Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 73. Sitzung des Landtages. Ich möchte am Anfang noch einmal betonen, dass wir gestern Abend ein wunderbares Schlossfest hatten. Ich möchte mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Ich möchte mich ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung bedanken, die das Fest organisiert und durchgeführt haben, genauso wie den Tag der offenen Tür des Schlosses. Ich fand, das war eine wunderbare Sache. Herzlichen Dank.
Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Die Fraktion der NPD hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 5/2654 zum Thema „Missbilligung der Einmischung der Arbeiterwohlfahrt Neubrandenburg in den Kommunalwahlkampf 2009“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach Tagesordnungspunkt 20 aufrufen, das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über deren Aufsetzung durchführen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/2640 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andre jewski, Fraktion der NPD, die Frage 1 zu stellen. Die Justizministerin wird vertreten durch den Innenminister Herrn Caffier.
1. Welche Haltung nimmt die Landesregierung zu dem Vor schlag des Hamburger Senats ein, bei unzulässigen Daten weitergaben im Zusammenhang mit unerwünschten Werbe telefonanrufen eine Umkehr der Beweislast und pauschalisierte Schadensersatzansprüche einzuführen?
Herr Abgeordneter Andrejewski, die Landesregierung tritt dem Vorschlag des Hamburger Senats in jetziger Form nicht bei. Insbesondere bei dem pauschalisierten Schadensersatz handelt es sich um einen aus dem angloamerikanischen Rechtssystem bekannten Strafschadensersatz, der dem deutschen Rechtssystem fremd ist.
Im Übrigen werden mit dem Gesetz des Bundes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Betriebsformen Verbraucher künftig deutlich wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt. Außerdem ist der Datenbestand einer Person bereits nach geltendem Recht in Gestalt des Rechts auf informelle Selbstbestimmung als sonstiges Recht des Paragrafen 823 BGB, also der unerlaubten Handlung, geschützt. Hier ist der Regelungsbedarf also bereits fragwürdig.
Ebenso stellt sich grundsätzlich die Frage, ob das mit dem Vorschlag angestrebte ordnungspolitische Ziel, dem Unternehmen die Möglichkeit und vor allem das Interesse an der unzulässigen Datenweitergabe zu nehmen, auf diese Weise tatsächlich erreicht werden kann. Diese ordnungspolitischen Ziele zählen primär zu den bereits im Rahmen des Gesetzentwurfes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften angestrebten Maßnahmen.
Eine Nachfrage: Haben Sie Kenntnis, dass andere Bundesländer vielleicht dem Hamburger Vorschlag beigetreten sind?
Herr Andrejewski, bevor ich Ihnen eine falsche Auskunft gebe, denn es ist nicht mein Zuständigkeitsbereich, können wir uns darauf verständigen, dass Frau Justizministerin Ihnen die Antwort auf diese Frage schriftlich zukommen lässt?
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Borchardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 2 und 3 zu stellen. Der Minister wird vertreten durch den Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung.
2. Welche Position bezieht das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Debatte des Bundesrates (Antrag Bremen, Drucksache 388/09), die sich mit dem Missbrauch und der Eindämmung von Praktika beschäftigt?
3. Welche Vorschläge hat das Land, um die gesetzliche sowie die tatsächliche Situation von Praktikanten zu verbessern?
Liebe Kollegin Borchardt, ich freue mich außerordentlich meinen Kollegen Wirtschaftsminister hier wieder vertreten zu dürfen. Ich würde um zwei Dinge bitten: Zum einen würde ich Ihre Frage und auch die darauffolgende Frage im Zusammenhang beantworten, weil sie eigentlich in der Beantwortung zusammengehören. Und bei Rückfragen möchte ich gleich darum bitten, dass wir das so organisieren, dass das zuständige Ministerium Ihnen die entsprechenden Antworten gibt.
Kollegin Borchardt, die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass Praktika eine wichtige Funktion gerade auch bei der Ausbildung von jungen Menschen erfüllen. Dies gilt besonders bei der Vorbereitung der Berufswahl, bei der Verknüpfung von theoretischem und praktischem Wissen im Rahmen von Ausbildung und Studium sowie bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Missbräuchliche Praktiken, besonders durch den ausbildungsfernen Einsatz als normaler Arbeitnehmer, aber ohne entsprechendes Arbeitsentgelt, gilt es absolut zu unterbinden. Die Sozialpartner haben auf eine angemessene Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und Vergütungen von Praktikanten hinzuwirken und Missbrauchsfälle den zuständigen Stellen anzuzeigen.
Die Rechtslage ist bereits heute eindeutig. So haben Praktikanten Anspruch auf eine angemessene Vergütung, wenn sie von ihrem Arbeitgeber nicht vorwiegend
zu Ausbildungszwecken, sondern überwiegend wie normale Arbeitnehmer eingesetzt werden. Starre gesetzliche Regelungen für Praktika, die über die bisher schon bestehende Rechtslage hinausgehen, werden abgelehnt.
