Wolfgang Methling
Sitzungen
5/6
5/7
5/9
5/11
5/12
5/13
5/14
5/15
5/16
5/17
5/19
5/20
5/21
5/22
5/23
5/24
5/25
5/26
5/27
5/28
5/29
5/31
5/36
5/37
5/38
5/39
5/40
5/42
5/43
5/45
5/46
5/47
5/48
5/50
5/52
5/53
5/63
5/66
5/71
5/76
5/78
5/81
5/82
5/87
5/88
5/94
5/97
5/103
5/107
5/110
5/113
5/120
5/125
5/126
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen
und Herren! Meine Fraktion trägt die Empfehlungen der Enquetekommission aus dem vierten Zwischenbericht mit.
Meine Kollegin Měšťan hat in ihrem Beitrag zu Recht, wie auch ich meine, notwendige kritische Anmerkungen zur Arbeitsweise der Kommission vorgetragen. Ich persönlich kann aus meiner Erfahrung feststellen, die Arbeit der Enquetekommission wurde in dem Maße interessanter, zielorientierter und auch kollegialer, wie sie ihren erweiterten Arbeitsauftrag verlassen und sich dem eigentlichen Ursprungsauftrag zugewandt hat.
Ich hatte offensichtlich das Glück, dass ich erst im Mai 2009 Mitglied der Enquetekommission wurde, als die Arbeit konstruktiver geworden ist.
Übrigens, Herr Kollege Ringguth, auch wir haben Ideen eingebracht in die Arbeit der Enquetekommission.
Und ich will an dieser Stelle insbesondere unseren Mitarbeiter Dr. Meßmann hervorheben, der häufig zielführende Formulierungen erarbeitet hat,
die die Grundlage dann auch für gemeinsame Formulierungen gewesen sind.
Das haben wir, denke ich, konstruktiv in den letzten Monaten auch so praktiziert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Handlungsempfehlungen, die Eckpunkte eines Leitbildes für eine Gemeindestrukturreform des vierten Zwischenberichtes sind letztlich getragen von Konsens und von Kompromissen gleichermaßen.
Das konnte auch nicht anders sein. Sie geben Antworten und sie werfen gleichzeitig Fragen auf. Ich glaube, da sind wir uns auch einig, dass noch nicht alle Fragen beantwortet sind, sondern neue entstanden sind. Ich will das an zwei Beispielen erläutern. Als Erstes zur Verbandsgemeinde:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gemeindemodell wäre für unser Bundesland neu. Herr Ringguth hat das schon dargestellt. Die Kommission beruft sich hierbei vor allem auf Erfahrungen in Niedersachen und in Sachsen-Anhalt. Wir selbst haben dieses Modell, auch aus Zeitgründen – ich glaube, da stimmen Sie mir zu – inhaltlich nicht im Einzelnen hinterfragt. Hinzu kam das Urteil aus Schleswig-Holstein zur dortigen Amtsverfassung. Kollege Dr. Jäger hat in diesem Zusammenhang die Verbandsgemeinde als weiteres Werkzeug im Instrumentenkasten der Kommunalverfassung beschrieben. Hierauf könne zurückgegriffen werden, falls sich bei uns eine Ämterentwicklung wie in Schleswig-Holstein abzeichnen
würde. Das ist aus unserer Sicht vorausschauend und auch nicht zu kritisieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Empfehlungen charakterisieren nun die Verbandsgemeinde aber als gleichberechtigtes neues Gemeindemodell. Darauf haben wir gemeinsam auch Wert gelegt. Dies könnte der neue Landtag allerdings hinterfragen, die Akzeptanz und die Wirkung analysieren und bewerten. Ich glaube, vor dieser Aufgabe wird der neue Landtag stehen. So ist etwa in Sachsen-Anhalt die Verbandsgemeinde lediglich die Ausnahme von der Regel. Bei uns ist es sozusagen gleichberechtigt.
Der ehemalige Landesgeschäftsführer des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes hat der Kommission dargelegt, dass sich das Modell der dortigen Samtgemeinde gerade zur Lösung vieler Probleme eines Flächenlandes anbietet. Zum Gesamtbild gehört in Niedersachsen aber auch, dass die Landesregierung dort seit 2010 jenen Gemeinden Entschuldungshilfen gewährt, die die Umwandlung von einer Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde anstreben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf hierzu abschließend daran erinnern, dass in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2004 ein sogenanntes Amtsvertretungsmodell in die Diskussion eingeführt, letztlich aber nicht aufgegriffen wurde. Die Fragen und möglichen Probleme haben allerdings auch für das vorgesehene Verbandsgemeindemodell Bestand. Ich glaube, da sind wir uns auch einig. Das betrifft künftige Finanzzuweisungen, das betrifft Aufgabenabgrenzungen, das betrifft Planungshoheit und Zuständigkeit und transparente Verantwortlichkeiten gleichermaßen.
Wir werden oft gefragt in der Diskussion, wenn wir denn zu einer solchen Verbandsgemeinde kommen, was dann die Verbandsgemeinde und die Gemeinde machen, die innerhalb dieses Verbandes noch existieren. Ich glaube, damit muss sich der Landtag, vielleicht auch im Rahmen einer neuen Enquetekommission, noch einmal intensiv beschäftigen. Ich glaube, da wird einiges noch zu tun sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine zweite Anmerkung gilt dem Prozess einer möglichen Umsetzung der vorgelegten Eckpunkte eines Leitbildes für eine Gemeindestruktur in Mecklenburg-Vorpommern. Hier sind die Empfehlungen letztlich sehr zurückhaltend und eventuell auch nicht ganz widerspruchsfrei, wenn man es genauer hinterfragt. So soll sich jede Gemeinde für ein Modell entscheiden können, das heißt für eines der künftig drei Modelle. Wir unterstützen diese Wahlfreiheit grundsätzlich, das haben wir auch in der Enquetekommission diskutiert. Bis 2014 sollen dann freiwillig Lösungen entwickelt werden.
Diese freiwillige individuelle Modellsuche soll dann noch zu einer – und das ist uns auch wichtig – das gesamte Kreisgebiet umfassenden Lösung führen. Auf Innenministerium, kommunale Landesverbände und Kreisverwaltungen dürfte damit eine enorme moderierende Rolle zukommen. Wir haben auch darüber diskutiert und das extra formuliert, diese moderierende Rolle, die erforderlich ist. Ich wünsche uns allen in dieser Freiwilligkeitsphase nur wenige, wenn ich das so sagen darf, gallische Dörfer, die dann in der Diskussion andere Positionen beziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was geschieht aber eigentlich nach dieser Phase? Was geschieht nach der freiwilligen Modellsuche, die möglicherweise nicht zur flächendeckenden Lösung führt? Diese Frage haben wir nicht ausreichend diskutiert, vor allen Dingen hat es nicht zu einer Antwort geführt. Die Antwort überlässt die Enquetekommission letztendlich dem nächsten Landtag. Das ist auf jeden Fall sehr klug gewesen
und der Landtag muss nun sehen, wie er dann damit umgeht. Und gegebenenfalls treffen wir uns dann noch einmal wieder.
Ja, wir treffen uns möglicherweise dann noch einmal wieder, vielleicht in ähnlichen Kreisen.
Die Erfahrungen aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt besagen, um freiwillige Zusammenschlüsse zu fördern, muss immer auch eine zwangsweise Bildung von Gemeindestrukturen im Hintergrund mitschwingen. Ich hoffe, dass die von uns diskutierten Akzeptanzhilfen, wir haben länger darüber gesprochen, wirksam genug sind, um Zwang zu vermeiden. Das ist dann sozusagen unsere historische Erfahrung, die wir dabei sammeln werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir abschließend die Vermutung, dass die kommunale Ebene diesbezüglich gedanklich und zum Teil auch praktisch bereits weiter ist, das ist auch meine Erfahrung in Diskussionen mit kommunalen Vertretern, als es die Enquetekommission gewagt hatte zu empfehlen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist auch für mich die letzte Rede im Landtag. Ich gestatte mir deshalb, Herr Präsident, wenn Sie damit einverstanden sind, auch ein paar persönliche Worte.
