Fritz Tack

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Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!
4. Welchen Stand und Verlauf haben die Maßnahmen zur Entschädigung der durch die Folgen der Verzehrswarnungen und erheblichen Marktstörungen betroffenen Erzeuger im Gemüsesektor unseres Landes?
Danke.
Eine Nachfrage: Gibt es bisher Reaktionen der Bundesregierung auf die Empfehlungen, auf das Positionspapier der norddeutschen Länder?
Die zweite Frage geht in die Richtung: Wann ist etwa mit den Auszahlungen zu rechnen, von denen Sie jetzt gesprochen haben, Herr Minister?
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bodeneigentum und die Bodennutzung in der Landwirtschaft werden in der Chronik dieser Wahlperiode eines der herausragenden Themen der Agrarpolitik sein. Sie sind Grundlage der Agrarpolitik und des heutigen und des künftigen Lebens. Gerade was die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit anbetrifft, hat mein Vorredner dazu Stellung genommen und ich erinnere immer an die wegweisenden Arbeiten eines Johann Heinrich von Thünen, der sich besonders Gedanken über die Bodennutzung und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit gemacht hat.
Meine Fraktion und ich sind stolz darauf, einen bedeutenden Anteil an der Bearbeitung dieser Themen zu haben.
Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung und dem Bericht des Agrarausschusses wird ebenfalls eine umfassende Arbeit abgeliefert und liegt Ihnen heute zur Bewertung und Beschlussfassung vor.
Meine Damen und Herren, zu danken ist in erster Linie den Anzuhörenden, die wie immer wesentliche Fragen der Praxis und der Anwender in die manchmal theoretisch anmutenden Gesetzesdiskussionen eingebracht haben. Diese Beschlussempfehlung und der Bericht sind wie immer in hoher fachlicher Qualität durch das Ausschusssekretariat erstellt worden. Dafür meinen herzlichen Dank an die Damen und Herren.
Die Beschlussempfehlung ist diesmal das Ergebnis eines Kompromisses, der sich aus unterschiedlichen Ansichten und Auffassungen der demokratischen Parteien ergeben hat. Das Gute an diesem Kompromiss ist zweifelsohne, dass die Ziffer 1 im Wesentlichen aus unserer Feder mit stammt. Natürlich haben Sie recht,
das ist kein Wert an sich, sondern die Bestimmung der Aufgaben und die Zielstellungen, die Sie unter 1. und 2. in der Ziffer II finden, sind sehr, sehr wesentlich.
Mit dieser Übernahme unserer Gedanken und Texte sind wir also zufrieden. Unzufrieden bin ich mit der Empfehlung, den Abgeordneten der nächsten Legislatur die Fort
setzung dieser Arbeit anzuempfehlen. Ich weiß natürlich, dass es jetzt zeitlich nicht anders geht, und deswegen unterstütze ich die Forderung. Allein aber die forcierte Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen und die Zunahme der Erosionsgefahren durch den Klimawandel sind dafür Beispiel genug, dass schnell gehandelt werden muss. Das war der Grund unseres Landtagsantrages im Mai dieses Jahres. Sie erinnern sich, „Anbau von Energiepflanzen nachhaltig gestalten“, aus dem der Text der heutigen Beschlussempfehlung übrigens stammt.
Auf dem Agrarpolitischen Tag, der in der vergangenen Woche in Malchow auf Poel stattfand, sagte der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes Nordwestmecklenburg Herr Haase, dass er sich Sorgen mache um die vielfältige norddeutsche Landwirtschaft. Die Landwirtschaft müsse bunter werden und die Erreichung hoher Erträge ist in der Zukunft ohne vielfältige Fruchtfolgen wegen des Klimawandels und des Schädlingsdruckes nicht mehr möglich, so war dort zu hören.
Für erfahrene und gut ausgebildete Landwirte eigentlich nichts Neues, jedoch lässt der Druck des Marktes manche vernünftige Entscheidung und nachhaltige Entwicklung nicht zu. Deshalb muss gegengesteuert werden, nicht irgendwann, sondern jetzt. Meiner zukünftigen Fraktion werde ich auf jeden Fall empfehlen, sich dieses Themas unverzüglich weiter anzunehmen.
Ich will im Folgenden auf unseren Änderungsantrag eingehen, der Ihnen auf der Drucksache 5/4453 vorliegt. Wir haben diese beiden Entschließungen, es waren ursprünglich zwei, bereits im Agrarausschuss gestellt, dort wurden sie allerdings abgelehnt. Jedoch glaube ich, dass es weniger der sachlich begründete Inhalt der Entschließungen war, der zur Ablehnung führte, sondern die Kürze der Zeit ursächlich war.
Im Punkt 1 der Entschließung bitten wir den Landtag, für die Standarderhöhung, die der Paragraf 10 des Landesbodenschutzgesetzes für die Vorsorge an Steilhängen und Steilufern enthält, einen Ausgleich der Mehrbelastungen für die kommunalen Gebietskörperschaften zu finden. Die damit den Kommunen übertragenen neuen Aufgaben sind aus der Sicht der kommunalen Landesverbände nicht durch den zwischen der Landesregierung und diesen Verbänden vereinbarten Mehrbelastungsausgleich gedeckt.
In Punkt 2 unseres Antrages gehen wir auf das Problem der Flächennutzung ein, das in der Anhörung und in den Stellungnahmen eine außerordentlich große Rolle gespielt hat. Wir kennen die eingangs geschilderte Problematik, dass die künftige Nahrungs- und Energieversorgung mehr Leistungen der Landwirtschaft erfordert. Dagegen läuft der Trend, dass zum Beispiel jeden Tag im Lande, der Minister hat eben gesagt, 7,7 Hektar, ich kenne die Zahl von sieben Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche vielleicht für immer verloren gehen.
Auf der gut besuchten Tagung der LINKEN aus dem Europäischen Parlament, dem Bundestag und unserem Landtag am vergangenen Wochenende hier in Schwerin zur Zukunft der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 konnte ich beeindruckende Zahlen hören. Meine Damen und Herren, zwei Tankfüllungen aus Biosprit für einen Pkw beinhalten die Jahresration Mais für einen Mexikaner. Darüber hinaus wird die jetzige Inanspruchnahme
von ausländischen Landwirtschaftsflächen für die deutsche Versorgung mit 2,5, teilweise bis 4 Millionen Hektar angenommen. Das kann angesichts der Weltentwicklung, der Bevölkerungsentwicklung nicht unsere Perspektive sein. Daher ist es höchste Zeit, zu vernünftigen Lösungen für unseren Bodenverbrauch und zur Bodennutzung zu kommen.
Das Ergebnis unserer guten Absichten, Eingriffe in die Natur auszugleichen, stellt sich für die Landwirte dabei oftmals so dar: Zuerst verlieren sie Flächen für das Bauvorhaben, dann verlieren sie Flächen, weil ein Ausgleich für diesen Eingriff in Form einer Renaturierung erforderlich ist. Daher halten wir die Schaffung einer zeitgemäßen Regelung für erforderlich, wie zum Beispiel auch die Flächenentsiegelung und die Wiederherstellung devastierter Flächen zum Ausgleich herangezogen werden kann. Klar ist,
klar ist, dass es für diese Flächen im Rahmen der Ökokontierung eine höhere Bewertung als für Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen geben muss. Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie um Zustimmung. Krönen Sie die letzten Sitzungstage dieser Legislatur mit einer solchen Entscheidung. Damit haben wir oder die uns nachfolgenden Abgeordneten eine fundierte Arbeitsgrundlage, denn das Thema Bodenschutz im weitesten Sinne gewinnt immer mehr an Gewicht.
Eine kleine Bemerkung zum Bodenschutz und den erneuerbaren Energien will ich hier einfügen. Zum Bodenschutz gehört meiner Meinung nach auch, dass Solaranlagen nicht auf Ackerflächen gehören,
wie man es jetzt zum Teil im Lande sieht.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung und dem Bericht zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Herr Minister!
5. Welchen Stand und welche Ergebnisse haben die Verhandlungen der Landesregierung zur Übernahme der restlichen landwirtschaftlichen Flächen der BVVG und der im Landesinteresse stehenden Gewässerflächen?
Eine Zusatzfrage: Sind Zeitspannen absehbar, wann beide Fragen geklärt werden können?
