Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 48. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet.
Die vorläufige Tagesordnung der 48., 49. und 50. Sitzung liegt Ihnen vor. Die Fraktion DIE LINKE hat ihren Antrag auf Drucksache 5/1780 zurückgezogen. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 36. Wird der Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 48., 49. und 50. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.
Im Ältestenrat ist hinsichtlich der Behandlung der Tagesordnungspunkte vereinbart worden, dass, sofern die zeitliche Möglichkeit hierzu besteht, gegebenenfalls mit dem Tagesordnungspunkt 38 beginnend Tagesordnungspunkte auf die heutige Landtagssitzung vorgezogen werden. Ich bitte die Redner zu diesen Tagesordnungspunkten, dies zu beachten.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich unserem Kollegen Wolf-Dieter Ringguth nachträglich zu seinem 50. Geburtstag und unserem Kollegen Burkhard Lenz ebenfalls nachträglich zu seinem 50. Geburtstag gratulieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Regierungserklärung zur staatsanwaltlichen Ermittlung im Finanzministerium“ vorgelegt, der auf Drucksache 5/1819 verteilt wird. Die Fraktion der NPD hat einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Umbaupläne zur Luxussanierung des Plenarsaales offenlegen“ vorgelegt, der auf Drucksache 5/1823 verteilt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden diese Vorlagen, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach Verteilung an die Mitglieder des Landtages sowie einer angemessenen Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 1 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieser Dringlichkeitsanträge erteilen sowie die Abstimmung über deren Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Auswirkungen der Föderalismusreform II auf Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Föderalismusreform ja, aber nicht um jeden Preis“, das war die Überschrift einer Pressemitteilung unserer Finanzministerin Keler am 23. Juni dieses Jahres. „Föderalismusreform ja, aber nicht um jeden Preis“, das sehen ich und meine Fraktion genauso.
Für die SPD gilt, das Thema Verschuldungsgrenzen neu zu bestimmen und neu zu regeln, vor allen Dingen zwei Ziele miteinander zu verbinden:
Das eine Ziel ist, es muss uns langfristig gelingen – ich betone, über einen langen Zeitraum –, die Schulden des Staates auf null zu bringen beziehungsweise in einem ersten Schritt die strukturelle Kreditaufnahme auf null zu bringen, langfristig die Schulden generell auf null zu bringen, damit der Staat weiterhin handlungsfähig bleibt. Das ist das eine Ziel.
Das zweite Ziel. Um überhaupt dort hinzukommen, müssen wir gleichzeitig dem Staat in wirtschaftlich schwachen Zeiten – Stichwort Bankenkrise unter anderem ganz aktuell – Spielräume für konjunkturelle Kreditaufnahmen, für Zukunftsinvestitionen und zur Stabilisierung der Wirtschaft ermöglichen. Und in dieser Balance müssen wir nach meiner Meinung die Neujustierung der Verschuldungsregeln vornehmen. Dafür gibt es gute Erfahrungen in Europa mit dem europäischen Stabilitätspakt. Dieses gilt es nicht 1:1 auf Deutschland zu übertragen, aber davon kann man, insbesondere bei der Bestimmung der Verschuldensgrenze, einiges übernehmen. Hier geht es ja darum, dass man sich am BIP, am Bruttoinlandsprodukt, orientiert und praktisch einen prozentualen Anteil als oberste Verschuldungsgrenze festlegt: in Europa zurzeit 0,5 Prozent, verbunden mit einer nicht mehr als 60-Prozent-Verschuldung der öffentlichen Haushalte.
Ich bin der Meinung, um der eingangs genannten Zielsetzung zu entsprechen, sollte man sich in Deutschland auf eine Verschuldungsgrenze von 0,75 Prozent für Bund, Länder und Kommunen verständigen. Das wäre nach meiner Meinung eine gute Grundlage, um dieser von mir genannten Zielsetzung zu entsprechen. Auch wenn diese Verschuldungsgrenzenproblematik für Mecklenburg-Vorpommern zurzeit keine aktuelle Bedeutung hat, weil wir in einer sehr guten Position sind und zurzeit keine neuen Schulden aufnehmen, möchte ich – das sei gestattet – noch einmal verweisen auf die Jahre 2002 bis 2005, und zwar auf die drastischen Steuereinbrüche, die unter anderem dazu geführt hätten, dass wir damals bei drei Prozent vom BIP mit der Verschuldungsgrenze gelegen hätten.