Ich war dann auch summa summarum fast 13 Jahre im Landtag tätig, acht Jahre auf der Regierungsbank als Umweltminister und stellvertretender Ministerpräsident, zweieinhalb Jahre als Fraktionsvorsitzender in der Reihe eins und gut zwei Jahre dann auf einer hinteren Bank in unserer Fraktion, wenn ich das so sagen darf.
Ich habe mich in diesen Jahren um eine sachliche und konstruktive Arbeit als Umweltminister, auch als Mitglied des Landtages bemüht. Ich war durchaus auch aktiv, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, in Zwischenrufen. Für manche Zwischenrufe habe ich auch Ordnungsrufe bekommen, sicherlich zu Recht.
Manchmal habe ich es auch darauf angelegt gehabt, das will ich durchaus gestehen.
Möglicherweise hat das ein wenig Würze in die Landtagssitzung mit eingebracht. Ich hatte bereits 2006 erklärt, dass ich 2011 nicht mehr für den Landtag kandidiere, weil ich Platz für Jüngere machen will. Ich werde mich in Zukunft nur noch, was heißt nur noch, ich werde mich intensiv ehrenamtlich engagieren, innerhalb meiner Partei bundespolitisch und kommunalpolitisch, ich werde für den Kreistag des neuen Landkreises DoberanGüstrow kandidieren. Ich bin in Rostock Vorsitzender der Kulturstiftung, die unter anderem den Rostocker Kunstpreis vergibt. Ich bin Vorsitzender des Köhlerhof Vereins Wiethagen, falls Sie das noch nicht wissen sollten.
Sie können daraus entnehmen, dass ich auch in Zukunft außerordentlich politisch und kulturell engagiert bleiben werde, nur nicht mehr im Landtag oder vielleicht nur noch dann, wenn wir uns treffen, die Ehemaligen.
Ich wünsche denjenigen, die weiterhin im Landtag arbeiten werden, alles Gute und Erfolg in der Arbeit, und denjenigen, die wie ich nicht mehr hier arbeiten werden, dass wir uns ab und zu sehen und auch kollegial unterhalten können über Parteigrenzen hinweg. Das wäre mein Wunsch an Sie und für mich ganz persönlich. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich zunächst beim Kollegen Brodkorb bedanken für die Initiative, die er ergriffen hat, nachdem die Entscheidung des Akkreditierungsrates getroffen war, und ich will mich auch bedanken, dass er das weitere Gutachten von Professor Classen in Auftrag gegeben hat, das die Grundlage dafür war, dass wir heute gemeinsam hier auftreten können.
Ich stehe zu dem, was wir beschlossen haben, nämlich, dass es möglich sein muss, auf fakultativer Grundlage eine alternative Verleihung des Diplomgrades vorzunehmen, anstelle des Masters, und nicht sozusagen beide zu verleihen.
Das ist ja die Grundlage dafür. Das haben wir beschlossen.
Und ich will aus meiner Erfahrung von ein paar Jahren als Hochschullehrer dann wenigstens hier anmerken dürfen, dass auch Diplomstudiengänge durchaus gestuft verlaufen. Auch wenn sie nicht ganz so formal wie Bachelor- und Masterstudiengänge ablaufen, so laufen sie auch gestuft – in Studienabschnitte, in Komplexe, in Blöcke untergliedert. Das Wichtigste müsste doch eigentlich sein der Inhalt des Studiums und die erworbene Kompetenz bei der Anerkennung von Abschlussgraden. Und ich glaube, da ist der Akkreditierungsrat und sind manche andere wohl auch auf einem Holzweg,
wenn sie glauben, dass Inhalt nicht so wichtig ist und die Form wichtiger ist. Das deutsche Diplom ist, wie wir wissen, für viele ein Gütesiegel, übrigens nicht nur in technischen und ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen, auch auf anderen Gebieten.
Die Verleihung des Abschlusses auf Antrag der Absolventen halte ich für eine sehr gute Lösung, für eine konstruktive Umsetzung des Bologna-Prozesses, und Mathias Brodkorb hat ja schon gesagt, dass in anderen Ländern durchaus auch so gehandelt wird. Warum das in Deutschland nicht möglich sein sollte und ein Akkreditierungsrat, der dafür nicht legitimiert ist, legitime Entscheidungen von Parlamenten in Zweifel zieht, das halten wir für sehr bedenklich. Aus unserer Sicht ist der Beschluss unseres Landtages keinesfalls verfassungswidrig, sondern man muss eher davon sprechen, dass es einen anmaßenden Beschluss des Akkreditierungsrates gibt, der aus unserer Sicht rechtswidrig ist, wie auch im Gutachten von Professor Classen dargelegt wird.
In einer parlamentarischen Demokratie entscheiden die Parlamente. Und auf dem Gebiet der Bildung entscheiden die Landesparlamente. Und insofern glaube ich, wird sich diese Rechtsauffassung auch durchsetzen. Professor Classen hat in seinem Gutachten sehr ausführlich, denke ich, sowohl die Widersprüche als auch den Vorrang des Parlamentsgesetzes dargelegt. Er hat auch die Gegenargumente von Professor Trute durchaus gewürdigt und die Schlussfolgerung daraus gezogen, die für uns wichtig ist.
Ich hoffe, dass wir mit unserem Beschluss deutlich machen können, dass wir uns nicht von dem Wege abbringen lassen und dass wir erforderlichenfalls auch
die möglichen Rechtsmittel einlegen, über die auch gesprochen worden ist. Dazu sollte auch gehören, das wird uns ja auch empfohlen, neben der Beschlussfassung in unserem Landtag andere Landesparlamente für unsere Position zu gewinnen. Das sollten wir auch noch tun und uns mit anderen in Verbindung setzen.
Das ist eine grundsätzliche Frage. Da geht es gar nicht „nur“ um das Diplom, sondern um die grundsätzliche Verfahrensweise, dass auch andere auf unserer Position dann beharren.
Ich hoffe, dass wir den vorliegenden Antrag mit großer Mehrheit beschließen. Den Kollegen der FDP, die gewünscht haben, dass wir morgen im Bildungsausschuss noch einmal zum Gutachten sprechen, will ich deutlich sagen, ich kann nicht viel Sinn darin erkennen. Mir war es zumindest möglich, diese 14 Seiten zu lesen und zu verstehen.
Ich hoffe, dass das bei Ihnen auch noch gelingt und dass wir keine entsprechende Bildungsausschusssitzung mehr durchführen müssen, sondern uns morgen anderen Dingen widmen können. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man über Kultur spricht, sollte man dieses kulturvoll tun. Das gilt übrigens auch für das Zuhören.
Und, lieber Kollege Mantei, es geht nicht um den Ankauf durch das Land, falls das sozusagen für Sie die Hauptwahrnehmung ist, das hat Herr Koplin auch nicht ausgeführt, darum geht es nicht in erster Linie.
Dass ich zu diesem Thema spreche, das hat damit zu tun, dass ich in Rostock Vorsitzender der Kulturstiftung Rostock e. V. bin, dass ich häufiger Besucher von Kunstausstellungen bin, von Kunsthäusern im Sinne von Kunsthallen, Museen, Galerien, Künstlerhäusern und auch Kunsthäusern, die sich so nennen, ob in Schwerin, in Güstrow, in Rostock, in Kühlungsborn, in Barth, Ahrenshoop, Plüschow, Greifswald oder anderswo. Und ich tue das auch als Bekannter und Freund von Künstlerinnen und Künstlern unseres Landes, die durchaus mit diesem Problem zu tun haben und für die eine Lösung im Interesse auch des Kulturgutes unseres Landes wichtig wäre.
Die Kulturstiftung Rostock ist Initiator und Träger des Rostocker Kunstpreises, der von der Provinzial-Versicherung mit 10.000 Euro gefördert wird und seit 2006 jährlich gemeinsam mit der Hansestadt Rostock verliehen wird. Den Rostocker Kunstpreis erhielten 2006 der Maler Jürgen Weber, 2007 der Plastiker Thomas Jastram, 2008 Wilfried Schröder für Freie Grafik, 2009 Tim Kellner für Schwarz-Weiß-Fotografie und 2010 Matthias Wegehaupt für Malerei.
