Protokoll der Sitzung vom 19.11.2009

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 82. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Studentenproteste ernst nehmen“ auf Drucksache 5/2964 sowie einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Beschäftigungsbrücke für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Förderung der Altersteilzeit erhalten“ auf Drucksache 5/2965 vorgelegt. Wir werden diese Vorlagen, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach Verteilung an die Mitglieder des Landtages sowie einer angemessenen Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 22 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieser Dringlichkeitsanträge erteilen sowie die Abstimmung über deren Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/2941 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/2941 –

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal daran erinnern, bevor wir mit der Fragestunde beginnen, dass das Verlesen von Vortexten zu den Fragen nicht zulässig ist. Ebenfalls möchte ich noch einmal daran erinnern, dass der Ältestenrat sich darauf verständigt hat, die Reihenfolge der einzelnen Ressorts flexibler zu gestalten, damit nicht immer die gleichen Ressorts davon betroffen würden, wenn entsprechende Fragen aufgrund des Zeitablaufes nicht mehr in der Fragestunde beantwortet werden können.

Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Hans Kreher, Fraktion der FDP, die Frage 1 zu stellen.

Guten Morgen! Frau Präsidentin! Herr Minister!

1. Wurden die Zuweisungen des Landes für den Betrieb der Schwimmhalle in Stern Buchholz eingestellt, wenn ja, warum?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Kreher, in der Tat sind sie zum Jahresende eingestellt. Die Schwimmhalle in Stern Buchholz steht im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Durch die Stadt Schwerin erfolgte eine von vornherein auf zwei Jahre befristete Anmietung der Liegenschaft. Aufgrund eines Antrages der Landeshauptstadt Schwerin hat das Innenministerium für die Jahre 2008 und 2009 Zuweisungen für den Betrieb der Schwimmhalle in Stern Buchholz gezahlt. Dies erfolgte unter dem Gesichtspunkt der Wahrung möglicher Entwicklungsoptionen für die Landespolizei. Inzwischen sind verschiedene Optionen geprüft worden. Die Landespolizei kann diese Liegenschaft nicht übernehmen, da dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Auch die Landeshauptstadt Schwerin hat mitgeteilt, dass über den 31.12.2009 hinaus eine weitere Anmietung der Liegenschaft nicht erfolgen wird. Dabei wurde auf die zwei bestehenden Schwimmhallen hier im Stadtge

biet Schwerin verwiesen. Eine andere Betreibung durch Ämter des Umlandes konnte nicht realisiert werden. Dies haben wir im Rahmen eines Gespräches unter der Leitung des Wirtschaftsministeriums und Beteiligung des Innenministeriums der Landeshauptstadt Schwerin sowie den derzeitigen Nutzern der Schwimmhalle ausführlich erörtert. Eine über das Jahr 2009 hinausgehende Zahlung einer Sonderbedarfszuweisung kommt nicht in Betracht, da der ständige Betrieb von Schwimmhallen insoweit nicht förderfähig ist.

Ich bedauere außerordentlich, dass sowohl die Stadt Schwerin in der jetzigen Situation der Schwimmhallenkapazitäten, die sie hat, als auch das Umland nicht bereit waren, in irgendeiner Form sich in dieses Konglomerat von Land und Kommunen einzubringen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Weil sie kein Geld haben.)

sodass der Weiterbetrieb dieser Schwimmhalle in der Form nicht möglich ist.

Eine Zusatzfrage: Herr Minister, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, alle Beteiligten mal zusammenzubringen, damit zum Beispiel auch die DLRG, die darauf großen Wert legt, eine weitere Trainingsmöglichkeit hat?

Auch ein Vertreter der DLRG war bei dieser gemeinsamen Gesprächsrunde mit dabei. Sie sehen sich außerstande, die Trägerschaft zu übernehmen, auch wenn wir grundsätzlich Bereitschaft signalisiert haben, hier weiter mit zu begleiten oder zumindest über einen gewissen Zeitraum zu unterstützen. Das Land – und hier insbesondere das Innenministerium – ist auch jederzeit zu Gesprächen weiterhin bereit, weil jedem bekannt ist, dass die Schwimmhalle relativ neu ist, Baujahr 2006 oder Sanierungsstand 2006. Somit ist an sich kaum vertretbar, dass eine Schwimmhalle in diesem Zustand, die allerdings in Hoheit des Bundes ist (Bundeswehr), nicht weiter betrieben werden kann.

Eine zweite Frage: Welche Möglichkeiten sehen Sie als Sportminister, dafür zu sorgen, dass auch der Schwimmunterricht der Schulen weiter gewährleistet wird?

