Till Backhaus

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Professor Tack! Wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, hat es ja zum Glück mit dem Europäischen Rat die Vereinbarung gegeben, dass bis zu 210 Millionen Euro für die Entschädigung der Gemüsebauern bereitgestellt werden sollen. Das betrifft insbesondere Gurken, Tomaten und bestimmte Salatarten wie Endivien oder auch andere, aber es sind auch Paprika und Zucchini dabei.
Ich habe ja am Montag die norddeutschen Länder hier gehabt und die haben dann noch mal klare Forderungen aufgemacht, weil wir zur Kenntnis genommen haben, dass eine Reihe von Salatarten nicht aufgenommen worden sind. Es hat ja gerade auch gestern den Agrarrat in Luxemburg gegeben. Wir gehen davon aus, dass der Betrag von 210 Millionen Euro nicht erhöht wird. Wir gehen aber auch davon aus, dass bestimmte Salatarten, die jetzt nicht aufgenommen worden sind, hoffentlich noch mit aufgenommen werden. Klar ist, dass die beihilfefähigen Maßnahmen zwischen dem 26.05. und dem 30.06. jetzt analysiert werden und wir insofern davon ausgehen, dass wir tatsächlich die Mittel dann relativ zügig bereitgestellt bekommen, um damit quasi auch den Landwirten zu helfen.
Ich habe deutlich gemacht, dass im Norden Deutschlands mittlerweile für den Schaden insgesamt 12,5 Millionen Euro beantragt worden sind. Ich gehe davon aus und hoffe, dass wir hier nicht zu Kürzungen kommen, weil die sogenannte Repartierung da vorgesehen ist, wenn tatsächlich mehr Mittel beantragt werden, dass dann prozentual quasi diese Mittel gekürzt werden. Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist. Sollte es dazu kommen, dann haben die norddeutschen Länder verlangt, dass wir gegebenenfalls zu einem Bundesprogramm kommen. So ist der Stand.
Na, ich habe zur Kenntnis genommen, dass man tatsächlich das Papier aufgenommen hat und es in Luxemburg eine Rolle gespielt hat. Das wird daran deutlich, dass eben versucht wird, jetzt auch andere Salatarten wie Rucola oder Chinakohl mit aufzunehmen. Ich hoffe, dass uns das gelingt.
Wir hoffen natürlich, dass wir relativ schnell dann auch in die Lage versetzt werden, die Mittel zur Verfügung zu haben. Man geht davon aus, dass spätestens, das beunruhigt mich auch etwas, im Oktober die Mittel endgültig ausgezahlt sein werden. Ich hoffe, dass es in der Verwaltungsvereinfachung gelingt, auch da haben die norddeutschen Länder ja Hinweise gegeben, dass wir dort tatsächlich schneller werden und möglichst schnell den Landwirten diese Mittel ausgezahlt werden.
Moin!
Ich will hier noch einmal deutlich machen, dass wir ja mit dem ELER einen völlig eigenständigen Fonds haben, der sich tatsächlich abhebt von den anderen beiden, also vom EFRE oder vom ESF. Deswegen gilt die grundlegende Aussage, und ich will daraus zitieren aus dem EU-Gesetz und damit der Verordnung. Ich zitiere: „Für eine aus dem ELER finanzierte Ausgabe kann nicht gleichzeitig eine Beteiligung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds oder sonstiger gemeinschaftlicher Finanzinstrumente gewährt werden.“ Das heißt im Klartext, dass eine Maßnahme, die über den ELER gefördert wird, durch andere Fonds nicht begleitet werden kann.
Bei dem LEADER-Ansatz verhält es sich etwas anders. Da ist es nämlich so, dass es den LEADER-Arbeitsgruppen tatsächlich freisteht, auch Projekte mit der Unterstützung anderer EU-Fonds außerhalb – ich betone, außerhalb! – des ELERS zu finanzieren. Dieses steht im Übrigen ausdrücklich auch in den Empfehlungen unseres Hauses zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes.
Ich will einfach auch nur einen Denkanstoß geben: Ein Beispiel für eine sehr positive Kooperation der LEADER-Arbeitsgruppe ist das LEADER-Projekt „Heim für Demenzkranke“ in Malchow, in dem im Übrigen die Strukturfonds- und ELER-Mittel eingeflossen sind. Das heißt, innerhalb des LEADER-Ansatzes ist es möglich, auch fondsübergreifend hier wirklich zusammenzuarbeiten. Ich kann das immer nur wieder empfehlen.
Ja.
Sie wissen, wir stehen ja vor den Verhandlungen. Ich habe gestern auch mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Präsident Barroso davon ausgeht, dass wir in etwa die gleichen Ansätze für die Haushaltsentwicklung der Europäischen Union zu erwarten haben. Der Vorschlag liegt in schriftlicher Form noch nicht vor. Sie wissen, wir gehen in eine neue Förderperiode. Wir gehen in eine neue Legislaturperiode. Und darüber jetzt zu philosophieren, wie sich die Finanzausstattung vor dem Hintergrund der europäischen Gesamtdimension verhält, da bedarf es auch der Entscheidungen vom Europäischen Rat. Ich hoffe nur eins, und das unterstreiche ich, dass wir eine solide und vernünftige Mittelausstattung für die Landwirtschaft, die ländlichen Räume auch in der Zukunft bekommen, um damit diesen wichtigen Wirtschaftszweig, aber auch Kulturkreis weiter zu unterstützen.
Das habe ich akustisch nicht verstanden.
Ich glaube, dass wir zurzeit eine Diskussion in Europa haben, bei der, wenn man das näher betrachtet, man zur Kenntnis nimmt, dass hier sehr viel im Fluss ist. Für mich ist eines klar: Wir erwarten im Herbst, und zwar zwischen dem 5. und dem 12. Oktober 2011, die Vorschläge der Europäischen Kommission zur weiteren Ausgestaltung zum Beispiel der europäischen Agrarpolitik. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass die Kommission insbesondere den Forschungsansatz erhöhen will, also den Mittelansatz.
Hier ist vieles zurzeit in der Diskussion, aber untermauert mit Zahlen ist es leider nicht. Deswegen kann ich Ihnen hier auch keine klare Antwort geben. Ich gehe davon aus, dass der Grundsatz, der auch in Vereinbarung mit der Finanzministerin immer in der Vergangenheit tatsächlich sehr ernst zu nehmen war, dass alle Mittel, die durch die Europäische Union in sinnvoller Weise bereitgestellt werden, dann auch kofinanziert werden. Und das muss, glaube ich, und sollte in der Zukunft weiterhin so gelten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Timm, ich möchte mich sehr herzlich für das, was Sie eben gesagt haben, bedanken. Denn über viele Jahre, glaube ich, kann man eines festhalten, dass wir versucht haben, im Agrarbereich, im Umweltbereich, im Verbraucherschutzbereich in diesem Ausschuss kooperativ zusammenzuarbeiten und im Sinne des Landes wirklich nach Lösungen zu suchen. Ich kann auch nur bestätigen, was Herr Timm angedeutet hat, dass wir gut beraten sind, wenn wir diese erfolgreiche Arbeit, die zum Wohle des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestaltet worden ist,
in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen und möglichst die Fensterfront hoffentlich dann nicht mehr dabei ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich teile im Übrigen auch die Auffassung der Aktuellen Stunde, was das Thema der Energiewende anbetrifft. Wir stehen vor einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung und Sie werden gleich noch erkennen, welche Bedeutung diese beiden grundsätzlichen Ausführungen, die im Rahmen der Aussprache jetzt erfolgen sollen, haben werden für unser Bundesland, nämlich zum einen, die Frage der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft zu beleuchten, und zum anderen eine der wichtigsten Grundlagen, die über mehrere Legislaturperioden bearbeitet worden ist, nämlich endlich ein Bodenschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Auch mein Vorgänger hat es versucht, hat es aber nicht geschafft.