Ich bleibe einmal beim Thema Verschuldungsgrenze. Ich will damit sagen, auch wenn die Wirkungen der Verschuldungsgrenze für Mecklenburg-Vorpommern zurzeit nicht so problematisch sind, sollten wir uns trotzdem in diese öffentliche Debatte einbringen, denn wir leben auf keiner Insel und werden natürlich bei möglichen Fehlsteuerungen auch die Negativwirkungen früher oder später mittragen müssen. Eins ist aber auch klar: Zurzeit aktuell ist für uns das, was an Wirkungen durch die Einführung dieser Verschuldungsgrenzen mit zu erwarten ist, viel problematischer und viel gefährlicher als die Verschuldungsgrenzen selbst. Und bei der Einführung
dieser Verschuldungsgrenzen geht es insbesondere um zwei Themen: die Konsolidierungshilfen für den Abbau von Altschulden und die Steuerautonomie.
Als Erstes ganz aktuell die Debatte „Konsolidierungshilfen zum Abbau von Altschulden“. Da liegen ja nun die Vorschläge aus dem Bundesfinanzministerium auf dem Tisch, nachdem den am höchsten verschuldeten Ländern Bremen und Saarland gemeinsam mit Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt Konsolidierungshilfen in Form von Zinshilfen gewährt werden sollen. Und da kommt man, man staune, bei den Berechnungen zu dem Ergebnis, dass Mecklenburg-Vorpommern für solche Konsolidierungshilfen – man höre genau hin – Geberland werden soll. Wir sollen Geld geben, damit diesen fünf genannten Ländern geholfen wird, ihre Altschulden abzubauen. Für mich, da ich seit 1998 hier im Landtag als finanzpolitischer Sprecher tätig bin, muss ich sagen, das ist nicht nur gewöhnungsbedürftig, ich kann es echt nicht nachvollziehen und nicht verstehen, geschweige denn akzeptieren. Die SPD-Landtagsfraktion lehnt diese Vorschläge ab.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Geschichte der Bundesrepublik ist auch die Erfolgsgeschichte eines solidarischen Föderalismus, ein absolutes Grundprinzip. Und dieser beruhte und beruht auf dem Prinzip des Ausgleichs und der Unterstützung der Schwächeren durch die Starken. Heute reiche Länder waren früher arm und umgekehrt. So können und werden wir uns einer zukünftigen solidarischen Lösung für Länder wie zum Beispiel Bremen und Saarland natürlich nicht verschließen, mehr aber auch nicht. Alles andere würde das Finanzvolumen natürlich sehr verbreitern und, um es vorsichtig zu sagen, es macht auch keinen Sinn, dass Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, die jetzt Solidarpaktmittel erhalten, um praktisch die Angleichung von Lebensverhältnissen zu erreichen, dann von diesem Geld wiederum Geld nehmen, um anderen Ländern wie beispielsweise Sachsen-Anhalt damit unter die Arme zu greifen. Das macht in sich keinen Sinn und ist irrrational.
Nach den vorliegenden Vorschlägen würde Sachsen-Anhalt 139 Millionen Euro und Schleswig-Holstein 36 Millionen Euro erhalten und Mecklenburg-Vorpommern müsste dafür 7,5 Millionen Euro pro Jahr zahlen, wenn ich unterstelle, dass das 2015 starten und dann vielleicht bis 2019 und Folgejahre laufen soll. Dafür gibt es aus Sicht der SPD-Fraktion keine sachliche Rechtfertigung. Wie gesagt, deshalb lehnen wir dieses ab.
