Protokoll der Sitzung vom 17.12.2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es jetzt gar nicht so hart vorlesen, wie es hier steht, aber da steht: Damit ist die Nachhilfestunde in Sachen KiföG beendet. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Brodkorb von der Fraktion der SPD.

(Egbert Liskow, CDU: Oh, jetzt! Herr Grabow fährt schon vor.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Minister in Vertretung der Ministerin etwas ergänzen und das noch mal ein bisschen deutlicher herausarbeiten.

Also Sie fordern uns auf – und vorgetragen vom Sozialausschussvorsitzenden, das finde ich bemerkenswert,

(Ralf Grabow, FDP: Ja.)

vom Sozialausschussvorsitzenden! –, die Weitergabe und Verwendung dieser Beobachtungs- und Dokumentationsergebnisse muss vom Elternwillen abhängig sein. Das sollen wir sicherstellen. Ich möchte wirklich in aller Pracht, der Minister hat es kurz getan, die entsprechende Regelung aus Paragraf 1 Absatz 5 des KiföG vorlesen.

Hier steht: „Sie“ – also die Ergebnisse, ich zitiere jetzt – „werden mit schriftlicher Einwilligung der Personensorgeberechtigten den Grundschulen sowie den Horten zur Verfügung gestellt und von diesen in die weiterführende individuelle Förderung einbezogen. Die Einwilligung ist ein Jahr aufzubewahren und anschließend datenschutzgerecht zu vernichten. Willigen die Personensorgeberechtigten nicht in die Datenübermittlung ein, ist die Dokumentation ein Jahr, nach dem das Kind die Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege verlassen hat, datenschutzgerecht zu vernichten.“ Zitatende.

Da steht genau das drin, wir haben ja diese Gesetzesberatung nicht umsonst gehabt.

Und, Herr Grabow, ich habe zugehört bei Ihrer Rede, genau das haben Sie gesagt. Sie haben genau gesagt, dass das nicht an die Schulen weitergegeben werden darf ohne Unterschrift der Eltern. Ja, genau, das haben wir vor vielen Monaten hier schon längst beschlossen. Insofern ist die Bezeichnung „Nachhilfestunde“ nicht völlig unberechtigt.

Dann zum ersten Punkt Ihres Antrages: Die Kindertageseinrichtungen sollen selbst darüber entscheiden, welches Verfahren zur alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation sie anwenden.

Herr Brodkorb, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Grabow?

Immer gerne.

Herr Grabow, bitte.

Augenblick, das Mikro.

Gilt das auch für das DESK-Verfahren? Geht es auch um das Verfahren? Ist es auch so, dass dieses nur mit Elternwillen weitergegeben wird? Weil die Schulungen in Schwerin ja was anderes aussagen, die Sie hier durchführen im Kinderzentrum.

Also was das Kinderzentrum durchführt, das kann ich Ihnen jetzt im Moment nicht sagen.

Na mit Kunde des Sozialministeriums.

Das, was vom Land aus gemacht wird, unterliegt diesen gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang.

Also auch dieses DESK?

Ja, selbstverständlich.

Herr Grabow, das nächste Mal, wenn dann Herr Brodkorb spricht, können Sie nicht mehr dazwischenreden.

(Egbert Liskow, CDU: Das lernt er noch.)

Also kommen wir zum ersten Punkt:

(Egbert Liskow, CDU: Ein Jahr hat er noch Zeit.)

Das soll den Einrichtungen überlassen bleiben.

Und, Herr Grabow, ich glaube, Sie irren sich. Man muss das Gesetz eben genau lesen. Da steht, diese Dokumentation und Beobachtung erfolgt, Zitat: „auf Basis landesweit verbindlich festgelegter Verfahren“, Zitatende, nicht eines Verfahrens, sondern von Verfahren. Und in der Rechtsverordnung wird also eine breite Auswahl anerkannt.

Nun müssen Sie, Herr Grabow, wenn Sie jetzt …

(Unruhe bei Ralf Grabow, FDP)

Wollen wir beide miteinander die Debatte führen?

(Ralf Grabow, FDP: Ja, machen wir.)

Dann würde ich Sie um Aufmerksamkeit bitten, ansonsten höre ich auf. Ich mache das nur für Sie hier, alle anderen Kollegen wissen das ja.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Also „Verfahren“, das ist ein Plural. Daraus hätte man schlussfolgern können, dass in der Rechtsverordnung ein breites Angebot an akzeptierten Verfahren angeboten wird und die Einrichtungen aufgrund ihrer spezifischen Profile das Verfahren wählen, das sie möchten. Also auch das ist gewährleistet.

Die normalen Mittel, die aus dem KiföG fließen, sind gemäß dem zweiten Punkt auch nicht an diese Verfahren gebunden. Es gibt einen einzigen Unterschied, wo Mittel abhängig sind von einem spezifischen Verfahren, und das ist gesetzliche Vorschrift. Das ist nämlich der Paragraf 1 Absatz 6.

(Ralf Grabow, FDP: Genau das kritisieren wir.)

Ja, Sie können das Gesetz kritisieren, aber Sie können hier nicht die Koalition dazu auffordern, gesetzeswidrig

zu handeln. Dann müssen Sie hier einen Gesetzesänderungsantrag einbringen, den werden wir dann ablehnen. Und dann werden wir sozusagen das, was wir beschlossen haben, auch machen, weil wir es für richtig halten. Das heißt, es geht am Ende um die Frage, was macht man mit den zusätzlichen 5 Millionen Euro, die wir zur Verfügung stellen.

(Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

Und jetzt, muss ich sagen, wundere ich mich. Ich wundere mich sehr.

(Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

Jetzt müssen wir die Frage stellen, ob wir uns gegenseitig ernst nehmen. Wir haben vor zwei Tagen über PISA diskutiert. Ich kann mich nicht entsinnen, dass sich die FDP darüber aufgeregt hat, dass in allen OECD-Ländern ein verbindliches Testverfahren durchgeführt wird. Es ist nämlich in allen OECD-Staaten dasselbe. Wenn wir das nicht gemacht hätten, hätten wir auch keine internationalen Daten. Da können wir auch nicht sagen, wir machen zwar jetzt einen PISA-Test, aber jede Schule macht einen eigenen Test und dann gucken wir mal, was dabei rauskommt. Was soll denn das bringen? Wir haben das ja konstruiert in Verbindung mit 10a des Gesetzes mit einem Auftrag zur wissenschaftlichen Evaluation und Begleitung. Warum, Herr Grabow? Ganz einfach, weil wir die Ergebnisse der PISA-Daten ernst nehmen. Ich referiere das gerne noch mal, was da das Ergebnis ist:

1. Man muss besonders die schwachen Kinder fördern, wenn man das Gesamtsystem verbessern will. Das ist eine ganz klare PISA-Aussage.

2. Man muss damit vor der Schule beginnen, im Kindergarten.

3. Das muss erfolgen auf der Grundlage externer, verbindlicher, einheitlicher Standards.

(Zuruf von Minister Henry Tesch)

Das ist ganz klar die Aufgabe oder das Ergebnis von PISA, und genau das machen wir.