Lorenz Caffier
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Was lange währt, wird endlich gut. Ich glaube, keine Weisheit wäre passender, um die Novellierung der Kommunalverfassung in einem Satz zusammenzufassen.
Die Ursprünge der heute abschließenden Lesung der vorliegenden neuen Kommunalverfassung reichen bis ins Jahr 2005 zurück. Es gab viele und oft auch gegensätzliche Ansätze, aber klar war von Anfang an bei allen, die sich an der Diskussion beteiligten, wir wollen im Ergebnis die Kommunen stärken, die Selbstverwaltung in den Kreisen und den Gemeinden. Das ist uns unter dem Strich, glaube ich, gut gelungen. Die neue Kommunalverfassung gibt unseren Kommunen die Instrumente in die Hand, die sie für die Zukunftsfähigkeit sichern.
Wie heißt es doch immer, das hat Heinz Müller mir zu Beginn der Legislatur gleich gesagt: Kein Gesetz verlässt den Landtag so, wie es eingebracht wurde.
Da macht auch die Kommunalverfassung keine Ausnahme. Sie haben gegenüber dem Regierungsentwurf, und der Ausschussvorsitzende hat schon einmal darauf hingewiesen, eine gewichtige Änderung vorgenommen, die, das räume ich auch freimütig ein, die Novelle noch besser macht. Verbesserte Möglichkeiten bei der Einsichtnahme in Verwaltungsakten oder der Absetzung von Tagesordnungspunkten stärken die Rechte der Minderheiten in den kommunalen Vertretungen und sind letztendlich auch Ausdruck von gelebter Demokratie. Genauso wichtig, vor allem für die Betriebe vor Ort, ist auch die Pflicht zur Anhörung der örtlichen Vertreter der Wirtschaft, bevor die Kommune eine neue wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt.
Meine Damen und Herren, Demokratie lebt von Mitmachen, das gilt gerade in den Kreisen und in den Gemeinden unseres Landes. Ehrenamtliches Engagement heißt: Mitglied im Kreistag, in der Gemeindevertretung oder als sachkundiger Bürger ist Einsatz für die örtliche Gemeinschaft. Dort, in den Kreistagen und in den Gemeindevertretungen, lebt die aktive Bürgergesellschaft. Aktive Bürgergesellschaft bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und mitzuentscheiden, wenn es um die Dinge vor der eigenen Haustür geht. Kommunale Selbstverwaltung ist also das beste Beispiel für eine aktive Bürgergesellschaft. Verantwortung kann aber nur übernehmen, wer gut informiert ist, vor allem vor großen Investitionen. Die Diskussionen der letzten Wochen haben das gezeigt. Deshalb müssen die Bürgerinnen und Bürger künftig darüber informiert werden, welche finanziellen Risiken mit den Vorhaben einhergehen und welche Kosten folgen oder etwa durch höhere Abgaben drohen. Denn klar ist doch, kein Gemeinwesen kann auf Dauer mehr Geld ausgeben, als es einnimmt. Die Diskussion hatten wir schon mal vor einigen Stunden.
Diese Tatsache wird den Bürgerinnen und Bürgern durch die neue Informationspflicht noch einmal ganz deutlich vor Augen geführt. Niemand kann beispielsweise eine neue Schwimmhalle bauen, wenn er nicht weiß, woher das Geld kommen soll. Ich bin fest davon überzeugt, dass die neue Informationspflicht die Willensbildungsprozesse der kommunalen Vertretung unmittelbar beeinflussen wird. Oder die Einwohnerfragestunde, sie ist keine lästige Pflicht der kommunalen Selbstverwaltung, sie ist eine Selbstverständlichkeit. Jeder, der in der Gemeinde wohnt, Grundeigentum hat oder ein Gewerbe betreibt, hat einen Anspruch darauf, dass seine Fragen beantwortet werden. Das geschieht auch im Interesse der Gemeinde oder des Kreises. Denn wer gut informiert ist, kann Entscheidungen der Vertretung nachvollziehen.
Die Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume zieht sich als roter Faden durch die gesamte neue Kommunalverfassung. Kommunale Selbstverwaltung heißt vor allem, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Ehrenamtliche Mandatsträger werden nur dort Befriedigung aus ihrer Tätigkeit ziehen, wo sie mitgestalten können und nicht nur gesetzliche Vorgaben nachvollziehen müssen.
Die neue Kommunalverfassung räumt ihnen deshalb Entscheidungsspielräume ein. Dies betrifft beispielsweise die kommunale Zusammenarbeit oder die rechtlich erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten bei der wirtschaftlichen Betätigung. Größere Spielräume gibt es auch bei der Ausgestaltung der Ortsteilverfassung. Starke Ortsteile als Entfaltungsräume für örtliche Identität und ehrenamtliches Engagement sind meines Erachtens der Schlüssel dazu, Gemeindefusionen erfolgreicher zu gestalten.
Hier kommt dem möglichen zukünftigen Ortsvorsteher eine zentrale Bedeutung zu. Er ist in Zukunft der Kümmerer vor Ort. Er vertritt die Angelegenheiten des Ortsteils in der Gemeindevertretung. Anders ausgedrückt, er sorgt dafür, dass der Ortsteil eine lebendige Gemeinschaft bleibt. Aus diesem Grund ist es nur konsequent, dass Bürgermeister, die aufgrund einer Gemeinde fusion ihr Amt verlieren, bis zum Ende der Wahlperiode als Ortsvorsteher fungieren können.
Sie kennen die Sorgen vor Ort und wissen, was den Einwohnerinnen und Einwohnern wichtig ist.
Meine Damen und Herren, ein ganz zentraler Punkt der Novelle ist natürlich die wirtschaftliche Betätigung unserer Kommunen.
Ich möchte einmal ausdrücklich klarstellen, dass die Gesetzesnovelle keine Unruhe in das bestehende ordnungspolitische Gleichgewicht zwischen Kommunen und Privatwirtschaft bringen wird. Ob sich eine Kommune wirtschaftlich betätigt
oder eine vorhandene Betätigung ausweitet, ist fassungsrechtlich vorrangig ihre eigene Entscheidung. Ich habe mir noch einmal alle Kreistage angeguckt, es gibt in allen Kreistagen auch Interessenvertreter der Wirtschaft. Sie müssen dann ihre Interessen auch wahrnehmen und dürfen das nicht nur auf den Schultern der Landräte oder Bürgermeister im Entscheidungswege alleine lassen.
Die hierbei zu beachtenden rechtlichen Schranken bleiben durch die Novelle völlig unangetastet. Wenn die wirtschaftliche Betätigung aber rechtlich möglich ist, dann sollen die Kommunen künftig neben Eigenbetrieben und GmbHs mit der Anstalt des öffentlichen Rechts eine zusätzliche Ausgestaltungsmöglichkeit erhalten. Diese Alternative gibt es in einigen anderen Bundesländern im Übrigen schon seit vielen Jahren und sie hat dort Erfolg.
Ich habe schon bei der Ersten Lesung gesagt, und ich wiederhole mich an dieser Stelle gerne, jeder, der unseren Kommunen die wirtschaftliche Betätigung am besten ganz verbieten will, ist auf dem Holzweg, denn niemand will umgekehrt die Unternehmen verpflichten, unwirtschaftliche und nicht profitable, aber notwendige Einrichtungen der Daseinsfürsorge zu betreiben. Das wäre genauso unsinnig, wie den Kommunen das Recht auf wirtschaftliche Betätigung abzusprechen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, klar ist, und so regelt es auch Paragraf 68, eine wirtschaftliche Betätigung, die ausschließlich oder ganz überwiegend zum Zweck der Gewinnerzielung erfolgt, ist unzulässig. Die Kommunalverfassung bietet nicht die Grundlage dafür, eine neue Staatswirtschaft einzuführen. Das war auch von keinem Abgeordneten in diesem Haus so vorgesehen. Die hatten wir hier in Mecklenburg-Vorpommern vor längerer Zeit. Das muss ich nicht weiter ausführen. Deshalb ist es auch völlig richtig, zum Schutz der Betriebe vor Ort ein Anhörungsrecht für die Vertreter der Wirtschaft vorzuschreiben, und zwar bevor die Gemeinde
oder der Kreis eine neue wirtschaftliche Betätigung aufnimmt.
