Protokoll der Sitzung vom 17.11.2010

Die Experten, die wir im Laufe des Jahres hören durften, haben sich eindeutig für die einzige Möglichkeit eines Landesamtes ausgesprochen und hielten das für die tatsächlich beste organisatorische Lösung. Dadurch wird – und die Gründe werden weitergeführt – das Zusammenwirken der drei Bereiche intensiviert und die Kontrolldichte gegenüber den Probanden erhöht. Die Zusammenfassung in einem Landesamt vermindert die Informationsverluste und fördert die Bearbeitung der vielfältigsten Fälle nach einheitlichen Standards.

Mit dieser Zusammenführung innerhalb einer oberen Landesbehörde wird das Konzept der integrierten Straffälligenarbeit weiterentwickelt und nicht ständig neu gemacht, so, wie Frau Borchardt das ein bisschen unterstellte. Andere Länder hätten das gern, kriegen es aber nicht hin. Wir sind da durchaus beispielhaft.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Auch steht mit dem Landesamt aufseiten der Justiz künftig ein zentraler Kooperationspartner für die Polizeibe

hörden im Rahmen des gemeinsamen Überwachungskonzepts FoKuS zur Verfügung.

Soweit unsere kurze Begründung für die Zustimmung zum Gesetzentwurf beziehungsweise dass wir das Gesetz für gut empfinden. Wir stimmen natürlich der Überweisung zu.

Abschließend sei mir noch ein kleines Wort in eigener Sache erlaubt. Das ist meine letzte Rede im Landtag,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

es sei denn, Sie gewähren dem zukünftigen Datenschutzbeauftragten ein Rederecht im Landtag.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Insofern möchte ich mich für die Wahl bei Ihnen bedanken. Ich bin mehrheitlich mit dieser neuen Aufgabe betraut worden.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich habe großen Respekt vor dieser Aufgabe, aber auch große Freude. Demzufolge fällt mir der Abschied auch nicht ganz so schwer. Da ich Sie gelegentlich in den Ausschüssen wiedersehen werde, reicht ein einfaches „Auf Wiedersehen“.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Danke schön, Herr Abgeordneter Dankert.

Ich glaube im Namen des Hauses zu sprechen, wenn ich Ihnen für die hier im Parlament geleistete Arbeit in verschiedensten Funktionen herzlich danke und Ihnen für die neue Aufgabe – eine neue Herausforderung – viel Erfolg, Glück und Gesundheit wünsche.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Leonhard. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Ich will dann die Gelegenheit nutzen, lieber Kollege Dankert, auch noch mal im Namen meiner Fraktion Ihnen alles Gute zu wünschen. Ich denke, dass wir auf der einen oder anderen Ebene dann weiterhin so intensiv zusammenarbeiten werden, wie wir es bisher auch praktiziert haben.

Insofern, meine Damen und Herren, will ich dann auch zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion einiges sagen. Die Landesregierung verfolgt aus unserer Sicht ein ehrgeiziges Ziel. Rückfälle von Straftätern sollen weniger wahrscheinlich sein, so jedenfalls die Justizministerin in der entsprechenden Presseveröffentlichung nach dem Kabinettsbeschluss. Damit will man letztlich den Schutz vor Wiederholungstätern verbessern.

Die Schaffung eines neuen Landesamtes ist in Zeiten knapper öffentlicher Kassen und eines grundsätzlichen Personalüberhangs im Bereich der Landesverwaltung geradezu exotisch, meine Damen und Herren. Es muss daher schon sehr gute Gründe geben, um eine derartige neue Behörde zu schaffen. Üblicherweise wird zur Begründung dann eine Steigerung der Effizienz und Effektivität bei den zu bewältigenden Aufgaben ange

führt. Ob die vorgesehene Bündelung der Aufgaben der sozialen Dienste der Justiz, der Führungsaufsichtsstellen bei den Landgerichten und der forensischen Ambulanz in einem Landesamt tatsächlich zu mehr Effizienz führt, wird sich dann erst noch erweisen müssen.

Der Überweisung in die Ausschüsse wird die FDP-Landtagsfraktion zustimmen, federführend in den Europa- und Rechtsausschuss, aber wir sehen auch den Finanzausschuss und den Sozialausschuss mitberatend in dieser Frage als wichtige Ausschüsse an, denn auch unter finanziellen und sozialpolitischen Gesichtspunkten stellt sich das Land einige Fragen.

Ein Stellenaufwuchs soll mit der Schaffung des Landesamtes nicht verbunden sein. Gleichwohl werden die jetzigen Personalkosten mit den zu erwartenden Personalkosten noch zu vergleichen sein. Wenn im Gesetzentwurf von erhöhten Anforderungen an die Tätigkeit der Aufsichtsstellen die Rede ist, dann ist üblicherweise auch immer mehr Geld erforderlich, insbesondere dann, wenn von einer notwendigen angemessenen personellen Ausstattung der Aufsichtsstellen als Grundvoraussetzung für deren erfolgreiches Agieren die Rede ist.