Wie gesagt, Herr Kreher, wir sind – egal, ob jetzt als Innenminister oder als Sportminister – auf jeden Fall bereit, auch gemeinsam mit dem Bildungsministerium hier noch weitere Möglichkeitsoptionen zu erschließen. Aber das Land kann nicht Träger einer Schwimmhalle werden, das ist ausgeschlossen. Es muss sich zumindest eine Institution, ob das jetzt der Landkreis oder die Gemeinden sind, dazu bereit erklären. Dafür führen wir ständig Gespräche, haben aber diese bis zum heutigen Tag nicht zum Erfolg geführt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das wurde im Übrigen in der IMAG-Standortkonversion ausführlich behandelt, aber die FDP war nicht dabei.)

Vielen Dank.

Gestatten Sie eine weitere Frage des Abgeordneten Herrn Pastörs? interjection: (Zustimmung)

Herr Minister, wie viel Arbeitsplätze gehen durch die Schließung der Schwimmhalle verloren und wie viel Arbeitsplätze waren ständige Arbeitsplätze, also keine Aushilfsarbeitsplätze, an diesem Ort?

Herr Abgeordneter Pastörs, diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, weil der Standort von der BIMAG, also eine Außenstelle der Bundeswehr oder eine eigene Einrichtung der Bundeswehr für Liegenschaften, betrieben worden ist. Die Mitarbeiter, die sowohl die Heizung et cetera, was dazugehört, betreiben, unterstehen diesem Standort. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind circa drei Mitarbeiter ganztägig zum Betrieb der Halle und dem damit verbundenen Umfeld tätig gewesen.

Ich bitte nun den Abgeordneten Gino Leonhard, Fraktion der FDP, die Frage 2 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Guten Morgen!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Morgen!)

2. Wie wurde die mit der Änderung des Waffengesetzes aufgenommene Amnestieregelung in Mecklenburg-Vorpommern von der Landesregierung bekannt gegeben und weiter dafür Sorge getragen, dass die Regelung bei den Waffenbesitzern bekannt wird?

Sehr geehrter Abgeordneter Leonhard, ich begrüße das, dass sich die FDP auch auf Bundesebene im Hinblick auf die Amoktat in Winnenden im März dieses Jahres stark für das Thema „Amnestieregelung für Waffengesetze“ interessiert. Zwar wurde in der Begründung der Gesetzesinitiative der FDP-Bundestagsfraktion am 21. April 2009 festgestellt, dass sich die Forderung nach einer waffenrechtlichen Amnestie für illegale Waffen nur schwerlich aus der Amoktat selbst herleiten ließe, weil die Tatwaffe bekanntermaßen eben nicht illegal war, dennoch hat die Bundesregierung den Amnestiegedanken aufgegriffen und in die Gesetzesnovelle vom Juli dieses Jahres integriert.

Bedauerlicherweise enthält das geänderte Waffengesetz die gleiche Regelungslücke, die bereits der Gesetzentwurf der FDP aufwies. Die praktische Relevanz dieser Regelungslücke, das Fehlen einer ausdrücklichen Amnestiebestimmung für illegale Munition, die nun mal zu einer Waffe gehört, sorgte zunächst bei den Waffenbehörden für Verunsicherung. Zwischenzeitlich konnte jedoch eine weitestgehend einheitliche Vorgehensweise der Behörden für die Abgabe illegaler Munition in Deutschland durchgesetzt werden. In der überregionalen Presse, im Rundfunk und im Fernsehen fand eine sehr breite und ausführliche Berichterstattung über das Waffenamnestiegesetz der Bundesregierung statt.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat nochmals in einer Pressemitteilung vom 4. November 2009, die von den Medien umfänglich aufgegriffen wurde, auf die Möglichkeit der straffreien Abgabe illegaler Waffen und Munition hingewiesen und gleichzeitig die kommunalen Waffenbehörden, die in diesem Land die Zuständigkeit haben, um entsprechende Öffentlichkeitsarbeit gebeten. Denn über das Wie und Wann der Entgegennahme illegaler Waffen und Munition entscheiden die Ordnungsbehörden, sprich die zuständige Abteilung Waffen innerhalb der Ordnungsbehörden vor Ort. Bürger, die Waffen abgeben möchten, sollten sich deshalb vorher mit ihrem Ordnungsamt über das Verfahren, die Art und Weise der Waffenübergabe abstimmen.

Im Übrigen darf ich an dieser Stelle daran erinnern, dass die Amnestiegesetzregelung der Waffengesetznovelle 2002 in Mecklenburg-Vorpommern zur freiwilligen Abgabe von lediglich sechs Kurz- und sieben Langwaffen sowie 300 Schuss Munition führte, trotz erheblicher Öffentlichkeitsarbeit. Aber ich bin Ihnen sehr dankbar für die heutige Frage, weil sie uns erneut die Gelegenheit gibt, die Öffentlichkeit auf die aktuelle Amnestieregelung des Waffengesetzes hinzuweisen, und hoffe unsererseits auf eine weitere Verbreitung insbesondere auf der lokalen Ebene, durch die lokalen Seiten, die in aller Regel in den jeweiligen Kreisen sehr interessiert entgegengenommen werden.