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit mehreren Jahren können wir auf eine kontinuierliche Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien im Lande verweisen. Erneuer bare Energien sind eine der wichtigsten Zukunftschancen für unser Land. Das haben wir heute Morgen bereits gehört. So oder ähnlich formuliert kann man diese Aussage in den Programmen der demokratischen Parteien wiederfinden. In aller Regel wird dabei auch die Notwendigkeit anerkannt, einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien aus der Nutzung nachwachsender Rohstoffe, also aus Biomasse zu gewinnen.
Der politische Konsens, so möchte ich diese allgemeine Übereinstimmung bezeichnen, schließt auch meistens die Würdigung der Leistungen der Landwirtschaft
und die Perspektiven für die Entwicklung der ländlichen Räume ein. Diese bestehen unter anderem darin, dass die nachhaltige und umweltfreundliche Energiegewinnung aus Biomasse zugleich Chancen für die Entwicklung regionaler Stoff- und Wirtschaftskreisläufe und für die sogenannten Bioenergiedörfer mit demokratischer Bürgerbeteiligung an der Energienutzung bietet.
Erheblichen Forschungsbedarf sehen wir jedoch zu den Risiken und Nebenwirkungen der Bioenergiegewinnung. Ich erinnere zum Beispiel an unsere Landtagsdebatte zur guten fachlichen Praxis in der landwirtschaftlichen Bodennutzung und andere parlamentarische Aktivitäten. Hohe Anbaukonzentrationen beim Mais, die Gestaltung und Einhaltung von Fruchtfolgen bis hin zur Konzentration von großen raumbedeutenden Bioenergieanlagen in der Landwirtschaft und deren verträgliche territoriale Einordnung will ich nur als wenige Beispiele hier nennen.
Sie können in unserem Antrag lesen, dass wir von einer schnellen Zunahme des Anteils der Ackerflächen für die Energiepflanzen ausgehen. Wir sehen das vor dem Hintergrund des begrüßenswerten und von den LINKEN lange geforderten Atomausstiegs und der weltweiten Verknappung der fossilen Energieträger. Auch das war heute im Laufe des Vormittags schon Thema.
Bisher werden in unserem Lande circa 188.000 Hektar für die Produktion von Biomasse zur energetischen Nutzung verwendet. Bereits im Jahre 2006 gingen Untersuchungen davon aus, dass eine Ausweitung bis auf 330.000 Hektar möglich wäre, ohne die Nahrungs- und Futtermittelproduktion zu beeinträchtigen. Auch der Landesaktionsplan Klimaschutz 2020 fußt auf dieser Annnahme. Wir gehen also davon aus, dass es viele neue Marktanreize geben wird, die diese prognostizierten Potenziale sehr schnell in Anspruch nehmen werden.
Nun noch einmal zurück zu den Risiken und Nebenwirkungen. Ich möchte an die eigenen negativen Erfahrungen erinnern, die wir mit der Produktion von Biokraftstoffen, wie zum Beispiel Biodiesel, sammeln mussten, indem die Steuerpolitik der Bundesregierung diese Branche in ein Desaster führte. Ebenso nachdenklich sollte uns inzwischen das Herangehen an den Bau und den Betrieb von einigen oder vielen Biogasanlagen machen, die ohne – ich unterstreiche, ohne – Abwärmenutzung arbeiten und damit nicht die nötige Effizienz aufweisen. Auch die Konzentration von Bioenergieanlagen wie in Güstrow oder Penkun gehören unserer Auffassung nach nicht auf die Habenseite der guten Erfahrungen. Hier kann man vielleicht die Effizienz der Energiegewinnung erhöhen bei der Konzentration, aber nicht die gesamten Erfordernisse der nachhaltigen Produktion sichern. Zu den Negativseiten gehören die großen Transportentfernungen, die großen Transportmassen und die Nichteinhaltung von Fruchtfolgen häufig im Einzugsbereich. Deshalb stehen wir solchen Großprojekten ablehnend gegenüber.
Schon der Aktionsplan Klimaschutz des Landes weist auf das Risiko hin, dass mit steigenden ökonomischen Aktivitäten gegebenenfalls die gute fachliche Praxis zu großzügig interpretiert werden könnte und bisherige Rücksichten fallen gelassen werden. So haben wir heute in einigen Bereichen bedenkliche Anbaukonzentrationen an Mais, die nicht nur den Humusabbau in den Böden befördern, sondern auch durch mehrfachen Nachbau auf dem gleichen Standort die Bodenphysik und -chemie negativ beeinflussen können. Ebenso kommt es zur
Schädlingsakkumulation auf diesen Standorten. Für die Erweiterung des Biomasseanbaus brauchen wir deshalb andere Alternativen.
Auch Bundesagrarministerin Aigner denkt laut darüber nach, mit der EEG-Novelle den Maisanbau einzudämmen. Ebenso ist zu begrüßen, dass zum Beispiel die Agrarministerkonferenz in Jena zu der Auffassung gelangt ist, dass aus Klimaschutzgründen der Bau kleiner, vor allen Dingen güllebasierter Biogasanlagen bis 500 kW stärker zu unterstützen sei.
Ich will auch ganz klar sagen, dass wir als LINKE die Bioenergiegewinnung als große Chance für die Landwirtschaft und für den ländlichen Raum gesehen und unterstützt haben und das wird auch so bleiben. Jetzt wissen wir aber, dass solche Entwicklungsrichtungen auch in ihren sehr komplexen und weitreichenden Folgen und Wechselwirkungen bedacht werden müssen, deswegen die Forderung nach entsprechenden Forschungen. Zu denen gehören auch die zunehmenden Wetterkapriolen und die schon längst wirkenden Klimaveränderungen und deren Folgen, vor allen Dingen was den Erosionsschutz der landwirtschaftlichen Flächen anbetrifft.
Deshalb sehen wir jetzt die Notwendigkeit, die möglichen Folgen der schnell auf uns zukommenden Erweiterung des Biomasseanbaus besser mit den Prinzipien des nachhaltigen Wirtschaftens zu verbinden. Zur Nachhaltigkeit würde ich in dieser Situation einen vierten Faktor hinzufügen – und das war heute in der Energiedebatte auch bereits die Frage –, nämlich die Frage der Zeit. Der Markt und die von ihm erzeugte oder auch herbeispekulierte Nachfrage bestimmen das Tempo der Entwicklung und der Landwirt muss in seinem ökonomischen Überlebenskampf auf einigen Standorten die rettenden Strohhalme ergreifen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass die Landwirte mehr nutzbare Alternativen zum Maisanbau erhalten, wie in unserem Antrag vorgeschlagen.
Ich habe Vertrauen, dass die meisten Bauern dem Grundsatz der Nachhaltigkeit folgen wollen und ihren Hof oder ihren Betrieb in einem besseren Zustand, als sie ihn vorgefunden haben, an die nächste Generation übergeben werden. Aber nicht jeder, der zu Ackerland gekommen ist, ist auch ein solcher Landwirt und handelt nachhaltig. Auch daher brauchen wir klare Rahmenbedingungen, die in unserem Lande, der Bundesrepublik und in der EU Geltung haben.
Unser Land gehört mit seiner naturräumlichen Ausstattung und seinem landwirtschaftlichen Potenzial zu den führenden Agrarländern in der Bundesrepublik Deutschland. Daraus ergibt sich nach unserer Auffassung auch die Verpflichtung, führend und vorausdenkend auf neue Herausforderungen zu reagieren.
Der zweite Teil unseres Antrages berührt die schwierige Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz der Landwirtschaft, insbesondere des Anbaus von Biomasse und deren energetischer Verwertung. Die Frage der fehlenden Akzeptanz der Landwirtschaft in der Gesellschaft berühren viele Entwicklungen in der Gesellschaft und in den ländlichen Räumen. Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biomasseproduktion haben aber nur Zukunft, wenn es gelingt, über Einbeziehung von vielen Menschen und Verbänden, über Aufklärung und gute Beispiele ein anderes gesellschaftliches Verständnis zu erreichen. Das ist auch eine Herausforderung für uns als Landwirte und unsere Verbände.
Auch die bereits erwähnte Agrarministerkonferenz in Jena stellte fest, dass der Erforschung von Anbauverfahren für alternative Energiepflanzen bei der Frage nach der Akzeptanz und Verträglichkeit der regionalen Biogaserzeugung eine Schlüsselfunktion zukommt. Auch in der Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit der Agrarwissenschaften bestärkt uns die Agrarministerkonferenz, denn insbesondere in Bezug auf alternative Pflanzen für die Biomasseproduktion, um zum Beispiel die sonst zu befürchtende Verstärkung des Maisanbaus einzudämmen, sind neue Beiträge der Agrarwissenschaften erforderlich. Wir meinen jedoch, dass es daneben geeignete alternative Pflanzen gibt, deren Nutzung nur unterstützt werden muss, wie zum Beispiel die Nutzung der sogenannten Energierübe und ihre Verwertung in regionalen Kreisläufen wie im Falle der Norddeutschen Rüben AG.
