Heike Polzin

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… am 8. Mai 2011 in Demmin wurde ein derartiger Vorfall nicht bekannt. Auch im Nachgang der Veranstaltung sind zu einem derartigen Sachverhalt bisher keine Strafanzeigen eingegangen.
So ist es. Ein Ermittlungsverfahren wurde nicht eingeleitet.
Herr Pastörs, Ihre Frage verbindet den Standort Lubmin mit einer Endlagersuche. Dies ist fachlich unzulässig, weil sich ein Zwischenlager nicht so einfach zum Endlager umfunktionieren lässt.
Die Haltung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist im Übrigen bekannt und unverändert. Ich
kann es nur immer wieder betonen, das mache ich auch in meinem Namen, wir lehnen die Suche nach einem atomaren Endlager in Mecklenburg-Vorpommern ab.
Die Frage reichen wir doch bitte an den Innenminister weiter. Ich möchte in seinem Namen hier nicht sprechen.
Herr Pastörs, dazu zwei Antworten:
Sie wissen, wenn ein anderer Fachminister nicht für sein Ressort spricht, dann wird er über Zusatzfragen sich nicht äußern. Das gebietet einfach die kollegiale Fairness.
Und zum Zweiten würde ich doch empfehlen, eine solche Zusatzfrage, die viel mehr als eine Hauptfrage ist, auf üblichem parlamentarischem Wege zu erfragen. Selbstverständlich wird das schriftlich nachgereicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Roolf, Ihr mündlicher Vortrag war nun etwas moderater als die bisherigen Töne und auch der schriftliche Antrag, allein mir fehlt der Glaube.
Deshalb werde ich mich mal auf das beziehen, was Sie schriftlich vorgelegt haben.
Das halte ich in dem Moment für belastbarer. Und da Sie hier ohnehin auf das Schreiben des Ministerpräsidenten verwiesen haben, können wir in dem Kontext sicherlich auch noch darüber reden, was beim Thema Schuldenbremse unbedingt ausführlich und gründlich zu diskutieren ist und wo wir im Kontext dieser Schuldenbremse nicht unbedingt das Thema Teppichhandel aufrufen sollten.
Vor einem Monat haben wir an dieser Stelle ausführlich über die Einführung der Schuldenbremse diskutiert. Der Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung wird nun derzeit in den Ausschüssen des Landtages beraten. Zu Recht, meine ich, hat schon an dieser Stelle der Ministerpräsident in seiner Rede hervorgehoben, dass nun die Zeit für alle politischen Parteien gekommen ist, Farbe zu bekennen.
Die FDP-Fraktion hat das mit dem uns vorliegenden Antrag eigentlich auch getan. Über eine Verfassungsfrage von solcher Bedeutung soll nach Auffassung der FDP – so liegt es uns schriftlich vor – nun gefeilscht werden. Im Angebot stehen zwei angestaubte Ladenhüter, die schon mehrfach hier im Landtag diskutiert wurden und zu keinem Ergebnis kamen.
Garniert wird das Ganze noch mit dem durchschaubaren Versuch, Land und Kommunen gegeneinander zu stellen.
Ich möchte kurz zu allen drei Forderungen Stellung nehmen:
Erstens verlangt die FDP-Fraktion die Einführung einer umfassenden Buchführung, die sowohl Vermögen als auch Schulden sowie die Risiken des Landes Mecklenburg-Vorpommern wertmäßig darstellen. Doppik, ick hör dir trapsen!
In dieser Angelegenheit sind schon viele Argumente ausgetauscht worden. Einen Punkt halte ich jedoch für besonders wichtig: Die Entwicklung unseres Landes zeigt eindrucksvoll, dass es auch mit der Kameralistik, vielleicht sogar deswegen, gelungen ist, unseren Haushalt zu sanieren und zusätzliche Schulden zu vermeiden. Ein- und Ausgabenströme werden im Vorfeld festgelegt. Dadurch wird die Exekutive verpflichtet, die beschlossenen politischen Maßnahmen und Prioritäten entlang des Haushaltsplans zu realisieren. Das Hauptziel der Kame
ralistik ist es, die Haushaltshoheit des Gesetzgebers darzustellen. Und der vermeintliche Vorteil der Doppik, nämlich die Darstellung der Vermögenssituation im Sinne einer Bilanz, ist bezogen auf die öffentlichen Hände mitunter durchaus problematisch und eröffnet auch möglichen Manipulationsversuchen Tür und Tor.
Auch der Bund lehnt im Übrigen aus diesem und weiteren Gründen die Einführung der Doppik bis heute für den Bundeshaushalt ab. Und welche Parteien die Bundesregierung tragen, muss ich hier nicht erörtern.
Zurückweisen möchte ich den Vorwurf, dass das Vermögen, die Schulden sowie die Risiken des Landes nicht ausreichend dargestellt werden.
Offensichtlich wird das öfter getan, als manch einer hören mag. Wie Sie sicher wissen, legt die Landesregierung jährlich mit der Haushaltsrechnung eine Vermögensübersicht vor, in der sowohl das Vermögen als auch die Schulden sowie die Risiken aus übernommenen Bürgschaften transparent dargestellt werden. Dazu ergänzend informiert die Landesregierung halbjährlich den Finanzausschuss über die Übernahme von Bürgschaften und Garantien.
Auch bei den Belastungen aus den Pensionsverpflichtungen haben wir die Transparenz wesentlich verbessert. Im Jahr 2008 wurde beispielsweise für alle neuen Beamten das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ geschaffen. Damit bauen wir kontinuierlich ein kapitalgedecktes Vermögen auf, um die zukünftigen Versorgungszahlungen für diesen Personenkreis vollständig aus dem Sondervermögen zu decken. Und damit heben wir uns sehr weit vom Kurs der alten Bundesländer ab, die das über Jahrzehnte nicht getan haben und die das demnächst einholen wird.
Ergänzend beabsichtigen wir, in künftigen Haushaltsrechnungen die implizite Verschuldung auf Pensionszusagen auf der Grundlage von eigenen Berechnungen darzustellen und laufend fortzuschreiben.
Damit kann mit Fug und Recht behauptet werden, dass eine umfassende, transparente Buchführung bereits stattfindet. Forderung eins zielt also ins Leere.
Im zweiten Punkt des vorliegenden Antrages wird ein regelmäßiger Beteiligungsbericht des Landes gefordert. Zu dieser Frage haben wir eigentlich im Finanzausschuss ein vernünftiges Verfahren vereinbart. Bei der Diskussion über die Landesbeteiligung seit dem Frühjahr 2009 haben die Landesregierung und in vielen Fällen auch die Geschäftsführung der einzelnen Unternehmen ausführlich Bericht erstattet. Begleitet wurde dieses von umfänglichen Drucksachen, an die sich alle Mitglieder des Finanzausschusses sicherlich noch lebhaft erinnern, bei denen ich manchmal schon Sorge hatte, dass Frau Reese allein unter dieser Last zusammenbricht, was die Masse anbelangt. Das waren erhebliche Anforderungen für die Mitglieder, sich dieser Materie zu stellen.