Ich glaube schon, dass es von elementarer Bedeutung ist, ein Landesbodenschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern zu haben, denn wir werden in den nächsten Jahren, in den nächsten Wochen und Monaten erleben, der Beschluss zur Energiewende ist richtig, aber die Gesetzesvorhaben, die morgen den Deutschen Bundestag passieren werden, sind das eine. Die Umsetzung vor Ort, in der Fläche wird uns noch einiges abverlangen. Dieses müssen wir als Chance für unser Land begreifen und die derzeitige Gesetzgebung ist sicherlich auch dazu angetan, sehr genau zu prüfen und zu überwachen.
Denn auch an dieser Stelle, glaube ich, darf man das mal so sagen, die sieben Gesetze, die sich zurzeit im Deutschen Bundestag befinden, sind maßgeblich jetzt auch durch den Bundesrat mit begleitet worden. Unser Ressort hat sich jedenfalls, glaube ich, dort sehr, sehr positiv
eingebracht. Wir haben allein 15 Anträge durchbekommen, die insbesondere den erneuerbaren Energien damit weiterhelfen werden.
Und es ist auch klar, wir müssen weitere Flächen für die Erzeugung von Energie in Anspruch nehmen, sei es für den Netzausbau, sei es für das Aufstellen von Windanlagen, sei es für die Energiepflanzenproduktion oder sei es eben auch für Speichervorhaben. Erneuerbare Energien sind vor allem Energien, die von und mit den Flächen im ländlichen Raum beeinflusst werden. Und es geht dabei – das ist meine feste Überzeugung – um einen neuen Gesellschaftsvertrag, den wir in Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten haben.
Auch unter diesem Gesichtspunkt bin ich froh darüber, dass heute die Verabschiedung – so hoffe ich jedenfalls – des Landesbodengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern als hilfreiches Instrument für den Bodenschutz, für die Bodennutzung auf der Tagesordnung steht.
Der Boden erfüllt vielfältige Funktionen im Naturhaushalt und ist Produktionsstandort der Industrie, der Landwirtschaft und natürlich auch insgesamt für die Menschen nicht vermehrbar. Das heißt, Boden ist das wertvollste Gut, das wir in diesem Bundesland, was die natürlichen Ressourcen anbetrifft, haben. Der Schutz des Bodens vor schädigenden Veränderungen ist daher von höchster gesellschaftlicher Bedeutung und eine vordringliche Aufgabe. Wir haben uns dieser Verantwortung gestellt und ich bin wirklich froh und glücklich darüber, dass wir es geschafft haben.
Ein wichtiger Aspekt ist natürlich auch die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft. Insofern ist die Verbindung dieses Gesetzgebungsverfahrens mit der Antrags beratung zur guten fachlichen Praxis auch logischer weise konsistent. Die dort festgelegten Grundsätze dienen einer nachhaltigen Sicherung der Bodenfruchtbarkeit, aber auch der Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource. Zu diesen Grundsätzen gehört insbesondere in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Bodenbestellung, die Bodenbearbeitung unter der Berücksichtigung der Witterung und natürlich auch der standortangepassten Produktion, meine Damen und Herren. Leider wird das oftmals vergessen.
Bislang gelten im Übrigen in Mecklenburg-Vorpommern lediglich zwei Prozent von der Gesamtfläche als potenziell wassererosionsgefährdet. Aber auch hier kommt der Klimawandel auf uns zu. Klimabedingt zunehmende Starkniederschläge werden dazu führen, meine Damen und Herren, dass immerhin 15 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Zukunft wassererosionsgefährdet sind.
Oder das Potenzial der Winderosion, auch das hat in diesem Hohen Hause und im Lande ja eine wichtige Rolle gespielt in den letzten Wochen. Wir werden hier auch weitere Zunahmen haben. Wir liegen heute schon bei 42 Prozent der Fläche, die in Mecklenburg-Vorpommern winderosionsgefährdet ist. Wir werden ein Ansteigen haben, perspektivisch auf 75 Prozent der Flächen, die winderosionsgefährdet sind. Hier muss eingeschritten und müssen Maßnahmen eingeleitet werden.
Ich glaube aber auch, dass es wichtig ist, Ihnen noch mal deutlich zu machen, ich habe auf der Umweltmi
nisterkonferenz Ende Mai dieses Jahres in Wernigerode erreicht, dass der Bund ergänzende Vorschriften für die Gefahrenabwehr von Bodenveränderungen durch Winderosion zu erlassen hat, auch vor dem Hintergrund der Ereignisse, die wir in unserem Bundesland zu verzeichnen hatten. Ich bin mir bewusst, dass konkrete Vorsorgemaßnahmen vor Ort stets der Vielfalt von Bodenart, Bodenstruktur, aber auch der Bodennutzung und den Ansprüchen an die Kulturpflanzen, dem Klima oder auch der Witterung und natürlich der jahreszeitlichen Situation gerecht werden müssen.
Diese Dinge müssen wir einfach im Blick haben, wenn man in diesem Lande verantwortungsbewusst Umweltschutz, Naturschutz, aber auch wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben will. Deswegen ist es aus meiner Sicht unabdingbar, auf Grundlage der regionalen Daten und der Erkenntniswerte die allgemeinen Grundsätze weiter zu konkretisieren, um natürlich auch die Beratungen der guten fachlichen Praxis durch die landwirtschaftlichen Fachbehörden im Lande noch stärker zu optimieren. Ich halte das für eine zwingende Aufgabe, auch vor dem Hintergrund der weiteren Herausforderungen.
Aber nicht nur die landwirtschaftliche Praxis ist gesellschaftspolitisch von höchster Priorität, nein, die praktischen Erfahrungen in den vergangenen Jahren im Rahmen der Gefahrenabwehr von schädigenden Bodenveränderungen haben immer wieder gezeigt, dass wir ein Landesbodenschutzgesetz benötigen. Für mich ist es damit auch ein sehr guter Tag, wenn wir dieses Gesetz heute beschließen werden.
Manchmal brauchen Gesetze tatsächlich etwas länger, aber ich will Ihnen an dieser Stelle auch deutlich machen, mit dem Landesbodenschutzgesetz wollen wir natürlich auch klare – klare! – Ausführungsvorgaben insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeiten sowie einer effizienten Umsetzung der bundeseinheitlichen Bestimmungen in unserem Land sicherstellen.
Hier kann es nur darum gehen, und auch das ist mir außerordentlich wichtig, dass wir im Rahmen der Altlastensanierung in den letzten Jahren hervorragend vorangekommen sind.
Wenn man sich alleine überlegt, meine Damen und Herren, was zu DDR-Zeiten, Herr Methling, vielleicht ist das noch mal ganz interessant für Sie zu wissen, aber insgesamt immerhin...
Ja, ja. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie dieses nicht zustande gekriegt haben. Aber vielleicht hören Sie einfach mal zu,
vielleicht hören Sie einfach mal zu,
wie denn die Situation in diesem Lande ist.
Wir hatten insgesamt immerhin 1.155 ehemalige Altlasten, die mit den behördlichen Abstimmungen bereits saniert worden sind. Wir haben im Übrigen allein in Mecklenburg-Vorpommern 7.000 gestellte Anträge auf Altlastenfreistellung und diese sind zu 95 Prozent mittlerweile abgearbeitet worden, gerade in dieser letzten Legislaturperiode, auch was die Abrechnung anbetrifft, Herr Methling. Sie werden das wissen aus Ihrer Verantwortung von damals, was wir hier an Herkulesaufgaben von Ihnen übernommen haben,
und dass allein 53 Millionen Euro auch abgerechnet worden sind.
