Bei dem nicht verheirateten Arbeitnehmer gilt das allgemeine Melderecht. Das ist übrigens Bundesrecht. Und da ist ganz klar geregelt, wo der Hauptwohnsitz zu nehmen ist oder, genauer gesagt, was der Hauptwohnsitz ist und wo man sich dann anzumelden hat.
Und nun kommen zwei Dinge ins Spiel, die Herr Lüssow zwar in der Laiensphäre, aber parallel vielleicht ganz richtig dargestellt hat, aber nicht richtig bewertet hat. Natürlich haben Gemeinden ein Interesse daran, dass die Menschen, die in ihrem Gebiet wohnen und ihre Einrichtungen in Anspruch nehmen, ihnen auch im kommunalen Finanzausgleich angerechnet werden.
Da aber Einwohner nicht doppelt im kommunalen Finanzausgleich angerechnet werden können, ist es bei uns wie in anderen Bundesländern auch so geregelt, dass nur diejenigen im kommunalen Finanzausgleich angerechnet werden, die Einwohner im Rechtssinne sind. Und Einwohner ist man da, wo man den Hauptwohnsitz hat. Das heißt, die Gemeinden haben durchaus ein berechtigtes Interesse daran, dass Menschen, die in ihrer Gemeinde wohnen und ihre Einrichtungen in Anspruch nehmen, auch entsprechend als Einwohner oder vergleichbar
Nun gibt es aber auch hier gar keinen Raum, wo wir als Landesgesetzgeber eingreifen müssten. Ich sage sogar, es gibt gar keinen, wo wir könnten, weil nämlich auch hier sich eine ganz klare Logik ergibt, zumindest für den vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Und das Beispiel, das Herr Lüssow vorgetragen hat, ich habe genau zugehört, das war der vollbeschäftigte Arbeitnehmer, der Wochenpendler. Der fährt also zum Wochenbeginn zum Arbeitsort und fährt mit Wochenende zurück zu dem ursprünglichen Ort, von dem er gekommen ist. Ich habe jetzt bewusst nicht gesagt „zum Wohnort“, denn das ist gesetzlich geregelt.
Da, wo sich ein Mensch am meisten aufhält, jeweils die größte Zeit in seinem Leben aufhält, da ist sein Hauptwohnsitz. Und dies ist bei einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer der Ort, wo er arbeitet. Das ist ganz einfach nachzuvollziehen. Das ist eine Frage der Logik. Dazu brauchen Sie noch nicht mal in irgendeinen juristischen Kommentar zu gucken.
Und wenn die Kollegen in Bayern, ich habe es jetzt nicht nachgeprüft, aber es wäre sehr sinnvoll, darüber mal nachzudenken, ob man, weil ja die Zweitwohnungssteuer eine Aufwandsteuer ist, ab einer bestimmten Einkommensgrenze darüber redet, dass die Leistungsfähigkeit als solche gemindert ist und deswegen eine Befreiung von einer Steuer in Anspruch genommen werden kann. Darüber könnten wir mal reden. Da geht aber Ihr Antrag nicht hin. Der will, dass wir von hoher Hand in die Hoheit der Kommunen eingreifen. Das geht mit uns nicht, weil wir im Gegensatz zu Ihnen der Meinung sind, dass die kommunale Selbstverwaltung etwas ist, auf das wir in dieser Republik auf keinen Fall verzichten wollen. Führerprinzip gilt bei uns nicht.
Ach, das ist doch völlig unsinnig. Das ist Ihr Weltbild, das können Sie irgendwo austoben. Tun Sie es doch nicht mit uns!
(Stefan Köster, NPD: 15.000 Menschen verlassen das Land. Nur wegen Ihnen! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Setzen Sie sich doch mit Leuten zusammen, die das nicht so gut verstehen, da haben Sie eher Chancen. Wir kennen die Verhältnisse in diesem Land, hier werden Sie nicht landen.
Und ich will Ihnen noch was sagen, und das meine ich jetzt mit vollem Ernst. Ich finde es sehr unverschämt und ich finde es sehr unpassend, dass Sie die Situation unserer Arbeitnehmer/-innen in einer Art und Weise zur Stimmungsmache ausnutzen. Es macht keinen Spaß für jemanden, der als Familienvater mit seiner Familie irgendwo wohnt, dass er die Woche über nicht zu Hause ist.
Das ist aber nicht ein Problem der Zweitwohnungssteuer. Das ist nicht ein Problem der Zweitwohnungssteuer, denn diesen Familienvater erfasst nämlich die Zweitwohnungssteuer am Arbeitsort gar nicht.
Sie machen es typisch, wie Sie das tun, Sie versuchen, Leute aufzuhetzen gegen das von Ihnen ungeliebte System, indem Sie unscharf argumentieren.
Und wenn Ihnen einer klar sagt, wie wirklich die Rechtslage ist, dann machen Sie etwas weniger intelligente Zwischenrufe, wie Sie das eben gemacht haben.
Und ich sage Ihnen auch noch was: Der Rest in diesem Hause sieht die Chance für unsere Arbeitnehmer nicht in der Befreiung von irgendwelchen, die meisten gar nicht treffenden Zweitwohnungssteuern. Er sieht es darin, wir wollen dafür sorgen, gemeinsam, so viel wir können, als Politik, als Landesregierung, als Landtag, dass so viele Leute wie möglich in Arbeit und Brot kommen.
Selbst in der heutigen Zeit, am heutigen Tage haben wir eine erheblich geringere Arbeitslosenquote als noch vor Jahren,
und den Weg werden wir weitergehen. Und Sie werden an dem System weiter nagen. Aber ich will Ihnen was sagen: Ein Deich ist nicht so schwach, dass das kleine Mäuschen ihn zernagen kann.
Und ich beleidige hier bestimmt nicht irgendwelche Arbeitnehmer oder Wochenendpendler. Ich kenne bestimmt mehr als Sie.
Vom nationalen Standpunkt aus ist die hohe Anzahl an Berufspendlern im Land besorgniserregend. Es entsteht eine ganze Generation entwurzelter Arbeitsnomaden und dies degradiert auf Dauer Menschen zu verschiebbarem Humankapital.