Außerdem sind die Geschäftsberichte fast aller Unternehmen für mehrere Jahre zur Verfügung gestellt worden. Ergänzend haben wir darüber informiert, dass auf der Internetseite des Finanzministeriums alle Informationen über die Beteiligung des Landes laufend verfüg
bar sind. Das Muster der Beteiligungsinformation ist dem Finanzausschuss vorgelegt worden. Nach meiner Kenntnis sind ergänzende Forderungen dazu von der FDPFraktion nicht vorgeschlagen worden. Diese zur Verfügung stehenden Angaben erfüllen aus meiner Sicht umfassend die Informationspflichten der Landesregierung.
Ich bin natürlich gerne bereit, und wir sind es insgesamt, weitere Anregungen zu diskutieren. In dieses Feld packe auch ich Ihren mündlichen Antrag. Das wird sicherlich im Kontext der Gesetzesberatung ohnehin im Ausschuss thematisiert werden, aber genau da hat das auch seinen Platz, diskutiert zu werden, um die Qualität der Präsentation weiter zu verbessern und die Transparenz.
Im Grundsatz ist die zweite Forderung bereits jetzt erfüllt.
Und die dritte und letzte Forderung der FDP-Fraktion ist besonders erstaunlich: Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Konzept zur Entschuldung der Kommunen vorzulegen. Zu Ende gedacht würde das bedeuten, dass wir für jede einzelne Kommune einen spezifischen Sanierungsplan aufstellen müssten, in dem wir dann festlegen, wofür vor Ort noch Geld ausgegeben werden darf und wofür nicht. Ich schätze mal, die Begeisterung der Kommunen würde sich aufgrund einer solchen Vorgehensweise wohl in Grenzen halten.
Aber wahrscheinlich versteht die FDP unter einem Entschuldungskonzept, dass das Land einfach mehr Geld gibt, damit die Kommunen ihre Schulden bezahlen. Mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass der Schuldenstand des Landes bereits fünfmal so hoch ist wie der der Kommunen, so ist der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung aber ganz sicher nicht gemeint.
Im Übrigen würde dies auch die falschen Signale aussenden. Wer Schulden macht, wird am Ende belohnt, während diejenigen – und da meine ich jetzt ausdrücklich Kommunen, denn die gibt es ja in großer Zahl –, die das Geld zusammenhalten, bestraft würden.
Klar ist, Konsolidierungskonzepte können nur vor Ort entwickelt werden. Da, wo es nötig ist, wird das Land auch helfen. Dazu haben wir uns bereits bekannt.
Die Landesregierung hat Anfang des Jahres angekündigt, dass von den im Haushaltsabschluss 2010 zu verzeichnenden Haushaltsverbesserungen ein Betrag von 100 Millionen Euro für die Einrichtung eines kommunalen Konsolidierungsfonds eingesetzt werden soll, eine Summe, die uns nicht leichtgefallen ist, die klug eingesetzt auch wirklich Konsolidierung in der Fläche bewirken kann.
Denn unser Ziel ist es, Landkreisen und kreisfreien Städten Anreize zu geben, mithilfe von eigenen Konsolidierungskonzepten zu den notwendigen strukturellen Verbesserungen ihrer Haushalte zu kommen.
Dies soll aber auf keinen Fall zu neuen Ausgaben ermuntern, sondern muss deutlich mit eigenen Sparanstrengungen verbunden sein. Auch das ist im Übrigen Teil einer soliden Finanzpolitik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einführung einer Schuldenbremse muss sicher intensiv und sorgfältig diskutiert werden, zumal finanzpolitisch nicht ganz einfache Fragen damit verbunden sind. Aber man sollte diese wichtige Diskussion nicht mit sachfremden Vorschlägen belasten.
Der vorliegende Antrag hat aber offensichtlich, so fürchte ich immer noch, eine andere Funktion. Wenn nicht, dann überzeugen Sie uns gerne vom Gegenteil. Ich bin für jede Überraschung dankbar. Im Moment sieht es aber noch danach aus, dass dieser Antrag ein Feigenblatt ist, und zwar für eine mögliche Ablehnung,
eine gewisse Hintertür an irgendeiner Stelle des Verfahrens.
Nur muss ich sagen, das Feigenblatt ist zu klein, meine Damen und Herren, und so ist leider klar zu erkennen, was doch besser verborgen bliebe. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss jetzt noch mal ganz zwanghaft, um mit Ihren Worten zu sprechen, ans Pult, um eine Irritation aus dem Weg zu räumen.
Sie waren ja in Sorge, Herr Ritter, dass der Ministerpräsident andere Briefe schreibt und Versprechungen macht als wir und in diesem Falle die Finanzministerin vorspricht in dieser Runde.
Nein, Moment. Ich werde Sie gleich eines Besseren belehren, obwohl ich eigentlich gar nicht die Lehrerin raushängen lassen wollte.
Fakt ist: Wir sprechen mit einer Stimme. Und das kann ich Ihnen auch beweisen. Ich habe den Brief des Ministerpräsidenten anbei, und da Herr Roolf ja offensichtlich mit Cc an einige Beteiligte diesen Brief geschrieben hat, er also quasi auch öffentlichen Charakter hat, finde ich es auch legitim, dass Sie den auch erhalten. Sie werden dann sehr schnell merken, dass die Intention des Ministerpräsidenten genau die gleiche ist, die ich hier vorgetragen habe,
und dass es vielleicht nur noch sein kann, dass Herr Roolf die Intention etwas optimistischer gesehen hat,
als sie eigentlich da war. – Danke schön.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die umfangreiche Überschrift des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes weist darauf hin, dass es sich hier um Regelungsinhalte handelt, die nach Auffassung der Landesregierung möglichst noch in dieser Legislatur beschlossen werden. Die eigentlich hier zur Debatte stehenden besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regelungen haben daher, wie Fachleute gerne sagen, einiges an Zufracht erhalten. Mit anderen Worten könnte man auch sagen, hier sind noch einige lose Fäden, die wir gerne bis zum Abschluss der Legislatur auch auf unser Knäuel bringen würden, um einen geordneten Übergang zu realisieren.
Auf gar keinen Fall, Herr Müller. Dafür werden Sie sicher in den Ausschüssen schon sorgen, dass das geordnet bleibt.
Hauptsächliches Thema der Regierungsvorlage ist zunächst die sogenannte Überleitung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bundesvorschriften ins Landesrecht sowie direkt daran anschließend deren Änderung in einigen wichtigen Punkten. Es handelt sich hier also um Folgen der Föderalisierung von Besoldung und Versorgung durch die Föderalismusreform.
Lassen Sie es mich gleich vorwegsagen: Mit diesem Gesetzentwurf ist nicht beabsichtigt, diese Rechtsgebiete jetzt einer grundlegenden Überprüfung und Reform zu unterziehen, denn im Grunde würden wir uns gerne, soweit es geht, noch am Bundesrecht orientieren. Ein solches Großvorhaben wäre mit Blick auf die uns noch verbleibende Zeit in der Legislaturperiode nicht sachgerecht und bleibt daher gegebenenfalls der nächsten Legislaturperiode vorbehalten.
