Protokoll der Sitzung vom 16.03.2011

… nichts zu tun haben. Und man muss dann von Ihnen solche Dinge erleben, die mit einer vernünftigen, mit einer rationalen Auseinandersetzung überhaupt nichts mehr zu tun haben. Sie müssen sich auch gefallen lassen, dass man Ihnen das mal sagt.

Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf im Innenausschuss natürlich unter Einbeziehung der kommunalen Verbände, um auf einen wei

teren Tagesordnungspunkt schon mal vorzugreifen, Kollege Ritter, mit den kommunalen Verbänden, aber auch mit anderen Unternehmen, den Unternehmerverbänden, mit den Gewerkschaften diskutieren. Lassen Sie uns die Kommunalverfassung in vernünftiger Weise weiterentwickeln im Dienste unserer Städte, Gemeinden und Kreise und damit im Dienste unseres Landes. – Vielen Dank

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Müller.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Schnur für die Fraktion der FDP.

(Jörg Heydorn, SPD: Kampfrhetoriker!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Müller, ich habe das eigentlich immer für wichtig erachtet, dass wir unter denjenigen, die kommunalpolitisch aktiv sind, solche Wortformen nicht finden.

(Heinz Müller, SPD: Ich habe es immer für wichtig erachtet, dass man die Wahrheit sagt.)

Ich sage es Ihnen ganz offen …

Also, Herr Müller, Sie und die Wahrheit!

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich glaube, Herr Müller, die Antwort geben Sie sich mit dem Beitrag selbst.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Ich will an der Stelle nur auf etwas hinweisen: Wir haben die Situation, dass wir mit der Novellierung der Kommunalverfassung, Herr Ritter hat es beschrieben, wieder einen Zeittakt einlegen, der uns in einen solchen Zeitdruck bringt, der eigentlich nicht notwendig gewesen wäre, wo wir auch als FDP-Fraktion und Oppositionsfraktion an der Stelle sagen, das ist schlicht und einfach ein Verfahren, das man so nicht machen kann, zumal es ja nicht so ist, dass es hier nichts gegeben hat. Natürlich hat es irgendwo im Raum bereits Entwürfe gegeben.

Aber jetzt kommen wir mal auf einen ganz interessanten Punkt: Unser Innenminister legt ja wahnsinnig viel Wert darauf, dass die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in kommunalen Vertretungen möglichst ausgebaut und gestärkt werden, wenn ich das richtig verstanden habe. Nun stellt sich ja die Frage, wie wir das eigentlich in diesem Haus handhaben.

(Hans Kreher, FDP: Ja, genau.)

Wenn wir uns eigentlich an der Stelle mal überlegen, wie die Mitwirkungsrechte der Parlamentarier in diesem Haus am Gesetzgebungsverfahren aussehen,

(Hans Kreher, FDP: Genau.)

dann sollte man vielleicht einfach mal darüber nachdenken, warum hier keine Oppositionsfraktion überhaupt einen Referentenentwurf sieht. Herr Ritter spricht ja in einer Selbstverständlichkeit von diesem Referentenentwurf.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, wer keine Beziehungen hat.)

Ja, Herr Ritter, wissen Sie, dass Sie das aus DDR-Zeiten kennen, das weiß ich.

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Aber der Punkt ist doch der: Wenn wir im Grunde genommen im offiziellen Verfahren seit zwei Wochen einen derartigen Gesetzentwurf vorliegen haben, dann finde ich es schon fast ein Stück weit vermessen, wenn man zwei Wochen später in einer Ersten Lesung, ich sage mal, seine Grundposition zu diesem Werk abgeben soll. Das ist meine persönliche Auffassung dazu.

Aber lassen Sie mich doch auf die Meldung vom 01.03.2011 hinweisen. Es wird dort ja gar nicht über die wirtschaftliche Betätigung des Innenministers gesprochen in seiner Pressemeldung, es geht ja ausdrücklich mit der Überschrift los: „Mehr Teilhabe und Mitwirkung für die Bürgerinnen und Bürger!“. Und dann bezieht man sich auf die entsprechende Passage im Gesetzestext, wo es dann heißt, dass die Bürger ein Einsichtsrecht in die Protokolle bekommen und dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sei, wie man sich ausdrückt.

Tatsächlich heißt es dazu im Paragrafen 29 Absatz 8 Satz 2: „Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“ Das ist der große Wurf der Mitwirkungsrechte in diesem Land?! Da muss man sagen, Herr Innenminister, es ist ein Trauerspiel und nicht eine Steigerung der Mitwirkungsrechte.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Ich will Ihnen das auch offen begründen, weil es ja angeblich so wäre, dass wir kein Recht hätten, was dieses in sich trägt. Und wir würden ja unseren Bürgern endlich die Rechte in die Hand geben, mal engagiert nach außen zu treten. Zumindest hat man den Eindruck, wenn man den Innenminister an der Stelle hört. Tatsache ist jedoch, vielleicht hat es ja auch schon mal jemand gelesen, dass es ein sogenanntes Informationsfreiheitsgesetz gibt. Und wenn man sich alleine mal die Grundsätze der Informationsfreiheit und dort den Paragrafen des Informationsfreiheitsgesetzes ansieht,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

dann sieht man, Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu in den Behörden vorhandenen Informationen sowie der Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die Bürger jetzt dieses Recht bekommen, dann stellt man sich ja die Frage, welchen Wert eigentlich das Informationsfreiheitsgesetz hat, wenn wir es jetzt in der Kommunalverfassung neu regeln müssen. Das halte ich zumindest für höchst interessant.