Jede Kommune hat sich mit den Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft und das Handwerk auseinanderzusetzen.
Ein nächster wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die Energiewende. Sie ist zurzeit in aller Munde.
In Hamburg beispielsweise gibt es sogar ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, die Versorgungsnetze zurückzukaufen. Kommunen sollen die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser sicherstellen.
Aus diesem Grund sind insbesondere Einrichtungen zur Erzeugung erneuerbaren Energien künftig gesetzlich privilegiert. Außerdem wird das Örtlichkeitsprinzip in den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmeversorgung zwar nicht gänzlich aufgegeben, aber doch gelockert. Und das ist auch richtig so. Eine derartige Betätigung dient künftig auch außerhalb des Gemeindegebietes einem öffentlichen Zweck.
Meine Damen und Herren, ob wirtschaftliche Betätigung, Bürgerbeteiligung oder Erweiterung der Ortsteilrechte, mit der neuen Kommunalverfassung wird die kommunale Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin gestärkt werden. Das neue Gesetz gibt Antworten
auf die Fragen, die den Kreisen, Ämtern und Gemeinden auf den Nägeln brennen, und sichert so auch ihre Zukunftsfähigkeit. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund der in einem Vierteljahr in Kraft tretenden Kreisgebietsreform. Gemeinsam mit dem FAG ist die Kommunalverfassung das wichtigste Gesetz für die kommunale Familie. Stimmen Sie dem Gesetz zu
und sichern Sie so auch die Zukunft der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern! – Recht herzlichen Dank.
Bitte, Herr Abgeordneter Ritter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Herr Andrejewski, Sie sind nicht mehr im Haus, aber bevor Sie wieder so einen Unfug verteilen: Der Landtag macht vernünftige Gesetze und auch das Landeswahlgesetz ist ein ordnungsgemäßes Gesetz.
In Paragraf 3 Absatz 2 Satz 2 ist genau geregelt,
was die Anforderungen betrifft an einen Wahlbewerber. Ich erwarte allerdings von der Verwaltung, dass sie den Bewerbern auch die Auskünfte dementsprechend gibt. Das ist auch Aufgabe der Verwaltung. Insofern ist in der Frage alles klar geregelt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mit einem Vergleich beginnen. Er bezieht sich auf die Einnahmen der Kommunen aus Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer. 2008 – ich rede nicht von 2010 – hatten unsere Gemeinden pro Quartal durchschnittlich Steuereinkommen in Höhe von 151,2 Millionen Euro. Im ersten Quartal 2011 waren es 178,2 Millionen Euro. Mit anderen Worten: Unsere Gemeinden haben in den ersten drei Monaten dieses Jahres 27 Millionen Euro mehr Steuern eingenommen als im Durchschnitt der vier Quartale des Rekordjahres 2008.
Angesichts dieser Zahlen komme ich zu dem Schluss, dass die Krise in Mecklenburg-Vorpommern und in der Bundesrepublik Deutschland auf einem guten Weg nach oben ist, dass wir hier aus der Krise kommen, dass die schwerste Situation überstanden ist. Das müssten auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, zur Kenntnis nehmen,
bevor Sie reflexartig mehr Geld für die Kreise, Gemeinden und Ämter fordern, egal ob das von der Finanzministerin oder aus dem Innenministerium kommt.
Aber ich habe heute Mittag zur Kenntnis genommen, dass der Fraktionsvorsitzende Herr Holter hier sehr verantwortungsbewusst und zukunftsschauend auf die Finanzen für die nächste Generation hinwirkt.
Also gehe ich mal davon aus, dass Sie dem FAG dann in der Form auch zustimmen können.
Schauen wir doch dagegen auf die vergangenen beiden Jahre. Land und Kommune hatten infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise mit ganz erheblichen Einnahmeausfällen zu kämpfen. Die kommunalen Steuereinnahmen sanken 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 um 20 Millionen Euro, die Gesamteinnahmen sogar um fast 80 Millionen Euro. 2010 hatten wir dann die Situa
tion, dass die kommunalen Steuereinnahmen wieder anzogen, das Land aber krisenbedingt rund 600 Millionen Euro weniger Einnahmen als 2008 hatte. Das sind die Fakten der vergangenen Jahre.
Zur Erinnerung: Als wir 2009 die FAG-Novelle verabschiedet haben, waren wir uns angesichts dieser Situation einig, wir lassen unsere Kommunen nicht im Regen stehen, das Land greift der kommunalen Ebene finanziell unter die Arme. Und genau das, meine Damen und Herren, haben die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auch getan.
Erstens hat die Landesregierung mit dem Doppelhaushalt 2010/2011 den kommunalen Ausgleichsfonds eingerichtet. Damit stabilisierten wir die Wirtschaftszyklen schwankender kommunaler Einnahmen. Mittels dieses Fonds wurden die Landeszuweisungen an die Kommunen nicht nur stabil gehalten, nein, die Kommunen hatten 2010 und 2011 sogar jeweils 40 Millionen zur Verfügung. Ohne den kommunalen Ausgleichsfonds wären die Einnahmen der Kommunen 2010 um 67 und 2011 sogar um 70 Millionen Euro geringer ausgefallen. Insgesamt reden wir über Kredite mit einem Gesamtvolumen von 137,3 Millionen Euro, die das Land für die Kommunen aufgenommen hat und für die die Kommunen bis zum Jahr 2015 auch keine Zinsen zahlen müssen, weil das das Land übernimmt.
Zweitens, das Schlaglochprogramm aus meinem Hause. Wir haben aus dem Kommunalen Aufbaufonds 20 Millionen Euro für zinslose Darlehen bereitgestellt. Mit diesem Geld können unsere Kreise und Gemeinden die schlimmsten Frostschäden an den Straßen beseitigen. 72 Anträge wurden gestellt und so ein Investitionsvolumen von 15 Millionen Euro ausgelöst.
Drittens wird im Doppelhaushalt 2012/2013 der Kommunale Konsolidierungsfonds mit dem Volumen von 100 Millionen Euro verankert. Das ist Geld des Landes, das den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt wird, um ihre Schulden zu reduzieren.
Sie sehen, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen leisten ihren Anteil, um eine Entschuldung der Kommunen und eine Konsolidierung der kommunalen Haushalte zu erreichen. Mit dem Kommunalen Ausgleichsfonds, dem Starterprogramm, dem Kommunalen Konsolidierungsprogramm
unterstützt die Landesregierung die Kreise, Ämter und Gemeinden mit fast 260 Millionen Euro. 260 Millionen Euro, das sollte jeder bedenken, der heute in der Debatte augenscheinlich immer nur mehr Geld fordert.
Er sollte auch bedenken, dass diese drei Programme noch längst nicht alles sind. 2009 und 2010 hat das Land jeweils 10 Millionen Euro für Kommunen bereitgestellt, um eine Teilnahme am Konjunktur- und Investitionsprogramm zu gewährleisten. Außerdem sicherte das Land den Kommunen 42,5 Millionen Euro aus Einsparungen beim Wohngeld zu. Schließlich – und das weiß jeder Kommunalpolitiker unter Ihnen – erhalten unsere Gemeinden aus meinem Haus im Bereich Sonderbedarfszuweisungen, zum Beispiel für die Sanierung ihrer Schulen oder wie gerade in Rostock für die Errichtung eines neuen Umsteigepunktes für den ÖPNV, weitere zusätzliche Mittel. Hinzu kommen die bekannten 36 Millionen Euro für die Kreisgebietsreform.
Und der Vollständigkeit halber seien auch die Hilfen der Bundesregierung noch einmal genannt. Der Bund entlastet die Kreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern durch die Kostenübernahme bei der Grundsicherung im Alter. Von 2012 bis 2015 sind das round about rund 200 Millionen Euro. Auch das ist ein deutlicher Beitrag zur Stabilisierung der Finanzsituation in den Kommunen.