Unbedingt in dieser Zeit müssen jedoch einige Dinge geregelt werden, von denen ich hier nur einige stichpunktartig aufzählen möchte:
Das wäre zum Ersten die Anpassung des Versorgungsrechts, also insbesondere der Versorgungsabschläge, an die im Landesbeamtengesetz geänderten Altersgrenzen der Beamtinnen und Beamten – Sie erinnern sich, das ist ja vor nicht allzu langer Zeit auch durch den Landtag gegangen –,
zum Zweiten die Anpassung der Altersgrenzen für Richterinnen und Richter an diese beamtenrechtlichen Altersgrenzen – die waren uns bei der ersten
Beratung so ein bisschen an die Seite geraten, weil das ausdrücklich noch mal im Richtergesetz formuliert ist –, soweit es die Unterschiede natürlich bei den Richtern dieser Dienstverhältnisse erlauben,
zum Dritten die im Vergleich zum Rentenrecht wirkungsgleiche Berücksichtigung von Hochschulzeiten bei der künftigen Ruhegehaltsberechnung,
zum Vierten die vorsorgliche Umstellung von Dienstaltersstufen in der Besoldung auf Erfahrungsstufen, die für unsere bereits vorhandenen Bezügeempfänger ohne finanzielle Bedeutung ist, aber gegen eventuelle Klagen wegen altersdiskriminierender Bezahlung absichert,
und in einem fünften Punkt die Einbeziehung von Lebenspartnern im Landesdisziplinargesetz, eine spannende Materie, vor allem für die Betroffenen selbst – ich gehe aber davon aus, dass hier im Landtag das Ganze sehr sachgerecht und vielleicht auch ohne große Aufregung bearbeitet werden kann –,
sowie in einem weiteren Punkt zwingend notwendige Anpassungen an zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes zur Bezahlung Teilzeitbeschäftigter im Zulagenbereich.
Um diese Änderungen rechtssicher durchführen zu können, werden gesetzestechnisch in einem ersten Schritt die bisher als Bundesrecht mit Stand 2006 weiter geltenden Regelungen in Landesrecht überführt. Die entsprechenden Einzelheiten können Sie dem Gesetzentwurf und der Begründung entnehmen.
Der zweite Schritt beinhaltet die Ihnen soeben skizzierten Änderungen und in einem letzten Schritt wird das Finanzministerium mit Ihrer Genehmigung schließlich die dann im Land geltenden Vorschriften bekannt machen, um so einem Klarstellungsbedürfnis bei den Anwendern in der Verwaltungspraxis Rechnung zu tragen.
Ich weiß, dass wir gerade mit der Anpassung der Versorgungsabschläge an die neuen Altersgrenzen und die gegenüber der Rente wirkungsgleiche Berücksichtigung von Hochschulzeiten zumindest in Beamten- und Richterkreisen keine populäre Maßnahme vorhaben, dennoch halte ich es auch aus Gründen der Gleichberechtigung mit den Angestellten für notwendig und richtig.
Den kommunalen Landesverbänden und den Spitzenorganisationen der Berufsverbände und Gewerkschaften wurde Gelegenheit gegeben, im Entwurfsverfahren Stellung zu nehmen. Soweit dies möglich war, wurden diese Anregungen und Vorschläge aufgegriffen und eingearbeitet.
Der guten Ordnung halber möchte ich auch darauf hinweisen, dass die von uns beabsichtigten besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regelungen bereits beim Bund und in anderen Bundesländern ganz oder zum Teil Realität oder Gegenstand gesetzesgeberischer Planungen sind. Zu den Detailänderungen in den weiteren Gesetzen erlaube ich mir, Sie auf die Gesetzesbegründung hinzuweisen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen und zu beraten, damit diese Regelung noch in dieser Legislatur in Kraft gesetzt werden kann. – Ich bedanke mich.
Herr Abgeordneter, das sind nicht nur Bestrebungen einzelner Bundesländer, sondern aufgrund mehrerer Urteile des Bundesfinanzhofes sind die Länder gehalten, eine Reform der Grundsteuer vorzunehmen, und insofern betrifft es alle Länder, die im Moment dabei sind, an dieser Reform zu arbeiten. Die Frage ist also ganz klar zu beantworten: Es geht nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie.
Wir werden uns als Land erst entscheiden können, wenn die drei Grundmodelle, die im Moment in der Diskussion sind, die ich vielleicht mal kurz anreißen darf, ausreichend erprobt sind.
Es gibt da zunächst mal das Verkehrswertmodell, das darauf abhebt zu unterscheiden, was eine einzelne Grundfläche und auch ein Gebäude darauf an Verkehrswert aufbringt. Das heißt, hier wird sehr deutlich unterschieden, ob sich eine Villa oder ein kleines Haus auf diesem Grundstück befindet. Das bildet in etwa die Unterschiede ab, ist natürlich auch mit sehr viel Aufwand zu gestalten.
Dann gibt es das sogenannte wertunabhängige Modell. Das geht von diesem Grundgedanken der Äquivalenz aus, dass die Bürger und Unternehmen im gleichen Maße an kommunalen Kosten für vorgehaltene Infrastruktur beteiligt werden. Hier ist allerdings die Bemessungsgrundlage deshalb unabhängig vom Wert des Grundstücks. Es geht nur nach rein physikalischen Größen.
Und zum Dritten gibt es eine Kombination aus beiden Modellen, das sogenannte gebäudewertunabhängige Kombinationsmodell, welches eine wertabhängige Bodenkomponente und auf der anderen Seite eine wertunabhängige Gebäudekomponente miteinander verbindet.
Alle drei Modelle werden zurzeit auf Länderebene diskutiert und wir als Landesregierung werden uns dazu erst positionieren, wenn es umfangreiche Vergleichsberechnungen gegeben hat und wenn auch eine Berechnung der Verwaltungskosten vorliegt. Wir vermuten, dass das zum Ende des Jahres der Fall sein wird. Und danach entscheidet sich die Landesregierung, welchem Grundmodell wir uns zuneigen. Dabei haben wir natürlich besondere Aspekte unseres Landes zu berücksichtigen. Es geht dabei um Aufkommensneutralität, um Belastungsverschiebungen, es geht um die strukturellen Besonderheiten unseres Landes – ich sage nur, landwirtschaftliche Flächen – und ich will auch die soziale Ausgewogenheit ganz gewiss nicht unerwähnt lassen, aber auch die Kosten der Umsetzung sind dabei zu berücksichtigen.
Eine Automatisierung wäre am leichtesten möglich, wenn man das verwaltungsunab…
Ja, genauso ist das. Allerdings muss man dabei auch berücksichtigen, dass das vermutlich unserem Land hier nicht gut zu Gesicht steht, weil es die inneren Unterschiede dabei nicht abbildet. Und ich persönlich wage auch nicht nachzuvollziehen, dass eine gleiche Grundsteuer bei gleicher Grundstücksfläche, obwohl einmal ein kleines Bauernhäuschen darauf steht und einmal eine sehr üppige Villa, festzusetzen ist. Also alle Faktoren sind dabei zu berücksichtigen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor etwas über drei Jahren, am 1. Januar 2008, trat der aktuell gültige Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Dort wurden verschärfte Anforderungen an die Rechtsgrundlagen des staatlichen Glücksspiels verankert. Ziel war es, durch die Regulierung des staatlichen Wettmonopols möglichst wenig Anreize für das Spielen zu schaffen. So wurde die Werbung für das Glücksspiel deutlich erschwert. Werbeanrufe aus Callcentern, die zum Spielen animieren sollen, darf es seitdem nicht mehr geben und auch die Internetwerbung für das Glücksspiel wurde verboten.