Vielen Dank, Herr Minister.

Zusatzfrage: Woher nehmen Sie, woher nimmt das Innenministerium die Feststellung, dass es vielleicht noch viel mehr Waffen sein müssten?

Die Feststellung nimmt man einfach aus der Wahrnehmung, wenn man sieht, wie viele Waffen in anderen Bundesländern bis zum heutigen Zeitpunkt zurückgegeben worden sind, wir das anteilmäßig auf die Bevölkerung in etwa herunterrechnen. Aber es ist in der Tat eine Prognose, die nicht durch Kenntnisse untersetzt ist.

Zusatzfrage: Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir nicht wirklich eine Statistik führen können, wie viele Waffen sich im normalen legalen Besitz in Mecklenburg-Vorpommern befinden?

Doch, das können wir. Wir können dies. Wir wissen, dass es ab 2012 ein bundeseinheitliches Erfassungssystem geben soll. Ich bin derzeit in der Vorbereitung, dass wir dieses zu Beginn des neuen Jahres auf der Landesebene zentral noch mal über die zuständigen Polizeidienststellen erfassen können. Aber aufgrund der Meldestatistiken der Ordnungsämter, die die Waffen – aber wir reden jetzt nur von den legalen Waffen – erfassen und auch die Genehmigung erteilen, ist eine detaillierte Erfassung der vorhandenen Waffen im Land möglich. Noch einmal: Ich möchte das auch dahin gehend ändern, dass das auf Landesebene – und dann im Anschluss gibt es ja eine bundeseinheitliche Regelung – erfasst wird.

Vielen Dank.

Gestatten Sie eine Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Pastörs? (Zustim- mung)

Zusatzfrage: Herr Minister, worauf führen Sie zurück, dass so wenig illegale Waffen straffrei zurückgegeben wurden, wenn die Vermutung richtig ist, die Sie ausdrückten, dass sich ja viel mehr illegale Waffen in den Händen der Bürger Mecklenburgs und Vorpommerns befinden?

Herr Abgeordneter Pastörs, ich kann Ihnen jetzt nur meine persönliche Vermutung vortragen. Die ist einfach darin begründet, dass eine gewisse Verunsicherung vermutlich bei denjenigen vorhanden ist, die eine Waffe geerbt oder wie auch immer sich besorgt haben.

Was die Frage der Straffreiheit anbelangt, es gab ja in der Presse Berichterstattungen in den zurückliegenden Wochen und somit die eine oder andere Mitteilung, wo es dann doch ein Ermittlungsverfahren gab oder bestimmte Sachen geprüft wurden. Insofern gehe ich davon aus,

dass bei denen, die mit der Waffe keine Straftat begangen haben, sondern sie auf welchen Wegen auch immer nur illegal besitzen, eine gewisse Verunsicherung da ist, die aber an und für sich durch das Gesetz und auch die in den zurückliegenden Monaten immer wieder betriebene Öffentlichkeitsarbeit nicht vorhanden ist.

Herr Abgeordneter, eine zweite Zusatzfrage lasse ich nicht zu.

Ich darf nun den Abgeordneten Toralf Schnur, Fraktion der FDP, bitten, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Sehr geehrter Herr Minister!

3. Wie ist es möglich, dass der am 07.06.2009 direkt gewählte Bürgermeister der Gemeinde Hohen Wangelin die Eignung zum Ehrenbeamten nach Auffassung der Landesregierung nicht besitzt, aber gleichzeitig bis zur Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl als amtierender Bürgermeister die Geschäfte der Gemeinde Hohen Wangelin führt?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schnur, gestatten Sie mir vorab eine persönliche Bemerkung: Ich konnte in den zurückliegenden Wochen feststellen, das betrifft daher auch den Kollegen Andrejewski, dass eine Reihe von Anfragen, die hier in der Fragestunde des Landtages gestellt werden, sehr expliziten kommunalen Charakter haben und vielleicht auf dem Kreistag in der Fragestunde eine Rolle spielen, aber nicht unbedingt Gegenstand der Fragestunde des Landtages sein sollten.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Das ist in jedem Fall den Abgeordneten überlassen, selbstverständlich, ich möchte nur noch einmal darauf aufmerksam machen, wenn man nachher über die Geschäftsordnung in der Gemeinde Heringsdorf oder Ähnliches redet.

Wir haben eine Rechtsaufsichtsbehörde, zu Ihrer Frage, eindeutige Zuständigkeit des Landkreises Müritz. Aber nichtsdestotrotz, der ehrenamtliche Bürgermeister, jetzt bezogen auf Hohen Wangelin, bleibt gemäß Paragraf 37 Absatz 3 Satz 2 der Kommunalverfassung nach Ablauf der Wahlperiode der Gemeindevertretung bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers im Amt. Daher übt der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Hohen Wangelin sein Amt aus der vorherigen Wahlperiode weiter aus.