Heinz Müller
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantrage, dass wir auf eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt verzichten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantrage, dass wir auch zu diesem Antrag der NPD auf eine Aussprache verzichten.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass am Ende der Arbeit der Enquetekommission ein Antrag aller vier demokratischen Fraktionen hier in diesen Landtag eingebracht wird
und ich das Vergnügen habe, ihn vorzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie dürfen dies auch als Ausdruck der Arbeitshaltung dieser Enquetekommission sehen, wo wir sicherlich eine Menge an kon
troversen Diskussionen geführt haben und dieses auch in einigen der Zwischenberichte sehr deutlich zum Ausdruck kommt, wo aber bei allen Demokraten das Bestreben im Mittelpunkt gestanden hat, kommunale Selbstverwaltung zu stärken, auch wenn man über die Wege dorthin streitet, hier gemeinsam zum Besten unseres Landes, unserer Städte, Gemeinden und Kreise Wege aufzuzeigen.
Und wenn hier von ganz rechts Zwischenrufe gemacht werden, dann spiegelt sich darin nun überhaupt nicht wider, dass hier etwa in der Enquetekommission konstruktive Arbeit von den Vertretern der NPD geleistet worden wäre.
Teilweise waren sie gar nicht da, teilweise hatte man den Eindruck, dass Sie die Kommissionssitzungen als Wärmestube benutzen. Dann allerdings kamen sie auch zu zweit oder zu dritt, amüsierten sich und haben in fünf Jahren Enquetekommissionssitzungen nicht einen Wortbeitrag geleistet.
Auch so, meine Damen und Herren, kann man Steuergelder verschwenden. Und wenn das der Abgeordnete Borrmann getan hat, den „vermisse“ ich auch in diesem Landtag seit einiger Zeit, aber seine Diäten streicht er ganz sicher noch ein und freut sich seines Lebens.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte hier nicht zur NPD und über die NPD reden, sondern über die Arbeit in der Enquetekommission und über den Antrag, den die vier demokratischen Fraktionen Ihnen hier vorlegen.
Wie Sie sehen, gliedert sich der Antrag in drei Punkte. Sie gestatten mir, dass ich hinten mit dem Punkt 3 anfange. Das, was die Kommissionsvorsitzende hier als Vorsitzende getan hat, so ist unsere Meinung, sollten wir als Landtag tun, nämlich den Mitgliedern der Enquetekommission und insbesondere den nicht parlamentarischen Mitgliedern dieser Kommission für ihre sehr, sehr konstruktive und für ihre ausdauernde Mitarbeit danken und dabei auch nicht vergessen, den Gästen von Städte- und Gemeindetag und Landkreistag sowie den Beratern aus den Ministerien und dem Landesrechnungshof ebenfalls unseren Dank auszusprechen.
Rein technisch, meine sehr verehrten Damen und Herren, und dies ist Ziffer 2 des gemeinsamen Antrages, müssen wir mit den Berichten, das heißt im Moment konkret mit dem vierten Zwischenbericht und mit dem Abschlussbericht, verfahrensmäßig umgehen. Unser Vorschlag ist, dass wir diese Berichte zur Kenntnis nehmen und sie verfahrensmäßig für erledigt erklären.
Der entscheidende Punkt aber ist der Punkt 1. Ich erlaube mir, hierauf Ihre Aufmerksamkeit besonders zu richten. Wir haben nämlich Handlungsempfehlungen in dieser Enquetekommission erarbeitet. Das war ein schwieriger Prozess, aber wir haben es am Ende geschafft, dass es bei diesen Handlungsempfehlungen einen Konsens aller demokratischen Kräfte in dieser Kommission gegeben hat.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, empfehlen wir Ihnen, diesen Teil der Berichterstattung der Enquetekommission nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern wir bitten Sie, dass dieser Landtag sich diese Handlungsempfehlungen zu eigen macht, Handlungsempfehlungen, auf die die Vorsitzende bereits in ihrem Bericht eingegangen ist, die sicherlich im Laufe der Diskussion von den einzelnen Rednerinnen und Rednern noch mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung hier angesprochen werden.
Wichtig dabei ist, wir befinden uns am Ende einer Legislaturperiode. Eine gesetzgeberische Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen wird also in dieser Legislaturperiode nicht mehr stattfinden, aber wir hoffen und erwarten, dass sich – wie bei der Enquetekommission 2000 bis 2002 – das Ergebnis in die nächste Wahlperiode dieses Hohen Hauses fortpflanzt und wir dann in der nächsten Wahlperiode diese Handlungsempfehlungen auch gesetzgeberisch umsetzen. Deshalb unsere Bitte, sich diesen Teil des Papiers zu eigen zu machen. – Vielen Dank.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den persönlichen, sachlichen und am letzten Teil unserer Arbeit orientierten Ausführungen von Professor Methling, für die ich mich eigentlich nur bedanken kann, will ich mich gern noch mit ein paar einleitenden Worten den Ausführungen der Kollegin Měšťan widmen.