Allen Kennern der Materie war allerdings schon damals bewusst, dass der Staatsvertrag eine offene Flanke hatte. Der wichtige Bereich des gewerblichen Automatenspiels war nicht berücksichtigt. Dieser obliegt ja auch der Regelung des Bundeswirtschaftsministeriums. Eine stärkere Regulierung war damals offensichtlich nicht gewollt. Wie wir uns alle erinnern, war damals Minister Glos (CDU) in Verantwortung.
CSU, sorry. Um Gottes Willen, das war nicht mal ein freudscher Versprecher, sondern wirklich ein Fehler. Ich bitte um Entschuldigung.
Diese Politik führte zu einer vorhersehbaren Entwicklung. Während die Umsätze bei den regulierten Lotterien und Spielbanken in den Jahren 2008 und 2009 um 16 Prozent zurückgingen, stiegen sie in den gewerblichen Spielhal
len um 18 Prozent an – offensichtlich kommunizierende Röhren.
Über 3 Milliarden Euro werden inzwischen mit den über 200.000 Spielautomaten umgesetzt, Tendenz steigend. Und man muss eins klar sagen: Diese Gewinne sind nur möglich, weil man dort die Spielsucht vieler Menschen nicht nur ausnutzt, sondern sie auch befördert und erzeugt. Süchtige Spieler verspielen an Automaten mehr als das Zehnfache eines Gelegenheitsspielers. Und aus Studien wissen wir, dass mehr als die Hälfte der Automatenumsätze von Spielsüchtigen stammen. Insofern kann ich die Argumentation der EU-Richter sogar nachvollziehen,
die in ihrem Urteil vom 8. September 2010 unter anderem kritisierten, dass der deutsche Staat einerseits das Lottomonopol verteidigt – was wir ja immer noch tun –, anderseits aber das viel suchtgefährdendere Automatenspiel nur wenig kontrolliert.
Der EuGH fordert eine Gesamtbetrachtung aller Glücksspielbereiche bei der Prüfung, ob das Ziel des Monopols in kohärenter und systematischer Weise verfolgt wird. Seitdem besteht dringender Handlungsbedarf. Ein neuer Glücksspielstaatsvertrag muss her, und zwar zum Ende dieses Jahres.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben inzwischen mehrfach beraten und versucht, den Forderungen der Rechtsprechung gerecht zu werden und die sehr unterschiedlichen Auffassungen in den Ländern miteinander zu vereinbaren. Und für Insider gab es auch schon Momente, in denen wir das Gefühl hatten, das wird nie was. Insofern begrüße ich es jetzt sehr, dass es in der letzten Woche offensichtlich zu einem gewissen Durchbruch gekommen ist und schließlich zu einer grundsätzlichen Einigung kam, auch wenn viele Details noch nicht geregelt sind.
Besonders positiv ist es, dass man spielhallenbezogene Regelungen in den Glücksspielstaatsvertrag aufgenommen hat und eine stärkere Regulierung des gewerblichen Automatenspiels gegenüber der Bundesregierung einfordert. Herr Brüderle wird dann vermutlich Arbeit bekommen.
So sollen zum Beispiel die Anzahl der Geräte je Gaststätte sinken, die Spieldauer eines einzelnen Spiels, dass das Geld dann verschwindet, soll deutlich angehoben werden und die Verlustmöglichkeiten sollen reduziert werden. All diese Schritte gehen in die richtige Richtung und wurden von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auch so vertreten und gefordert.
Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass ich einige Punkte der Vereinbarung als kritisch und auch als gefährlich erachte. Insbesondere gilt dies für das Vorhaben, Konzessionen an private Anbieter für Sportwetten zu vergeben. Hier drohen wir, vom Regen in die Traufe zu geraten,
denn einerseits sorgen wir nun für eine stärkere Regulierung des gewerblichen Automatenspiels, liberalisieren aber auf der anderen Seite die privaten Sportwetten. Hier wird es sehr darauf ankommen, wie die Konzessionen ausgestaltet sind.
Diese Details sind im Kreise der Bundesländer noch nicht entschieden. Die Frage wird sein, ob es im gesamten Glücksspiel eine kohärente Regelung geben wird oder ob erneut ein Regulierungsgefälle entsteht. Wenn Letzteres der Fall sein sollte, steht mittelfristig die Zukunft des gesamten Glücksspielmonopols auf der Kippe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Szenario müssten wir vermeiden. Und das sage ich hier nicht nur als Finanzministerin, die sich über die Lottoeinnahmen im Landeshaushalt freut. Ich halte das staatliche Glücksspielmonopol auch aus anderen Gründen für richtig. Es geht hier nicht nur darum, die 200.000 pathologisch Spielsüchtigen in Deutschland zu schützen, es geht auch darum, die 200.000 Spielsüchtigen in Deutschland vor sich selbst zu schützen
und dafür zu sorgen, dass es nicht mehr werden, also zum Wohle dieser Menschen, aber auch zum Wohle der Gesellschaft. Denn die Kosten für die Steuer- und Sozialsysteme, die süchtige Menschen verursachen, sind erheblich und werden häufig in so einer Gesamtbilanz vergessen. Ein völliges Verbot würde jedoch nur zu illegalem Glücksspiel animieren und kaum zu kontrollieren sein.
Insofern ist das regulierte staatliche Monopol der verantwortungsvollste Weg, mit der Spielsucht umzugehen. Und wenn dann dabei sogar mal ein Lottogewinn von 12 Millionen Euro nach Vorpommern fließt, wie wir es gerade in der letzten Woche hatten, dann ist das doch auch eine Form des Länderfinanzausgleichs, den man sich gefallen lassen kann. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ja, es gibt im Raum CrivitzBarnin das Interesse eines Investors, eine Anlage zur Geflügelaufzucht zu errichten. Dazu gehört ein Antrag, landwirtschaftliche Nutzfläche, die im Eigentum des Landes steht, zu pachten. Eine Entscheidung zur Pachtvergabe ist jedoch noch nicht getroffen.
Sie können es versuchen.
Ich würde vorschlagen, das geben wir dann an den Ressortminister weiter. Der wird die Frage schriftlich beantworten.
Bitte.
Frau Abgeordnete, das Verfahren zur Festsetzung des geplanten Naturparks Flusslandschaft Peenetal ist, wie Sie schon in Ihrer Frage erwähnten, noch nicht eröffnet. Dieser geplante Naturpark geht auf Initiativen vor Ort zurück, die sich namentlich mit der Frage beschäftigt haben, wie zukünftig mit den Flächen und Maßnahmen einschließlich der daraus resultierenden Folgeverpflichtungen des abgeschlossenen Naturschutzgroßprojektes Peenetal/Peene-Haff-Moor umzugehen ist. Träger dieses Naturschutzgroßprojektes war der kommunale Zweckverband Peenetal-Landschaft, an dem neben den betroffenen Landkreisen Demmin und Ostvorpommern eine Reihe von Gemeinden aus der Region beteiligt sind.