Ja, bitte schön.
Ja, ich komme noch darauf. Ich würde gerne dann darauf antworten, aber vielleicht kann ich das in die Abfolge meiner Rede stellen.
Für diesen Rostocker Kunstpreis wurden jeweils fünf bis sechs Kandidatinnen und Kandidaten nominiert. Und wenn ich mir den Überblick über diese Kandidaturen und die Preisträger verschaffe, dann finden sich darunter sehr häufig Künstlerinnen und Künstler, die Hartz-IVLeistungen oder sehr schmale Renten beziehen. Sie werden verstehen, dass ich keine Namen nenne, ich könnte Namen nennen. Kunstkenner werden aber meine Aussage bestätigen, dass das so ist, wenn sie regelmäßigen Umgang mit Künstlerinnen und Künstlern haben.
Gut verdienende Künstler bilden in Mecklenburg-Vorpommern eher die Ausnahme, das dürfte Ihnen auch bekannt sein. Gut verdienende Künstlerinnen und Künstler und ihre Familien haben sicher weniger Probleme, das Kunstwerk dieser Künstlerinnen und Künstler zu bewahren, weil die Familie, weil Freundeskreise, weil Stiftungen, Akademien und andere dafür zur Verfügung stehen. Ich könnte das auch mit Namen belegen, auch von Künstlerinnen und Künstlern, die in den letzten Monaten gestorben sind und wo das dann im konkreten Fall deutlich wurde.
Für viele Künstlerinnen und Künstler ist aber nicht klar, wie ihr künstlerischer Nachlass nach ihrem Tode bewahrt werden kann, weil ihre Angehörigen und Freunde mit der Archivierung, mit der Lagerung und Präsentation der Kunstwerke überfordert wären. So besteht die Gefahr, dass diese Werke nicht bewahrt, sondern irgendwann und irgendwo entsorgt werden und damit der Öffentlichkeit verloren gehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wir alle wissen, wird der künstlerische, der ideelle und der finanzielle Wert von Kunstwerken oftmals erst nach dem Tode ihrer Schöpfer bewertet, erkannt und anerkannt. Und manchmal sucht man lange nach Spuren ihrer Werke, weil man inzwischen erkannt hat, dass diese Werke sehr wertvoll sind. Deshalb kommt es darauf an, dass die Gesellschaft dafür sorgt, diese Kunstwerke für die Öffentlichkeit zu erhalten und Möglichkeiten der öffentlichen Präsentation zu schaffen. Unsere Kunsthallen, Kunsthäuser und Galerien sind leider dazu nur sehr begrenzt oder nicht in der Lage. Ich habe dazu heute noch einmal Gespräche geführt mit entsprechenden Leitern dieser Einrichtun
gen. Und falls Sie andere Aussagen dazu treffen können, dann würde mich das sehr erfreuen, dass es im Einzelfall möglich ist.
Sie können doch sitzen bleiben, ich komme noch auf die Frage.
Ja, die kann ich dann auch noch verarbeiten.
Ich habe also in der Vorbereitung auf die heutige Debatte im Hohen Haus mit einigen Akteuren über unseren Antrag gesprochen. Ihre einhellige Meinung war, sehr gut, dass Sie dieses Problem und mögliche Lösungswege im Landtag thematisieren.
Das ist eine wichtige Initiative. Und sie sind auch bereit, an der Diskussion über Problemlagen und Lösungswege mitzuwirken. Sie erwarten nicht, dass das Land sozusagen alle diese Kunstwerke aufkauft, um sie zu retten, sondern sie wollen über Wege sprechen, wie diese Kunstwerke bewahrt werden können im Interesse der kulturellen Entwicklung des Landes und des kulturellen Gutes, was wir in unserem Lande geschaffen haben.
Sie sind wie ich der Auffassung, dass es in unserem Bundesland durchaus so manche Voraussetzung gibt, um sich dieser Herausforderung zu stellen. Ich will ein paar nennen: Wir haben durchaus, das ist Ihnen doch bekannt, geeignete Immobilien, die sich in verschiedenem Besitz befinden, Bundes-, Landes- und Kommunalbesitz, die grundsätzlich geeignet sind, Heimstatt solcher Kunstwerke zu werden. Natürlich müssen dafür klimatechnische und sicherheitstechnische Voraussetzungen vorhanden sein oder geschaffen werden. Auch an ehemaligen Bundeswehrstandorten wäre das aus meiner Sicht eine sympathische Art der Konversion. Im Zuge der Kreisstrukturreform frei werdende Verwaltungs- und Lagergebäude könnten einer wünschenswerten Nachnutzung auf diesem Wege zugeführt werden.
In unserem Lande leben viele geeignete Fachkräfte, die sich freuen würden, mit der Aufnahme, mit der Erstellung von Werkverzeichnissen, mit der Archivierung, Pflege, Ausleihe und Präsentation von Kunstwerken aus dem Nachlass von Künstlerinnen und Künstlern betraut zu werden. Das könnte ein anspruchsvoller, ein kulturvoller Gegenstand auch der Arbeitsförderung sein.
Die Trägerschaft für die von uns vorgeschlagenen Einrichtungen sollte in Zusammenarbeit mit den Museen, mit denen ich heute auch gesprochen habe, mit Kunsthallen, mit dem Künstlerbund Mecklenburg-Vorpommern und anderen Künstlervereinigungen, auch mit Vereinen, mit Stiftungen, die sich bereits damit beschäftigen, diskutiert und festgelegt werden. Da sind wir völlig einer Meinung, Herr Kollege Kreher. Vorhandene Stiftungen sind ein guter Weg, diesen Nachlass zu sichern, vielleicht auch die Bildung neuer Stiftungen dort, wo sie nicht vorhanden sind. Es kann also ein Gemeinschaftswerk aus staatlichem Handeln und aus privatem Handeln sein, wozu viel Initiative natürlich auch aus den Familien, falls sie denn da sind und diesen Nachlass sichern wollen, gehört.
Selbstverständlich wäre es gut, wenn für die Sicherung des künstlerischen Nachlasses auch vorhandene Kultur- oder Kunststiftungen, auch Bundesstiftungen gewonnen werden könnten. Und so das möglich ist, wird es natürlich zu tun sein. Und es ist auch zu diskutieren, ob man diesbezüglich eine extra Landesstiftung auf den Weg bringen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte eigentlich gehofft, dass Sie diesen Antrag unterstützen, weil er ein sehr reales Problem aufgreift und weil es dort erheblichen Handlungsbedarf gibt. Das können Sie doch nicht in Zweifel ziehen. Ich rede also über das, was nicht aufgekauft werden kann. Der Fonds des Ministers, er hat ihn ja hier dargestellt, ist relativ begrenzt. Darum geht es auch nicht in erster Linie. Ich habe den Eindruck, dass Herr Minister Tesch das durchaus verstanden hat, worum es geht, und dass er vor allen Dingen daran kritisiert, dass wir bis 15. Juni dazu eine Bewertung haben wollen.
Aber ich habe den Eindruck, Herr Minister, ich weiß gar nicht – sorry, ich habe Sie auf der falschen Seite jetzt vermutet oder eigentlich auf der richtigen –, und ich bin davon überzeugt, Sie haben ja bereits …
Ja.
Sie haben ja bereits Wertungen vorgetragen. Aus meiner Sicht, und ich habe ja auch mal ein Ministerium geleitet, ist es kein Problem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit diesem Gegenstand beschäftigen, in zwei Monaten zu sagen, was auf diesem Gebiet machbar ist und nicht machbar ist. Das ist der Gegenstand unseres Antrages.
