Michael Roolf

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und nachhaltig finanzieren – ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir unsere Arbeitsmarktpolitik unter das Motto „Fördern und fordern“ setzen sollten.
Wenn wir uns darüber einig sind, dass das unser Ziel ist, dann sind wir uns auch darüber einig, dass die Probleme derjenigen, die gern in den Arbeitsmarkt integriert und eingeführt werden wollen, immer individueller werden, immer einzelner auch auf die Biografien und auf die Lebensweise zu fokussieren sind, dass die Antworten, die wir haben müssen, auch immer individueller sein müssen und dass die Schablonen immer schlechter passen, sondern wir individuelle passgenaue Arbeitsmarktprogramme haben wollen.
Das, was Sie hier aber mit Ihrem Antrag machen, führt uns zu dem Ziel nicht hin, weil es ist auf der einen Seite – und das hat Frau Lück in ihrem Vortrag noch einmal gezeigt – eine Unterstellung in Richtung Arbeitgeber und auf der anderen Seite sind es Forderungen, die bei der Arbeitsmarktförderung völlig wirr und überhaupt nicht nachvollziehbar sind.
Ich will einfach mal beginnen bei den Forderungen, die Sie stellen, also bei Ihrem Punkt 2, dass Sie sagen, die Vermittlung in Niedriglohnbereiche ist auszuschließen. Wenn der Kollege Holter nachher noch spricht oder Frau Lück, dann sagen Sie mir bitte einmal genau, wann ist eigentlich ein Lohn im Niedriglohnbereich, ist er nach Ideologie bei 10 Euro, ist er bei 9,99 Euro ein Niedriglohn, wann ist ein Niedriglohn ein Niedriglohn, dass wir das vielleicht alle mal gemeinsam verstehen.
Und dann sind Sie bei der Thematik Ihres zweiten inhaltlichen Ansatzes, dass Sie sagen, wir nehmen eine Grenze von 10 Euro. Also meine Definition heißt, 9,99 Euro ist bei Ihnen ein Niedriglohn.
Dann sagen Sie, bei allen denjenigen, die unter 10 Euro sind, sollen keine Zuschüsse gezahlt werden und da soll nicht aktiv begleitet werden. Das heißt, das ist Ihr Ansatz, Ihr politischer Ansatz zu sagen, alle Tarifverträge, alle Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind im Prinzip im Niedriglohnbereich, die sich unter 9,99 Euro befinden, und die sind für Sie nicht akzeptabel.
Das, was Sie weiterhin dann aber auch sagen – und das hat Frau Lück gesagt, jetzt ist sie leider nicht mehr da, ach doch, da hinten ist sie –, bedrückt mich ein wenig, indem Sie hier das Bild malen und sagen, Arbeitgeber würden sich aus der Verantwortung flüchten, was die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung anbelangt.
Meinem Erkenntnisstand nach ist die Arbeitslosenversicherung immer noch paritätisch in der Finanzierung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich, mir wäre es am allerliebsten, wenn die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern alles, aber auch alles auszahlen, was sie als Bruttolohn bekommen, also auch den Arbeitgeberanteil, damit die Arbeitnehmer endlich am Ende des Tages noch einmal sehen,
wie viele Beiträge an das Sozialsystem abgeführt werden, denn es ist immer eine Zahl, die nicht greifbar ist, die nicht zu sehen ist.
Deshalb ist mein Wunsch, dass man das den Arbeitnehmern auszahlt, dann wissen sie genau, welcher Beitrag geleistet wird.
Dann ist da dieses Bild in Richtung M-V, Frau Lück, das tut mir natürlich als Vertreter des Handwerks besonders weh. Ich glaube, Herr Minister Seidel hat in den letzten zwei Jahren keine Debatte hier ausgenommen, in der er nicht darauf hingewiesen hat, dass gerade diejenigen, die das Rückgrat in Mecklenburg-Vorpommern bilden, nämlich die Handwerksunternehmen hier in diesem Land, es in den letzten zwei Jahren nicht gemacht haben, ihre Arbeitnehmer nicht auf die Straße gesetzt haben. Gerade dort ist der Beschäftigungsgrad so hoch geblieben in den letzten zwei Jahren. Das hätte ich mir auch von Ihnen mal gewünscht, eine Anerkennung der Arbeitgeber hier in Mecklenburg-Vorpommern. Das, was Sie machen, ist eine Vorverurteilung, und das bringt uns im Ergebnis nicht weiter.
Dann bin ich bei der Feststellung bei Ihrem Punkt 1.
Das ist eine Feststellung, keine Unterstellung.
Wenn Sie hier in Ihrem vierten Spiegelstrich von ungerechtfertigten Subventionierungen sprechen,
dann sollten Sie bitte auch eine ungerechtfertigte Subventionierung mit Ort und Datum nennen, denn ungerechtfertigte Subventionierungen will kein Demokrat.
Aber hier zu unterstellen, dass es gang und gäbe sei, auf Arbeitgeberseite …
Ungerechtfertigte Subventionierungen sind unredlich. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erinnern Sie sich noch an den 29.04.2009?
Damals hat die FDP-Fraktion einen Antrag in den Landtag eingebracht, der da lautet: „Mittelstandspaket für Mecklenburg-Vorpommern“. Und wenn Sie sich den Antrag – ich denke, Sie erinnern sich alle, denn Mittelstandspolitik ist für Sie ja eine Herzenssache –
anschauen, genau, dann sehen wir in unserem Antrag als eine der ersten Forderungen – ich wiederhole noch mal das Datum: 29.04.2009 – die Überarbeitung des Mittelstandsförderungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern.
Heute, fast zweieinhalb Jahre später, haben wir nicht nur diese Forderung unseres Antrages nicht erfüllt, sondern wir haben als Landtag, ich denke mal, oftmals über Mittelstand geredet, wir haben auch oftmals über Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern geredet, aber das, was wir als Bekenntnis für den Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Mittelstandsförderungsgesetz ablehnen hätten können, haben wir bisher nicht getan. Und deshalb haben wir als Fraktion Ihnen heute noch mal einen Entschließungsantrag vorgelegt, wo es uns sehr wichtig ist, nämlich genau das Bekenntnis, was bisher aus diesem Hause nach unserer Auffassung so nicht gekommen ist, nachzuholen, und zwar mit unseren Aktivitäten und mit unserem Engagement für den Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei haben wir Regierungsprogramme und Regierungsentscheidungen kritisch bewertet – ich nenne da nur das Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben auch Initiativen für die Kontrolle der Landesregierung und der Landesverwaltung in Gang gesetzt – ich denke da nur an unseren Antrag zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vom 18.06.2008 zur Verschwendung von För
dergeldern in Mecklenburg-Vorpommern. Und wir haben eigene Programme entwickelt – da denke ich an unser Mittelstandsförderungsgesetz vom 17.03.2011.
Zusammenfassend will ich sagen, wir haben mit unserer Arbeit Regierungsprogramme kritisch bewertet, wir haben Initiativen zur Kontrolle in Gang gesetzt und wir haben das Entscheidende, wir haben eigene Programme entwickelt. Und dem aufmerksamen Abgeordneten hier im Landtag wird auffallen, dass genau das, genau das die Kriterien unserer Landesverfassung sind, an denen Oppositionshandeln festgelegt wird. Denn im Artikel 26 unserer Landesverfassung im Absatz 2 wird uns genau dieses als Aufgabe auferlegt und genau dieses haben wir, denke ich mal, für den Mittelstand erreicht.