Das war wieder so ein typischer Měšťan.
Am Anfang wird gebissen, am Ende wird zum gemeinsamen Biertrinken eingeladen und zwischendurch wird geguckt, wie war es doch früher schön. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Vorsitzender der Enquetekommission der 3. Wahlperiode kann ich sagen, auch das war nicht immer nur schön,
auch das waren sehr harte und sehr kontroverse Diskussionen. Am Ende stand zwar ein einstimmiger Beschluss des Landtages, der uns dann in der 4. Wahlperiode inhaltlich und gesetzgeberisch geführt hat, aber als wir den Abschlussbericht der Enquetekommission beschlossen haben, war das durchaus nicht so einstimmig, wie das heute hier gern hingestellt wird.
Da gab es nämlich auch Stimmenthaltungen, unter anderem von der heutigen Gabi Měšťan, der damaligen Gabi Schulz.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren,
auch da haben wir sehr heftig gerungen und sehr heftig gestritten.
Aber da hier offenbar heute schon so ein Stück Reminiszenz an die Vergangenheit ist, lassen Sie mich auch dazu einen Satz sagen. Ich verspreche Ihnen, ich mache es ganz kurz und komme dann zur Sache.
Ich bin auch seit 13 Jahren kommunalpolitischer Sprecher und kandidiere wieder für den Landtag. Ich hoffe, dass die Wählerinnen und Wähler mich erneut damit beauftragen werden, hier als Abgeordneter tätig zu sein. Wenn das so sein wird, dann werde ich hier zwei Leute vermissen, mit denen ich mich fast bis zum Gehtnichtmehr gebissen habe, deren Kompetenz ich aber sehr schätze und die ich sehr vermissen werde. Das ist zum einen Gabi Měšťan und das ist zum anderen Dr. Armin Jäger. Wir haben in unterschiedlichen Konstellationen mal miteinander und mal gegeneinander, aber immer um die Interessen der Kommunen gekämpft und gerungen. Sie beide werde ich ganz sicher sehr vermissen.
Deswegen muss ich mich mit Aussagen von Gabi Měšťan hier natürlich auseinandersetzen, wenn sie sagt, in dieser Kommission ist für den Papierkorb gearbeitet worden. Nein, keineswegs, meine Damen und Herren. In dieser Kommission ist es zwar manchmal ein sehr zäher Prozess gewesen, zu Ergebnissen zu kommen, aber ich denke, wir sind zu Ergebnissen gekommen, und zwar zu Ergebnissen, die sich sehen lassen können.
Lassen Sie mich als Beispiel den Gesamtrahmen für eine Verwaltungsreform ansprechen, den wir in dieser Enquetekommission erarbeitet haben. Ich glaube, da liegen Festlegungen auf dem Tisch des Hauses, die sehr weit in die Zukunft weisen. Wenn ich allein an die Formulierungen zum Thema Funktionalreform denke, dann ist das auch eine partielle Abkehr von Überzeugungen, die wir vorher hier in diesem Hause formuliert haben. Diese Formulierungen mit den vier Untergliederungen, jeder macht das, was er am besten kann, das, meine Damen und Herren, muss uns auch in der Zukunft leiten.
Oder lassen Sie mich ein zweites Beispiel nennen, das, was wir bei der Untersuchung der Zukunft der größeren kreisangehörigen Städte, in der Regel Mittelzentren, erarbeitet haben. Das sind wichtige Erkenntnisse. Das werden wir vor allen Dingen bei einer neuen Diskussion des Finanzausgleichsgesetzes auf den Tisch legen. Ich darf hier noch einmal an das Gutachten von Professor Riedel erinnern, der hier, denke ich, sehr, sehr wichtige Erkenntnisse geliefert hat.
Aber lassen Sie mich jetzt zum Thema Handlungsempfehlungen kommen, weil das ja nun der Teil des Enquetekommissionsberichtes ist, den wir uns zu eigen machen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit unserer Beschlussempfehlung sind wir mittendrin in einem Prozess, der tatsächlich in diesem Land stattfindet. Wir stoßen ihn nicht an, aber wir laufen ihm auch nicht hinterher, sondern der Prozess der Veränderung unserer Gemeindestrukturen läuft. Wenn ich sehe, dass wir allein im Jahre 2011 bis heute 15 Fusionsverträge in diesem Land abgeschlossen haben, 32 Gemeinden sind davon berührt, und wenn ich sehe, dass weitere 17 Fusionsverhandlungen bei einem Stand sind, dass wir davon ausgehen können, dass sie noch zum 01.01.2012 greifen werden, dann können wir daran feststellen, dass wir hier tatsächlich eine Bewegung haben. Ich denke, wir sind gut beraten als Landtag, hier unsere Meinung zu sagen und steuernd einzugreifen.