Ebenso, wie Sie unserem Antrag entnehmen können, meinen wir auch, dass es höchste Zeit ist, den Einsatz von Leguminosen, zum Beispiel Lupinen und Luzerne, wieder zu unterstützen. Sie sind hervorragende Alternativen zu importierten Futtermitteln und könnten die Fruchtfolgeprobleme bei der Ausweitung der Biomasseproduktion lösen helfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse kurz zusammen: Wir gehen von einer schnellen Zunahme der Nachfrage nach Biomasse aus. Diese beschleunigte Entwicklung darf nicht zu unvertretbaren Anbaukonzentrationen oder sogar Monokulturen in der Landwirtschaft führen. Eine Konzentration von Energieerzeugungsanlagen und die damit verbundenen Belastungen für die Bevölkerung, die Umwelt und den Verkehr sind ebenfalls auszuschließen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Lebensmittelproduktion zu bezahlbaren Preisen und den erneuerbaren Energien aus der Landwirtschaft muss erhalten werden.
Meine Damen und Herren, stellen wir uns gemeinsam den Herausforderungen, um so sowohl die nachhaltige Lösung der Ernährungsfrage als auch die Lösung der Energiefrage anzugehen! – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Minister!
10. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen der bisherigen Auffassung, aus agrarstrukturellen Gründen eine langfristige Pacht gegenüber der Privatisierung der BVVGFlächen zu bevorzugen, und dem Angebot des Landes, die BVVG-Flächen zu übernehmen, um dann selbst eine zeitlich gestreckte Privatisierung durchzuführen?
Eine Zusatzfrage: Wie wollen Sie bei der Privatisierung durch das Land verhindern, dass ein Zwang zum Verkauf zu Höchstpreisen entsteht?
Eine zweite Zusatzfrage: Will die Landesregierung das Personal der BVVG übernehmen und wie soll das erfolgen?
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Unser Antrag und sein Gegenstand haben im Vorfeld bereits viel Aufmerksamkeit erregt.
Der Antrag kritisiert das bekannt gewordene Vorhaben der Landesregierung,
besten Wald des Landes gegen Kunstgegenstände zu tauschen.
Wir meinen, dass bestehende Restitutionsansprüche auf Kunstgegenstände
(Marc Reinhardt, CDU: Da musste erst die CDU kommen und das verhindern.)
nicht auch nur teilweise durch Abgabe von Waldflächen des Landes ausgeglichen werden dürfen. Der angebotene und bekannt gewordene Wertausgleich mit Landeswald in Höhe von 3,4 Millionen Euro kommt aus unserer Sicht einem Verkauf gleich. Dies widerspricht unserer Auffassung, den grundlegenden wald- und forstpolitischen Zielen des Landes sowie den Bestrebungen,
grundsätzlich keine Landesflächen zu verkaufen.
Das Land sollte daher
niemals Landeswald …
Ich fahre fort: Das Land sollte daher niemals Landeswald und Landesflächen, auch nicht teilweise, für Entschädigungen einsetzen. Dies sollte auch für künftige Verhandlungen gelten. Aus diesem Grunde erhalten wir den eingebrachten Antrag aufrecht, den wir nunmehr – Sie haben es eben gehört – selbst geändert haben.
Eingefügt sei hier, dass es sich bei dem Wald um den besten handelt, den das Land zu bieten hat, bester Buchenwald mit einem interessanten Wildbesatz. Und vor allem bekommt man heute kaum noch ein solch großes zusammenhängendes Waldstück. Es ist ein wahres Filetstück, ein wahrhaft fürstliches Angebot von unschätzbarem ideellem Wert. Bei der Bewertung von Kunstgegenständen muss ich mich – und das tue ich auch – auf das Urteil der Fachleute stützen, die danach unersetzbar und ein bedeutendes Zeugnis aus der Landesgeschichte sein sollen.
Wenn die Landesregierung am Tage der Antragsveröffentlichung beschlossen hat, auch diese politische Baustelle zu schließen, wollen wir doch eine grundsätzliche Klärung und eine deutliche Positionierung des Landtages erreichen. Es könnte ja sein, dass die Baustelle irgendwann wieder geöffnet wird.
Ich werde nun die Begründung des Antrages mit den öffentlich gewordenen zeitlichen Abläufen des von uns kritisierten Vorhabens, Wald gegen Kunstgegenstände zu tauschen, verbinden.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung verhandelt seit Jahren über die „Restitutionsansprüche der Großherzoglichen Familie von Mecklenburg“. Diese Verhandlungen beziehen sich auf die „Kunstgegenstände, die sich im Staatlichen Museum Schwerin befinden“. So war die erste offizielle Auskunft der Landesregierung, nachzulesen in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage 5/1539 aus dem Jahre 2008.
Im Jahre 2009 antwortet die Landesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage, 5/2956 nämlich. Sie erwähnt darin, dass der teilweise Wertausgleich durch Waldflächen des Landes in Diskussion sei. Zugleich spricht die Landesregierung davon, dass sie der Herzogin zu Mecklenburg von Solodkoff diesen teilweisen Wertausgleich angeboten habe.
Eine kürzlich beantwortete erneute Nachfrage auf Drucksache 5/4129 zeigt, dass die Verhandlungen unmittelbar vor dem Abschluss stehen. Die Verträge seien endverhandelt und werden dem Landtag in „der ersten Hälfte des laufenden Jahres“ zur Beschlussfassung zugeleitet, heißt es weiter.
In diesem Augenblick greifen Medien und Öffentlichkeit das Thema auf. Landesregierung und Koalition beschließen zu handeln. Der Chef der Staatskanzlei lässt verlautbaren, dass die Verhandlungen über Kunstwerke weder abgeschlossen noch entscheidungsreif seien, denn es gebe noch keine abschließenden Verhandlungsergebnisse.
Am 31. März erklärten der Ministerpräsident und der Bildungsminister, dass ein Tausch – Wald gegen Kunst – nicht mehr infrage komme.
Auch die Koalitionsfraktionen meldeten sich in ähnlicher Weise.
Nur hat man dabei anscheinend vergessen, den Verhandlungspartner zu informieren. Die Herzogin hat die plötzliche Rolle rückwärts der Landesregierung angeblich aus der Presse erfahren.
Meine Damen und Herren, im Punkt 1 unseres Antrages verweisen wir auf die Präambel des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes, wonach der Wald, der sich im Eigentum des Landes oder seiner Forstverwaltung befindet, der Daseinsvorsorge in besonderem Maße dient.
Wir begründen unsere Ablehnung des Tausches und des Verkaufes des Landeswaldes auch mit der Zielsetzung des Landeswaldgesetzes, nämlich den Staatswald in seinem Bestand und in seiner Flächenausdehnung zu erhalten, nach Möglichkeit zu vermehren und zu verbessern. Doch meinen wir, dass es deutlichere und eindeutigere Festlegungen zum Umgang mit Landeswald geben muss. Deshalb haben wir genau vor einer Woche im Agrarausschuss bei der abschließenden Beratung des Entwurfes des neuen Landeswaldgesetzes beantragt, die oben genannte Zielsetzung für den Staatswald um eine deutlichere Formulierung zu ergänzen. Der Paragraf 6 Absatz 1 sollte die Formulierung erhalten, dass Wald im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich nicht veräußert oder gegen andere Werte getauscht werden soll.
Die Ablehnung unseres Antrages begründete der Vertreter der SPD-Fraktion, Kollege Heydorn. Er sagte, dass von der SPD-Fraktion die in unserem Punkt 1 des vorliegenden Antrages, letzter Satz, verwendete Argumentation aus dem Forstanstaltserrichtungsgesetz für völlig ausreichend angesehen wird, dass ein solcher Tausch – Wald gegen Kunstgegenstände – nicht vorkommen wird. Er schob allerdings nach, dass so etwas mit der SPD nicht zu machen sei.
Angesichts der Tatsache, dass die SPD-geführte Landesregierung seit Jahren die Verhandlungen zur Abgeltung der Restitutionsansprüche der Großherzogin unter Nutzung des Waldangebotes geführt hat, ist diese Aussage für uns zumindest verwunderlich.