Und wenn ich dann, ich habe es gesagt, heute darum werbe, dass wir diesen Entschließungsantrag hier heute positiv verabschieden werden, dann mag man sagen, das haben wir doch schon alles 35-mal in irgendwelchen Redebeiträgen gemacht, ist doch völlig unstrittig, wozu brauchen wir das noch. Auch da haben wir es Ihnen ein Stückchen leichter gemacht und haben viele Attribute und Inhalte, die auch gerade aus Regierungshandeln in den letzten Monaten mit eingebracht worden sind, in unsere Entschließung einfließen lassen, sodass es Ihnen auch aus dem Grunde nicht schwerfallen dürfte, unserer Entschließung zuzustimmen.
Ich möchte Ihnen dann an dieser Stelle auch über unsere programmatische Ausrichtung und über das, was in unserem eigenen Programm zum Thema Mittelstand zu finden ist, noch einmal zwei, drei Punkte konkret ins Gedächtnis rufen.
Wer sich unser Engagement anschaut, wer sich womöglich auch mein persönliches Engagement anschaut, der wird im Paragrafen 1 unseres Gesetzes, was wir Ihnen eingereicht haben, ein klares Bekenntnis zum eigentümer- und inhabergeführten Unternehmen hier in Mecklenburg-Vorpommern finden und es ist uns und es ist mir sehr wichtig, dass das genau die Säulen sind, die unser Land tragen. Sie werden sehen, dass wir in unserer Initiative das Recht dieser Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Beschäftigten stärken wollten und auch versucht haben zu stärken, indem wir ihnen einen Rechtsschutz an die Seite gestellt haben.
Und wenn Sie sich weiterhin unsere Programmatik anschauen, dann werden Sie erkennen, dass wir das, was wir für den Mittelstand tun, nicht nur in belanglose Berichte, die wir alle fünf Jahre hier mal der Ordnung halber halten, einfließen lassen wollten, sondern in strukturierte Rechenschaftsberichte, die alle zwei Jahre zu halten sind, damit wir genau die Dinge, die sich permanent verändern und auch schnell verändern, damit wir die rechtzeitig erkennen, um eben auch rechtzeitig dann die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Das Bild des mittelständischen Unternehmers in MecklenburgVorpommern richtig darzustellen, war für uns als Liberale und auch für mich eine Herzenssache und ich will es an einem sehr guten Beispiel festmachen, wie schwierig sich unternehmerisches Handeln und auch unternehmerisches Denken in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Zeiträumen entwickelt hat.
Schauen Sie sich das Thema um die Unterstützung der Griechen einmal genau an. Da haben Sie auf der einen Seite die größten DAX-Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland, deren Vorstände mit Begeisterung alles unterstützen und alles begleiten, was an Geldfluss nach Griechenland notwendig ist,
um ihre Interessen an dieser Stelle auch gewährleistet zu sehen. Und sie haben 100 unternehmergeführte Unternehmen, wo die Unternehmerinnen und Unternehmer sehr klar und sehr deutlich sagen, wir, wir müssen sehr genau, sehr genau kritisch hinschauen, was passiert mit dem Geld, was passiert mit unseren Steuergeldern, was passiert mit dem Geld, was wir zur Verfügung stellen. Ich will Ihnen an diesem einen Beispiel wirklich einfach nur zeigen, dass unternehmerisches Handeln
vor allem durch Persönlichkeiten geprägt wird,
durch Menschen geprägt wird, die auch unternehmerische Verantwortung übernehmen.
Deshalb mein Werben für unseren Entschließungsantrag. Geben Sie sich heute einen Stoß oder einen Ruck. Ich glaube, es wäre womöglich der erste oder der zweite Antrag der FDP, dem Sie zustimmen würden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke mal, die Debatte über das Thema hat uns genau dahin geführt, was zu erwarten gewesen ist. Wenn wir an der Arbeit der Landesregierung Kritik geübt haben, was den Mittelstand anbelangt, ist uns gesagt worden, wir würden übertreiben. Wenn wir sie überprüft haben, dann hat man gesagt, mit dieser Überprüfung, mit dieser Art und Weise der Auseinandersetzung reden wir das Land schlecht. Und wenn wir eigene Anträge gestellt haben, meine Damen und Herren, dann kam von der Landesregierung: Haben wir schon lange gemacht, haben wir vor, werden wir demnächst vorlegen, brauchen wir nicht. Das sind die drei Kriterien, nach denen Sie unsere Arbeit hier begleitet haben.
Wenn Sie sich dann unseren Antrag anschauen, dann sind es wirklich genau die drei Punkte, die meine beiden Kollegen auch aus dem Wirtschaftsausschuss hier angesprochen haben, wo wir klare Antworten gegeben haben. Herr Schulte, na klar, Ladenöffnung. Wir Liberalen wollen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei entscheiden können, wann sie ihr Geschäft eröffnen. Und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben wir den Vorschlag gemacht, längere Betreuungszeiten in Kitas zu ermöglichen in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer war dagegen? Sie waren dagegen. Sie sagen hier heute, wir heldenhaften Sozialdemokraten werden jetzt auch den Kammern die Möglichkeit geben, dass sie im Wirtschaftsausschuss mit angehört werden. Herr Schulte, wir wollen öffentliche Sitzungen des Ausschusses hier im Landtag. Da muss keiner bitten und betteln, das ist unsere Vorstellung von parlamentarischer Demokratie.
Und dem Kollegen Waldmüller, dem sozialdemokratisierten Kollegen Waldmüller,
dem möchte ich an dieser Stelle zurufen, wenn wir nicht die Initiativen zur Kommunalverfassung aufgebracht hätten, die wir gemacht haben, wo jede Menge CDU-Menschen wie aufgescheuchte Hühner
durchs Land gelaufen sind und gesagt haben, oh, so haben wir den Referentenentwurf
doch nicht gemeint, wir korrigieren da noch mal nach. Schauen Sie sich Ihren Referentenentwurf zur Kommunalverfassung an
und schauen Sie sich an, was am Ende daraus geworden ist! Sozialdemokratisierter kann man nicht sein als CDU. Mein Anspruch wäre das nicht.
Nein, Herr Kollege Schulte. Gerne mal bei einem Glas Wein später.
Dann sind wir bei der Endbewertung, bei der Abschlussbewertung unserer Arbeit für den Mittelstand, für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes MecklenburgVorpommern. Und da stellen wir uns die Frage, Herr Minister Seidel: Waren wir erfolgreich? Erfolg definiert jeder für sich unterschiedlich. Erfolg macht sich daran aus, wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wir in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen haben.
Da werden mir Zahlen von 26.000 gesagt. Ich habe mir die Zahlen vom Dezember 2006, damals sind wir hier im Parlament neu dabei gewesen, und habe sie mir im April 2011 angeschaut. Dort haben wir ein Auflaufen …
Wir können noch einen Monat mehr nehmen, Herr Minister.
Wir vergleichen jetzt einmal Äpfel mit Äpfeln. Da sind wir bei der Situation, dass wir erkennen, dass wir einen Aufwuchs von versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in Mecklenburg-Vorpommern in dem von mir benannten Zeitraum von 3,5 Prozent haben,
von 3,5 Prozent, Herr Kollege Kokert. Das ist erfolgreich.