Insofern wäre ich sehr dafür, dass Sie unseren Antrag annehmen. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie Sie an die Vorbereitung Ihrer Landtagsreden herangehen. Ich lese gern die Reden meiner Kolleginnen und Kollegen in den vorhergehenden Sitzungen zum gleichen Thema. Das ist besonders interessant, wenn sich die Rolle der Fraktion geändert hat, so auch in diesem Falle.
In der 77. Sitzung am 17. Mai 2006 diskutierten wir über die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen beziehungsweise über die Zielvorgabe für die Universität Rostock. Die Auffassung der damaligen Oppositionsfraktion CDU wurde von unserer geschätzten Kollegin Lochner-Borst vorgetragen, lautstark, wenn ich mich richtig erinnere, assistiert von Herrn Liskow, Herrn Riemann – Wolfgang Riemann eine Legende in diesem Landtag, auch was Zwischenrufe betrifft – und Herrn Dr. Born.
Ich darf ein paar Passagen aus den Landtagsprotokollen dieser Sitzungen zitieren, zunächst aus der 69. Sitzung. Dort führte unter anderem Frau Lochner-Borst aus: „Grundsätzlich bleibt es dabei, dass sich mit dieser Gesetzesänderung das Land über die Hochschulen stellt. Es geht nicht um ein Miteinander, sondern um eine Kraftprobe.“
„Heute glauben Sie, sehr geehrte Damen und Herren von SPD, Linkspartei.PDS und der Landesregierung, diese Kraftprobe zu gewinnen. Auf lange Sicht werden aber wir alle diese Probe verlieren.“
An einer anderen Stelle führt Frau Lochner-Borst aus: „Sie verweigern sich der Diskussion zur Übertragung von Personal-, Bau- und Liegenschaftsbewirtschaftung an den Hochschulen ebenso, wie Sie sich einer Debatte um die Einführung von Studienbeiträgen verweigern.“
Später folgend: „Sie haben es aber im Unterschied zu Niedersachsen versäumt, die Hochschulabteilung im Ministerium in unserem Land personell zu reduzieren. Bei einem Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik, die Niedersachsen durchführte, wäre diese Reduzierung eine unausweichliche Folge. Hier passiert das Gegenteil.“
Und, meine Damen und Herren, ein weiteres Zitat: „... wer Zielvereinbarungen abschließen will, der muss zunächst einmal dafür sorgen, dass entsprechende Rahmen- und Ausgangsbedingungen vorhanden sind.“
Und fast zum Schluss der Ausführungen von Frau Lochner-Borst können wir nachlesen: „Die Zielvereinbarungen beziehungsweise Vorgaben, die heute in dieser Form von Ihnen beschlossen werden, sind nichts weiter als eine Fortsetzung alter und unflexibler zentralstaatlicher Steuerungsmaßnahmen.... Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz begraben Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, mehrheitlich einen der wichtigsten Zukunfts- und Innovationsbereiche unseres Landes und gleich dazu ein Landeshochschulgesetz...“
So weit ein paar Zitate aus der Rede von Frau LochnerBorst in der damaligen Sitzung.
Es folgte später dann die konkrete Behandlung der Zielvereinbarungen und dort führte Frau Lochner-Borst aus: „Die vorliegenden Zielvereinbarungen für die Universität Greifswald, die Fachhochschule Stralsund, die Hochschule für Musik und Theater Rostock und die Hochschulen Wismar und Neubrandenburg sind weder ein Grund zur Freude, noch ein Grund zum Feiern.“
Weiter: „Der nahezu einzige zukunftsträchtige Bereich des Landes, eine der wenigen Chancen, der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken, wird von Ihnen nach wie vor wie eine nachgeordnete Landesbehörde betrachtet. … Sie bauen an den Hochschulen Personal ab, wie Sie es bei den Umwelt- und Straßenbauämtern machen wollen. … Wissenschaft, Forschung und Lehre sind aber keine traditionelle Verwaltung. … Sie unterliegen anderen Gesetzmäßigkeiten,“
„besonders wenn sie im Konzert der Universitäten und Hochschulen weltweit als Träger und Motor von Entwicklung begriffen werden.“
Und Herr Riemann machte dann den Zwischenruf: „Anstatt die Landesregierung zu verkleinern, werden die Universitäten verkleinert.“
So weit, meine Damen und Herren, ein paar Auszüge aus der damaligen Debatte.
Und ich will jetzt nicht weiter kommentieren, wie heutiges Agieren der Kollegen ist, die jetzt in der Regierungsverantwortung stehen. Das haben wir alle selbst erlebt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die damalige PDS-Fraktion hat in Regierungsverantwortung das Steuerungsinstrument der Zielvereinbarungen, im Notfall der Zielvorgaben, im Interesse des Landes und der Hochschulen mitgetragen. Die heutige Oppositionsfraktion DIE LINKE steht weiterhin dazu, das möchte ich hier betonen. Das heißt jedoch nicht, dass wir alle erzielten Vereinbarungen akzeptieren oder gar gut finden.
Es ist gut, aus unserer Sicht, dass schließlich mit allen Hochschulen eine Vereinbarung erreicht werden konnte, auch mit der Hochschule für Musik und Theater Rostock. Kritisch hinterfragen und werten wir aber unter anderem
1. die formelgebundenen Mittelverteilungen von 10 Prozent des Landeszuschusses, obwohl nur 0,5 Prozent Abzug vom Landeszuschuss möglich sind
Ich verweise auf diesbezügliche Kritiken insbesondere an der Universität Greifwald, die darauf hinweisen, dass das bürokratisch sei und uneffektiv. Offensichtlich sind auch die Kriterien für diese Mittelverteilung umstritten.
2. Die viel diskutierten Wohnsitzprämien sind nicht Gegenstand der Zielvereinbarungen, obwohl sie ab
Sommersemester 2011 – also in wenigen Monaten oder Wochen – eingeführt werden sollen, wie das Ministerium hat verlauten lassen.
3. den Kräfteeinsatz an den Fachhochschulen und der HMT für Graduiertenkollegs beziehungsweise Graduate Schools oder Academys, obwohl die personellen und materiellen Kapazitäten sehr begrenzt sind
4. die Fortsetzung der Finanzierung der Sanierung von Kliniken an der Universität Greifswald durch Verauslagung von bis zu 12 Millionen Euro durch die Universität und anschließende Rückzahlung durch das Land nach vier Jahren und in fünf Jahresscheiben
5. die Vereinbarung zur Lehrerbildung, das befindet sich vor allen Dingen in der Anlage 2, mit Bezug auf ein nicht vorhandenes Lehrerbildungsgesetz
Wir haben das ja heute zum Teil schon diskutiert.
6. Das Bildungsministerium will sich dafür einsetzen, dass mit dem Doppelhaushalt 2012/13, also mit dem nächsten Doppelhaushalt, der zentrale Gerätetitel im Kapitel 0770 auch für die Beschaffung von Musikinstrumenten bis zu 50.000 Euro eingesetzt werden kann.
Ich frage, was das Bildungsministerium heute daran hindert, auch diese Sicht schon anzuwenden, denn für die HMT sind die Geräte eben Instrumente.
7. Der Nachtrag in der Zielvereinbarung für die Hochschule für Musik und Theater macht die Differenzen in den Auffassungen zur weiteren Entwicklung der HMT deutlich. Das war wahrscheinlich auch die Grundlage dafür, dass die Zielvereinbarung seitens der HMT unterzeichnet worden ist.
Ich frage mich, was die Formulierung, wörtlich: „Die HMT Rostock ist daher aus Sicht des Landes gehalten, ihre Kapazitäten vornehmlich auf dem Gebiet von Studium und Lehre entsprechend zu fokussieren“, bedeuten soll. Worauf soll sich die HMT nicht fokussieren? Die HMT hat natürlich eine Reihe von Aktivitäten, die die Stellung dieses kulturellen Zentrums untermauern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht mehr gewünscht ist.
8. In den Zielvereinbarungen findet man zahlreiche Kannformulierungen zum Beispiel über zusätzliche Mittel für die Beschaffung von Großgeräten.
