Rudolf Borchert

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 16. Juni 2011 hat der Finanzausschuss abschließend den Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2010 beraten, sodass wir noch heute, auf der Zielgeraden, rechtzeitig vor Ablauf dieser Legislaturperiode über die Prüfungsergebnisse und über die Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofes abstimmen können.
Erstmalig hat der Landesrechnungshof nicht nur für ein Jahr, sondern für die Jahre 2008 und 2009, also für die letzten zwei Jahre, die Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht vorgelegt, sodass wir heute nicht nur die Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2008, sondern zeitnah auch für das Jahr 2009 beschließen können. Das ist eine wichtige Verbesserung, die durch eine gute Kooperation zwischen Landesrechnungshof und Finanzministerium möglich geworden ist und für die wir Abgeordnete uns bedanken möchten.
Bedanken möchte ich mich auch namens der SPD-Fraktion bei Herrn Dr. Schweisfurth,
dem Präsidenten des Landesrechnungshofes, der, vermute ich mal, im Moment nicht anwesend ist, weil wir den Tagesordnungspunkt vorgezogen haben.
Wir sind etwas schneller.
Aber wir bedanken uns natürlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes und ich erweitere diesen Dank selbstverständlich auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusssekretariates, die unter der bewährten Regie von Frau Frohriep eine hervorragende Arbeit geleistet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Finanzausschuss hat ab dem 24. Februar in insgesamt sieben Sitzungen wieder sehr intensiv und konstruktiv den Bericht des Landesrechnungshofes beraten. Unterschiedlich intensiv haben die Fachausschüsse ihre mitberatenden Aufgaben wahrgenommen. Besonders positiv möchte ich an dieser Stelle den Agrar- und Umweltausschuss und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung hervorheben. In beiden Fällen konnten wir als Finanzausschuss die Stellungnahmen eins zu eins übernehmen. Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte jetzt auf einige konkrete Beratungspunkte eingehen.
Im Vergleich zu den Vorjahren fällt aus meiner persönlichen Sicht auf, dass die großen Konfliktthemen zwischen Ausschuss und Landesrechnungshof nicht vorhanden waren. Das mag subjektiv sein, ist meine persönliche Sicht. Das mag jemand anderes anders sehen. Mein Eindruck war es zumindest auch mit Rückblick auf 13 Jahre Arbeit im Finanzausschuss im Zusammenhang mit den Berichten von Landesrechungshöfen.
Inzwischen gibt es, und das ist sicherlich in dieser Qualität neu, zum Beispiel bei der allgemeinen Einschätzung der Finanzlage einen Grundkonsens zwischen Regierung, Landtag und auch Landesrechnungshof, und zwar, dass die Konsolidierung des Landeshaushaltes konse
quent fortzusetzen ist. Angesichts der zu erwartenden Einnahmeentwicklung in den nächsten Jahren, der Einhaltung der verbindlichen Schuldenregel und dem damit verbundenen Konsolidierungsbedarf bis 2020 gibt es dazu grundsätzlich keine Alternative. Der Landesrechnungshof bescheinigt im Übrigen dabei der Landesregierung durchaus Erfolge auf diesem Weg der soliden Haushaltspolitik, insbesondere auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, und das ist bei einer bekannten notwendigen kritischen Haltung eines Landesrechnungshofes, glaube ich schon, in dieser Art und Weise bemerkenswert.
Der Finanzausschuss legt mit der Beschlussempfehlung eine Entschließung vor, nach der die Landesregierung zukünftig in der Mittelfristigen Finanzplanung einen Ausblick bis 2020 vornehmen möge. Dieser soll den Anpassungspfad zur Einhaltung der verbindlichen Schuldenregel 2020 und den damit notwendigen Konsolidierungsbedarf auch beinhalten. In diesem Punkt gab es eine große Übereinstimmung aller Fraktionen, aller demokratischen Fraktionen im Finanzausschuss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, allerdings ganz so friedlich kann es natürlich auch nicht abgehen und insofern gibt es an zwei Punkten dann doch eine sehr kritische Haltung des Finanzausschusses in der Debatte mit dem Landesrechnungshof. Auf heftige Kritik im Finanzausschuss traf zum Beispiel der Vorschlag des Landesrechnungshofes, zukünftig die Stellenausstattung nicht nur an die der westlichen Flächenländer anzupassen, das machen wir, sondern die sogar deutlich zu unterschreiten, indem zum Beispiel zukünftig keine Stellen mehr für die nicht gesetzlich vorgeschriebenen, also die freiwilligen Aufgaben vorgesehen werden. Das würde zum Beispiel konkret bedeuten, im Stellenplan gibt es keine Stellen mehr für die Abteilung Kultur im Bildungsministerium. Das führte zu heftigen Reaktionen, daran kann ich mich erinnern, im Finanzausschuss.
Ich möchte auch noch einen zweiten Punkt ansprechen, bei dem wir wirklich keine Übereinstimmung erzielen konnten, denn immer wieder wird vom Landesrechnungshof vorgeschlagen, den Versorgungsfonds vor allen Dingen früherer Beamtenjahrgänge aufzustocken. Das fand ebenfalls, wie gesagt, keine Zustimmung, denn aus Sicht der SPD kann ich nur sagen, Einhaltung der Schuldenregelung, Rücklagenbildung, notwendige Zukunftsinvestitionen, das sind für uns die Schwerpunkte in den nächsten Jahren, und dann wird, zurzeit zumindest, Rücklagenbildung im Versorgungsfonds der Beamten erst einmal zurückgestellt werden müssen.
Die werden wir zu einem späteren Zeitpunkt verstärken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein großer Beratungsschwerpunkt, im Finanzausschuss wohlgemerkt, war das Thema Feuerwehr. Das ist ja eigentlich so ein Königsthema für den Innenausschuss. Dieses Mal war es mehr der Finanzausschuss, der sich sehr ausführlich mit dem Thema Feuerwehr beschäftigt hat, und ich finde, das war auch ganz gut so, einen Bereich, der im Geschäftsbereich bekanntlich des Innenministeriums liegt, auch in dieser Gründlichkeit im Finanzausschuss zu beraten. Die konkreten Prüfbereiche, die dabei Gegenstand der Beratungen waren, waren die Förderung des Brandschutzes, die Imagekampagne Feuerwehr und die Landesfeuerwehrschule. Der Landesrechnungshof kritisierte zum Beispiel fehlende Rechtsverordnun
gen zur Mindeststärke, Gliederung und Mindestausstattung der Feuerwehren und er forderte die Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung des Brandschutzes. Die mangelnde Kapazitätsauslastung in der Landesfeuerwehrschule wurde von ihm kritisiert und auch die Finanzierung der Imagekampagne der Feuerwehr aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer war ein Kritikpunkt des Landesrechnungshofes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch während der Beratung im Finanzausschuss hat die Landesregierung zugesagt, wie bereits begonnen, die Grundlagen der Brandschutzförderung zu überarbeiten. Das gegenwärtige Fördersystem muss weiterentwickelt werden und es besteht auch große Übereinstimmung, dass im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsrückgang vor allem im ländlichen Raum dringend Handlungsbedarf besteht, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren auch den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Die Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes unter Einbeziehung aller Beteiligten, vor allem der Feuerwehrverbände, muss schnellstmöglich dabei auf den Weg gebracht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Finanzausschuss ersucht die Landesregierung, die Fortsetzung der Imagekampagne Feuerwehr sicherzustellen und zu prüfen, ob und wie die Mittel effektiver eingesetzt werden können. Das Innenministerium sagte auch zu, die Imagekampagne zukünftig nicht mehr aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer zu finanzieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in meinem Wahlkreis in Malchow befindet sich seit 1991 eine wichtige, eine bedeutende, eine gute Landeseinrichtung, die Landesfeuerwehrschule. Insofern war es natürlich naheliegend, dass ich mich persönlich auch vor Ort mit diesem Thema besonders gründlich auseinandergesetzt habe. So wie im Ausschuss, so möchte ich heute im Landtag die Gelegenheit nutzen, die Kritik des Landesrechnungshofes an der Landesfeuerwehrschule zurückzuweisen. Die schlechte Auslastung im Jahr 2007 war eine einmalige Sondersituation, hervorgerufen durch bestimmte objektive Umstände in den betreffenden Jahren. Inzwischen werden im Jahr in Malchow wieder statistisch von 5,75 Lehrkräften an rund 6.600 Teilnehmertagen über 1.000 Teilnehmer geschult.