Die ostdeutschen Bundesländer, alle zusammen, haben 5,4 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern 3,5 Prozent. Das heißt, wir sind nicht mal Durchschnitt, wir sind nicht mal Mittelmaß. Und für mich ist erfolgreiche Arbeit, mich nicht unterhalb eines Mittelmaßes anzusiedeln, sondern zu erreichen, dass ich überdurchschnittlich etwas erreiche. Wer sich mit Mittelmaß abfindet, der tut der Wirtschaft keinen Gefallen,
und deshalb sage ich Ihnen ganz deutlich, wenn wir es im Lande Mecklenburg-Vorpommern bei dem Füllhorn der Gelder nicht mal geschafft haben,
Mittelmaß zu sein, kann ich von Erfolg nicht sprechen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer sich die Beschlussempfehlung genau anschaut, der sieht darin, wie die FDP-Fraktion zu ihrem Änderungsantrag steht, indem sie nämlich sagt: Das, was im Ethikrat inhaltlich erarbeitet wurde, und das, was vor gut einer Stunde von 513 Abgeordneten im Deutschen Bundestag beschlossen worden ist, führt uns dazu, dass wir unseren Antrag als erledigt erklären können, denn all die Dinge, die da zutreffen, sind erledigt. Und es ist im Ausschuss auch darüber diskutiert worden, dass eigentlich – und Herr Timm hat es eben ganz richtig gesagt – von Ihnen, von den LINKEN, wenn Sie dieses Thema wirklich ernst nehmen, an dieser Stelle auch genau das Gleiche passieren müsste. Sie müssten Ihren Antrag, wenn Sie sich glaubwürdig einmal auf der Grundlage des Rechtsstaates befinden, wenn Sie glauben, dass 513 Abgeordnete des Deutschen Bundestages nicht irgendwie eine Willkürentscheidung getragen haben, hier heute auch zurückziehen,
es sei denn, Ihnen geht ein Thema verloren, um Ängste bei der Bevölkerung zu schüren und Dinge in Gang zu setzen, die nämlich gar nicht relevant sind.
Und dann schauen wir doch noch mal, Herr Griese, auf das, was Sie ansprechen zum Thema Lubmin. Das stand nämlich in unserem Änderungsantrag, nicht in Ihrem Antrag, in unserem stand das Thema Mecklenburg-Vorpommern. Aber es hat einen Bericht gegeben, es hat ein Gutachten gegeben, das vom Innenministerium vorgestellt worden ist,
in dem genau das beschrieben worden ist, was den Standort Lubmin anbelangt.
Und wer in die Empfehlung des Ethikrates reinguckt, der sieht auch in dieser Empfehlung genau, wie man mit den
Endlagerstellen umzugehen hat, der sieht auch dort eine Empfehlung. Das heißt, das, was Sie hier heute treiben, ist eigentlich sehr tragisch, denn Sie isolieren sich bei einem breiten gesellschaftlichen Konsens auf der Bundesebene und Sie isolieren sich auch bei diesem Konsens hier auf Landesebene.
Ich bin in Geschäftsordnungsdingen in den letzten fünf Jahren nicht besonders stark gewesen und deshalb bin ich es heute auch nicht. Mir wäre es am allerliebsten, wenn die Kollegen der LINKEN ihren Antrag auch für erledigt erklären würden. Wir erklären unseren hier im Parlament auch noch mal mit der Berichterstattung des Ethikrates und mit der heutigen Beschlussfassung im Deutschen Bundestag für erledigt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Anliegen, was die Kollegen der LINKEN am 14.04.2010 hier in das Parlament eingebracht haben, ist ein sehr wichtiges Anliegen. Und ich denke mal, es ist eine gute Initiative von Ihnen gewe
sen, dass Sie sich dieses Themas angenommen haben. Das sollte man dann auch so deutlich sagen.
Frau Kollegin Lück, was ich jetzt nicht verstehe, ist Ihre Unzufriedenheit mit der Beschlussempfehlung. Sie haben angeprangert, dass es keinen Termin gibt, doch den Termin gibt es. An dem Tag, an dem der Haushalt 2012/2013 verabschiedet wird, muss das Problem gelöst sein,
weil es muss im Haushalt drin sein. Das heißt, eine Terminkette ist festgelegt mit der Haushaltsdebatte.
Das, was mir aber viel, viel größere Sorgen macht, ist, ob wir überhaupt in der Lage sind, uns in dieser kurzen Zeit des gesamten Spektrums des Problems im Prinzip auch anzunehmen. Wir reden ja in der Gesamtheit über berufliche Bildung und da gibt es unterschiedliche Facetten: Da gibt es die überbetriebliche Ausbildung, da gibt es die duale Ausbildung. Also es gibt verschiedene Facetten in der beruflichen Ausbildung. Alle Facetten sind an Berufsschulstandorten zusammengebunden. Und da gibt es dann eben auch die Fachklassen und die gymnasiale Ausbildung. Also es gibt ganz verschiedene Bereiche. Und in diesen Bereichen, bezogen auf ganz bestimmte Berufsbilder, gibt es dann eben auch den Bedarf, jungen Menschen eine Unterstützung für die Mobilität und für die Unterbringung zur Verfügung zu stellen.
Da kommen wir, denke ich mal, zu einem ganz entscheidenden Problem, nämlich im Verhältnis zu dem, was das Land lobenswerterweise früher einmal gemacht hat, und zu dem, was wir heute haben, leben wir unter völlig neuen steuerlichen Rahmenbedingungen. Das heißt, all das, was womöglich für einen Auszubildenden gut gemeint ist, ist am Ende des Tages noch lange nicht gut gemacht, weil es nämlich den steuerlichen Rahmenbedingungen und auch gerade den Rahmenbedingungen für Hartz-IV-Empfänger komplett zuwiderläuft. Das heißt, die Aufgabe der Landesregierung geht eigentlich über diese Beschlussempfehlung.
In dieser Beschlussempfehlung finde ich dann auch ein klares Bekenntnis zur Verantwortung von Unternehmerinnen und Unternehmern wieder, dass man nicht sagt, wir geben pauschal für alles hundert Prozent, sondern Sie sagen, nein, das Land ein Drittel, der Unternehmer ein Drittel und der Auszubildende ein Drittel. Das ist doch eine faire Verteilung der Lasten. Aber das Land hat jetzt zu überprüfen, wie dieses Geld überhaupt dann zur Verfügung gestellt werden kann, wie es ankommt, wie die Bedarfe sind.
Ich habe 15 Berufsschulstandorte hier im Land besucht. Die Bedarfe sind völlig unterschiedlich, die Probleme sind völlig unterschiedlich. Das, was ich nicht erreichen möchte – und das ist unser großes Problem –, ist, dass wir einem jungen Menschen die Ausbildung fördern, unterstützen, wir ihn begleiten und am Ende dieses Vorganges kommt es dann zu der Situation, dass den Eltern für diese Leistung des Landes Geld abgezogen wird aus der Hartz-IV-Zuweisung. Dann erreichen wir nämlich genau das Gegenteil, dass sie nichts bekommen, sondern wir haben es nur vorwegfinanziert. Aber am Ende des Tages haben die Eltern es wieder bezahlt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich dafür engagieren und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt haben, nicht das Problem des sogenannten geldwerten Vorteils gegenüber Arbeitnehmern bekommen, sondern
dass wir wirklich erreichen, dass das, was wir materiell einsetzen, auch wirklich materiell bei den jungen Auszubildenden bleibt.
Deshalb kann ich die Landesregierung wirklich nur auffordern, sich des gesamten Problems anzunehmen. Es reicht nicht aus, einfach eine Zahl, wie groß sie auch immer ist, in den Haushalt als Posten einzustellen. Es muss parallel geprüft werden, welche Auswirkungen hat das auf welche Gehaltsgruppen, auf welche Sozialtransferempfänger, auf welche finanzielle Leistung in einem Unternehmen, damit wir nicht am Ende des Tages hier alle sitzen und sagen, mein Gott, sind wir damals blöd gewesen, es ist nichts von dem angekommen, was wir eigentlich erreichen wollten, es ist genau das Gegenteil von dem passiert.
Ich denke, dadurch, dass ich das jetzt mündlich vorgetragen habe, wird sich die jetzige und die zukünftige Landesregierung genau an diesen Vortrag erinnern. Ich wünsche mir, dass sie bitte genau diese Aspekte in ihre Überlegung mit einbezieht.