9. Im Kapitel V.3. „Erfolgskontrolle, Zielerreichung, Sanktionen“ sind nur Sanktionen des Bildungsministeriums vorgesehen im Sinne einer Rückforderung von erfolgten Zuweisungen, wenn die Ziele nicht erreicht werden oder nicht ausreichend bearbeitet werden. Den Hochschulen wird allerdings keine Möglichkeit eingeräumt, nicht eingehaltene Vereinbarungen seitens des Ministeriums einzufordern. Insofern kann man wohl schlecht von einer gegenseitigen Vereinbarung sprechen.
Aus diesen Gründen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die ich hier aufgeführt habe, wird sich unsere Fraktion enthalten. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion bedanken.
Im Vorblatt zum Gesetzentwurf wird unter „A Problem“ formuliert, ich zitiere: „Das Vierte Änderungsgesetz zum Landeshochschulgesetz soll den mit der Neufassung des Landeshochschulgesetzes im Jahre 2002 eingeschlagenen Weg, die Autonomie der Hochschulen zu stärken, fortsetzen.“ Sie werden sich vielleicht erinnern, 2002 haben Sie noch einen Antrag eingebracht, der gefordert hat, den Entwurf der Landesregierung wegen der Ergebnisse der Anhörung zurückzuziehen und einen neuen Entwurf vorzulegen.
Ach so! Wie gut zu hören, Herr Reinhardt.
Wenn Sie heute explizit und positiv auf das Gesetz von 2002 Bezug nehmen, werte ich das zwar als späte, aber doch wohl richtige Erkenntnis. Nunmehr wissen wir nach den Anhörungen im Bildungsausschuss, wie die Expertinnen und Experten über Ihren Gesetzentwurf gesprochen haben – wie zu erwarten war, sehr differenziert und interessengebunden, auch was das Diplom betrifft. Ich halte dies mit Blick auf die Komplexität der Aufgaben, Anforderungen und Abläufe an den Hochschulen auch für völlig normal.
Es ist aus unserer Sicht positiv zu bewerten, dass die Koalitionsfraktionen im Gegensatz zu sonstigen Anhörungsergebnissen eine ganze Reihe von Hinweisen aufgenommen haben. Allerdings hatten Sie am Tage der Anhörung zunächst eine breite Zustimmung zum Gesetzentwurf ausgemacht, worüber ich mich gewundert habe. Zumindest konnte man das in Ihren Presseerklärungen sehen, Erklärungen, die noch vor Ende der Anhörung abgegeben wurden. Die Hinweise der Studierenden, der Gewerkschaften und der Personalvertretungen nahmen praktisch nur noch die Oppositionsfraktionen entgegen, da Abgeordnete von CDU und SPD schon nicht mehr da waren. Die diesbezügliche nachträgliche Kritik der Anzuhörenden können wir deshalb gut nachvollziehen, denn so geht man nicht mit geladenen Gästen um.
Was nun die von Ihnen deklarierte und überwiegend positive Resonanz angeht, so kann ich diese nicht teilen. Bereits 2007 existierte ein umfänglicher Entwurf zu einer Novelle des Landeshochschulgesetzes intern an den Hochschulen. Den offiziellen Entwurf legte die Landesregierung allerdings erst im Juni 2010, also drei Jahre später dem Landtag vor.
Nun, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist eine längere Vorbereitungszeit zu solchen komplexen Gesetzesvorhaben an sich nicht zu beanstanden. Gründlichkeit sollte ja vor Schnelligkeit gehen, aber offensichtlich wurde diese lange Zeit vom Bildungsministerium nicht gründlich zu einer Qualitätsverbesserung genutzt. Wie ist es sonst zu erklären, dass zu dem vorliegenden Entwurf die Koalitionsfraktionen selbst über 30 Änderungsvorschläge entwickelten und als Anträge vorlegten?
Ich fühle mich, wenn Sie das auch vielleicht nachvollziehen können, erinnert an die Verfahrensweise beim Landesgraduiertengesetz. Es blieb kaum eine wesentliche Regelung unverändert. Es liegt uns damit faktisch ein fast neuer Gesetzentwurf vor. Viele der jetzigen Änderungen wurden seit Jahren gefordert. Warum wurden sie nicht vom Bildungsministerium bereits im Ursprungsentwurf berücksichtigt, fragen wir uns. Dass erst in und zwischen den Ausschussberatungen durch die Koalitionsfraktionen oder, vielleicht sollte ich besser sagen, durch den Kollegen Brodkorb massiv nachgebessert wurde, ist wohl kein Zeichen hoher Qualität des Gesetzentwurfes der Landesregierung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Natürlich steckt ein Landeshochschulgesetz nur den groben Rahmen, den Entwicklungs- und Handlungsrahmen ab. Konkret wird es mit der Umsetzung der Ansprüche an die Reformbestrebungen erst mit den Zielvereinbarungen, denn darin geht es schließlich um die finanziellen und materiellen Rahmenbedingungen. Es wäre deshalb wünschenswert gewesen, wir hätten zum Zeitpunkt der Zweiten Lesung, also heute, wenigstens die Entwürfe dieser Zielvereinbarungen studieren können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einige grundsätzliche Bemerkungen zu einzelnen Punkten machen, die wir kritisch sehen:
Erstens die Deregulierung beziehungsweise Zentralisierung der Hochschulgremien, konkret gesagt die Stärkung der Position der Hochschulleiterin beziehungsweise des Hochschulleiters, ich sage lieber Rektorin oder Rektor, und der fakultative Ersatz des Konzils durch den erweiterten Senat. Für bedenklich halte ich auch die vorgesehenen Eingriffsrechte des Hochschulleiters in Leitungsbereiche anderer Kollegen und in die studentische Selbstverwaltung. Ob Autonomie und Demokratie dabei wirklich gewinnen, ist aus meiner Sicht höchst fraglich. Das humboldtsche Bildungsideal ist nur sehr schlecht mit Zentralisierung vereinbar. Hochschulen sind keine Wirtschaftsbetriebe oder Verwaltungsbehörden. Studierende und auch Vertreter anderer Hochschulgremien äußerten zu diesem Vorhaben massive Bedenken; ich denke, zu Recht.
Zweitens. Die Zusammenführung der Personalkate gorien des wissenschaftlichen Mitarbeiters und der Lehrkraft für besondere Aufgaben halte ich nach wie vor für diskussionswürdig, insbesondere hinsichtlich der Folgen für die Beschäftigten, aber auch für den Lehr- und Forschungsbetrieb an den Hochschulen. Hier wird zu hinter
fragen sein, was sich hinter der größeren Flexibilität beim Einsatz wirklich verbirgt, was man damit bewirken will.
Drittens. Die Interessen der Studierenden sind aus unserer Sicht weiter unzureichend berücksichtigt. Dazu habe ich eine andere Auffassung, als der Ausschussvorsitzende sie hier vorgetragen hat. Von den Forderungen aus den Protesten zum Bologna-Prozess ist nicht viel übernommen worden, insbesondere nicht zu den Studienbedingungen. Die Studienbedingungen sind aber nicht zuletzt die zentrale Motivation für junge Leute, sich für ein Studium an den Hochschulen unseres Landes zu entscheiden. Bei demografisch rückläufigen Bewerberzahlen ist dies von besonderer Bedeutung für die nationale Wettbewerbsposition unserer Hochschulen.
Ich will feststellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Viertens, dass wir eine Reihe von Regelungen begrüßen. Ich will nur drei nennen:
Das sind zum Ersten das Schülerstudium und die Erleichterung des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulreifezeugnis.
Das ist die Bindung von berufenen Professorinnen und Professoren an die eigene Hochschule durch Vereinbarungen über Mittelrückzahlung bei vorzeitigem Ausscheiden innerhalb von drei Jahren.
Und das ist die fakultative Verleihung des Diplomgrades auf Antrag des Studierenden.
