Sehr geehrte Frau Abgeordnete Müller, bereits mit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19. Dezember 2007 und nochmals im Bericht des Ministeriums für Soziales und Gesundheit in der 41. Sitzung des Sozialausschusses am 3. Dezember 2008 zum Stand der Arbeit der fünf Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Beschlüsse des 5. Altenparlaments wurde unmissverständlich darauf
hingewiesen, dass infolge des 5. Altenparlaments vom 20. Juni 2007 keine Arbeitsgruppen zur Umsetzung der dort gefassten Beschlüsse gebildet worden sind. Vielmehr wurden diese bereits im Jahr 2006 primär zur Umsetzung und Begleitung des Landesprogramms „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ ins Leben gerufen. Dementsprechend gibt es auch keine fünf Arbeitsgruppen im Zusammenhang mit dem 6. Altenparlament. Es werden lediglich, soweit die Arbeitsgruppen thematisch betroffen sind, die Beschlüsse der Altenparlamente mit in die Arbeit einbezogen.
Der Sozialausschuss hat in seiner 54. Sitzung am 8. Juli 2009 mit den Stimmen der Fraktion DIE LINKE das Ministerium für Soziales und Gesundheit gebeten, im Januar 2010 einen ersten Zwischenbericht zur Umsetzung der Beschlüsse des 6. Altenparlaments 2009 vorzulegen. Dieser Bitte wird das Ministerium zeitgerecht nachkommen. Die hierzu erforderlichen Beiträge der betroffenen Stellen der Landesregierung werden derzeit eingeholt. Ein umfassendes Ergebnis liegt deshalb gegenwärtig noch nicht vor. Die Fraktion DIE LINKE wird vor diesem Hintergrund gebeten, sich bis zum Termin des Sozialausschusses im Januar 2010 zu gedulden.
Eine Nachfrage bitte: Wurden die fünf Arbeitsgruppen offiziell aufgelöst und wissen diejenigen, die da mitgearbeitet haben, davon oder wie kann ich es verstehen, dass nachgefragt wird, wann sie wieder eingeladen werden vom Sozialministerium?
Frau Abgeordnete, die Arbeitsgruppen wurden im Zusammenhang mit der Begleitung des Landesprogramms „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ eingerichtet und nicht im Zusammenhang mit der Abarbeitung der Beschlüsse des Altenparlaments. Soweit Beschlüsse des Altenparlaments auch dieses Landesprogramm betreffen, werden die Arbeitsgruppen damit befasst.
Zweite Nachfrage: Das ist kon trär mit der Aussage von Herrn Sellering, solange er Sozialminister war, und zumindest von drei Arbeitsgruppen verstehen die Mitglieder sich auch als verantwortlich für die …
Frau Müller, Sie dürfen hier keine Feststellungen treffen. Sie können eine Nachfrage stellen und die Frage darf nicht unterteilt sein. Also ich bitte Sie, das zu beachten.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers und hierzu bitte ich den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Frage 7 zu stellen.
7. Lag dem Landeskriminalamt ein Auslieferungsersuchen der USA gegen Roman Polanski vor, der wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen aus dem Jahre 1978 international per Haftbefehl gesucht wurde, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der nunmehr in der Schweiz Festgenommene Anfang dieses Jahres unter erheblichen Sicherheitsvorkehrungen Dreharbeiten auf der Insel Usedom durchgeführt hatte?
Herr Abgeordneter Müller, dem Landeskriminalamt lag kein Auslieferungsersuchen betreffs Roman Polanski vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin und bitte die Abgeordnete Frau Sigrun Reese, Fraktion der FDP, die Fragen 8 und 9 zu stellen.
Seit dem Januar 2009 ist das Finanzamt Neubrandenburg bundesweit für die Besteuerung der Rentenempfänger im Ausland zuständig. Dadurch können wir 227 zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen, die zunächst bis Ende 2015 befristet sind und die uns zu 99,75 Prozent durch die anderen Länder bezahlt werden. Das ist eine gute Botschaft.
Aufgrund des besonderen Aufgabenzuschnitts sind allerdings bei der Mehrzahl der hierfür einzurichtenden Arbeitsplätze eine steuerliche Ausbildung und möglichst Erfahrungen bei der steuerlichen Veranlagung erforderlich. Der größte Teil der Arbeitsplätze wird daher durch Beschäftigte aus dem Kernbereich sowie nahezu alle Überhangbeschäftigten der Steuerverwaltung besetzt werden. Darüber hinaus prüfen wir derzeit, in welchem Umfang geeignete Mitarbeiter aus dem Überhangbereich anderer Ressorts, zum Beispiel aus dem Justizressort oder aus dem Geschäftsbereich des Sozialministeriums für diese Aufgabe gewonnen werden können. Sie sollen dann durch Fortbildung vorbereitet werden.
Ergänzend und unter begrenztem Umfang werden wir auch steuerlich vorgebildete Beschäftigte neu einstellen. Wir denken dabei in erster Linie an die jungen Leute, die einmal bei uns ausgebildet wurden, aber dann nicht übernommen werden konnten. Infrage kommen auch die jungen Heimkehrer, die ihre Ausbildung und erste Berufstätigkeit in anderen Bundesländern absolviert haben, aber nun gern wieder in ihre Heimat zurückkehren möchten. Wir haben da einige Anträge. Mit diesem Projekt sind also zahlreiche positive Effekte für die Beschäftigungssituation in der Landesverwaltung MecklenburgVorpommern verbunden.
