen Verfahrens zu rechtswidrigen Unterwertveräußerungen gekommen ist, kann ich Ihnen weder als Innenminister noch sonst jemand abschließend sagen, denn mit dem Wegfall der Genehmigungspfl icht ist diese Materie dem rechtskonformen Verhalten der Kommunen überantwortet worden. Ich bin allerdings gerade nach den Erfahrungen mit eventuellen rechtswidrigen Investitionszulagebescheinigungen Realist genug, nicht zu glauben, dass die wenigen Rechtsverstöße, die meiner Behörde zur Kenntnis gelangt sind, die einzigen dieser Art sind. Wie hoch die Dunkelziffer solcher Verstöße ist, darüber kann man sicherlich treffl ich spekulieren. Ich sehe es aber als Aufgabe des Innenministeriums und des Innenministers an, gegen derartige Rechtsverstöße präventiv vorzugehen. Dazu gehört nun auch einmal, die Bürgermeister für diese Thematik zu sensibilisieren und ihnen die Konsequenzen möglicher Rechtsverstöße, die ja nicht vom Innenministerium festgelegt wurden, sondern vom Gesetzgeber – und das ist gut so –, vor Augen zu führen.
Zum Abschluss gestatten Sie mir aber, auf den Auslöser dieser eigentlichen Diskussion noch mal ganz konkret einzugehen: In der Stadt Rerik wurde ein Grundstück verkauft, dessen Wert nicht durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt worden ist. Trotzdem wurde eine Veräußerung zum vollen Wert bescheinigt und der Verkauf vollzogen. Bekannt wurde der Vorfall allein durch eine Rechtsaufsichtsbehörde einer Fraktion der Stadtvertretung. Rechtliche Möglichkeiten zur Rückabwicklung des Verkaufes bestehen allerdings nicht. Vielmehr sieht sich die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde jetzt Schwierigkeiten gegenüber, den möglichen Schaden auch nur zu ermitteln, denn eine aussagefähige Begutachtung kann nur mit der Zustimmung des neuen Eigentümers erfolgen.
In einem anderen Fall konnte durch rechtzeitiges Tätigwerden der Rechtsaufsichtsbehörde ein Rechtsverstoß vermieden werden. In der Gemeinde Bibow wurde im letzten Jahr der Verkauf eines Grundstücks zu einem Preis beschlossen, der rund ein Drittel unter dem anschließend vom kreislichen Gutachterausschuss ermittelten Wert lag. Infolge von Nachverhandlungen ist mittlerweile ein Verkaufsbeschluss gefasst worden, der den ursprünglichen Preis um mehr als das Doppelte anhebt. In der gegenwärtigen Haushaltssituation vieler Gemeinden mag gerade dieses Beispiel verdeutlichen, wie wichtig es ist, auf die Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen hinzuwirken. Das heißt natürlich nicht, dass es nicht im Einzelfall gerechtfertigt sein kann, ein Grundstück unter Wert zu veräußern, nämlich dann, wenn ein solcher Verkauf im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Aber dann sollte die Gemeindevertretung auch wissen, wie groß der Einnahmeverzicht ist, den sie für dieses öffentliche Interesse in Kauf nimmt, und in Kenntnis dessen mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde eine wohlüberlegte Entscheidung treffen.
Ich gestehe, dass ich die Ausführungen dazu sehr umfangreich gemacht habe, aber ich glaube, das ist eine Problematik, die uns alle gleichermaßen angeht und wo die Gesetzeslage zurzeit auch auf Beschluss dieses Parlaments so ist, wie sie ist. Wenn Sie aus den Stadtvertretungen dazu Hinweise oder Fragen haben, sind wir auch gerne dabei, mit zu handeln, aber die Rechtsgrundlage ist für uns momentan nicht mehr vorhanden.