Meine Damen und Herren, das alles sind Fakten, die belegen, wir lassen die Kommunen nicht im Regen stehen. Wir reden mit ihnen und wir handeln,
denn unsere Kommunen weisen seit 2007 einen positiven Finanzierungssaldo auf. Im Rekordjahr 2008 beliefen sich die Überschüsse auf satte 221 Millionen Euro. In den Krisenjahren 2009 und 2010 waren es immerhin noch 89 Millionen Euro beziehungsweise 26 Millionen Euro. Das ist bundesweit eine herausragende Ausnahmesituation und Ausnahmestellung. Nur noch die Kommunen in Sachsen und Sachsen-Anhalt haben 2010 schwarze Zahlen geschrieben. Natürlich gibt es Unterschiede. Selbstverständlich gibt es auch Kreise und Gemeinden, die ihren Haushalt mit einem deutlichen Minus abgeschlossen haben. Festzuhalten ist doch aber: Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen in ihrer Gesamtheit bundesweit einen Spitzenplatz ein. Das ist eine Tatsache, die man sich von niemandem und auch nicht persönlich schlechtreden lassen soll.
Das gilt auch für die Prognosen zu den Steuereinnahmen der nächsten Jahre. Seit 2010 steigen die kommunalen Einnahmen aus Gewerbe-, Grund- und Einkommenssteuer wieder an. Die Steuerschätzer erwarten auch für die nächsten Jahre ein weiter steigendes Steueraufkommen und ich drücke ihnen auch die Daumen, dass das so eintritt. Sie gehen davon aus, dass die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern 2015 sogar 1 Milliarde Euro einnehmen werden. 1 Milliarde Euro, so hoch waren die Steuereinnahmen noch nie.
Und einen weiteren Aspekt möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen. Die Gemeinden erhalten im Vergleich der neuen Bundesländer die höchsten Pro-KopfZuweisungen. Dieses Jahr werden 1.362 Euro je Einwohner an die Kommunen des Landes fließen.
In den anderen neuen Bundesländern belaufen sich die Zuweisungen auf durchschnittlich 1.211 Euro, in den westdeutschen Flächenländern sogar nur auf 752 Euro.
Brauchen unsere Kommunen also wirklich mehr Geld?
Ist es nicht besser, den Blick auch auf die Ausgaben zu richten? Wir können jeden Euro nur einmal ausgeben. Natürlich haben unsere Kreise, Ämter und Gemeinden viele Aufgaben. Aber auch das Land hat wichtige Pflichten. Wir brauchen beispielsweise Polizisten, wir brauchen Lehrer. Innere Sicherheit und Bildung sind nicht mehr oder weniger wichtige Themen als beispielsweise auf der kommunalen Ebene Jugendhilfe, Theater oder andere Maßnahmen. Genau das ist ja der Grund, warum das FAG auch in Zukunft vom Gleichmäßigkeitsgrundsatz ausgeht.
Land und Kommunen bilden eine Solidargemeinschaft, in der niemand über seine Verhältnisse leben kann. Uns helfen auch keine gegenseitigen Schuldzuweisungen. Was wir brauchen, ist eine ehrliche Diskussion darüber, was wir uns noch leisten können
und was wir uns im Zweifelsfall eventuell auch nicht mehr leisten können. Beides gehört dazu und nicht die Schuldzuweisungen, sondern die Entscheidung, wo wer wie die Schwerpunkte setzt.
Und außerdem muss in einigen Kommunen ein Umdenkungsprozess einsetzen. Um ein Beispiel zu nennen: In keinem anderen Bundesland sind die Gewerbesteuerhebesätze so niedrig wie in Mecklenburg-Vorpommern. Und das Erstaunliche ist, gerade die Kommunen in den westlichen Landkreisen haben hier einen deutlichen Anpassungsbedarf. Der durchschnittliche Hebesatz beträgt 344 Prozent. In den anderen östlichen Bundesländern sind es durchschnittlich 361 Prozent. Im Westen sind die Hebesätze noch höher. Ich lasse auch hier das Argument nicht gelten, die Unternehmer würden weglaufen, wenn die Hebesteuersätze erhöht werden würden. Wohin denn? In den anderen Ländern ist es viel teurer, selbst wenn ich nur eine gewisse Anhebung mache. Auch hier müssen wir eine ehrliche, sachorientierte und reale Debatte führen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das FAG ist eines der wichtigsten Gesetze für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf passt die geltenden Regelungen an die in einem Vierteljahr in Kraft tretende Kreisstrukturreform an. Er ist notwendig, um auch in Zukunft einen fairen Lastenausgleich zwischen Land und Kommunen zu gewährleisten. Ich bitte Sie daher, wie auch vom Ausschussvorsitzenden ausgeführt, stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu, und möchte mich bei allen Mitgliedern in den Fachausschüssen für die konstruktive Beratung bedanken. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das von der Fraktion DIE LINKE vorgegebene Thema der heutigen Aktuellen Stunde „Kommunale Selbstverwaltung braucht Zukunft“ ist sicherlich klug gewählt. Die Kommunen in unserem Land brauchen nicht nur Zukunft, sie haben auch Zukunft,
weil das Land an ihrer Seite steht und sie auch in Krisenzeiten eben nicht im Regen stehen lässt, wie Sie hier darstellen wollten.
Doch, darauf komme ich noch.
Das haben wir in der laufenden Wahlperiode mehrfach bewiesen. Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise steckte Deutschland und damit auch Mecklenburg-Vorpommern nach gängiger Definition Ende 2008 bereits mitten in einer Rezension.
Deshalb galt es für die Landesregierung …
Es heißt Rezession, danke.
Deshalb galt es für die Landesregierung, das Maßnahmenpaket der Bundesregierung vom 5. November 2008 zielgenau zu unterstützen. Nur dies gewährleistete eine Perspektive für die rasche Überwindung der Konjunkturschwäche und für die Sicherung von Arbeitsplätzen. Alle Maßnahmen, die nicht unmittelbar mit dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung verzahnt worden wären, hätten kein nachhaltiges Wirtschaftswachstum generiert.
Es erwies sich als strategisch richtig, ein Konjunkturpaket I mit 59 Millionen Euro aufzulegen. Von diesem Volumen alleine wurden für die Kommunen 10 Millionen Euro als kommunale Kofinanzierungshilfe bereitgestellt. Damit konnten diejenigen Kommunen, die aus eigener Kraft nicht in der Lage waren, Förderprogramme des Landes, des Bundes und der EU komplementär zu finanzieren, unterstützt werden.
Auch finanzschwache Kommunen wurden in diesem Programm berücksichtigt.
Nachdem die Konjunktur Anfang des Jahres 2010 weiter schwächelte, legte die Bundesregierung folgerichtig ein zweites Konjunkturpaket auf. Mit den für unser Land insgesamt im Zukunftsinvestitionsprogramm MecklenburgVorpommern bereitgestellten 316 Millionen Euro setzte die Landesregierung das Konjunkturpakt II gemeinsam mit dem Bund um. Die Kommunen partizipierten im Wege einer Pauschalverteilung
direkt mit 130,6 Millionen Euro, und zwar direkt. Weitere 95 Millionen Euro kamen über Landesbewilligungen dazu.
Von 587 Maßnahmen des Landes und der Kommunen, darunter die Sanierung zahlreicher Schulen und Kitas, Infrastrukturverbesserungen in den Häfen und im Tourismus sowie die Modernisierung der Krankenhäuser in Wismar und Stralsund, sind 390 Maßnahmen bereits fertiggestellt.
Um der regionalen Wirtschaft weitere zusätzliche Impulse zu verleihen, wurde im November 2009 ein kommunaler Investitionsfonds mit 10 Millionen Euro aufgelegt. Es wurden so 50 Maßnahmen mit 56 Millionen Euro Gesamtvolumen in der kommunalen Infrastruktur angeschoben.
