Ich habe bisher noch nie so richtig mitgekriegt, dass Sie sich so Sorgen machen um Selbstständige, um Freiberufler,
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Wissen Sie, wie viele Selbstständige/ Freiberufler in unserer Partei sind?)
Im Übrigen will ich auch noch eins betonen, weil Sie es angesprochen haben, sonst hätte ich es jetzt gar nicht angeführt, aber wissen Sie, wenn Sie das Programm „Einfach anfangen“ hier zitieren, dann will ich Ihnen gerne bestätigen, dass wir Teile dieses Programms weiterführen.
Das ist richtig, weil wir im Übrigen, und dazu zähle ich mich ganz besonders, nicht ideologisch an die Dinge herangehen, sondern schlichtweg gucken, was bewährt sich, was hat sich nicht bewährt.
Aber „Einfach anfangen“, wissen Sie, da hat jeder Handwerker dieses Landes mit dem Kopf geschüttelt über ein solches Motiv.
Und im Übrigen, will ich Ihnen sagen, könnte das, könnte das sogar auch ein bisschen ein Grund dafür sein, warum wir in der Tat, und jetzt kann ich hier die neue Zahl sagen aus dem Juli, über 4.217 Bezieher von Arbeitslosengeld II unter Selbstständigen hier im Lande Mecklenburg-Vorpommern reden. Das könnte auch ein Grund sein dafür,
weil man eben einfach angefangen hat. Und ich habe Menschen vor mir gesehen, die haben irgendwelche Blumen angepinselt aus Holz. Und dann standen sie da nach drei Wochen, nach vier Wochen. Es war kein Umsatz da. Und wenn kein Umsatz da ist, kann kein Gewinn da sein.
Insofern ist dies eine völlig falsche Orientierung von Existenzgründungen, wenn man einen solchen Titel wählt.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Sie wissen doch, bevor man eine Genehmigung bekommt, muss man ein Existenzgründerkonzept vorlegen.)
die Zahl, die ich Ihnen nannte, die 4.217 im Juli, das sind 2,5 Prozent aller erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in unserem Lande, aber es sind genau 2,5 Prozent zu viel. Insofern gebe ich Ihnen recht.
Und ich muss, Frau Borchardt, Ihnen in einem Punkt doch noch sagen, das kann ich Ihnen so nicht durchgehen lassen. Sie haben zwar hier gesagt, Sie wollen die Mitarbeiter in den Argen nicht kritisieren, Sie haben es aber dann getan,
indem Sie gesagt haben, sie werden gegängelt und was weiß ich. Es ist nun mal eine gewisse Verwaltung auch
erforderlich, wenn man staatliches Geld, Steuergeld bekommt. Das wird auch immer so bleiben. Und insofern wehre ich mich dagegen und möchte genau entgegengesetzt eben sagen, dass sich genau wie bei allen anderen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auch für diese relativ kleine Gruppe der Selbstständigen im SGB-IILeistungsbezug durch die Grundsicherungsstellen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auch die Mitarbeiter entsprechend einsetzen. Und wer dies nicht tut, muss zur Verantwortung gezogen werden. Ich habe solche Fälle, das ist klar. Und denen gehen wir nach, ganz eindeutig.
Das Anfang 2005 als Ersatz für die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe eingeführte Arbeitslosengeld II, das wissen Sie, soll bedürftigen Menschen das Existenzminimum sichern. Als bedürftig gilt eben nicht nur, und ich will das noch mal hervorheben, wer weder Arbeit noch Vermögen, noch vermögende Verwandte hat, sondern auch, wer trotz Arbeit zu wenig Geld zum Leben hat. Und das ist dann die Begründung, warum eben auch Selbstständige, die mit ihrer Arbeit zu wenig zum Leben verdienen, ergänzende Leistungen beantragen können und diese auch bekommen. In diesen Fällen soll das Arbeitslosengeld II den Verdienst auf das Existenzminimum dann eben aufstocken.
Und wir haben uns dann noch mal schlaugemacht, in allen Argen des Landes sind spezialisierte Mitarbeiter für die Betreuung der Selbstständigen zuständig. Sie bringen aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und auch ihres beruflichen Werdeganges spezielle Kenntnisse mit, also im Bereich der Betriebswirtschaft, das muss vorausgesetzt werden, sonst kann diese Betreuung auch nicht entsprechend erfolgen.
Nicht immer zeigen sich die Antragsteller mit den Entscheidungen der Arge einverstanden, auch das ist nichts Ungewöhnliches, wie wir wissen. Die sachliche Zuständigkeit im Fall von Streitigkeiten liegt bei dem jeweils zuständigen Sozialgericht. Und es ist so, dass Entscheidungen des Sozialgerichtes sofort vollstreckbar sind, auch eine etwaige Beschwerde hat in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung. Auch da haben wir noch mal nachgefragt. Ich kann zumindest nur das wiedergeben, was gesagt wurde,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sprechen Sie doch mal mit den Betroffenen! Laden Sie die doch mal ein!)
dass eben seitens der Regionaldirektion Nord keine diesbezüglich spezifischen Probleme in diesem Bereich bekannt sind.
Meine Damen und Herren, selbstständige Kleinunternehmer, das haben wir gerade besprochen, können an den Rand des Existenzminimums geraten. Und Sie wissen, dass, ich sagte es, wenn der Umsatz zurückgeht, wenn die Einnahmen heruntergehen, die fixen Kosten aber bleiben natürlich, eine schwierige Situation sehr schnell eintreten kann. Das ist leider Gottes die Situation, mit der man umgehen muss. Während der Existenzgründungsphase allerdings, und darauf will ich noch mal abheben, besteht eine relativ breite Palette an Beratungsangeboten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das IAB also, hat im Rahmen einer Studie festgestellt, dass die Beratungsinfrastruktur in Deutschland nach Expertenmeinung wirklich gut ausgebaut ist. Das möchte ich auch für Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen.
Es ist allerdings erstaunlich, auch das stellen wir immer wieder fest, dass das Angebot oftmals nicht angenommen wird,
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht mit dem „einfach losmachen“. Erzählen Sie doch nicht so einen Mist!)
Für die Selbstständigen im Leistungsbezug eröffnet der Paragraf 16c SGB II die Möglichkeit, die Beschaffung von Sachgütern durch Zuschüsse und Darlehen zu fördern. Diese Norm erlaubt lediglich die Anschaffung von Sachgütern. Deshalb ist es nach der geltenden Rechtslage nicht möglich, Beratungsleistungen für Selbstständige im Leistungsbezug hier an dieser Stelle entsprechend diesem Paragrafen zu fördern. Aber ich will nochmals betonen, da gibt es andere Programme, die kann man nutzen.
Selbstständige können zur Erhöhung der Erfolgsaussichten im Rahmen des KfW-Gründercoachings des Bundes Zuschüsse bis zu 90 Prozent der Beratungskosten erhalten. Diese Zuschüsse sind an deren Beantragung in den ersten fünf Jahren nach der Gründung gebunden.
Darüber hinaus fördert das Land, nämlich im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Beratung, bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Beratungsleistungen zu verschiedensten Bereichen, wie auch immer man das jetzt nennen will.