Allerdings haben auch das Innenministerium und die Leitung der Landesfeuerwehrschule die Kritik und die Hinweise des Landesrechnungshofes beachtet und werden mit entsprechenden Maßnahmen die Effizienz der Ausbildungsarbeit an der Landesfeuerwehrschule weiter verbessern, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den Investitionen in den Jahren 2006 und 2007 in Höhe von über 7 Millionen Euro hat das Land ganz bewusst und sehr konsequent für sehr gute Ausbildungsbedingungen in Malchow gesorgt an der Landesfeuerwehrschule. Und die Bedeutung dieser Schule wird ja auch weiter zunehmen, denn die Gewährleistung des flächendeckenden Brandschutzes erfordert eine weitere Qualitätsverbesserung in der Ausbildung von Führungskräften insbesondere.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit Jahren ein Dauerthema, um nicht zu sagen, ein Dauerbrenner, die Kritik auch vom Landesrechnungshof, aber nicht nur – Steuerzahlerbund, Politiker beteiligen sich immer je nach Interessenlage – an der Kritik an den Flughäfen beziehungsweise vor allen Dingen an der Hilfe von Fördermitteln für die Infrastruktur von neun Flughäfen, die, wird
behauptet, meist weit über den Bedarf hinaus ausgebaut wurden mit der Folge erhöhter Folge- und Unterhaltskosten für die Kommunen. Auch dieses Thema, gerade in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss, war für uns im Finanzausschuss sehr wichtig und der Finanzausschuss hat einstimmig, bei Abwesenheit der NPD, die Landesregierung aufgefordert, das Luftverkehrskonzept des Landes zu überarbeiten, und das möglichst zeitnah zu Beginn der neuen Legislaturperiode.
Dabei gibt es Konsens, dass man die Hilfe des Landes zukünftig noch stärker als bisher auf den Flughafen Rostock-Laage zu konzentrieren hat, aber die Erkenntnis ist so neu auch nicht. Es muss vor allen Dingen geprüft werden, in welcher Art und Weise das Land zukünftig für Rostock-Laage als dem Flughafen unseres Landes die Finanzierung auf eine breite Grundlage stellen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um das noch mal deutlich zu machen, sowohl Wirtschafts- als auch Verkehrs- und vor allen Dingen Finanzausschuss, alle Ausschüsse, Fachausschüsse, die es direkt betrifft, ich schließe mal den Innenausschuss mit ein, sind sich einig, dass die Flughäfen eine sehr große Bedeutung haben für unser Land, für die Infrastruktur, für die Wirtschaft und insbesondere natürlich auch für den Tourismus. Insofern bin ich da auch ganz optimistisch, dass wir in den nächsten Jahren noch erfolgreicher sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, am Schluss meiner Ausführungen wollte ich eigentlich gerade in Anwesenheit des Präsidenten des Landesrechnungshofes die Gelegenheit nutzen, mich persönlich bei Herrn Dr. Schweisfurth zu bedanken. Ich tue es jetzt trotzdem, es ist ja im Rededokument so enthalten. Und in diesen Dank schließe ich ausdrücklich natürlich auch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ein, und zwar als Dank für die gute, konstruktive und respektvolle Zusammenarbeit in den vielen, vielen letzten Jahren. Es war durchaus auch sehr oft kontrovers, aber immer sachbezogen, immer sachlich im Ton und immer, wie gesagt, sehr respektvoll. Insofern mein Dank und ich bin davon überzeugt, auch wenn das oftmals vielleicht ein bisschen untergeht, dass der Landesrechnungshof seinen Anteil an der positiven Haushaltsentwicklung unseres Landes in den letzten Jahren hat, denn als oberste Landesbehörde, die nur dem Gesetz unterworfen ist, hat er gemäß seines Verfassungsauftrages mit der richterlichen Unabhängigkeit seiner Mitglieder durch Überwachung, Kontrolle, durch Kritik, aber auch durch Beratung maßgeblichen Einfluss auf den Haushaltsvollzug und die Haushaltspolitik unseres Landes genommen. Insofern dafür vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4443 zuzustimmen, und beantrage namens der Koalitionsfraktionen, der Landesregierung und dem Landesrechnungshof für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Jahre 2008 und 2009 die Entlastung zu erteilen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Roolf, die SPD-Fraktion wird Ihren Antrag ablehnen. Wir halten ihn für überflüssig und für unglaubwürdig. Im Übrigen sind Sie recht herzlich eingeladen, am 4. Mai an der Anhörung im Finanzausschuss teilzunehmen, wenn wir die Anhörung zur Verfassungsänderung zu neuen Schuldenregelungen haben. Sie können sich am entsprechenden Verfahren dann auch beteiligen. Aber was wir nun gar nicht, aber auch gar nicht brauchen, das ist Ihr Antrag. Den brauchen wir nun wirklich an der Stelle überhaupt nicht. Ich kann mir ja auch wirklich Zeit sparen, weil die Finanzministerin sehr überzeugend dargelegt hat, dass diese Punkte 1, 2 und 3 Ihres Antrages einfach – ich sage es jetzt mal höflich ausgedrückt – nicht besonders zielführend sind.
Ich möchte mich gar nicht mehr zu Ihrer Forderung, umfassende Buchführung, äußern oder zur Frage der Beteiligungsberichte. Aber der Punkt 3 „Entschuldung der Kommunen“, das ist schon noch mal ein wirklicher Hammer, ein Konzept zur Entschuldung der Kommunen, weil mit der Verschuldung der Kommunen, inklusive Schulden im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt, ungefähr 2 Milliarden Euro zu Buche stehen. Und dieses als Land praktisch in ein Konzept zu bringen, ist ja nicht nur aus Sicht der kommunalen Selbstverwaltung, sondern natürlich auch vom Finanzvolumen her schon mal völlig irre. Ich bin gespannt auf Ihre Rede nachher, weil Sie uns sicherlich erklären werden, wie das
denn praktisch funktionieren soll mit dieser Entschuldung der Kommunen.
Ich glaube aber, dass die FDP hier etwas anderes meint mit Ihrem Antrag, weil die FDP ungewollt mit Ihrem Antrag deutlich macht, warum die FDP bei der Frage, welche Partei in Deutschland die geringste Glaubwürdigkeit hat, mit Abstand, aber mit Abstand auf Platz 1 liegt. Die Partei mit der geringsten Glaubwürdigkeit ist momentan mit Abstand die FDP in Deutschland. Ich glaube, der heutige Antrag ist ein Beweis dafür, dass das auch so richtig wahrgenommen wird von den Menschen. Es sind ja nun so viele Rollen rückwärts, die da praktiziert werden bei der FDP. Das geht los auf Bundesebene. Die bis dahin jahrzehntelange Klientel für die Atomlobby erklärt jetzt namens des Generalsekretärs Lindner, das ist alles nicht mehr wahr, die FDP sind jetzt die großen Kämpfer für erneuerbare Energien.
Zur Sache – dann kommen wir mal zum Thema Steuern:
Die FDP erweckt mit Punkt 3 ihres Antrages – und das ist ja wohl eine Zielsetzung – den Anschein, sie wäre eine kommunalfreundliche Partei. „Entschuldung der Kommunen“ hört sich ja gut an, aber wie sieht die Realität aus? Die angekündigten Steuersenkungen der FDP, die Ihr neuer Parteivorsitzender, der Notarzt Herr Rösler, ja nun gedenkt zurückzunehmen, hätten ja wohl zuallererst die Kommunen getroffen. Und wenn man dann noch hergeht und meint, man müsste die Gewerbesteuer abschaffen, na, wen trifft denn das? Das trifft natürlich die Kommunen. Und wenn man sich dann noch hinstellt und im Rahmen der Novellierung der Kommunalverfassung die Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten von Kommunen, die ja auch unter anderem das Ziel haben, die Wirtschaftskraft von Kommunen zu stärken, praktisch diffamiert als Rückkehr in den sogenannten Staatssozialismus, dann kann doch diese Partei nicht allen Ernstes hergehen, einen Punkt 3 hier präsentieren in ihrem Antrag und den Eindruck erwecken, sie wäre eine kommunalfreundliche Partei.
