auch in der Lage sind zu zeigen, was sie können. Und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Warum werden Frauen negativ damit stigmatisiert? Der Anteil von Frauen in Führungspositionen, die nicht in der Lage sind, diese Führungspositionen auszuüben, ist nicht größer als der Anteil von Männern. Da wir aber nur einzelne Frauen in diesen Führungspositionen haben, ist das natürlich immer das Negativbeispiel, wenn Frauen etwas nicht können. Währenddessen, wenn ein unfähiger Mann unter ganz vielen fähigen ist, wird das nicht so negativ diskutiert.
sondern andere Dinge eine Rolle spielen. Der Antrag heißt schlicht, aber mit konkreter Aussage, da bin ich anderer Auffassung, Herr Schnur, den „Frauenanteil in Aufsichtsratsgremien landeseigener Unternehmen erhöhen“.
Ich sage es ganz deutlich: Ich freue mich sehr über diesen Antrag, der maßgeblich auch von den Wirtschaftspolitikern der Koalitionsfraktionen mitgetragen wird, zumal die Vertreterinnen und Vertreter der Gleichstellungspolitik und folglich auch ich seit Jahren sich mit diesem Thema „Frauenförderung“ und „Einführung von Frauenquoten“ in den unterschiedlichsten Bereichen auseinandersetzen.
Zuletzt habe ich mich in diesem Hause in meiner Rede im Mai 2009 für die Einführung einer Frauenquote in der Privatwirtschaft nach dem Vorbild Norwegens ausgesprochen.
Um es vorwegzunehmen: Ich halte, Herr Ritter, den dem Wirtschaftsausschuss bereits vorliegenden Antrag zur Quotierung in der Privatwirtschaft durch Annahme dieses Antrages nicht für erledigt. Allerdings verstehe ich auch nicht ganz Ihre Aufregung. Dass so viel Zeit ins Land gegangen ist, das hängt doch maßgeblich damit zusammen,
dass unter anderem auch Ihre Fraktion gefordert hat, dass mein Bereich Gesetzentwürfe von Norwegen, Frankreich und, ich glaube, aus den Niederlanden zu übersetzen hat. Sie können sich vorstellen, dass wir nicht schlecht geguckt haben, als wir den Auftrag bekommen haben. Sie müssen sich den Personalbestand in meinem Bereich ansehen. Sie können davon ausgehen, dass ich keine Mitarbeiterinnen habe, die diese Sprachen beherrschen. Wir haben einige Zeit gebraucht, um entsprechend qualifizierte Personen zu finden,
Ja, dazu braucht man auch die Finanzmittel, Herr Schnur. Es wäre schön gewesen, wenn das Parlament das gleich mit beschlossen hätte.
Ich habe mich auch noch einmal mit Herrn Schulte verständigt. Herr Schulte hat mir gesagt, dass der Wirtschaftsausschuss ursprünglich auch vorhatte, diesen Antrag, der jetzt vorliegt, als Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses dem Parlament zu empfehlen. Die Fraktionen DIE LINKE und FDP wollten, so hat Herr Schulte mir das berichtet, im Ausschuss aber erst auf den Bericht des Bundesjustizministeriums warten, der bekanntlich erst im Mai nächsten Jahres kommt. Wir haben dann noch eine Landtagssitzung.
Der Antrag, den wir jetzt vorliegen haben, beinhaltet Regelungen, die können durchaus unabhängig von dem, was auf Bundesebene geregelt wird, hier schon bei uns im Land gemacht werden.
Und dann frage ich mich, warum wir die Möglichkeit nicht nutzen sollten, diesen Antrag hier heute zu verabschieden, ohne dass der Antrag, der im Wirtschaftsausschuss endgültig ist, ad acta gelegt wird. Dieser Antrag, Herr Ritter, wird, dafür werde ich mich einsetzen, nicht einfach für erledigt erklärt. Dazu ist im Übrigen auch schon zu viel auf Bundesebene passiert. Die Justizministerkonferenz hat sich damit beschäftigt,
Die Justizministerkonferenz hat sich mit dem Thema beschäftigt, die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz hat mit 12 von 16 Stimmen einen entsprechenden Antrag angenommen und, was mich besonders freut, auch die Wirtschaftsministerkonferenz hat vor Kurzem einen entsprechenden Antrag angenommen, allerdings nicht in der Stringenz, wie ich mir das gewünscht hätte. Aber ich weiß, dass sich der Vertreter unseres Bundes
Im Übrigen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich der festen Überzeugung, Herr Schulte hatte das vorhin gesagt, allein aufgrund der Aktivitäten der EU werden wir in 2011, spätestens in 2012, über die EU auch diesbezüglich konkretere Vorgaben bekommen. Ich glaube, wenn wir bis dahin nicht selbst gehandelt haben, wird das für Deutschland peinlich, peinlich für Deutschland insgesamt, und zwar deshalb, weil die Bundesrepublik bezüglich der Gleichstellung der Geschlechter laut Ländervergleich des Weltwirtschaftsforums, also nicht irgendwie ein gleichstellungspolitisch angehauchter Verein, des Weltwirtschaftsforums zur Gleichstellung seit einigen Jahren stetig zurückfällt.
Laut neuem Ländervergleich ist Deutschland noch einen Platz zurückgefallen, und zwar von Platz 12 auf Platz 13. Und mittlerweile liegt Deutschland hinter Lesotho und Südafrika zurück. 2006 rangierten wir noch auf Platz 5. Es werden Daten aus insgesamt 14 Indexen verwendet. Die Daten werden aus verschiedenen Studien, unter anderem von der UNO, mit erhoben und zusammengetragen und sie beinhalten neben Schul- und Universitätsabschlüssen, Lebenserwartung, Löhnen bei vergleichbaren Jobs auch den Anteil der Frauen in Führungspositionen.
Wenn wir uns dann überlegen, dass andere europäische Länder in Riesensprüngen weiter nach vorne gehen und Deutschland immer noch auf der gleichen Stelle herumtritt, dann, glaube ich, müssen wir uns selbst mal fragen, ob wir uns diese Peinlichkeit Jahr für Jahr eigentlich leisten wollen und somit hinter Ländern wie Lesotho und Südafrika noch weiter zurückfallen wollen.
Außerdem, das hat Herr Schulte auch gesagt, müssten die Wirtschaftsunternehmen ein eigenes Interesse daran haben, das hat die Studie von McKinsey, die haben wir ja schon häufiger zitiert, auch gezeigt, den Frauenanteil im Management oder im Topmanagement zu erhöhen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das gilt natürlich auch entsprechend für den öffentlichen Dienst, nicht nur für die Privatwirtschaft. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Landesregierung noch besser dastehen könnte, wenn wir noch mehr Frauen in den Führungspositionen der Ressorts hätten.
Der hier vorliegende Antrag von SPD und CDU bezieht sich ausschließlich auf die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsratsgremien der landeseigenen Unternehmen. Und wer ins Gleichstellungsgesetz schaut, könnte eigentlich sagen – das wundert mich, dass das keiner angesprochen hat, aber ich gehe davon aus,
Ein scheinbarer Widerspruch? – Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Landesgleichstellungsgesetz von 1998 bestimmt zwar in Paragraf 10, dass insbesondere bei der Entsendung von Personen in Aufsichtsräte oder andere Gremien außerhalb der Verwaltung eine geschlechtsparitätische Besetzung erfolgen soll, deshalb könnte das ja geregelt sein, ist es aber nicht.