Des Weiteren wurde mit dem Doppelhaushalt 2010/2011 ein langfristig orientierter kommunaler Ausgleichsfonds eingerichtet, dessen Ziel die Stabilisierung der durch Wirtschaftszyklen schwankenden kommunalen Einnahmen ist. Der Fonds wird für die Jahre 2010 und 2011 Kredite in Höhe von weiteren 137 Millionen Euro aufnehmen und so die durch die Finanzkrise verursachten Rückgänge der kommunalen Finanzausstattung ausgleichen. Die Zinsen für diese Kredite werden bis zum Jahr 2015 durch das Land getragen.
Darüber hinaus haben die Häuser unterschiedliche eigene Programme zur Verfügung gestellt, damit die Kommunen auch weiterhin in der Lage sind, sich entwickeln zu können und zu investieren. Mein Haus hat beispielsweise mit vorhandenen „Bordmitteln“, das Schlaglochprogramm für die Kommunen aufgelegt. Mit insgesamt 77 Anträgen auf zinslose Darlehen von kommunalen Straßenbaulastträgern wird ein Investitionsvolumen von weiteren 15 Millionen ausgelöst.
Damit können die gröbsten Straßenschäden an kommunalen Straßen beseitigt werden.
Zu guter …
Herr Pastörs,
es war sehr angenehm, als Sie jetzt lange Zeit hier nicht anwesend waren.
Zu guter Letzt hat die Landesregierung Anfang des Jahres zugesagt, einen kommunalen Konsolidierungsfonds in Höhe von 100 Millionen Euro einzurichten, der im Doppelhaushalt 2012/2013 verankert werden soll.
Ziel des Fonds ist es, Landkreisen und kreisfreien Städten Anreize zu geben, mithilfe von Konsolidierungskonzepten ihre Haushalte strukturell zu verbessern und Schulden abzubauen.
Zusammen mit den kommunalen Landesverbänden sollen Vorschläge erarbeitet werden, in welchen Fällen und in welcher Art Konsolidierungsunterstützungen erforderlich sind.
Und was den Disput betrifft oder den Gesprächsfaden, ich kann das nicht erkennen, Herr Holter, wie Sie das dargestellt haben. Gerade in der Woche haben die Finanzministerin und ich mit den Geschäftsführern vom Städte- und Gemeindetag und vom Landkreistag zusammengesessen und genau über die aktuelle Situation beraten. Also keinen Gesprächsfaden können wir in der Form so nicht feststellen.
Meine Damen und Herren, in der Tat ist es so, die Gemeinden und Kreise in unserem Land können nur bestehen, wenn sie die Möglichkeit haben, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Wir alle wollen und brauchen daher Gemeinden mit kompetenten Gemeindevertretungen, mit engagierten Bürgern, die in den örtlichen Vereinen und Institutionen für die Gestaltung ihres Lebensumfeldes Verantwortung übernehmen.
Starke Städte und Gemeinden bilden das Fundament für ein lebendiges sowie lebens- und liebenswertes Land.
Unsere Städte und Gemeinden sind das Zentrum des
sozialen, kulturellen, sportlichen und nicht zuletzt auch des politischen Lebens unserer Bürgerinnen und Bürger. In solchen Städten und Gemeinden, in denen die Menschen ihre Belange selbst in die Hand nehmen und das Gemeindeleben aktiv mitgestalten, werden die Grundlagen gelegt für eine leistungsfähige Selbstverwaltung,
für die Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Einwohner und damit auch für die Zukunftsfähigkeit des gesamten Landes. Hier ist kein Platz für Demokratieverdrossenheit.
Uns ist bewusst, dass es in leistungsschwachen Gemeinden wenig Spielräume für gemeindliches Handeln im Sinne und für das Wohl der Einwohner gibt
und dass die Ausübung der kommunalen Selbstverwaltung dort zeitweise sehr eingeschränkt ist.
Wir wissen von den Städten und Gemeinden, in denen sich die Haushaltslage aus den unterschiedlichsten Gründen sehr schwierig darstellt. Bei Betrachtung aller Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch festzustellen, dass trotz der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise, die unser Land erlebt hat,
die Kommunen insgesamt gut durch diese Krise gekommen sind und sich damit hier im Land im Vergleich zum Bund und insbesondere zu den westdeutschen Bundesländern sogar ein gegenläufiger Trend abzeichnet. Die Steuereinnahmen haben sich bei den Kommunen in den letzten Jahren stabil entwickelt.
So ist seit 2007 eine ansteigende Tendenz zu erkennen.
Nach der bekannten aktuellen Steuerschätzung vom Mai 2011 erhalten die Kommunen 46 Millionen Euro mehr an Steuereinnahmen als im Vergleich zum Vorjahr, insgesamt nämlich 803 Millionen.
Insbesondere der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer soll sich um 17 Millionen Euro erhöhen. Das ist insgesamt sehr erfreulich und wird den Kommunen auch wieder mehr Handlungsspielräume eröffnen. Dieser Trend wird sich nach den Steuerschätzungen, so, wie es die Finanzministerin gestern auch dargestellt hat, in den nächsten Jahren fortsetzen.
So rechnen wir 2015 mit Steuereinnahmen in Höhe von etwas mehr als 1 Milliarde Euro für die Gemeinden unseres Landes.
Im Bereich der Kassenstatistik zeigt sich darüber hinaus, dass im Vergleich zu anderen Bundesländern die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr Überschüsse im Finanzierungssaldo in Höhe von 28 Millionen Euro zu verzeichnen hatten. Überschüsse waren nur noch bei den Kommunen in Sachsen und in Sachsen-Anhalt vorhanden. Ansonsten verzeichnen die Kommunen in den anderen Bundesländern rote Zahlen.
Auch im Verwaltungshaushalt konnten im vergangenen Jahr Überschüsse erwirtschaftet werden. Auch wenn sich diese deutlich zu den sehr hohen Überschüssen der Ausnahmejahre 2007 und 2008 verringerten, lagen diese Überschüsse immer noch über denen des Jahres 2006.
Auffallend ist, dass insbesondere ein Teil der kreisfreien Städte aus der defizitären Entwicklung seit 2006 herauskommen. Nach unserer Landesverfassung besteht jedoch nicht nur die Berechtigung, sondern auch die Verpflichtung der Kommunen, im Rahmen ihrer eigenen Leistungsfähigkeit ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze frei zu regeln. Das bedeutet, vor Ort müssen die gewählten Gemeindevertreter verantwortungsvoll mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen wirtschaften. Dem muss man sich stellen.
Rückblickend ist in den vergangenen 20 Jahren viel in diesem Land geschaffen worden, was im Bereich Straßen- und Städtebau, aber auch Schulen und Kindertagesstätten sichtbar ist. Das hat viel Geld gekostet,
nicht nur Geld vom Land, auch Geld vom Bund, auch von der EU. Und auch die Kommunen haben dabei sehr große Anstrengungen unternommen,
um diese notwendigen Erneuerungen zu ermöglichen. Viele Kommunen haben sich dabei verschuldet und haben nun in schwierigen Zeiten natürlich das Problem, diese Schulden zu tilgen. Das muss man auch mit anerkennen, dass wir Jahre haben, in denen die Einnahmen geringer sind, indem wir die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise, die so lange noch nicht zurückliegt, auf allen Ebenen – nicht nur auf Landesebene, natürlich auch auf der kommunalen Ebene – spüren.
Wie Sie wissen, wird der zu verteilende Kuchen aber immer kleiner. Im vergangenen Jahr erhielten Land und Kommunen noch 921 Millionen Euro aus dem Solidarpakt II. Diese Mittel laufen bekanntermaßen planmäßig bis zum Jahr 2020 aus. Hinzu kommen noch die Auswirkungen des Einwohnerrückgangs auf die Steuereinnahmen des Landes.