Und dann denkt man bei der FDP ja auch immer daran, die flammenden Reden, die Sie gehalten haben vor allen Dingen in Wahlkampfzeiten zur Deregulierung – die Deregulierungspartei, Bürokratieabbau, ganz toll, wunderbar. Wissen Sie, Herr Roolf, die Punkte 1 und 2 Ihres Antrages sind so was von unglaubwürdig, weil gerade diese Punkte 1 und 2, umfassende Buchführung und umfassende Beteiligungsberichte, hätten natürlich schon dann, wenn man sie denn machen würde, unabhängig von den sachlichen Ablehnungsgründen, die die Ministerin schon genannt hat, einen erheblichen Zuwachs an Bürokratie und Verwaltungsaufwand. Das ist doch vollkommen klar.
Insofern, Herr Roolf, wir werden Ihren Antrag nicht überweisen, wir werden ihn ablehnen.
Darüber hinaus stellt die SPD-Fraktion fest, Ihr Antrag ist ein sehr guter Beweis für die Unglaubwürdigkeit der FDP. Und die gestrigen Meinungsumfragen machen ja auch deutlich, dass die Menschen das zunehmend erkennen. Ich erspare mir jetzt mal, die Erklärung der Abkürzung FDP mit dem gestrigen Umfrageergebnis in Zusammenhang zu bringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ soll den europäischen Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der Staaten in Europa fördern. Dieser interkulturelle Austausch soll die Kenntnis der Kultur und Geschichte der jeweiligen anderen europäischen Länder verbessern und so gegenseitiges Verstehen, Solidarität und Zusammenhalt fördern. Zudem sollen die Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer Ebene gefördert werden.
Finanziert wird dieses Programm im Zeitraum 2007/2013 mit 215 Millionen Euro von der Europäischen Union. Ich meine, gut angelegtes Geld. Das Referat Bürgerschaftspolitik bei der Generaldirektion Kommunikation der Europäischen Kommission verwaltet das Programm und koordiniert die aktive Bürgerschaftspolitik. Und da das Programm, wie gesagt, von der Europäischen Kommission verwaltet wird, hat die Landesregierung logischerweise keinen direkten Zugriff auf die Liste der geförderten Projekte.
Aber die Landesregierung unterstützt natürlich selbstverständlich dieses wichtige EU-Programm, das nicht nur gut ist, sondern auch sehr erfolgreich hier in Mecklenburg-Vorpommern praktiziert wird. Ich bedanke mich hier an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Akteuren, die dieses Programm durchführen. Insbesondere kommt es darauf an, diese Defizite abzubauen, die wir ja alle immer wieder auch im Alltag wahrnehmen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger zu wenig mit Europa identifizieren, oftmals aber auch aus Unkenntnis und aufgrund fehlender Informationen.
Die SPD-Fraktion wird den Antrag der LINKEN ablehnen. Wir sind der Meinung, dass die Landesregierung dieses Programm bisher in vorzüglicher Art und Weise unterstützt
und alle Informationen zur Verfügung gestellt hat. Ich halte es für selbstverständlich, dass die Landesregierung sich dafür einsetzen wird, dass dieses Programm auch in der nächsten EU-Förderperiode fortgesetzt wird. Darüber hinaus halten wir auch die Unterrichtungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht für notwendig. Ich halte auch den Termin, der im Antrag steht, aufgrund der noch verbleibenden wenigen Zeit dieser Legislaturperiode für kaum zu realisieren.
Insofern, Frau Borchardt,
insofern einen schönen Gruß von Detlef Müller, unserem Ausschussvorsitzenden, der ja gerade Europapolitik macht und sehr aktiv in Italien mit dem Ausschuss der Regionen weilt.
Ich darf übermitteln, dass der Ausschussvorsitzende selbstverständlich gerne bereit ist, uns im Europa- und Rechtsausschuss zu dem so wichtigen Projekt zu unterrichten und berichten zu lassen. Insofern ist das auch zeitnah sicherlich realistisch.
Ja.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zukunft des Glücksspielrechts in Deutschland ist ein außerordentlich aktuelles und brisantes Thema. Und dabei geht es auch um viel Geld. Da kursieren unterschiedliche Zahlen. Wenn man das mal abgleicht, zielt es darauf hin, dass es vielleicht über 16 Milliarden Euro sind, die hier im Jahr auf dem Glücksspielmarkt in Deutschland umgesetzt wurden, davon alleine über 3 Milliarden inzwischen mindestens im illegalen Bereich. Das sind natürlich erhebliche Summen, um die es hier geht.
Aber es geht nicht nur um viel Geld, es geht vor allem, meine Damen und Herren, um das Thema Gesundheit. Inzwischen gibt es viele Studien und Untersuchungen, die eindeutig beweisen, dass das Glücksspiel eine erhebliche Suchtgefahr darstellt. In Deutschland leiden entsprechend unterschiedlicher Studien inzwischen 500.000 bis 600.000 Menschen an Spielsucht. Und dieses hohe Suchtpotenzial ist oftmals begleitet und verbunden von Begleitkriminalität, wie zum Beispiel Betrug und Manipulation, bis hin zu Diebstahl und anderen kriminellen Handlungen, weil es um Geldbeschaffung geht. Es ist bei den betroffenen Menschen meistens so, dass sie unter zum Teil wirklich dramatischen sozialen und gesundheitlichen Problemen leiden.
Meine Damen und Herren, das Glücksspiel staatlich zu regulieren und die Spielsucht einzudämmen, deshalb wurde der Glücksspielstaatsvertrag in seiner aktuellen Fassung zum 01.01.2008 in Kraft gesetzt und bis zum 31.12.2011 befristet. Zahlreiche Klagen privater Anbieter, insbesondere aus dem Sportwettenbereich, gegen das deutsche Glücksspielmonopol führten schließlich zum EuGH-Urteil vom 8. September 2010 mit folgendem Ergebnis:
1. Der EuGH hat in seinem Urteil bestätigt, dass ein ausschließlich staatliches Glückspielangebot europarechtlich zulässig ist. Der Glücksspielstaatsvertrag gilt also demzufolge vor Ort.
2. Kommerzielle Anbieter bleiben illegal. Sie dürfen mit ihren aggressiven Angeboten in Deutschland auch weiterhin nicht tätig werden.
3. Aber der EuGH kritisiert auch, dass Deutschland das besonders suchtgefährdende gewerbliche Automatenspiel nicht konsequent im Sinne des Spielerschutzes geregelt hat, darum hält er die deutsche Regelung für inkonsequent.
Insofern ist durch die Vorgaben des EuGH es zwingend notwendig, dass wir eine Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages bis zum 31.12. dieses Jahres brauchen. Und dabei, meine Damen und Herren, ist das Hauptziel für die SPD, dass bei der Neuregelung in jedem Fall am staatlichen Lotteriemonopol festgehalten und der Glücksspielbereich reguliert wird, soweit dies nur irgendwie möglich ist.
Warum ist das so wichtig für uns?
1. Es soll das Entstehen von Glücksspiel- und Wettsucht verhindert werden und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung geschaffen werden.
2. Es soll das Glücksspielangebot begrenzt werden, der natürliche Spielbetrieb der Bevölkerung in geordnete, überwachte Bahnen gelenkt und insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele verhindert werden. Ich halte es, wir haben kurz darüber diskutiert, für völlig illusorisch zu glauben, man könnte das Glücksspiel verbieten.
3. Es soll Manipulationen und dem Betrug bei sportlichen Wettbewerben sowie dem Vertrieb von Sportwetten vorgebeugt werden. Ich glaube, das spielt gerade bei Fußballwetten aktuell eine große Rolle. Es soll der Jugend- und Spielerschutz gesichert und der Entwicklung unerlaubter Glücksspiele in Schwarzmärkten entgegengewirkt werden.
Es ist also nicht so, wie von den Gegnern des Glücksspielmonopols unterstellt wird, dass der Staat aus finan
ziellen Gründen am Monopol festhält. Die Gesundheit unserer Menschen, die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger, das ist der Hauptgrund für das Festhalten am staatlichen Glücksspielmonopol.