Laut Informationen von Bürgern, genauer gesagt, an einem Informationsstand bei uns in Anklam, plant die Stadt Greifswald die Verlagerung einer Asylbewerberunterkunft nach Anklam.
2. Sind der Landesregierung derartige Bestrebungen bekannt bzw. kann die Landesregierung die Informationen bestätigen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Köster! Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen im Konkreten beziehen können, kann Ihnen jedoch versichern, dass sie unzutreffend sind.
Damit wäre die Frage eigentlich schon beantwortet. Da ich jedoch verhindern möchte, dass irgendwelche Gerüchte sich weiterhin verbreiten, kann ich Ihnen mitteilen, dass die Unterkunft in Greifswald zum Ende Juni dieses Jahres aufgrund der zurückgehenden Asylbewerberzugänge wie auch bereits zahlreiche andere Unterkünfte im Land geschlossen werden soll. Die zurzeit noch in der Unterkunft in Greifswald wohnenden Asylbewerber werden rechtzeitig in anderen kommunalen Unterkünften untergebracht werden. Eine Umverteilung nach Anklam ist derzeit jedoch nicht beabsichtigt. Die Schließung in Greifswald steht somit in keinem Zusammenhang mit der Stadt Anklam beziehungsweise der dort vorhandenen Unterkunft für Asylbewerber.
Meine zweite Frage hätte sich somit erledigt. Aber gestatten Sie mir bitte eine Zusatzfrage: Steht denn jetzt schon fest, wie sich in der Region Vorpommern grundsätzlich die Situation bezüglich der Asylbewerberheime verändern wird, und werden darüber die Landtagsabgeordneten informiert?
Also das ist wie bei allen Fragen, Herr Kollege Köster: Wenn Sie das Modell der Kleinen Anfrage nutzen, dann werden auch dementsprechend die Abgeordneten informiert. Es ist derzeit so, dass wir einen Rückgang der Asylbewerberzugänge im größeren Stil über einen längeren Zeitraum schon haben und dass in der Tat im Land mehrere Heime in den nächsten Monaten und Jahren geschlossen werden. Bei der Prüfung, welche Heime zu schließen sind und welche Unterkünfte vorerst bleiben müssen, sind erstens wichtig die Vertragslaufzeiten, die dort abgeschlossen worden sind, die Eigentumsverhältnisse, die Lage und natürlich auch der bauliche Zustand der Asylbewerberheime. Auf Grundlage dieser Kriterien und der Zuweisung wird im Haus ein Fahrplan aufgestellt beziehungsweise abgearbeitet. Ich bin gerne bereit, Ihnen das zur Verfügung zu stellen.
Medienberichten nach wird es im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel zu massiven Störungen der Funknetze und somit auch Funktelefonverbindungen kommen. Hierbei besteht die Gefahr, dass die Funknetze und somit auch die TelefonFunknetze ausfallen könnten. Diese Störungen sollen durch Abhöraktivitäten ausländischer Geheimdienste, insbesondere durch die CIA verursacht werden, Herr Minister.
4. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um sicherzustellen, dass die Funknetze trotz dieser Aktivitäten ausländischer Dienste ungestört bleiben?
Sehr geehrter Abgeordneter Herr Pastörs! Meine Damen und Herren! Ich sehe mich als Innenminister verwundert und erstaunt zugleich über Ihre Erkenntnisse.
Die NPD scheint über Quellen zu verfügen, die allen bundesdeutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bisher verborgen geblieben sind. Mir als Innenminister und der Landesregierung sind bisher keine Informationen und Tatsachen bekannt, nach denen ausländische Geheimdienste Abhörmaßnahmen durchführen oder planen. Überschriften meinungsmachender deutscher Tageszeitungen betrachte ich nicht als seriöse Quellen und erspare mir in diesem Zusammenhang weitere Ausführungen.
Zusatzfrage: Was tun Sie gegen eine eventuell beabsichtigte Bestreikung durch die Telekom, die angekündigt hat, auch das Lagezentrum eventuell zu bestreiken in Heiligendamm?