Oder ich nehme auch zur Kenntnis, dass wir 900 weitere Flächen tatsächlich in das Altlastenkataster in den letzten Wochen und Monaten aufgenommen haben und im Übrigen allein fast 6.000 Flächen altlastenverdächtig sind in diesem Lande und damit weiterer Untersuchungsbedarf besteht. Und damit ist klar, wir wollen auch im Rahmen der verbauten Flächen, das heißt das Thema der Aufbereitung von devastierten Flächen weiter vorantreiben. Allein in den letzten zwei Jahren, in 2010/2011, sind 2 Millionen Euro aus dem landwirtschaftlichen Sondervermögen in diesen Bereich hineingesteckt worden und wir haben über 20 Flächen allein in den letzten zwei Jahren sanieren können.
Aber eine Zahl, die aus meiner Sicht noch mal deutlich macht, wo wir eigentlich stehen und was in den letzten Jahren hier passiert ist, die ist für mich bestechend: Allein vom Jahr 1992 bis zum Jahr 2009 sind in Mecklenburg-Vorpommern 47.000 Hektar verbraucht, versiegelt worden und sind damit nicht mehr für den Naturhaushalt verfügbar. Das heißt, wir haben täglich in MecklenburgVorpommern – täglich, immer noch – einen Flächenverbrauch von über 7,7 Hektar, fast 8 Hektar täglich an Flächenverbrauch. Meine Bestrebung liegt ganz klar darin, den Flächenverbrauch maßvoll weiter abzumindern und alles dafür zu tun, natürlich die Flächenverbräuche stark zu reduzieren.
Hier schließt sich im Übrigen der Kreis zur Energiewende. Und wenn ich sage, für mich sind drei Schlagworte von entscheidender Bedeutung in Richtung Energiewende, dann ist klar, die Energiewende weitsichtig planen und auf der andere Seite aber auch mutig gestalten. Wir werden hier insbesondere in den nächsten Wochen und Monaten weitere Möglichkeiten dazu bereitstellen.
Ich glaube auch, dass damit die Umsetzung und das, was DIE LINKE hier anspricht, in Richtung der kommunalen Selbstverantwortung eine wichtige Rolle spielt. Und ich glaube, dass deutlich werden muss, das will ich hier auch noch mal unterstreichen, sämtliche Standards, Anforderungen und Pflichten der Gefahrenabwehr von schädigenden Bodenveränderungen, welche auf Grundlage des Bodenschutzgesetzes des Landes auch von den unteren Bodenschutzbehörden gegebenenfalls durchzusetzen sind, ergeben sich unmittelbar aus der bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage, die es heute bereits gibt, und damit ist klar, dass zusätzliche Kosten – so ist es auch mit dem Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag besprochen worden – nicht entstehen werden. Es wird eine intensive Zusammenarbeit auf der kommunalen Ebene von uns angestrebt und dies werden wir auch umsetzen.
Wir haben, glaube ich, was die Flächenversiegelung anbetrifft, auch in dieser Legislaturperiode weitere Schritte sehr, sehr positiv auf den Weg gebracht, nämlich die Ökokontierung oder auch was die Ausgleichsmaßnahmen anbetrifft im Rahmen von Naturschutzgroßprojekten, ob das der Moorschutz ist oder ob das die Waldaktie ist. Insofern freue ich mich über das Gesetzesvorhaben, das heute wahrscheinlich seinen Abschluss findet. Ich hoffe, damit auch einen weiteren, ganz maßgeblichen Punkt für den Umwelt- und Naturschutz dieses Landes geleistet zu haben. – Herzlichen Dank.
Also zunächst zur ersten Frage: Sehr geehrter Herr Professor Tack, Sie wissen, die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer haben am 18.03.2011 vereinbart, das Gespräch zwischen dem Bund und den neuen Ländern mit dem Bundesministerium der Finanzen zu führen. Mittlerweile haben ja auch das Land Sachsen-Anhalt und wir noch mal dringend an den Bundesfinanzminister appelliert, Gespräche aufzunehmen. Bis heute haben wir darauf keine konkrete Antwort.
Was die Gewässerflächen anbetrifft, so habe ich ja das letzte Mal hier schon angedeutet, dass wir in Verhandlungen stehen. Wir haben dem Bund ein Angebot unterbreitet. Es steht die Antwort aus. Aber ich habe die Information, dass wir in den nächsten Tagen auf unser Angebot eine Antwort, was die Gewässerflächen anbetrifft, bekommen sollen.
Also wenn es nach dem Land Mecklenburg-Vorpommern geht, möchten wir das so schnell wie möglich abschließen. Für mich ist entscheidend, dass wir eben auch dem Bund Angebote unterbreitet haben, die aus meiner Sicht fair und anspruchsvoll sind. Und ich wünsche mir sehr, dass wir insbesondere bei den Seen noch vor der Sommerpause zum Abschluss kommen.
Wenn Sie das verstehen, dann will ich Ihnen eine kurze Antwort geben. Wir haben dem Bund angeboten, die noch zu privatisierenden BVVG-Flächen zum Ertragswert zu erwerben.
Wenn Sie auch in den Ausschüssen beteiligt wären,...
... leider ist das ja nicht immer der Fall, und dort auch mal zuhören würden, dann wüssten Sie, dass wir, was die landwirtschaftlichen Nutzflächen anbetrifft, die 120.000 Hektar, ein Angebot dem Bund unterbreitet haben von 1,6 Milliarden Euro.
Bei den Seen? Auch dieses habe ich hier schon mal beantwortet. Da unterscheiden wir drei Kategorien, nämlich die Gewässerflächen, die durch den Bund zurzeit nicht verpachtet sind – die haben für das Land Mecklenburg-Vorpommern keinen Wert, das haben wir dem Bund so mitgeteilt –, dann stehen die NNE-Flächen, falls Sie wissen sollten, was das bedeutet, das ist das Nationale Naturerbe,...
... und dann stehen noch Flächen, die derzeit verpachtet sind. Und auch da haben wir dem Bund angeboten, den Ertragswert als Grundlage zur Übernahme dieser Flächen vorzunehmen.
Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute spielt das Thema der erneuerbaren Energien eine sehr wichtige Rolle und ich begrüße das, zumal wir in den letzten Jahren – und das ist ja auch, glaube ich, deutlich geworden – eine Wegstrecke aufgelegt haben, die sich in Mecklenburg-Vorpommern wirklich gut darstellen lässt. Auf der anderen Seite wird davon gesprochen, wir stehen vor einer historischen Weichenstellung. Auch das ist heute hier schon angedeutet worden.
Aber wenn man sich die Ergebnisse und die Folgen vom 11. März in Fukushima anschaut, dann wird doch eins
für uns alle deutlich, ich glaube, das ist auch die allgemeine Meinung der Gesellschaft in der Bundes republik Deutschland und weit darüber hinaus: Atomenergie ist und bleibt ein Irrweg, den man nicht weiter beschreiten darf und auch im Sinne der Gesellschaft nicht ausbauen darf. Auf diesem Irrweg, auch das will ich noch mal unterstreichen, fährt die Bundesregierung nach wie vor einen erheblichen Zickzackkurs, den man gerade an den gesellschaftspolitischen Debatten erkennen kann. Ich bin gespannt, wie das in den nächsten Wochen tatsächlich zu Ende geht. Ich glaube, da sind wir vollkommen auf der linken Seite von einem Meinungsprozess. Und ich glaube auch, dass die CDU, wenn ich das unterstreichen darf, in der gesellschaftlichen Debatte jetzt versucht, dabei nicht unter die Räder zu kommen. Auch das nehme ich zur Kenntnis.