Das Land wird sich jedoch nicht, wie es die Befürchtung einiger Akteure ist, auf Kosten der Kommunen gesund sparen. Land und Kommunen sind eine Schicksalsgemeinschaft und sie sind vielmehr gefordert, diese Herausforderung der zurückgehenden Finanzeinnahmen gemeinsam zu meistern. Genauso wenig wie das Land zulasten der Kommunen seinen Haushalt sanieren darf, dürfen auch nicht die Kommunen, ohne die Einnahmesituation des Landes zu berücksichtigen, übermäßige Finanzforderung aufstellen und die eigene Haushaltskonsolidierung außer Acht lassen. Aufgrund der zurückgehenden Einnahmen wird es für beide Seiten – Land wie Kommunen – in Zukunft weniger zu verteilen geben. Darauf müssen sich alle Akteure einstellen. Und sie müssen sich auch darauf einstellen, dass sie sich dann auf das konzentrieren, was sie in den jeweiligen Ebenen tun.
Das bedeutet nicht, dass das Land die Finanzausstattung der Kommunen nicht im Blick hat. Hierzu schreibt die Landesverfassung in Artikel 73 Absatz 2 eindeutig vor, ich zitiere: „Um die Leistungsfähigkeit steuerschwacher Gemeinden und Kreise zu sichern und eine unterschiedliche Belastung mit Ausgaben auszugleichen, stellt das Land“ – Mecklenburg-Vorpommern – „im Wege des Finanzausgleichs die erforderlichen Mittel zur Verfügung.“ Ende des Zitats.
Hierzu hat das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. Mai 2006 ausgeführt, ich zitiere wiederum: „Nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts besteht das Recht auf Mindestfinanzausstattung in den Grenzen der Leistungsfähigkeit des Landes … Wenn das Land selber auf ein niedriges Niveau gehen muss, haben die Kommunen kein Recht, davon ausgenommen zu werden.“ Ende des Zitates – nicht Zitat der Landesregierung, Zitat des Landesverfassungsgerichtes.
Meine Damen und Herren, dem Land ist sehr daran gelegen, dass die Kommunen über eine ausreichende Finanzausstattung verfügen.
Das Thema „Angemessene Finanzausstattung“ steht auch bei uns auf der Agenda und wird sicherlich auch in Zukunft das Parlament beschäftigen. Was im Einzelnen allerdings unter „aufgabengerechter und auskömmlicher Finanzausstattung“ zu verstehen ist, wird mit den kommunalen Landesverbänden und verschiedenen Interessengruppen in den kommenden Monaten, aber auch nach der Wahl zu erörtern sein. Wir als Landesregierung strecken hier zum wiederholten Male die Hand zum offenen Dialog aus und wir führen diesen offenen Dialog auch bereits. Entscheidend ist und bleibt aber dabei, dass sich die Finanzverteilung auf der Basis des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes an der Finanzkraft und der Aufgabenbelastung der Kommunen orientiert,
dass sie transparent ist und dass die Frage der Finanzausstattung der Kommunen immer nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Landes gewährt werden kann. Die erforderlichen Daten werden hierzu jetzt bereits alle zwei Jahre erhoben und damit wird die Finanz situation der Kommunen in kürzeren Abständen abgebildet. Aber auch hier muss man nachdenken, ob man da noch engere Spielräume entstehen lässt.
Im Innenministerium sind zudem zahlreiche Projekte vorangetrieben worden, die für die Sicherung der Zukunftsfähigkeiten von Städten und Gemeinden von großer Bedeutung sind. Wenn wir heute über die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung diskutieren, darf die Kreisgebietsreform dabei natürlich nicht unerwähnt bleiben. Bereits im Titel dieser Reform steckt alles drin, was man wissen muss: Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Auch mit dieser Reform haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den Landkreisen die Qualität der Verwaltungen auf Dauer gesichert werden kann.
Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und die der Wirtschaft werden in den neuen Strukturen schnell, zuverlässig und in hoher Qualität behandelt werden, denn das sagt uns die Ihnen allen bekannte Untersuchung des Landesrechnungshofes zum neuen Landkreis Nordvorpommern in deutlichen Worten: Gerade infolge der Kleinteiligkeit ist in den derzeitigen Gebietsstrukturen de facto kein Raum mehr für Verbesserung vorhanden. Die Personaldecke ist vielfach so dünn, dass die erforderliche Spezialisierung und Professionalität der Verwaltungsmitarbeiter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf Dauer nur schwer gewährleistet werden könnte.
Schlagkräftige und effektive Landkreise sind aber nicht nur für die Bürger und die Wirtschaft gut, sondern auch für die Städte, für die Gemeinden und für die Zukunft. Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen, besteht nicht darin, immer mehr Geld zu fordern. Zukunft ergibt sich vor allem aus Rahmenbedingungen, die kommunale Selbstverwaltung auch in den heute sicherlich schwieri
gen Zeiten zulassen. Diese Rahmenbedingungen haben wir in der auslaufenden Wahlperiode mit der Kreisgebietsreform und Funktionalreform,
der Reform des Finanzausgleichsgesetzes, der Novelle der Kommunalverfassung und anderen gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam geschaffen.
Jetzt haben es die Kommunen in der Hand, ihre Zukunft gemeinsam zu gestalten und die Selbstverwaltung auszugestalten.
Als Kommunalminister stehe ich dafür ein, dass unsere Städte und Gemeinden auch in Zukunft die Möglichkeit haben, kraftvoll
und selbstbewusst das Land Mecklenburg-Vorpommern mitzugestalten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Abgeordneter Andrejewski! Gemäß Paragraf 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellen die Landkreise den überörtlichen Brandschutz und die technische Hilfsleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sicher. Dazu gehört dann auch der Betrieb der feuerwehrtechnischen Zentrale. Sie dient der Unterbringung, der Pflege, der Wartung und der Prüfung von Fahrzeugen, von Geräten, Materialien sowie der Durchführung von Ausbildungslehrgängen.
Als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises obliegt die Entscheidung über die Organisation und damit auch der Standorte der feuerwehrtechnischen Zentralen dem Willensorgan des Landkreises. Aus diesem Grund enthält das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern hierzu keine Vorgabe.
Über den Erhalt beider Standorte in Pasewalk und Gützkow oder deren Zusammenführung wird der neue Landkreis des neuen Kreises dann darüber befinden, weil es auch eine originäre kommunale Selbstverwaltungsaufgabe dementsprechend ist.
Korrekt.
Herr Abgeordneter Köster, Mecklenburg-Vorpommern ist verpflichtet, nach Paragraf 44 des Asylbewerberverfahrensgesetzes die für die Unterbringung Asylbegehrender erforderliche Aufnahmeeinrichtung zu schaffen und zu unterhalten. Das Land ist außerdem verpflichtet, ausreichend Unterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung kommt auch Mecklenburg-Vorpommern selbstverständlich nach.
Die Anzahl der von Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmenden Asylsuchenden richtet sich nach Paragraf 45 des Asylverfahrensgesetzes. Die Verteilung erfolgt derzeit nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Im Jahr 2011 beträgt der Anteil unseres Landes Mecklenburg-Vorpommern zwei Prozent aller in der Bundesrepublik Deutschland asylbegehrenden Personen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechnet in diesem Jahr gegenwärtig mit 10.500 Personen, die erstmals einen Asylantrag stellen. Nach dem Königsteiner Schlüssel entfallen dementsprechend auf Mecklenburg-Vorpommern 218 Personen.
Die Bundesregierung plant, im Rahmen einer gezielten Aufnahmeaktion 100 Flüchtlinge aus nordafrikanischen Staaten nach Deutschland zu holen, die sich zurzeit auf Malta aufhalten. Auch hier würde wiederum das Prinzip des Königsteiner Schlüssels gelten und auf Mecklenburg-Vorpommern würden dementsprechend zwei Prozent entfallen. Weitere gezielte Aufnahmeaktionen für Flüchtlinge aus nordafrikanischen Staaten liegen mir derzeit nicht vor.
Nein. Mit mir und mit meinem Haus und mit der Landesregierung zu diesem Thema nicht, mit Ausnahme der auf Malta befindlichen
und auf die 100, auf die wir uns vereinbart haben, sprich zwei Prozent für Mecklenburg-Vorpommern.
