Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 85. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.

Bevor wir unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fortsetzen, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. In Absprache mit den Fraktionen soll die Tagesordnung gemäß Paragraf 74 Ziffer 2 wie folgt geändert werden: Der Tagesordnungspunkt 18 soll nach dem Tagesordnungspunkt 30 und der Tagesordnungspunkt 23 nach dem Tagesordnungspunkt 20 aufgerufen werden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/3060(neu) vor.

Fragestunde – Drucksache 5/3060(neu) –

Ich möchte noch einmal daran erinnern, bevor wir beginnen, dass das Verlesen von Vortexten zu den Fragen nicht zulässig ist. Ebenfalls möchte ich noch mal daran erinnern, dass der Ältestenrat sich darauf verständigt hat, die Reihenfolge der einzelnen Ressorts flexibler zu gestalten, damit nicht immer die gleichen Ressorts davon betroffen würden, wenn entsprechende Fragen aufgrund der Zeitabläufe nicht mehr in der Fragestunde beantwortet werden können.

Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und dazu bitte ich den Abgeordneten Gino Leonhard, Fraktion der FDP, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Guten Morgen!

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Rechtsstreitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht Greifswald bei der Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 14. Dezember 2007 (Bagge- rung am Nothafen Darßer Ort) in Verbindung mit dem laufenden Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Alternativhafens vor dem Darß?

Herr Abgeordneter Leonhard, das Kabinett hat das Verkehrsministerium beauftragt, den Landtagsbeschluss umzusetzen und die Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort freizubaggern. Hiergegen hat der BUND-Landesverband MecklenburgVorpommern einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Greifswald gestellt.

Mein Haus hatte unabhängig von dieser Beschlusslage ein Raumordnungsverfahren eingeleitet, das zum Ziel hat, einen Etappenhafen vorzubereiten. Das Klageverfahren richtete sich allein gegen die Baggerung und dabei insbesondere gegen die Verbringung des Baggergutes. Es richtete sich nicht gegen das Raumordnungsverfahren. Insoweit besteht zwischen beidem kein unmittelbarer Zusammenhang.

In der Folge des Rechtsstreites wurde das Raumordnungsverfahren für den Nothafen Darßer Ort um die im Gerichtsbeschluss genannten Standort- und Projektalternativen erweitert. Und lassen Sie mich dazu auch noch sagen: So weit, wie wir derzeit sind, waren wir noch nie bei der Realisierung eines Ersatzhafens oder Etappen hafens.

Sie gehen also davon aus, Herr Minister, dass die Gemeinde Prerow ein ursächliches Interesse daran hat, einen Alternativhafen vor Prerow zu errichten?

Ich gehe davon aus, dass wir das Raumordnungsverfahren, zu dem Prerow gehört, aber auch Zingst, aufgrund des alten Landtagsbeschlusses ordnungsgemäß umsetzen und durchführen können. Wie die jeweiligen Mehrheiten jeweils aktuell vor Ort sind, will ich und werde ich nicht kommentieren.

Aber schon aus Selbstverwaltungsgründen: Muss die Gemeinde Prerow dem Raumordnungsverfahren zustimmen?

Sie muss nachher einen B-Plan-Beschluss machen, ja.

2. Hat die außergerichtliche Einigung zwischen der Landesregierung, dem BUND und dem WWF einen weiteren Beleg dafür geliefert, dass unverzüglich Rechtsklarheit für weitere erforderliche Baggerungsmaßnahmen, zum Beispiel durch eine zeitlich befristete Herauslösung des Nothafens Darßer Ort aus dem Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft bis zur Inbetriebnahme eines Alternativhafens durch den Gesetzgeber vorzunehmen ist?

Herr Abgeordneter Leonhard, das Verwaltungsgericht Greifswald hat den Beteiligten, das waren also der BUND und mein Ressort, einen gerichtlichen Vergleich vorgeschlagen. Also eine außergerichtliche Einigung hat nie stattgefunden. Ein gerichtlicher Vergleich hat stattgefunden. Der gerichtliche Vergleich sieht vereinfacht gesagt vor, dass das bei der Baggerung anfallende Baggergut nach einem bestimmten Schlüssel auf den Nationalpark und die See verbracht wird. Damit wird der Herstellung der Einsatzbereitschaft der Deutschen Gesellschaft zur Ret tung Schiffsbrüchiger und dem natürlichen Sedimentaustausch Rechnung getragen. Der Sedimentproblematik selber kann nicht isoliert durch eine Herausnahme des Nothafens Darßer Ort aus dem Nationalpark Rechnung getragen werden.

Hier möchte ich auch persönlich etwas anmerken. Also wenn wir dies tun würden, aus einem Nationalpark, der im Übrigen noch von der letzten Volkskammer beschlossen worden ist, wenn wir als ein Bundesland hier einen Teil dieses Nationalparkes, und wenn es nur vorübergehend ist, herauslösen würden, sage ich Ihnen meine persönliche politische Einschätzung, und dazu stehe ich, wir machen uns zum Gespött der Nation, Europas und darüber hinaus. Und ich sage das hier in aller Deutlichkeit, das ist mit mir auch nicht zu machen.

Zu der Frage im Detail: Es geht also insoweit um die Entnahme, vor allem aber um die Verbringung von Sedimenten im Nationalpark, nicht nur im Hafen. Der Landtag hat mit dem von Ihnen zitierten Beschluss eine Baggerung beauftragt. Diesen Beschluss hat damals, meiner Erinnerung nach zumindest, auch die Fraktion der FDP mitgetragen. Die Formulierung weiterer erforderlicher Baggerungsmaßnahmen, wie in Ihrer Frage aufgeworfen, erschließt sich mir deshalb nicht wirklich.