Meine Damen und Herren, bereits am 15. Dezember 2010, und das ist gemessen an der schwierigen Materie relativ früh, hatten die Ministerpräsidenten in der Ministerpräsidentenkonferenz sich auf drei alternative Grundvarianten für den neuen Staatsvertrag verständigt:
1. ein Modell zur Weiterentwicklung des Monopols bei Lotterien und Sportwetten, eine Grundvariante
2. zweite Grundvariante, ein Modell zur Öffnung des Sportwettenangebots ohne zahlenmäßige Begrenzung und Beibehaltung des Lotteriemonopols und
3. eine konzessionierte Eröffnung des Sportwettenangebots, also eine Teilöffnung im Rahmen einer zeitlich befristeten Experimentierklausel unter Beibehaltung des Lotteriemonopols
Von diesen drei Grundvarianten musste man sich für eine entscheiden, und diese Entscheidung ist vorige Woche, am 10. März, getroffen worden. Die Ministerpräsidenten haben sich ganz offensichtlich mehrheitlich dann doch für die Variante 3 entschieden. Das heißt, die Ministerpräsidenten haben sich für ein Konzessionsmodell zur Regulierung der Sportwetten entschieden. Und es ist verabredet, dass auf Grundlage dieser Variante am 6. April versucht wird – ich betone, versucht wird –, auf einer Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten zu einem Entwurf eines Glückspielstaatsvertrages zu kommen, der anschließend in die entsprechenden Ratifizierungsverfahren in die Länder gehen könnte. Und das ist ja die Voraussetzung überhaupt, dass man auch den 31.12. dieses Jahres erreicht. In Anbetracht dieser engen Zeitschiene erachte ich es schon als Erfolg, dass es gelungen ist, diese grundsätzliche Verständigung herbeizuführen.
Das heißt allerdings für uns, meine Damen und Herren, falls wir denn noch mit dabei sind, was ich natürlich jedem wünsche, der kandidiert, bis auf die auf der rechten Seite natürlich, dass wir noch in diesem Jahr unmittelbar nach der Konstituierung des Landtages, wenn der Landtag wieder voll arbeitsfähig ist, den Staatsvertrag, den neuen Staatsvertrag zu beschließen hätten hier im Landtag.
Meine Damen und Herren, bei aller Freude, dass es offensichtlich gelungen ist, bei diesem schwierigen Thema einen partei- beziehungsweise auch länderübergreifenden Konsens zur Sicherung des staatlichen Lotteriemonopols zu erzielen, sieht die SPD-Fraktion die Teilöffnung der Sportwetten sehr kritisch, weil diese Regelungen mit erheblichen rechtlichen Risiken für die ordnungspolitischen Leitlinien der deutschen Glücksspielregulierung verbunden sind, da nämlich der EuGH die Inkohärenz bei der kommerziell ausgerichteten Regelung der Spielbanken angemahnt hat und eine Teilkommerzialisierung und Teilöffnung der Sportwetten diese Inkohärenz noch erweitern wird und damit möglicherweise das Staatsvertragsmodell gefährdet wird.
Deshalb, und das ist natürlich die Chance beziehungsweise, glaube ich, auch die Verpflichtung, muss es das Ziel dieses Konzessionsmodells sein, es muss dann noch konkret ausgestaltet werden, dass es auch weiterhin für Sportwetten eine strenge Überwachung gibt, eine Regulierung. Und das scheint mir auch wichtig, dass es
keinen Wettbewerb zumindest innerhalb eines Landes zwischen einzelnen Konzessionären gibt, sondern dass man auf diese Art und Weise versucht, soweit es irgendwie nur geht, diese Teilöffnung des Sportwettenbereiches auch weiterhin zu regulieren. Ich glaube, das erwartet auch der Europäische Gerichtshof von uns.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme jetzt zum Punkt 3 des Antrages. Hier geht es ja darum, dass wir die Landesregierung auffordern, tätig zu werden, vor allen Dingen beim gewerblichen Automatenspiel tätig zu werden, denn man muss wissen, grundsätzlich ist durch die Regulierung des Staatsvertrages bisher, ich sage jetzt mal, relativ erfolgreich der Bereich Spielbanken reguliert und der Bereich Lotto, Sportwetten geregelt. Aber die größte Spielsuchtgefahr geht von den Spielhallen aus, weil es dort eben keine Regulierungen gibt beim gewerblichen Automatenspiel. Und das gilt auch für Gaststätten.
Zu den Zahlen, die Finanzministerin Heike Polzin genannt hat, möchte ich noch hinzufügen die Zahlen bezüglich der Entwicklung der Anzahl von Geldgewinnspielgeräten in Spielhallen. Bundesweit seit der Lockerung der Spielverordnung zugunsten des gewerblichen Automatenspiels, also im Jahre 2006, gibt es eine sagenhafte Expansion von Spielhallen und Spielautomaten: bundesweit von 183.000 Geldgewinnspielgeräten im Jahre 2005, im Jahr 2009 212.000 nur im Bereich der Spielhallen, und zwar ohne Gaststätten, in Mecklenburg-Vorpommern, auch nur im Bereich der Spielhallen, im Jahre 2006 2.152 Gewinnspielgeräte, dann im Jahre 2010 innerhalb kürzester Zeit bereits 3.561 Gewinnspielgeräte – steigende Tendenz. Innerhalb von vier Jahren ist das ein Zuwachs von 40 Prozent Gewinnspielgeräten nur allein in den Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Damen und Herren, hier muss das Land handeln, auch wenn man sicherlich erfreut zur Kenntnis nehmen muss, dass es den Ministerpräsidenten gelungen ist, natürlich auch den Bund in Verantwortung zu nehmen. Es ist ja in jedem Fall auch vereinbart, die Ministerin sagte es schon, dass der Bund aufgefordert wird, tätig zu werden, das Bundeswirtschaftsministerium insbesondere, um zumindest Gewinne und Verluste gesetzlich zu begrenzen. Ich bin allerdings der Meinung, das wird nicht reichen. Ich meine schon, dass man ähnlich wie in Berlin auch bei uns im Land ernsthaft darüber diskutieren muss, wie man über ein eigenes Spielhallengesetz in Mecklenburg-Vorpommern in Ergänzung der Regelungen, die es im Glücksspielstaatsvertrag geben wird und die der Bund dann auch hoffentlich treffen wird, hier tätig wird. Wie gesagt, in Berlin läuft das parlamentarische Verfahren für ein Spielhallengesetz für Berlin. Ich bin der Meinung, auch für uns müssen wir das ernsthaft prüfen.
Ich glaube, in der nächsten Legislaturperiode wird man das dann auch diskutieren müssen, und zwar unter dem Gesichtspunkt von drei aus meiner Sicht wichtigen Zielen:
Erstens geht es um eine höhere Anforderung an die Spielhallen und deren Betreiber. Um einen effektiveren Spielerschutz gewährleisten zu können, müssen die Anforderungen an die Spielhallenbetreiber und deren Personal unbedingt erhöht werden. Dazu werden wir zukünftig auch die Voraussetzungen schaffen, damit überhaupt eine Erlaubnis für die Spielhallenbetreibung
erteilt werden kann. Das ist momentan nicht notwendig, es reicht eine einfache Gewerbeerlaubnis, die aber sicherlich für Spielhallenbetrieb, nach meiner Meinung zumindest, nicht ausreichend ist.
Die Inhaber müssen verpflichtet werden, den Spielerschutz sicherzustellen, die Vergabe von Krediten an die Spieler auszuschließen, den Jugendschutz lückenlos zu gewährleisten, und sie müssen auch aus Spielerschutzgründen gesperrte Personen von dem Spiel in den Spielhallen ausschließen. Alles andere macht keinen Sinn. Wenn ein Spieler wegen Spielsucht in der Spielbank bei Sportwetten ausgeschlossen ist, kann es nicht sein, dass er weiter auf Spielhallen ausweicht und dort spielen darf. Die Gestaltung der Spielhallen und die Werbung müssen so gestaltet werden, dass kein zusätzlicher Anreiz für Spieler davon ausgeht.
Zweitens, meine Damen und Herren, wir brauchen eine massive Einschränkung auch dieser Expansion von immer neuen Spielhallen. Das kann man regeln, das ist als Land in unserer Zuständigkeit seit der Föderalismuskommission möglich. Wie gesagt, in Ergänzung des Glücksspielstaatsvertrages könnte ich mir schon vorstellen, dass man bei uns im Land, wir sind ja schließlich hier nicht in Berlin, aber schon festlegen könnte, dass zum Beispiel nur bei 20.000 Einwohnern eine Spielhalle zugelassen wird. Das wird bei einer positiven Annahme einer positiven Bevölkerungsentwicklung in Schwerin zum Beispiel bedeuten, dass wir in Schwerin zukünftig nur noch fünf Spielhallen zulassen würden.