Lassen Sie es mich noch einmal sehr deutlich sagen, wir werden kein Modell als Vorzugsmodell, so sagt es die Enquetekommission, in diesem Land haben, sondern wir werden den zwei Modellen, Einheitsgemeinde und Amt, ein drittes, gleichberechtigtes Modell hinzufügen. Das ist das Modell, das wir jetzt letztlich Verbandsgemeinde nennen. Wobei, lieber Kollege Schnur, ob wir das nun Verbandsgemeinde, Amtsgemeinde, Samtgemeinde oder sonst wie nennen,
das halte ich für drittrangig. Wichtig ist, dass wir zu einer solchen Einrichtung kommen. Deswegen hier zu sagen, wir waren die Erfinder des Namens, na gut, von mir aus. Ich glaube, viel wichtiger wäre, dass wir uns leider – Professor Methling hat darauf ein Stück weit hingewiesen – noch nicht im Detail darauf verständigt haben, wie denn etwa die Aufgabenverteilung zwischen der Verbandsgemeinde und den einzelnen Mitgliedsgemeinden ist oder die Finanzbeziehungen gestaltet werden. Hier haben wir also noch sehr viel Arbeit zu leisten. Aber ich denke, wir haben damit einen wichtigen Pflock eingeschlagen, einen wichtigen Pflock für die Entwicklung der kommunalen Ebene.
Und was das Thema Akzeptanzhilfen angeht, da haben wir, glaube ich, weitgehend unbeachtet von der öffent
lichen Diskussion einige Festlegungen getroffen, die in der nächsten Wahlperiode maßgeblich sein werden.
Ich möchte hier als Beispiel die klare Ablehnung einer flächendeckenden Fusionsprämie nennen und das klare Bekenntnis dazu, dass wir Fusionsprämien in begründeten Einzelfällen zur Überwindung von Hindernissen ausreichen wollen, aber keineswegs flächendeckend.
Lassen Sie mich ein letztes Wort zum Thema Experimentierklausel sagen. Die Vorsitzende hat in ihrem Bericht schon darauf verwiesen, dass die Beschlussfassung der Enquetekommission eine solche Experimentierklausel empfiehlt und dies auch das Ergebnis von Anhörungen ist. Ich kann Ihnen hier in aller Deutlichkeit sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin ein großer Freund einer solchen Experimentierklausel
und habe mich nachdrücklich dafür ausgesprochen. In meinem Denken – und ich glaube, nicht nur in meinem Denken – hat Pate gestanden das, was wir in der Kommunalverfassung bereits haben für den Umgang mit Geld. Da sagt eine Gemeinde, wir möchten in anderer Weise als in den gesetzlichen Vorschriften definiert mit Geld umgehen. Macht ein Konzept, wie das aussehen soll! Legt das dem Innenministerium zur Prüfung vor! Das Innenministerium prüft, ob rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten sind, ob das Ganze wirtschaftlich und überhaupt vernünftig ist. Wenn dies gegeben ist, sagt das Innenministerium, ja, ihr dürft.
Ein solches Modell von einer Experimentierklausel wollten wir und wollte ich auch für organisatorische Fragen in der Gemeindeordnung haben, damit wir hier ein Konzept definieren können, dieses prüfen lassen und es gegebenenfalls genehmigt bekommen. Ich musste gestehen, dass das, was die Juristen mir dargelegt haben, außerordentlich schwierig sei, weil eine solche Experimentierklausel sich sehr wohl auf das Innere einer Gemeindeverwaltung beziehen könne, nicht aber auf die äußeren Organe, dass mir das zwar nicht so sehr gefallen hat, dass ich es aber letztlich akzeptieren muss,
dass aber umgekehrt eine Klausel in der Kommunalverfassung, die nicht mehr experimentellen Charakter trägt, sondern die die Entscheidungen, die wir noch gar nicht getroffen haben, wie etwa Aufgabenverteilung und Struktur im Detail, die eine solche Entscheidung vorwegnimmt, natürlich auch politisch nicht geht, weil wir solche Fragen nicht diskutiert haben.
Deswegen – und das ist etwas, was sowohl in den heutigen Bericht gehört als auch in die Diskussion von gestern zur Kommunalverfassung – bin ich recht traurig, dass es eine solche Experimentierklausel nicht gibt.
Ich sehe aber bei der jetzigen Rechtssituation leider dazu keine Alternative. Wir sollten vielleicht in der nächsten Legislaturperiode uns noch einmal hinsetzen und überlegen, wie man trotz der juristischen Probleme, die
es hier zweifellos gibt, eine solche Experimentiermöglichkeit schafft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammengefasst: Ich bin davon überzeugt, dass es kein Fehler war, diese Enquetekommission einzurichten. Ich weiß, dass manchmal ihre Arbeit hätte effektiver sein können, vielleicht sogar effektiver sein müssen.