Erst der Beschluss zur Verlängerung der Laufzeiten – leider ist das heute Morgen gar nicht so zum Tragen gekommen –, und wenn man sich überlegt, meine Damen und Herren, Bundesumweltminister Röttgen hat das ja als großen Erfolg verkauft,
40 Milliarden Euro für die Großkonzerne an zusätzlichen Gewinnen bereitzustellen, um damit der Atomlobby die Hand zu reichen. Das ist alles vergessen worden.
Auch in Greifswald sollte man das ruhig mal von der CDU öffentlich auf der Straße sagen.
Das war am 6. September 2010, meine Damen und Herren.
Solange ist es noch gar nicht her.
Nun plötzlich die Kehrtwende hin zu einem beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie.
Und die Terminstellung, wenn man sich das so vor Augen hält, dann war wohl niemand in den kühnsten Träumen tatsächlich davon überzeugt, dass das jetzt alles so schnell gehen darf und auf einmal auch geht. Ich finde das schon bemerkenswert.
Noch einmal: Vor knapp einem halben Jahr hörte man aus Berlin nur Lobeshymnen zum Ausstieg aus dem Ausstieg. Haben Sie das alle vergessen von der CDU/CSU?
Die Bundeskanzlerin hatte die Revolution versprochen und Umweltminister Röttgen hat von einem weltweit einzigartigen Konzept der Atomenergie gesprochen. Haben wir das alle vergessen, und glauben wir wirklich,
dass die Menschen das vergessen haben?
Oh! Jetzt gehts ja langsam los!
Nun ist alles anders. Deutschland hat …
Ich darf ja nur Zitate wählen, die die Bundeskanzlerin beansprucht hat oder auch Herr Röttgen. Und wenn ich das in der Umweltministerkonferenz immer wieder erlebt habe, dann hat es auch geheißen, Deutschland hat die sichersten Kernkraftwerke, die es auf der Welt gibt.
Und damit darf ich auch das Zitat zu Ende bringen.
Nun ist alles anders und die Kehrtwende der Kehrtwende soll nun durch die Verfassungsorgane Anfang Juli 2011 im Deutschen Bundestag bestätigt werden. Ich bin gespannt, wie dann auch zwischen den Koalitionären in Berlin diese Sache zu Ende geht. Ich bin sehr gespannt.
Und bei einem solchen politischen Hickhack wundern sich doch viele, wo denn die eigentliche Linie der Bundesregierung ist. Und ich glaube auch, dass daran deutlich wird, warum und weshalb bestimmte Parteigruppierungen so viel Rückenwind in den letzten Wochen und Monaten bekommen haben. Auch das dürfte der CDU wohl nicht entgangen sein.
Nein. Ich will nur mal meine Position darlegen, wie ich sie sehe und wie ich sie seit 1998 hier in diesem Landtag gesehen habe.
Und ich will hier natürlich auch deutlich machen, dass der Antrag der LINKEN als solches in die richtige Richtung geht. Und auf der anderen Seite werde ich aber auch sehr wohl deutlich machen, dass wir in den letzten Jahren – im Übrigen ja auch gemeinsam – einiges auf den Weg gebracht haben,
das seinesgleichen in Deutschland sucht.
Aber ich muss Ihnen von der LINKEN auch sagen, Sie wollen mit diesem Antrag natürlich auch auf den Zug mit aufspringen, der in Bewegung ist,
der auch schon lange aus dem Bahnhof heraus ist. Und ich nehme ja auch zur Kenntnis …
Ja.
Ja, ja, aber der Heizer sitzt ja auch daneben.
Und wenn es denn ans Eingemachte geht, dann wird es doch schwieriger. Wenn ich mir Windparks anschaue – …
Herr Methling, auf die Bioenergien kommen wir gleich zu sprechen.
… für die war ich immer zuständig und bin ich heute noch zuständig –, da sind wir in den letzten Jahren hervorragend vorangekommen.
Und wenn ich mir heute überlege, meine Damen und Herren, und das sollte man dann auch tun, und der Ministerpräsident hat das nicht umsonst zur Chefsache erklärt,
dann ist es richtig, dass wir mittlerweile 51 Prozent der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich aus diesen Energien erzeugen. Und wenn man sich das anschaut in der Entwicklung, dann gehe ich davon aus, dass wir in Richtung 2020 tatsächlich zu einem Stromexportland geworden sind.
Das ist doch, glaube ich, auch anzuerkennen.
Jürgen Seidel
kenne ich noch, als ihr gerade auf Hiddensee oder auf dem Darß …
Wenn ihr solche Beispiele zieht von der CDU, dann macht ihr euch so was von lächerlich, lächerlicher geht es gar nicht mehr.
Lächerlicher geht es nun wirklich nicht mehr.
Als es noch hieß, das ganze Land wird „zerspargelt“ und an die Ostseeküste wird kein Urlauber mehr kommen, da hat die CDU erklärt,
der Untergang des Landes ist vorprogrammiert, wenn die erneuerbaren Energien kommen.
Wenn man von Energien redet, das ist doch vollkommen klar, das ist das Thema der Sozialdemokraten.
Und wenn ich mir dann anschaue,
und ich will das dann auch in die sachliche Form hineinbringen, dann ist doch klar:
Wenn wir uns allein, und darauf will ich mich bei dem Antrag konzentrieren, auf die Biomassen in diesem Lande konzentrieren,
dann sind immerhin 1,3 Millionen Megawattstunden heute schon aus der Biomasse im Umlauf, und zwar in der Regel in dezentralen Anlagen.
Das war im Übrigen von uns immer ein Ansatz, sowohl die zentralen Versorgungssysteme weiterzuentwickeln, aber vor allen Dingen, Herr Professor Tack, das wissen Sie auch ganz genau, haben wir gerade in der Biomasse – und das ist nicht nur das Biogas, das sind auch die Biomassekraftwerke auf holzbasierten Grundlagen – in diesem Lande etwas aufgelegt, was in der Bundesrepublik Deutschland seinesgleichen sucht.
Wir haben einen Zuwachs um 35 Prozent bei der Ökostromerzeugung in der Biomasse und wir haben damit einen Zuwachs im Durchschnitt im Jahr von neun Prozent. Eine solche Zuwachsrate gibt es in allen anderen Bereichen nicht. Der größte Teil kam aus Biogasanlagen, nämlich rund 942.100 Megawattstunden, und damit zehn Prozent auch bei der Biogasproduktion im Vergleich zum Jahr zuvor.
Bereits – und Sie haben aus dem Papier zitiert, davon gehe ich aus – im Jahr 2005, und daran ist über Jahre gearbeitet worden, hat es die Analyse bei uns im Hause
gegeben. Und nicht umsonst ist das EEG auch an die Biomasse angepasst worden, und zwar unter Rot-Grün.
Da habt ihr noch gegen das EEG gekämpft, dass die Heide wackelt. Da habt ihr das ganze Prinzip damals schon nicht verstanden, was die CDU anbetrifft.
Und deswegen, glaube ich auch, war es richtig, dass wir ein Bioenergiekonzept 2006 vorgelegt haben. Schon damals haben wir betont,
dass es in der Energie- und Umweltpolitik nicht um irgendwelche Zahlenbeispiele geht, sondern darum, unseren nachfolgenden Generationen eine intakte Landschaft und eine nachhaltige Energieversorgung zu sichern.