Als unsere Kleine Anfrage 5/4129 vom Februar dieses Jahres den Stein so richtig ins Rollen brachte, gab es plötzlich die „Rolle rückwärts im... Deal zwischen Adel und Politik“, so hieß es in der „Ostsee-Zeitung“ vom 31.03.2011. Hatte nun auch der Ministerpräsident unseres Landes die Präambel zum Forstanstaltserrichtungsgesetz und die Bestimmungen des Landeswaldgesetzes zur Kenntnis bekommen?
Wenn also die bestehenden Regelungen ausreichend sind und mit der SPD so etwas sowieso nicht zu machen sei, warum, so fragen wir uns, wurde viele Jahre mit der Zielstellung des Waldtausches verhandelt?
Meine Damen und Herren, wir werden Ihnen auf jeden Fall bei der Zweiten Lesung des Landeswaldgesetzes im nächsten Monat unsere Ergänzungen zum Umgang mit Landeswald vorlegen, um eine eindeutige Regelung in das Gesetz zu bekommen.
Eine Pressemitteilung des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Dr. Nieszery, wirft weitere Fragen auf, so zum Beispiel die Frage nach den Grundlagen des Reichtums der Herzogsfamilie. Mein geschätzter Kollege Dr. Nieszery legt Donata zu Mecklenburg nahe, über eine Dauerleihgabe nachzudenken, und verbindet dieses Vorhaben zu Recht mit der Bemerkung, dass sie damit „ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen gerecht (würde), auf deren Jahrhunderte langer harter Arbeit der Reichtum der Herzöge von Mecklenburg“ beruhe.
Verantwortung gegenüber den Menschen, so lehrt uns die Geschichte, war aber auch nie die große Stärke derer von und zu Mecklenburg.
Wir erinnern uns, dass die ersten zaghaften Versuche zur Aufhebung der Leibeigenschaft der Bauern
erst im Jahre 1816
auf dem Gut derer von Maltzan in Penzlin begannen.
Die Herrschaft derer von und zu Mecklenburg hat auch den Stoff geliefert, dem Fritz Reuter sein Werk „Kein Hüsung“ widmete.
Auch der Leiter des Schweriner Stadtarchivs wird in der Presse unter anderem mit der Äußerung wiedergegeben, dass die Entschädigung rechtlich in Ordnung sei. Das stellen wir nicht infrage. „Dennoch bleibe ein fader Beigeschmack – schließlich seien die Gegenstände ursprünglich nicht mit eigenem Geld der Herrscherfamilie bezahlt worden. ,Die Kunstsammlung wurde mit den Pachten und Steuern der Mecklenburger Bauern angeschafft‘“, so zu lesen in der „Ostsee-Zeitung“ vom 24.03.2011.
Die CDU-Fraktion reagierte mit scharfen Worten und hat Herrn Dr. Nieszery daran erinnert, dass so etwas zu sagen klassenkämpferisch wäre
und er das zu unterlassen habe.
Eine Pressemeldung aus diesen Tagen zeigt erfreulicherweise, dass es auch anders gehen kann. Der Kunstmäzen Christoph Müller schenkt dem Staatlichen Museum
in Schwerin wertvolle Kunstwerke zur Bereicherung der Ausstellung.
Abschließend wende ich mich besonders an die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Wenn Ihnen sowieso völlig klar ist, dass Landeswald nicht gegen Kunstgegenstände getauscht werden darf, dann können Sie ohne Weiteres dem Punkt 1 unseres Antrages zustimmen.
Mit unserem Änderungsantrag ziehen wir den Punkt 2 zurück, da die Landesregierung bei Erscheinen unseres Antrages ihre Umentscheidung am 31.03. bekannt gegeben hat.
Dem Punkt 3 sollten Sie zustimmen, wenn Sie auch der Meinung sind, dass Landeswald auch künftig kein Verhandlungsgegenstand sein soll. Und Sie müssten nur noch einmal grundsätzlich und schlüssig erklären, wie es passieren konnte, dass Landeswald als Tauschobjekt angeboten wurde
und darüber jahrelang verhandelt wurde.
Ich danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Beschluss des Landtages „BVVG-Gewässer gehören in Landeseigentum“ auf Drucksache 5/2959 vom November 2009 haben die demokratischen Parteien ihren Willen und ihre Überzeugung einheitlich – ich unterstreiche: einheitlich – zum Ausdruck gebracht, dass eine Privatisierung der Seen nicht im Interesse der Allgemeinheit liegt. Es heißt, Zitat: „Der freie Zugang zu diesen Gewässern, die Nutzung zur Erholung und das Erleben der Gewässer als Naturraum muss für alle erhalten bleiben.“ Und weiter: „Darüber hinaus müssen auch Berufsfischer und Angler zu angemessenen Konditionen diese Gewässer nutzen können.“ Deshalb sollen die Seen nicht durch die BVVG privatisiert werden, sondern in Landeseigentum übergehen. Ende des Zitats.
Nach meiner Wahrnehmung hat sich bis heute in den Positionen der demokratischen Parteien nichts an dieser Haltung geändert. Zur Begründung unseres Antrags kann ich deshalb auf diesen Konsens aufbauen.
Ein weiterer Konsens wurde damals in der Frage erzielt, wie das Landeseigentum entstehen soll. Der Konsens hieß, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die unentgeltliche, ich wiederhole: unentgeltliche Übertragung der BVVG-Wasserflächen in Mecklenburg-Vorpommern in Landeseigentum einzusetzen. Das ist im Dezember 2009 erfolgt, jedoch ist das Verfahren im Bundesrat noch nicht beendet. Um im Bild zu bleiben, gewässernah, der Antrag ist scheinbar versickert. Zwischenzeitlich hat sich der Konsens der unentgeltlichen Übertragung der Seen zwischen CDU und SPD aufgelöst.
Was ist an wichtigen politischen Aktivitäten des Weiteren zu erwähnen? Eine Petition von 120.000 Unterstützern gegen den weiteren Verkauf an private Eigentümer hat den Bundestag erreicht und wurde im Mai 2010 vom Petitionsausschuss erstmalig behandelt. Die Unterzeichner fordern, diese Naturräume in öffentlicher Verwaltung zu belassen.
Ziel sei es, die Gewässer im Sinne eines öffentlichen Allgemeingutes als Verwaltungsvermögen anzusehen, das Gemeinden, Städten, Kreisen oder Ländern als Eigentum kostenlos übertragen werden kann.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag aus dem Dezember 2009 – „Keine Privatisierung von Äckern, Seen und Wäldern“, Drucksache 17/239 – wurde vor wenigen Tagen dort namentlich abgestimmt. Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag nutzte darüber hinaus die laufende Haushaltsdebatte des Bundestages, um erneut die kostenlose Übertragung der Seen und Gewässer an Länder und Kommunen zu fordern.
Dazu hatte DIE LINKE einen entsprechenden Änderungsantrag auf der Drucksache 17/3851 zum Haushaltsgesetz eingebracht, über den ebenfalls namentlich abgestimmt wurde. Hier ging es im Kapitel „Abführung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ um einen Haushaltsvermerk. In diesem heißt es, dass Seen und andere Gewässer aus dem Bundeseigentum kostenlos an zugehörige Länder und Kommunen mit der Auflage übertragen werden sollen, diese Gewässer im öffentlichen Eigentum zu behalten.
Beide Anträge haben keine Mehrheit gefunden und wurden mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und SPD abgelehnt. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Hätte die Mehrheit des Bundestages den Antrag angenommen, wäre insbesondere der von der Bundesregierung angestrebten Seenprivatisierung in den neuen Ländern endgültig der Boden entzogen. Dafür stimmten leider nur die Abgeordneten meiner Partei, die Grünen enthielten sich durchweg. Die Abgeordneten der SPD wie auch der Union und der FDP lehnten ausnahmslos eine kostenlose Übertragung erneut ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, fragen Sie Ihre Abgeordneten im Bundestag, wie sie ihre Wahlkreisinteressen sehen und wie sie sich konkret verhalten, wenn die Stunde der Wahrheit schlägt!
Die Mehrheit des Bundestages beharrte also auf dem sogenannten gesetzlichen Privatisierungsauftrag. Eine kostenlose Übertragung sei damit ausgeschlossen, die Länder könnten aber die Gewässer im Paket erwerben, allerdings nicht zum Schnäppchenpreis. Die Bundesregierung, so war es zu vernehmen, möchte Preise von 3.000 bis 4.000 Euro pro Hektar erzielen. Mit welchem moralischen Recht will die Bundesregierung eigentlich für die ehemals volkseigenen Seen Geld von den Ländern haben? Die Seen wurden 1990 unentgeltlich an den Bund übertragen und der Bund hat damals keinen Pfennig gezahlt. Wären sie damals in Landeshoheit gegangen, hätten wir heute viele Probleme nicht.
