Protokoll der Sitzung vom 11.07.2007

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 21. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufi ge Tagesordnung der 21. und 22. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufi gen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 21. und 22. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.

Die Fraktion der FDP hat einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Abwendung von Härtefällen nach dem Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 5/699 vorgelegt. Die Fraktion der NPD hat einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Kampagne zur Filmförderung in Europa durch die EU-Kommission“ vorgelegt. Der zuletzt genannte Antrag wird zurzeit geprüft.

Meine Damen und Herren, wie bereits in der vergangenen Landtagssitzung vereinbart und praktiziert, werden wir diese Vorlagen, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach Prüfung der Zulässigkeit und der Verteilung an die Mitglieder des Landtages sowie einer angemessen Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 1 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieser Dringlichkeitsanträge erteilen sowie die Abstimmung über deren Aufsetzung herbeiführen. Ich sehe und höre zu diesem Verfahrensvorschlag keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Stand der Diskussion zur Föderalismusreform II – Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt.

Aktuelle Stunde Stand der Diskussion zur Föderalismusreform II – Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern

Das Wort hat zunächst der Vorsitzende der SPD-Fraktion Herr Volker Schlotmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Föderalismusreform war mehrfach in der letzten Legislatur Thema und Gegenstand von Debatten im Landtag. Damals, das möchte ich in Erinnerung rufen, ging es um die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, und zwar insbesondere um die Neuverteilung von Gesetzgebungskompetenzen und -zuständigkeiten. Die nunmehr in Rede stehende Föderalismusreform II betrifft die Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Ich muss es an dieser Stelle noch einmal sagen, damit das jedem bewusst wird: Wir haben diese Debatte zum jetzigen Zeitpunkt unter den jetzigen Rahmenbedingungen der FDP auf Bundesebene zu verdanken, denn die hat sozusagen ihr Votum bei der Föderalismusreform I davon abhängig gemacht, dass die Föderalismusreform II jetzt auch auf den Weg gebracht wird. Ich weiß nicht, ob das eine sinnvolle Aktion der FDP damals war. Ich persönlich bin zumindest davon überzeugt, dass es alles andere als eine sinnvolle Idee der FDP war, denn was steckt dahinter, was verbirgt sich dahinter? Ich sage Ihnen, eine kreuzgefährliche Diskussion. Ich will auch einige Beispiele nennen, die das untermauern.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Herr Ernst Burgbacher, äußerte sich so: „Die FDP wird alles tun, um mehr Freiheit und mehr Wettbewerb in das Finanzsystem zu integrieren.“ Meine Damen und Herren, die FDP verwechselt die Gegebenheiten des Marktes mit einem Allheilmittel für alle Lebenslagen. Ich sage Ihnen, das, was Sie hier praktizieren, ist aus meiner Sicht der Tanz um das Goldene Kalb, der Goldene-KalbWettbewerb, und zwar koste es, was es wolle. Ich weiß nicht, ob das ein neuer Stil der FDP sein soll. Ich kann Ihnen nur sagen, Sie tun diesem Land und den Bürgern und Bürgerinnen in diesem Land keinen Gefallen mit dieser Vorstellung.

(Beifall Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Nach Ansicht des Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz und Vorsitzenden der CSUFraktion in Bayern Joachim Herrmann „müssen die Länder stärker in die Lage versetzt werden, ihre Einnahmen selbst zu beeinfl ussen“, so in der FAZ. Das hört sich gut an, meine Damen und Herren, verleugnet aber die Realitäten, mit denen die Bundesländer im Einzelnen konfrontiert sind. Baden-Württembergs Bundesratsminister Wolfgang Reinhart, CDU, fordert „mehr Autonomie vor allem bei den Steuerarten, die Bund, Länder und Gemeinden unter sich aufteilen, wie etwa Einkommen- oder Körperschaftssteuer. Die Länder müssten in eigener Regie Zu- oder Abschläge festlegen können.“ Von Solidarität im bundesstaatlichen Konzert keine Spur – ein Zitat aus der „Welt“.