In den Jahren 2007 und 2008 wurde die Novelle der Erneuerbaren Energien, und zwar im Rahmen des Bundesgesetzgebungsverfahrens, auf den Weg gebracht, die im Übrigen jetzt auch wieder zu heftigen Diskussionen führt. Die Landesregierung und wir als Haus haben damals auch die Verhandlungen in die Richtung geführt, dass die Rahmenbedingungen für die energetische Nutzung von Biomasse deutlich verbessert wurden. Ich will mich auch ausdrücklich darauf konzentrieren, ich habe das immer betont. Im Übrigen ist auch der Beschluss in Jena auf der Grundlage des Antrages des Landes Mecklenburg-Vorpommern entstanden. Und auch was die Forschung und Entwicklung anbetrifft, habe ich die Bundesministerin und Horst Seehofer – seinerzeit als Bundesminister – immer wieder aufgefordert, gerade im Bereich der Forschung und Entwicklung mehr zu tun.
Denn es geht nicht allein um den Mais, es geht vor allen Dingen auch um ungenutzte Kapazitäten,
ob das Paludikulturen sind, ob das die Zuckerrübe ist, ob das schnell wachsende Hölzer sind. Dazu haben wir gestern gerade die Grundlagen geschaffen. Aber es geht natürlich auch um die Fragen:
Was ist mit dem Getreidestroh?
Was ist mit Rapsstroh?
Was ist mit dem Raps insgesamt?
Was ist mit Einweißpflanzen, die zurzeit in der Forschung und Entwicklung in Deutschland, Europa und der Welt überhaupt nicht im Fokus der Forschung und Entwicklung sind?
Hier halte ich den Ansatz für dringend notwendig. Das habe ich im Übrigen auch im Rahmen der Diskussion um die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe deutlich gemacht. Und ich erwarte auch von der Wissenschaft und Forschung in diesem Lande ausdrücklich, dass man sich stärker in diesem Bereich engagiert.
Ich halte das für zwingend notwendig. Wenn wir wissen, dass wir über 60 Millionen Euro in der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe haben und MecklenburgVorpommern nun auch über die Fakultät in Rostock endlich 2 Millionen Euro dabei abfasst, dann ist das ein erster Schritt, das kann bei Weitem nicht ausreichen. Und ich halte es schon für richtig und für notwendig – auch das geht im Übrigen aus dem Konzept der SPD-Landtagsfraktion hervor –, dass gerade auch die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien und insbesondere der Biomasse weiter verstärkt werden muss.
Gleiches gilt natürlich auch für die Veredlung. Und da brauchen wir auch den Konsens in der Gesellschaft zu Wirtschaftsdüngern aus den tierhaltenden Unternehmen. Auch da nehme ich zur Kenntnis, dass, wenn es denn um den Bau einer Anlage geht, bestimmte Leute – und dazu gehören auch einige von Ihren Kollegen oder Kolleginnen, Herr Holter –
dann sofort die Diskussion beginnen.
Jawohl, es sind auch Sozialdemokraten dabei, und da müssen wir uns einbringen. Und deswegen heißt es für mich, die Teilhabe bei der Bioenergie, die Teilhabe der Bevölkerung insgesamt weiter zu verstärken und auch innerhalb der Region zu Stoffkreisläufen zu kommen, an denen die Menschen insgesamt teilhaben können.
In Dorf Mecklenburg haben wir eine Anlage abgelehnt – aus meiner Sicht zu Recht –,
weil der Stoff-Masse-Strom in der Region nicht gesich ert war. Ich halte es für absolut richtig, dass das so gemacht worden ist, denn die Landwirte waren nicht bereit, an diesen Unternehmer – vielleicht kennen Sie ihn, ich kenne ihn nicht, will ich auch gar nicht kennenlernen – …
Hier ging es nur um Gewinnmaximierung und nicht um einen Stoffkreislauf, den wir uns wünschen.
Und ich glaube, bei der Nutzung – und auch das wird im Rahmen der EEG-Novelle, die vor uns steht, die in Kürze vorgelegt wird – geht es selbstverständlich auch um Produkte der Landschaftspflege. Es wird im Übrigen auch um eiweißhaltige, nicht nur Futterpflanzen, auch andere Produkte, die eiweißhaltig oder fetthaltig sind, gehen, um hier die Rohstoffe in der Bundesrepublik Deutschland besser zu nutzen, um Effizienzgewinne und letzten Endes auch eine ökologische und ökonomische Gesamtbewertung vorzunehmen.
Ich glaube aber auch, dass die Wissenschaft und Forschung gut ist, und da will ich Greifswald ganz bewusst ansprechen. Das, was in Greifswald zurzeit mit den Paludikulturen läuft und vor allen Dingen auch mit den schnell wachsenden Hölzern, ist wirklich sehr, sehr gut. Im Übrigen ist es auch ein Beitrag zum Klimaschutz, um ausdrücklich Teile der Moorschutzstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Grundlage hier
für ist insbesondere der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit, der in den Vordergrund gestellt werden muss.
Seit Anfang 2009 stellt im Übrigen auch unser Haus das Bioenergie-Coaching zur Verfügung. Das erfüllt mich schon mit Freude. Es sind ja auch eine ganze Reihe von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der einzelnen Fraktionen – der demokratischen – dabei. Und wenn ich mir überlege, wir haben über 110 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die die Entscheidung getroffen haben, zu einer energieautarken Gemeinde zu werden, so etwas gibt es in ganz Deutschland, in ganz Europa, in der ganzen Welt nicht. Und hier setzen wir weiter an. Ich glaube, dass die Strategie auch mit der Staatskanzlei, mit dem Ministerpräsidenten abgestimmt ist,
dass wir hier Mittel hineinstecken – Steuergeld –, nämlich 380.000 Euro sind allein in den Jahren 2009 bis 2011 in dieses Projekt hineingegangen.
Wir sind jetzt dabei, ganz dezidiert diese Dinge weiter umzusetzen in den Planungen. Es geht also nicht allein um die Biomasse dabei, Herr Professor Tack, sondern es geht auch um Wind, es geht auch um Solar, es geht um die Erdwärme, und es geht selbstverständlich auch insgesamt um die Frage,
ein gesamtes Energiekonzept in den Dörfern und Gemeinden so auszurichten, dass der Energiemix der erneuerbaren Energien zu einer wirklichen Stoffkreislaufkette und natürlich auch Technologiekette führt. Und dies führt im Übrigen dann auch – aus meiner Sicht jedenfalls – dazu, dass die Anerkennung der Landwirtschaft, der Landnutzung damit in der Bevölkerung steigen wird und wir in eine andere Diskussion zur Landwirtschaft treten werden oder sich damit auch die Teller-oder-TankDiskussion relativeren wird.
Ich kann uns nur gemeinsam bitten und auffordern, sich diesen Aktivitäten anzuschließen und dieses auch weiter zu unterstützen. Ich habe oder wir haben im Übrigen für den Haushaltsplanentwurf 2012/2013 selbstverständlich auch hier Mittel eingeplant, um das Energie-Choaching und die Umsetzung der Projekte in die Tat finanziell zu begleiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nun ein gutes halbes Jahr her, als es um die Diskussion der guten fachlichen Praxis ging.
Und ich bin auch der Auffassung, da sind wir uns einig, dass wir keine Vermaisung oder keine Maiswüsten in Mecklenburg-Vorpommern wollen.
Ausdrücklich sage ich das. Wir wollen eine angepasste Fruchtfolge, die ausdrücklich auf Energie mit ausgerichtet wird. Auch das habe ich der Bundesministerin jetzt zum wiederholten Male schriftlich mitgeteilt, dass wir endlich auf wissenschaftlich basierter Grundlage Energiefruchtfolgen in der Forschung und Entwicklung dringend benötigen. Und es ist mir auch mitgeteilt worden, dass die Fachagentur jetzt in Projekte dort eingebunden wird und das Land an diesen Projekten beteiligt wird.