Wir haben bei der Frage der Konsolidierungspolitik und Altschuldenhilfen natürlich auch zur Kenntnis zu nehmen, dass wir – und da möchte ich den anderen Ländern nicht zu nahe treten – sehr selbstbewusst für uns feststellen können, dass Mecklenburg-Vorpommern, gerade unter der Leitung der erfolgreichen Führung von unserer Finanzministerin Sigrid Keler, der rot-roten Koalition, aber jetzt auch mit SPD und CDU, über viele Jahre hier eine sehr erfolgreiche Konsolidierungspolitik durchgeführt haben und, das möchte ich betonen, zum großen Teil auch leidgeprüft sind, und zwar, ich sage es einmal so, durch Maßnahmen einer unpopulären Konsolidierungspolitik. Konsolidierungspolitik ist nun wahrlich nicht vergnügungssteuerpflichtig. Insofern waren massiver Personalabbau, der noch anhält, Kürzungen bei Leistungsgesetzen, Reformen an Hochschulen, an Schulen und auch das Kürzen von Personalkosten natür
lich außerordentlich unpopulär. Das hat uns sehr viel Kraft gekostet und uns viele Schläge eingebracht. Es ist nach meinem Dafürhalten völlig absurd, dass wir im Prinzip dafür jetzt bestraft werden und andere Länder, die nicht so erfolgreich waren in ihrer Konsolidierungspolitik, jetzt mit unserem Geld unterstützen sollen. Das ist, wie gesagt, für uns nicht akzeptabel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Thema Konsolidierungshilfen habe ich mich geäußert. Allerdings gibt es natürlich einen Zusammenhang mit dem Thema Steuerautonomie. Deshalb ist dieses Thema für uns auch so gefährlich, weil es sich abzeichnet, dass die finanzstarken Länder sich möglicherweise auf diese Konsolidierungshilfen einlassen würden, zum Beispiel die Südländer Bayern und Baden-Württemberg, weil sie eine Gegenleistung erwarten. Man muss sich Folgendes vorstellen: Wir reden von einem Konsolidierungsfonds von circa 1 Milliarde Euro oder auch weniger – zwischen 700 Millionen Euro beziehungsweise 1 Milliarde Euro –, finanziert fifty-fifty, 50 Prozent Bund, 50 Prozent Länder.
Wenn sich jetzt Länder wie Bayern und Baden-Württemberg möglicherweise, sie haben es signalisiert, auf diesen Deal einlassen, bedeutet das, dass sie natürlich Gegenleistungen erwarten. Sie werden sagen: Wenn wir in diesen Konsolidierungsfonds einzahlen, dann müssen wir Möglichkeiten bekommen, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Und da bin ich beim Thema Steuerautonomie. Das würden sie sich möglicherweise erkaufen mit dem Zuschlagsrecht bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer. Das hört sich so locker an, aber Steuerabschläge, ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, sind der Einstieg in die Steuerautonomie der Länder, und der Einstieg in die Steuerautonomie, meine Damen und Herren, das ist der Ausstieg aus dem Solidarföderalismus. Und das wollen wir als SPD nicht.
Wir sprechen uns als SPD-Fraktion ganz klar gegen die Möglichkeit von Steuerab- und -zuschlägen aus. Ich möchte das noch einmal im Folgenden kurz begründen:
Es ist ein Irrglaube, anzunehmen, dass man ganz einfach sagen könnte, es ist ja nur ein Angebot, so nach dem Motto: Wenn die Länder dann möchten, könnten sie Zuschlagsrechte für sich in Anspruch nehmen und andere eben nicht. Das wird so nicht funktionieren. Die finanzstarken Länder werden früher oder später Druck ausüben auf die finanzschwachen und ihnen vorwerfen, sie würden nicht jede Einnahmemöglichkeit ausschöpfen. Es wird eine Eigendynamik hineinkommen, die insgesamt vor allen Dingen aber zu einem zweiten Punkt führen wird. Wir werden ein erhebliches Risiko an Mindersteuereinnahmen für den Staat insgesamt erhalten. Es wird Ausweichreaktionen von Steuerpflichtigen und logischerweise keinen Wettbewerb um höhere Steuersätze geben, sondern ein Wettbewerb um niedrige Steuer sätze. Das wird insgesamt zu einer Verringerung der Gesamtsteuereinnahmen des Staates führen bis hin, dass wir es in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel beim FAG spüren werden, wenn es beim Gleichmäßigkeitsgrundsatz weniger Geld für die Kommunen gibt.
muss letztlich auch wissen, worauf lässt er sich da ein, auch für unsere Kommunen. Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass wir diese höhere Steuerautonomie unter den Ländern natürlich auch kritisch sehen, weil sich bestehende Ungleichheiten verschärfen würden. Sie geht natürlich zulasten der schwachen Länder. Wir werden nicht eine Angleichung der Lebensverhältnisse bekommen, sondern ein Auseinanderdriften der Lebensverhältnisse.