Drittens. Ich möchte auch deutlich sagen, wir brauchen im Sinne des Jugendschutzes im direkten Einzugsgebiet von Schulen eine Vorkehrung, dass wir mindestens einen Abstand von 1.000 Metern zwischen Schule und Spielhallen haben, dass wir generell zwischen den Spielhallen mehr als 500 Meter brauchen, damit nicht regelrecht Spielhallenketten und Spielhallenviertel entstehen können. Und wir müssen die Öffnungszeiten einschränken. Denn es kann nicht sein, dass rund um die Uhr in Spielhallen gespielt werden darf, 24 Stunden rund um die Uhr, und das völlig unkontrolliert und unreguliert. Öffnungszeiten in Spielhallen von 13.00 Uhr bis nachts um 01.00 Uhr zum Beispiel wären sicherlich akzeptabel.
Und als letzten Punkt müssen wir auch die Zuständigkeiten ändern, denn gerade die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Spielhalle nicht nur ein Buchladen ist oder eine Imbissbude, wo es um eine Gewerbeerlaubnis geht, sondern hier müssen natürlich andere Kriterien angelegt werden bei der Prüfung der Zulassung von Spielhallen. Insofern spielen nicht rein wirtschaftliche und gewerberechtliche Aspekte eine Rolle, sondern zukünftig muss der Schwerpunkt bei einem ausufernden Glücksspiel beim Schutz der Bevölkerung liegen. Und dieses ist in einem ordnungsrechtlich einwandfreien Angebot auch zu regeln.
Zu diesem Zweck und aus diesem Grund muss die Erteilung von Erlaubnissen von Spielhallen nach meiner persönlichen Meinung logischerweise in der Verantwortung des Innenministeriums liegen, denn schließlich ist es auch das Innenministerium, das jetzt schon alle übrigen Glücksspiele bereits überwacht.
Ich bin der Meinung, dass alle Glücksspielbereiche in einer Hand, in einem Ministerium kontrolliert und behandelt werden müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
unterschiedliche Zuständigkeiten haben gerade bei diesem außerordentlich sensiblen und gefährlichen Thema, wenn es um die Gesundheit unserer Menschen geht, leider eine Negativentwicklung zugelassen. Wirtschaftsministerium auf der einen Seite, Innenministerium auf der anderen Seite, das sollte nach meiner Meinung zukünftig anders sein.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen lehnen den FDP-Änderungsantrag ab. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der CDU und SPD inklusive des von uns eingebrachten Änderungsantrages zu Punkt 2. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Aktuellen Stunde am 26. Januar haben die Koalitionsfraktionen angekündigt, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen für eine Verfassungsänderung mit dem Ziel, eine neue Schuldenregelung zu treffen. Dieser Gesetzentwurf liegt heute zur Ersten Lesung vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich zum Inhalt des Gesetzentwurfes spreche, möchte ich noch mal kurz die drei wichtigsten Gründe aus Sicht der SPD nennen, warum diese Verfassungsänderung notwendig ist.
Zum einen ist die jetzige Schuldenregelung im Artikel 65 Absatz 2 der Landesverfassung nicht mehr mit Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes vereinbar und darf ab 2020 nicht mehr angewendet werden.
Zum Zweiten, ohne eigene Regelungen in der Landesverfassung, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere ohne die Schaffung von Ausnahmemöglichkeiten gilt ab 2020 ein absolutes Schuldenverbot für Mecklenburg-Vorpommern.
Und drittens, die Festschreibung einer neuen Schuldenregel in der Verfassung wäre eine Selbstverpflichtung für die Politik unseres Landes, für die Notwendigkeit einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik. Und es wäre auch ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, dass Landespolitik ernsthaft eine Neuverschuldung verhindern will.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum konkreten Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfes: Man muss grundsätzlich mal feststellen, dass wir uns selbstverständlich sehr eng, um nicht zu sagen, fast eins zu eins angelehnt haben natürlich an das Grundgesetz und den Artikel 65 Absatz 2 der Landesverfassung ersetzen
durch einen neuen Absatz, der vom Grunde her dem Absatz 3 des Artikels 109 des Grundgesetzes entspricht.
Zweitens werden wir mit der neuen Schuldenregelung ein grundsätzliches Schuldenverbot festlegen.
Und drittens werden wir Ausnahmemöglichkeiten schaffen, Ausnahmemöglichkeiten zum einen für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen und natürlich auch für von der Normallage abweichende konjunkturelle Entwicklungen, so, wie es auch das Grundgesetz schon vorsieht.
Des Weiteren werden wir festlegen,
dass, wenn in Ausnahmesituationen abweichend vom Schuldenverbot Kredite aufgenommen werden, die in einem überschaubaren Zeitraum zu tilgen sind, wobei wir natürlich in der Verfassung diesen Zeitraum nicht festlegen werden. Dieses ist im Näheren dann zu regeln in einem nachfolgenden Landesgesetz und dafür ist bei uns selbstverständlich am besten geeignet die Landeshaushaltsordnung. Insofern brauchen wir kein neues Gesetz, sondern wir nutzen das vorhandene Gesetz, die Landeshaushaltsordnung. Ich gehe davon aus, dass wir das in der nächsten Legislaturperiode dann zügig in Angriff nehmen, um die konkrete Ausgestaltung der Ausnahmemöglichkeiten sowohl von der Schuldenaufnahme als natürlich auch von der Tilgung zu regeln.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, das …
War ich zu schnell? Soll ich langsamer sprechen? Dann ist alles klar, ja?
Okay, gut.
Und dann noch mal zum Zeitpunkt, weil es ja auch immer wieder hier mit größtem Vergnügen vonseiten der Fraktion DIE LINKE angesprochen wird. Wir regeln, dass das
Schuldenverbot entsprechend dem Grundgesetz 2020 gilt. Aber nicht nur das, bis dahin gilt es, und das wäre ja dann ein neuer Artikel 79a, gilt es, während des Überganges auch bereits die Haushalte so aufzustellen, dass sie den Vorgaben des Grundgesetzes ab 2020 entsprechen.
So weit zum Inhalt unseres Gesetzentwurfes, so weit zum Inhalt der vorgesehenen Verfassungsänderung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden heute in der Ersten Lesung die ersten wichtigen Entscheidungen oder Weichen stellen. Das ist bei der Ersten Lesung so. Aber man kann logischerweise noch keine Entscheidungen treffen. Das obliegt dem parlamentarischen Verfahren.
Und wir werden dieses parlamentarische Verfahren abschließen, das ist die Zielmarke, am 29. Juni. Und ich kann hier deutlich erklären, aus der Sicht der SPDFraktion halten wir diesen Zeitkorridor vom 16. März bis 29. Juni für ausreichend, um ein ordentliches parlamentarisches Verfahren zu gewährleisten und zu garantieren.
Es wird zum Beispiel Anfang Mai natürlich dann die Anhörung geben und selbstverständlich werden wir dann die entsprechenden Stellungnahmen entgegennehmen. Es ist ja auch so, dass es bereits jetzt Stellungnahmen gibt. Interessanterweise liegen uns ja in den letzten Tagen, einerseits aber auch keine Überraschung, schriftliche Stellungnahmen bereits vom Landkreistag vor und auch vom Städte- und Gemeindetag. Und ich möchte hier deutlich sagen, es ist für uns selbstverständlich, dass wir diese Stellungnahmen sehr, sehr ernst nehmen
und die entsprechenden Gespräche dann auch führen werden, auch außerhalb der offiziellen Verfahren, die dazu vorgesehen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantrage namens der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf federführend an den Europa- und Rechtsausschuss und für die Mitberatung dann in den Innenausschuss beziehungsweise in den Finanzausschuss zu überweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein bisschen bedauerlich, dass praktisch im Nachhinein eine gut gemeinte, ruhige, sachliche, wie ich finde, auch vernünftige Zusammenarbeit von Rechts- und Finanzpolitikern der demokratischen Fraktionen im Nachhinein, manches mag man eben vergessen, Herr Müller, ich glaube, etwas in schiefes Licht gerückt wird. Deswegen möchte ich das doch noch mal klarstellen.
