Welche Risiken wollen wir für das Leben unserer Kinder eingehen, um gefährlichen Kriminellen einen neuen Start in die Freiheit zu ermöglichen? Keine!
Wer sich einmal an einem Kind vergriffen hat, darf niemals wieder das Gefängnis verlassen, sei es, dass gleich bei der Verurteilung Sicherheitsverwahrung angeordnet wird oder lebenslänglich als Mindeststrafe für Sexualstraftaten gegen Kinder eingeführt wird. Hinsichtlich der Todesstrafe kann man verschiedener Meinung sein, aber zu bestimmen hat darüber nicht die Politikerkaste, sondern einzig und allein das Volk.
Aber mit Billigung der Politik wohnt er jetzt unerkannt woanders und genießt womöglich sozialpsychologische Betreuung, während eine unterbesetzte und unterfinanzierte Polizei nicht in der Lage sein wird, ihn auf Dauer an neuen Gewalttaten gegen Kinder zu hindern.
Dieses „Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit“ könnte sich auch „Landesamt zur Ermöglichung von Kindermorden“ nennen,
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Dr. Jäger. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Müller, für Sie finde ich nur einen Satz: Wer eine solche Phobie vor einem Rechtsstaat hat, der darf eigentlich nicht zu Themen …
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Udo Pastörs, NPD: Ja, ja.)
Wir reden über einen Gesetzentwurf, der notwendig ist, weil wir nach unserer Verfassung für die Errichtung eines neuen Amtes nach unserer Rechtslage ein Gesetz brauchen.
Da stimme ich der Kollegin Frau Borchardt zu, ein solches Gesetz muss in den Ausschüssen erörtert, beraten werden. Ich habe Ihre Zweifel, auch die von Herrn Leonhard, aufgenommen:
Muss es denn wirklich ein Landesamt sein? Ich will gar nicht aus meinem Herzen eine Mördergrube machen. Bei der ersten Vorstellung habe ich auch gefragt: Wieso denn jetzt schon wieder ein neues Landesamt?
Ich will einfach den Versuch machen, Sie auf den Weg mitzunehmen, den die Sache bei mir genommen hat.
Ich hab mir den Status quo angeguckt. Wir sind ja zum Teil schon etwas länger in dieser Aufgabe, rechtspolitische Zielsetzungen zu beurteilen, und es wird doch jedem von uns aufgefallen sein, dass wir eine relativ zersplitterte Zuständigkeit in diesem Bereich haben. Die Justizministerin hat dies eigentlich so plausibel dargestellt, wie man es darstellen kann.
Jetzt greife ich einfach mal ein Stück weiter und frage: Gibt es einen Bereich, wo wir uns weniger leisten können, dass etwas zwischen die Stühle rutscht? Gibt es einen Bereich, in dem menschliche Unzulänglichkeit, die immer bei menschlichem Handeln da ist, so schlimme Fehler haben kann, wenn man zum Beispiel im Bereich der Führungsaufsicht nachlässig wäre?
Ich weiß, dass das bei uns nicht der Fall ist, aber manchmal überwinden der Ehrgeiz und der Fleiß unserer Mitarbeiter auch schlechte organisatorische Gegebenheiten. Das ist derzeit der Fall durch die Zersplitterung. Die ist ja nicht von selbst gekommen. Wir haben in diesen Bereich neue Aufgaben hineingegeben, wir haben die Führungsaufsicht hineingegeben, wir haben die sozialen Dienste mit weiteren Aufgaben belastet.
Übrigens, um da auch bei den Herren von der Fensterfront nicht die falschen Eindrücke stehen zu lassen: Wir tun das nicht in erster Linie, um den Damen und Herren Tätern das Leben nett zu machen, wir tun es, weil wir