Die grundsätzliche Willensbildung vor Ort ist somit abgeschlossen. Nunmehr sind die Voraussetzungen gemäß Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 des Naturschutzausführungsgesetzes zu schaffen, wonach die Landkreise und das Land zusammenwirken sollen, um eine einheitliche und nachhaltige Entwicklung der Naturparke zu gewährleisten, also die gemeinsame Trägerschaft. Das Land hat diesbezüglich seine Hausaufgaben gemacht. Im Haushalt sind dafür die entsprechenden Mittel eingestellt. Aber die hierfür erforderlichen Entscheidungen der kommunalen Gremien liegen dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bislang noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, wird das Ministerium
diese Erklärungen prüfen und – sofern sie ausreichen – auf dieser Basis das Rechtsetzungsverfahren einleiten.
Ich gehe davon aus, dass Sie einverstanden sind, dass das schriftlich beantwortet wird.
Der Bescheid beruht auf Paragraf 26 Absatz 1 Gentechnikgesetz. Danach kann die zuständige Landesbehörde im Einzelfall Anordnungen treffen, die zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen dieses Gesetz oder gegen die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen notwendig sind.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß der Landesverordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Gentechnikgesetz zuständige Landesbehörde für den Vollzug des Gentechnikgesetzes und seiner Verordnungen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit teilte dem Ministerium am 3. September 2010 mit, dass von BASF auf Feldern der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora in Schweden einige Pflanzen der gentechnisch veränderten Kartoffellinie AM 04 1020 gefunden wurden.
Die Kartoffelsorte Amadea ist nicht zum In-Verkehr-Bringen in der EU genehmigt. Es ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht zweifelsfrei auszuschließen, dass die in der Gemeinde Zepkow aufgewachsenen Kartoffeln der Sorte Amflora auch mit der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amadea verunreinigt sind. Dies gilt insbesondere, als dass das in Zepkow eingesetzte Pflanzgut ebenfalls aus Schweden bezogen wurde. Ein weiteres InVerkehr-Bringen nach der Ernte wird so lange untersagt, bis keine Zweifel mehr an der Verkehrsfähigkeit der in der Gemeinde Zepkow aufgewachsenen Kartoffeln der Sorte Amflora bestehen.
Der Minister wird die Frage schriftlich beantworten.
Ich werde mich kurzfassen. Die vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz verfügte Maßnahme ist sachgerecht und dient der Verhütung künftiger Verstöße gegen das Gentechnikgesetz.
Ich denke, diese Frage wird der Landwirtschaftsminister Ihnen beantworten.
Sie reichen das sicher ein.
Fertig?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat sich nach einer langen Zeit der Selbstfindung inzwischen davon verabschiedet, trotz hoher Neuverschuldung die Steuern noch weiter zu senken. Inzwischen hat man sich offenbar weitestgehend darüber geeinigt, dass die Sanierung des Staatshaushaltes Priorität haben muss.
Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich, denn wir können in Mecklenburg-Vorpommern noch so vorbildliche Haushaltspolitik betreiben,
wir sind Teil eines Bundesstaates und wenn der Gesamtstaat ins Wanken gerät, bleiben wir nicht unverschont. Die Vorgänge in Griechenland und die Angriffe von Spekulanten auf den Euro zeigen, dass solide Haushaltsführung keine Tugend von langweiligen Ewiggestrigen ist, sondern eine Voraussetzung für eine stabile Wirtschaftsordnung.
Doch wie saniert man einen Haushalt? Auf Länderebene hat man eigentlich nur eine Chance: Man muss die Ausgaben langfristig an die Steuereinnahmen anpassen. Unsere Ausgaben können wir direkt beeinflussen, unsere Einnahmen so gut wie nicht.
Der Bund hingegen hat mit seiner Steuerkompetenz den entscheidenden Schlüssel für die Entwicklung der Einnahmeseite aller öffentlichen Haushalte in der Hand. Damit spielt der Bund für die Sanierung der Haushalte auch von uns Ländern und Kommunen eine entscheidende Rolle.
Er sollte daher bei allen Maßnahmen beide Seiten berücksichtigen. Ausgabenkürzungen und Einnahmeerhöhungen sind angesichts der dramatischen Situation der öffentlichen Finanzen Gebote der Stunde.
Ich bin fest davon überzeugt, dass dies auch Akzeptanz in der Bevölkerung finden kann, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Menschen davon überzeugt sind, dass es beim Sanieren gerecht zugeht.
Auf das aktuelle Sparpaket trifft dies ganz offensichtlich nicht zu.
Die Ausgabenkürzungen erfolgen fast ausschließlich bei den Sozialleistungen, während die Einnahmeerhöhungen auf neuen Verbrauchssteuern beruhen, deren Einführung noch ungewiss ist. Ausgewogenheit sieht anders aus.
Insofern stimme ich grundsätzlich mit dem Anliegen des Antragstellers überein. Gerade mit Blick auf die kostenintensiven Maßnahmen des Staates zur Stabilisierung der Finanzmärkte halte ich eine höhere Beteiligung von Vermögenden und Gutverdienern an der Konsolidierung der Staatshaushalte durchaus für gerechtfertigt und notwendig.
Zu diskutieren ist, über welche Steuerart dieses am besten möglich ist. Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes hat dabei Auswirkungen auf das gesamte Besteuerungssystem. So belastet eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes natürlich den gesamten Tarifverlauf der Einkommensbesteuerung, sodass auch kleine und mittlere Einkommen betroffen wären. Aber vor allem würde die deutliche Erhöhung des Spitzensteuersatzes eine mögliche Wiedereinführung der Vermögenssteuer gefährden. Ich erinnere an den sogenannten Halbteilungsgrundsatz des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Vermögenssteuer zu den Ertragssteuern nur dann hinzutreten dürfe, wenn dadurch die steuerliche Gesamtbelastung in der Nähe einer hälftigen Teilung bleibt.
Zwar ist dieser Grundsatz höchst umstritten, aber ignorieren kann man ihn dennoch nicht. Da ich mich ausdrücklich als Befürworterin einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer bekenne, plädiere ich beim Thema Spitzensteuersatz für eine sorgfältige Abwägung bei der Ausgestaltung.
Gegenüber der Einkommenssteuer hat die Vermögenssteuer zumindest den Vorteil, dass sie Kapital und nicht Einkünfte belastet und eine sehr stabile Steuereinnahme wäre.
Neben all diesen inhaltlichen Erwägungen stellt sich mir und wahrscheinlich auch den Mitgliedern der Koalitions
fraktionen die Frage, mit welchen politischen Mehrheiten dies derzeit beschlossen werden könnte.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, Sie wissen sehr genau, dass, selbst wenn wir unseren Koalitionspartner hier im Land davon überzeugen könnten, es weder im Bundesrat geschweige denn im entscheidenden Bundestag hierfür derzeit eine Mehrheit gäbe. Insofern ist Ihr Antrag natürlich auch taktischer Natur. Wir werden uns alle mal wieder unserer bekannten Position versichern. Sie haben die Freude, dass die Koalitionsfraktionen in einer Frage, die wir sowieso nicht entscheiden können, unterschiedlicher Meinung sind.
Ich hoffe, Sie werden zufrieden sein. Dem Land und den Menschen wird damit allerdings nicht geholfen.
Herr Abgeordneter, ich würde gerne das Wort „eingetrieben“ relativieren. Aber um auf Ihre Frage zu kommen: Eine Neuregelung der Rundfunkgebühr wird, wie wir wissen, seit vielen Jahren diskutiert. Einerseits geht es darum, dass die technische Entwicklung dafür gesorgt hat, dass man über immer neue Geräte Rundfunk empfangen kann, und zum anderen sind die Kontrollen in den Wohnungen in der Tat zunehmend mit Schwierigkeiten verbunden, wie ich auch als ehemaliges Mitglied des NDR-Rundfunkrates sehr wohl und detailliert weiß.
