Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

Herr Minister!

13. In welchem Umfang gestaltet sich die personelle Unterstützung zur Beantragung von EU-Fördermitteln für deutsch-polnische Projekte beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat durch die Kommunalgemeinschaft Pomerania e. V.?

Herr Abgeordneter, es ist so, dass vier Mitarbeiter des Vereins Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania anteilig zu jeweils 34 Wochenstunden für das Gemeinsame Technische Sekretariat arbeiten.

Eine Zusatzfrage: Ist eine Antragstellung, Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen auf EU-Fördermittel für deutsch-polnische Projekte (INTER- REG IV A) auch ohne eine Beteiligung der Kommunalgemeinschaft Pomerania e. V. möglich?

Grundsätzlich ist das möglich. Es hat sich allerdings gezeigt, dass die Pomerania über eine sehr große Erfahrung in diesem Bereich verfügt und Antragsteller sehr oft auch die Unterstützung dazu bekommen.

Also ist eine Förderung über INTERREG IV A auch möglich, wenn der Antragsteller kein Mitglied in der Pomerania e. V. ist?

Das ist grundsätzlich möglich, ja.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 14 und 15 zu stellen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

14. Welchen Stand haben die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Änderung der Privatisierungsgrundsätze der BVVG erreicht?

Sehr geehrter Herr Professor Tack, auf Druck der Landesregierung – das wissen Sie – des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Landesregierung Brandenburg wurde ein Verkaufsstopp sowohl für die landwirtschaftlichen Nutzflächen als auch für die Gewässerflächen für die Verkehrswertverkäufe bis zum 31.12.2009 vereinbart und auch erlassen. Gleichzeitig sind die Verhandlungen zur Änderung der Privatisierungsgrundsätze aufgenommen worden, wenn auch etwas verzögert, ich hätte mir da auch eine schnellere Gangart gewünscht. Es hat den ersten Termin am 9. September 2009 gegeben sowie am 6. Oktober 2009 wurde auf der Abteilungsleiterebene verhandelt, am 23. November 2009 hat das Gespräch dann auf Staatssekretärsebene stattgefunden.

Da der Bund sich leider zurzeit nicht auf alle Länderforderungen, insbesondere auch auf unsere eingelassen hat, insbesondere zur Berücksichtigung der agrarstrukturellen Aspekte, weil wir eben eine andere Situation haben als in Thüringen oder in Sachsen oder auch in SachsenAnhalt – der Bund lässt sich zurzeit darauf noch nicht ein –, konnte bisher kein abschließendes Ergebnis erfolgen. Am heutigen Tage ist die nächste Runde auf Abteilungsleiterebene. Ich hoffe, dass wir tatsächlich noch in diesem Jahr, ich bin dazu bereit, wenn der Bund uns entgegenkommt, noch in diesem Jahr zum Abschluss kommen.

Worüber ich mich freue, das will ich gleich hinzusetzen, ist, dass der Bund erklärt hat, aufgrund der Tatsache, dass wir ab morgen den Antrag im Bundesrat zur Seenprivatisierung haben, dass das Moratorium für den Seenverkauf beziehungsweise das Aussetzen der Seenverkäufe verlängert wird.

(Gino Leonhard, FDP: Richtig.)

Eine Nachfrage: Was geschieht, wenn es bis zum 31.12.2009 keine Einigung gibt mit dem Moratorium für die Flächen?

Also ich gehe davon aus, dass der Bundesfinanzminister sich der Tragweite dieser Gesamtdiskussion in den neuen Ländern bewusst ist und dass es weiterhin zu einem Aussetzen kommt. Ich gehe davon aus, dass die Anweisung unverzüglich dann auch an die BVVG ergeht.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Borrmann.

Herr Minister, haben Sie Kenntnis, wie lange das verlängerte Moratorium verlängert wurde?

(Gino Leonhard, FDP: Das ist noch nicht verlängert worden.)

Das Moratorium ist ja noch nicht verlängert worden, bis auf das Thema Seen.

Sie wissen aus dem, was ich eben gesagt habe, dass wir morgen einen Bundesratsantrag im Deutschen Bundesrat haben werden. Ich wünsche mir sehr und freue mich auch darüber, dass der Wirtschaftsminister und auch die Staatskanzlei, der Ministerpräsident, sich da ja massiv eingesetzt haben. Ich gehe davon aus, dass unser Antrag morgen eine Mehrheit bekommt. Ich werde jedenfalls dafür kämpfen.

Bitte.

Die zweite Frage:

15. Welche Fortschritte und Hindernisse haben sich bisher bei der Verbesserung der Breitbandversorgung in unserem Lande gezeigt?

Dieses Thema ist ja ein deutschlandweites Thema, insofern bin ich auch dankbar für diese Frage. Den Vorschlag, den wir immer wieder unterbreitet haben, nämlich gleichwertige Lebensbedingungen, auch was die schnellen Internetverbindungen anbetrifft, habe ich ja hier auch mehrfach deutlich gemacht.

