Protokoll der Sitzung vom 27.01.2011

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 114. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich ganz herzlich unserer Kollegin Ute Schildt zu ihrem heutigen Geburtstag gratulieren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Gratulationen)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits in der gestrigen Sitzung angekündigt, hat die Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4115 einen Antrag zum Thema „Ländliche Regionen nicht weiter schwächen – Auszahlungserlass zum Kommunalen Finanzausgleich korrigieren“ vorgelegt. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender Roolf.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen! Die Dringlichkeit ist dadurch gegeben, dass es eine Veränderung in dem Verteilungsschlüssel der Zuweisungen für das FAG an den kommunalen Bereich gibt. Es gibt sehr widersprüchliche Aussagen, sehr große Verunsicherung. Wir wissen, dass am 31. das Ministerium mit den betroffenen Landkreisen und auch mit dem Landesfachausschuss darüber debattiert.

Es ist dringlich notwendig, dass wir das hier im Landtag heute auf diese Tagesordnung setzen, weil es sowohl bei den Aufgabenträgern als auch bei den Durchführenden ein sehr hohes Maß an Verunsicherung gibt. Deshalb beantragen wir, diesen Tagesordnungspunkt hier heute auf die Tagesordnung zu setzen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Peter Ritter, DIE LINKE: Da gibts weniger Geld.)

Vielen Dank, Herr Roolf.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage einstimmig beschlossen.

Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der heutigen Sitzung behandeln? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Keine unbefristete Lagerung radioaktiver Stoffe im Zwischenlager Nord (ZLN) bei Lubmin“ vorgelegt, der auf Drucksache 5/4120 verteilt wird. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert wer

den soll, nach Verteilung an die Mitglieder des Landtages sowie einer angemessenen Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 16 aufrufen. Ich werde dann das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über deren Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/4093 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/4093 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und bitte den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Frage 2 zu stellen.

Herr Minister!

2. Inwieweit verfolgt die Landesregierung das Vorhaben, die Zahl ihrer Kontrolleure im Lebensmittelsektor aufzustocken, und, wenn ja, in welcher Größenordnung soll dies geschehen?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Pflicht zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit obliegt grundsätzlich den Lebensmittelunternehmen. Das habe ich ja auch gestern in meinen Reden deutlich gemacht. Und im Übrigen sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Überwachung der Lebensmittelunternehmen zuständig.

Zusatzfrage: Welche konkreten Befugnisse haben die bereits jetzt sich im Einsatz befindlichen Kontrolleure?

Wir haben ja mit dem Bund und den Ländern einen klaren Rahmenplan, wonach nach risikobewerteten Grundlagen die Unternehmen überprüft werden, und im Übrigen gilt das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland. Darin sind alle Befugnisse klar geregelt.

Zusatzfrage: Wie viel konkrete Verdachtsfälle auf Beimischung von Giften in Futtermitteln sind in den letzten zwölf Monaten Ihnen bekannt geworden?

Ich habe ja der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass wir eine strikte Kontrolle insbesondere der Futtermittelüberwachung, aber selbstverständlich auch gerade in der Lebensmittelüberwachung vorgenommen haben. Und ich kann Ihnen hier und heute zu diesem Zeitpunkt deutlich sagen, dass insbesondere das Thema Dioxin in unseren Mischfutterwerken und in den Betrieben der Landwirtschaft und der Lebensmittelwirtschaft mit 67 Kontrollen unterlegt worden ist, und es hat keine Überschreitung der Grenzwerte gegeben.

Danke schön, Herr Minister.

Vielen Dank, Herr Minister Backhaus.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und bitte den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Herr Minister!

3. Welchen Sachstand hat die Landesregierung im Hinblick auf die Fertigstellung der geplanten Ortsumgehung Mirow?

Herr Abgeordneter Müller, für den Südabschnitt von der B 198 West bis zur L 25 wurde ein EU-weites Vergabeverfahren für die weitere Planung durchgeführt. Der Zuschlag konnte in der vergangenen Woche erteilt werden und für die weitere Planung des Festabschnittes läuft gegenwärtig das EUVergabeverfahren. Der Auftrag wird in den kommenden Monaten vergeben.

Nach Abschluss der Planung steht dann die Erteilung des Gesehenvermerks durch den Bund an und anschließend wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass wir 2013 mit dem Bau beginnen.

Zusatzfrage: Welche ausführenden Bauunternehmen sind nach dieser europaweiten Ausschreibung mit dem Bau Ortsumgehung Mirow beauftragt worden?

Hierüber kann ich Ihnen an dieser Stelle keine Auskunft geben.

Zweite Zusatzfrage: Ist die Finanzierung dieses Bauprojektes gesichert?

Das ist abhängig davon, dass der Bund den Gesehenvermerk erteilt. Das ist nun mal das übliche Prozedere.

Meine zweite Frage:

4. Welche Schritte hat die Landesregierung für eine zügige Fertigstellung der Planungen und einen zügigen Baubeginn der Ortsumgehung Mirow unternommen?

Es wurden eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung, eine Umweltverträglichkeitsstudie sowie eine Variantenuntersuchung und -bewertung durchgeführt. Auch ein Raumordnungsverfahren wird durchgeführt und die Linie durch das Verkehrsministerium dieses Landes nach Zustimmung durch das Bundesministerium für Verkehr bestätigt. Unser Ziel ist es, die weitere Planung, so, wie vorhin geschildert, zügig umzusetzen.

Eine Zusatzfrage: Warum verzögerte sich die Realisierung der Ortsumgehung, weshalb im Frühjahr 2010 bereits wütend Bürger gegen diese Verzögerung öffentlich protestierten?

Es gibt einen einfachen Fakt. Wir haben in 2007 und 2008 ein novelliertes Umweltrecht bekommen, das heißt, wir mussten die gesamten Linienplanungsunterlagen an das veränderte Umweltrecht anpassen. Deswegen gibt es diese Verzögerungen.

Eine zweite Zusatzfrage: Gibt es Klagen von Bürgern und Verbänden, die im Zusammenhang mit diesem Bau der Ortsumgehung stehen?

Diese Frage kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht beantworten, aber die Beantwortung würde ich Ihnen schriftlich zukommen lassen.

Ja, danke.

Vielen Dank, Herr Minister Schlotmann.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit und bitte den Abgeordneten Herrn Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 6 zu stellen.

Frau Ministerin!

6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das Ausmaß von Abrechnungsbetrügereien von Klinikärzten in Mecklenburg-Vorpommern, wie sie beispielsweise durch die Medien im Zusammenhang mit dem – und jetzt muss ich leider einen Einschub machen – mutmaßlichen Abrechnungsbetrug eines Klinikarztes in der Landeshauptstadt Schwerin bekannt wurden?

Herr Abgeordneter, hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Dann eine Zusatzfrage: In welchem Ausmaße werden denn auch durch die Landesregierung die Abrechnungen der entsprechenden Ärzte beziehungsweise die Ergebnisse vollzogen?

Das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern ist in die Abrechnung von Krankenhausleistungen nicht einbezogen. Diese findet direkt zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen statt.

Hinsichtlich des Abrechnungsbetruges, mutmaßlichen Abrechnungsbetruges bei Klinikärzten finden in Schwerin staatsanwaltschaftliche Ermittlungen statt. Und ich gehe davon aus, dass, wenn es tatsächlich Abrechnungsbetrug gegeben hat, die Staatsanwaltschaft ermittelt und entsprechende Konsequenzen zieht. Damit kennen Sie sich ja selbst gut aus, Herr Köster.