Wir haben die Gespräche begonnen mit einem Grundkonsens. Der Grundkonsens war, egal, wie wir dazu stehen, die Schuldenregelung im Grundgesetz ist durch den Bundestag beschlossen mit Zweidrittelmehrheit und egal, wie wir im Einzelnen dazu stehen, ist es für uns absehbar, dass sie kaum noch veränderbar sein wird. Das war überhaupt die Grundlage, dass wir gesagt haben, wir stellen unsere Meinungen, unsere persönlichen und unsere politischen Positionen zur Grundsatzfrage „Sinn oder Unsinn einer Schuldenregel im Grundgesetz“ zurück und konzentrieren uns auf die Frage: Haben wir hier im Land Handlungsbedarf und, falls ja, wie? Das war der Grundkonsens.
Und der Grundkonsens war auch ganz klar, dass wir gesagt haben, alle unisono, ja, wir haben Handlungsbedarf. Wir müssen als Land reagieren, wir brauchen eine landesgesetzliche Umsetzung der bundesgesetzlichen Regelungen. Und es war in der Tat so, es gab auch den Konsens, dass wir gesagt haben, diese schwierige Aufgabe werden wir – allein schon aus praktischen und Zeitgründen – wohl nicht mehr in dieser Legislaturperiode leisten können,
und gesagt haben, wir machen das in der nächsten Legislaturperiode. Das war alles, mehr war da nicht in der Gruppe.
Dann haben wir uns verschiedene Modelle aus anderen Ländern angesehen, was könnte man hier in Mecklenburg-Vorpommern machen – ruhig, sachlich und vernünftig.
Und, Herr Roolf, ich kann mich nicht daran erinnern – schade, dass er nicht mehr da ist –, dass er oder die FDP irgendwann mal gesagt hätte, das müssten wir noch unbedingt jetzt in dieser Legislaturperiode machen.
Das nur mal zur Klarstellung, was dort besprochen wurde. Das ist die Wahrheit.
Was aber auch zur Wahrheit gehört, ist, dass man selbstverständlich zur neuen Schuldenregelung im Grundgesetz unterschiedlicher Meinung sein kann. Das ist in jeder Partei so. Und auch in der SPD gibt es das, dass es, als diese Entscheidung getroffen wurde im Bundestag, einige Bundestagsabgeordnete der SPD gab, die nicht zugestimmt haben. Und es gab auch viele in der SPD, die damals und auch noch heute sehr kritisch die Schuldenregelung im Grundgesetz sehen, zumindest so, wie sie ausgestaltet wurde.
Und ich gehöre auch mit dazu.
Aber das passiert auch in Parteien, dass man mal in Minderheitenposition ist, aber ich stehe dazu, dass es inzwischen diese Grundgesetzänderung gibt und wir die Verpflichtung haben hier im Land, sie vernünftig umzusetzen. Denn noch einmal: Wenn uns das nicht gelingt, haben wir das absolute Schuldenverbot. Und ich möchte, dass wir auch zukünftig in Ausnahmesituationen, von der Normallage abweichenden Konjunkturlagen noch in der Lage sind, handlungsfähig zu sein als Staat.
Deswegen brauchen wir auch Ausnahmeregelungen.
Und an die Adresse derjenigen, die die Horrorszenarien verbreiten:
Ich glaube auch nicht – trotz meiner kritischen Haltung zur Schuldenbremse im Grundgesetz in der jetzigen Form vertrete ich nicht die Horrorszenarien, die hier zum Teil verbreitet werden –, dass diese neue Schuldenregelung praktisch nun die Schuld daran hätte, dass wir zukünftig weniger Handlungsspielraum haben für den Staat, weniger Geld für Investitionen hätten, weniger Geld für Bildung, weniger Geld für Kommunen. Den Prozess der Verarmung der öffentlichen Haushalte haben wir bereits über Jahrzehnte, da gab es überhaupt noch gar nicht diese Schuldenregelung. Die Ursache für die Verarmung der öffentlichen Haushalte sind zum Teil wirtschaftliche Gründe, aber es sind vor allen Dingen politische Gründe, nämlich eine verfehlte Steuerpolitik in der Vergangenheit.
Und wenn Sie mich so fragen, ist die größte Gefahr für die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte zum Beispiel eine Partei wie die FDP, diese selbsternannte Steuersenkungspartei, die sich das jetzt auf einmal wieder anders überlegt hat mit der Absetzung bei der Reduzierung der Mehrwertsteuer.
Hier, meine Damen und Herren, sage ich Ihnen ganz ehrlich, egal, wer sich hier wo wie positioniert,
ob der Bund oder die Länder, die öffentlichen Haushalte werden die Schuldenregelungen, egal in welcher Form sie festgelegt sind, zukünftig nur einhalten können, wenn die Einnahmeseite des Staates verstärkt und stabilisiert wird. Das ist für mich völlig klar.
Man kann und wird nicht einseitig mit dem Druck auf die Ausgabenseite diese notwendige Schuldenregelung einhalten können. Davon bin ich überzeugt.
Und abschließend noch mal: Ich bin froh,
dass die CDU in Berlin die Steuersenkungspläne der FDP bis zum heutigen Tag durchkreuzt hat. Wenn ich mir vorstelle, 35 Milliarden Euro wollte diese Steuersenkungspartei absenken, wenn das Wahrheit geworden wäre, dann hätten wir eine weitere Verarmung der öffentlichen Haushalte gehabt.
Dieses gilt es zu verhindern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Mitte 2009 gilt die in Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerte neue Schuldenregel. In diesem für Bund und Länder festgeschriebenen Grundsatz wird festgelegt, dass Haushalte grundsätzlich ohne Kreditaufnahmen auszugleichen sind. Abweichungen sind nur noch für eng gefasste Ausnahmen möglich. Bisher galt der Grundsatz – und so steht es auch heute noch im Artikel 65 unserer Landesverfassung –:
„Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für eigenfinanzierte Investitionen nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer ernsthaften und nachhaltigen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zur Überwindung einer schwerwiegenden Störung oder … Bedrohung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung...“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den letzten Wochen waren in den Medien dann natürlich auch verschiedene Standpunkte nachzulesen: Brauchen wir eine Umsetzung der neuen Schuldenregel in Landesrecht, ja oder nein? Ich möchte hier klipp und klar für die SPD erklären, wir brauchen eine Umsetzung der neuen Schuldenregel in Landesrecht.
Dafür gibt es im Wesentlichen aus meiner Sicht vier Gründe:
Erstens. Die geltenden Verschuldungsregeln im Artikel 65, wie sie jetzt in der Landesverfassung stehen, waren in der Vergangenheit wenig wirkungsvoll.
Diese Einschätzung müssen wir ehrlicherweise gemeinsam vornehmen, egal, wer da in der Vergangenheit
regiert hat oder nicht in diesem Land. Inzwischen ist es auch so, dass das, was im Artikel 65 in der Landesverfassung steht, natürlich im eklatanten Widerspruch steht zu dem, was seit Mitte 2009 im Grundgesetz steht.
Zweitens. Die Entscheidung über den Landeshaushalt muss auch zukünftig uneingeschränkt hier im Landtag getroffen werden, das heißt, das Budgetrecht des Landtages darf zukünftig nicht eingeschränkt werden. Deshalb brauchen wir auch eine selbstständige Schuldenregel in eigener Gesetzgebungszuständigkeit des Landes.
Drittens. In Satz 2 und Satz 5 des Absatzes 3 Artikel 109 Grundgesetz eröffnet das Grundgesetz den Ländern die Möglichkeit, Aufnahmeregelungen vorzusehen, und zwar im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen. Falls wir davon bis 2020 keinen Gebrauch machen, droht uns ab 2020 das absolute Verschuldungsverbot, auch in Krisensituationen, ohne Ausnahmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insofern gibt es hier Handlungsbedarf.