Der Bund hat, auch darauf will ich aufmerksam machen, außerdem für die Nutzung der Seen 20 Jahre lang Pachten kassiert. Jetzt verlangt er für ein Gut, das bis jetzt öffentlich war und nach unserem Willen öffentlich bleiben soll, von der öffentlichen Hand der Länder, dass Geld der Steuerzahler in die öffentliche Hand des Bundes gezahlt wird. Ich halte das für einen Unsinn, diese Umverteilung. Ich könnte es auch drastischer ausdrücken: Ich halte es für eine Unverschämtheit.
Politik, meine Damen und Herren, wird immer gern als die Kunst des Möglichen bezeichnet. Es stellt sich also in der so beschriebenen Situation die Frage: Wie und mit welchen Mitteln kann weiter das Ziel erreicht werden, die BVVG-Gewässer in Landeseigentum zu bekommen, um sie den Zielen einer nachhaltigen Landesentwicklung – auch darüber gab es hier Einigkeit – nutzbar zu machen?
Diese Frage stellen sich auch die Koalitionsfraktionen, um der Landesregierung für die kommenden Verhandlungen ein Mandat zu geben. Da sie aber keinen eigenen Antrag dazu haben und eine interfraktionelle Aufsetzung eines Dringlichkeitsantrages nicht zustande kam, liegt heute ein Änderungsantrag der Koalition zu unserem Antrag vor. Der Änderungsantrag ist weit ausholend, leider ein wenig unkonkret. Aber – das will ich besonders hervorheben – er zielt in die gleiche Richtung, dass Bewegung in die Verhandlungen kommen muss. Und ich interpretiere ihn so, dass Kaufverhandlungen analog dem sogenannten Brandenburger Modell oder der Brandenburger Lösung geführt werden sollen.
Die rot-rote Landesregierung in Brandenburg verhandelt mit dem Bund über eine sogenannte Paketlösung, die den Kauf, ich unterstreiche: den Kauf von 134 Seen aus dem Bundesbesitz vorsieht. Es kamen aus der CDUFraktion Vorschläge, einen Flächentausch von Wald und Flur des Landes gegen Seen des Bundes ins Auge zu fassen, also den Teufel mit Beelzebub austreiben zu wollen. Das lehne ich konsequent ab.
Wir fordern die Koalition auf, sich deutlich dazu zu erklären, dass mit ihren Formulierungen, die das Wort „Kauf“ aussparen, kein Flächentausch mit dem Bund gemeint ist.
Bitte erklären Sie das hier sehr deutlich! Das wäre dann, meine Damen und Herren, der Konsens, den wir für nötig halten, um im Interesse der Allgemeinheit die Seen weiterhin nutzbar zu behalten.
Meine Damen und Herren, unser Antrag hat das Ziel, die festgefahrene Situation, in der sich die Landesregierung fühlt, zu lösen. So wird Minister Backhaus in der Presse zitiert, dass er gebunden durch den besagten Landtagsbeschluss nicht in der Lage sei, Verhandlungen mit dem Bund zu führen, die weitergehen als bis zur unentgeltlichen Übertragung. Wir fassen mit einem Kaufangebot zu vertretbaren Preisen – ich unterstreiche: vertretbaren Preisen – den Ertragswert der Gewässer als Verhandlungsgrundlage ins Auge. Das ist ganz etwas anderes als die vorgenannten 3.000 oder 4.000 Euro pro Hektar.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns im Interesse der Landesentwicklung und der weiteren ungehinderten Nutzung der Seen durch die Allgemeinheit den Beschluss zur Weiterführung der Verhandlungen zur Übernahme der Seen in Landeshoheit fassen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen hier vorliegende Antrag meiner Fraktion mit dem Titel „Gerechte Bodenvergabe einfordern“ steht in engem Zusammenhang mit den Landtagsdebatten zu unseren Anträgen im November 2009 „Keine Revision der Ergebnisse der Bodenreform“ und „Weitere Bodenspekulationen in Mecklenburg-Vorpommern verhindern“ vom November des vergangenen Jahres.
Sie erinnern sich sicher noch alle an die hoch emotionale Aussprache im November 2009, in der die gegensätzlichen Auffassungen und Standpunkte zur Bodenreform in unserem Lande und zu den Ergebnissen aufeinanderprallten. Auslöser war bekanntlich die Festlegung im Koalitionsvertrag zwischen Schwarz-Gelb im Bundestag, die da hieß, und ich zitiere: „Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.“ Ende des Zitats. Damit, so DIE LINKE und die SPD, wurde die Besserstellung der Alteigentümer bei dem bevorzugten Bodenerwerb geplant, vorbereitet und verkündet. Wir haben seinerzeit deutlich gemacht, dass wir diese Besserstellung für ungerechtfertigt halten, und angekündigt, dagegen vorzugehen.
Sehr schnell wurde sich die schwarz-gelbe Koalition in Berlin zu dem Thema einig und wollte das Verfahren genauso schnell mit dem Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetz auf den Weg bringen und durch den Bundestag peitschen. Das hat die Opposition mit einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages aufgehalten. Jedoch konnte die Annahme des Gesetzes durch die schwarz-gelbe Mehrheit des Bundestages, zu denen sich auch die Grünen gesellt haben, nicht verhindert werden.
Nun zu einigen Details: Insbesondere die Kaufpreisberechnung auf der Grundlage des Verkehrswertes von April 2004 führt zu einer deutlichen Besserstellung der nicht selbst wirtschaftenden Alteigentümer – ich wiederhole das gern –, der nicht selbst wirtschaftenden Alteigentümer gegenüber wirtschaftenden Landwirten. So sollen Alteigentümer weniger als die Hälfte der Preise zahlen, die andere Berechtigte nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) im Jahr 2009 zahlen mussten. Außerdem können Alteigentümer, die schon gekauft haben, rückwirkende Ansprüche geltend machen. Damit verzichtet die Bundesregierung auf Einnahmen aus dem Bodenverkauf der BVVG, die derzeit auf zwischen 370 Millionen Euro und 2 Milliarden Euro geschätzt werden. Die Zahl 370 Millionen steht im Gesetz und die Annahme, dass es schnell 1,5 oder auch 2 Milliarden Euro Mindereinnahmen des Bundes durch diese einseitige Bevorzugung werden könnten, wurde in der bereits erwähnten Anhörung, auch durch den Berichterstatter der SPD-Fraktion Rolf Schwanitz, genannt. Eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag ergab, dass bei der Bestimmung der Summe von 370 Millio
nen Euro Mindereinnahmen des Bundes davon ausgegangen wurde, dass wie in der Vergangenheit nur etwa zehn Prozent der Berechtigten kaufen wollen oder kaufen können.
Nun haben es, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber besondere Vorzugsbedingungen so an sich, dass sie auch vermehrt genutzt werden, denn der nunmehrige Flächenpreis der BVVG für die Alteigentümer wird nach dem Gesetz bekanntlich aus dem Stichtag vom Januar 2004 gebildet. Damit wird der Boden nur etwa die Hälfte von dem kosten, was heute im Mittel in unserem Land von den wirtschaftlich tätigen Landwirten gezahlt werden muss.
Übrigens erhalten die Alteigentümer, das füge ich jetzt hier ein, ebenso wie wirtschaftende EALG-Berechtigte einen weiteren Abschlag von 35 Prozent auf den Kaufpreis. Der Unterschied ist nur der, dass der Landwirt den jeweils geltenden BVVG-Höchstpreis zahlt, während der Alteigentümer nun diesen Vorzugspreis erhält. Außerdem erhalten Berechtigte, also die Alteigentümer, nach dem Gesetz neuerdings eine befristete rückwirkende Erwerbsmöglichkeit und es ist eine rückwirkende Entschädigung der Alteigentümer vorgesehen, die vor dieser Regelung gekauft haben.
Erweitert wurden Anspruchsmöglichkeiten der Erben von Berechtigten bis ins dritte und vierte Glied. Aus dieser für die Alteigentümer mehr als günstigen Position ergeben sich auch aus unserer Sicht völlig neue Interessenlagen. Selbst ein Berechtigter, der mittellos wäre, wird sich um den Kauf einer Fläche bemühen, weil er dafür jederzeit einen Bankkredit erhält. Durch Pachteinnahmen kann er wahrscheinlich in weniger als zehn Jahren den Kredit ablösen und später nach Ablauf einer Bindungsfrist diese Fläche mit dem vollen Spekulationsgewinn verkaufen. Das versteht Schwarz-Gelb im Bundestag unter gerechter Bodenvergabe.