Ich stimme Professor Methling zu, dass wir insbesondere in der zweiten Phase der Legislaturperiode zu einem sehr vernünftigen Arbeiten und auch zu einem sehr kollegialen Arbeiten gefunden haben,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wie Professor Methling.)
für das ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgewirkt haben, bedanke. Ich glaube, dass wir am Ende ein vernünftiges Ergebnis auf dem Tisch liegen haben, und bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Lenz hat in seiner Einbringung des Gesetzentwurfes schon etwas zur Entstehung dieses Entwurfes gesagt und der Minister hat dankenswerterweise etwas zur wirtschaftlichen Bedeutung von Schwarzarbeit insgesamt ausgeführt, sodass ich Ihnen hierzu Ausführungen ersparen kann und auf die Ausführungen meiner Vorredner verweise.
Ich möchte deshalb ganz kurz nur hier sagen: Wir regeln hier eine neue Zuständigkeit und wir verschieben Zuständigkeit innerhalb der kommunalen Ebene. Und deswegen ist es meines Erachtens geboten, dass wir hören, was die kommunale Ebene selbst dazu sagt. Und uns liegen bereits als Ausschussdrucksache 5/564 des Innenausschusses die Stellungnahmen der kommunalen Verbände vor.
In der Stellungnahme des Landkreistages heißt es: „Grundsätzlich ist der Landkreistag …“
Oh, Pardon, ich darf zitieren mit Genehmigung der Präsidentin: „Grundsätzlich ist der Landkreistag mit den im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Zuständigkeitsregelungen einverstanden.“ Zitatende.
Und in der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages heißt es, ich darf wiederum zitieren: „Der Städte- und Gemeindetag begrüßt ausdrücklich die Zuständigkeitsveränderung, die in diesem Gesetzentwurf vorgelegt worden ist.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, die beiden kommunalen Verbände – und das sind die Interessenvertreter der Betroffenen – wollen also diesen Gesetzentwurf und deswegen sollten wir ihn auf den Weg bringen.
Beim Landkreistag, dies will ich, Herr Roolf, nicht verhehlen, steht, „grundsätzlich“ stimmen wir dem zu. Und dann wird die Frage gestellt: Wie ist denn das eigentlich mit den Kosten? Und darauf müssen wir in der Tat noch mal eine Sekunde verwenden. Sie haben gesagt, es kann durchaus passieren, dass Gebühren in Einzelfällen nicht einzutreiben sind oder dass man Gerichtsauseinandersetzungen verliert und so weiter.
Nun, meine Damen und Herren, wir haben zur Frage der Konnexität, als wir sie damals eingeführt haben, einen Vertrag zwischen dem Land und den kommunalen Verbänden geschlossen, der diese Fragen regelt. Teil dieses Vertrages ist es auch, dass wir sagen, dass Einnahmen, die bei Ausführung eines gesetzlich übertragenen Aufgabenfeldes entstehen, bei der Berechnung der Kostenfolgen selbstverständlich mit berücksichtigt werden und dass, wenn die zu erzielenden Gebühren die entstehenden Kosten decken, damit das Problem gelöst ist. Dass der Landkreistag hier nun ein kleines Fragezeichen macht, ist aus seiner Sicht selbstverständlich legitim. Ich glaube, wir als Landtag sollten uns deshalb sagen, dass man dieses Problem zusammen mit anderen Problemen von gesetzlich übertragenen Aufgaben in angemessenem Zeitabstand einer Betrachtung unterzieht. Aber das wollen wir ja bei der Frage einer grundlegenden Novellierung des FAG ohnehin tun.
Deswegen, meine Damen und Herren, bitte ich um Überweisung in den Innenausschuss, zumal es sich hier um eine Veränderung auch des Kreisgebietsreformgesetzes aus dem Jahr 2006 handelt. Die dortige Funktionalreform II, wie wir das damals genannt haben, hat ja vor dem Landesverfassungsgericht Bestand gehabt. Und wir kommen hier zu einer Regelung, die eben diese Funktionalreform II ein kleines Stückchen ändert, ein kleines Stückchen, wie ich finde, in eine vernünftige Richtung. „Vernünftig“ heißt nämlich, dass die Distanz zwischen öffentlichem Handeln und den Betroffenen stimmen muss. Zu große Ferne ist von Übel, aber zu große Nähe kann es gelegentlich auch sein, vor allen Dingen dann, wenn wir Verwaltungshandeln wirtschaftlich und effektiv organisieren wollen. Wir bitten deshalb, den Gesetzentwurf in den Innenausschuss zu überweisen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ein wenig überrascht, dass ich als erster Redner hier aufgerufen werde, weil ich zunächst davon ausgegangen bin, dass diejenigen, die einen Antrag hier vorlegen,
uns diesen Antrag noch einmal begründen wollen.