Herr Kollege Pastörs, gestatten Sie mir, was Sie jetzt gefragt haben, ist eine Zusatzfrage, die müssten Sie sich hier erst mal genehmigen lassen. Ihre Frage, die Sie hier eingereicht haben, ist an und für sich eine andere Frage.
Ja, dann müssen Sie aber nicht mich fragen, dann müssen Sie erst die Frau Präsidentin fragen, ob sie das genehmigt.
Meine Herren, ich darf noch mal auf die Geschäftsordnung aufmerksam machen. Jeder Redner hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, die im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage stehen müssen. Diese Zusatzfrage kann sich auf die Antwort der jetzt vorgetragenen Frage beziehen. Der Punkt ist, ob die eben gestellte Zusatzfrage sich auf die Antwort bezieht, die Herr Pastörs erhalten hat. Und da habe ich meine Zweifel, ob das der Fall ist, weil das ein völlig neuer Sachverhalt ist. Wir haben hier über Funkstörungen von Geheimdiensten gesprochen und jetzt fragen Sie nach Streikaktionen der Telekom. Insofern weise ich diese Zusatzfrage zurück.
5. Plant die Landesregierung aufgrund bekannt gewordener Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit dem G8-Gipfeltreffen die Ausgabe von Nottelefonen für die betroffene Bevölkerung? Und dies auch bitte schön im Zusammenhang mit meiner zuvor nicht beantworteten Frage, wenn das die Telekom vielleicht durch Bestreikung nicht möglich macht, dass die Bürger sich an die Notdienste wenden können, Herr Minister.
Also das sind gleich wieder zwei Fragen. Aber ich beantworte beide Fragen, weil das überhaupt kein Problem ist und weil ich denke, die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch, dass hier nicht Verunsicherung gestaltet wird, und das machen das Land und die Landesregierung. Wenn Sie heute das „Morgenmagazin“ gesehen hätten, hätten Sie gesehen, was der Sprecher von ver.di ausführt, nämlich dass es zum jetzigen Zeitpunkt, wenn es um Streiks geht, nicht um die Störung des Telefonverkehrs geht, sondern um Dienstleistungen innerhalb des Telefonverkehrs.
Sie können gegebenenfalls kein Telefon anmelden in der Zeit, weil das eine Servicedienstleistung ist oder andere. Der Telefonverkehr, weil er zur Grundversorgung gehört, wird auch weiterhin gewährleistet werden, unabhängig von den Aktivitäten. So die Ausführungen heute früh und ich bin dankbar, dass man das hier noch mal klarstellen kann.
Im Zusammenhang mit Ihrer anderen Frage verweise ich auf meine vorangegangene Antwort. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass sich, sollten Störungen aus anderen als von der NPD genannten Gründen auftreten, die Landschaft des Fernsprechverkehrs in Deutschland erfreulicherweise sehr komplex oder, wie es der Fachmann bezeichnet, sehr redundant entwickelt hat. Allein der Rückgriff auf einen Festnetzanschluss der Telefonanbieter, über den heute fast jeder Haushalt verfügt, sollte die Kommunikation selbst in solchen Spitzenzeiten wie dem Weltwirtschaftsgipfel G8 in qualitativ hohem und gutem Maße sicherstellen.
Im Übrigen existieren Nottelefone in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und stehen den Bürgern für die Bewältigung entsprechender Situationen uneingeschränkt zur Verfügung. Es wäre also absurd, neben den vielen Möglichkeiten, die der Fernsprechverkehr ohnehin bietet, auch noch zusätzliche Notfalltelefone auszugeben.
Noch einen Hinweis an Herrn Pastörs: Ich bitte Sie, sich noch einmal mit Paragraf 65 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zu befassen. Sie haben eben in unzulässiger Weise Ihre zweite Frage erweitert, die ist