Über die Grundsätze zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung ist es uns ja möglich, im Jahr 2009 erhebliche Mittel bereitzustellen. Im Übrigen habe ich mich auch darüber gefreut, dass der Bund unseren Vorschlag aufgegriffen hat und die erhöhte Förderung, nämlich bis auf 90 Prozent zu unterstützen. Insgesamt sind im Jahr 2009 für 44 Infrastrukturprojekte die Zuwendungen erfolgt. Die Maßnahmen laufen also. Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Landes Mecklenburg-Vorpommern konnte für weitere 15 Projekte die finanzielle Bereitstellung erfolgen.

Bei einigen funkbasierten – und diejenigen, die sich damit auseinandersetzen, die wissen das –, bei einigen funkbasierten Infrastrukturen sind Verzögerungen bei der Bereitstellung der Einbindung in das übergeordnete Netz durch die Deutsche Telekom entstanden. Ich gehe davon aus, dass die Deutsche Telekom endlich von der Bundesregierung tatsächlich jetzt aufgefordert wird, ihre Blockadehaltung aufzugeben. Es hat hier in der letzten Woche noch mal intensive Gespräche mit dem Vorstand der Deutschen Telekom gegeben. Ich gehe davon aus, dass diese Probleme dann im ersten Quartal des Jahres 2010 wirklich gelöst werden.

Ich darf an dieser Stelle betonen, dass MecklenburgVorpommern wohl doch in dieser Frage mittlerweile am weitesten gekommen ist im Vergleich der Bundesländer.

Eine Nachfrage: Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die neuerliche Initiative der Bundesregierung zur Verbesserung der Breitbandanbindung im ländlichen Raum?

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Bundeskanzlerin und auch der Bundeswirtschaftsminister dies zu einem Schwerpunktthema gemacht haben. Das begrüße ich grundsätzlich. Ich erwarte aber von der Bundesregierung, dass man insbesondere auch der Telekom – das ist ja noch ein durch den Bund beteiligtes Unternehmen –, dass man endlich wirklich der Telekom auf die Finger schaut und gegebenenfalls auch Maßnahmen einleitet, dass nämlich die Netze endlich freigegeben werden.

Danke.

Eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Herrn Borrmann.

Herr Minister, können Sie sagen, wie hoch die geflossenen Mittel für die von Ihnen angegebenen 59 Projekte waren oder sind?

Wir gehen davon aus, dass die veranschlagten Mittel, so, wie sie im Haushalt veranschlagt worden sind – die Zahlen kennen Sie, wenn Sie im Ausschuss waren und zugehört haben –, im Jahr 2009/2010 abfließen, sodass wir unterm Strich um die 3 Millionen Euro dafür zur Verfügung haben.

Danke.

Wussten Sie das?

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Ich darf keine Fragen beantworten.)

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 16 und 17 zu stellen.

Herr Minister!

16. Aus welchen Gründen hat nach Auffassung der Landesregierung das Staatliche Amt für Umwelt und Natur in Ueckermünde während des Hochwassers im Oktober nicht die Warnstufe 4 ausgerufen?

Ich möchte die Frage wie folgt beantworten: Die Bestimmungen für das Auslösen von Alarmstufen zum Schutz vor Wassergefahren sind in der Hochwassermeldedienstverordnung eindeutig geregelt. Danach können Alarmstufen ausgelöst werden:

1. sobald für einen Hochwassermeldepegel eine entsprechende Richtwasserhöhe und ein Richtwasserstand damit erreicht worden ist oder wenn ein weiterer Anstieg zu erwarten ist

2. heißt es in der Verordnung, wenn im Zusammenhang mit dem Hochwasser weitere außergewöhnliche Gefahren vorliegen und diese die Auslösung damit auch einer Alarmstufe erfordern

3. wenn aufgrund einer Hochwasser- beziehungsweise Sturmflutwarnung ein Überschreiten der Richtwasserstände für die Alarmstufe in verhältnismäßig kurzer Zeit zu erwarten ist

Durch die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur wird im Übrigen nur die Alarmstufe 1 ausgelöst oder aufgehoben. Die Alarmstufen 2 bis 4 werden nach Anhörung mit dem jeweiligen StAUN durch die zuständigen Land

ratsämter beziehungsweise Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte ausgelöst oder aufgehoben, weil diese Aufgabe in die kommunale Zuständigkeit übertragen ist.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen war das StAUN Ueckermünde, danach haben Sie ja gefragt, daher nicht befugt – und das ist, glaube ich, deutlich geworden –, die Alarmstufe 4 auszurufen. Der zuständige Landrat des Landkreises Uecker-Randow hat im Oktober die Alarmstufe 4 nicht ausgerufen, da die eingangs genannten Voraussetzungen für die Auslösung nicht gegeben waren, nämlich der Richtwasserstand für das Auslösen der Alarmstufe 4 am Pegel Ueckermünde betrug zum damaligen Zeitpunkt 630 Zentimeter. Der höchste Wasserstand am Richtpegel Ueckermünde betrug zur genannten Zeit jedoch 624 Zentimeter.

Außerdem wurde zum damaligen Zeitpunkt eingeschätzt, dass keine weiteren außergewöhnlichen Gefahren vorliegen werden. Es gab auch keine Warnung vor einem kurzfristigen Überschreiten dieses Richtwasserstandes. Deshalb blieb es bei der Ausrufung der Alarmstufe 3.