Protokoll der Sitzung vom 22.10.2009

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 80. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, will ich an dieser Stelle mal eine Anmerkung machen. Mir ist jetzt nicht das erste Mal aufgefallen, dass die Teilnahme zu Beginn der Sitzung äußerst zu wünschen übrig lässt. Ich bitte alle Fraktionen, noch mal darauf hinzuweisen, dass, wenn wir uns hier verabreden, die Sitzung um 10.00 Uhr beziehungsweise um 9.00 Uhr zu beginnen, dann auch wirklich um diese Zeit Sitzungsbeginn ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Die Fraktion der NPD hat einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Hilfsprogramm für Ostseefischer“ vorgelegt, der auf Drucksache 5/2895 verteilt wird. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach Verteilung an die Mitglieder des Landtages sowie einer angemessenen Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 18 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über deren Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/2877 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/2877 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir mit der Fragestunde beginnen, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass das Verlesen von Vortexten zu den Fragen nicht zulässig ist. Ebenfalls möchte ich noch einmal daran erinnern, dass der Ältestenrat sich darauf verständigt hatte, die Reihenfolge der einzelnen Ressorts flexibler zu gestalten, damit nicht immer die gleichen Ressorts davon betroffen würden, wenn entsprechende Fragen aufgrund des Zeitablaufes nicht mehr in der jeweiligen Fragestunde beantwortet werden könnten.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und bitte hierzu den Abgeordneten Professor Dr. Tack, Fraktion DIE LINKE, die Frage 1 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

1. Ist vor dem Hintergrund des Auslaufens der Waldabstandsver ordnung vom 20. April 2005 zum Jahresende eine Verlänge rung dieser Verordnung vorgesehen und wie wird das gegebenenfalls begründet?

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrter Herr Professor Tack, jawohl, die Verordnung hat sich bewährt. Das ist allgemein im Lande so bekannt und wir haben ja eine Vereinbarung innerhalb der Landesregierung zur Deregulierung, dass alle fünf Jahre Verordnungen, Gesetze überprüft werden, ob sie sich bewährt haben – ja oder nein. Und ich darf an dieser

Stelle sagen, dass diese Verordnung sehr wohl eine breite Akzeptanz in der Verwaltung und in der Bevölkerung gefunden hat. Wir können feststellen, dass über 2.000 Fälle hier streitfrei praktisch geregelt worden sind und wir tatsächlich auch nur eine ganz geringe Widerspruchsrate haben. Insofern beabsichtige ich, diese Waldabstandsverordnung um weitere fünf Jahre zu verlängern.

Ich habe eine Nachfrage: Wie soll eine neue Verordnung hinsichtlich der Laufzeit und der Ausnahmebestände gestaltet werden?

Auch das will ich klar beantworten. Wir sehen vor, dass der Waldabstand von 30 Metern und die Flexibilität, die wir eingeführt haben, im Einzelfall zu prüfen sind, und dass diese Verordnung dann für weitere fünf Jahre verlängert wird, weil sie sich ausdrücklich bewährt hat.

Und eine zweite Frage: Gibt es auch negative Erfahrungen beziehungsweise sind Konflikte bei der Anwendung dieser Verordnung aufgetreten?

Es ist im Leben immer so, dass solche Dinge, wenn Investitionswillige meinen, sie können bis auf fünf Meter an den Wald heranbauen, dann natürlich zu Konflikten führen. Aber unterm Strich – das darf ich noch mal betonen – haben wir über 2.000 Fälle von 2000 bis 2008 in diesen Beteiligungsverfahren gehabt und wir haben eine wirklich sehr geringe Anzahl von Widerspruchsverfahren. Insofern haben wir hier, glaube ich, etwas Gutes für unser Land getan.

Danke.

Vielen Dank.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und hierzu bitte ich den Abgeordneten Vizepräsident Kreher, für die Fraktion der FDP die Frage 2 zu stellen.

Guten Morgen! Frau Präsidentin! Herr Minister!

2. Warum werden freie Schulträger nicht in vollem Umfang am sogenannten Junglehrerprogramm beteiligt?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Für das Personal an den Schulen in freier Trägerschaft ist der jeweilige Träger zuständig. Das Einstellungsverhältnis der Lehrer wird durch den freien Träger in einem Vertrag geregelt und dieser enthält beispielsweise auch Festlegungen zur regelmäßigen Pflichtstundenzahl, zu den Gehältern und Vergütungen sowie auch zum Urlaub. Und die für die öffentlichen Schulen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vorgesehenen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Erhöhung des Einstellungskorridors, die Festsetzung von jährlich zwei Einstellungsterminen, Vollbeschäftigung für Berufsanfänger sowie eine Einstellungsgarantie oder das Starterpaket, können von den freien Trägern ebenfalls zur Anwendung gebracht werden.

Diese sind durch das Land Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht vorgeschrieben worden. Die freien Träger regeln in alleiniger Zuständigkeit, mit welchen Maßnahmen sie gegebenenfalls zusätzlichen Lehrernachwuchs gewinnen wollen. Hierbei partizipieren sie ohnehin bereits von den Maßnahmen des Landes Mecklenburg

Vorpommern zur Erhöhung des Umfangs der praktischen Ausbildung während des Studiums wie auch von den Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität und Quantität der Ausbildung der Referendarinnen und Referendare.