Wir denken, es ist konsequent, den Antrag der LINKEN an dieser Stelle erst einmal abzulehnen, weil es ein fiskalischer Ansatz ist, der umgesetzt werden muss. Mit dieser Entschließung ist der völlig richtige Weg gewählt worden. Wir unterstützen die Beschlussempfehlung so, wie sie hier in dieser Art und Weise vorliegt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Vorredner haben darauf hingewiesen, dass wir als FDP 2006 in den Landtag gekommen sind und von Anfang an von den demokratischen Fraktionen die Hände gereicht bekommen haben, um uns genau für dieses Thema, für Demokratie und für Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen. Und das ist für mich persönlich eigentlich das wichtigste Signal bei dieser Initiative. Es ist eine Initiative für etwas.
Ich lebe es nicht als eine Initiative gegen etwas,
denn ich finde, mit meinem positiven Handeln für etwas
setze ich wesentlich deutlichere und bessere Signale
für unsere Gesellschaft und für Mecklenburg-Vorpommern.
Wir haben ein System vorgefunden,
was aus unserer Sicht sehr unübersichtlich wirkte. Viele Player waren an unterschiedlichen Orten, in unterschiedlicher Trägerschaft, aber ich denke, alle mit einer unglaublich engagierten Arbeit dabei, sich diesem Thema zuzuwenden. Und schlussendlich war es eigentlich nur folgerichtig, dass wir als Parlament die Initiative mit begleitet und teilweise auch mit geführt haben, genau diese Einzelinitiative in eine saubere, in eine vernünftige Struktur zu führen, um womöglich Unterstellungen und Vorwürfen, die die einen oder anderen gemacht haben, gleich von vornherein die Argumente zu nehmen, einfach zu sagen, wir sind diejenigen, die das in einem Gesamtkonzept mit entwickeln und mit begleiten wollen.
Und wir haben, da erinnere ich mich auch an gemeinsame Runden mit meinen ehemaligen Fraktionsvorsitzendenkollegen, die jeweiligen Leiter der Regionalzentren hier im Parlament gehabt und uns von der ersten Minute an als Ansprechpartner angeboten und gesagt, wenn wir jetzt eine neue Struktur bilden, wenn wir eine neue Struktur leben wollen, dann sind wir eure ersten Ansprechpartner. Und ich habe meine Kollegen damals so erlebt und ich erlebe sie heute auch noch, dass das wirklich die innerste Überzeugung ist, und ich glaube, das war ein ganz entscheidendes Signal auch aus den Fraktionen heraus gegenüber diesen Regionalzentren.
Die zweite klare und deutliche Botschaft, neben der Botschaft, dass wir für Demokratie sind, ist, dass wir eine Botschaft nach draußen senden müssen, dass das, was wir hier tun, keine Initiative für schnelle Ergebnisse ist.
Wir sollten heute auch sehr klar und sehr deutlich sagen, die Journalisten, die womöglich am 5. September, aus welchen Gründen auch immer, in welcher Bewertung auch immer, welche Wahlergebnisse auch immer, damit eins zu eins eine Schlussfolgerung auf die Arbeit dieser Regionalzentren senden,
die versündigen sich an der Arbeit dieser Regionalzentren. Und deshalb sagen wir: Kurzfristige Erfolge wird es, denke ich, womöglich nicht geben. Wir brauchen diese Initiative über einen langen Zeitraum, wir brauchen sie stetig. So, wie sich nationalsozialistisches Gedankengut
widerwärtig in die Köpfe langsam reingebohrt hat, so brauchen wir viel Energie und viel Zeit, um das zu bekämpfen und für die Demokratie hier in MecklenburgVorpommern zu werben.
Und da sind wir bei dem dritten Schwerpunkt, da sind wir bei der finanziellen Ausgestaltung. Sie alle wissen, dass ein Großteil der Gelder über die ESF-Mittel in der Finanzierung bis 2013 zu Ende ist. Schon heute, so nehmen wir es zumindest für uns in Anspruch, geben wir als Liberale auch für den nächsten Landtag das Bekenntnis ab, dass wir die finanziellen Rahmenbedingungen, die notwendig sind, um diese engagierte Arbeit weiter umzusetzen, dass wir diese Initiative mitbegleiten werden und die Regionalzentren genauso auf feste Füße stellen, wie sie im Augenblick stehen. Das ist unsere Aufgabe. Wir haben keinen kurzfristigen Auftrag, wir haben einen langfristigen Auftrag. Wir haben diesen Auftrag ordnungsgemäß finanziell sauber auszugestalten, sie mit unserem persönlichen Engagement zu unterstützen und noch mal dafür zu werben, dass wir alle für Demokratie sind und uns dafür einsetzen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist nicht meine letzte Rede und ich bekomme auch noch bis September Geld aus dem Landtag, deshalb arbeite ich noch ein bisschen weiter.
Vielleicht auch noch ein bisschen länger.
Der hier vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen hat uns als FDP schon etwas mit Verwunderung erreicht, weil Sie hier einen Antrag ansprechen oder einen Antrag eingebracht haben, der in das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages eingreift. Und da muss man sich natürlich die Frage stellen: Ist es richtig, dass wir hier eine Initiative im Bundesrat mit unterstützen, die in das Haushaltsrecht des Bundestages eingreift? Bei der CDU könnte man spontan und spaßeshalber sagen, Mensch, ihr seid doch selbst in der Regierung, versucht das doch direkt in Berlin zu regeln,
aber womöglich ist dann der Umweg mit dem Koalitionspartner an der Seite der vernünftigere und der bessere.
Lassen Sie uns zu den Inhalten Ihres Antrages kommen
und da wird es dann, denke ich mal, einfach sehr kompliziert und auch da wird es so sein, dass wir wirklich inhaltlich uns dazu hier eigentlich heute verständigen können. Was heißt Budgetierung? Was heißt eigentlich einen Deckel draufmachen? Und was heißt es, sich an einer flexiblen Größe, nämlich an dem tatsächlichen Bedarf zu orientieren? Genau da haben wir alle zusammen immer wieder ein Problem, dass wir fragen: Ist es richtig, sich an dem tatsächlichen Bedarf zu orientieren? Da haben wir immer die Diskussion, sind die Bedarfe richtig ermittelt, in der richtigen Höhe, in der richtigen Anzahl, also die Frage, ob der Bedarf richtig ermittelt ist.
Wir haben auf der anderen Seite bei der Budgetierung die Frage: Ist das Budget richtig gebildet, das, was wir da haben? Ist die Disziplinierung, die Budgets ja mit sich bringen, eine richtige Disziplinierung? Und wenn man dann feststellt, dass ein Budget nicht ausreicht, dann hat man wieder mehrere Möglichkeiten zu sagen, ja, okay, das Budget reicht nicht aus, der Bedarf ist größer. Wir müssen einmalig womöglich dieses Budget anpassen und brauchen dann wieder eine Bezugsgröße, nach der wir dieses Budget bemessen.
Bei der Rente ist es so, dass die Bezugsgröße bisher immer die Lohnentwicklung gewesen ist, immer. Frau Müller hat es in einem sehr schönen Vergleich gebracht: „Gute Arbeit – gute Löhne – gute Rente.“ Also Rente ist immer mit der Lohnentwicklung gekoppelt gewesen. Und an der Stelle ist dann die Frage zu klären: Ist es richtig …
Ja. Aber ist es richtig, Herr Heydorn, ist es richtig zu sagen, wir müssen hier weg von einer Budgetierung?
Wir müssen im Prinzip dann hin zu einer wirklichen Bedarfsermittlung und die wirkliche Bedarfsermittlung ist ja dann die Frage: Wie entwickelt die sich in den nächsten Jahren?
