Protokoll der Sitzung vom 28.01.2011

die Erarbeitung ab dem dritten Quartal 2009 sowie die Vorbereitung des Beteiligungsverfahrens.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich verankerte Berichtspflicht der Landesregierung gemäß Paragraf 15 KJHG Mecklenburg-Vorpommern, das ist eine Tatsache:

(Irene Müller, DIE LINKE: Das war sehr richtig.)

„Die Landesregierung legt dem Landtag in der Mitte einer jeden Legislaturperiode ein ressortübergreifendes … Kinder- und Jugendprogramm … vor …“

In der vergangenen 4. Legislaturperiode hatten Sie jedoch, Frau Dr. Linke, als damalige Sozialministerin es leider nicht geschafft, das Kinder- und Jugendprogramm rechtzeitig vorzulegen.

(Dr. Marianne Linke, DIE LINKE: Das war ein Gesetzesauftrag.)

Das Kinder- und Jugendprogramm

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das war eine Koalitionsvereinbarung und das wurde erfüllt.)

der damaligen Landesregierung ist erst im Mai 2006,

(Dr. Marianne Linke, DIE LINKE: Ja, ganz genau.)

also kurz vor Ende der Legislatur, der Öffentlichkeit präsentiert worden.

(Zurufe von Irene Müller, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Und der Druck der entsprechenden Broschüre erfolgte gar erst im Juli 2006.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, und? – Irene Müller, DIE LINKE: Ja, freiwillig, ohne gesetzliche Grundlage.)

Wenn man dies als Maßstab der Vergangenheit zugrunde legt,

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Nein, da gab es noch kein Gesetz, als das geregelt wurde. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

hat das Sozial- und Gesundheitsministerium sogar noch sehr viel Zeit und ist gegenwärtig in keinster Weise bereits zu spät.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Herr Rühs, Sie wissen es doch eigentlich besser.)

Zudem möchte ich in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass anders als in der vergangenen Legis

laturperiode insbesondere in den letzten beiden Jahren die gesamten Ressourcen im Ministerium einschließlich der Hausspitze bereits durch die KiföG-Novelle und den Vorsitz in der Jugendministerkonferenz der Länder gebunden waren.

(Irene Müller, DIE LINKE: Ach, nun tun Sie doch nicht so, als ob es nicht so was schon gegeben hat! Das ist doch nicht zu fassen!)

Ich bin jedoch optimistisch, Frau Kollegin Müller, dass bis zum Ende der Legislaturperiode aus dem Hause von Frau Schwesig die entsprechende abgestimmte Vorlage

(Irene Müller, DIE LINKE: Na ja!)

für das Kabinett kommen wird.

(Irene Müller, DIE LINKE: In ihrem Plan ist es nicht.)

Dazu bedarf es Ihres Antrages nicht und wir werden ihn selbstverständlich ablehnen. – Danke schön.

Danke schön, Herr Rühs.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mich schon zu Beginn meiner Rede beim Bildungsminister entschuldigen, dass er jetzt meinen Unmut zu spüren bekommt, weil er hier die Rede für die Sozialministerin vortragen musste,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

aber das ist nun mal so.

(Zuruf von Minister Henry Tesch)

Okay, das war dann vielleicht schon die Einlaufprobe für den übernächsten Tagesordnungspunkt.

(Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will das hier gleich zu Beginn nur noch mal geraderücken, weil hier nach Ausflüchten gesucht worden ist. Das Landesjugendhilfeorganisationsgesetz verpflichtet die Landesregierung im Paragrafen 15 – verpflichtet die Landesregierung im Paragrafen 15! –, dem Landtag in der Mitte einer jeden Legislaturperiode – in der Mitte einer jeden Legislaturperiode! – ein ressortübergreifendes und partizipativ gestaltetes Kinder- und Jugendprogramm für das Land vorzulegen. So weit, so gut.