Aber diese Erwartungshaltung wird offenkundig enttäuscht. Und der Kollege Ritter ruft mir hier zu, es gibt keine neuen Erkenntnisse, also auch kein neues Stimmverhalten. Ja, in der Tat, Kollege Ritter, dies ist vollkommen richtig. Seit wir diesen Gesetzentwurf in Erster Lesung beraten haben,
hat sich an dem hier in Rede stehenden Gegenstand überhaupt nichts verändert, und deswegen wird es auch an unserer ablehnenden Haltung überhaupt keine Veränderungen geben.
Der Gesetzentwurf suggeriert, dass die Kommunen bei der Gesetzgebung sozusagen diesem Landtag schutzlos ausgeliefert sind und hier keine Möglichkeit haben, beteiligt zu werden, oder dass dieses zumindest nicht garantiert ist. Wenn Sie einen Blick in die Kommunalverfassung werfen, dann werden Sie feststellen, dass wir in der Kommunalverfassung sehr klar die Einbeziehung der kommunalen Verbände in alle Gesetzgebungen, die die Kommunen berühren, geregelt haben. Und wenn Sie in die Geschäftsordnung des Landtages gucken, dann werden Sie feststellen, dass wir in der Geschäftsordnung des Landtages festgeschrieben haben, dass auch hier in den Ausschussberatungen eines Gesetzes die kommunalen Verbände einzubeziehen sind, wenn ihre Belange berührt sind.
Also die Einbeziehung der Kommunen ist bereits gesetzlich geregelt. Und Ihr Argument, dass insbesondere sich verschärfende finanzpolitische Rahmenbedingungen dazu führen würden, dass dieses außer Kraft gesetzt wird, dieses Argument ist durch überhaupt nichts gedeckt.
Es bleibt also dabei: Dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE ist ein reiner Schaufensterantrag, ich sage mal sehr deutlich, um sich auf der kommunalen Ebene einzukratzen. Und wir sagen mit Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf auch in Zweiter Lesung ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich auf den Gesetzentwurf der Fraktion der NPD eingehe, noch eine Anmerkung zur Diskussion des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE, bei der ich vorhin auf die Einbringung gewartet habe.
Natürlich war das nicht richtig. Da habe ich eine Sekunde auf dem falschen Fuß gestanden. Ich denke, das kann jedem passieren, auch mir.
Auch ich mache Fehler. Vielleicht unterscheidet mich die Einschätzung, fehlerhaft zu sein, auch von der Selbsteinschätzung manch eines Kollegen in diesem Hause.
Aber nun zum Gesetzentwurf der Fraktion der NPD.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten diesen Gesetzentwurf in Zweiter Lesung. Ich habe in der Ersten Lesung bereits für die demokratischen Fraktionen hier die Gründe dargelegt, warum wir diesem Gesetzentwurf eine Überweisung in die zuständigen Ausschüsse verweigern. An diesen von mir dargelegten Gründen hat sich bis heute, bis zur Zweiten Lesung, nichts, aber auch gar nichts geändert. Es wird niemanden wundern, dass wir heute zu keinem anderen Ergebnis kommen, als diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf schon aus formalen Gründen ab, weil insbesondere die finanziellen Auswirkungen hier nicht vernünftig, nicht so, wie es unsere Landesverfassung vorschreibt, dargelegt worden sind,
und schon aus diesem Grund ein solcher Gesetzentwurf nicht Basis für weitere Beratungen sein kann.
Ich will damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, keineswegs zum Ausdruck bringen, dass die Frage, ob und gegebenenfalls wie wir zusätzliche Anreize für eine Mitarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren schaffen können, dass solche Überlegungen völlig absurd sind. Selbstverständlich müssen wir solche Überlegungen anstellen, aber ich gehe davon aus, dass die Landesregierung und die demokratischen Fraktionen dieses Hauses dies längst tun und wir dies gemeinsam mit dem dafür zuständigen Landesfeuerwehrverband tun. Und ich gehe davon aus, dass wir in der nächsten Wahlperiode hier in diesem Hohen Hause und vielleicht dann auf der Basis eines wirklich beschließbaren Entwurfes über dieses Thema reden werden und uns diesem Thema stellen. Der hier vorliegende Gesetzentwurf der NPD ist hierfür nicht geeignet. Wir werden ihn ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es lohnt sich eigentlich nicht, auf die Ausführungen meines Namensvetters hier weiter einzugehen,
deswegen will ich nur zwei, drei Worte sagen:
Die „Pasewalker Zeitung“, die Sie hier zitiert haben, hat recht. Ich behaupte nicht, im Besitz der allein selig
machenden Weisheit und Wahrheit zu sein und bereits alle Probleme gelöst zu haben. Deswegen setzen wir uns mit den Betroffenen und Beteiligten zusammen und suchen mit ihnen gemeinsam nach Lösungen. Ich halte das für einen sehr guten Weg, den wir auch fortsetzen werden.