Das heißt, wir müssen das, was wir eigentlich erreichen wollen, indem wir das, was wir mit dieser Teilhabe eben auch an Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen wollen, auf eine sichere Finanzierungsbasis stellen. Da sind wir völlig beieinander. Aber der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern, der sich heute mit diesem Antrag beschäftigt, der in das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages eingreift, gibt keine klaren Antworten, wie die Budgets sich entwickeln und an welchen Parametern sie dann mit angekoppelt werden. Das ist meiner Meinung nach drei Schritte zu weit und es ist auch gar nicht unsere Aufgabe.
Da wir aber die Problemsituation erkennen, werden wir diesen Antrag, auch wenn er, denke ich, nicht wirklich zielführend
und auch nur zu kurz gesprungen ist von der Gedankenwelt her, hier heute nicht ablehnen, sondern wir werden uns zu diesem Antrag enthalten, weil der einfachere Weg gewesen wäre, sich einmal ins Auto zu setzen, einmal nach Berlin zu fahren, mal direkt die Gespräche dort zu führen. Einmal einen Gesprächspartner zu unserer Ministerin hinschicken und dann hätte man das, glaube ich, regeln können. Das ist schön gemacht, nett gemacht, Wahlkampfunterstützung für die SPD. Herzlichen Glückwunsch, liebe Kollegen der CDU!
Herr Heydorn, können Sie mir helfen bei dem, was jetzt an Bedarfsermittlungen gemacht wird, was an Bedarf dann da ist, dass Sie mir in etwa eine Größenordnung sagen können, wie viel Mehraufwand auf den Haushalt der Bundesrepublik Deutschland zukommen wird? Reden wir über 1 Milliarde, reden wir über 5 Milliarden? Ohne dass ich Sie auf ein Komma festnageln will, aber ob Sie vielleicht dem Parlament in etwa eine Größenordnung sagen können, über wie viel mehr Haushaltsmittel wir dann reden? Oder vielleicht kann die Ministerin das sagen, damit wir gemeinsam eine Größenvorstellung haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Vergabegesetz und das Zustandekommen des Vergabegesetzes ist für mich ein Phänomen. Und ich sage mal, dieses Gesetz ist mein Lieblingsgesetz, weil es das schlechteste Gesetz ist, was dieser Landtag in meiner aktiven Zeit …
Nee, er hat es ja nicht eingereicht. Sie haben es ja eingereicht.
… hier gesehen hat. Dann können wir das auch gleich abarbeiten. Das, was die Kollegen der LINKEN eingebracht haben, ist aus unserer Sicht falsch, aber es ist konsequent richtig falsch. Das habe ich beim letzten Mal auch schon gesagt.
Sie sind auf dem falschen Dampfer, ich lasse Sie da fahren. Aber das ist konsequent, das ist stringent, das passt, das ist in Ordnung. Das, was Sie machen, ist im Prinzip, ich sage mal, Dummenfang, auf gut Deutsch gesagt.
Bilder, denke ich mal, bringen uns den Inhalt dann auch ein Stückchen näher. Der Minister hat vorhin gesagt, er hat abzuwägen gehabt zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen und hat dann auf die beiden Herren dahinten gezeigt. Er hat gesagt, wenn ich mich so anschaue und wenn ich das jetzt sinnbildlich richtig will, dann sitze ich eigentlich genau zwischen den beiden. Der eine will das nicht so richtig, der andere will das nicht so richtig, und zwar aus unterschiedlichen Gründen.
Da sage ich Ihnen, Herr Minister: Warum setzen Sie sich überhaupt zwischen die Stühle? Das haben Sie gar nicht nötig, denn kein Mensch in Mecklenburg-Vorpommern braucht überhaupt ein Vergabegesetz, weil in der VOB und VOL alles schon geregelt ist. Und deshalb sage ich, Sie haben sich ohne jegliche Not zwischen die Stühle von Arbeitgebern, von Arbeitnehmern, von Kommunen, von allen gesetzt und haben allen damit einen Bärendienst erwiesen, weil nichts von dem erreicht ist, was Sie wirklich erreichen wollten.
Und dann lassen Sie uns doch anschauen, woran wir denn dieses Gesetz messen sollen. Bringt dieses Gesetz klarere Regelungen? Dazu sage ich: Nein, es bringt keine klareren Regelungen. Da gucken wir einfach in den viel zitierten Paragrafen 5 rein, und dann sind wir als Liberale so intelligent, dass wir begreifen,
dass es nur für den Auftrag bezogen diese zusätzlichen Kriterien geben soll. Aber, lieber Herr Minister, dann frage ich Sie: Wie soll das funktionieren? Wie kann ich als Unternehmer nachweisen, dass ich innovativ bin?
Wie kann ich Ihnen nachweisen, dass ich umweltbezogene Kriterien erfülle? Wie kann ich Ihnen das nachweisen als Unternehmer, dass ich soziale Kriterien erfülle? Das ist die erste Frage, die ich stelle. Wie mache ich das? Welches Dokument brauche ich dafür? Welchen Stempel brauche ich dafür? Kann mein Steuerberater das machen? Kann mein Wirtschaftsprüfer das machen? Kann mein Verband das machen? Kann mein Zertifikat das machen? Wie kann ich das machen? Das ist das erste Problem.
Und das zweite Problem – jetzt bin ich Kommune, jetzt bin ich der Ausschreibende, und das schickt Herr Roolf mir und sagt, er ist innovativ –: Wie kann ich das denn kontrollieren, dass der innovativ ist?
Gehe ich jetzt hin und sage, du, zeige mir mal, wie innovativ du bist?
Was für ein Unsinn, für einen Auftrag solche Kriterien aufzunehmen, die ad eins keiner nachweisen kann und die ad zwei keiner kontrollieren kann.
Das ist an Unsinn überhaupt nicht zu überbieten.
Und deshalb ist dieses Gesetz an der Stelle wirklich eine Idiotie. Wir erreichen nämlich mit dem, was wir in diesem Paragrafen 5 haben, ich habe es verstanden, auf den Auftrag bezogen, nämlich einfach nur, dass wir mehr Bürokratie aufbauen. Eigentlich wollen wir mit Gesetzen nicht mehr Bürokratie, sondern wir wollen Flexibilität. Wir wollen mehr erreichen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich gemeinsam auf Aufträge freuen, Aufträge annehmen, Aufträge akquirieren, Aufträge erledigen und sich nicht im bürokratischen Sumpf verstricken und auf der Grundlage schon gar nicht mehr die Chance haben, sich überhaupt zu beteiligen.
Und dann sagen Sie, es ist auch ein entscheidender Schritt getan worden, was den auskömmlichen Preis anbelangt. Dazu muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, da ist ein kleines Stückchen Konkretisierung drin, aber der auskömmliche Preis, was wirklich das wirtschaftlichste Angebot ist, das ist immer noch nicht klar definiert
und immer noch nicht so geregelt, dass wirklich diejenigen, die mit dem Gesetz dann arbeiten sollen, nämlich die Auftraggeber auf kommunaler Ebene, wirklich auch eine Entscheidungshilfe haben zum wirtschaftlichsten Preis.
Der wirtschaftlichste Preis und der auskömmlichste Preis für Unternehmen führen uns dann nämlich zu einer weiteren sehr spannenden Diskussion. Nur ein Unternehmen, was auskömmliche Preise erzielen kann, kann auch auskömmliche Löhne bezahlen.
Wer keine auskömmlichen Preise erzielt, kann keine auskömmlichen Löhne bezahlen. Und da sind wir dann bei dieser Diskussion um den Paragrafen 5, ob das Thema Tarif und alle Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für Tarife dann zusätzlich zum SPNV und ÖPNV hier auch ihren Niederschlag finden.