Selbst der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Dr. Helmut Born, hat kürzlich zu diesem Thema geäußert, dass auch für ihn der Umfang der Flächen, die letzten Endes für die Alteigentümer benötigt werden, völlig offen sei. Niemand könne derzeit absehen, wie viele der potenziell Begünstigten von ihren Erwerbsmöglichkeiten Gebrauch machen würden. Damit wäre, so nebenbei gesagt, auch die bereits erwähnte Verlusthöhe des Bundes völlig offen. Ich habe die Zahlen genannt. Es ist doch ein gewaltiger Unterschied, ob vielleicht, wie der Generalsekretär vermutet, wenigstens 30.000 Hektar oder aber 100.000 Hektar bevorzugt verkauft werden und es vielleicht sogar noch mehr werden. Boden aber gehört in die Hand der Bauern, die hier leben, darauf wirtschaften und davon leben wollen und müssen. Das wäre eine gerechte Vergabepraxis aus unserer Sicht, aus der Sicht der LINKEN.
Der nun entstehende Bedarf von Alteigentümern zum bevorzugten Flächenerwerb wird nach Prognosen möglicherweise Großteile der noch vorhandenen BVVG-Flächen aufbrauchen und damit Erwerbsmöglichkeiten für wirtschaftende Landwirte weiter verringern. Deshalb halten wir die einseitige Besserstellung der Alteigentümer gegenüber wirtschaftenden Landwirten für eine äußerst instinktlose Klientelpolitik zugunsten einer kleinen Gruppe. Völlig leer ging dagegen eine andere Gruppe Alteigentümer aus. Ich meine die im Antrag erwähnten circa 70.000 Bodenreformerben, die zum Stichtag nicht
wirtschaftlich tätig waren und einfach und entschädigungslos enteignet wurden.
Äußerst instinktlos, ungerecht und brutal muss dieses schwarz-gelbe Gesetz auf diese Alteigentümer wirken.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat sich in der Vergangenheit mehrfach im Interesse des Rechtsfriedens, der Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes in unserem Lande für die im Einigungsvertrag verankerte Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Ergebnisse der Bodenreform eingesetzt. Mit der Annahme dieses Gesetzes wird dieser Konsens zerstört. Am 11. Februar wird dieses Gesetz im Bundesrat behandelt. Frau Schlupp hat in ihrer Kleinen Anfrage 5/4021 Vorsorge dafür getragen, dass die Ankündigung des Ministers Dr. Backhaus, im Bundesratsverfahren den Vermittlungsausschuss anzurufen, nicht in Vergessenheit gerät.
Auch wir erinnern daran und wollen, dass zumindest die im Antrag enthaltenen Forderungen wie die Einführung einer verbindlichen Regelung für eine Mindestpachtdauer von wenigstens zwölf Jahren zur Gewährleistung der Bewirtschaftungssicherheit der jetzigen Pächter eingeführt werden.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Wirkung dieser vorgesehenen Neuverteilung der ehemaligen volkseigenen Flächen sollen wichtige weitere Anliegen der Landwirte und des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach unserer Vorstellung in der Behandlung des Gesetzes im Bundesrat berücksichtigt werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch ganz unter dem Eindruck der Internationalen Grünen Woche in Berlin und insbesondere des positiven Eindruckes unserer Länderhalle möge man sich die Reaktion von Verbraucherinnen oder Verbrauchern vorstellen, denen Fleisch oder Wurst von geklonten Tieren angeboten würde. Das ist für mich ein völlig undenkbares Angebot. Ähnlich wie bei der grünen Gentechnik gehe ich davon aus, dass die weit überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger das Klonen von Tieren ablehnt.
Von uns gibt es einen ganz klaren Standpunkt: DIE LINKE lehnt das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung ab. Wir sind der Auffassung, in Europa müssen das Klonen von Tieren und die Vermarktung von soge
nanntem Klonfleisch verboten werden. Dafür gibt es aus unserer Sicht nicht nur ethische und moralische Gründe, diese waren bereits angesprochen. Durch das Klonen wird zum einen die natürliche genetische Vielfalt eingeschränkt, indem durch die Auswahlmöglichkeiten nur bestimmte, ich unterstreiche, bestimmte Eigenschaften weitergegeben werden, die die vielfältigen Chancen und Risiken herkömmlicher Züchtung ausschließen.
Ein ökonomisches Argument: Das Klonen eines Rindes kostet nach Literaturangaben bis zu 50.000 Euro und ist verglichen mit dem Kauf einer Kuh zum Preis von mehreren Hundert Euro äußerst kostspielig.
Ausgeschlossen aus der sehr teuren Klontechnologie würden zum anderen viele der kleinen und mittleren Züchtungsunternehmen, die auf herkömmliche Weise arbeiten. Auch die Klontechnologie würde so zu einer Domäne weniger Konzerne werden. Im Wettbewerb könnten herkömmliche Züchter möglicherweise nicht mehr bestehen. Es würde eine Abhängigkeit der Bauern zu diesem Zuchttierlieferanten entstehen. Das hatten wir ja bereits auch in der Frage der Ablehnung der grünen Gentechnik schon thematisiert.
Ethische Fragen und Fragen des Tierschutzes, wie sie hier bereits erwähnt wurden, sprechen ebenfalls aus unserer Sicht gegen das Klonen. Die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse gehen davon aus, dass das Klonen mit Beeinträchtigungen für die Tiere einhergehen kann. Die Krankheits- und Sterberate der Klone ist deutlich erhöht. Aus hundert Klonen Rinderembryonen, so wird in der Literatur übermittelt, gehen im Schnitt nur neun lebende Nachkommen hervor, die übrigen sterben vor oder nach der Geburt. Bei anderen Tierarten kann diese Effizienz noch geringer sein.
Bekannt ist zudem, dass Klontiere, auch das wurde von Kollegin Peters hier thematisiert, teils gesundheitlich beeinträchtigt sind und durch eine erhöhte Missbildungsrate wie zu große Organe und überdurchschnittliche Körpergrößen auffallen. Mehr Details können Sie dazu in einer EFSA-Studie aus dem Jahre 2009 nachlesen.
Die neue Rolle des Europäischen Parlaments, meine Damen und Herren, als Gremium mit Entscheidungsbefugnis zeigt sich aus der Sicht der LINKEN auch bei diesem Thema positiv. Mit seiner kritischen Haltung zur Klontechnologie konnte das Europäische Parlament bisher erreichen, dass das Vorhaben, Klonprodukte und deren Nachkommen zuzulassen, verhindert wurde. Über die Veränderung der Verordnung über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die sogenannte NovelFood-Verordnung, sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden und die EFSA mit der Entscheidung über Einfuhrgenehmigungen betraut werden.
Der darauf erfolgte Vorschlag von EU-Kommissar Dalli ging aus unserer Sicht in die richtige Richtung, beinhaltet jedoch deutlich zu viele Ausnahmen. So sollte es nach einem vorerst fünfjährigen Klonfleischverbot aber immer noch möglich sein, Samen und Embryonen geklonter Tiere nach Europa einzuführen. Dieser Vorschlag wurde bekanntlich vom Europäischen Parlament als nicht weitgehend genug zurückgewiesen.
DIE LINKE im Europäischen Parlament, im Bundestag und auch hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern lehnt eindeutig das Klonen von Tieren ab. In Europa müssen das Klonen von Tieren und die Vermarktung von Klonfleisch verboten werden. Wir stimmen deshalb Ihrem Antrag zu. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor zwei Wochen haben die vorliegenden Anträge ihre letzten Abstimmungen und Federstriche erhalten. Inzwischen ist viel passiert. Die Kollegin Schildt hat darauf aufmerksam gemacht. Es wird noch weitere Ergebnisse, Ursachenforschungen und neue Erkenntnisse darüber geben, warum seit Monaten dioxinhaltiges Industriefett in Futtermittel eingemischt wurde und mit welchen Methoden künftig dieses Risiko eingedämmt oder ausgeschlossen werden kann.
Diese Debatte zum sogenannten Dioxinskandal ist heute also nicht beendet. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen haben für mich Prozesscharakter. Das heißt, sie werden noch ergänzt und vervollkommnet werden müssen, neue werden vielleicht hinzukommen und ihre Wirksamkeit ist ständig zu prüfen.
