Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 83. Sitzung des Landtages. Die Mitglieder des Landtages der Fraktionen der SPD und CDU haben gemäß Paragraf 72 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung die heutige Dringlichkeitssitzung verlangt. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet.
Die vorläufige Tagesordnung der 83. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 83. Sitzung des Landtages als festgestellt.
Nach Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung den Abgeordneten André Specht zum stellvertretenden Schriftführer.
Ich rufe auf den einzigen Tagesordnungspunkt: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens des Landes „Kommunaler Fonds zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen Mecklenburg-Vorpommern“, auf Drucksache 5/2992.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens des Landes „Kommunaler Fonds zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen Mecklenburg-Vorpommern“ (Kommunales Ausgleichsfondsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – KAFG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/2992 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktionen der SPD und CDU legen Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens des Landes „Kommunaler Fonds zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen Mecklenburg-Vorpommern“ auf der Drucksache 5/2992 vor. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommen die Koalitionsfraktionen ihrem Versprechen nach, das sie den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern mit der Verabschiedung des FAG vor knapp sechs Wochen gegeben haben. Unser Bekenntnis lautete: Wir lassen die Kommunen nicht im Regen stehen, sollten die Novembersteuerschätzungen noch unter den Steuerschätzungen vom Mai 2009 liegen.
Der Landtag hat mit dem Beschluss vom 21.10. zum FAG den Gleichmäßigkeitsgrundsatz als verfassungsgemäßes Instrument zur Bestimmung der Höhen des kommunalen Finanzausgleichs bestätigt. Er gilt unabhängig von konjunkturellen und steuerrechtsbedingten Schwankungen der Steuereinnahmen von Land und Kommunen und die Kommunen werden über den kommunalen Finanzausgleich mit dem Anteil von 33,99 Prozent an den Gesamteinnahmen von Land und Kommunen beteiligt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Land und Kommunen sind an den Veränderungen der Steuereinnahmen beider Ebenen gleichmäßig beteiligt. Dies gilt in guten wie in schlechten Zeiten. In guten Zeiten muss also Vorsorge für schlechte Zeiten getroffen werden.
Mecklenburg-Vorpommern hat den Kommunen selbst die Verantwortung für diese Vorsorge überlassen, die die Kommunen in unterschiedlicher Art und Weise und Intensität erfüllt haben.
Mit der Wirtschaftskrise und ihren Folgen hat sich bei vielen Kommunen eine deutliche Vorsorgelücke gezeigt, die sie aus eigener Kraft aber nicht schließen können.
Deshalb schlagen die Koalitionsfraktionen der SPD und CDU mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf die Schaffung eines Kommunalen Ausgleichsfonds vor, der die krisenbedingten Mindereinnahmen teilweise ausgleichen soll.
Und langfristig soll er sich stabilisierend auf die kommunalen Haushalte auswirken. Damit werden die Kommunen zukünftig eine bessere Planungssicherheit erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist in dieser Intensität oder in dieser Tragweite sicherlich auch einmalig, dass von einem Jahr zum anderen ein dermaßen dramatischer Einbruch auf der Einnahme seite der Kommunen zu verzeichnen ist. Im Vergleich von 2009 zu 2010 sind es sage und schreibe circa 200 Millionen Euro, von einem Jahr zum anderen, inklusive der circa 30 Millionen Euro, die durch die Novembersteuerschätzung schon zu den altbekannten Zahlen aus der Maisteuerschätzung dazukamen. 200 Millionen Euro von einem Jahr zum nächsten!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den Mitteln aus dem Kommunalen Ausgleichsfonds werden zunächst die Mindereinnahmen von 27 beziehungsweise 30 Millionen Euro ausgeglichen in den Jahren 2010 und 2011, und zusätzlich werden den Kommunen 2010 und 2011 jeweils weitere 40 Millionen Euro aus Fondsmitteln bereitgestellt. Meine Heimatstadt Waren/Müritz zum Beispiel wird durch den Kommunalen Ausgleichsfonds für 2010 und 2011 zusätzlich jeweils über eine halbe Million Euro erhalten.
Die Mittel aus dem Fonds werden über die Schlüsselzuweisung innerhalb des FAG als Aufstockungsbeträge an die Kommunen ausgereicht.
