Protokoll der Sitzung vom 24.04.2008

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 40. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/1436 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/1436 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Regine Lück, Fraktion DIE LINKE, die Frage 1 zu stellen.

1. Nach Meldungen aus der Presse wird sich die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister mit den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20.12.2007 zur Verfassungswidrigkeit der Argen befassen. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegt der Vorschlag zur Bildung von „Kooperativen Jobcentern“ vor.

Mit welcher Position geht die Landesregierung in diese Beratung?

Frau Abgeordnete, die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister ist ein Gremium, in dem nicht die Landesregierung, sondern vielmehr die jeweiligen Fachminister ihre Beratungen durchführen und gegebenenfalls Beschlüsse fassen. Hinsichtlich der Neuorganisation im Bereich des SGB II werden auf Bundes- und Länderebene derzeit verschiedene Organisationsmodelle diskutiert. Neben den sogenannten „Kooperativen Jobcentern“ werden die Ausweitungen des Optionsmodells, wie in Mecklenburg-Vorpommern derzeit der Landkreis Ostvorpommern als Optionskommune, die Bundesauftragsverwaltung oder auch die Weiterführung der Argen mit einer Legalisierung der Mischverwaltung durch eine Grundgesetzänderung vorgeschlagen. Die Landesregierung befi ndet sich diesbezüglich im laufenden Abstimmungsprozess. Einvernehmen besteht bislang insofern, als eine neue Organisationsform nicht zu neuen fi nanziellen Mehrbelastungen auf den verschiedenen Ebenen führen soll und insbesondere für die Kommunen, respektive der Länder, keine neuen Personal- oder Sachkosten entstehen dürfen.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Lück.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Leonhard von der Fraktion der FDP, die Fragen 2 und 3 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

In § 15 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004, ist der Anschluss- und Benutzungszwang an Einrichtungen zur Wasserversorgung und Wasserentsorgung geregelt.

2. Wie viele Anträge auf Befreiung vom Anschluss- oder Benutzungszwang sind in den jeweiligen

Jahren seit 1990 bisher bei den Zweckverbänden gestellt worden?

Herr Abgeordneter, sowohl die satzungsrechtliche Feststellung des Anschluss- und Benutzungszwangs als auch die Entscheidung über Ausnahmen, also die Anträge auf Befreiung, fällt in den Bereich des eigenen Wirkungskreises nach Paragraf 2 der Kommunalverfassung, in dem die Gemeinden, beziehungsweise im Fall übernommener Aufgaben übertragen dann die Zweckverbände, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln. Insbesondere bestehen für den Anschluss- und Benutzungszwang keine Anzeige-, Genehmigungs- oder sonstige Berichtspfl ichten gegenüber den Aufsichtsbehörden interjection: (Landkreise) oder der Landesregierung, die über die generelle Anzeigepfl icht für kommunale Satzungen nach Paragraf 5, Absatz 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns hinausgehen.

Der Landesregierung liegen vor dem Hintergrund der Ausführungen keine Angaben darüber vor, wie viele Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Paragraf 15 der Kommunalverfassung beziehungsweise ihrer Zweckverbände für Einrichtungen zur Wasser- und Abwasserversorgung gestellt worden sind.

Das nehme ich zur Kenntnis. Damit erübrigt sich die Frage 2.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Leonhard.

Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Sigrun Reese, ebenfalls Fraktion der FDP, die Fragen 4 und 5 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

Aus dem Nordkurier war zu entnehmen, dass der Landkreis Uecker-Randow aufgrund des hohen Fehlbedarfs von allein in 2008 29 Mio. € die Haushaltskonsolidierung nicht mehr aus eigener Kraft schaffen könne. Aus dem Grund habe, laut Landrat Volker Böhning, die Kreisverwaltung ein Angebot des Innenministeriums angenommen und sich einen Mentor zur fi nanziellen Beratung zur Seite stellen lassen.

4. Wie viele und welche Landkreise haben bisher ein solches Angebot des Innenministeriums angenommen?

5. Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt und wie sind die allgemeinen Erfahrungen mit dem Einsatz solcher Mentoren?