Im Auftrag des Ministerpräsidenten wurde geprüft, ob das derzeitige an ein Gerät anknüpfende Rundfunkgebührenmodell verändert werden kann oder ob die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks künftig über eine vom Gerät unabhängige Medienabgabe sichergestellt wird. Wie der Presse zu entnehmen war, ist die geräteunabhängige Erhebung zwischenzeitlich durch Professor Kirchhof verfassungsrechtlich überprüft und für möglich befunden worden. Er schlägt einen Rundfunkbeitrag vor.
Die Länder haben unter Einbeziehung des Gutachtens zwischenzeitlich Eckpunkte für einen Rundfunkbeitrag ausgearbeitet. Wir sehen die Vorgaben der Protokollerklärung von Mecklenburg-Vorpommern zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag als erfüllt an. Der forderte nämlich: Der künftige Rundfunkbeitrag soll aufkommensneutral sein sowie die soziale Gerechtigkeit und Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern verbessern. Das Verfahren soll transparent sein, einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand haben und den Datenschutz berücksichtigen.
Auch für den Bereich des Beherbergungsgewerbes zeichnet sich eine Lösung ab, die für unser Land als Tourismusland akzeptabel ist. Der gestern von der Rundfunkkommission einstimmig gefasste Beschluss wird Grundlage weiterer Diskussionen der heute stattfindenden Ministernkonferenz sein. Findet der Beschluss dort Zustimmung, wovon ich ausgehe, wird es in der Folge zu Verhandlungen über einen weiteren Rundfunkänderungsstaatsvertrag kommen, der voraussichtlich noch in diesem Jahr unterzeichnet werden soll. Der Staatsvertrag wird danach selbstverständlich zur Ratifizierung auch in diesem Hause diskutiert.
Das wird Sache der Durchführungsbestimmungen sein. Aber da ich vorhin über die soziale Ausgewogenheit sprach, wird das sicherlich ein Diskussionspunkt werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine sehr interessante Debatte – erwartungsgemäß. Ich will es nicht zur Regel machen, aber ich wollte gerne mal abwarten, wie die einzelnen Fraktionen sich zu diesem Antrag positionieren. Ich muss feststellen, jede hat ihr unverwechselbares Profil mit Alleinstellungsmerkmalen, und mir obliegt es jetzt als Finanzministerin, da irgendwie auch ein bisschen einen Bogen zu schlagen, denn ich muss vorwegnehmen, ich finde, mal abgesehen von den Herrschaften rechts außen, es gibt in jeder Position bedenkenswerte Punkte. Aber Herr Griese sagte gerade, schönen Dank für den ideologiefreien Beitrag. So ein bisschen war es vielleicht überall zu verspüren. Gut, wer macht es schon frei davon.
Ich habe eine etwas andere Aufgabenstellung und deshalb lassen Sie mich mal eins vorwegschicken:
Die Auswirkungen auf unser Land, die sowohl durch den Rettungsschirm für die Banken 2008 als auch die folgenden, die jetzt für Europa aufgelegt wurden, lassen uns schon elektrisiert sein. Und Sie dürfen mir eins glauben, wir sind immer sehr schnell und umfassend dran, dieses auch zu prüfen und Ihnen mitzuteilen. Ich glaube, das haben wir in den letzten Jahren deutlich bewiesen.
Die Auswirkungen sind gerade bei den letzten Maßnahmen beim sogenannten Sparpaket nur in einem gewissen Bereich überhaupt festzumachen. Das ist der Sozialbereich, zu dem schon viel gesprochen wurde. Der hat auf das Land – und das ist die eine Antwort – signifikant so gut wie keine Auswirkungen,
im Gegenteil, weil das Fiskusprivileg eingeführt wurde bei Insolvenzen. Wir kriegen also jetzt vor den Banken als Finanzamt das Geld, was ich persönlich sehr richtig finde.
Das sichert uns zusätzliche Einnahmen. Die zweite Antwort ist aber immer, wie betrifft es die Bürger und dann mittelbar uns alle. Das ist eine Antwort, die kann verlässlich heute wirklich keiner geben,
und insofern verweise ich auf meine Vorredner, dass man das im Kontext erst prüfen muss, was auf das Land und die Kommunen nachgeordnet zukommt.
Zum Zweiten höre ich auch immer das Thema, welche Auswirkungen die Pakete zur Bankenrettung zurzeit schon auf die Bürger haben. Die ehrliche Antwort ist: nur virtuelle. Es gibt zurzeit überhaupt keine,
weil das Ganze über Schulden läuft und über Bürgschaften.
Dass wir Ungeheueres zu befürchten haben, da stimme ich Ihnen zu. Aber im Moment sind wir überhaupt noch nicht mit dabei. Die einzigen Auswirkungen der Krise spüren wir über die Steuermindereinnahmen und dadurch, dass man über den Verlust von Arbeitsplätzen natürlich Auswirkungen hat. Aber wir verschieben das Problem damit in die Zukunft und das ist das eigentliche Problem.
Insofern meine ich auch immer, wenn man über die Ursachen dieser Krisen redet – und darauf muss man sich schon verständigen, weil man nur dann die richtigen Schritte tun kann –, gibt es zwei Antworten:
Es gibt die Antwort, dass völlig entfesselte Finanzmärkte – ja, aber auch dank der legeren Politik in der Richtung –
europäisch und weltweit ihre Chancen genutzt haben und auch nicht haltmachen davor, Staaten quasi in den Bankrott zu kippen, wenn das gute Wettergebnisse zeitigt.
Insofern sind natürlich die Antworten darauf auch international, zumindest europäisch zu geben, Regularien einzuführen, und zwar etwas konsequenter als nach 2008.
Ich möchte einen Punkt dabei noch mal etwas konkretisieren. Es ist nicht so, dass nach 2008 nichts passiert ist.
Peer Steinbrück war damals noch der Finanzminister und er hat einige Gesetze zur Regulierung auf den Weg gebracht. Das Problem war nur, dass das Ganze europäisch noch nicht durchsetzbar war
und dass man teilweise Maßnahmen auch zurückgenommen hat. Darauf komme ich jetzt gleich noch mal.
Es waren zum Beispiel Gesetze zur Regulierung der Vorstandsvergütung, zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, zur bilanziellen Aufdeckung der Zweckgesellschaften, zur Verschärfung der Haftung der Manager, zur Erhöhung der Transparenz bei Unternehmensbeteiligungen sowie Maßnahmen zur Begrenzung der Vergütung in der Finanzbranche. Sie erinnern sich an einige Zei
tungsmeldungen. Das hat Steinbrück in ziemlich schneller Schlagzahl auf den Weg gebracht. Auch das kürzlich veranlasste Verbot von Leerverkäufen war schon von Peer Steinbrück eingeführt,
ist dann allerdings durch die neue Bundesregierung wieder geknickt worden. Aber ich merke, man hält es inzwischen für das richtige Instrument.