Im Übrigen ist die Landesforschung – das weiß auch Professor Tack – in diesem Prozess auch aktiv. Und wenn ein Professor mit 80 Jahren sich dieses Themas weiter
annehmen muss, dann finde ich es auch bezeichnend. Ich wünsche mir sehr, dass die Universitäten und Hochschulen sich des Themas verstärkt annehmen.
Besondere Vorgaben für die Energiebiomasseproduktion und für den Anbau von Biomais sind aus meiner Sicht nicht sachgerecht. Hier müssen wir sehr genau aufpassen. Die Diskussion über die gesellschaftliche Akzeptanz der landwirtschaftlichen Produktion auf den Energiepflanzenanbau einzuengen, wäre angesichts der notwendigen Energiewende aus meiner Sicht viel zu kurz gesprungen. Man würde damit die komplexen Zusammenhänge zwischen Lebens-, aber auch Futtermittelproduktion, des energieversorgenden Naturschutzes und dessen Bezahlbarkeit – auch davon war heute schon die Rede – ausdrücklich verkennen. Wir brauchen hier ein Gesamtkonzept. Die Landesregierung hat mit dem Konzept „Energieland 2020“ und natürlich mit dem Aktionsplan Klimaschutz und den Bioenergiedörfern, glaube ich, einen richtigen Weg aufgezeigt. Ich glaube auch, dass klar wird, wir befinden uns jetzt hier in einem sehr dynamischen Prozess, und wir müssen auch sehr genau auf das aufpassen, was hier in Richtung von Anlagen oder Anreizkomponenten passiert.
Und wenn Sie sich, Herr Professor Tack, den Erfahrungsbericht zum EEG – zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz – anschauen, dann sind da Haken und Ösen drin. Wenn die Bundesregierung – auch das sage ich in Richtung der CDU – meint, man will hier nur noch Anlagen im Biomassebereich von 20 Megawatt, ich betone das,
fördern und unterstützen,
dann halte ich das wieder für einen Irrweg. Ich sage das ganz bewusst und ganz klar: Das ist ein Irrweg.
Und deswegen sagen wir …
Wir waren bei 1.500. Man kann vielleicht auch noch über eine kleine Anhebung reden, nämlich zu schauen, wie der Energiebedarf – nehmen wir mal eine etwas größere Stadt wie Hagenow –, …
Genau.
… wo wir bei 2 oder vielleicht auch bei 5 Megawatt liegen, was die Biomasse im Mix mit anderen Energieformen angeht. Aber über 20 Megawatt zu reden,
dann reden wir wieder über Güstrow,
und solche Anlagen wie in Güstrow wollen wir in diesem Land nicht.
Ich betone das noch mal.
Ich bin auch gerade in Güstrow gewesen und habe mich mit NAWARO intensiv auch im Beisein der Bundesministerin über die Zukunft von NAWARO unterhalten. Mir hat NAWARO im Übrigen zuversichert oder
klar erklärt, dass sie in der Zukunft solche Anlagen wie in Güstrow nicht mehr bauen wird.
Das sind keine Zukunftsanlagen. Ich sage das ganz bewusst. Auch deshalb ist es aus meiner Sicht an der Zeit, sich über den Gesamtkomplex natürlich weiter Gedanken zu machen. Und für mich ist eins klar – ich will das dann zusammenfassen:
Erstens. Die Sicherung der Lebensmittelproduktion hat in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor bei den landwirtschaftlichen Produkten allerhöchste Priorität.
Zweitens. Voraussetzung für eine Energiewende hin zu den erneuerbaren Energien sind natürlich das Sparen und auf der anderen Seite die Steigerung der Effizienz.
Drittens. Mecklenburg-Vorpommern besitzt noch erhebliche Potenziale zum Ausbau der Bioenergieprodukte, ohne tatsächlich Aspekte der Nachhaltigkeit zu vernachlässigen.
Ich kann nur resümieren, dass sich die vorgelegten Vorstellungen bei uns tatsächlich auch in der Umsetzung befinden, und ich hoffe, dass wir da auch in den nächsten Jahren zur Wertschöpfung in erheblichem Umfang beitragen werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin natürlich dankbar für das Lob, Herr Vorsitzender, an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn letzten Endes geht es um einen erheblichen Flächenan
teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wir reden über 540.000 Hektar Landeswald innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern, also 23 Prozent der Landesfläche des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Welches Fachgesetz hat so eine breite Wirkung in der Fläche? Es gibt kein zweites. Diese Fläche ist, ich glaube, das ist auch schon deutlich geworden, sowohl Wirtschaftsraum, der Wald nämlich als Wirtschaftsfaktor. Er ist auf der anderen Seite Erholungsraum. Jeder hat den freien Zugang in die Wälder des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Und er ist natürlich auch Naturschutzraum, hat also Schutzfunktion. Dieses vereint dieses Landesgesetz in einer Form.
Ich glaube auch, dass wir feststellen können, dass wir in der Landesforst – auch vor dem Hintergrund, dass die Energiewende in diesem Bundesland schon lange eingeleitet worden ist – immerhin in diesem Land 1,7 Milliarden Euro Umsatz machen mit den Forsten und den nachfolgenden Gewerken und immerhin 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beschäftigung in diesem Sektor finden.
Und es ist klar, der Wald schützt neben dem, was ich eben schon angedeutet habe, das Klima, er reguliert den Wasserhaushalt. Auf der anderen Seite ist er der artenreichste Lebensraum, den wir auf dieser Erde insgesamt haben, und das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Ich frage Sie auch alle in dieser Runde: Welches Landesgesetz hat eine noch größere Bedeutung für die Menschen in diesem Bundesland? Ich sage ausdrücklich, ich glaube, keins.
Das jetzige Landeswaldgesetz stammt aus dem Jahr 1993 und es wurde nur geringfügig in den letzten Jahren geändert. Die nun vorgelegte Novelle wird zu zahlreichen Änderungen führen, die den Waldbe sitzer insgesamt entlasten und dennoch, auch das ist mir außerordentlich wichtig, den Schutz der Waldfunktion auch deutlich verbessert. Alle Änderungen wurden ausführlich im Agrar- und im Bildungsausschuss diskutiert. Das Landeswaldgesetz hat insofern auch eine hochgradig wichtige forstpolitische Funktion. Es soll nämlich zum einen den Ausgleich zwischen den Interessen der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und den unterschiedlichsten Wünschen der Öffentlichkeit ermöglichen. Ich habe mich daher gefreut, dass der Inhalt dieses Gesetzes auch so breit in der Gesellschaft und in diesem Hohen Hause diskutiert wurde. Lassen Sie mich das auch anhand einiger Beispiele machen:
45.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer tragen für ihren Wald in Mecklenburg-Vorpommern Verantwortung. Wie das aus Umfragen der Landesregierung und auch unseres Hauses hervorgeht, identifizieren sich die Menschen in unserem Bundesland sehr mit dem Wald. Das Waldgesetz sichert, dass die zukunftsfähige ordnungsgemäße Forstwirtschaft ohne Genehmigungszwänge auskommt. Ja, wir haben entbürokratisiert. Auch das ist mir wichtig, deutlich zu machen.
Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die bisher ihr Forsteinrichtungswerk als eine zehnjährige Wirtschaftsplanung vorlegen mussten, ist das in Zukunft so nicht mehr notwendig. Das ist nicht mehr durch die Forstbehörden zu genehmigen. Auch die Teilungsgenehmigung für kleinere Flurstücken soll künftig entfallen.
Dass der Waldbesitz in Mecklenburg-Vorpommern im Übrigen unterschiedlich strukturiert ist, ist wohl vielen von Ihnen auch bekannt. Etwa 40 Prozent gehören dem
Land Mecklenburg-Vorpommern und damit den Menschen in unserem Bundesland. Die gleiche Fläche ist dann noch mal in privatem oder auch im Besitz des Bundes. Die Kommunen und sonstige bundeseigene Flächen machen jeweils um die 10 Prozent aus. Das heißt, die Vielfalt der Eigentumsformen und der Betriebsgrößen ist ein Reichtum des Landes. Und auch das wollen wir weiterhin unterstützen.