Dieser Landtag hat sich im Oktober 2006 konstituiert und beendet voraussichtlich – wenn man den permanenten Treueschwüren, die wir hier die letzten drei Tage gehört haben, glauben kann – im Oktober dieses Jahres seine Arbeit. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, das heißt, die Mitte der Legislaturperiode ist bei fünf Jahren nach zweieinhalb Jahren, also im April 2009. Wenn Herr Rühs dann hier sagt, 2010 wurde ein Auftrag gegeben, das Programm zu evaluieren, ist das schon einmal hier eine erste Gesetzesverletzung. Also die Mitte der Legislaturperiode, die gesetzlich vorschreibt, die Überarbeitung hier zu präsentieren, war im April 2009. Heute ist Januar 2011.

Und, Herr Minister, Sie haben im Redebeitrag der Ministerin formuliert, wir hätten gefordert, dass in der Mitte

der Legislaturperiode dieses Programm, diese Fortschreibung vorzulegen ist. Nein, das Gesetz legt es fest, nicht wir haben das in unserem Antrag gefordert.

Und ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, was passiert eigentlich mit einer Hartz-IV-Empfängerin oder einem Hartz-IV-Empfänger, wenn er gegen Auflagen aus dem SGB II verstößt? Er wird mit Sanktionen belegt, zum Beispiel mit Leistungskürzungen, im Wiederholungsfall sogar mit dem vollständigen Leistungsentzug. Was passiert eigentlich mit einer Ministerin? Nichts! Sie redet schön und kündigt an oder sie lässt schönreden und ankündigen, so wie heute.

Das Gesetz wird einfach nicht erfüllt, weil es der Ministerin nicht passt, so der zusammengefasste Sinn der Rede, die der Bildungsminister hier in Vertretung vorgetragen hat. Was ist eigentlich mit dem Amtseid, frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, der da lautet, ich zitiere: Ich schwöre, dass ich... das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde“, Zitatende?

Ich frage mal die Rechtsexperten der CDU-Fraktion: Was halten Sie eigentlich von dieser Gesetzesverletzung und von der Verletzung dieses Amtseides?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erleben nicht zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode, dass die Landesregierung und insbesondere auch das Sozialministerium Fristen nicht einhalten, Gesetze, Verordnungen und Erlasse verspätet in den Landtag oder die beteiligten Verwaltungen einreichen.

Eine kleine Aufzählung dieser Geschichte:

Den Anfang machte der Erlass Nummer 15 vom 21. Dezember 2006 zum Pflegewohngeld – vom 21. Dezember 2006! Nach diesem Erlass sollten die Landkreise und kreisfreien Städte das Pflegewohngeld ab 1. Januar 2007 neu berechnen, also innerhalb weniger Tage, ohne eingewiesen worden zu sein und ohne über eine entsprechende Software zu verfügen.

Dann war da das Gesundheitsfacharbeiterberufeanerkennungsgesetz. Wir werden uns vielleicht erinnern, schon wegen dieses Namens, eine Vorgabe der Europäischen Union, die unter Androhung eines Bußgeldes stand und die erst mit Monaten Verspätung umgesetzt wurde.

Dann kam die erste Novelle des KiföG im Frühjahr 2008, inhaltlich entgegen den Empfehlungen der Fachleute ausgerichtet, viel zu spät, um vor Ort ordentlich umgesetzt werden zu können, und mit einem riesigen bürokratischen Aufwand verbunden.

Dann wurde gleich zweimal das Sozialhilfefinanzierungsgesetz viel zu spät vorgelegt und konnte im Jahr 2008 nur mit elf und im Jahr 2010 erst mit zehn Monaten Verspätung hier im Landtag beschlossen werden.

(Irene Müller, DIE LINKE: Und dieses Jahr kommt es gar nicht.)

Und der notwendige, von allen Beteiligten schon im Jahr 2008 geforderte und im vorigen Jahr von der Regierung angekündigte Entwurf für die umfassende Novellierung wurde nun sogar aus der Planung bis zum September herausgenommen.

Und, Herr Minister, auch die von Ihnen erwähnte Konzeption zur beruflichen und sozialen Integration von Migrantinnen und Migranten, die auch festschreibt, wie wir mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund umgehen wollen in diesem Land, auch diese Konzeption wartet schon lange auf ihre Fortschreibung und ist längst überfällig.