Es ist nie zu spät, auch bei diesem Thema noch etwas dazu zu tun. Ich meine, hier ist ganz dringend Handlung notwendig und hier erwarte ich von Deutschland eine Vorreiterposition. Wir sind es in anderen Bereichen auch. Dann muss man sich hier auch an die Spitze der Bewegung setzen. Dafür gibt es, meine ich, genügend gute Gründe.
Der zweite Punkt aber, und insofern habe ich jetzt vielleicht hier die fünfte Position, ich sage auch ganz deutlich: Verschuldete Staaten haben es erst möglich gemacht, dass der Euro angreifbar wurde und europäische Staaten natürlich kurz vor dem Bankrott stehen.
Diese beiden Säulen sind in der Tat gleichermaßen in den Blick zu nehmen.
Ich will doch einfach mal daran erinnern, in diesem Land Mecklenburg-Vorpommern wissen wir das eigentlich schon lange, denn wir handeln danach. Ein konsolidierter Haushalt ist doch nicht erst seit gestern auf unserer Tagesordnung und wir sind sehr konsequent dabei gewesen über lange Jahre, auch gegenüber einer viel schöneren Ausgabepolitik, bei der es an Wünschen nicht mangelte, zu sagen, wir können nur das ausgeben, was wir auch einnehmen. Und diese Konsequenz für unser kleines Land hat immerhin dazu geführt, dass wir nicht nur seit 2006 keine neuen Schulden aufgenommen haben, sondern sogar über die guten Steuerjahre die Zeit genutzt haben, um Schulden zurückzuführen. Auf diesen Weg muss sich Europa begeben, ob man drum herumredet oder nicht.
Ich stimme Ihnen natürlich zu, dass man die Konsolidierung der Haushalte immer über zwei Wege erreichen kann. Es geht einmal um die Ausgabenseite.
Auch da sage ich ganz kritisch, hier muss man überprüfen, was Staat sich wirklich leisten kann.
Aber wenn er Standards abbauen muss,
manchmal auch aufgrund von Demografie, auch das haben wir hier gemacht, dann muss er im Blick behalten, wie ausgewogen das ganze Paket ist.
Und die Verursacher der Krise und Leute, die es sich viel besser leisten können,
nicht mit an den Tisch zu holen oder zur Kasse zu bitten, wie wir Finanzer immer sagen, das kann auch nicht gehen. Das ist für mich ein wesentlicher, ausgewogener Beitrag,
das so hinzubekommen.
So weit zur Ausgabenseite.
Es lässt sich im Konkreten mit vielen Maßnahmen sagen – und alle Anträge des gestrigen Tages haben das ja noch mal untermauert –, was man sich auf der einen Seite wünscht und was man sich auf der anderen Seite leisten kann, muss uns immer als Überschrift begleiten, was ist langfristig für uns realisierbar und womit überheben wir uns. Damit hat man, denke ich, einen richtigen inneren Kompass auch für unser gemeinsames Handeln, sowohl in der Regierung als auch im Parlament.
Aber auch die Einnahmenseite will ich dabei nicht unberücksichtigt lassen,
denn konsolidierte Haushalte sind nicht mehr zu schaffen, wenn man es auf der einen Seite, und ich nehme da mal wieder den Landeshaushalt, mühevoll schafft, seine Ausgabenseite stabil zu halten trotz größerer Aufgabenfülle, trotz Tarifverhandlungen und anderen Dingen,
wenn auf der anderen Seite uns die Einnahmenseite weggehauen wird und auf einen Schlag mal 30 oder 42 Millionen pro Jahr fehlen, weil man ziemlich unausgewogen jemandem Geschenke macht.
Da fehlen mir auch das Augenmaß und die Ausgewogenheit.
Wohlgemerkt, Konjunkturpakete sind im Zusammenhang mit der Krise zu Recht auf den Weg gebracht worden. Ich will nicht jede einzelne Maßnahme davon verteidigen.
Aber vom Grundsatz her sieht man ja schon in unserem Land, wie das Konjunkturpaket bei der Sanierung von Schulen und Kitas, bei den Auftragsleistungen für unsere hiesigen Handwerke eigentlich ein gutes Beispiel dafür sind, dass die Konjunktur wieder anspringen konnte.
Im Übrigen, alle Wirtschaftsdaten in Deutschland sind positiv. Das muss man auch zur Kenntnis nehmen dabei. Es kommt also meiner Meinung nach im Moment nicht mehr darauf an, da noch mal eine Kohle aufzulegen, sondern aufzupassen, dass man diese Positiventwicklung nicht stört durch unausgewogene Handlungen. Aber ein zusätzliches Konjunkturpaket halte ich zurzeit für nicht angemessen an der Stelle.
Insofern muss man vermutlich bei all den unterschiedlichen Auffassungen pragmatisch bleiben: Was nützt diesem Land? Welche Dinge müssen wir ins Auge fassen? Was können wir uns auch in Zukunft nicht leisten? Und worin versuchen wir, auch mal einen gemeinsamen Nenner zu finden? Denn, meine lieben Damen und Herren Abgeordnete, zum Schluss möchte der Bürger ein Ergebnis. Was wir zumindest in unserer Verantwortung sagen, wir wissen den Weg, wir wissen, wie man es weiter macht.
Wir wissen,
wie wir in unserem Land damit vorankommen. Das ist unsere Verantwortung.
Mehr will ich mir nicht anmaßen. Auch da werde ich nach meiner Kraft als Finanzministerin meinen Beitrag leisten. Aber mir ist völlig klar, wir können von Schwerin aus nicht die Welt retten,
aber wir können unsere Hausaufgaben machen und das zumindest in Ordnung bringen.
Und ich meine, das tun wir mit guten Ergebnissen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine Binsenweisheit, dass das deutsche Steuerrecht nicht gerade einfach zu durchschauen ist. Jeder, der seine Steuererklärung schon einmal selbst ausgefüllt hat, weiß das wohl. Und wer sich nun auch noch vorstellt, dass Millionen dieser Steuerdaten erfasst, verarbeitet und ausgewertet werden müssen, und das alles bei sich ständig verändernder Rechtslage, ahnt vielleicht, welch komplexe Herausforderungen die Steuerverwaltungen der Länder zu bewältigen haben. Selbstverständlich ist dies heutzutage nicht ohne Informationstechnologie möglich. Aber auch diese Technologien, sowohl Hard- als auch Software, entwickeln sich ständig weiter und müssen angepasst werden.
Will ein Bundesland dies alles allein bewältigen, müsste es Unsummen ausgeben. Wir wollen dies nicht und daher bemühen wir uns seit vielen Jahren um länderübergreifende Kooperationen sowie effiziente Verfahren. Die Steuerverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern betreibt seit dem Jahr 2006 gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hansestadt Bremen eine erfolgreiche Kooperation im Bereich der IT-Unterstützung der Steuerverwaltung in einem gemeinsamen Data Center Steuern. Auf der Basis eines Staatsvertrages unter dem Dach der rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts Dataport entstand in der Folge aus dem in Rostock und Schwerin ansässigen Steuerrechenzentrum ein leistungsfähiges Data Center Steuern für einen 4-LänderBetrieb. Durch diese Beteiligung konnte MecklenburgVorpommern seit 2006 über 8 Millionen Euro sparen.