Meine Damen und Herren, das zeigt eigentlich, wohin die Reise gehen soll. Die Vorstellungen fi nanzstarker Länder sind klar. Sie wollen aus der bestehenden Solidarität in dieser Republik heraus. Zugespitzt formuliert: Es ist ein Kampf der starken süddeutschen Länder gegen die wirtschaftlich schwächeren norddeutschen Länder, und damit, meine Damen und Herren, auch gegen Mecklenburg-Vorpommern. Das Interesse dieses Landes steht für uns aber hier im Vordergrund, nicht das Interesse von Parteien. Auch innerhalb der SPD sind die Standpunkte unterschiedlich. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen Nord und Süd. Mecklenburg-Vorpommern hat aus unserer Sicht nicht das geringste Interesse an einem Staat, der sich durch einen Wettbewerbsföderalismus auszeichnet. Diesen dürfen wir nicht zulassen. Solche Bestrebungen werden wir als SPD, als SPD-Fraktion nicht unterstützen. Im Gegenteil, wir werden dagegenhalten, wo wir nur können.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Wer behauptet, mit einem Wettbewerbsföderalismus würde den Herausforderungen der Zukunft begegnet werden können, der entzieht letztendlich MecklenburgVorpommern die Mittel und die Möglichkeiten, den nach wie vor vorhandenen Aufholprozess weiter voranzubringen. Strukturelle und fi nanzielle Ungleichgewichte, die wir nach wie vor haben, würden zementiert und weiter anwachsen.

Ich sage das an dieser Stelle ganz deutlich und ganz bewusst: Ich bin Herrn Dr. Jäger sehr dankbar, der geäußert hat: Mecklenburg-Vorpommern sei in einer verzwickten Situation. Einerseits habe die Landesregierung einen ausgeglichenen Haushalt erreicht, andererseits gibt es einen erheblichen strukturellen Nachholbedarf. Ich kann dieses nur unterstreichen. Es kann nicht darum gehen, angesichts der ungleichen Startbedingungen

unter den Ländern, mehr Wettbewerbsföderalismus zu unterstützen. Wettbewerbsföderalismus, und das sollte sich jeder einmal vor Augen halten, bedeutet auch einen Wettlauf um die niedrigsten Steuern. Die Frage, die sich dann aufzwingt, ist: Den sollen wir gewinnen? Ich sage, das ist utopisch. Deshalb muss die Frage bei der Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einfach nur lauten: Was nutzt den Bundesländern und der Bundesrepublik insgesamt? Sie darf nicht lauten: Wie kann die Verfassung so geändert werden, damit die fi nanziell Starken am meisten profi tieren?

Meine Damen und Herren, ich möchte in Erinnerung rufen, die Geschichte der Bundesrepublik ist eine Erfolgsgeschichte eines solidarischen Föderalismus. Dieser beruht auf dem Prinzip des Ausgleichs und der Unterstützung der Schwächeren durch die Stärkeren, ohne damit die Unterschiede in der Leistungsfähigkeit zu vernachlässigen. Wie in der Vergangenheit sind die Bundesländer auch heute ungleich stark, vor allem hinsichtlich ihrer Finanzkraft. Es gibt Leistungs- und Entwicklungsunterschiede, heutige reiche Länder waren früher arm und umgekehrt. Bund und Länder haben hier immer ausgleichend gewirkt. Auch das vielleicht noch einmal ins Stammbuch einiger Fantasten: Bayern hat jahrzehntelang die Solidarität aller anderen Länder in Anspruch genommen. Das sollte man vielleicht nicht vergessen, jenseits der Main-Linie zum Beispiel.

Für einen sogenannten Wettbewerbsföderalismus sind bereits die jeweiligen Ausgangssituationen der Länder zu unterschiedlich. Dem Ziel, der Schaffung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, würde ein solcher Föderalismus im Endeffekt zuwiderlaufen. Am bewährten kooperativen und solidarischen Föderalismus darf aus Sicht der SPD nicht gerüttelt werden. Wir wollen nicht, dass fi nanzschwache Länder den Kürzeren ziehen, weil sich fi nanzstarke Länder niedrigere Steuern leisten können. Das Wohl Mecklenburg-Vorpommerns und die Interessen der Menschen, die hier leben, stehen für uns als SPD im Vordergrund. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD, Jörg Vierkant, CDU, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender Schlotmann.

