Protokoll der Sitzung vom 18.12.2008

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 58. Sitzung des Landtages.

Bevor wir in die Sitzung eintreten, möchte ich mich noch mal ganz herzlich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass wir gestern solch ein wunderschönes Weihnachtsfest hatten. Ganz besonders möchte ich mich bedanken bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtages, bei der Landtagsverwaltung, die organisiert haben, die aufgebaut haben und auch dann schon wieder abgebaut haben. Herzlichen Dank noch einmal.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Heinz Müller, SPD: Und wer hat so lecker gekocht und gebacken?)

Meine Damen und Herren, damit ist die Sitzung eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/2085(neu) vor.

Fragestunde – Drucksache 5/2085(neu) –

Meine Damen und Herren, bevor wir mit der Fragestunde beginnen, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, zukünftig auf das Verlesen von Vortexten zu den Fragen zu verzichten, damit möglichst viele Fragen beantwortet werden können.

(Udo Pastörs, NPD: Damit kein Zuschauer versteht, worum es geht.)

Weiterhin möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die Dauer der Fragestunde gemäß Paragraf 65 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung auf eine Stunde begrenzt ist.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 1 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

1. Wie schätzt die Landesregierung diese Praxis – wie in der Vorbemerkung beschrieben – hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Zulässigkeit ein?

Herr Abgeordneter Andrejewski, im Juli 2008 wurde das Innenministerium durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Beauftragung eines privaten Inkassounternehmens durch den Landkreis Ostvorpommern informiert. Die datenschutzrechtliche Prüfung durch das Innenministerium ergab, dass es auf der Grundlage des damaligen und bis heute bekannten Sachstandes keine Gründe gegeben hat, diese Vorgehensweise aufsichtlich zu beanstanden. Insbesondere erscheint es prinzipiell vertretbar, die Einbeziehung eines Inkassounternehmens als Verwaltungshilfe auf Paragraf 120 in Verbindung mit Paragraf 59 der Kommunalverfassung zu stützen. Danach kann ein Landkreis Kassengeschäfte von einer Stelle außerhalb der Kreisverwaltung besorgen lassen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat den Landkreis zu einer umfangreichen Stellungnahme aufgefordert, um bei ihm bestehende Bedenken zu klären, ist seitdem aber mit etwaigen neuen Erkenntnissen noch nicht an das Innenministerium herangetreten.

Für mich als Rechtsaufsicht über den Landkreis ist daher zum jetzigen Zeitpunkt Folgendes zu konstatieren: Die Beauftragung eines Inkassounternehmens für kreisliche Mahnungen unterliegt der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung. Solange ich daher nicht über Erkenntnisse verfüge, die das kreisliche Vorgehen als klar rechtswidrig erscheinen lassen, habe ich keine Handhabe für ein aufsichtliches Tätigwerden. Dass der Landkreis rechtliches Neuland betritt und dementsprechend auch rechtliche Risiken in eigener Verantwortung zu tragen hat, ändert an dieser Einschätzung nichts und ich gehe auch davon aus, dass der Landkreis die Kreistagsabgeordneten dementsprechend informiert hat.

Hat er nicht, aber vielen Dank.

Danke.

Zusatzfrage?

Herr Minister!

Bitte stellen Sie Ihre Zusatzfrage, Herr Pastörs.

Herr Minister, bis wann haben Sie dem Landkreis eine Frist gesetzt, um Ihnen – wie Sie sagten – umfangreich zu berichten?

Herr Abgeordneter, ich habe mich eventuell falsch ausgedrückt, aber der Datenschutzbeauftragte, Herr Neumann, hat den Landkreis zu einer umfangreichen Stellungnahme aufgefordert und das Innenministerium darüber noch nicht informiert, ob er neue Erkenntnisse oder welche Erkenntnisse er hat. Sobald die Erkenntnisse vom Datenschutzbeauftragten an uns herangetragen werden, werden wir selbstverständlich auch auf den Landkreis zugehen. Deswegen kann ich kein genaues Datum sagen, weil der Herr des Verfahrens zurzeit der Datenschutzbeauftragte ist.

Danke schön.

Danke schön, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Hierzu bitte ich zunächst den Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Herrn Michael Roolf, Fraktion der FDP, die Fragen 2 und 3 zu stellen.

Frau Ministerin! Pendlerpauschale.

2. Welche Kosten kommen auf das Land durch die Steuerrückerstattung für die ersten 20 Kilometer Entfernungspauschale zu und inwieweit hat das Land dafür Vorsorge im Haushalt getroffen?

Herr Abgeordneter Roolf, das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2008 bestimmt, dass die Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 wieder ab dem ersten Entfernungskilometer zu gewähren ist. Von den daraus resultierenden Steuermindereinnahmen entfallen auf das Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich 22 Millionen Euro. Auf die Kommunen des Landes kommen jährlich bis zu 3 Millionen Euro zu.