Als wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, uns im Innenausschuss, und da bin ich den Kollegen der anderen demokratischen Fraktionen sehr dankbar, dass wir das hier sehr gut und sehr vernünftig durchgeführt haben, mit einem Vertreter der Feuerwehren zusammengesetzt haben – wir haben nämlich den Marko Stange, den Kreiswehrführer aus dem Landkreis Uecker-Randow, den ich übrigens sehr schätze und den Sie hier zitiert haben, Herr Müller, der sich wahrscheinlich nicht darüber freut, dass er von Nazis hier als Kronzeuge herangezogen werden soll,
in den Innenausschuss eingeladen –, als wir diesen Kreiswehrführer in den Innenausschuss eingeladen haben und uns sehr, sehr lange und sehr ausführlich mit ihm unterhalten haben, da war eine Fraktion nicht anwesend,
und das war die Fraktion der NPD.
So viel zum Thema Ehrlichkeit und so viel zum Thema Aufrichtigkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der Ersten Lesung schon sehr ausführlich über diesen Gesetzentwurf beraten und haben dann, unser Ausschussvorsitzender hat darüber berichtet, eine ausführliche, inhaltsreiche, aber sehr kontroverse Anhörung im Innenausschuss gehabt. Wir haben im Innenausschuss darüber diskutiert und wir kommen jetzt zur Zweiten Lesung.
Viele Argumente sind ausgetauscht und sind auch noch einmal hier vorgetragen worden, insbesondere im Bericht von Herrn Dr. Timm und in den Ausführungen unseres Ministers. Ich will mich deshalb auf einige wenige Schwerpunktthemen konzentrieren, nicht ohne noch einmal in Erinnerung zu rufen, dass wir in diesem Gesetzentwurf einen Ausbau der Bürgerbeteiligung haben, dass wir eine Stärkung der Rechte der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen – wir wollen ja die Sprache gendern – haben,
dass wir eine Förderung von Strukturveränderungen auf der kommunalen Ebene im Gesetz finden, was ich für sehr wichtig halte, dass wir haushaltsrechtliche Vorschriften verändern, dass wir vor allen Dingen im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung dieses Kapitel neu fassen und dass wir hier neue Möglichkeiten und neue rechtliche Vorgaben machen. Wir haben gerade zum Thema „wirtschaftliche Betätigung“ in der Anhörung eine sehr heftige und eine sehr kontroverse Auseinandersetzung gehabt. Auch außerhalb ist in dieser Anhörung sehr polemisch von beiden Seiten argumentiert worden.
Ich möchte hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, alle an diesem Diskussionsprozess Beteiligten zu einer Versachlichung der Diskussion aufrufen. Ich
glaube, es dient uns nicht, wenn wir hier einen Gegensatz zwischen kommunaler Wirtschaft und privater Wirtschaft aufmachen oder generell zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft, sondern, ich glaube, es geht mehr noch, als Sie es gesagt haben, Herr Roolf, nicht nur um ein Nebeneinander, sondern es geht um ein Miteinander dieser beiden Teile unserer Wirtschaft, dieser beiden Teile der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Waren und mit Dienstleistungen.
Ich glaube, es dient einer solchen sachlichen Auseinandersetzung nicht – da, Herr Roolf, sollten Sie vielleicht auch mal ein Stück weit Selbstkritik üben –, es dient einer solchen Versachlichung nicht, wenn man hier mit Parolen wie „Privatwirtschaft an Ketten der Kommunalverfassung“ argumentiert. Wenn man großformatige Anzeigen schaltet, in denen behauptet wird, die Bürger dürften demnächst den Handwerker, der ihre Wohnung tapeziert, nicht mehr frei wählen, wenn man in dieser Art und Weise und völlig ohne sachliche Basis Ängste schürt und polemisiert, dann kann man nicht erwarten, dass das als sachliche Auseinandersetzung gewertet wird. Dann gilt allerdings die alte deutsche Spruchweisheit, dass auf grobe Klötze immer noch grobe Keile gehören. Und wie Sie wissen, bin ich zu solchen groben Keilen sehr gerne bereit, das gilt auch für diesen Fall.
Meine Damen und Herren, ich will damit nicht ausschließen, dass es im Bereich der kommunalen Wirtschaft Missbräuche gibt, dass es einzelne Fälle gibt, in denen kommunale Unternehmen etwas tun, was sie nicht tun sollten. Ich habe bereits in der Ersten Lesung schon zum Ausdruck gebracht und es damit zum Zitat des Tages bei dpa gebracht,
dass wohl niemand wollen kann, dass Kommunen als Produzenten von Herrensocken auftreten.
