Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Peters. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aussage unseres Antrages ist klar. Wir, das heißt die SPD-Fraktion, bekennen uns zur artgerechten Haltung und zum Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Wir verurteilen die Anwendung von Gewalt im Allgemeinen und im Zusammenhang mit dem Betreiben und der Errichtung von Tierhaltungsanlagen. Gewalt ist kein Mittel!
Das Thema „Große Tierhaltungsanlagen“ selbst ist allerdings komplexer. Meine Fraktion sieht im Zusammenhang mit der Errichtung von übergroßen Tierhaltungsanlagen, um nicht das Wort „Massentierhaltungsanlagen“ immer in den Mund zu nehmen, allerdings durchaus Konflikte.
Das betrifft ökologische Fragestellungen, es geht um die Betroffenheit von Bürgern im Zusammenhang mit den Emissionen und dem Verkehr, das betrifft den Tierschutz und es betrifft den Tourismus. Wir achten daher das berechtigte Engagement von Bürgerinitiativen und Naturschutzorganisationen. Ich sage aber – und das betone ich noch mal –, es geht um das berechtigte Interesse. Es kann nicht sein, wenn ich jetzt mal eben von der Stadt auf das Land ziehe und in der Nähe irgendwo ein Viehzuchtbetrieb ist und es riecht so unangenehm, dann eine Bürgerinitiative zu bilden und zu verlangen, es soll sich verändern.
Das geht nicht. Man muss dann schon in seinem Lebensraum, den man selber wählt, im Nachhinein auch das akzeptieren, was da vorhanden ist.
Es geht also um das berechtigte Interesse und Engagement von Bürgerinitiativen. Dieser Komplex ist aber nicht
Gegenstand des heutigen Antrages. Uns geht es in diesem Antrag um die Einforderung einer sachlichen Auseinandersetzung, der Verurteilung von pauschalen Verunglimpfungen und der Verurteilung von Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung mit der Problematik.
Letztlich, meine Damen und Herren, geht es um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit. Den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung solcher Anlagen geben die EU und der Bund vor. Im Genehmigungsverfahren hat die Genehmigungsbehörde aber auch die Aufgabe, alle Einwendungen im Verfahren sorgfältig zu prüfen und sachgerechte Hinweise bei ihrer Entscheidung über das Vorhaben entsprechend zu berücksichtigen. Dass das so geschieht, davon gehen wir alle aus.
Im Widerspruchsverfahren hat sie ebenfalls diese Aufgabe und die Möglichkeit, indem sie vorgebrachte Argumente sachgerecht wertet und diese bei der Entscheidung über den Widerspruch auch berücksichtigt und gegebenenfalls Abhilfe durch Änderung des Genehmigungsbescheides schafft. Am Ende steht ein Ergebnis nach einem rechtsstaatlichen Verfahren und dieses darf auch nicht durch die Anwendung von Gewalt, gegen wen auch immer, infrage gestellt werden.
Aber, meine Damen und Herren, auch jeder Halter, der einmal die Genehmigung bekommen hat, ist in der Pflicht, sich weiterhin an gesetzliche Grundlagen zu halten.
Es wurde jetzt von einigen Seiten hier im Landtag und auch in der Öffentlichkeit beklagt, dass zur Aufdeckung von Missständen in Tierhaltungsgroßanlagen anonym gearbeitet wird. Ich wünschte es mir auch anders. Jeder von uns wünschte sich, dass mit Namen und Adresse gearbeitet wird. Aber auch hierfür wird es Gründe geben. Ich stelle mir vor, ich wäre dort angewiesen auf einen Arbeitsplatz, kann es letztendlich mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren, bin aber unter Druck, in diesem Betrieb irgendwie gemaßregelt oder rausgeschmissen zu werden. Ich weiß nicht, was ich da tun würde, …
… ob ich nicht auch anonym diese Missstände aufdecken würde. Da ist ein gewisser Druck bei den Leuten, die dort vor Ort sind, sicher maßgebend dafür.