Die Frage nach den Ursachen hat für mich zwei Seiten: Zum einen ist es kriminelle Energie – auch darüber wurde eben bereits gesprochen –, die man im Einzelfall kaum verhindern kann, aber durch wirksame Systeme der Zulassung und Kontrollen sowie Strafen eindämmen und erschweren kann und muss. Aber mehr Kontrollen allein und höhere Strafen werden die grundlegenden Ursachen nicht beseitigen. Zum anderen ist es die Frage, welche Art der Futter- und Lebensmittelproduktion in unserer Gesellschaft gewollt und möglich ist.
Dazu komme ich später.
Ich möchte erst einmal einige Fragen der Kontrolle aufwerfen:
Erstens. Das System der Lebensmittelkontrolle hat sich als nicht ganz zureichend gezeigt. An Futtermittel und an ihre Hersteller sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die eigentlichen Lebensmittel und ihre Produzenten. Das trifft sowohl für die Zulassung als auch aus unserer Sicht für eine verbindliche Zertifizierung zu. Gesunde und sichere Lebensmittel brauchen ein wirksames Kontrollsystem für die gesamte Erzeugungskette vom Acker sozusagen bis auf den Teller.
Zweitens. Die Untersuchung und Bewertung von Risiken ist noch unzureichend. Für viele Umweltgifte, wie Dioxin, sind die Wege in die Lebensmittelkette nicht ausreichend bekannt. Hier setzt auch unsere Intention an, dass wir mehr Forschung benötigen. Ich verweise hier auf den vorliegenden Änderungsantrag Punkt 2.
Drittens. Die Risikovorsorge in der Erzeugungskette ist lückenhaft. Ein unüberschaubarer Strom von Roh- und Zusatzstoffen hat das Eintrittsrisiko von Schadstoffen in unsere Lebensmittel erst ermöglicht. Häufig haben die Behörden nur einen begrenzten Überblick über die Herkunft und die Wege der Erzeugnisse. Hier brauchen wir mehr Transparenz und Kenntnis der Verflechtungen. Keiner der Akteure auf Landes- und Bundesebene hat vorausgesehen, welche Ausmaße die Lieferbeziehungen in diesem Falle haben.
Viertens. Die Information der Verbraucher über die gesundheitlichen Gefahren und die erforderlichen Maßnahmen war ungenügend. Wichtige Befunde privater Prüflabore erreichten die Behörden nicht, da die einstmalige Verpflichtung der Labore zur Meldung von Grenzwertüberschreitungen aufgehoben wurde und jetzt glücklicherweise wieder eingeführt wird. Die Verbraucher wurden spät und unvollständig über die Dioxinvorfälle informiert. Fleisch und Eier mit Dioxinbelastung gelangten unentdeckt in den Handel. Als Voraussetzung für vorsorgenden Verbraucherschutz ist für uns eine kooperative Zusammenarbeit der Bundesländer und der Bundesregierung erforderlich. In den Anfängen des Skandals war allerdings davon nicht viel zu bemerken.
Nun zu der anderen Seite der Frage nach den Ursachen des sogenannten Dioxinskandals, der Frage nach den gesellschaftlichen Ursachen. Wir haben es hier mit dem dioxinverseuchten Futterfett, mit einem weiteren Lebens- und Futtermittelskandal zu tun, der dazu geführt hat, dass sehr viele Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichert und besorgt sind über die Sicherheit unserer Lebensmittel. Landwirte, die unverschuldet von den Auswirkungen der Betriebssperren, aber auch vor allem verlorenem Verbrauchervertrauen durch fehlenden Absatz und stark sinkende Preise betroffen sind, gehören ebenfalls zu den Geschädigten.
Sie stellen zu Recht die Frage nach Entschädigung. Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses steht sehr viel Besorgnis über die Entwicklung der Futtermittel-, Agrar- und Ernährungswirtschaft und die vorhandenen Strukturen und Verflechtungen. Immer stärker werden Fragen zur ethischen und moralischen Verantwortbarkeit aufgeworfen, die den Blick auf die gesamte Kette der Lebensmittelwirtschaft und ihre Entwicklung richten.
Der Dioxinskandal, meine Damen und Herren, macht auch deutlich, dass wir es in der Lebensmittelproduktion
schon lange leider nicht mehr mit einem Wettlauf um das beste Produkt, sondern häufig um das billigste Produkt zu tun haben. Aber nicht nur in Deutschland ist das so. Längst ist das ein europäisches Problem, ja, ein globales Problem geworden.
Für mich ergibt sich deshalb die andere Seite der Frage nach den Ursachen. Das System der Marktwirtschaft, das durchaus Vorzüge bei der Freisetzung von Ideen, Initiativen und technischem Fortschritt hat, darf in solch sensiblen Bereichen der Land- und Ernährungswirtschaft nicht ungezügelt, ungeregelt agieren. Wir brauchen solche Wettbewerbsanreize, die eine nachhaltige, vertretbare und sichere Nahrungsmittelproduktion ermöglichen. Zugleich wird die Forderung erhoben, dass Lebensmittel bezahlbar bleiben müssen.
Außerdem ist die Landwirtschaft der strategische Faktor bei der Gewährleistung der Ernährungssicherheit. Das Europäische Parlament hat dazu gerade mit dem Titel „Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit“ eine umfassende Entschließung angenommen, in der auf diese Verantwortung hingewiesen wird. Neben einem enormen Bevölkerungszuwachs in den nächsten Jahren in der Welt – im Jahre 2050 rechnet man mit neun Milliarden Menschen – haben wir es mit Einschränkungen durch den Klimawandel zu tun und haben leider immer weniger landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verfügung. Daher ist eine einseitige Orientierung, künftig nur noch Bioproduktion in der Landwirtschaft zu wollen, keine Zukunftsoption. Wir brauchen in allen Bereichen umwelt- und ressourcenschonende Produktionsverfahren.
Das Problem dieses Dioxinskandals ist auch nicht die Frage nach Bio- oder konventioneller Produktion oder nach großen oder kleinen Betrieben, sondern es ist die Frage nach mehr Sicherheit in der Futter- und Lebensmittelproduktion. Dafür sind zahlreiche Einzelmaßnahmen, die hier schon genannt worden sind, nötig, aber auch ein Umdenken für die Zukunft der Landwirtschaft.
DIE LINKE hat schon mehrfach auf ihre Vorstellungen einer ökologischeren und sozialeren Ausrichtung der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 in diesem Hause hingewiesen. Diese soll ermöglichen, dass Landwirte und ihre Beschäftigten von ihrer Arbeit leben und ihre Betriebe auf die Anforderungen des 21. Jahrhunderts ausrichten können. Zugleich soll durch die Anbindung der jetzigen Direktzahlungen an konkrete Leistungen der Landwirte für die Gesellschaft in Form von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, der Stärkung der Biodiversität und nachhaltigeren Produktionsweisen, die an einen sozialen Faktor gekoppelt sind, der ländliche Raum neue Perspektiven erhalten.
Ich weiß, dass die Ansichten dazu hier im Hause auseinandergehen, jedoch meine ich, dass der sogenannte Dioxinskandal zeigt, dass die Lösungen weiter gehen müssen, als es der gemeinsame Aktionsplan der Länder und des Bundes derzeit vorsieht. Wir sehen den gemeinsamen Änderungsantrag der demokratischen Fraktionen dieses Hauses als einen richtigen Schritt an, um vorhandene Übereinstimmungen deutlich zu machen, sehen aber auch noch lange nicht das Ende der Diskussion um den zukünftigen, richtigen Weg der Land- und Ernährungswirtschaft im Lande und Europa.
Meine Damen und Herren, absprachegemäß ziehen wir unseren Antrag auf der Drucksache 5/4067 zurück. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag, Herr Pastörs, enthält nur eine einzige Aussage, die da lautet, und ich zitiere, „dass bei jeglicher Produktion von Lebensmitteln wirksame staatliche Kontrollen durchgeführt werden“. Es ergeben sich dabei folgende Fragen:
Mit welcher Zielrichtung sollen die staatlichen Kontrollen erfolgen?
Was soll kontrolliert werden?
Und Giftmischerei: Was ist Giftmischerei? Wie definieren Sie diese?
Warum sprechen Sie in Ihrem Antrag nicht die Futtermittelkontrolle an, um die es ja erst einmal geht?