Das Waldgesetz soll natürlich nicht die Vielfalt unserer Wälder einschränken. Es schafft jedoch verlässliche Rahmenbedingungen sowohl für die Waldwirtschaft, aber auch für die am und mit dem Wald existierenden Wirtschaftsformen, aber auch die Schutzfunktion und setzt damit natürlich den Erfolg dieses Waldgesetzes aus den letzten Jahren weiter fort.
Der Waldbesitzer hat damit auch in der Zukunft den Rechtsanspruch auf eine kostenlose behördliche Information. Auch das ist mir wichtig. Diese Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe, sie ersetzt jedoch nicht die qualifizierte Betriebsleitung in den Forstwirtschaftsbetrieben. Hier trägt jeder Waldbesitzer eigene Verantwortung und viele Dienstleister bieten zeitgemäße Beförsterungsverträge an zum Schutz des Waldes.
Nun stellt man sich die Frage: Ist der Schutz des Waldes aufgrund der Deregulierung eigentlich gefährdet? Die ganz klare Antwort ist: Nein, das Gegenteil ist der Fall. Verschiedene Kriterien zur Prüfung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft sollen neu eingeführt und damit auch untersetzt werden. So sollen die Entwässerung der Wälder und die Schutzaspekte der Natura-2000-Gebiete berücksichtigt werden.
Wir haben in den letzten Jahren mehrfach feststellen müssen, dass Waldeigentümer im Küstenschutzwald, zum Beispiel auf Rügen oder auf der Insel Usedom, die Genehmigungsfreiheit für Kahlhiebe missbraucht haben bis zu zwei Hektar und damit in den Küstenschutzwald eingegriffen haben, um damit die Sicht auf das Meer zu ermöglichen. Das wird es in der Zukunft nicht mehr geben. Der Küstenschutzwald ist damit unter einen besonderen Schutz in Mecklenburg-Vorpommern gestellt worden und der Missbrauch von Küstenschutzwäldern wird in der Zukunft verhindert.
Der Gesetzentwurf schließt im Übrigen die Regelungslücke und setzt einen Standard, der auch die Einzelbaumentnahme und deren Nutzung ermöglicht, aber Kahlhiebe wird es im Küstenschutzwald nicht geben, sie sind damit ganz klar unterbunden.
Eine weitere Ergänzung dieses Gesetzes sichert im Übrigen den Wald vor Raubbau. Auch das haben wir in den letzten Jahren immer wieder zur Kenntnis genommen, dass ein Mindestschlussgrad von 0,7 für hiebunreife Bestände eingeführt wird. Das heißt, es können keine Raubbaumaßnahmen in den Wäldern mehr vorgenommen werden. Für mich ist das schon lange eine fachliche Selbstverständlichkeit. Trotzdem hat es solche Verfahren immer wieder gegeben und wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass nicht jeder Waldbesitzer Eigentumsbewusstsein in sich trägt. Einzelne Eigentümer nutzen kurzfristig viel zu viel an Holz in unseren Wäldern und verkaufen dann den kläglichen Rest an andere Eigentümer. Dieses Verfahren erinnert mich an Dritte-WeltStaaten. Ich bin froh, dass auch diese Form des Raubbaus mit der Neuregelung erfolgreich bekämpft werden konnte und damit auch ein Schlussstrich unter diese Nutzungsform gesetzt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist auch wichtig, dass von den 671.000 Hektar FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten des Landes 220.000 im Wald sind, das heißt, es sind 41 Prozent des Waldes im Rahmen von Natura-2000-Gebieten in MecklenburgVorpommern geschützt. Ich sehe hier ebenfalls eine ganz besondere Verantwortung des Landes gegenüber den Waldbesitzern. Der Gesetzentwurf führt hier auch zu einer geänderten behördlichen Zuständigkeit. In der Zukunft wird alles, was den Wald anbetrifft, durch die Forstbehörde umgesetzt und wir haben keine Trennung mehr zwischen Naturschutz und Forstverwaltung. Auch das halte ich für eine ganz elementar wichtige Aufgabe. Das heißt, eine geteilte Zuständigkeit wird es in der Form nicht mehr geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube aber auch, dass Mecklenburg-Vorpommern – weil ich mich freue, dass auch der Landesjagdverband vertreten ist –, was die Diskussion von Wald und Wild anbetrifft, nach wie vor klar auf eine Gemeinsamkeit dieses Projektes setzt. Und auch hier sind Maßnahmen, insbesondere was das Schwarzwildgatter anbetrifft, durch das Waldgesetz dann in der Umsetzung vorgesehen.
Forstpolitik, meine Damen und Herren, damit komme ich auch zum Schluss, ist Meinungsstreit und Ausgleich. Ich habe in den vergangenen Jahren großen Wert auf Transparenz und Einbeziehung verschiedener Interessengruppen gelegt. Ich glaube, das ist auch das Ergebnis, warum wir hier einen ziemlich kompromissbereiten Entwurf vorgelegt haben. Ich habe nämlich den runden Tisch „Wald“ als ein Instrument eingeführt, der sich absolut bewährt hat. Deshalb ist mir die Schaffung, und auch das ist gesetzlich fixiert und einmalig in Mecklenburg-Vorpommern, eines Waldforums so wichtig. Dieses Gremium soll dem Wettstreit der Interessen um den Wald dienen mit dem Ziel, ein Landeswaldprogramm zu erarbeiten, um Vorschläge für die Aufrichtung der Forstpolitik zu unterbreiten. Forstpolitik lebt nun mal von Beteiligung.
Ich darf daher die Interessenvertreter schon jetzt auffordern, an diesem Waldforum teilzunehmen. Wenn Partizipation, Transparenz und Bereitschaft zur Kompromissfindung zusammentreffen, wird das Waldforum ein Beispiel für eine enge Verzahnung von Politik und Bürgergesellschaft dokumentieren. Vielleicht begründen wir so auch einen Weg, der für andere Politikfelder Vorbild sein könnte. Ich bin jedenfalls sicher, dass Vorschläge von den Menschen, die sich intensiv mit den verschiedenen Funktionen des Waldes beschäftigten, auch hier im Landtag ein offenes Gehör finden werden.
Ein Aspekt, der mir ganz besonders wichtig ist...
Frau Schwebs, ich weiß nicht, warum Sie jetzt laufend dazwischenreden.
Ja, ich höre das hier vorne. Das kriegen die Kolleginnen und Kollegen da hinten gar nicht mit.
Ich kann es im Übrigen auch nicht verstehen, sonst wäre ich schon darauf eingegangen.
Ihre Rolle in dieser Frage, die können Sie nachher noch einmal zum Ausdruck bringen.
Wissen Sie, was Sie hier loslassen, darüber brauchen wir uns gar nicht zu unterhalten.
Ihre Stunden sind hoffentlich sowieso gezählt,
jedenfalls in diesem Hohen Hause.
Ein Aspekt ist noch einmal ausdrücklich wichtig: Wenn wir junge Menschen nicht an das Ökosystem dieser Erde heranführen, müssen wir uns nicht wundern, warum wir bestimmte Situationen zu verzeichnen haben. Ich habe gerade am Montag ein Jugendwaldheim, das wir im Landesbesitz haben, der Öffentlichkeit und den Kindern übergeben.