Ich möchte aber auch deutlich sagen, dass wir nicht bis 2020 warten sollten und auch nicht dürfen, denn die Verankerung einer neuen Schuldenregel in der Landesverfassung und auch in der Landeshaushaltsordnung – darum geht es schließlich – ist eine sinnvolle, eine notwendige Klarstellung bisheriger und zukünftiger Politik. Es war bisher breiter demokratischer Konsens, sowohl unter Rot-Rot als auch unter Schwarz-Rot, dass wir den Landeshaushalt in wirtschaftlichen Normalzeiten ausgleichen ohne Kreditaufnahme. Eine erfolgreiche nachhaltige Finanzpolitik – sowohl unter Sigrid Keler und Heike Polzin,
sowohl unter Rot-Rot mit den finanzpolitischen Sprechern Rudolf Borchert und Angelika Gramkow und jetzt unter Schwarz-Rot mit Rudolf Borchert und Matthias Löttge bei den regierungstragenden Koalitionsfraktionen –, muss, wie ich finde, auch zukünftig klar und deutlich sowohl in der Verfassung als auch in der Landeshaushaltsordnung Regelungen treffen, damit klar ist: Wir werden auch zukünftig unseren Landeshaushalt ohne neue Kredite ausgleichen.
Insofern, glaube ich, ist weitgehend unstrittig, dass wir eine Umsetzung der neuen Schuldenregel in Landesrecht brauchen. Die spannende Frage ist natürlich, wie. Wie konkret setzt man das denn um in Landesrecht? Hier lohnt es sich, sich auch einmal andere Länder anzusehen.
Wie ist die Situation?
Die Verfassung hat bisher ein Land geändert, SchleswigHolstein. Dort gilt die neue Schuldenregel in der neuen Verfassung ab 01.01.2011.
Rheinland-Pfalz befindet sich im Gesetzgebungsverfahren für eine neue Schuldenregel in der Landesverfassung.
In Hessen wird es ganz spannend, nämlich am 27.03.2011 wird durch einen Bürgerentscheid das hessische Volk entscheiden über eine neue Schuldenregel in der Landesverfassung. Hessen ist eine Besonderheit. Dort wird das direkt vom Volk entschieden.
In vielen anderen Ländern, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, hat man bereits die Landeshaushaltsordnungen verändert, um in dieser Art und Weise die Aufnahme von Krediten zu regeln.
Für mich gibt es für die Umsetzung der neuen Schuldenregel in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere drei Zielsetzungen:
Als Erstes, das versteht sich von selbst, als Finanzpolitiker, ganz klar:
Es muss gründlich, solide, fachlich fundiert umgesetzt werden.
Dazu gehört natürlich auch, unmittelbar den Zusammenhang zwischen Verfassung und Landeshaushaltsordnung zu beachten.
In einem erstem Schritt, das will deutlich sagen, ist durchaus denkbar, zuerst die Verfassung zu ändern, und in einem zweiten Schritt dann die Landeshaushaltsordnung. Das muss natürlich aufeinander abgestimmt sein.
Und in dem Zusammenhang, glaube ich, ist es auch wichtig, eine demnächst anstehende Rechtsprechung mit im Blick zu haben, weil es in den nächsten Wochen – ich schätze mal, in Kürze – zur mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht kommt zur anhängigen Klage des Landtages Schleswig-Holstein, die sich ja nicht gegen die Neuverschuldung an sich richtet, sondern insbesondere gegen die Nichtbeachtung des Budgetrechtes der Landtage. Der Verfassungsbevollmächtigte des Landtages Schleswig-Holstein Professor Schneider hat fristgemäß die Klage vor dem 10. Oktober letzen Jahres eingereicht und, wie gesagt, dort erwarten wir mit Spannung in den nächsten Wochen die mündliche Verhandlung.
Ich möchte zum Zweiten als Zielsetzung für die Umsetzung einer neuen Schuldenregel in Mecklenburg-Vorpommern deutlich sagen, dass es natürlich in erster Linie darauf ankommt, deutlich zu machen: Wir werden zukünftig den Landeshaushalt ohne neue Kredite aufnehmen in wirtschaftlichen Normalzeiten. Allerdings müssen wir natürlich auch beachten – wie alle anderen Länder im Übrigen auch –, dass wir in Notsituationen, in Krisensituationen in der Wirtschaft, in nicht normalen Zeiten auch zukünftig die Möglichkeit haben müssen, in sehr beschränkten Ausnahmen und verbunden natürlich auch mit einem Tilgungsplan
dann eine Schuldenaufnahme zu ermöglichen.
Der Bund im Übrigen hat es für sich geregelt im Grundgesetz, erstaunlicherweise immerhin mit 0,35 Prozent des BIPs, also 8 bis 9 Milliarden. Für die Länder ist es so nicht vorgesehen, aber, wie gesagt, wir hätten die Möglichkeit, bis 2020 für den absoluten Ausnahmefall so etwas zu regeln. Und dass es Krisensituationen geben kann, das wissen wir hier im Hause. Ich erinnere an 2003, ich erinnere an 2009/2010. Insofern muss man wohl leider davon ausgehen, dass es solche Krisensituationen auch zukünftig geben kann, und auch dann gilt es, sowohl Kommunalfinanzen, Bildung, Soziales und Infrastrukturen natürlich entsprechend weiter finanzieren zu
können. Wir haben es übrigens gemacht 2003 mit einer Kreditaufnahme im Jahr von über 1 Milliarde Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Letztes aus meiner Sicht ein wichtiges politisches Ziel, das wir gemeinsam haben müssten. Sicherlich geht es auch um eine Zweidrittelmehrheit, wenn man die Verfassung ändert. Das ist wohl wahr. Aber ich glaube, in dieser Grundsatzfrage, was die Zukunft unseres Landes betrifft, sollten wir alle gemeinsam ein Interesse daran haben, dass die Umsetzung der neuen Schuldenregel in Landesrecht möglichst getragen wird von einem breiten demokratischen Konsens.
Das wäre zumindest mein persönlicher Wunsch und insofern bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie angekündigt wird die Bundesregierung im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes für 2011 die von der Bundesregierung gefassten Sparbeschlüsse vom 7. Juli parlamentarisch umsetzen. Der Bundestag wird dann in Zweiter und Dritter Lesung am 29. Oktober beschließen und der Bundesrat wird seine abschließende Stellungnahme dann am 26. November abgeben. Es besteht kein Zustimmungserfordernis, es besteht Eilbedürftigkeit aus Sicht der Bundesregierung und insofern ist das Inkrafttreten bereits zum 01.01.2011 geplant.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits in der Landtagssitzung vor der Sommerpause – ich glaube, es war der 8. Juli – haben wir ja ausführlich auf Grundlage eines Antrages der LINKEN bereits Stellung bezogen zum Sparpaket der Bundesregierung, haben unsere Position dadurch deutlich gemacht und ich hatte damals schon die Gelegenheit, die Position der SPD zu vertreten.
Ich will das heute kurz machen an dieser Stelle, denn die Position der SPD hat sich natürlich nicht geändert. Nach wie vor lehnen wir dieses Sparpaket der Bundesregierung – insgesamt über 80 Milliarden bis 2014 – ab. Und unsere Gründe sind nach wie vor die gleichen wie bereits seit Bekanntwerden des Sparpaketes.
Wir lehnen dieses Sparpaket ab, weil es erstens aus unserer Sicht sozial ungerecht ist. 37 Prozent des gesamten Sparpakets sind Sozialkürzungen und sie werden ausschließlich getragen von Rentnern, von Langzeitarbeitslosen, von Alleinstehenden und von Geringverdienern. Reiche und Vermögende und die Wirtschaft werden gar nicht beziehungsweise völlig unzureichend an diesen Sparaktionen beteiligt. Insofern wird auch dieses Sparpaket die Schere zwischen Arm und Reich weiter verschärfen und es hat eine deutliche soziale Schieflage.
Zweitens lehnt die SPD das Paket ab,
zweitens, Frau Schwebs, lehnen wir das Sparpaket ab, weil es konjunkturschädlich ist. Es schwächt die Binnennachfrage und es schwächt die Investitionstätigkeit,
Herr Roolf, es schwächt die Investitionstätigkeit und es schwächt die Binnennachfrage.
Die positive Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts geht auf eine gute...
Herr Roolf, an diesen positiven Zahlen der Wirtschaftsentwicklung haben Sie, hat die FDP ja nun wahrlich überhaupt keinen Anteil,
erstens,
und zweitens nehmen wir zur Kenntnis,
dass es die Große Koalition war, dass es CDU und SPD waren, die gemeinsam zum Beispiel mit der Regelung zum Kurzarbeitergeld und mit anderen Maßnahmen im Konjunkturpaket dafür gesorgt haben, dass die Auswirkungen der Krise uns nicht so getroffen haben, wie es normalerweise geschehen wäre, wenn Sie in der Bundesregierung gewesen wären.