Natürlich bleibe ich bei dieser Auffassung – ich denke, das steht doch in dieser Kommunalverfassung drin –, dass ausschließlich Gewinne zu erzielen natürlich kein öffentlicher Zweck ist, sondern dass wir nach wie vor einen öffentlichen Zweck benötigen, und der ist in einigen Ausnahmefällen sicherlich auch beim besten Willen nicht zu erblicken. Aber deswegen das Kind mit dem Bade auszuschütten und deswegen insgesamt kommunale Wirtschaft versuchen einzuschränken, das schießt bei Weitem über das Ziel hinaus. Das kann nicht im Sinne einer vernünftigen Entwicklung unserer Kommunen sein.
Im Gegenteil, wir sehen kommunale Wirtschaft als einen wichtigen Dienstleister für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir sehen sie auch als einen wichtigen Partner für die private Wirtschaft. Und da fragen Sie mal bei den Handwerkern nach, wie viele dort beispielsweise von den Aufträgen von Stadtwerken leben. Wir glauben, dass sie nicht nur Zukunft haben, sondern dass ihre Bedeutung in der Zukunft wachsen wird und wachsen muss.
Wenn dann, Herr Roolf, und das klang auch in Ihren Ausführungen hier und heute an, mit Krokodilstränen geweint und gesagt wird, ach du liebe Güte, da gibt es eine Gewinnorientierung, ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass kommunale Unternehmen auch Gewinne abwerfen sollen, wenn dadurch der öffentliche Zweck nicht gefährdet wird, das steht in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpom
mern, solange es eine Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt. Und dadurch ist die private Wirtschaft in diesem Land weiß Gott nicht kaputt gemacht worden,
sondern eine solche Gewinnerzielungsabsicht gehört notwendigerweise zur wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden dazu. Gewinnerzielung ist notwendig, um die nötigen Investitionen zu finanzieren, um den nötigen technischen Fortschritt zu finanzieren. Aber kommunale Unternehmen, da macht überhaupt niemand einen Hehl daraus, sollen auch eine vernünftige Verzinsung des eingesetzten Kapitals abwerfen und insofern auch einen Beitrag zu den kommunalen Haushalten liefern. Das war schon immer so und das muss, denke ich, auch so bleiben. Daraus jetzt einen Popanz zu machen, das ist völlig neben der Sache.
Auch die Formulierung, dass die Kommunen sich doch eigentlich nur wirtschaftlich betätigen dürften, wenn sie das besser als Private machen, auch diese Diskussion
ist viele, viele Jahre alt.
Und seit vielen, vielen Jahren haben wir in der Kommunalverfassung eine Regelung stehen, die sinngemäß sagt, sie dürfen sich betätigen, wenn sie dies genauso gut tun wie Private.
Auch das hat sich in der Praxis bewährt. Das hat nicht dazu geführt, dass sie jetzt in irgendeine Form von Staatswirtschaft oder sonstigen furchtbaren Ungeheuern geraten würden.
Da wird eine Angst geschürt, die keine sachliche Grundlage hat, um hier bestimmte ideologische Positionen durchzusetzen.
Und lassen Sie mich noch eines zum Thema Energiebereich sagen. Wenn wir im Strombereich gesetzlich in einer Situation sind, dass der Kunde seinen Stromlieferanten frei wählen kann, und das ist gut so, das ist auch im Sinne von Wettbewerb, dann ist das Örtlichkeitsprinzip des Freiherrn von der Stein’schen Prägung doch etwas sehr Antiquiertes. Dann sollten wir uns von solchen Einschränkungen verabschieden und dann sollten wir hier vernünftige kommunale wirtschaftliche Betätigungen ermöglichen.
Natürlich sehen wir auch, und da sind wir doch gar nicht so einseitig, wie man uns gerne hinstellt, die berechtigten Interessen der jeweiligen örtlichen privaten Wirtschaft. Deswegen haben wir auch im Innenausschuss eine Änderung vorgenommen und einen Satz eingefügt, dass vor einer Entscheidung über wirtschaftliche Betätigung die Kammern zu hören sind, damit hier tatsächlich eine vernünftige Abwägung in der Gemeindevertretung stattfinden kann. Aber wie diese Abwägung ausgeht, meine sehr verehrten Damen und Herren, das möchte ich dann doch schon der kommunalen Selbst
verwaltung überlassen und nicht von vornherein definieren, eine Abwägung ist nur dann vernünftig, wenn meine Position die Mehrheit bekommen hat. Nein, so sehen wir das nicht. Sie sollen auf der Basis umfassender Informationen entscheiden, aber sie sollen dann bitte selbst entscheiden.