Wann, Herr Minister, gehen Sie davon aus, dass ein Alternativhafen zur Verfügung stehen würde, um einen Seenotrettungskreuzer zu stationieren?

Das ist das gemeinsame Ziel so gut wie aller Beteiligten.

Ich darf hier nichts feststellen.

Richtig.

Aber, Frau Präsidentin, es ist nicht wirklich eine Antwort gewesen.

Herr Minister …

Herr Abgeordneter, da haben Sie recht. Sie dürfen hier nichts feststellen.

Entschuldigung, Frau Präsidentin.

Herr Minister, gehen Sie davon aus, dass durch die gerichtliche Einigung, ich sage mal, in absehbarer Zeit nicht wieder eine Baggerungsmaßnahme am Nothafen Darßer Ort notwendig werden würde?

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Also ich verfüge nicht über prophetische Fähigkeiten. Ansonsten würde ich wahrscheinlich einem weit höher bezahlten Beruf nachgehen, als dem, den ich jetzt habe. Fakt ist der: Ich gehe von gar nichts aus.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Ich gehe davon aus – und da erinnere ich mich auch gut an Beiträge aus Ihrer Fraktion in der Vergangenheit –, dass das unser gemeinsames Ziel ist, mit einem Raumordnungsverfahren, mit Überzeugungsarbeit einen Etappenhafen zwischen Barhöft und Rostock zu schaffen.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Herr Minister!

3. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung dem ausufernden LkwVerkehr im Landkreis Ludwigslust, insbesondere auf der Bundesstraße 5, der Bundesstraße 106 und der Bundesstraße 191 sowie den Verbindungsstraßen zwischen diesen Bundesstraßen, begegnen und somit zur Steigerung der Wohnqualität der Einwohner beitragen?

Herr Abgeordneter Köster, der Landesregierung ist die Verkehrsmengenentwicklung von 1992 bis 2008 bekannt und danach hat sich der Lkw-Verkehr im Rahmen der allgemeinen Verkehrssteigerung entwickelt. Im Jahr 2010 findet eine Verkehrszählung im gesamten Straßennetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt. Zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen selbst ist der Landrat des Landkreises Ludwigslust als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Diese Maßnahmen bedürfen der Beteiligung der Landesregierung. So wurde aus Lärmschutzgründen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde auf der B 5 im Schlossbereich Ludwigslust angeordnet. Überprüfungen zu Lärmschutzmaßnahmen finden gegenwärtig im Bereich der Bahnbrücke in Ludwigslust, also im Bereich B 106, B 191, in den Ortslagen Redefin, Zahrensdorf und Neu Gülze an der B 5 sowie im Bereich der Verbindungsstraße L 07 zwischen

der B 5 Kummer und der B 106 statt. Bauliche Veränderungen hat es auf der B 191 in Neustadt-Glewe gegeben. Hier wurde die Pflasterdecke durch eine lärmmindernde Asphaltdecke ersetzt.

Die Landesregierung wird bauliche und planerische Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben weiter unterstützen. Auch wird die Landesregierung den zuständigen Behörden die Zahlen der Verkehrsbelegung und die Emissionsberechnung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus unterliegt die Verkehrsbehörde der Fachaufsicht eben durch die Landesregierung.

Eine den Verkehrsbedürfnissen der Region entsprechende Infrastruktur soll mit den Bauabschnitten 6, also von der Landesgrenze Brandenburg bis Ludwigslust Süd, und 7 von Ludwigslust Süd bis zum Autobahndreieck Schwerin, der A 14, bestimmungsgemäß errichtet werden. Die Planfeststellung für den Bauabschnitt 7 wird im Jahr 2010 eingeleitet.

Gut. Die nächste Frage:

4. Wann ist mit welcher Entscheidung zum Bau der Hagenower Umgehungsstraße zu rechnen?

Abgeordneter Köster, die Ortsumgehung Hagenow im Zuge der B 321 ist eine Maßnahme des vordringlichen Bedarfs des gültigen Bundesverkehrswegeplans. Die Planungen werden durch das Straßenbauamt Schwerin ausgeführt. Derzeit erfolgt die Linienplanung. Hierzu hat das Straßenbauamt Schwerin beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg die Unterlagen zur Raumordnung und Stellungnahme eingereicht. Vorzugsvariante aus Sicht der Raumordnung ist die Variante 2, das ist die stadtnahe Führung der Trasse.

Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist für den Dezember dieses Jahres, also noch in diesen Wochen vorgesehen. Und im Anschluss kann das SBA die Linienbestätigungsunterlage erstellen. Diese, das ist das Verfahren, wird dann dem Bundesministerium zur Zustimmung, zum sogenannten Gesehenvermerk vorgelegt und nach Zustimmung des Bundes erfolgt die Bestätigung der Vorzugsvariante durch das Verkehrsministerium unseres Landes in 2010.

Gut, danke.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Irene Müller, Fraktion DIE LINKE, die Frage 5 zu stellen.

Frau Ministerin, ich frage an:

5. Mit welchem Ergebnis und wann haben die fünf Arbeitsgruppen dieses Jahr getagt, um die Beschlüsse des 6. Altenparlamentes umzusetzen?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Müller, bereits mit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19. Dezember 2007 und nochmals im Bericht des Ministeriums für Soziales und Gesundheit in der 41. Sitzung des Sozialausschusses am 3. Dezember 2008 zum Stand der Arbeit der fünf Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Beschlüsse des 5. Altenparlaments wurde unmissverständlich darauf