Frau Abgeordnete, nur der Landkreis Uecker-Randow wurde bisher, und zwar hier ganz genau im Jahr 2005, durch einen Berater zum Thema, hier speziell Haushalt, unterstützt. Darüber hinaus wurde im Jahr 2003 der Landkreis Rügen durch einen Berater unterstützt hinsichtlich der Thematik „Organisation innerhalb der Kreisverwaltung“. Mehr solcher Fälle hat es bisher nicht gegeben.

Die Erfahrungen haben Sie noch nicht erläutert.

Ich habe speziell ausgeführt, dass der Landkreis Uecker-Randow fachlich zur Haus

welche Aufgabe und welche Funktion ausübt. Und wenn das Land, die Landesregierung und die Abgeordneten zu anderen Auffassungen kommen, dann wird es neue Bewertungen und dafür neue Gesetze geben. Derzeit ist auf der Grundlage eine auskömmliche Betrachtung aus unserer Sicht erfolgt.

7. „Politiker fordern Anti-Spitzel-Gesetz“ berichtete „Die Welt“ in ihrer Ausgabe vom 17.04.2008. Hintergrund sind die Überwachungsmaßnahmen von Mitarbeitern großer Lebensmittelketten, die jüngst bekannt wurden. Vor allem das Unternehmen Lidl beherrschte im März/April 2008 die Titelseiten, weil es mit Kameras und Detektiven seine Mitarbeiter und auch Kunden ausspionierte. Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, ist nicht nur Lidl mit diesen Spitzelmaßnahmen tätig, um – so die Erklärung – Diebstähle zu verhindern. Laut der Zeitschrift „Stern“ wurden auch Informationen über Familienverhältnisse, Verhalten unter Stress, Krankheiten, über das Äußere und selbst die Automarke festgehalten.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung fordert daher die Bundesregierung auf, endlich ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das die Bespitzelung verhindern soll.

Welche Maßnahmen, auch auf Bundesratsebene, zum Schutz der Arbeitnehmer plant die Landesregierung?

Herr Abgeordneter, die Zulässigkeit einer Datenerhebung und Speicherung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses richtet sich nach den Vorschriften des dritten Abschnittes des Bundesdatenschutzgesetzes. Zusätzliche Regelungen fi nden sich im Telemediengesetz und im Betriebsverfassungsgesetz. Die Einführung automatischer Verfahren unterliegt in weiten Bereichen bereits der Mitbestimmung der Betriebsräte. Datenschutzrechtliche Sachverhalte werden daher in zunehmendem Maße in Betriebsvereinbarungen geregelt. Umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, insbesondere der zu Leistungskontrollen und Videoüberwachungen am Arbeitsplatz ergänzen diese Regelungen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz überwacht in Mecklenburg-Vorpommern die Einhaltung des Datenschutzes für den Bereich der Wirtschaft. Jeder Bürger, und dies bedeutet letztendlich auch jeder Arbeitnehmer, kann sich mit Beschwerden an den Landesbeauftragten wenden. Dieser darf zur Prüfung Geschäftsräume betreten, Unterlagen einsehen und unter bestimmten Umständen den Einsatz einzelner Verfahren untersagen.

Entgegen dem Eindruck, den die Fragestellung erweckt, besteht im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes kein rechtsfreier Raum. Angesichts der ständigen technischen Neuerungen sind spezielle rechtsklare Regelungen für den Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes jedoch aus meiner und unserer Sicht wünschenswert. Das zeigen aktuelle Beispiele. Die Zuständigkeiten für diese Regelungen liegen jedoch ausschließlich beim Bund. Die Landesregierung wird sich vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung bei der Bundesregierung verstärkt für angemessene Regelungen einsetzen.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden übernational tätigen Unternehmen ist jedoch auch eine europaweite

haltskonsolidierung unterstützt wurde. Über die Erfolge kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Sie sind ja bekannt, was den Landkreis betrifft. Zu den Erfahrungen zum Thema Organisationsmodell: Hier war es eine reine Hilfeleistungsunterstützung für den Landkreis, um eine Umstrukturierung innerhalb der Kreisverwaltung zu begleiten.