Ich glaube, wenn man sich dieses Jugendwaldheim anschaut, mit welchem Engagement unsere Waldpädagoginnen und -pädagogen dort arbeiten und mit welchem Interesse tatsächlich die jungen Menschen dort den Erlebnisraum Wald aufnehmen, dann ist das ein Beispiel dafür, wie wir gerade junge Menschen im Kindergartenalter, aber auch in den Grundschulen für das Ökosystem Mecklenburg-Vorpommern und ihre Heimat begeistern können.
Allein im letzten Jahr sind über 6.000 Kinder in den Waldschulheimen in Mecklenburg-Vorpommern gewesen und haben damit einen direkten Bezug zum Wald, zum Ökosystem bekundet und bekommen. Ich glaube, dass man auch anerkennen darf, dass gerade in diesen Einrichtungen und in den Forstämtern speziell im letzten Jahr über 23.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Führungen diese Dinge aufgenommen haben und wir damit auch einen wichtigen Beitrag geleistet haben.
Es ist so: Wenn man sich anschaut, was unsere Forstanstalt in den letzten Jahren auf den Weg gebracht hat – hier kann ich mich nur an Sie alle in dem Hohen Hause wenden –, dann ist die Landesforstverwaltung mit der Landesforstanstalt mit ihrer über 300-jährigen Entwicklung, glaube ich, auf einem sehr, sehr guten Weg. Das Engagement unserer Forstleute wird draußen in der Fläche hochgradig anerkannt und die Stimmung unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist gut. Hier hat es schon Zeiten gegeben mit Entlassungen und anderen Fragestellungen. Ich glaube, wir sind mit der Forst in diesem Bundesland wirklich auf einem guten Weg. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Tack! Zwischen den von Ihnen genannten Strategien und dem, was wir in den letzten Jahren zum Ausdruck gebracht haben, gibt es keinen Widerspruch. Ich habe mich mit Sachsen-Anhalt – wie Sie wissen, gerade in den letzten 14 Tagen – an die Bundesregierung gewandt mit der Bitte zur Übernahme der BVVG-Flächen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Ich bedauere sehr, dass Brandenburg, dass Sachsen, aber auch Thüringen diesem Anliegen nicht gefolgt sind.
Ziel ist es ganz klar, für die landwirtschaftlichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern betriebswirtschaftliche Sicherheit zu erzielen. Und unser Ziel ist es nach wie vor, die Flächen der BVVG in die Trägerschaft des Landes beziehungsweise der Landgesellschaft zu übernehmen. Ob und inwieweit es dann für Investitionen sinnvoll und notwendig ist, gewisse Teile zu privatisieren, zu verkaufen, um Investitionen zu gewährleisten, dürfte auch aus Ihrer Sicht keinen Widerspruch darstellen.
Im Lande gilt der Landtagsbeschluss, dass Flächen, die dem Land Mecklenburg-Vorpommern gehören, grundsätzlich nur langfristig verpachtet werden. Und damit ist klar, dass es hier und insbesondere nur für die hier wirtschaftenden Betriebe dann zu Verpachtungen oder gegebenenfalls zu Einzelverkäufen kommen wird und damit eine Beschränkung auch des Erwerberkreises oder das Pachtbegehren durchgesetzt werden kann.
Herr Tack, wir haben seit Jahren – und das wissen Sie auch – versucht, mit dem Bund, der Bundesregierung über die Übernahme der Flächen zu verhandeln. Inwieweit dann auch anteilig Personal mit zu übernehmen ist, bleibt den weiteren Verhandlungen vorbehalten.
Mein Ziel ist es ja, zunächst noch mal mit der Bundesregierung ins Gespräch zu kommen. Und ich hoffe, dass der Bundesfinanzminister jetzt erkennt – auch vor dem Hintergrund der Gesetze, die die Bundesregierung gerade beschlossen hat, nämlich nicht selbst wirtschaftenden Alteigentümern einen Vorrang einzuräumen –, dass damit die agrarstrukturelle Situation in den neuen Bundesländern stark beeinträchtig wird. Und ich hoffe, dass wir möglichst schnell zu Verhandlungen kommen mit dem Ziel, die BVVG-Flächen in das Land Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen.
Sehr geehrte Frau Reese! Wir haben ja entschieden, dass wir die sogenannte Entkoppelung jetzt vornehmen werden, das heißt, für die Landesregierung stehen der Hochwasserschutz und der Küstenschutz für den Inselnorden, auch der Insel Usedom, im Vordergrund. Das heißt unterm Strich, dass wir mit den Hochwasserschutzmaßnahmen im Jahr 2013 beginnen werden.
Im Übrigen hat es ja seit 1994 immer wieder auch diese Diskussionen vor Ort gegeben und ich glaube, dass es eine gute Entscheidung ist, dass insbesondere für die Menschen dann der hochwertige Schutz vorgenommen wird. In diesem Projekt Hochwasserschutz und Küstenschutz ist die Infrastruktur nicht enthalten, weil sie dann auf hohem Niveau gewährleistet wird und dazu keine zusätzlichen Infrastrukturmaßnahmen notwendig sind.
Also dieses gesamte Verfahren, was den sogenannten Kompensationsflächenpool Cämmerer See anbetrifft, bleibt einem zu erwartenden Planfeststellungsverfah ren vorbehalten. Dieses Verfahren ist rechtsstaatlich durchzuführen und unterm Strich ist das Ergebnis dann abzuwarten.
Technisch ist das heute zum Glück alles kein Problem.
Diesen Aufwand gilt es dann tatsächlich auch zu ermitteln, wenn das Planfeststellungsverfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist.
Herr Kreher, ich glaube, Sie haben …
Herr Präsident, Entschuldigung. Aber wenn man das Thema sehr ernsthaft bearbeiten will, Herr Kreher, dann will ich Ihnen folgende Stichworte mit auf den Weg geben: Das Grundproblem der Herrenhäuser und Güter ist 1990 entstanden.
Das Grundübel in der Entwicklung liegt darin, und das müssten Sie eigentlich wissen, wer dafür die Verantwortung getragen hat, nämlich die damalige Bundesregierung in der Frage, wie wird denn die Privatisierung des ehemals volkseigenen Grund und Bodens und der dazugehörigen Liegenschaften vorgenommen.
Und es ist doch eindeutig, Herr Kreher, dass Ihre Parteikollegen, ich könnte jetzt die Namen alle aufzählen, sich insbesondere für die ganz schnelle Privatisierung des Bodens ausgesprochen haben, getrennt von den Ensembles. Darin liegt doch der Kern.
Und der Redeschwall, den Sie hier – Entschuldigung, Herr Vizepräsident – loslassen, greift an den verkehrten Symptomen an. Das Grundproblem ist, wie ist das Eigentum der Güter und Herrenhäuser und der darum liegenden Liegenschaften mal entstanden? Da gibt es heute noch einen Tagesordnungspunkt. Wie und wodurch ist es entstanden? Und dann, nach 1990, wie hat denn deren Privatisierung stattgefunden? Und die moderne Landwirtschaft hat es auch zum Teil in den Gütern vor dem Zweiten Weltkrieg gegeben. Jawohl, aber damit war die Nutzung dieser Liegenschaften im landwirtschaftlichen Sinne verbunden.
Ihre damalige FDP und auch bestimmte Vorsitzende haben maßgeblich dazu beigetragen, dass Grund und Boden um die Güter und Herrenhäuser herum getrennt privatisiert wurden. Das ist das Grundproblem.
Und dann werde ich Ihnen zu Ihrem Geschwätz Folgendes sagen.
Ich kann Ihnen hier Folgendes mitteilen:
Zwischen 2006 und 2010 sind allein durch das Ministerium,
dem ich vorstehe, zu über 60 Maßnahmen im Rahmen von multifunktionellen Einrichtungen, von denen Sie reden, Unterstützungen gefordert worden.