Die formulierten Forderungen nach zusätzlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Praktika sind angesichts der bestehenden Rechtslage unnötig und würden lediglich zu einem weiteren bürokratischen Aufwand besonders für die Wirtschaft führen. Es besteht die Gefahr, dass es durch zusätzliche gesetzliche Regelungen zu einer signifikanten Reduktion der zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze besonders in der Wirtschaft kommen wird. Dies würde beispielsweise bei der Integration von benachteiligten Jugendlichen in den Arbeitsmarkt wie auch bei der Durchführung von studienbegleitenden Praktika, die vielfach in den Prüfungsordnungen der Hochschulen vorgesehen sind, weitreichende negative Folgen haben.
Ich bin mit dem Verfahren einverstanden, habe aber noch eine Nachfrage, die ich doch öffentlich stellen möchte: Sie gehen davon aus, das es genügend gesetzliche Regelungen gibt. Ich bitte darum, eine Einschätzung vorzunehmen, wie denn diese gesetzlichen Regelungen aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern hier im Land MecklenburgVorpommern auch eingehalten werden.
4. Welche Hilfsprogramme gibt es in Mecklenburg-Vorpommern für ohne Verschulden in Not geratene kleine und mittlere Selbstständige, insbesondere Handwerker, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind?
Herr Abgeordneter Andrejewski, auch hier bitte ich darum, dass wir Fragen, die vielleicht noch anschließend gestellt werden, schriftlich durch das zuständige Haus beantworten lassen.
Zu Ihrer konkreten Frage: Bund und Land haben zur Bewältigung der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation konjunkturunterstützende Maßnahmen beschlossen, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und Beschäftigung zu sichern. Seit Dezember 2008 wurden im Einzelnen folgende Maßnahmen beschlossen, die von den Unternehmen in der aktuellen Krise genutzt werden können beziehungsweise ihnen zugute kommen:
Erstens. Der Bürgschaftsplan für die gewerbliche Wirtschaft und für den Schiffbau wird von derzeit 1.155 Millionen Euro ab 2010 um insgesamt 300 Millionen Euro erhöht.
Zweitens. Für das Kleindarlehensprogramm, das auch als Liquiditätshilfe genutzt werden kann, wurde eine Zinsverbilligung um bis zu 400 Basispunkte eingeführt. Der Höchstbetrag des Kleindarlehensprogramms wurde auf 500.000 Euro angehoben, allerdings gilt im Straßentransportsektor weiterhin der Höchstbetrag von 100.000.
Druck der Länder verbessert, und zwar die Erhöhung der Haftungsfreistellung von 50 auf 60 Prozent sowie die Verkürzung der Karenzzeit von einem Jahr auf vier Monate.
Viertens. Die maximale Bürgschaftsquote für Ausfallbürgschaften des Landes und der Wirtschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern wurde von 80 Prozent auf 90 Prozent des Sicherheitenfehlbetrages angehoben.
Fünftens. Der Höchstbetrag für Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern wurde von 1 Million auf 1,5 Millionen Euro angehoben.
Sechstens. Der derzeitige EU-beihilferechtlich zulässige Höchstbetrag für die Beteiligungen der mittelständischen Beteiligungsgesellschaft wurde auf 750.000 Euro angehoben. Darüber hinaus wurde im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus eine Unternehmerhotline geschaltet. Unter der Nummer kann seit Jahresbeginn von 8.00 bis 20.00 Uhr angerufen und um Beratung nachgesucht werden.
Ich bitte jetzt den Fraktionsvorsitzenden der Fraktion der NPD Herrn Pastörs, die Frage 5 zu stellen.
5. Inwieweit bieten die von der Wadan-Werft gegebenen Sicher heiten Gewähr dafür, dass die 12 Millionen Euro Restschuld auch an die Landeskasse zurückgeführt werden können?
Herr Pastörs, das Landesförderinstitut hat mit Schreiben vom 9. Juni dieses Jahres das Darlehen gekündigt und die Restsumme in Höhe von 12 Millionen Euro zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt. Zur Sicherung des 60-Millionen-Euro-Darlehens wurden sämtliche im Land Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen Grundstücke der Wadan Yards MTW GmbH und der zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften herangezogen. Hierzu erfolgten Eintragungen von Grundschulden in die entsprechenden Grundbücher. Die Grundstücke haben laut Angaben der Werft einen Wert von circa 73 Millionen Euro. Ein externer Sachverständiger hat im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Plausibilität und Methodik der Wertermittlung der Werft zu den oben genannten Grundstücken überprüft und kam zu dem Schluss, dass der dargestellte Gesamtwert plausibel ist.
Zusatzfrage: Unter Berücksichtigung der dr amatischen Ereignisse möchte ich ganz gerne vom Ministerium wissen, inwieweit und an welcher Stelle diese Sicherheiten im Grundbuch verbrieft sind?
Und dann hätte ich ganz gerne gewusst, wenn ein Konkursverfahren eröffnet werden sollte, dann würde mich interessieren, an welcher Stelle diese Forderungen des Landes Berücksichtigung finden.