Es ist mir im Ergebnis eigentlich relativ egal, ob der Kollege Schulte und die SPD und der Kollege Nieszery den Paragrafen 5 jetzt so interpretieren, dass der Auftraggeber auch Gehaltsforderungen mit aufnehmen kann oder nicht. Ich sage Ihnen an dieser Stelle, wenn dieses Gesetz diese Möglichkeit überhaupt erst eröffnet, dann macht dieses Gesetz eines, nämlich eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung auf Landesebene für Tarifverträge. Und das ist ein Verstoß gegen EU-Recht, tut mir herzlich leid. Lesen Sie das Rüffert-Urteil nach, da steht genau das drin. Wenn ein nicht für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag durch ein Vergabegesetz verbindlich wird, ist das ein Verstoß gegen die EU-Rechtsprechung.
Lieber Herr Schulte, Sie können das ja jetzt abnicken, wenn wirklich eines Tages irgendjemand, und dazu kann man wirklich auch nur aufrufen, von einem Auftraggeber abverlangen sollte, auch nur einen Nachweis außerhalb des SPNV und des ÖPNV über tarifliche Dinge zu fordern, dann ist das in dem Augenblick ein Verstoß gegen EU-Recht. Und dagegen sollten wir uns auch ganz massiv einsetzen.
Und dann, meine Damen und Herren, wenn man in die Anhörung hineingeht, Kollege Holter hat es ja sehr intensiv hier dargestellt, war das eine Veranstaltung, denke ich mal, von einem großen Einvernehmen. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass man dieses Gesetz, was die Koalitionäre haben, nicht benötigt, IG Bau, der Vertreter.
Und weil das separat besprochen worden ist und Herr Schlüter hinten sitzt, kann ich das auch ansprechen. Auch Herr Schlüter hat ja nun erst nach der dritten Mahnung vom Kollegen Schulte gesagt: Nee, nee, ganz so schlecht ist das denn doch nicht. Originalzitat, Herr Schlüter, ich hoffe, ich zitiere Sie da nicht verkehrt: „Tun Sie uns bitte einen Gefallen und verzichten Sie auf eine Verabschiedung eines Vergabegesetzes in dieser Legislatur.“ Das waren, glaube ich, sinngemäß Ihre Worte.
Und es wäre schön, wenn Sie diesen Worten dann auch Taten folgen lassen und sich weiterhin zu dieser Position bekennen würden.
Die Anhörung hat also gebracht, keiner will es. Und was macht die Politik sinnvollerweise?
Die sagt, das, was in der Anhörung gesagt wird, ist uns eigentlich im Ergebnis völlig egal,
wir wollen es trotzdem, denn wir sind hier die Mehrheit und wir entscheiden. Und deshalb wollen wir es einfach trotzdem haben, dieses Gesetz.
Und wenn ich mir dann auch noch anschaue, welche Aspekte wir in Ihrem Gesetz überhaupt nicht aufgenommen haben, nämlich qualitative Aspekte der Leistung, qualitative Aspekte der Arbeit. Wer an der Anhörung teilnahm, musste sich ja erst einmal, und ich habe ja die Frage auch gestellt, sich die Frage stellen: Reden wir eigentlich über das gleiche Gesetz? All die, die – ich sage das jetzt mal ein bisschen respektlos – links orientiert sind, haben den ganzen Tag über ein Tariftreuegesetz gesprochen und all die, die nicht links orientiert sind, haben über das Vergabegesetz gesprochen. Wir haben uns dann geeinigt, dass wir womöglich genau dasselbe für das gleiche Gesetz machen.
Aber das, was wir eigentlich erreichen müssen, dass wir durch eine vernünftige Vergabepraxis am Ende des Tages erreichen, dass Aufträge ad eins auskömmlich finanziert sind, dass die Aufträge von den Auftragnehmern auch so entgegengenommen werden können, dass sie davon auskömmliche Löhne bezahlen, dass die Aufträge so ausgeführt werden können, dass wir qualitativ auf dem neuesten Stand der Technik sind, was die Qualität der Leistungserbringung anbelangt, und wenn wir dann auch noch am Ende des Tages dazu kommen, dass der Auftragnehmer vom Staat auch noch so pünktlich sein Geld bekommt, wie es ihm zusteht, dann hätten wir wirklich qualitativ etwas erreicht in diesem Gesetz. Aber all das finden wir in Ihrem Gesetz nicht wieder.
Ich habe mir in den letzten Tagen wirklich auch noch einmal die Mühe gemacht und diesen Diskussionsbereich beleuchtet: Brauchen wir überhaupt ein Vergabegesetz oder ist in der VOB und VOL alles geregelt? Ja, es ist richtig, VOB und VOL sind Normen und keine Gesetze, aber sie sind für uns verbindlich. Ich habe wirklich fast keinen Bereich, um nicht zu sagen keinen Bereich, in Ihrem Gesetz gefunden, der nicht heute schon über VOB und VOL geregelt ist. Deshalb ist es ein weiteres Indiz dafür, dass wir dieses Gesetz von Ihnen nicht brauchen.
Ich will zusammenfassend für unsere Fraktion Folgendes sagen: Das, was Gesetzesverfahren auszeichnen sollte, ist, dass man eine saubere Einbringung hat, dass man diejenigen, die man sich als Experten an den Tisch holt, ernst nimmt und nicht ignoriert, dass man Hinweise und Empfehlungen nicht einfach wegwischt und bei seiner Position bleibt. Das, was man von Gesetzesvorhaben auch erwarten kann, ist, dass ein schlechter Kompromiss manchmal viel, viel schlechter ist als gar kein Kompromiss.
Dem Land Mecklenburg-Vorpommern würden Sie einen wirklich positiven Dienst erweisen, wenn Sie heute – und das ist auch nicht ehrenrührig – sagen, dieser Kompromiss, den wir geschlossen haben, ist so schlecht, er ist zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern, er ist zum Nachteil der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, er ist zum Nachteil der Kommunen, er ist zum Nachteil des Landes Mecklenburg-Vorpommern und deshalb ziehen wir unseren Gesetzentwurf zurück. Sie würden uns allen einen Gefallen damit tun. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kollegen von den LINKEN, die Auszeichnung, die ich eben bekomme habe, ist für mich ein Beweis, denn wenn Sie mich auszeichnen, dann habe ich alles richtig gemacht.
Und von der Warte her bin ich sehr zufrieden und bedanke mich ganz herzlich.
Lassen Sie uns einmal versuchen, uns sachlich dem Thema zu nähern. Wir haben als eines der Kernargumente gegen die Änderung der Landesverfassung heute gehört, wir können es doch nicht zulassen, dass wir fremdbestimmt sind. Wir haben immer kritisiert, das hat der Ministerpräsident auch als eines seiner Argumente für seine Entscheidung damals im Bundesrat mit aufgenommen, indem er gesagt hat: Ich akzeptiere, ich toleriere es nicht, dass die Bundesebene für mich als Land eine Schuldenbremse festlegt. Das ist Aufgabe des Landes, das ist unsere Aufgabe.
Liebe Kollegen der LINKEN, genau das machen wir heute. Wir nehmen die Fremdbestimmung weg und gehen zur Selbstbestimmung hin. Was kann richtiger sein als solch eine Entscheidung hier im Parlament?
Und Sie sprechen sehr richtig, sehr klar und sehr deutlich an, dass wir heute, wir Demokraten, aus der Mitte des Landtages diese Entscheidung zu treffen haben. Sie müssen sich, liebe Kollegen der LINKEN, fragen, ob Sie sich mit Ihrer Auffassung in der Mitte des Landtages befinden.
Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, denn die Schuldenbremse wird vor allem eines erreichen, sie wird uns beim Thema Generationengerechtigkeit einen entscheidenden Schritt weiterbringen. Die Generation, die heute lebt, darf, kann und soll zukünftig nicht mehr auf Kosten der kommenden Generation leben. Die Schulden von heute, meine Damen und Herren, sind die Steuern von morgen, aber die wollen wir den folgenden Generationen nicht aufbürden.
Herr Ritter, lassen Sie mich doch in Ruhe die Ausführungen machen. Ich werde noch darauf zurückkommen,
wenn wir dann Ihre abstruse Argumentationslinie aufgreifen zum Thema Budgetrecht.
Sie haben das Gespräch beim Ministerpräsidenten angesprochen und der Ministerpräsident hat das Thema Budgetrecht, glaube ich, im Konsens sehr gut besprochen. Bei einem Budget geht es um eine endliche Größe, das Budget ist festgelegt. Wir haben in der Runde viel von einem Deckel gesprochen. Wenn man nicht mehr Geld hat, wenn der Deckel drauf ist, dann können wir uns über eine Verteilung unterhalb dieses Deckels immer streiten, immer diskutieren und versuchen,
nach besten Argumenten zu suchen, aber der Deckel bleibt. Wir werden den Deckel nicht aufmachen, um neue Schulden zu machen,
um die kommenden Generationen damit nicht zu belasten.
Und dann, Herr Kollege Holter, sich hier heute hinzusetzen oder hinzustellen und zu sagen, Sie haben die Hand gereicht, das ist dann auch eine sehr abenteuerliche Argumentation.
Der Ministerpräsident hat aus seinem Vorleben geredet,
er hat gesagt: Ich bin früher Richter gewesen. Für mich ist es wichtig, wenn ich in eine Kompromissdiskussion reingehe,
wenn ich in einen Dialog reingehe, ob derjenige, der da sitzt, sich überhaupt mit mir verständigen will, er überhaupt kompromissbereit ist oder er hier eigentlich nur sitzt und einen Weg sucht, um sich möglichst aus der Verantwortung herauszuhalten.
Und ich sage Ihnen ganz klar und deutlich: Wir Liberalen sind gesprächsoffen und kompromissbereit in dieses Gespräch hereingegangen.
Sie waren weder gesprächsoffen, noch waren Sie kompromissbereit.
Und das ist eine Position, die ist einer demokratischen Partei alle Male unwürdig.
Und dann lassen Sie uns über unsere Forderungen sprechen. Gehen Sie mal davon aus, dass wir in unserer Fraktion in den letzten Tagen und Wochen sehr starke inhaltliche Diskussionen über genau dieses Thema geführt haben.
Gehen Sie davon aus, dass ich es mir nicht habe vorstellen können, wie Funktionäre des Städte- und Gemeindetages an Abgeordnete herantreten und wie Funktionäre sich mir gegenüber als Fraktionsvorsitzender verhalten,
indem sie eine E-Mail schreiben, in der sie mir Verrat vorwerfen.
Das ist eine Form von Geschmacklosigkeit auf dieser Verbandsebene, die ich an dieser Stelle für mich als Person noch einmal deutlich zurückweisen will.
Was haben wir gefordert?
Wir haben gefordert, wir wollen eine echte Schuldenbremse. Eine echte Schuldenbremse ist für uns, dass wir keine Ausnahmetatbestände, die außerhalb und über das hinausgehen, was im Grundgesetz geregelt ist, hier im Land regeln wollen. Das heißt, wir haben heute die echte Schuldenbremse, die auch im Grundgesetz drin ist. Wir haben als Liberale in Berlin dem zugestimmt
und deshalb stimmen wir auch hier einer echten Schuldenbremse in Mecklenburg-Vorpommern zu.
Beim zweiten Punkt, den wir besprochen haben, geht es um die Finanzausstattung der Kommunen. Da bin ich in der Anhörung gewesen. Es war eine inhaltlich starke und substanziell wirklich gute Anhörung.
Und wenn Sie sich ehrlich und offen damit auseinandersetzen …
Herr Kollege Ritter,
wenn Sie hier schon so rumkrakeelen,
dann empfehle ich Ihnen die Seite 11 aus der Beschlussempfehlung.
Und dann empfehle ich Ihnen
die objektive Stellungnahme des geschäftsführenden Präsidialmitgliedes des Deutschen Landkreistages, der nämlich heute schon sagt, unser Artikel 73 in der Landesverfassung verpflichtet uns schon heute, unserer Verantwortung gegenüber den Kommunen nachzukommen. Und das, was Sie als Gespenst an die Wand malen
und was die Kommunen als Gespenst an die Wand malen, das ist etwas, was, denke ich mal, nur Ängste schürt, aber uns inhaltlich kein Stückchen weiterbringt.
Und dann sind wir bei den weiteren Forderungen, die wir gemacht haben. Die sind richtig, die bleiben richtig und bei den Forderungen bleibe ich auch. Ich bleibe ad eins bei der Forderung, und da sind wir uns in unserer Runde mit dem MP auch einig geworden, wir wollen keine Nebenhaushalte. Wir wollen es nicht, dass über Schattenhaushalte irgendwelche Dinge quersubventioniert, querfinanziert werden.
Wir wollen eine klare Struktur, dass das Haushaltsrecht hier im Parlament bleibt,
und wir wollen die Nebenhaushalte nicht.
Und dann haben wir auch gesagt, dass die doppelte Buchführung, die Doppik, die Transparenz dieser Buchführung ein wichtiges Ziel für das Land MecklenburgVorpommern sein muss,
um eine vernünftige, nachvollziehbare Haushaltspolitik zu machen.
Diese Forderung ist richtig, diese Forderung bleibt richtig.
Diese Forderung haben wir als Forderung nicht in der Umsetzung in die Landesverfassung einbauen müssen, weil sie auch nicht Bestandteil der Landesverfassung ist. Und da kommen wir nämlich zu dem, was wir zukünftig machen müssen.
Es geht nämlich dann um das Ausführungsgesetz zu dieser Schuldenbremse, die wir hier haben.
Und in dem Ausführungsgesetz wird es dann darauf ankommen, wie wir als Parlament damit umgehen.
Einen Bereich will ich aber auch dann als positiven Fakt abschließend noch sagen, das ist das Thema „Konsolidierungsfonds für die Kommunen“. Wenn eines in der Anhörung klar geworden ist, dann ist es die Tatsache, dass die momentane Einnahme- und Ausgabensituation der Kommunen eher ein zweitrangiges Problem ist. Das entscheidende Problem in der Bundesrepublik Deutschland und auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ist die hohe Schuldenlast, sind die hohen Altschulden, die wir haben. Und die Tilgung sowie die Zinsen dieser Altschulden nehmen uns die Luft zum Atmen. Deshalb ist es richtig, heute klar und deutlich zu sagen: Keine neuen Schulden und damit keine neuen Zinszahlungen sowie keine weitere Ungerechtigkeit für die folgende Generation!
Ich kann für uns als Fraktion sagen, dass wir der Verfassungsänderung zustimmen werden. Der Kollege Kreher als betroffener Bürgermeister wird Ihnen, liebe Kollegen von den LINKEN, auch noch einiges zur kommunalen Ebene an der Stelle sagen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat es gesagt, seit Juli 2004 gibt es eine Bundesgesetzgebung, und das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sage und schreibe sieben Jahre gebraucht, um am heutigen Tage die notwendige Gesetzesänderung für unser Land auf den Weg zu bringen.