Herr Abgeordneter Müller, ich stelle ausdrücklich fest, die Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern verwendet für Wahllichtbildvorlagen bei Zeugenvernehmungen in der Regel solche Fotos, die auf der Grundlage des Paragrafen 81b Strafprozessordnung gefertigt worden sind. Insofern ist die angeb liche Unterstellung, es sei gängige Praxis der polizeilichen Ermittlungsbehörden der Landespolizei, bei Wahllichtbildvorlagen andere Vorlagen zu verwenden, falsch.
„In der Regel“ bedeutet, dass in der Regel als Grundlage 81b Strafprozessordnung gilt und auch dementsprechend die Wahllichtbildvorlagen, wie sie dort festgelegt sind, verwendet werden,
schließt dabei aber eine Ausnahme nicht aus, dass hier und da auch mal ein anderes Foto mit verwendet worden ist. Das habe ich ja bereits ausgeführt. Aber grundsätzlich ist geregelt, was verwendet wird.
Also erstens habe ich Ihnen die Grundlage für dieses Verfahren vorgetragen und zweitens ist das auch datenschutzrechtlich gesichert, dass die Verwendung einer anderen Quelle möglicherweise mit einbezogen werden darf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist ein zentrales Ziel dieser Wahlperiode. Dazu gehört selbstverständlich auch eine solide und eine angemessene Finanzausstattung der Kreise und Gemeinden.
Bevor Sie wieder dazwischenrufen
und mehr Geld für die kommunale und eine grundsätzliche Überarbeitung des FAG fordern, schauen wir uns doch die Finanzsituation der Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mal im Einzelnen an.
Das Statistische Amt hat vergangenen Freitag die Auswertung der Kassenstatistik für das Jahr 2010 vorgelegt. Ergebnis ist, in den letzten Jahren waren die Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände um 28,2 Millionen Euro höher als die Ausgaben.
28,2 Millionen Euro, damit stehen die Gemeinden in unserem Land wesentlich besser da als viele Gemeinden in anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, denn außer Mecklenburg-Vorpommern wiesen in den letzten Jahren nur noch die Flächenländer Sachsen und Sachsen-Anhalt einen positiven Finanzierungssaldo auf.
Ein wichtiger Grund für die Einnahmesituation der Gemeinden sind die um 50,8 Millionen Euro gestiegenen Zuweisungen des Landes, aber auch der Bund hat den Gemeinden im Jahr 2010 rund 70 Millionen Euro mehr für Investitionen zur Verfügung gestellt.
Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen die Kommunen eben nicht im Regen stehen lassen, wie so häufig behauptet wird. Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern erhalten im Vergleich der neuen Bundesländer die höchste Pro-Kopf-Zuweisung. Dieses Jahr sind das 1.362 Euro pro Einwohner. In unserem Nachbarland Sachsen-Anhalt erhalten die Gemeinden beispielsweise 1.075 Euro, also fast 300 Euro weniger. Und die Zuweisungen sind nicht nur im Jahr 2011 höher als in den anderen neuen Bundesländern, auch 2010 lagen die Zuweisungen in Mecklenburg-Vorpommern um rund 150 Euro über dem Durchschnitt der Vergleichsländer.
Jeder, der mehr Geld für unsere Kommunen fordert, sollte also auch einmal einen Blick in die Nachbarländer werfen. Wir hier in Mecklenburg-Vorpommern statten unsere Kreise und Gemeinden gut und aufgabengerecht finanziell aus, denn die eben genannten 1.362 Euro sind ja noch nicht alles. Dazu kommt beispielsweise der kommunale Konsolidierungsfonds mit rund 100 Millionen Euro, andere Instrumente aus den jeweiligen Ressorts werden kurzfristig zur Verfügung gestellt, um Härtefälle zu überbrücken, siehe beispielsweise das Schlaglochprogramm oder andere Instrumente, die dazu beitragen sollen, den Gemeinden und Kreisen auch weiterhin Unterstützung zu geben.
Wie Sie wissen, hat das Land den Haushalt 2010 dank einer guten Finanzpolitik und gesamten Politik positiv abgeschlossen. Von den Verbesserungen werden 100 Millionen Euro für die Errichtung eines kommunalen Konsolidierungsfonds eingesetzt, der im Doppelhaushalt 2012/2013 verankert werden wird. Das ist Geld des Landes, das den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt wird, um ihre Schulden zu reduzieren. Die Landesregierung tut alles, um eine Überschuldung der Kommunen zulasten der Bürgerinnen und Bürger zu verhindern.
Und, meine Damen und Herren, auch der Bund entlastet die Länder, Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte durch die Kostenübernahme bei der Grundsicherung. In Gänze werden im Land bis zum Jahr 2015 rund 215 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit entstehen finanzielle Spielräume, die beispielsweise zur Absenkung der Kreisumlage in den jeweiligen Regionen führen sollten. All das zeigt, und hier wiederhole ich mich gerne, wir lassen unsere Kreise und Gemeinden nicht im Regen stehen.
Die Landesregierung bemüht sich um eine angemessene, aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen.
So weit meine Vorbemerkungen.
Jetzt, meine Damen und Herren, komme ich aber zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Um es gleich vorwegzuschicken, das wurde auch immer gesagt, der Gesetzentwurf beinhaltet ausschließlich Anpassungen des FAG an die Doppik und an die neue Gebietsstruktur, an die neue kommunale Gebietsstruktur.
Ab dem 4. September werden die Hansestädte Wismar, Stralsund und Greifswald sowie die Stadt Neubrandenburg zu großen kreisangehörigen Städten.
Das ändert aber überhaupt nichts an ihrer Bedeutung als Zentren des Landes. Diese Städte nehmen auch nach der Einkreisung solche staatlichen Aufgaben selbst wahr, die für die Entwicklung der jeweiligen Stadt besonders wichtig sind. Sie sind beispielsweise auch in Zukunft für die Kfz-Zulassungen und die Bauaufsicht zuständig.
Und aus diesem Grund bilden sie auch künftig bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen eine gemeinsame Säule mit den beiden anderen kreisfreien Städten Schwerin und Rostock. Jedoch wird der Teil der Schlüsselzuweisungen, den die vier Städte bisher für die staatlichen Aufgaben erhalten haben, die den neuen Landkreisen übertragen werden, künftig an diese ausgezahlt. Deswegen steigt die Teilschlüsselmasse der Landkreise um 4,873 Prozent von 32,040 auf 36,913 Prozent. Im gleichen Maß sinkt die Teilschlüsselmasse der kreisfreien und der dann großen kreisangehörigen Städte von 28,403 Prozent auf 23,530 Prozent.
Auf der Basis der Daten des Jahres 2011 werden Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 30,7 Millionen Euro übertragen. Die Kreisgebietsreform wird in den Kreisen und kreisfreien Städten sehr engagiert vorbereitet, da gibt es überhaupt kein Wenn und Aber. Gerade auf die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Nordvorpommern, Nordwestmecklenburg und Südvorpommern warten aber wegen der bevorstehenden Einkreisung noch einige Herausforderungen. Ich denke hier zum Beispiel an die Zusammenführung von Teilen der Stadtverwaltung mit der neuen Kreisverwaltung oder an den Übergang städtischer Mitarbeiter auf den Landkreis.
Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf vor, diese – um beim Beispiel zu bleiben – 30,7 Millionen Euro im Jahr 2012 nur an die eben genannten Landkreise nach dem Verhältnis ihrer Einwohner auszuzahlen. Der Betrag wird dann bis 2015 schrittweise reduziert. Bei der Verteilung des zusätzlichen Betrages spielt die Umlagekraft dann demzufolge keine Rolle.
Um Missverständnissen vorzubeugen, betone ich noch einmal, der besondere Verteilungsschlüssel nach Einwohnern gilt nur für den übertragenen Teil der Schlüsselmasse. Für den Rest der Schlüsselzuweisungen gilt der übliche Verteilungsmodus nach der Umlagekraft aller sechs Landkreise.
