Also Herr Ritter ist ja heute leider nicht da. Ich meine, der hat sich ja ganz charmant auseinandergesetzt bei der Einbringung mit dem Thema Scheinkandidaturen. Ich denke, Sie haben da auch noch mal Rücksprache gehalten, Frau Měšťan. Das wird Ihnen ja sicherlich bekannt sein, dass gerade Herr Ritter als innenpolitischer Sprecher auch diese Gesetzesänderung begrüßt hat. Also insofern erscheint mir Ihre Rolle rückwärts,
Sie sagen zwar, die kommunalen Spitzenverbände hätten das so gesagt, aber Sie müssen uns doch nicht erzählen, dass das hier was völlig Neues ist.
Insofern gab es keine neuen Argumente bei der Anhörung und nicht in den Ausschüssen. Die Lage war klar. Ich weiß nicht, ich habe da so ein bisschen den Eindruck, Sie wollten einfach auch nur was tun in der Sache. Insofern haben Sie Ihre Meinung revidiert. Das ist ja auch legitim. Aber von der Sache her ist es eben wie gesagt nicht nachzuvollziehen. Ich denke schon, wenn Sie Ihre Meinung für die Fraktion vortragen, ist das Fraktionsmeinung.
Wenn Sie heute eine zweite Geschichte hier vortragen, nämlich erneut, dass Sie das Wahlalter hier auch für Landtagswahlen von 18 auf 16 reduzieren wollen,
ich meine, das Ganze hat ja schon Methode. Mit diesem Thema, wissen Sie, kommen Sie in die Medien, ganz klar, ist eine klare Forderung. Aber die Ernsthaftigkeit, die stelle ich dann doch etwas infrage, Frau Měšťan.
Das muss ich Ihnen schon sagen. Sie bereiten das ja auch immer strategisch sehr gut vor. 12.02., Kleine Anfrage des Abgeordneten Ritter: „Erfahrungen mit dem aktiven Wahlrecht ab 16 bei Kommunalwahlen“. Sie haben dort vier konkrete Fragen gestellt. Es geht also damit los, welche Erfahrungen es gibt. Welche Auffassung hat die Landesregierung bei der Herabsetzung des aktiven Wahlrechtes auf das 16. Lebensjahr?
(Irene Müller, DIE LINKE: Sie stellen fest, dass wir was ordentlich vorbereitet haben? Na hervorragend!)
Daraufhin antwortet Ihnen die Landesregierung: Es gibt keine Erfahrungen, es gibt keine statistischen Erhebungen, sie können dazu nichts sagen.
Alle weiteren Fragen werden dann mit Nein beantwortet, weil man keine Schlüsse ziehen kann. Sie ziehen selbstverständlich den Schluss, dass sich das bewährt hat mit 16, und wollen es übertragen auf Landtagswahlen. Also das ist ein bisschen einfach, finde ich.
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Dann haben Sie in der Anhörung einseitig zugehört. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
dass wir, der Innenminister hat es schon inhaltlich ausgeführt, als Fraktion Ihnen inhaltlich nicht folgen werden.
Und ich will an dieser Stelle auch ganz einfach mal zitieren aus einer Beschlussvorlage aus Bremen, wo Sie ja mit in erster Reihe standen, um diese Thematik dort auf den Weg zu bringen. Und ich will Ihnen ganz einfach mal hier – oder dem Haus – die Position verlesen, die dort die CDU abgegeben hat, weil ich glaube, man kann es dann auch nicht treffender formulieren, wenn es um die Nichtherabsetzung in dem Fall geht:
„Es ist sinnvoll, die Wahlberechtigung gleichzeitig mit der Volljährigkeit Paragraf 2 BGB und der damit zusammenhängenden unbeschränkten Geschäftsfähigkeit Paragraf 106 BGB eintreten zu lassen. Im Vertragsrecht gilt der Jugendliche zu Recht als schutzbedürftig.
Es erscheint fragwürdig, Personen an der Ausübung von Staatsgewalt mit Auswirkungen auf andere zu beteiligen,“
Auch im Jugendstrafrecht hat sich der Gesetzgeber von der Erkenntnis leiten lassen, dass bei unter 18-Jährigen regelmäßig ein Mangel an Reife vorliegt.
Nun hatte ich zufällig die Möglichkeit, vor circa einer Stunde den Kollegen Reinhardt zu vertreten in einer Gesprächsrunde mit Jugendlichen. Frau Polzin als Ministerin war auch anwesend.
Und manchmal ist das ja so, die erste Frage, die im Raum steht, die kommt immer so stockend. Und da die nicht kam, habe ich dann gesagt, wir haben hier gleich ein heißes Thema. Das waren alles 16-/17-Jährige. Wie seht ihr das denn mit dem Wahlrecht mit 16 bei Landtagswahlen?