Im Rahmen der Anhörung, die im Wirtschaftsausschuss geführt worden ist, habe ich einen etwas differenzierten Eindruck bekommen, wer denn für die Schwarzarbeitsbekämpfung in Mecklenburg-Vorpommern zuständig sein sollte. Der, der eigentlich zuständig sein sollte und dessen Kernaufgabe es ist, nämlich der Zoll, war nicht anwesend. Landesrecht, Bundesrecht – er hat gesagt, da komme ich gar nicht erst hin. Und bei denen, die anwesend waren – Kammern, Städte- und Gemeindetag, Landkreistag –, hielt sich die Übernahme der Aufgabe, die Begeisterung, relativ in Grenzen, wenn ich das mal so feststellen darf, um nicht sogar zu sagen, die haben alle gesagt, eigentlich wollen wir es nicht.
Warum wollen wir es eigentlich nicht? Und das ist die entscheidende Diskussion an dieser Stelle, dass wir uns einmal, denke ich, hier im Parlament darüber im Klaren sein müssen: Die Kernaufgabe, die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist und bleibt Aufgabe des Zolls. Es ist nicht Aufgabe des Zolls, Krankenkassenbeiträge einzutreiben, weil das mal eben bequem ist, sondern es ist die Aufgabe des Zolls, die Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in Mecklenburg aktiv personell von der Infrastruktur und von der Leistungsfähigkeit her zu unterstützen.
Und wenn dann die Fragen gestellt worden sind, und auch das ist bei der Anhörung gemacht worden, sind wir fachlich in der Lage, diese Ordnungswidrigkeiten vernünftig zu bekämpfen, sind wir von der Anzahl der Mitarbeiter in der Lage, dieses zu machen, dann kommen wir schon sehr schnell auch auf das Thema Konnexität. Mich verwundert da der Sinneswandel auf der Seite der kommunalen Verbände, dass man jetzt doch offensichtlich sagt: Ja, wir sind bereit als Landkreise und als kreisfreie Städte, diese Aufgabe zu übernehmen, ohne dass wir einen Ausgleich für unsere Leistungen dafür haben wollen. Und das finde ich dann wieder, was das Thema Konnexität anbelangt, auch eine sehr problematische Diskussion, wenn man sich die Argumentationslinie einmal anschaut. Da sagt man, es werden ja Gebühren mit beschlossen und die Gebühren sind am Ende des Tages dafür kostendeckend für das, was man als Aufwand erzeugt. Das ist für uns als Liberale nicht schlüssig, denn Gebühren können auch mal falsch erhoben worden sein.
Damit will ich nicht sagen, dass jemand etwas falsch erhebt, aber es gibt immer noch das Recht desjenigen, gegen den eine Ordnungsgebühr auferlegt worden ist, dass er Klage, Einspruch erhebt, Widerspruch gegen die Gebühr einlegt. Und dann kann es dazu kommen, dass wir 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent der Gebühren im ersten Jahr nicht durchsetzen, im zweiten Jahr nicht, im dritten Jahr nicht, im vierten Jahr nicht, womöglich gar nicht durchsetzen. Und die kommunale Ebene bleibt auf den Kosten dann sitzen an dieser Stelle. Das heißt, der Sinneswandel – und das haben wir vielleicht noch mal kurz im Innenausschuss zu diskutieren – auf der kommunalen Ebene überzeugt uns in Gänze nicht.
Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dieses Thema einmal inhaltlich – darauf weist der Minister ja zu Recht hin – in den Köpfen von allen Bürgerinnen und Bürgern hier in Mecklenburg-Vorpommern in die Präsenz zu rufen, denn es gibt immer zwei Seiten der Schwarzarbeit: einen, der schwarzarbeitet,
und einen, der schwarzarbeiten lässt.
Und oftmals fokussiert man es immer nur auf die eine Seite und nicht auf die andere Seite. Und deshalb muss es einen gesamtgesellschaftlichen Konsens geben. Derjenige, der schwarzarbeiten lässt, auch wenn er das womöglich im Augenblick als Nachbarschaftshilfe deklariert, macht sich genauso strafbar wie derjenige, der schwarzarbeitet.
Am Ende bleibt unsere Verwunderung, dass dieses Gesetz so spät in den Landtag kommt. Es bleibt aber auch unsere Bereitschaft als Liberale, keine Anhörung im Innenausschuss zu beantragen. Wir machen das anders, als die Koalitionäre das beim Mittelstandsförderungsgesetz gemacht haben. Das haben sie nämlich totgemacht, indem sie eine Anhörung beantragt haben. Das machen wir Liberalen nicht. Wir werden die Innenausschussberatung machen und werden dann auch in der Zweiten Lesung hier im Parlament diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenminister hat es hier angesprochen, wir haben im Wesentlichen, wenn wir über die Kommunalverfassung reden,
zwei unterschiedliche Bereiche, über die wir zu diskutieren haben, einmal die Teilhabe am demokratischen Prozess vor Ort und dann das große spannende Feld der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen.
Wir haben uns das in der Fraktion so aufgeteilt, dass zur Teilhabe vor Ort der Kollege Schnur aus der kommunalpolitischen Sicht etwas sagen wird. Gestatten Sie mir, dass ich mich zur unternehmerischen und wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen hier äußere.
Herr Minister, Sie haben recht, kaum ein Gesetz verlässt den Landtag so, wie es reingekommen ist.
Denn wenn der Referentenentwurf, den wir bekommen haben im Sommer vergangenen Jahres, wirklich Gesetzeskraft erlangt hätte, dann wäre es ein Jammer für dieses Land gewesen. Der war so grottenschlecht,
schlechter ging er eigentlich gar nicht mehr. Es ist mir im Ergebnis auch relativ egal, wer jetzt Vater einiger wesentlicher und auch sehr sinnvoller Änderungen ist. Auf jeden Fall ist das, was wir heute hier sehen, um Klassen besser als das,
was der Referentenentwurf gezeigt hat, aber es reicht eben immer noch nur für die Kreisliga und nicht für die Landesliga aus.
Ich denke, ich lobe Sie, Herr Kollege Kokert.
Die CDU hat es schließlich eingebracht.
Ich will zwei grundlegende Dinge bei der wirtschaftlichen Betätigung ansprechen, die uns voneinander trennen, wobei ich bisher eigentlich immer davon ausgegangen bin, dass die CDU unserer Position nähersteht, als die Sozialdemokraten zu unserer Position stehen.
Wir haben die Grundposition, dass wir die Gewinnorientierung der kommunalwirtschaftlichen Betätigung klar in Abrede stellen. Die sich wirtschaftlich betätigende Kommune darf nicht gewinnorientiert ausgerichtet sein. Das ist eine Grundsatzposition.
Und wir haben auch eine Grundsatzposition, die sagt, Kommunen dürfen sich nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn sie es besser können als die Privatwirtschaft.
Herr Kollege Kokert, da Sie gerade die schöne Hansestadt Wismar ansprechen, lohnt es sich, auch dort mal einen Blick hineinzuwerfen, denn da gibt es einen sogenannten Eigenbetrieb. Der hat mal Busse gemacht mit 1 Million Euro Verlust jedes Jahr.
Und jetzt, wo er die Busse abgibt, wissen Sie, was er jetzt macht? Jetzt ändert er die Satzung seines Eigenbetriebs und macht Parkhäuser.
Mit Parkgebühren fängt er an, dann Parkhausbewirtschaftung, irgendwann macht er den Zeitungskiosk am Parkhaus. Dann merkt er, es lohnt sich, dann macht er die Waschanlage am Parkhaus.
Genau, Herr Born, das ist eine fantastische Idee, ein lukratives Geschäft.
Das ist genau das, was Liberale nicht wollen,
dass über Nebentätigkeiten von Eigenbetrieben von kommunalen Unternehmen die unternehmerische Tätigkeit ausgeweitet wird.