Aus nachvollziehbaren Gründen hat nun das Land Niedersachsen den Wunsch geäußert, sich ebenfalls als Träger an Dataport zu beteiligen und den bestehenden Nordverbund zu stärken. Ich möchte hinzufügen, es ist nicht selbstverständlich, dass ein großes Land wie Niedersachsen zu uns kommt und sagt, wir möchten dabei sein. Die Landesregierung unterstützt dieses Ansinnen ausdrücklich.
Damit wird das seit 2006 bestehende gemeinsame Steuer rechenzentrum mit seinen Standorten in Rostock und Schwerin noch schlagkräftiger. Während bislang 12.700 Finanzarbeitsplätze in vier Bundesländern angeschlossen waren, werden es zusammen mit Niedersachsen ab 2012 rund 23.000 Finanzarbeitsplätze sein, deren
Daten bei uns verarbeitet werden. Wir rechnen daher durch den Beitritt von Niedersachsen mit zusätzlichen jährlichen Einsparungen in Höhe von über 800.000 Euro für den Landeshaushalt ab 2012. Außerdem können vier neue Stellen geschaffen und die vorhandenen Arbeitsplätze in unserem Steuerrechenzentrum langfristig gesichert werden.
Der Beitritt des Landes Niedersachsen zu Dataport kann allerdings nur im Wege einer vertraglichen Vereinbarung mit den beteiligten Trägerländern erfolgen. Aus diesem Grunde wurde der bestehende Staatsvertrag entsprechend angepasst und von den Regierungschefs der fünf Bundesländer unterzeichnet. Zu seiner Inkraftsetzung bedarf es jedoch eines Zustimmungsgesetzes des Landtages, das Ihnen nun zur Beratung vorliegt.
Lassen Sie mich abschließend festhalten, das gemeinsame Steuerrechenzentrum ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte der norddeutschen Kooperation. Es zeigt, dass Zusammenarbeit und Einsparungen auch ohne Fusionen möglich sind. Besonders stolz können wir darauf sein, dass diese anspruchsvollen Aufgaben nun bald für ganz Norddeutschland seit Jahren lautlos und erfolgreich in Mecklenburg-Vorpommern erledigt werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landeshaushaltsordnung hat die Aufgabe, die notwendigen haushaltsrechtlichen Vorgaben inhaltlicher Art zu regeln sowie die Kompetenzen für die einzelnen Aufgaben den Institutionen Landtag oder Landesregierung zuzuweisen. So ist es Aufgabe der Landesregierung, den Haushaltsplanentwurf einzubringen. Der Beschluss des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplanes erfolgt bekanntermaßen durch den Landtag. Die Bewirtschaftung des Haushaltes liegt wiederum grundsätzlich bei der Landesregierung, wobei die Landeshaushaltsordnung und ergänzend das jeweilige Haushaltsgesetz in besonderen Fällen Mitwirkungsrechte des Landtages beziehungsweise des Finanzausschusses in Form von Zustimmung oder Unterrichtung vorsehen. Diese sollen gewährleisten, dass das Budgetrecht des Landtages nicht unter
laufen wird. Zum Abschluss des Haushaltsjahres legt die Landesregierung schließlich dem Landtag die Haushaltsrechnung vor, um sich von diesem die Entlastung erteilen zu lassen.
In der gesamten Landeshaushaltsordnung ist der Landtag im Übrigen als Institution im Ganzen erwähnt. Einzige Ausnahme ist die Verpflichtung der Landesregierung, Mitgliedern des Landtages bei der Berechnung finanzieller Auswirkungen von Anträgen zu helfen. Ansonsten sind parlamentarische Rechte Einzelner oder Teile des Landtages in der Landeshaushaltsordnung generell nicht vorgesehen. Die Aufnahme eines speziellen Rechts zugunsten eines Teils der Institution Landtag wäre allein schon aus diesem Grund in der Landeshaushaltsordnung vollkommen fremd und systemwidrig.
Soweit es um die Finanzkontrolle der Landesregierung geht – und dies ist offenbar das Anliegen des Antragstellers –, sieht die Landeshaushaltsordnung und die Landesverfassung in Artikel 68 einzig die Kontrolle durch den Landesrechnungshof vor. Im hier zur Diskussion stehenden Paragrafen 88 der Landeshaushaltsordnung werden allerdings nur die Aufgaben des Landesrechungshofes beschrieben. Keinesfalls dient dieser Paragraf dazu, Rechte anderer, etwa auch der Parlamentarier, zu regeln. Die Vorgabe „Ersuchen“ beziehungsweise „Beschluss des Landtages“ setzt hier nur eine Voraussetzung, unter der der Landesrechnungshof tätig werden muss.
Selbstverständlich hat die Opposition – gestützt auf Artikel 26 der Landesverfassung – auch die Aufgabe, das Regierungshandeln zu kontrollieren beziehungsweise entsprechende Initiativen hierzu zu ergreifen. Für die Finanzkontrolle ist aber aus guten Gründen allein der Landesrechnungshof zuständig, weil es gerade in diesem sensiblen Bereich nicht auf politische Kontrolle, sondern auf eine unabhängige fachliche Kontrolle ankommt.
Das Ansinnen der Antragsteller würde daher die Stellung des Landesrechnungshofes als unabhängige Kontrollinstanz gefährden.
Prüfungen durch den Landesrechnungshof wären dann ein Instrument der Oppositionsarbeit.
Dies widerspricht aber maßgeblich dem Geiste der Landesverfassung, denn Unabhängigkeit meint nicht nur Unabhängigkeit von der Regierung, sondern auch Unabhängigkeit von der jeweiligen Opposition.
Ich möchte daher dringend vor einer Instrumentalisierung des Landesrechnungshofes warnen. Die Rechte der Parlamentarier werden an anderer Stelle geregelt.
Um dem berechtigten Informationsbedürfnis der Parlamentarier – gerade auch in der Opposition – gerecht zu werden, enthält die Geschäftsordnung des Landtages zahlreiche Regelungen, um dies auch zu ermöglichen. So gibt es zum Beispiel, wie Sie ja durchaus wissen, Kleine und Große Anfragen, die Fragestunde und die Aktuelle Stunde mit Aussprachen, außerdem das Antragsrecht, das Recht auf Anhörung in den Ausschüssen, Akteneinsicht und Auskunftsersuchen, die Einset
zung eines Untersuchungsausschusses, die Wahl der Verhandlungsgegenstände und so weiter und so fort.
Insofern ist der Landesrechnungshof mit Sicherheit nicht die geeignete Institution, um die berechtigten Informations- und Mitwirkungsrechte der Oppositionsfraktionen zu sichern. In diesem Sinne gehe ich mal davon aus, dass die Intention der Antragsteller von der Koalition nicht geteilt wird. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Abgeordneter, ich sagte an keiner Stelle, dass ich etwas ausreichend finde, sondern ich habe Ihnen die gesetzliche Situation dargestellt, und insofern gehe ich davon aus,
dass gerade in diesem Bereich durchaus Optimierungsbedarf ist.
Aber auch die Gesetze, wie sie sich jetzt darstellen, verhindern normalerweise das von Ihnen gezeichnete Bild.
Herr Abgeordneter, Mecklenburg-Vorpommern maßt sich nicht an,
eigene Zeitpunkte zur Bestimmung des vorindustriellen Temperaturniveaus festzusetzen.