Ich will aber auch noch auf einige andere Sachen eingehen, übrigens nicht auf die wirtschaftliche Betätigung, da haben wir ja die Möglichkeit …

(Heinz Müller, SPD: Ach, schade! Schade!)

Ja, Herr Müller, das glaube ich Ihnen. Nee, wissen Sie, das ist nicht schade. Das ist richtig so, denn wir machen ja einen Gesetzentwurf dazu. Und da können Sie sich dann noch mal auslassen, vielleicht in der entsprechenden Form und nicht in Ihrer Form, dann macht das vielleicht auch Sinn.

Was wir positiv sehen, das muss man auch mal sagen, es gibt ja positive Sachen, das ist zum Beispiel die Frage

der entsprechenden Normierung, was die Haushaltssicherungskonzepte betrifft. Das ist natürlich irgendwo ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, wenn man sich überlegt, dass im Grunde genommen langfristige Verpflichtungen jetzt angezeigt werden müssen. Das teile ich auch. Die Frage ist nur, ob es an der Stelle sinnvoll ist, das so pauschal zu machen, und nicht vielleicht gegebenenfalls darüber nachzudenken – aber das sollten wir dann im Verfahren machen –, bei der Frage der langjährigen Verpflichtung insbesondere auch Verträge mit Personal dort rauszunehmen. Das wäre ja, ich sage mal, nicht das Ziel der Sache, dass man dort Vereinbarungen mit dem Personal dann auch anzeigen muss, das wäre zumindest auslegbar.

Und dann will ich noch auf eins, was die Mitwirkungsrechte betrifft – das ist nämlich noch ein ganz interessanter Punkt, der mir dazu gerade einfällt –, hinweisen, und zwar auf die Akteneinsichtsrechte von Ausschussvorsitzenden. Diesen Punkt finde ich wirklich spannend. Dass man damit tatsächlich versucht, den Bürgerinnen und Bürgern klarzumachen, dass das eine Erweiterung der Rechte von Mandatsträgern ist, das halte ich schon für hochinteressant.

Wer stellt denn tatsächlich regelmäßig Ausschussvorsitzende? Das sind doch die Fraktionen. Fraktionen haben meines Wissens bereits heute im Paragrafen 34 ein Akteneinsichtsrecht. Wer kommt denn überhaupt infrage? Die Ausschussvorsitzenden als solche sind aus meiner Sicht in nahezu 95 Prozent der Fälle ohnehin von einem Akteneinsichtsrecht umfasst. Deshalb sage ich Ihnen, müssen Sie einen anderen Weg gehen. Sie müssen den Gemeindevertretern das Akteneinsichtrecht zugestehen

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

und nicht irgendwelchen herausgezogenen Gruppierungen. Dann stärken Sie die Rechte der Gemeindevertreter. Das sollte man zumindest an der Stelle in Erwägung ziehen.

Lassen Sie mich noch mal zu den Bemerkungen von Herrn Müller eine Anmerkung machen: Herr Müller, Sie haben gesagt, dass wir mit unserer Anzeige beispielsweise die Staatswirtschaft als mögliche Konsequenz heraufbeschwören und das sei unredlich.

(Torsten Renz, CDU: Ich denke, du sprichst zu dem Thema nicht, wie sie sich betätigen.)

Ich fasse mal kurz zusammen: Wissen Sie, Herr Müller, ich sage Ihnen mal, wie der Eindruck ist. Unser Innenminister macht vor einiger Zeit eine Kreisgebietsreform. Manche meinen, man hätte die Bezirke zurückgeholt.

(Zuruf von Minister Lorenz Caffier)

Dann kommen wir in der Änderung der wirtschaftlichen Betätigung an. Einige meinen, jetzt würde man die Staatswirtschaft zurückholen. Dann gibt es im April möglicherweise eine Änderung des FAG. Da sagen einige, jetzt haben wir den Fünfjahresplan.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich Sie etwas fragen? Wie weit sind wir eigentlich noch von der DDR weg? Das sage ich Ihnen ganz offen, das ist die Frage. Und genau diesen Weg schreiten Sie ein. Sie wollen wieder zurück in alte Zeiten,

(Zuruf von Dr. Harald Ringstorff, SPD)

wir nicht. – Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Peter Ritter, DIE LINKE: Oh, Herr Müller will die DDR zurück.)