Das Wort hat jetzt der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Dr. Harald Ringstorff.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Geschichte der Föderalismusreform II hat der Abgeordnete Schlotmann schon einiges gesagt. Es war so bei der Föderalismuskommission I, dass einige Dinge nicht konsensfähig waren. Nun soll auf dem Umweg über die Föderalismusreform II versucht werden, die Ziele, die damals gescheitert sind, zu erreichen. Aber es ist sicherlich richtig, dass angesichts der in den letzten Jahren stetig gestiegenen Staatsverschuldung von Bund und Ländern in Höhe von insgesamt 1,5 Billionen Euro eine wirksame Begrenzung der Schulden für die öffentlichen Haushalte in Deutschland sinnvoll ist. Ein solches Anliegen würde sicherlich auch die Unterstützung Mecklenburg-Vorpommerns fi nden, aber ich warne vor scheinbar einfachen Antworten. Grundsätzlich gilt: Die Handlungsfähigkeit aller Länder muss erhalten bleiben. Werden Verschuldungsgrenzen zu strikt formuliert, so

ist es für konjunkturell schlechtere Zeiten ökonomisch unklug. Auch sind die unterschiedlichen Ausgangslagen in den Ländern zu berücksichtigen. Die Bund-LänderFinanzbeziehungen sollen modernisiert werden mit dem Ziel der Sicherung von Wachstum und Beschäftigung für die Zukunft. Darum geht es bei der aktuellen Debatte zur Föderalismusreform II. Bundestag und Bundesrat haben dazu Ende letzten Jahres eine gemeinsame Kommission eingesetzt, in der auch die Ministerpräsidenten und Vertreter der Landtage mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht vertreten sind.

Neben Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltsrisiken und zur Eindämmung der Staatsverschuldung geht es bei der Reform zudem um die Modernisierung staatlicher Aufgaben, zum Beispiel durch Entbürokratisierung und Effi zienzsteigerung staatlicher Aufgabenwahrnehmung, und es geht auch um die Überprüfung von Standards. Beide Handlungsfelder sind eng miteinander verbunden und ein Gesamtpaket wird es am Ende nur geben, wenn es befriedigende Ergebnisse in beiden Bereichen gibt. Von daher bedingt das eine das andere. Eindämmung der Verschuldung und Bürokratieabbau, meine Damen und Herren, hängen sehr, sehr eng miteinander zusammen.

Zu den Finanzthemen hat am 22. Juni in Berlin eine öffentliche Anhörung stattgefunden. Der nächste Termin wird die Klausurtagung Finanzen der Kommission am 13. und 14. September dieses Jahres sein. Analog dazu sollen zu den Verwaltungsthemen im November eine öffentliche Anhörung und eine Klausur Anfang Dezember stattfi nden.

Die Vorschläge und die Forderungen, die bisher von Länderseite ins Spiel gebracht werden, unterscheiden sich stark, das weniger nach parteipolitischer Farbe, mehr nach Länderinteressen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Ende letzten Jahres von Ministerpräsident Oettinger in die Diskussion gebrachte Entschuldungsform. Das klingt auf den ersten Blick ganz vernünftig, für so manche hoch verschuldete Länder, wie Berlin, das Saarland oder die Hansestadt Bremen, sogar ganz verlockend. Weg mit den Altschulen, wer sollte dies nicht wollen, meine Damen und Herren? Doch dieser Vorschlag ist nichts anderes als ein Trojanisches Pferd, denn im Gegenzug fordern diese Länder gemäß ihrem eigenen Interesse mehr Spielraum, Abweichung von bundeseinheitlichen Standards und Leistungen und vor allem Steuerautonomie für die Länder. Für die fi nanzschwachen Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern steht die Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland an erster Stelle. Eine Differenzierung bei Steuersätzen und die Abweichung von bundeseinheitlichen Vorgaben stehen dem eindeutig entgegen. Ich sage es hier ganz deutlich: Wir sind gegen mehr Steuerautonomie für die Länder.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, auch Bestrebungen, im Zusammenhang mit der Modernisierung der Finanzbeziehungen den derzeitigen bundesstaatlichen Finanzausgleich und den Solidarpakt II infrage zu stellen, erteilen wir eine klare Absage. Hier gibt es erfreulicherweise eine eindeutige Haltung aller ostdeutschen Regierungschefs. In diesem hochkomplexen System von Länderfi nanzausgleich und Solidarpakt kann man an keinem einzigen Rädchen drehen, ohne das Gesamtsystem neu mühsam