Ich habe hier in Vorbereitung auf die heutige Tagung natürlich auch noch mal alle Stellungnahmen, die bei uns im Stundentakt oder im Minutentakt eingegangen sind, studiert. Was sich dort entwickelt hat an Positionierungen, das war schon interessant zu verfolgen, und wer sich dort positioniert hat. Ich will hier ganz klar zum Ausdruck bringen, auch als Hochschullehrer, der ich einmal gewesen bin, dass die Berufsbezeichnung doch in erster Linie eine Sache der Hochschulen ist und eine Sache der Berufsverbände. Die sollten doch entscheiden, welche Bezeichnung für diesen Beruf ausgegeben wird. Ärzte lassen sich doch auch nicht den Namen von anderen geben, sondern sie entscheiden selbst, wie die Bezeichnung ihres Berufes lautet, und das gilt meines Erachtens auch für die ingenieurtechnischen Studiengänge und so weiter.
Ich bin sehr erstaunt gewesen, dass BDA und BDI, also die Dachorganisationen der Wirtschaft, sich dazu geäußert haben und dann unter anderem den VDI, also die Vereinigung der Ingenieure, mitzitieren, ohne dass die sich an uns gewandt haben. Die haben uns nämlich nicht geschrieben. Andere haben uns sehr häufig geschrieben und ihre Position mitgeteilt. Es gibt überwiegend eine große Zustimmung, wie eine Umfrage bei Topmanagern, bei über 500 Topmanagern, 513 Managern zeigt. Dort haben sich über 80 Prozent dafür ausgesprochen, diesen Weg zu gehen, sodass ich die Frage stellen muss, wie andere Dachverbände der Wirtschaft zu anderen Einschätzungen kommen. Da muss man nicht unbedingt Herrn Zetsche und den Mercedes-Stern dabei zitieren, der sich auch dazu geäußert hat, wie er das Diplom bewertet,
nämlich als Stern gewissermaßen, bezogen auf die Berufsbezeichnung.
Wer hat sich eingeklinkt? Herr Zetsche bei uns? Oh, das ist mir nicht bekannt.
Ach so, das wollten Sie anmerken?!
Ja, ich habe das verstanden. Ich fahre keinen Mercedes, aber das hat andere Gründe. Das hätte dann auch nicht einen solchen Zusammenhang.
Ja, ich kann mich gut rechtfertigen.
Ich rede jetzt über das Hochschulgesetz. Ich weiß nicht, worüber Sie reden. Ich glaube, nicht über das Gleiche.
Interessant ist auch, wie man sozusagen in anderen Bundesländern darauf reagiert hat.
Frau Kollegin Borchardt, vielleicht könnten Sie Ihren Fraktionskollegen reden lassen.
Interessant fand ich zumindest einen Beitrag in der „Frankfurter Allgemeinen“ am 08.12. unter der Überschrift „Ein Lehrstück in Profilbildung“, wo im Grunde genommen auch dieser Weg in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt wird.
Ich denke, die große Mehrheit der Stellungnahmen sollte uns dazu bringen, dass wir nicht rütteln lassen an dem Weg, den wir gefunden haben.
Und ich will an dieser Stelle sagen, dass wir den FDPVorschlag, der im Grunde genommen die Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz aufnimmt, zu einem Äquivalenzschein zu kommen, ablehnen. Wir sind für die Beibehaltung dieser Lösung, die wir gemeinsam gefunden haben.
Fünftens. Wir freuen uns, dass sich mehrere unserer Änderungsvorschläge in inhaltsgleichen oder ähnlichen Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen wiederfanden. Unverständlich ist für uns, dass andere Vorschläge von den Koalitionären abgelehnt wurden. Ich nenne ein paar Beispiele dafür:
Regelungen für ein Teilzeitstudium
keine Einschränkung der Wiederholungsprüfungen nach Freiversuchen
Verkürzung der Zeiten von Berufstätigkeiten von beruflich Qualifizierten vor Aufnahme des Hochschulstudiums
Konkretisierung der Anforderungen an die pädagogische Befähigung von berufenen Professorinnen und Professoren
Stärkung der Rechte der Studierenden bei Entscheidungen, die studentische Belange betreffen, und
Vertretung der Studierendenschaft im Aufsichtsrat der Universitätsmedizin
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend ein paar Bemerkungen zur Integration der Universitätsklinika und der medizinischen Fakultäten in die neue Rechtsform Universitätsmedizin. Ich halte diese Lösung für einen janusköpfigen Weg,
denn einerseits kann der Verselbstständigung des Klinikums in der medizinischen Fakultät entgegengewirkt werden – das ist eine Wirkung, die wir haben wollen –, andererseits wird das ohnehin vorhandene Übergewicht der Medizin an der Universität verstärkt. Die Zukunft wird zeigen, davon bin ich überzeugt, ob dieser Weg tragfähig ist, denn im Jahr 2005/2006 haben wir die Anstalt öffentlichen Rechts, das Klinikum, eingeführt und waren der Auffassung, das ist der richtige Weg. Und wir sollten das aufmerksam verfolgen, ob dieser nun gewählte Weg der richtige ist.
Dass dem Vorstand der Universitätsmedizin nun der Pflegedienstleiter beziehungsweise die Pflegedienstleiterin wieder verbindlich angehört, ist zu begrüßen. Dagegen ist aus unserer Sicht die fortgesetzte und verstärkte Tendenz zur Privatisierung der Bildung und medizinischen Versorgung sehr bedenklich. Sie zeigt sich besonders deutlich bei der Ausgliederung von übertragenen Aufgaben in eine Rechtsform des privaten Rechts. Und wir sehen durchaus die Gefahr, dass Filetstücken dann ausgegliedert werden, aber die Universitätsmedizin davon keinen Nutzen hat.
Und das Zweite ist die Bildung von Stammkapital unter Einbeziehung der Mitarbeiter. Ich gehe mal davon aus, diese Mitarbeiter werden wohl eher die Chefärzte sein, die sich an diesem Kapital beteiligen.
Und das halten wir auch für einen insgesamt zu hinterfragenden Weg.
Es ist trotzdem gut, dass sich die Rostocker Universität im Laufe der Diskussion des Gesetzentwurfes doch noch dafür entschieden hat, ebenfalls zu dieser Rechtsform überzugehen, denn eine Lex Greifswald, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre sehr eigenartig gewesen. Insofern ist es gut, wenn beide Universitäten diesen Weg gehen.
Die Fraktion DIE LINKE hat Ihnen heute fünf Änderungsanträge vorgelegt. Ich bitte Sie, diesen zuzustimmen. Es ist ein Änderungsantrag zum Teilzeitstudium, den wir schon mal im Ausschuss eingebracht hatten, es betrifft die Rechtsform des privaten Rechts für einzelne übertragene Aufgaben, die wir ablehnen, es betrifft die Ablehnung des Stammkapitals, es betrifft die Lehrverpflichtung für befristete Mitarbeiter, die sich in der wissenschaftlichen Qualifikation befinden. Da ist etwas geschehen, was wir so wohl nicht berücksichtigt hatten oder nicht genügend beachtet hatten, nämlich die Erhöhung der Lehrverpflichtungsstunden für diesen Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu haben wir auch einen Brief der Universität Greifswald bekommen,
die darauf hinweist, dass das nicht der richtige Weg ist. Und ich hoffe, dass Sie dem zustimmen können.
Schließlich beantragen wir die Streichung der Herausnahme der Privatdozentinnen und Privatdozenten sowie der außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren aus dem Anwendungsbereich des Personalvertretungsgesetzes. Damit würden Sie mit den Hochschullehrern gleichgestellt werden. Sie sind es aber nicht. Sie sind wissenschaftliche Mitarbeiter und sollten nach wie vor von den Personalvertretungen tatsächlich vertreten werden.
Dem Änderungsantrag der SPD, der uns heute vorgelegt wurde, stimmen wir zu. Ich hoffe, dass auch unsere Änderungsanträge für Sie dann zustimmbar sind oder dass Sie ihnen zustimmen können. – Herzlichen Dank.