Darf ich eine Zusatzfrage stellen? interjection: (Zustimmung)

Werden aber nicht dadurch automatisch auch die Elternbeiträge erhöht werden müssen, wenn wir da nicht die Chancengleichheit gewährleisten?

(Angelika Peters, SPD: Ja, das ist ja wohl normal. Wenn ich Kinder da hinschicken möchte, muss ich damit rechnen.)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das sind Schulen in freier Trägerschaft und der Mechanismus ist so, wie ich ihn eben beschrieben habe. Insofern kann ich das weder mit Ja noch mit Nein beantworten.

Bitte.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 3 zu stellen.

Herr Minister!

3. Was hat die Landesregierung bislang unternommen, um die unterschiedliche Bezahlung der Lehrkräfte an den verschie denen Schulen im Land zu beseitigen und somit dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gerecht zu werden?

Herr Abgeordneter, die unterschiedliche Bezahlung der Lehrkräfte resultiert daraus, dass es wie in allen Bundesländern je nach Schulartgruppe unterschiedliche Ausbildungs- und damit auch Tätigkeitsanforderungen für Lehrkräfte gibt. Das Entgelt für die Lehrkräfte richtet sich nach den landesbesoldungsrechtlichen Regelungen, die im Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern niedergelegt sind. Und diese Rechtsnormen auf Landesebene sind auf die bundesbesoldungsrechtlichen Regelungen ausgerichtet. Lehrkräfte also, die als Beschäftigte im Sinne des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder – in diesem Fall den TVL – tätig sind, werden entsprechend den Lehrerrichtlinien Ost der Tarifgemeinschaft der Länder vom 22.06.1995 eingruppiert. Und diese Richtlinien sehen die analoge Anwendung der oben genannten besoldungsrechtlichen Regelung vor.

Ich will auch hinzufügen, die jahrelangen Bemühungen der Tarifpartner im Zusammenhang mit der Angleichung der Ost-West-Vergütung beziehungsweise Entlohnung haben zwischenzeitlich zum Erfolg geführt. Für Teile der Beschäftigten an den öffentlichen Schulen wie Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Erzieher bestimmter Entgeltgruppen gilt bereits diese Angleichung, das heißt also bis zur Entgeltgruppe E 9 nach TVL. Für die übrigen Lehrkräfte – und das ist der größte Teil – wird das dann zum 01.01.2010 erfolgen.

Eine Zusatzfrage: Laut Medienangaben war dieses Thema auch Thema auf der Kultusministerkonferenz. Der Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz war nichts zu entnehmen. Was können Sie uns konkret mitteilen, was dort besprochen worden ist?

Der Hintergrund war, dass es im Umfeld der Kultusministerkonferenz um Forderungen der Lehrerverbände und Gewerkschaften ging. Und in diesem Fall ging es letztendlich um eine Forderung, die durch die Tarifpartner miteinander verhandelt werden muss, und zwar um die Eingruppierung in das erste Amt. Das ist übergeben und an die Tarifpartner weitergeleitet worden.

Bitte schön.

Vielen Dank.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und ich bitte hierzu die Abgeordnete Frau Regine Lück, die Fragen 4 und 5 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

4. Wird der bis Ende Oktober 2009 gültige Erlass über „Hinweise für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen“ verlängert und gegebenenfalls aktualisiert werden?

Liebe Kollegin Lück, die „Hinweise für die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 20.10.2004 treten mit Ablauf des 1. Novembers außer Kraft und eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.

Da keine Verlängerung erfolgt, habe ich eine Nachfrage: In welcher Art und Weise sollen die Kommunalverwaltungen zukünftig unterstützt werden, wenn diese Handreichung nicht mehr gilt? Ist es möglich, das im Zusammenhang mit der zweiten Frage zu sehen?

5. Haben sich diese Hinweise aus Sicht der Landesregierung als praxistauglich und ausreichend erwiesen oder sollten die Hinweise zur Erhöhung der Planungssicherheit durch verbindliche Vorgaben ersetzt werden?

Kollegin Lück, die Hinweise richteten sich bisher ja insbesondere an die planenden Gemeinden. Das war sozusagen das Ziel. Durch die Empfehlung sollte unter anderem bewirkt werden, dass die Abstände zum Beispiel zwischen Siedlungen und Windkraftanlagen ausreichend groß sind, und die Abstandsempfehlungen waren auch das Ergebnis letztendlich von umfangreichen schalttechnischen Untersuchungen.

Man muss sagen, in der Praxis haben sich diese Hinweise als tauglich erwiesen. Und infolgedessen wurden sie dann mit der Neuaufstellung der regionalen Raumentwicklungsprogramme der Regionalplanung zugrunde gelegt. Das heißt, sie sind also da schon mit eingeflossen. Dazu sind sie dann auch in der Richtlinie zum Zweck der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern vom Juli 2006 mit aufgenommen worden.

Da sie auf diesem Wege letztendlich rechtsverbindlich geregelt worden sind, bedarf es einer Fortschreibung als Empfehlung dann nicht mehr, weil sie rechtsverbindlich als Norm dort drin enthalten sind. Allerdings ist der Adressat dieser Rechtsnorm nicht mehr die Gemeinde, sondern der Adressat ist jetzt nunmehr der jeweilige