Im Hinblick auf die in einer Behörde anfallenden internen Verwaltungsaufgaben ist in dem Gesetzentwurf personelle Verstärkung bereits angesprochen worden. Nach dem Entwurf sollen durch die Verlagerung der bisherigen Geschäftführer der sozialen Dienste der Justiz von Schwerin nach Rostock keine zusätzlichen Miet- und Bewirtschaftungskosten entstehen. Auch hier ist ein Kostenvergleich angebracht aus unserer Sicht.

Ich gehe davon aus, dass diese Aussage mit belastbaren Zahlen in den Ausschussberatungen noch untersetzt werden wird. Gleiches gilt für die einmaligen Umzugskosten. Diese Kostenansätze sollen dazu im Ausschuss aufgezeigt werden. Auch die vermutlich anfallenden Reisekosten durch die insoweit erwünschten verstärkten Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten im häuslichen Umfeld der Probanden sind durch Schätzungen sicherlich bezifferbar.

Meine Damen und Herren, abschließend noch eine Anmerkung zur Geltungsdauer des Gesetzes. Eine unbefristete Geltungsdauer ist aus unserer Sicht sachgerecht. Allerdings wird es zukünftig darauf ankommen, ob die hochgesteckten Ziele, die mit der Schaffung dieser neuen Behörde verbunden sind, erreicht werden, und eine Evaluierung ist sicherlich von Vorteil. In diesem Sinne stimmen wir als FDP-Landtagsfraktion der Überweisung des Gesetzentwurfes federführend in den Europa- und Rechtsausschuss sowie mitberatend in den Finanz- und in den Sozialausschuss zu. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Abgeordneter Leonhard.

Herr Abgeordneter Borrmann, ich weise Sie förmlich darauf hin, dass der Gebrauch von Notebooks im Plenarsaal nicht zulässig ist, und bitte Sie, entsprechend zu verfahren.

Ich rufe auf den Abgeordneten Herrn Müller für die Fraktion der NPD. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn der Opferschutz und die Verhinderung von Wiederholungstaten den Koalitionsparteien so wichtig wären, würden sie kaum diesen Gesetzentwurf vorlegen.

Opfer schützt man nur, indem man gefährliche Gewalttäter gar nicht erst freilässt, sondern für immer wegsperrt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Wiederholungstaten verhindert man, indem man den Kriminellen keine Gelegenheit mehr gibt, welche zu begehen, und sie in Haft hält. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, bei entlassenen Straftätern von besonders hohem Gefährdungspotenzial die Kontrolldichte zu erhöhen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Es haben auch noch andere Bewährung, Herr Müller. Da müssen Sie nur mal reingucken.)

Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht sollen besser koordiniert werden, aber erst, nachdem der Vergewaltiger oder Kinderschänder in die Freiheit entlassen wurde.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Bei gefährlichen Gewaltkriminellen steht der Staat vor der Wahl zwischen zwei Risiken. Das erste geht zulasten des Straftäters. Man riskiert eine nicht notwendige Freiheitsbeschränkung, indem er im Gefängnis bleibt, obwohl Führungsaufsicht, Bewährungs- und Gerichtshilfe dafür sorgen könnten, dass er nicht wieder straffällig wird.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Das zweite Risiko, Frau Borchardt, trägt der Bürger. Man riskiert ihr Leben und ihre Gesundheit, indem der Gewalttäter freigelassen wird, obgleich die Betreuung außerhalb der Haft ihn vielleicht nicht davon abhalten kann, sich neue Opfer zu suchen.

Die Landesregierung hat sich dafür entschieden, lieber Leben und Gesundheit der Bürger zu riskieren. Ihr muss klar sein, dass sozialtherapeutische Maßnahmen nicht bei jedem wirken.

Es wäre auch reine Volksverdummung zu behaupten, man habe das Personal und die Mittel, um einen entlassenen gefährlichen Sexualstraftäter lückenlos zu überwachen.

(Reinhard Dankert, SPD: Das behauptet doch gar keiner.)

Angesichts dessen kann man die Uhr danach stellen, wann ein auf die Bürger losgelassener Gewalttäter das nächste Mal ein Kind missbrauchen und ermorden wird.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wie ist es denn mit Ihren Gewalttätern in Ihrer eigenen Partei?)

Dies wird in Kauf genommen. Die Landesregierung bringt zum Ausdruck, das sind unsere sozialpsychologischen Experimente wert, dass mit dem Leben von Kindern gespielt wird.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das sind unsere Vorstellungen vom liberalen Strafvollzug und die Bedürfnisse der Täter nach gesellschaftlicher Teilhabe ebenfalls wert. Hin und wieder erwischt es dann halt ein Kind. Das muss ein guter Demokrat hinnehmen.

Wir Nationalisten wollen keine guten Demokraten in diesem perversen Sinne sein.