Ich weiß nicht, ob Herr Kokert mich gemeint hat.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte noch ein paar Bemerkungen machen, zunächst zu der Problematik Privatisierung und Stiftungshochschule. Also ich habe ja vor weiteren Tendenzen der Privatisierung der Bildung an unseren Hochschulen insbe
sondere im Bereich Medizin gewarnt. Ich stehe auch zu dieser Bewertung. Wir werden in Zukunft sehen, ob die Risiken und Nebenwirkungen, die mir vor Augen schweben, berechtigt sind. Aber dass die Stiftungshochschule eine Lösung ist,
ich denke, das muss man sich sehr genau überlegen.
Ich kenne einige Stiftungshochschulen, da gelten auch ganz besondere Bedingungen. Ich meine zum Beispiel die Stiftungshochschule der Tierärztlichen Hochschule in Hannover. Da weiß ich ganz genau, dass das nur zustande kommen kann auf Grundlage von bestimmten Bedingungen. Man braucht nämlich Stifter für eine Stiftungshochschule. Und wenn man einen entsprechenden industriellen Hintergrund hat, dann kann man natürlich solche Stifter bekommen. Sie brauchen allein, wenn Sie eine Stiftung gründen, ohne dass Sie Stifter haben, mehr Geld. Das steckt ja dahinter, dass man eben Stifter hat. Ich halte diesen Weg für gefährlich. Das wollte ich hier noch mal angemerkt haben.
Was das Diplom betrifft, war ich in der Tat erstaunt, dass eigentlich ein Nebenschauplatz zum Hauptschauplatz unserer Debatten hier geworden ist. Und wenn hier geschrieben wird von den Arbeitgeberverbänden, dass hier auffallend unauffällig sozusagen die Veränderung vorgenommen wurde, dann muss ich schon staunen, wie das bewertet wird. Ich denke, letztendlich werden die Studenten entscheiden, ob für sie das Diplom sozusagen der Stern auf dem Zertifikat des Berufsabschlusses ist. Und wenn die Studenten keinen Wert darauf legen, wird es ja langsam auslaufen. Ich bin aber überzeugt, dass sich sehr viele dafür entscheiden werden.
Ich habe mich sehr über die Position der Fachhochschulen gewundert, die hier zum Ausdruck gebracht worden ist. Allerdings, wenn ich mir dann noch mal angucke, was im Absatz 2 steht dazu, kann ich das natürlich nachvollziehen, weil nach wie vor beim Diplom angegeben werden muss: in Klammern (FH). Und das mögen natürlich die Fachhochschulen nicht, weil sie das beim Bachelor und Master nicht tun müssen. Insofern kann ich verstehen, dass die Fachhochschulen da ihre Befindlichkeiten haben und das nicht so sehen. Zumindest ist das für mich eine Erklärung, warum dort eine solche Zurückhaltung gegeben ist.
Und schließlich will ich hier betonen, wir werden für das Diplom sozusagen als Fakultativabschluss stimmen. Das heißt aber nicht, dass wir dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmen werden. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich maße mir nicht an zu sagen, wer ein Fachmann ist. Wir haben Kollegen, die in diesem Werk gearbeitet haben, die sicherlich Fachleute sind, und andere, die aus verschiedener Sicht das fachlich durchaus beurteilen können. Ich will ein paar Bemerkungen aus meiner Sicht machen, dann auch als ehemaliger Umweltminister, das ist ja hier schon angesprochen worden.
Ich staune, Herr Kollege Born, dass Sie das Thema nicht für aktuell halten. Also das ist wirklich ein Fehlgriff, würde ich mal meinen.
Dass wir unterschiedliche Meinungen dazu haben, das kommt hier zum Ausdruck. Also ich finde das schon eigenartig, wenn Sie das nicht für aktuell halten, was die ganze Republik bewegt, dass darüber diskutiert wird.
Dass es unterschiedliche Sichten gibt, ist klar. Ich bin fast enttäuscht gewesen, weil Kollege Born sehr kollegial angefangen hat, aber dann hat er seinen bekannten Stil gefunden in der politischen Auseinandersetzung, da ist er sich treu geblieben.
Das wird wohl auch in Zukunft so bleiben.
Dass Sie sozusagen in Zweifel ziehen, dass es diesen Begriff „Deal“ in der Welt gibt und um was es sich handelt, da muss ich mich auch wundern. Sie lesen wohl gar keine Zeitung, oder was?!
Es geht hier um den Handel zwischen den Energiekonzernen und der Bundesregierung, der in diesem neuen Konsens – in Anführungsstrichen – dann seinen Niederschlag gefunden hat. Und viele in dieser Gesellschaft hätten gern auch einen solchen Handel über ihre Interessen mit der Bundesregierung besprochen. Und dieses ist nicht gekommen.
Und wer die Profiteure in diesem Handel sind, das ist ja wohl auch ziemlich klar. Das sind eben die Energiekonzerne. Und deswegen haben wir den Begriff „Deal“ gewählt wie viele andere auch, wir haben ihn nicht erfunden.
Und dass Sie das in Zweifel ziehen, ist dann Ihre Sache.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass Sie sich wünschen, dass DIE LINKE so ist wie die SED. Aber da muss ich Sie enttäuschen. Wir haben die Schlussfolgerungen aus der Vergangenheit gezogen,
kollegial und auch individuell.
Ich kann das auch als Wissenschaftler sagen, der sich einmal mit strahlenbiologischer Forschung beschäftigt hat.
Ich weiß, worum es geht, und habe dann meine eigene Haltung zur Nutzung der Kernenergie auch als Wissenschaftler aufgebaut. Und deswegen müssen Sie mir nicht unterstellen, ich sei ein begeisterter Anhänger der Kernenergie. Aber der DDR vorwerfen, dass sie das gemacht hat, und der Bundesrepublik nicht, das ist ziemlich inkonsequent.
Also dann sollten Sie nicht nur auf eine Seite mit dem Finger zeigen.
Meine Damen und Herren, Sie haben ja vor allen Dingen jetzt gestritten um den Begriff „Endlager“ und ich will
dazu dann noch etwas sagen. Also zunächst ist unsere große Befürchtung eine dauerhafte Zwischenlagerung, und dazu komme ich noch mal.
Ich will nicht so sehr in die Geschichte gehen, aber doch darauf verweisen, dass dieser Landtag zu verschiedenen Zeitpunkten, eigentlich in jeder Legislaturperiode, seine Bedenken geäußert hat und dass wir diesbezügliche Beschlüsse gefasst haben, zuletzt im Juli dieses Jahres …
Gemeinsam.
… und den ersten Beschluss am 17. Oktober 1991. Und dieses hat sich dann im politischen Handeln der Landesregierung, in der ich gewesen bin, auch niedergeschlagen. In meiner Verantwortung als Umweltminister hatte ich das umzusetzen, was gemeinsamer Konsens, was gemeinsame Beschlusslage gewesen ist.
Und ich gehe davon aus, meine Damen und Herren, dass wir an diesem Konsens festhalten in Zukunft und dass wir darüber reden wollen, wie wir denn das tatsächlich erreichen können, denn die Stellschrauben für ein Land in der Bundesrepublik sind in der Tat klein. Das heißt, wir müssen darüber reden, was man denn tatsächlich tun kann. Und da haben wir keine Illusion, dass ein Innenminister oder ein zuständiger Minister oder auch ein Ministerpräsident kraft seiner Wassersuppe das erreichen kann, was man nicht sozusagen in Mehrheitsbeschlüssen dann im Bundestag, wenn es Gesetzgebung betrifft, oder im Bundesrat dann umsetzen kann. Das wissen wir sehr wohl. Und Sie müssen uns nicht unterstellen, dass wir dieses nicht wüssten.
Ich will aber auch noch einmal meinen Respekt ausdrücken gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Energiewerke Nord. Ich kenne sehr gut ihre Arbeit und weiß, dass diese hoch zu schätzen ist. Sie haben Neuland beschritten, sie haben ein Atomkraftwerk abgebaut, sie haben Know-how, das national und international hoch geschätzt wird
und das man noch besser vermarkten müsste.
In Lubmin ist Technik und Technologie entwickelt worden zur Konditionierung, zur Behandlung, und das braucht man weltweit, das braucht man auch in Deutschland. Insofern haben wir diesen Kollegen sehr zu danken.