Meine Damen und Herren, ebenso wie bei den Schlüsselzuweisungen ist es auch beim Vorwegabzug für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben. Auch hier erhalten die großen kreisangehörigen Städte ab 2012 nur
noch den Anteil für die übertragenen gemeindlichen Aufgaben. Die Mittel, die diese Städte bislang für die übertragenen kreislichen Aufgaben erhalten haben, fallen dann den Landkreisen zu. Ausgenommen ist wiederum der Teil, der den großen kreisangehörigen Städten für die weiterhin von ihnen wahrgenommenen kreislichen Aufgaben zusteht.
In Zahlen gesprochen bedeutet das 17,3 Millionen Euro mehr für die Landkreise. Sie erhalten ab 2012 für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben jährlich zusätzlich zum Grundbetrag insgesamt 90,8 Millionen Euro im Verhältnis ihrer Einwohner. Die großen kreisangehörigen Städte bekommen dagegen 14,5 Millionen Euro, die ihnen ebenfalls im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen zugewiesen werden.
Auch beim Vorwegabzug für die Träger der Schülerbeförderung sind Änderungen erforderlich. Ab dem 4. September haben die in den großen kreisangehörigen Städten wohnenden Schülerinnen und Schüler denselben Beförderungsanspruch wie ihre Mitschüler aus den übrigen kreisangehörigen Gemeinden. Der momentane Verteilungsschlüssel des Vorwegabzugs für die Schülerbeförderung berücksichtigt zu jeweils einem Drittel die Zahl der in einem Landkreis lebenden Schüler und die Einwohnerdichte des Landkreises. Nur das letzte Drittel bestimmt sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten.
Beließe man es bei dem Verteilungsschlüssel, hätten davon die Landkreise Vorteile, in die eine kreisfreie Stadt eingekreist wird, denn in den Städten gibt es viele Schüler und eine verhältnismäßig hohe Einwohnerdichte. Nachteile hätten dagegen die Landkreise mit vielen kleinen Gemeinden im ländlichen Raum. Wegen der langen Fahrwege ist jedoch gerade hier finanzielle Unterstützung erforderlich.
Ich glaube, an diesem Punkt sind wir uns in diesem Hause alle einig. Um Nachteile für die Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum zu vermeiden, sollen als Berechnungskriterium des Vorwegabzugs für die Schülerbeförderung künftig ausschließlich die tatsächlich anfallenden Fahrkosten herangezogen werden. So wird eine gerechte Verteilung des Vorwegabzugs erreicht, denn Landkreise, denen hohe Fahrkosten entstehen, bekommen künftig mehr Geld als solche mit einem geringeren Aufwand.
Meine Damen und Herren, ich habe in aller Kürze die Grundsätze der Umschichtung der Zuweisungen von den großen kreisangehörigen Städten auf die Landkreise umrissen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, jede große kreisangehörige Stadt bekommt auch in Zukunft die Mittel, die ihr für ihre gemeindlichen und kreislichen Aufgaben zustehen. Niemand verliert mehr Geld, als er Aufgaben abgibt. Gegenteilige Befürchtungen sind völlig unbegründet. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich auch ich persönlich werden jeden besorgten Bürgermeister besuchen beziehungsweise ihm vorrechnen,
dass auch seine Stadt für jede Aufgabe und für jeden Einwohner Schlüsselzuweisungen und Vorwegabzüge erhält.
Denn ein zentrales Ziel der Verwaltungsmodernisierung ist die Stärkung der Zentren, und daran halten wir uns.
Und genau aus diesem Grunde schlägt die Landesregierung vor, bei den großen kreisangehörigen Städten die Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage zu reduzieren. Wismar, Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg haben wegen ihrer guten Standortbedingungen in den vergangenen Jahren viele Einwohner und Gewerbetreibende angezogen. Das schlägt sich natürlich in ihrer Steuerkraft nieder.
Um ein Beispiel zu nennen: Im Jahre 2011 lag die durchschnittliche Steuerkraft der vier Städte bei 550 Euro je Einwohner. Bei den anderen kreisangehörigen Gemeinden waren es dagegen nur knapp 380 Euro.
Die hohe Steuerkraft der großen kreisangehörigen Städte bedeutet nach den derzeitig gültigen Regeln eine überdurchschnittlich hohe Kreisumlage. Das gilt es in diesem Zusammenhang dann auch zu verhindern.
Als der Landtag das Landkreisneuordnungsgesetz beschlossen hat, haben Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, als Maxime für die jetzt anstehende FAGÄnderung im Paragrafen 43 Absatz 2 Nummer 2 festgelegt, die vier großen kreisangehörigen Städte nicht überdurchschnittlich zur Finanzierung der Landkreise heranzuziehen. Aus diesem Grund soll die Steuerkraft der großen kreisangehörigen Städte bei der Berechnung der Kreisumlage nur zu 85 Prozent berücksichtigt werden. Auch mit dieser reduzierten Berechnungsgrundlage sind die Pro-Kopf-Zahlungen der großen kreisangehörigen Städte mit denen anderer kreisangehöriger Gemeinden vergleichbar. Es entsteht eben kein kommunaler Vor- oder Nachteil auf der jeweiligen kommunalen Ebene.
Meine Damen und Herren, ich habe bereits vorhin betont, der Gesetzentwurf enthält fast ausschließlich die notwendige Anpassung des FAG an die Kreisgebietsreform. Die Landesregierung hat ganz bewusst davon abgesehen, andere wichtige Grundsätze des FAG zu ändern. Die kommunale Ebene hat mit der Umsetzung der Kreisstrukturreform große Aufgaben vor sich. In dieser Situation wäre es grundsätzlich falsch, auch noch das FAG jetzt wieder völlig auf den Kopf zu stellen.
Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen, lieber Kollege Ritter, sind eben also nicht mutlos.
Keine zwei Jahre nach der FAG-Novelle 2010 wieder alles zu ändern,
wäre verantwortungslos. Und als Kommunalminister, als Landesregierung werden wir keine Verantwortungslosigkeit gegenüber unseren Kommunen zulassen beziehungsweise uns vorwerfen lassen.
Und zu dem von Ihnen geforderten Zukunftsvertrag kann ich Ihnen nur sagen, schauen Sie ins FAG, dort ist der Gleichmäßigkeitsgrundsatz verankert, und der bietet Gewähr dafür,
dass finanzielle Lasten gerecht auf alle Schultern verteilt werden. Das Landesverfassungsgericht hat dieses bestätigt. Der Anspruch der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung besteht nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Landes. Keine Ebene darf unzumutbar finanziell belastet werden. Aber ein Rundumsorglospaket wird es weder für das Land noch für die Kommunen geben. Und noch einmal, das Land stattet die Kreise und Gemeinden im Rahmen seiner Möglichkeiten ausreichend finanziell aus.
Der Gesetzentwurf – und damit komme ich zum nächsten Punkt – enthält auch keine Veränderungen der kommunalen Beteiligungsquote. Grund dafür sind die noch nicht vollständig vorliegenden kommunalen Daten von 2007 und 2008. Ich kann Ihnen aber versichern, die Überprüfung der Finanzverteilungsverhältnisse wird umgehend erfolgen, wenn diese Daten vorliegen. Ergibt sich daraus ein Änderungsbedarf, wird dieser nach Beratung mit dem FAG-Beirat im Gesetzgebungsverfahren und Haushalt 2012/2013 berücksichtigt. Die Kommunen bekommen jeden Euro, der ihnen zusteht.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, das FAG ist eines der wichtigsten Gesetze für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Es ermöglicht jetzt und auch in Zukunft einen fairen und vor allen Dingen transparenten Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht eine Anpassung der FAG-Regelung an die Kreisgebietsreform und die Doppik. Er stellt sicher, dass die großen kreisangehörigen Städte Wismar, Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg auch in Zukunft ihre wichtige Rolle als Zentren des Landes wahrnehmen können und ihr gerecht werden. Und er schafft gleichzeitig die Grundlage für eine solide Finanzausstattung der neuen Landkreise und natürlich auch der kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden.
Ich bin überzeugt, dass die Beratungen in den Ausschüssen ebenso konstruktiv verlaufen werden wie beim FAG 2010. Als Kommunalminister sage ich, unsere Kreise und Gemeinden haben einen Anspruch auf eine faire und solide und zügige, aber vor allem sachliche Beratung.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will es relativ kurz machen.