Und, meine Damen und Herren, was ist das für eine Politik? Deutschland wirbt richtigerweise in der Europäischen Union sehr stark für eine Steuerharmonisierung – das macht Frau Dr. Merkel, das macht Herr Steinbrück – und hier in Deutschland wird diskutiert über einen möglichen Steuerflächenteppich, der dem völlig, aber völlig konträr entgegensteht. Solch ein Unsinn, meine Damen und Herren, muss verhindert werden!
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich zusammenfassend Folgendes noch einmal deutlich sagen: Konsolidierungshilfen und Steuerautonomie wären für Mecklenburg-Vorpommern ein doppelter Nachteil und sind demzufolge zumindest in der vorgeschlagenen Art und Weise abzulehnen. Wir tragen eine hohe politische Verantwortung für unser Land und für mich gibt es keinen Einigungszwang infolge irgendwelcher Wahltermine.
Am Ende darf keine aus der Verhandlungssituation resultierende Eigendynamik entstehen, die zu sachfremden Lösungen führt.
Und an die Adresse der FDP: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle alle demokratischen Parteien dieses Landes auffordern, Parteiinteressen zurückzustellen und ausschließlich im Landesinteresse beim Thema Föderalismusreform II die Interessen unseres Landes zu vertreten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort hat jetzt der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Dr. Harald Ringstorff.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Legislaturperiode hatten wir eine Föderalismuskommission I, die sich ein sehr umfassendes Programm vorgenommen hatte. Schon damals stand auf der Tagesordnung „Veränderung unseres Steuersystems“ und auch „Länderneugliederung“ und war von einigen andiskutiert worden. Von einigen Seiten war der Solidarpakt II infrage gestellt worden und die Gültigkeit des Länderfinanzausgleiches bis zum Jahr 2019 neben vielen anderen Themen. Aber gerade die erstgenannten Themen wurden bewusst ausgeklammert, weil eine Einigung über diese Punkte nicht möglich war.
Nun begegnen wir bei einigen dieser Punkte wieder der Föderalismuskommission II, die am 8. März 2007 ihre Arbeit aufgenommen hat. Wir kommen nun bei der Kommission II in die entscheidende Phase, in der noch in diesem Herbst Verhandlungsergebnisse erzielt werden sollen.
Worum geht es nun im Kern? Zum einen geht es um die Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltsrisiken und die Eindämmung der Staatsverschuldung, zum anderen geht es um die Effizienzsteigerung und Entbürokratisierung bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Beide Handlungsfelder sind eng miteinander verbunden und ein Gesamtverhandlungspaket wird es am Ende nur geben, wenn befriedigende Ergebnisse in beiden Bereichen vorgelegt werden. Ich kann aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns sagen: Ein Ergebnis um jeden Preis, wie es bisweilen in Berlin beschworen wird, darf es aus der Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht geben.
Am 23. Juni haben die Vorsitzenden der Kommission, Fraktionsvorsitzender Struck und Ministerpräsident Oettinger, einen Vorschlag für Eckpunkte zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vorgelegt. Es geht dabei um eine konkrete Schuldengrenze, ein zu installierendes Frühwarnsystem zur Vorbeugung von Haushaltsrisiken und um Konsolidierungshilfen für bedürftige Länder, damit der Bund und alle Länder das gemeinsame Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte erreichen können.
Der Bundesfinanzminister hat mit Schreiben vom 12. August 2008 Lösungsvorschläge für die genannten Themenbereiche formuliert, die das Eckpunktepapier der beiden Vorsitzenden konkretisieren. Danach sollen Konsolidierungshilfen so bemessen werden, dass die Zinsausgaben je Einwohner auf den Schwellenwert von 125 Prozent beziehungsweise 250 Prozent des Länderdurchschnittes abgesenkt werden. Auf diese Weise dürften nicht nur bedürftige Länder wie Bremen und Saarland Zinshilfen erhalten, sondern darüber hinaus auch Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin. Mecklenburg-Vorpommern müsste das zum Teil mitbezahlen. Und das, meine Damen und Herren, ist aus meiner Sicht einfach nicht akzeptabel.