austarieren zu müssen. Die geltenden Regeln zum bundesstaatlichen Finanzausgleich wurden gemeinsam mit dem Solidarpakt II 2005 mit einer Laufzeit bis 2019 in Kraft gesetzt. Sie sind unabdingbare Voraussetzungen für den Abbau der Folgen der Teilung und für das Erreichen einer selbsttragenden wirtschaftlichen Entwicklung in den ostdeutschen Ländern. Es kann nicht Ziel sein, diese grundlegenden politischen Weichenstellungen bereits im zweiten Jahr ihres Inkrafttretens wieder einer Debatte zu unterziehen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Dr. Armin Jäger, CDU, und Jörg Vierkant, CDU)

Angesichts der unterschiedlichen Ausgangslagen in den Ländern ist deshalb auch ein fairer Wettbewerb über Steuereinnahmen unter den Ländern derzeit nicht möglich. So erreichen die neuen Länder maximal 40 Prozent der Steuerkraft pro Umsatzsteuerverteilung der alten Länder. Fairness sieht aber anders aus. Man kann einen Rekonvaleszenten nicht mit einem Hochleistungssportler um die Wette laufen lassen, meine Damen und Herren. Genau das aber fordern die Geberländer und genau das wollen wir nicht.

Herr Schlotmann hat schon darauf hingewiesen, dass Bayern sehr viele Jahre Nehmerland war. Ich glaube, es waren 36 oder 38 Jahre, in denen Bayern von anderen Bundesländern Unterstützung bekommen hat. Ich will Ihnen Beispiele nennen. Um zum Beispiel 100 Euro Mehreinnahmen aus der Einkommenssteuer pro Einwohner zu erzielen, müsste Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschlag von 10,5 Prozent auf die Einkommenssteuer erheben, Hamburg dagegen nur einen Zuschlag von 2,8 Prozent, also nur ein Viertel. Ähnlich ist das Ergebnis bei der Körperschaftssteuer. Daraus wird deutlich, dass die Einnahmen, die Mecklenburg-Vorpommern über Steuererhöhung erzielen könnte, gering wären und kaum zu einer Haushaltskonsolidierung beitragen könnten. Durch die Steuerautonomie würde zugleich das Steuervolumen, das dem Länderfi nanzausgleich zugrunde liegt, ausgehöhlt und dadurch würde das Risiko sinkender Einnahmen aus dem Finanzausgleich für Mecklenburg-Vorpommern steigen. Auch im Hinblick auf den Erhalt und Ausbau bestehender Wirtschaftsstandorte und Neuansiedlungen wäre mit erheblichen Nachteilen zu rechnen, denn wir müssten unsere Hebesätze vergrößern im Vergleich zu den fi nanzstarken Ländern. Das Ergebnis wäre, dass die Kluft zwischen Arm und Reich größer wird und nicht kleiner. Zudem können wir uns in Bezug auf die Steuerharmonisierung in Europa, glaube ich, keine Steuerkleinstaaterei in Deutschland leisten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD, Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Es versteht doch kein Bürger, wenn Deutschland in Europa für eine Vereinheitlichung der Steuersätze eintritt, aber zu Hause genau das Gegenteil diskutiert.

Wer mehr Wettbewerbsföderalismus verlangt, der soll auch offen sagen, dass in Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern, in den anderen ostdeutschen Ländern oder in Rheinland-Pfalz beispielsweise deutlich weniger Ressourcen für Kitas, für Polizei, für Schulen und so weiter eingesetzt werden können als zum Beispiel in Hessen oder Bayern. Der politische Glaube, meine Damen und Herren, mehr Wettbewerbsföderalismus würde binnen