Danke schön.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

Herr Minister!

6. „Immer mehr Polizisten brauchen Zweitjob“ lautete die Überschrift der Ostseezeitung am 17. April 2008. Demnach müssen Hunderte Polizeibeamte in Mecklenburg-Vorpommern einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen, um ihre Familien ernähren zu können. In anderen Bundesländern ist die Lage ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern, jedoch gibt es dort – im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern – bereits offi zielle Zahlen. Mehr als jeder zehnte Polizeibeamte übt beispielsweise in Hamburg offi ziell eine Nebentätigkeit aus, in München sind es sogar 1.000 von 6.000 Beamte.

Wie stellt sich die Lohnsituation der Polizeibeamten aus Sicht der Landesregierung dar und wann wird der angeforderte Gesamtüberblick vorliegen?

Herr Abgeordneter, die Besoldung der Beamten richtet sich nach den Besoldungsgesetzen des Bundes und der Länder sowie nach den jeweiligen persönlichen Lebensumständen, wie Familienstand und Anzahl der Kinder. Die Besoldung der Polizeibeamten folgt aus dem Alimentationsprinzip. Insoweit kann von einem auskömmlichen Familieneinkommen grundsätzlich ausgegangen werden. Von den 5.408 Polizeibeamten in Mecklenburg-Vorpommern üben zurzeit 140 Beamte eine genehmigte Nebentätigkeit aus. Dies entspricht 2,59 Prozent aller Polizeivollzugsbeamten. Hieraus ergibt sich, dass die Behauptung – und ich kann hier nur für das Land Mecklenburg-Vorpommern ausführen –, Hunderte Polizeivollzugsbeamte hätten zu wenig Einkommen, um ihre Familien zu ernähren, für Mecklenburg-Vorpommern nicht zutrifft.

Eine Zusatzfrage: Wie bewerten Sie dann in diesem Zusammenhang die Feststellung der Gewerkschaft der Polizei, wonach seit dem Jahr 2000 die Realeinkommen für Polizisten um 10 bis 20 Prozent gesunken seien?

Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, sind die Beamten des Landes auch Tarifbeamte und entsprechend der jeweiligen Steigerungsraten an das Lohnniveau mit angepasst, sodass ich den Ausführungen der Gewerkschaft in der Form nicht folgen kann.

Eine weitere Zusatzfrage: Sie halten also die Polizeibeamten für ausreichend bezahlt?

Die Polizeibeamten werden auf der Grundlage des Beamten- und Besoldungsrechts vergütet und da ist es nicht die Frage, ob es aus meiner Sicht ausreichend oder nicht ausreichend ist, sondern da ist die Frage, in welcher Besoldungsgruppe welcher Beamte

Regelung erforderlich und darauf zu drängen. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass sie eine Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes für notwendig hält, allerdings die Weiterentwicklung in Europa bei der Schaffung eines harmonisierten Gemeinschaftsrahmens zum Arbeitsnehmerschutz abgewartet werden sollte. Die Haltung wird von der Landesregierung geteilt.

Eine Zusatzfrage: Mit welchen Maßnahmen wollen Sie den Druck – in Anführungsstrichen – auf die Bundesregierung erhöhen und wollen Sie beispielsweise auch eine Bundesratsinitiative in Gang setzen?

Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen ausgeführt, dass wir die Haltung der Bundesregierung, die derzeit die Entwicklung innerhalb des europäischen Raumes betrachtet, abwägt und gegebenenfalls auch gesetzliche Maßnahmen einleitet, akzeptieren und dementsprechend weiter auch im Gespräch beziehungsweise in der Diskussion stehen, um hier eine Harmonisierung des Rechtes in Europa und damit auch im Gültigkeitsrecht für Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen.

Zweite Zusatzfrage: Verstehe ich Sie dann richtig, dass Sie die Forderungen des Landes Nordrhein-Westfalen als populistisch verstehen?

Habe ich nicht zu interpretieren.