Herr Bluhm, Sie haben gerade, und das schätze ich, über Realpolitik gesprochen, die Sie machen wollen. Sie müssen mir nur eins erklären, wieso Ihre Fraktion gestern erklärt hat, dass die Entscheidung, der Kompromiss, eine verfassungswidrige Entscheidung ist und deswegen falsch ist,
und Sie jetzt hier erklären,
dass das noch nicht vorhandene Gesetz in den Ausschuss überwiesen werden muss, um dann beraten zu werden. Wenn das Realpolitik ist, dann tut es mir leid.
Und Sie sollten zwei Dinge bitte auch zur Kenntnis nehmen:
Erstens sollten Sie auch mal zur Kenntnis nehmen, obwohl uns das immer vorgeworfen wird, wir würden nicht mit dem Städte- und Gemeindetag und Landkreistag kommunizieren, sowohl das Sozialministerium als auch mein Haus, wir haben sehr wohl mit denen kommuniziert und wir sind eindringlich gebeten worden, dass wir keine Änderung vornehmen, damit wir das Geld in der Form, wie wir es haben, auch den Kindern, denen es zusteht, zugute kommen lassen.
Und nun müssen Sie zurzeit mal zur Kenntnis nehmen, dass wir derzeit eine rot-schwarze Koalition haben und dass wir vereinbart haben, dass wir diesen Weg gehen werden. Und wir halten ihn für den richtigen Weg.
Und, Herr Grabow...
Das Informationsrecht ist Ihnen doch nicht genommen dafür,
aber Sie haben nur zur Kenntnis zu nehmen, dass wir in der Form den Weg gehen und deswegen der Antrag so nicht zu stellen ist.
Herr Grabow, wenn Sie hier ansprechen, wie geht es mit den Mitteln zu, die jetzt möglicherweise freiwerden: Wenn die Kommunen in der Vergangenheit Geld für Jugend- und für Kinderarbeit eingesetzt haben und jetzt über diesen Weg zusätzlich Geld kommt, wird der Innenminister als Fachminister der Letzte sein, der sagt, das geht gar nicht, das wird gleich eingesammelt.
Aber die Verhandlungsführer im SGB II haben ja mehr als nur dieses Geld herausgearbeitet. Sie haben ja auch, das geht in der Gesamtdiskussion immer wieder etwas unter, die Übernahme der Grundsicherung in den nächsten Jahren mit als Erfolg des Kompromisses herausgearbeitet. Und das heißt beispielsweise mal für die Hansestadt Rostock, bis zum Jahre 2015 sind das immerhin 31,8 Millionen Euro, die die Hansestadt Rostock eins zu eins ersetzt kriegt. Und darüber muss man dann in der Tat reden, ob das Geld wieder nur zum Ausgeben oder auch
einer soliden Haushaltspolitik zugeführt werden soll. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schnur! Nach Paragraf 61 Absatz 3 Satz 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes sollen die Kommunalvertretungen die Einteilung der Wahlbereiche so vornehmen, dass die Einwohnerzahl eines Wahlbereiches von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche nicht um mehr als 15 Prozent nach oben, also größer, oder nach unten, also kleiner, abweicht.
Grund für diese Regelung ist der sich aus Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz ergebende Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Dieser beinhaltet unter anderem, dass jede abgegebene Stimme im Wahlbereich den gleichen Erfolgswert oder den gleichen Stellenwert haben muss. Das ist nur bei vergleichbar großen Wahlkreisen möglich, dass dieses dann auch dementsprechend so gewertet werden kann.
Will ein Kommunalvertreter von Paragraf 61 Absatz 3 Satz 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz abweichen, müssen dafür rechtfertigende Gründe vorliegen, die ihrerseits Verfassungsrang haben und so wichtig sind, dass sie der Wahlrechtsgleichheit ebenbürtig sind. Die Kommunalvertretung hat dann einen Abwägungsentscheid zu treffen. Dabei hat sie die von ihr dabei angewendeten Kriterien und ihre Gewichtung der jeweiligen Kriterien nachvollziehbar darzustellen.
Eine Überschreitung der 15-Prozent-Grenze kann beispielsweise dann zulässig sein, wenn man sich festlegt, dass Gemeinde- und Ämtergrenzen in einem Wahlbereich liegen sollen und nicht geteilt werden. Wenn man das dann dementsprechend darstellt und in der Abwicklung dieser Rangfolge in der Vertretung zur Auffassung
kommt, dass es so gewichtig ist, dass man es dann so macht, ist unter Umständen die Ausnahme der Überschreitung der Grenze möglich. Ich würde immer dafür plädieren, dass man eher, wenn man solche Entscheidungen macht, nicht über untermaßige Kreise redet, also über Wahlkreise mit wesentlich geringerem Bevölkerungsanteil, als wenn es denn wirklich notwendig ist, dann für übermaßige.
Es ist, wenn die Gemeindevertretung oder die Beschlussfassenden als beschließende Gremien zu der Auffassung kommen, dass die Nichtzerschneidung des Amtes oder der Grenzen dementsprechend die gleiche Gewichtung beibehält und man dabei einen übermaßigen Wahlkreis erhält, dann wäre das unter Umständen ein Kriterium, wo man sich dafür entscheiden könnte.
Also zunächst einmal ist die Rechtsaufsichtsbehörde der Landkreise zuständig und da wir als obere Rechtsaufsicht auch dafür zuständig sind, werden wir das selbstverständlich mit in die Prüfung einbeziehen.
Sollte es aber aus der Sicht der Kommunalvertreter vor Ort die eine oder andere Unregelmäßigkeit geben und die Auffassung, sind wir selbstverständlich für solche Hinweise auch dankbar.
Herr Abgeordneter Andrejewski, zu den angesprochenen Branddelikten laufen derzeit die Ermittlungen noch. Derzeit liegen keine Anhaltspunkte vor, dass es sich um politisch motivierte Straftaten handelt. Es wird allerdings in alle Richtungen derzeit ermittelt. Es ist somit auch nicht auszuschließen. Ich bitte einfach um Verständnis, dass wir aufgrund der derzeitigen Ermittlungslage und der laufenden Ermittlungen nicht über den aktuellen Sachstand informieren können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Ritter, wahrscheinlich werden Sie eines Tages hier namentliche Abstimmung zu dem Antrag stellen, ob die Polizisten Dienstwaffen tragen dürfen oder nicht.
Denn über das Mittel, über das wir gerade reden, das ist immer unterhalb der Dienstwaffe. Das wissen Sie sehr genau und deswegen bin ich da etwas erstaunt.
Aber fast taggenau ein halbes Jahr nach der Ersten Lesung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes soll der Gesetzentwurf heute verabschiedet werden. In den letzten Monaten ist viel über die geplanten Änderungen diskutiert und berichtet worden – zu Recht. Die angeblich rechtswidrigen Erhebungen von Daten durch die Landespolizei, von einigen sogar als Ausspähung benannt, wurden ebenso kritisiert wie das Automatische Kennzeichenlesesystem oder der mögliche Einsatz von sogenannten DistanzElektroimpulsgeräten, kurz Taser genannt.
Um es vorsichtig auszudrücken, die Berichterstattung war nicht in jedem Fall von Sachlichkeit geprägt. Vieles war dabei einfach falsch. Deswegen möchte ich die heutige Zweite Lesung gerne nutzen, um Ihnen noch einmal die Notwendigkeit der vorgesehenen Änderungen zu verdeutlichen.
Die Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wurde zum einen deswegen notwendig, weil einige Regelungen bis zur Mitte dieses Jahres nur befristet sind. Das sind die Vorschriften
1. zur Bild- und Tonaufzeichnung,
2. zur präventiven Telekommunikationsüberwachung und
3. zum Einsatz des Kfz-Lesegerätes.
Die bestehenden Regelungen in diesen drei Bereichen haben sich aber in der Praxis bewährt und sollen fortgelten.