Aufgrund des späten Zeitpunktes der Entscheidung und deren rückwirkende Anwendung summieren sich die Mindereinnahmen für die Veranlagungsjahre 2007 und 2008 sowie die Mindereinnahmen für das Jahr 2009 im Haushaltsjahr 2009. Auf das Land und die Kommunen können daher im kommenden Jahr bis zu 75 Millionen Euro als Steuermindereinnahmen zukommen. Das Land hat im Landeshaushalt 2008 und 2009 bei der Veranschlagung der Steuereinnahmen Vorsorge in Höhe von jeweils 22 Millionen getroffen. Es ist beabsichtigt, aus Steuermehreinnahmen in diesem Jahr Rücklagen für die zusätzlichen Lasten in den Folgejahren zu bilden.

Eine Nachfrage, bitte: Steuermindereinnahmen sind gleichzusetzen mit einem Auszahlungsbetrag an die Bürger?

So ist es.

Noch eine weitere Nachfrage: Gibt es eine Verzinsung für die nicht ausgeschütteten Gelder gegenüber den Bürgern und, wenn ja, wie hoch ist die Verzinsung?

Daran ist zurzeit nicht gedacht. Damit entfällt der zweite Teil.

Okay, danke schön.

Zweite Frage?

Bitte.

3. Wie bewertet die Landesregierung Pläne, wonach eine Neuregelung der Entfernungspauschale zwar ab dem ersten Kilometer gezahlt, aber der absetzbare Betrag je Kilometer beziehungsweise der Werbepauschbetrag massiv abgesenkt werden soll?

Herr Abgeordneter Roolf! Pläne – ich meine jetzt nicht Gerüchte oder Äußerungen, ich meine Pläne, so sagt es Ihre Frage –, nach denen die Entfernungspauschale oder der Arbeitnehmerpauschbetrag abgesenkt werden sollen, sind der Landesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung hat vor Kurzem vielmehr ausdrücklich erklärt, dass sie angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen ergreifen wird, um die mit der Umsetzung des Urteils einhergehenden Steuerausfälle für die Jahre 2007 und 2008 an anderer Stelle einzusparen.

Eine Nachfrage, bitte: Würde die Landesregierung auf Bundesebene einer Absenkung dieses Satzes zustimmen oder nicht?

Herr Roolf! Gemäß dem, was ich eben vorgetragen habe, gibt es diese Pläne nicht. Sie haben auch die Äußerung des Bundesfinanzministers gehört, der da sagte, er betrachtet diese Rückzahlung an die Bürger auch als eine Art Konjunkturmaßnahme. Es ist an keiner Stelle deutlich geworden, dass man versucht, dieses zu kompensieren, was durch das Urteil auf die Haushalte zukommt. Insofern stellt sich die Frage nicht, die wäre absolut spekulativ. Es gibt keine Handhabe, dass an dieser Stelle irgendwas geschieht. Aber Sie können sich darauf verlassen: Sollten sich zu irgendeinem Zeitpunkt diese von Ihnen genannten Befürchtungen manifestieren, dann wird sich die Landesregierung – und ich denke, auch die Koalitionsfraktionen – rechtzeitig dazu eine Meinung bilden.

Eine weitere Nachfrage: Halten Sie den jetzt wieder eingesetzten Satz für die Entfernungspauschale pro Kilometer oder den Werbepauschbetrag für angemessen, zu hoch oder zu niedrig?

Das ist ein weites Feld. Aus Finanzministersicht haben wir ja schon dargestellt, womit wir da im Moment zu kämpfen haben. Ich denke, man sollte zurzeit diese Höhe so belassen, wie sie ist. Insofern sind wir bei angemessen.

Vielen Dank.

Herr Pastörs, stellen Sie bitte Ihre Frage.

Zusatzfrage: Aus der Regierung hören wir unterschiedliche Zahlen über die Belastung des Haushaltes, mal heißt es 60, 70 und heute Morgen hören wir 75 Millionen Euro Belastung. Auf welcher Grundlage basieren Ihre Vorberechnungen und wie erklären Sie einen so großen Unterschied von immerhin 15 Millionen Euro bei den Zahlen, die kursieren?

Herr Abgeordneter Pastörs, Sie haben sicherlich mitbekommen, dass ich die 75 Millionen schon mit der Jahresrechnung differenziert habe, indem ich dargestellt habe, es sind 22 Millionen pro Jahr für das Land und 3 für die Kommunen. Das bedeutet, auf Land und Kommunen kommen pro Jahr 25 Euro, 25 Millionen Euro – das andere wäre zu schön –, und das bedeutet, es sind 75 Millionen Euro. Wenn der Ministerpräsident – darauf spielen Sie sicherlich an – von einer Höhe von 66 spricht, dann hat er ausdrücklich die Landesmittel gemeint, das sind dreimal 22.

Zusatzfrage: Auf welcher Basis haben Sie diese Zahlen erhoben?

Herr Pastörs, es gibt ein genau berechnetes System, dass wir mit einem Prozent an den Bundessteuermindereinnahmen beteiligt sind mit Land und Kommunen. Und da es sich bei den Bundessteuermindereinnahmen um 7,5 Milliarden handelt, können Sie das ganz leicht runterrechnen, weshalb wir auf 75 Millionen für Land und Kommunen kommen.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Borrmann, Fraktion der NPD, die Fragen 4 und 5 zu stellen.