Protokoll der Sitzung vom 25.09.2008

5. Laut „Schweriner Volkszeitung“ vom 6. September 2008 erfolgte im Vorjahr bei 347 Personen eine Telefonüberwachung. In 82 Fällen ging es demzufolge um mutmaßlich …

Herr Pastörs, die Frage 5 ist auf unserer Übersicht anders formuliert.

Ich lese hier ab.

Sie haben offensichtlich noch die alte Drucksache.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Die ewig Gestrigen. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Oh, oh, oh!)

Entschuldigen Sie bitte.

Meine Frage:

5. Polizeikräfte des Landes haben am 08.08.2008 bei Hohen Sprenz im Kreis Güstrow ein Zeltlager der Heimattreuen Jugend aufgelöst.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Und das war gut so.)

In welchem Umfang waren Mitglieder der Landesregierung von dieser Maßnahme informiert?

Herr Abgeordneter Pastörs, im genannten Fall wurde der Innenminister des

Lan des Mecklenburg-Vorpommern am Morgen des 8. August 2008 über die erfolgte Durchsuchung am 07.08. und am Nachmittag des 08.08. über die laufenden Maßnahmen der Auflösung des Zeltlagers informiert. Weitere Mitglieder der Landesregierung wurden zu diesem Zeitpunkt nicht informiert.

Sind Ihnen in diesem Zusammenhang Rechtsverstöße bei dieser Maßnahme der Polizei durch Polizeibeamte bekannt geworden?

Herr Abgeordneter Pastörs, ich bin über die Maßnahmen der Durchsuchung in formiert worden. Alles andere sind polizeiliche Maßnahmen gewesen, die im Rahmen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern stattgefunden haben.

Sie sagen, dass Sie nur informiert wurden über den Ausgang. Und konkret über die Maßnahmen, die dort durchgeführt wurden, haben Sie bis heute keine Kenntnis?

Das habe ich nicht gesagt. Sie haben gefragt, ob ich während der Maßnahme über die Vorgänge informiert worden bin. Daraufhin habe ich Ihnen geantwortet, dass ich über die Maßnahme selbst informiert worden bin, die auf der Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes stattgefunden hat. Weitere Ergebnisse und auch die Auswertung der Ergebnisse konnten Sie zu großen Teilen alle in den Medien nachlesen. Selbstverständlich wurde auch der Innenminister des Landes über den Ausgang informiert.

Einen Moment bitte.

Herr Abgeordneter, Sie haben die Möglichkeit gehabt, zwei Zusatzfragen zu stellen. Damit ist Ihre Fragemöglichkeit erschöpft.

Ich danke dem Innenminister und rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin Frau Kuder. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Gino Leonhard, Fraktion der FDP, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin!

Im Nachgang zu den staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen des Finanzministeriums erhob die Finanzministerin hinsichtlich Grund, Art und Umfang der Durchsuchung massivste Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft unseres Landes. Sie führte überdies aus, dass sie die Justizministerin zu einer Überprüfung der Maßnahmen aufgefordert habe.

6. Wie bewertet die Landesregierung diese Kritik und in welcher Weise wird sie der Aufforderung einer Überprüfung nachkommen?

Sehr geehrter Herr Leonhard, wie Sie wissen, hat das Finanzministerium zwischen zeitlich die gerichtliche Überprüfung der im Finanzministerium durchgeführten Durchsuchung beantragt. Diese gerichtliche Entscheidung wird abzuwarten sein. Die verfassungsrechtlich verbürgte Unabhängigkeit der Gerichte gebietet es, jeden Anschein einer Einflussnahme auf deren Entscheidung durch die Landesregierung zu vermeiden.

Gestatten Sie eine Nachfrage, Frau Ministerin?

Bitte.

Ist es Ihrer Ansicht nach üblich, dass ein Kabinettsmitglied in dieser Form öffentlich die Arbeit der Staatsanwaltschaft unseres Landes kritisieren darf?

Ich denke, das, was üblich ist oder nicht, ist, glaube ich, hier nicht von entscheidender Bedeutung. Entscheidend ist, dass die Gerichte jetzt ihre Entscheidungen im Hinblick auf die Durchsuchung zu treffen haben. Das wird bald erfolgen.

Zweite Frage:

7. Wie oft wurden in den vergangenen 18 Jahren vonseiten des Justizministeriums staatsanwaltschaftliche Durchsuchungen intern untersucht bzw. überprüft, weil dies von einem Betroffenen gefordert wurde, und wie oft ist dabei ein Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft festgestellt worden?

Entsprechende Statistiken werden im Justizministerium nicht geführt. Die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und der Art und Weise der Durchführung von Durchsuchungen obliegt den Gerichten.

Vielen Dank.

Ich bitte nun, den Abgeordneten Herrn Roolf, Fraktion der FDP, die Frage 8 zu stellen.

Frau Ministerin!

Mit der Durchsuchung von Räumen des Finanzministeriums vor knapp zwei Wochen fanden die fast zweijährigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unseres Landes wegen Subventionsbetrug einen vorläufigen Höhepunkt. Im Nachgang dazu führte die Finanzministerin aus, ihr Ministerium habe jederzeit jegliche Hilfe im Rahmen des Ermittlungsverfahrens angeboten.

8. Wie bewertet die Landesregierung die Gründe, den Verlauf und den Umfang der vorgenommen Durchsuchung nach politischen, rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten?

Sehr geehrter Herr Roolf, es wird Sie nicht verwundern, dass ich auch hier sage, dass nach der Strafprozessordnung die Überprüf ung von Durchsuchungen den Gerichten obliegt. Eine entsprechende gerichtliche Entscheidung hat das Finanzministerium beantragt. Die Entscheidung des zuständigen Gerichtes bleibt abzuwarten. Die verfassungs rechtlich verbürgte Unabhängigkeit der Gerichte gebietet es, jeden Anschein der Einflussnahme auf die gerichtliche Entscheidung zu vermeiden.

Gestatten Sie eine Nachfrage?

Bitte.

Frau Ministerin, nach meiner Kenntnisnahme obliegt es den Gerichten nicht, eine politische Wertung zu machen. Ich bitte Sie, eine politische Wertung zu machen.

Moment, Herr Roolf, Sie haben die Möglichkeit, eine Frage zu stel

len. Sie haben eben eine Aufforderung an die Ministerin gemacht.

Entschuldigung. Inwieweit bewerten Sie politisch dieses Vorgehen?

Ich denke, solange ein Gericht eine Entscheidung zu treffen hat, ist eine politische Bewertung nicht opportun.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 9 und 10 zu stellen.

Frau Ministerin!

Die Affäre um den mutmaßlichen Subventionsbetrug beim Bau der „Anklamer Siedlung“ in Pasewalk weitet sich offenbar zunehmend aus. Neben Hausdurchsuchungen bei der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft und der Stadt Pasewalk im Jahr 2007 wurden kürzlich auch Durchsuchungen im Schweriner Finanzministerium sowie in Privatwohnungen durchgeführt. Mittlerweile wird gegen mehrere Personen, unter anderem gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Pasewalker Wohnungsbaugesellschaft, gegen den Pasewalker Bürgermeister sowie gegen mehrere Mitarbeiter vom Bauamt und des Finanzministeriums, ermittelt.

Meine Frage:

9. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Sachverhalt vor und wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?

Herr Müller, in Anbetracht der laufenden Ermittlungen können detaillierte Angaben nicht erfolgen, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden.

Können Sie Auskunft darüber geben, gegen welche Personen derzeit direkt ermittelt wird?