Fakt ist aber, meine Damen und Herren, solange es geht, solange sie Tiere für uns halten, müssen sie die Tiere ohne Quälerei und ohne Qual halten.
Ich komme noch einmal zur Anonymität zurück: Wir können doch nicht ernsthaft wollen, meine Damen und Herren, dass nur dann alles in Ordnung ist, wenn wir uns anmelden, wenn Kontrollen vor Ort sind, sondern es geht darum, dass immer und in jedem Fall …
(Rudolf Borchert, SPD: Es geht um die Wahrheit, richtig. – Egbert Liskow, CDU: Es geht doch um die Wahrheit.)
… Tiere so gehalten werden, wie die Genehmigungsverfahren und die Beauflagungen des Tierschutzgesetzes es vorschreiben.
Oder wir fallen in die Zeiten zurück, das wollen wir uns auch noch mal vor Augen halten, denn es gab Zeiten, da wurden Kontrollen grundsätzlich angemeldet.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Na ja, das mit den Fassaden ist nicht so weit weg. – Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)
auch wenn du sonst keinen Eimer Farbe bekommen hast in der BHG, aber das war dann üblich. Das will ich jetzt nicht weiter ausführen.
Wir bleiben beim Thema. Das kann nicht Ansinnen sein, dass immer dann, wenn irgendwer kommt, immer alles in Ordnung ist, sondern es muss generell in Ordnung sein. Und dafür, denke ich, sollten wir alle streiten. Das hat dann aber nichts mit Gewalt zu tun, das sollte gewaltfrei vonstatten gehen.
Wie gesagt, solange Tiere als Nutzvieh für uns gehalten werden, solange hat es ohne Qualen zu geschehen, hat sich jeder Halter streng an das geltende Recht zu halten. Wir alle wollen nicht die pauschale Verunglimpfung der Bauern, weder der ökologisch produzierenden noch der konservativ produzierenden, aber wir wollen auch keine Tierquälereien und in jedem Fall wollen wir keine Gewalt. Gewalt hat noch nie überzeugt. Gewalt führt auch nicht zur Veränderung im gewünschten Sinne. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Pflanzenbau nimmt Mecklenburg-Vorpommern eine herausragende Position ein, wohingegen im Bereich der Tierproduktion noch erhebliche Potenziale ungenutzt sind.
In Bezug auf die Produktion von Schweinefleisch ist erwiesen, dass die Schweinefleischproduktion in unserem Bundesland nicht ausreicht, um den eigenen Bedarf zu decken. Insgesamt verfügt Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich mit circa 0,5 Großvieheinheiten über den geringsten Tierbesatz je Hektar. Gleichwohl möchte ich feststellen, dass emsländische Verhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern nicht das Ziel der FDP sind. Hier ist ein ausgewogener Kompromiss zu finden. Eine unternehmerische und marktorientierte Landwirtschaft ist klares Ziel einer liberalen Agrarpolitik.
Die Etablierung und Bindung qualifizierter Arbeitskräfte in der Branche in Mecklenburg-Vorpommern stehen hierbei im Fokus. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, auch große Tierhaltungsanlagen zu genehmigen und zu betreiben.
Die FDP-Fraktion bejaht auf der Grundlage der geltenden Gesetze den Betrieb auch großer Tierhaltungsanlagen. Artgerechte Tierhaltung, Tierschutz und große Tierhaltungsanlagen befinden sich nach unserer Auffassung nicht im Gegensatz zueinander.
EU-weit war Deutschland 2002 das erste Land, welches den Tierschutz mit ins Grundgesetz aufgenommen hat. Viele Erfolge sind hier bereits gerade in den letzten Jahren erzielt worden.
Die Genehmigung großer, effizienter Anlagen mögen einige Fraktionen wie beispielsweise DIE LINKE bedauern und enttäuschend finden, aber letztendlich leben wir in einem Rechtsstaat. Und was Sie hier gerade geäußert haben, das fand ich schon ziemlich heftig, ganz ehrlich.