Drittens lehnt die SPD das Sparpaket ab. Wir sehen es nach wie vor als finanzpolitisch unseriös an, weil es eine Reihe von Luftbuchungen hat. Und wie aktuelle Entwicklungen zeigen, bestätigen sich diese Luftbuchungen.
Zwei Beispiele, bitte:
Erstens...
Finanzpolitische Luftbuchungen beinhaltet dieses Sparpaket.
Zwei Beispiele: Die Brennelementesteuer wurde noch angesetzt von Schäuble mit 2,3 Milliarden. Inzwischen, nachdem es ja den Deal gibt mit der Atomlobby, sind es nur noch 1,5 Milliarden.
Zweites Beispiel: Es ist also praktisch auch durch den Druck der Wirtschaft ganz offensichtlich, gerade insbesondere der FDP-Klientel, dass die geplante und von Schäuble angekündigte 1,5-Milliarden-Absenkung pro Jahr bei der Ausnahme bei der Ökosteuer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht kommt, massiv infrage gestellt wird.
Und drittens, die Finanztransaktionssteuer mit 2 Milliarden ab 2012 scheint mir momentan eher auch in sehr weiter Ferne.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD sieht sich allerdings in ihrer damaligen Kritik inzwischen massiv auch bestärkt, seitdem bekannt ist, welche konkreten Auswirkungen das Sparpaket auf Mecklenburg-Vorpommern haben wird,
denn nach der Debatte hier im Landtag war es ja so, dass am 31. Juli dann die Studie der Paritätischen Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbandes in Berlin vorgestellt wurde, wo praktisch mit einem Atlas die Sozialkürzungen der Bundesregierung regionalisiert wurden. Das war schon wirklich beeindruckend, mit welchen konkreten Zahlen dort gearbeitet werden kann und was dann vor allen Dingen konkret auch deutlich wird, insbesondere für Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigste Erkenntnis: Mecklenburg-Vorpommern wird durch die Sozialkürzungen überproportional betroffen, das heißt von allen Bundesländern am stärksten betroffen.
Das hat diese Ergebnisstudie eindeutig bewiesen, meine Damen und Herren.
Das sind Fakten.
Noch mal zu den Ergebnissen der Studie des Paritätischen Gesamtverbandes: Die geplanten Kürzungen im Sozialbereich, die sich ja bis 2014 auf über 30 Milliarden Euro summieren, treffen also nicht nur vorrangig Alleinerziehende mit Kindern, jüngere wie ältere Langzeitarbeitslose, sondern sie wirken auch regional extrem unterschiedlich und benachteiligen vor allen Dingen strukturschwache Regionen und kreisfreie Städte im Norden und Osten der Bundesrepublik Deutschland massiv. Schwarz-Gelb schont mit den geplanten sozialen Einschnitten die wirtschaftlich starken Boomregionen, während die strukturschwachen Bundesländer noch weiter in ihrer Entwicklung benachteiligt werden. Die soziale Schieflage dieses sogenannten Sparpaketes trifft also nicht nur viele hilfe- und förderbedürftige Menschen, sondern sie gefährdet auch das Ziel des Grundgesetzes, vergleichbare Lebensbedingungen durch gezielte Strukturhilfe des Staates anzustreben.
Die Unterschiede der Bundesländer werden besonders deutlich, wenn die Sozialkürzungen pro Einwohner in Relation zum BIP gesetzt werden, in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel zwischen 0,35 und 0,45 Prozent, in Bayern und Baden-Württemberg nur 0,05 beziehungsweise 0,10 Prozent. Das sind gravierende Unterschiede.
Mecklenburg-Vorpommern verliert von 2011 bis 2014 über 555 Millionen Euro, das heißt mehr als eine halbe Milliarde Euro, durch diese Sozialkürzungen.
Diese Kürzungen betreffen ja die befristeten Zuschläge der Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die Streichung der Rentenversicherungsbeiträge, die Qualifizierungsangebote für Langzeitarbeitslose, das gestrichene Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger und die Streichung des Heizkostenzuschusses.
Bemerkenswert ist bei diesen Kürzungen, dass man, wenn man sie verteilt auf die Jahre darstellt, sehr schnell auch erkennt, wann die Kürzungen besonders greifen. Während wir noch in 2011 starten mit circa knapp 60 Millionen Euro, werden sich dann die Summen erhöhen bis zum Jahre 2014 auf pro Jahr 230 Millionen Euro, insgesamt wie gesagt 555 nach dieser Studie.
Und auffallend ist natürlich auch, dass die Kürzungen – Zufall oder nicht, mal dahingestellt, mag jeder bewerten, wie er will – vor der Bundestagswahl deutlich niedriger ausfallen als danach.
Hier entsteht schon der Eindruck, dass Sozialkürzungen bewusst auf die Zeit nach der nächsten Bundestagswahl verschoben werden.
Noch mal zu Mecklenburg-Vorpommern: Interessant sind konkrete Zahlen für einzelne Landkreise und Gebietskörperschaften. Im Durchschnitt der vier Jahre verlieren pro Einwohner der Landkreis Uecker-Randow 107 Euro, der Landkreis Demmin 100 Euro, die Hansestadt Stralsund 99, Schwerin 99, Neubrandenburg ebenfalls und Landkreis Güstrow 92 Euro pro Einwohner. Die Landkreise Bad Doberan, Ludwigslust haben, und das überrascht ja nicht, mit 51 beziehungsweise 58 Euro je Einwohner mit den geringsten Kürzungen zu rechnen. Also auch hier wird deutlich, dass innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns die ohnehin schwachen Regionen und kreisfreien Städte die größten Kürzungen zu verkraften haben werden.
Und darüber hinaus sind noch weitere Belastungen für die Kommunen zu befürchten, auch wenn das jetzt hier noch nicht genau quantifiziert werden kann. Aber es ist doch völlig klar, dass die Streichungen des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger, der befristete Zuschlag auf Hartz IV sowie vor allen Dingen auch die Rentenversicherungsbeiträge für Langzeitarbeitslose beziehungsweise deren Streichung zu weiteren Kosten und Belastungen bei den Kommunen führen.
Zu diesen bisherigen bekannten Kürzungen innerhalb der Studie des Paritätischen Gesamtverbandes kommen dann noch weitere Kürzungen, die uns treffen werden, bei den Agenturen. Wir hatten insbesondere bei der Bundesagentur für Arbeit unter dem Stichwort „Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen“
bei uns in der Fraktion die Gelegenheit, diese Woche, diesen Dienstag, Herrn Goecke zu befragen, welche Auswirkungen aus seiner Sicht die Kürzungen bei den Agenturen auf Mecklenburg-Vorpommern haben werden.
Und seine Aussage war eindeutig. Wir hatten die Aussage übrigens auch schon beim Gespräch in Neubrandenburg in der Agentur von Herrn Miraß. Beide machen also deutlich, dass wir hier massiv betroffen sein werden. Die Agenturen in Mecklenburg-Vorpommern werden im Jahr 2011 sage und schreibe 90 Millionen Euro weniger zur Verfügung haben. Das addiert sich dann in den nächsten Jahren bis über 2014 auf über 400 Millionen Euro.
Was bedeutet das? Diese Kürzungen bei den Agenturen bedeuten natürlich den konkreten Abbau von befristeten Mitarbeitern in den Job-Centern. Das bedeutet wiederum, dass Fallmanager und Vermittler zusätzlich unter Druck kommen, weniger Zeit haben für die Arbeitslosen und Leistungen auch für Arbeitslose gekürzt werden, denn in dieser Größenordnung kann das auch eine bestgeführte Agentur, und unsere Agenturen sind wirklich gut geführt, nicht kompensieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Arbeitsmarktpolitik nach Kassenlage mit katastrophalen Auswirkungen
für unsere Bürgerinnen und Bürger, und das lehnt die SPD ab.
Herr Glawe,
bleiben wir mal bei den Fakten!
Herr Glawe, bleiben wir nur,
bleiben wir bei den Fakten!
Und wir können ja alle rechnen...