Denn die Futtermittelkontrolle ist ein eigenständiger Bereich,
der nicht wie die Lebensmittelkontrolle durch die Landkreise in unserem Lande durchgeführt wird. Die Futtermittelkontrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern obliegt dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, deren Mitarbeitern wir zu hohem Dank verpflichtet sind. Im elektronischen Bundesanzeiger findet man die zugelassenen und registrierten Unternehmen im Lande, die Futtermittel herstellen. Es sind über 3.000 Unternehmen. Diese Frage hatten Sie mit angesprochen gehabt.
Der Notwendigkeit, sich über das System der Futtermittelkontrollen und die Zusammenhänge zu informieren, unterziehen Sie sich, meine Herren von der NPD, gar nicht erst. Es reicht Ihnen, ein Schlagwort wie „Giftmischer“ voranzustellen. Der Antrag selbst ist nur die Staffage für diesen Auftritt. So kennen wir die Aktivitäten und Ihre Anträge: Schlagzeilen und kaum Fachwissen.
Auch dieser Antrag, wen wundert das, gehört dazu.
Sie haben vorhin in der Debatte der demokratischen Parteien die Gelegenheit gehabt,
eine kostenlose Lehrstunde zu Zusammenhängen der Agrarwirtschaft
und der Futtermittelkontrollen und vor allem der notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung
der Lebens- und Futtermittelsicherheit
und damit des Verbraucherschutzes zu erhalten.
Meine Damen und Herren, grundlegende Informationen gab es übrigens auch im Agrarausschuss am 20. Januar dieses Jahres. Hätten Sie einen Vertreter Ihrer Fraktion zur Teilnahme entsandt,
hätten Sie heute mehr gewusst.
Der Antrag greift einfach zu kurz,
erkennt die Zusammenhänge nicht, ist deshalb keine Basis für eine weitere Behandlung und wird von den demokratischen Fraktionen im Landtag abgelehnt. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle als Verbraucherinnen und Verbraucher müssen uns einfach und schnell informieren können, was genau wir beim Essen und Trinken zu uns nehmen. Die Wirklichkeit in den Supermärkten aber zeigt, dass wir von diesem Ziel noch sehr weit entfernt sind. Immerhin hat Bundesministerin Aigner durchgesetzt, dass die Aufschriften auf den Lebensmittelverpackungen nicht kleiner – ich wiederhole, nicht kleiner – als 1,2 Millimeter sein dürfen. Welch ein Riesenfortschritt!
Eine klare Nährwertkennzeichnung der Gehalte...
Ja, die gibt es dann dazu.
... an Fett, Zucker und Salz durch leicht verständliche Ampelfarben wurde aber erneut durch Ministerin Aigner blockiert.
Andere Inhaltsstoffe sind für den Laien kaum bekannt und zu bestimmen. Daher bleibt aus der Sicht der LINKEN und auch der Verbraucherschützer die Forderung nach einer zügigen Einführung einer verbindlichen und leicht verständlichen Lebensmittelkennzeichnung höchst aktuell.
Was den hier vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen angeht, ist es sicherlich einer aus der Kategorie der Quotenanträge, der jederzeit eingebracht werden kann. Damit will ich das Anliegen des Antrages überhaupt nicht herabsetzen, denn die umfassende und leicht erkennbare Kennzeichnung gerade von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist auch ein Anliegen der LINKEN. Ich erinnere an den Antrag meiner Fraktion, Kollegin Schlupp hat ihn eben bereits zitiert gehabt, zur grünen Gentechnik im Jahr 2006, der zu einer intensiven Debatte und einer umfangreichen Anhörung im Agrarausschuss geführt hat.
Mit der sich daraus ergebenden Beschlussempfehlung des Agrarausschusses wurde sogar die ursprüngliche Forderung an die Landesregierung, sich für eine eindeutige Kennzeichnungspflicht von Lebens- und Futtermitteln einzusetzen, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, wesentlich erweitert.
Auf der Drucksache 5/1185 hieß es, und ich zitiere: „Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern bekennt sich zur Wahlfreiheit der Verbraucher und der Landwirte und unterstreicht die Notwendigkeit von wirksamen Regelungen zur Koexistenz beim Anbau und der Herstellung von gentechnisch freien und gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln.“
Weiter heißt es: „Gleichzeitig sieht er die Notwendigkeit eindeutiger Kennzeichnungsregelungen für Lebens- und Futtermittel.
Der Landtag hält es für erforderlich, die verpflichtende Kennzeichnungsregelung im Bereich Gentechnik dahingehend anzupassen, dass ein Lebensmittel nur dann als ‚gentechnikfrei‘ bzw. ‚ohne Gentechnik‘ bezeichnet werden darf, wenn über den gesamten Produktionsprozess, d. h. über alle Herstellungs- und Verarbeitungsstufen hinweg, keine Stoffe, die unter Zuhilfenahme gen
technischer Methoden hergestellt wurden, zum Einsatz kommen. Dies erstreckt sich sowohl auf die eingesetzten Futtermittel als auch auf Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme, Zusatzstoffe und Arzneimittel.“ Zitatende.
Das, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, haben wir gemeinsam seinerzeit beschlossen und das ist meines Wissens noch in Kraft. Diese Formulierung, meine ich, ist so weitgehend und aktuell, dass sie eigentlich keiner Wiederholung in dieser Kurzform von heute bedarf, es sei denn, die Koalitionsfraktionen haben in dieser Frage gravierende Untätigkeit ihrer Regierung entdeckt und halten es für angeraten, auf den bereits erwähnten Beschluss des Landtages zu verweisen.
Trotzdem könnte man gute Miene zu diesem Spiel machen und sagen, wenn der Antrag schon nichts nützt, so schadet er aber auch nicht, und ihm zustimmen, wenn da nicht der Satz in der Begründung wäre, der eine bestimmte Absicht der Antragsteller durchschimmern ließe. Natürlich weiß ich, dass Begründungen nicht mitbeschlossen werden, jedoch zeigen sie die Absicht und die Zielrichtung von Anträgen und sind deshalb nicht zu vernachlässigen, insbesondere bei solch kurzen und sehr allgemein gehaltenen Anträgen, wie das hier der Fall ist.
Ich meine vor allem den Satz, der da heißt, ich zitiere: „Wahlfreiheit heißt, dass alle drei Produktionsformen reelle Chancen haben müssen und keine der Anbauformen von vornherein benachteiligt oder ausgeschlossen wird.“ Ende des Zitates. Das ist nicht der Inhalt von Wahlfreiheit, die vom handelnden Subjekt, nämlich den Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Landwirten ausgeht. Nicht die Ware wählt den Verbraucher, der Verbraucher wählt die Ware. Das ist eher die Absicht, gentechnisch veränderte Lebensmittel auch hoffähig zu machen.
Noch ist es so, dass die überwiegende Mehrheit – auch das wurde eben gesagt – der Verbraucherinnen und Verbraucher gentechnisch veränderte Produkte ablehnt, und das mit steigender Tendenz. Ihr Antrag ist uns einerseits entbehrlich, da er keinen Neuwert enthält, andererseits erscheint uns die Begründung also nicht eindeutig.
Abschließend darf ich deshalb noch einmal auf den weitergehenden Beschluss, den ich ausführlich zitiert habe, verweisen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!
3. Welchen Standpunkt bezieht die Landesregierung zum Ent wurf des 2. Flächen erwerbsänderungsgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag und wie will die Landesregierung gegebenenfalls gegen die Regelungen zur Besserstellung von Alteigentümern tätig werden?
Eine Nachfrage: Welche reale finanzielle Belastung erwartet die Landesregierung für den Bundeshaushalt durch die vorgesehenen Regelungen?
Eine zweite Frage: Welche Bindungen bezüglich der Weiterverpachtung und einer eventuellen Mehrerlösabführung hält die Landesregierung für notwendig?
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag stellt den Abschluss der Agrardebatten in dieser Sitzungswoche dar und das ist auch gut so. Wir haben dieses Thema ja bereits mehrfach im Landtag behandelt und jede Partei hat unterschiedliche Positionen zur Weiterführung der GAP nach 2013 dargelegt. Dabei war eine Weiterführung der gemeinschaftlichen Agrarpolitik unter den demokratischen Parteien niemals strittig. Das will ich so unterstreichen, denn es gibt keine vernünftige Alternative dazu. Strittig war und ist aber die Frage, ob ein „Weiter so!“ oder ob eine stärkere ökologische und soziale Ausrichtung der Agrarförderung der Europäischen Union der richtige Weg in die Zukunft sei.