Im Übrigen hat sich aufgrund der verzögerten Überstellung der Rentenbezugsmitteilungen, das liegt nicht bei uns, der Starttermin für das Projekt um acht Wochen auf den 1. Juli 2010 verschoben. Insofern kann ich Ihnen versichern, das Personalgewinnungsverfahren verläuft nicht schwierig, sondern wir liegen sehr gut im Plan.
Ich glaube, aus meinen Ausführungen ist deutlich geworden, dass der größte Teil der in diesem Bereich zu Beschäftigenden schon eine Vorausbildung haben muss, das heißt, da werden wir nicht von vorn anfangen müssen, sondern hier ist eine steuerliche Veranlagung anberaumt, die bei den Beschäftigten sowieso schon in der Qualifikation ist.
Darüber hinaus hat die Projektgruppe, die schon seit Beginn dieses Jahres arbeitet, alle Voraussetzungen für die Organisation dieser neuen Einheit bereits sehr gut vorbereitet. Es gibt da regelmäßige Absprachen und Treffen und ich habe aus den Finanzämtern auch das Signal, dass die Aufstellung für diese wichtige Aufgabe, wir würden sie ja gern über 2015 hinaus bei uns im Land
behalten, als Service für alle Bundesländer dann tatsächlich sehr gut ausgeführt wird. Ich habe keine negativen Erkenntnisse.
9. Mit welchen Kosten der Personalgewinnung und der Qualifizierung des Personalüberhangs, der nicht durch die Vollkosten gedeckt wird, ist zu rechnen?
Die Länder haben mit einem Verwaltungsabkommen vereinbart, die Kosten gemeinsam zu tragen. Ich sagte vorhin schon, 99,75 Prozent werden von anderen Bundesländern erstattet. Die kleine Differenz ist dann unser Anteil für den Service, den wir ja auch haben. Dementsprechend umfassen die auszugleichenden Verwaltungskosten alle anfallenden Personal- und Sachkosten. Demnach ist nicht mit zusätzlichen Kosten zum Beispiel für Personalgewinnung und die Qualifizierung zu rechnen, also keine zusätzlichen.
Die Kosten der Personalgewinnung und Auswahl werden also auch von anderen Bundesländern mitgetragen?
Soweit sie über das hinausgehen, was wir hier im Land ohnehin organisieren, ja. Alle Personal- und Sachkosten werden in diesem Schlüssel umgelegt.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Regine Lück, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 10 und 11 zu stellen.
10. Wie positioniert sich die Landesregierung zum im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegten Vorhaben, Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen nach dem SGB II zukünftig in getrennter Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen vornehmen zu lassen?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Lück! Die Landesregierung stellt fest, dass sich die in den vergangenen fünf Jahren praktizierte Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur für Arbeit und den Argen – ich betone ausdrücklich, hier in MecklenburgVorpommern – bewährt hat. Insofern strebt die Landesregierung eine Änderung des Grundgesetzes an, um die bestehenden Regelungen verfassungskonform zu gestalten. Allerdings haben wir im Kabinett jetzt darüber gesprochen, wir müssen uns dann im neuen Jahr – wenn die Situation, die Rechtslage sich nicht ändert, das müsste sie ja – mit der neu angebotenen Regelung befassen, weil uns schlichtweg auch die Zeit wegläuft.
11. Ist diese Position, die Sie jetzt vertreten, mit den kommunalen Verantwortungsträgern abgestimmt?
Ja, ich muss korrekt sagen, diese Position ist mit den kommunalen Verantwortungsträgern erörtert. Es gibt da keine durchgehend gleichlautenden Positionen.
12. Welche Erwartungen hat die Landesregierung bezüglich der Konferenz von Kopenhagen zu Fragen des Klimas und seinen Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern?
Herr Abgeordneter, Mecklenburg-Vorpommern hofft natürlich, dass die Position der EU in Kopenhagen vor allem Gehör findet. Kernpunkt der Anstrengungen ist die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau. Dazu allerdings müssen die globalen Emissionen ihren Zenit spätesten 2020 erreicht haben und bis 2050 um mindestens die Hälfte reduziert werden.
Neben den konkreten Minderungsverpflichtungen von Industrieländern und auch den Minderungsbeiträgen von Entwicklungsländern setzt sich die EU zum Beispiel ein für die Weiterentwicklung des globalen Kohlenstoffmarktes, dann natürlich für die Entwicklung klimafreundlicher Technologien, die Anpassung an den Klimawandel und die Einrichtung einer darauf bezogenen tragfähigen Finanzarchitektur.
Wird es hierzu finanzielle Auswirkungen im Landeshaushalt geben, wenn es entsprechende Vereinbarungen gibt?
Ich muss zunächst einmal sagen, dass wir unsere Aktivitäten im Klimaschutzbereich ja geplant haben, und ich gehe im Moment davon aus, dass für den Haushalt 2010 und 2011, den wir ja heute beschließen wollen, diesbezüglich Vorkehrungen getroffen sind.
Das lässt sich so nicht ganz eindeutig formulieren, weil wir Möglichkeiten haben, nicht nur über den eigentlichen Titel Klimaschutz zu fördern, sondern zum Beispiel auch Investitionen zu unterstützen über die Gemeinschaftsaufgabe. Dazu braucht es allerdings Projekte.