Es gibt also kein Antragsverfahren, weil die Zuführungen aus dem Fonds analog den Schlüsselzuweisungen an alle Kommunen ausgereicht werden,
sondern vor allen Dingen auch für ein unbürokratisches Verfahren. Ein solcher Kommunaler Ausgleichsfonds, wie es ihn auch zum Beispiel in Sachsen bereits gibt,
speist sich grundsätzlich aus positiven Abrechnungsbeträgen des kommunalen Finanzausgleichs aus den Vorjahren. Führen die Istergebnisse des Ausgleichsjahres zu Nachzahlungen, die höher liegen als veranschlagt, werden diese Mittel beziehungsweise Teile davon dem Fonds zugeführt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese grundsätzlich normale Situation haben wir jetzt aber gerade nicht. Wir befinden uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch die Finanzkrise genau in der Talsohle der Steuereinnahmen,
die zusätzlich noch verschärft wird durch die unverantwortliche Steuersenkungspolitik der Bundesregierung. Wir müssen deshalb den Kommunalen Ausgleichsfonds mit einer Kreditaufnahme beginnen und der Kommunale Ausgleichsfonds wird demzufolge in Form eines Sondervermögens des Landes angelegt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die rechtlichen Grundlagen für Sondervermögen des Landes bilden die Vorschriften – logischerweise – der LHO, der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern. Sondervermögen des Landes dürfen nur durch Gesetz errichtet werden, der Höchstbetrag des Fondsvolumens und die zulässige Kreditermächtigung sind zu bestimmen und zu begrenzen. Im Paragrafen 3 Absatz 1 unter Punkt b des Gesetzentwurfes „Finanzierung des Sondervermögens“ ist die Kreditaufnahme am Kapitalmarkt bis zu einer Höhe von 150 Millionen Euro vorgesehen.
Meine Damen und Herren, der Finanzausschuss hat in seiner 81. Sitzung am 26. November, vorige Woche, auf Antrag der Koalitionsfraktionen vorsorglich die Aufnahme eines zusätzlichen Absatzes 6 in Artikel 1 des Paragrafen 14 des Gesetzentwurfes des Haushaltsgesetzes beschlossen.
Darin wird das Finanzministerium ermächtigt, Bürgschaften bis zur Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro zuzüglich der Zinsen für die zur Errichtung des Sondervermögens des Landes „Kommunaler Ausgleichsfonds“ notwendigen Mittel zu übernehmen. So wird die Beschaffung möglichst günstiger Kredite auf dem Kreditmarkt ermöglicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das Fondsvermögen unter Wahrung des Anlagegrundsatzes hohe Sicherheit zu bestmöglichem Ertrag anzulegen ist, entspricht unserem Selbstverständnis, sorgsam mit Steuergeldern umzugehen.
Da die Finanzierung des Sondervermögens zunächst durch Kreditaufnahme erfolgt, muss die Kreditsumme einschließlich der gezahlten Zinsen dem Fonds wieder zugeführt werden. Es ist geplant, die 2010 und 2011 aufgenommenen Kredite von bis insgesamt 137 Millionen Euro ab 2013 wieder an den Kommunalen
Ausgleichsfonds zurückzuzahlen. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Kredite spätestens bis zum Ende des fünften Jahres nach Ausreichung dem Fonds aus den Finanzausgleichsleistungen wieder zuzuführen sind.
Die Guthabenzinsen des Kommunalen Ausgleichsfonds stehen dem Fonds zu. Auch die Kreditzinsen sind vom Fonds zu tragen, aber ausnahmsweise zahlt das Land die Zinsen in Höhe von über 200 Millionen Euro für den Zeitraum 2010 bis 2015,
über 20 Millionen, und im Haushaltsgesetz haben wir die jeweiligen Zinszahlungen bereits konkret auch eingestellt für 2010 und 2011. Grundsätzlich sind bei der Festlegung von Zuführungen aus den Finanzausgleichsleistungen, den Entnahmen und der Kreditaufnahme des Ausgleichsfonds die Istentwicklung und die voraussichtliche mittelfristige Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen zugrunde zu legen. Und zu berücksichtigen ist dabei insbesondere die Entwicklung folgender Indikatoren:
Das Finanzministerium erstellt für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan und eine Haushaltsrechnung für das Sondervermögen und damit wird das Parlament regelmäßig über die Fondsentwicklung unterrichtet mit einem Höchstmaß an Transparenz.