Es ist aber eine andere Seite, wenn wir darüber sprechen, dass der Standort Lubmin – das Zwischenlager Nord – nicht zu einer Dauerlösung wird, dass wir ein Dauerlager für Atommüll haben.
Und dieses „Schleichende“ bezieht sich ja nicht nur auf das Lager, sondern wie man da hinkommt. Mit Verlaub gesagt, solche semantischen Debatten, die können Sie sich auch sparen. Sie wissen ganz genau, worum es geht.
Und dann will ich zweitens dazu sagen, meine Damen und Herren, wir haben Erfahrungen im Umgang mit Herrn Rittscher, und das haben alle, die in der Landesregierung Verantwortung getragen haben, auch Sie, Herr Born, auch Sie, Herr Jäger. Sie wissen ganz genau, um welche Persönlichkeit es dabei geht.
Ich habe als Umweltminister damals die Genehmigung nicht erteilt zur Ausdehnung der Pufferlagerung, das wissen Sie ganz genau. Wir haben vor Gericht dann verloren. Aber ich will noch an die Geschichte erinnern, die Sie ja auch kennen.
In der Grundgenehmigung für das Zwischenlager Nord war bereits ein Antrag für die Genehmigung einer unbefristeten Lagerung in Höhe von 15.000 Tonnen, die dort von Dritten eingelagert werden sollten nach der Konditionierung. In den politischen Debatten – auch hier im Landtag – ist das dann eingeschränkt worden. Und 1997 ist eine heftige Debatte geführt worden über die Pufferlagerung von einem Jahr vorher und einem Jahr nachher.
Deswegen hat dann der zuständige Minister – ich glaube, das war der Kollege Jäger damals als Innenminister –
die Genehmigung im Februar 1998 erteilt für diese Zwischenlagerung/Pufferlagerung ein Jahr davor und danach und mit einer Beschränkung der Masse auf 6.700 Tonnen.
Und im September des gleichen Jahres, als wir im Wahlkampf beschäftigt waren, stellt Herr Rittscher den neuen Antrag, wiederum mit dem alten Anliegen, die Größenordnung zu erreichen, unbefristete Lagerung und mit einer erhöhten Tonnage. Und dieses ist mehrfach geschehen.
Die Genehmigung, die erteilt worden ist, meine Damen und Herren, das ist bekannt, enthält, dass in den Hallen 1 bis 7 des Zwischenlagers also dann diese Abfälle gelagert werden können, zwischengelagert werden können, also maximal zusammen 20 Jahre, wenn die Vor- und Nachphase gerechnet wird.
Dieser Antrag auf unbefristete Zwischenlagerung, der im September 1998 erneut gestellt worden ist, ist dann sozusagen diplomatisch behandelt worden zwischen der Landesregierung und den Energiewerken Nord, das werden Sie damals auch so gemacht haben, darüber gesprochen.
2003/2004 ist dann erneut beantragt worden, dieses auszudehnen.
Und jetzt gibt es neue Vorhaben, wieder auf unbefristete Lagerung. Und das ist die Gefahr, dass wir zu einer dauerhaften Zwischenlagerung kommen.
Und deswegen will ich Ihnen noch einmal sagen, meine Damen und Herren, wir brauchen gemeinsames Handeln bei der Ablehnung von solchen Anträgen auf Ausdehnung der Konditionierung und Behandlung!
Wir brauchen politischen Widerstand, wir brauchen die Klage vorm Bundesverfassungsgericht und wir brauchen …
… die Initiativen zur Novellierung der Gesetzgebung und der Verordnungsgebung. Und da müssen wir auch unsere Bundestagsabgeordneten mit einbeziehen, dass sie im Interesse unseres Landes auch diese Initiativen ergreifen und unterstützen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will versuchen, in dem Geist, den Herr Brodkorb beschrieben hat, fortzufahren in der Beschäftigung mit den Eckwerten für die Hochschulentwicklung 2011 bis 2015.
Diese Verhandlung der Eckwerte im Landtag ist ja zurückzuführen auf das Landeshochschulgesetz Paragraf 15 Absatz 2, der Minister hat darauf hingewiesen. Und ich denke, es ist auch richtig so, dass der Landtag sich mit diesen Eckwerten beschäftigt, denn einerseits dokumentiert die Landesregierung ihre Vorstellungen zu den wesentlichen Entwicklungslinien der Hochschulen des Landes für einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Grundlage der Hochschulentwicklungspläne, andererseits sind die Eckwerte die Grundlage für die Ziel
vereinbarungen mit den Hochschulen. Wir wissen aus Erfahrung, dass dieser Prozess komplex, kompliziert und nicht ohne Konflikte ist. Auch wenn die Diskussion um die Eckwerte recht ruhig verlaufen ist, wenn ich das so sagen darf, wird es wohl spätestens bei den Zielvereinbarungen auf der Ziellinie anders sein.
Bedingt durch die Festschreibung der Stellenzahl bis 2020 sind die Gestaltungsspielräume der Hochschulen eng. Insoweit ist kritisch zu hinterfragen, welche Auswirkungen zusätzliche Aufgaben des Landes haben werden.
Die Hochschulen machen geltend, dass zusätzliche Aufgaben oder die Steigerung der Qualität in Lehre und Forschung ohne zusätzliche Mittel nicht zu machen sind. Dass man dies ernst nehmen muss, zeigen, um nur drei Beispiele zu nennen, die Studierendenproteste zur Umsetzung des Bologna-Prozesses, die Probleme mit den kleinen geisteswissenschaftlichen Fächern und die aktuellen Diskussionen um die Lehrerbildung. Die Landesregierung hält dem entgegen, ich zitiere: „Andererseits ist und bleibt die Finanzplanung für die Hochschulen als staatliche Einrichtungen Teil der Finanzplanung des Landes insgesamt und muss daher übergeordnete Gesichtspunkte berücksichtigen. Dieses Spannungsfeld ist unaufhebbar.“ Ende des Zitates.
Meine Damen und Herren der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen, unaufhebbar ist in der Politik gar nichts. Wenn politisch etwas gewollt ist, wird es auch finanziert, Alternativen gibt es immer. Die Verweise auf die Sammelbüchse oder die Spekulation auf Mittel aus dem Hochschulpakt, von denen man gegenwärtig noch gar nicht weiß, ob und in welcher Höhe sie aufgestockt werden, lösen die Probleme nicht. Es darf nicht vergessen werden, dass die landesweite Bedeutung unserer Hochschulen nicht nur in ihrem Bildungs- und Forschungsauftrag besteht, sondern dass sie auch wichtige regionale Wirtschaftsfaktoren sind. Der Minister hat ja in seinem Punkt 3 der Zielstellung auch darauf hingewiesen.
Der unverminderte Zulauf von Studierenden auch zu diesem Semesterbeginn zeugt letztendlich von ihrer nationalen und internationalen Reputation. Der Antrag der Koalitionsfraktionen weist in den Ziffern 3 und 4 zumindest auf die drängendsten Probleme hin. Wir werden sehen, wie sie bei den Zielvereinbarungen berücksichtigt werden. Mit den Fragen der Lehrerbildung wird sich mein Kollege Andreas Bluhm anschließend intensiver befassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen deutlichen Mangel an der Unterrichtung will ich erwähnen, zumindest aus unserer Sicht. Die Einschätzungen zur Erfüllung der Zielvereinbarungen für den Planungszeitraum 2005 bis 2010 umfassen nicht mehr als zwei Seiten oder wenig mehr als zwei Seiten. Für die Bewertung eines Entwicklungsprozesses von fünf Jahren ist das aus unserer Sicht ziemlich dürftig. Dies gilt insbesondere deshalb, weil diese Zielvereinbarungen 2005 erstmalig eingeführt wurden und eine Bewertung dieser Instrumente wohl angemessen gewesen wäre. Eine umfängliche kritische Analyse und Bewertung zu Inhalt, Struktur und Zweckmäßigkeit, zum Erfüllungsstand und daraus resultierende Schlussfolgerungen wären aus unserer Sicht nötig gewesen.