Protokoll der Sitzung vom 25.09.2008

Herr Minister, ich frage Sie:

Ende Oktober 2008 soll in Rostock eine internationale Sicherheitskonferenz stattfinden.

1. Wann und wo genau findet die Konferenz statt?

2. Welche Inhalte stehen auf der Tagesordnung und wer wird an der Konferenz teilnehmen?

Frau Abgeordnete, das ist nunmehr die 9. Internationale Sicherheitskonferenz „Danziger Gespräche“ und sie wird im Zeitraum vom 6. bis 9. Oktober 2008 diesmal in Rostock-Warnemünde stattfinden. Das Thema der Konferenz lautet: „Inter nationale Zusammenarbeit zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in Europa“. Als Inhalte werden folgende Themen beispielhaft genannt:

Austausch zwischen Polizeibehörden der EU

Softwarelösungen zur Informationsgewinnung im europäischen Vergleich

Anforderungen an die europäische Sicherheitsarchitektur

Sicherung der EU-Außengrenzen

Terrorismusbekämpfung

Bewältigung von Großschadenslagen und

Bekämpfung aktueller Kriminalitätsphänomene

An der Konferenz werden rund 130 hochrangige Vertreter von Polizei, Justiz, Politik und Wirtschaft aus 15 europäischen Staaten teilnehmen. Neben dem Innenministerium und neben mir als Vertreter des Landes nehmen der Bundesminister des Innern, der polnische Vizeminister für Inneres und Verwaltung und der Woiwode der Woiwodschaft Pommern als herausragende Persönlichkeiten der Politik an dieser Veranstaltung teil.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Toralf Schnur, Fraktion der FDP, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der ist aber neugierig, der Herr Schnur.)

Sehr geehrter Herr Innenminister!

3. Beabsichtigt die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.09.2008 zur sogenannten Zweitwohnungssteuer das entsprechende Landes- oder Kommunalrecht so anzupassen, dass die Studenten in unserem Bundesland zukünftig generell von der Zweitwohnungssteuer befreit werden?

Herr Abgeordneter, das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17. Septem

Beginn: 9.05 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 49. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle unserem Ministerpräsidenten Dr. Harald Ringstorff ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Gratulationen)

Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von den Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und FDP liegt Ihnen auf Drucksache 5/1832 ein Antrag zum Thema „Entschließung für den Erhalt des Call-Centers der Deutschen Telekom AG in Schwerin und der IT-Services Europe, Deutsche Post IT Service GmbH, in Stralsund“ vor. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte, Herr Dr. Jäger.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Die Dringlichkeit des Antrages, der Ihnen heute vorgelegt wird, ergibt sich daraus, dass es gelungen ist, aus zwei sich nicht ganz entsprechenden Anträgen zum selben Thema, die unter 18 a) und 18 b) eingeordnet waren, einen Antrag zu machen. Das ist ein Wert an sich, denn ich glaube, dass es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Zentren, um die es hier geht, verdient haben, dass sich der Landtag mit sehr großer Entschiedenheit und damit auch mit sehr vielen Stimmen hierfür ausspricht.

Ich bitte deshalb, unter Absetzung der beiden Punkte a) und b) aus Tagesordnungspunkt 18, den Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen, der nunmehr von vier Fraktionen getragen wird.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Jäger.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir stimmten jetzt über die Erweiterung der Tagesordnung ab. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der NPD zugestimmt.

Auf Wunsch der Antragsteller soll dieser Antrag anstelle der zurückgezogenen Anträge auf den Drucksachen 5/1782 und 5/1797 zum Tagesordnungspunkt 18 aufgerufen werden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist auch das so beschlossen.

ber 2008 in vier Revisionsverfahren entschieden, dass Bundesrecht es nicht verbietet, allerdings auch nicht verlangt, Studierende, die mit Hauptwohnung bei den Eltern gemeldet sind, von der Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung am Studienort auszunehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem ausgeführt, dass die Länder und Gemeinden bundesrechtlich nicht gehindert seien, die Anforderungen an die Erstwohnung strenger auszugestalten mit dem Ergebnis, dass Studierende grundsätzlich nicht der Zweitwohnungssteuerpflicht unterliegen.