kurzer Zeit dazu führen, dass die armen Länder mit den reichen gleichziehen, ist wirklichkeitsfremd.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD, Andreas Bluhm, DIE LINKE, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, unser Leitbild ist der kooperative und solidarische Föderalismus, an ihm darf in Deutschland nicht gerüttelt werden. Nur als Ganzes ist Deutschland stark und das gilt auch in der Zukunft.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Mecklenburg-Vorpommern ist ähnlich wie die anderen ostdeutschen Länder nach wie vor auf die Solidarität der Geberländer angewiesen. Wie alle ostdeutschen Länder sind wir im Hinblick auf hohe Pro-Kopf-Verschuldung bei gleichzeitigem Rückgang der Bevölkerung und dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahre 2019 vor besondere Hausforderungen gestellt. Wir können hier, glaube ich, aber zu Recht sagen, Mecklenburg-Vorpommern hat diese Herausforderungen angenommen. Das Land hat im Jahr 2006 zur Finanzierung seines Haushaltes keine neuen Kredite aufgenommen. Damit schaffte es Mecklenburg-Vorpommern erstmals – neben Bayern und Sachsen als drittes Bundesland – einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Mit dem Nachtragshaushalt 2007 und dem Doppelhaushalt 2008 und 2009 wird dieser Kurs fortgesetzt. Darüber hinaus werden wir schon in diesem Jahr damit beginnen, Schulden zu tilgen und die Schuldenlast pro Einwohner trotz Bevölkerungsrückgang nicht weiter ansteigen zu lassen. Auch wollen wir beginnend mit dem nächsten Haushalt Rücklagen bilden, um für konjunkturell schlechte Zeiten entsprechende Vorsorge zu treffen. Dazu gehört unter anderem die Bildung eines Pensionsfonds, um die Lasten der Beamtenversorgung nicht länger auf zukünftige Generationen zu verschieben.

Die Reform der Verwaltungsstrukturen und der sozialverträgliche Abbau von Personal und Landesverwaltung helfen darüber hinaus, Kosten weiter zu senken. Die Möglichkeiten der norddeutschen Zusammenarbeit werden zudem benutzt, um Ressourcen und Kräfte zum gegenseitigen Vorteil zu bündeln. All das zusammengenommen, meine Damen und Herren, zeigt, MecklenburgVorpommern macht seine Hausaufgaben und wird seiner Verantwortung gerecht.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Und wir tun schon das im Land, was die Föderalismusreform II einfordert. Wir konsolidieren unsere Finanzen und verschlanken unsere Verwaltung. Damit zeigen wir, dass wir alle Anstrengungen unternehmen, die im Rahmen des Solidarpakts II zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend einzusetzen, um uns auch auf die rückläufi gen Zahlungen aus dem Solidarpakt II und die Minderzuweisungen aus dem Finanzausgleich einzustellen.

Ein Mehr an Wettbewerbsföderalismus in Deutschland bringt uns in Mecklenburg-Vorpommern nicht voran. Wir können dabei nur verlieren, aber wir wollen gewinnen. Wir wollen bis 2019 auf eigenen Beinen stehen und deshalb fordere ich hier alle demokratischen Landtagsfraktionen zur Geschlossenheit in der Sache auf. Hier geht es – das will ich abschließend noch einmal sagen – nicht um Parteipolitik, hier geht es um das Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb müssen wir

in Fragen der Föderalismusreform II eng zusammenstehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident.

Das Wort hat jetzt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Professor Dr. Methling.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erkenntnis, dass Föderalismus solidarisch sein muss, ist älter als die Finanzreform von 1969. Schon bei der ersten Klage des Landes Baden-Württemberg gegen den damals jungen Finanzausgleich hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass fi nanzstärkere Länder den fi nanzschwächeren Hilfe schulden, in gewissen Grenzen einerseits und um den Preis eingeschränkter Selbstständigkeit andererseits. Das Modell eines kooperativen, solidarischen Föderalismus, in dem die wirtschaftlich und fi nanziell starken Länder die schwächeren Bundesländer stützen, in dem soziale Standards und Leistungen unter Berücksichtigung des Verfassungsprinzips der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gestaltet werden müssen, muss erhalten bleiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Änderung der Finanzverfassung muss aus unserer Sicht dazu dienen, die ungleichmäßige Belastung der Länder auszugleichen und die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte zu verbessern.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)