Das Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern ermächtigt die Gemeinden, eine Zweitwohnungssteuer auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung zu erheben. Demnach obliegt es den Gemeinden, im Rahmen des ihnen grundsätzlich garantierten Rechts der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden, ob und wie sie von der landesgesetzlichen Ermächtigung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Gebrauch machen. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erfordert es nicht, diesen gemeindlichen Entscheidungsspielraum landesgesetzlich einzuschränken. Vielmehr bleibt es dabei, dass die Gemeinden über das Ob und das Wie einer Zweitwohnungssteuererhebung entscheiden und in diesem Rahmen satzungsrechtlich grundsätzlich eine Zweitwohnungssteuerfreiheit von Studenten bewirken können. Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht betont. Die Landesregierung wird deshalb nicht in diesen Bereich kommunaler Selbstverwaltung eingreifen. Alles andere liefe dem landespolitischen Ziel der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung zuwider.

Ich persönlich gehe davon aus, dass die Studienstandorte zur Stärkung der Standortvorteile auch in Zukunft keine Zweitwohnungssteuer erheben werden. Aber noch einmal: Das ist eine kommunale Entscheidung, die die Kommunalvertreter selbst vertreten sollen und auch müssen.

Ich würde jetzt Frage 4 stellen.

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation in Bezug zu den Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte, dass entgegen dem Willen des damaligen Bundesgesetzgebers, bestehend aus CDU und FDP aus dem Jahr 1996, die Altersteilzeit nicht zur Verjüngung von Verwaltungen, sondern im Wesentlichen zum Abbau von Personal genutzt wird?

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Na, das ist ja eine wunderbare Frage.)

Herr Abgeordneter Kollege Schnur, es wurde Ihnen bereits in der Landtagsdrucksache 5/1522 vom 29. Mai dieses Jahres auf Ihre Kleine Anfrage mitgeteilt, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vorliegen, wie viele von den in den Landkreisen und kreisfreien Städten beschäftigten Personen in Altersteilzeit durch die Einstellung jüngerer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ersetzt worden sind, weil den obersten Rechtsaufsichtsbehörden lediglich die zur Prüfung der Haushaltsunterlagen übermittelten Daten zur Verfügung stehen und dies daraus nicht nachvollziehbar ist. Insofern liegen der Landesregierung

auch keine Erkenntnisse vor, inwieweit die Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz und dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verjüngung von Verwaltung oder eben zum Abbau von Personal geführt hat.

Im Rahmen der Genehmigungsverfahren der Haushalte bei den Landkreisen und kreisfreien Städten werden jedenfalls von den grundsätzlich restriktiven Einstellungsauflagen Ausnahmen zugelassen, sofern eigene Auszubildende zur dauerhaften Beschäftigung übernommen werden. Insofern fördert die Landesregierung in dem Rahmen auch die Einstellung junger Menschen.

Herr Innenminister, gestatten Sie eine Nachfrage?

Ja.

Aufgrund der Situation, dass mir nun keine Zahlen zu der Einstellung von Jüngeren vorliegen, beabsichtigt die Landesregierung, dieses Zahlenmaterial vielleicht in Zukunft zu erheben, um zu sehen, wie sich der Stand im Bereich der Einstellung von Jüngeren entwickelt?

Kollege Schnur, die Landesregierung beabsichtigt, dies nicht zu tun, weil auch Ihre Fraktion gerade die Fraktion ist, die sagt, wir sollen im Rahmen von Verschlankung und Entschlackung nicht noch zusätzlich statistische Zahlenwerte erheben, die in der Frage der kommunalen Selbstverwaltung sowieso durch die Kommunen vor Ort entschieden werden. Und deswegen beabsichtigen wir, dies nicht zu tun.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Peng!)

Ich bedanke mich.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Frage 5 zu stellen.

Herr Caffier!

5. Laut „Schweriner Volkszeitung“ vom 6. September 2008 erfolgte im Vorjahr bei 347 Personen eine Telefonüberwachung. In 82 Fällen ging es demzufolge um mutmaßlich …