Mit den Industrie- und Handelskammern – lieber Herr Roolf, da werden Sie verstehen, dass ich das nicht so gerne vertiefe, aber vielleicht ist das auch ein Stückchen Reflexion dessen, was wir bei der Anhörung erleben mussten –, mit den Industrie- und Handelskammern und mit den Handwerkskammern haben wir die notwendige Kompetenz und, ich möchte das sehr deutlich unterstreichen, die notwendige Sachlichkeit
für eine solche Diskussion in den Gemeindevertretungen garantiert. Und deswegen diese Regelung.
Und ein Letztes: Sie sagen, die müssen doch klagen dürfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der ausdrücklichen Einführung einer gesetzlich normierten Rechtsschutzmöglichkeit für betroffene Wirtschaftsunternehmen gegen kommunalverfassungsrechtlich unzulässige wirtschaftliche Betätigungen bedarf es nach meiner Auffassung nicht. Der Paragraf 68 Absatz 2 verfolgt auch heute schon den Zweck, die Privatwirtschaft vor einer Beeinträchtigung ihrer berechtigten Interessen zu schützen. Da es eine solche Norm im Gesetz gibt, sehe ich hier selbstverständlich auch die Möglichkeit, wenn man sich in seinen Rechten verletzt sieht, sich durch eine Klage zu wehren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir dies alles zusammennehmen – ich könnte jetzt weitermachen zum Thema „Anschluss- und Benutzungszwang“ und viele andere Punkte im Detail aufgreifen –, dann müssen wir feststellen, was die eine Seite wie die andere Seite vehement beklagt. Von den kommunalen Verbänden höre ich, das, was da an Anschluss- und Benutzungszwang steht, ist eigentlich viel zu wenig, um unsere Ziele, die auch mit Klimaschutzüberlegungen begründet werden, durchzusetzen. Und von betroffenen Wirtschaftsunternehmen höre ich, das ist eigentlich viel zu viel, weil damit wird uns ein Unrecht angetan, selbst wenn wir in Richtung Klimaschutz unterwegs sind.
Meine Damen und Herren, wenn ich von beiden Seiten auf diese Weise attackiert werde, dann kann ich zwar nicht sicher sein, aber ich kann dann doch vielleicht mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sagen, dass ich einen richtigen Weg gefunden habe, wenn ich mich nämlich auf einem Mittelweg hier bewege und versuche, beiden ein Stück weit gerecht zu werden. Ich glaube, eine Linie, bei der sich eine Seite komplett durchsetzen würde, die würde die andere so weit in die Ecke stellen, dass dies politisch nicht vernünftig wäre.
Jetzt wollte ich Ihnen eigentlich empfehlen, diesem Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie der Innenausschuss vorgelegt hat, zuzustimmen. Allerdings sehe ich mich durch das, was wir heute als Tischvorlage bekommen haben, doch noch gemüßigt, auf den Änderungsantrag, so hat der Präsident es formal korrekt bezeichnet, der FDP einzugehen, der ja bei Lichte besehen aus 22 Änderungsanträgen besteht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich ist es absolut zulässig, hier Änderungsanträge in einem Umfang zu machen, wie es dem Antragsteller beliebt. Ich möchte dieses Recht auch nicht in Abrede stellen. Ich möchte aber hier die Frage aufwerfen, wozu wir eigentlich Ausschussberatungen machen und ob viele dieser Anträge, wie sie hier und heute erneut auf den Tisch gelegt worden sind, nicht im Ausschuss behandelt werden müssen, damit man dann im Ausschuss zu einer Meinung kommt. Ich will ja niemandem absprechen, zu sagen: So, die paar Highlights, die bringe ich dann auch noch mal im Plenum als Änderungsantrag ein. Aber wenn wir alles oder zumindest einen sehr großen Teil dessen, was wir im Ausschuss schon eingebracht haben, hier noch einmal einbringen, dann sind wir bald in einer Situation, dass wir uns Ausschussberatungen sparen können. Ich glaube, das wäre nicht sehr gut.
Und was das Inhaltliche angeht, jetzt wird der Kollege Schnur gleich hierherkommen und in seiner bekannten Art und Weise sagen, wir hätten ja mit seinen Anträgen Schindluder getrieben und hätten sie nicht anständig beraten. Liebe Kollegen von der FDP, Sie müssen auch mal schauen, welche Qualität Ihre Anträge haben. Heute hat mich der Kollege Grabow noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass einer der 22 Anträge ja gar nicht im Innenausschuss gewesen ist, weil es nämlich ein neuer sei. Das ist der mit den Beiräten für Behinderte und für Alte.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, das wäre ein wunderschöner Antrag für einen Ausschuss gewesen. Wir hätten uns dann vielleicht im Ausschuss damit auseinandersetzen können, wie man die Belange Älterer oder Behinderter in der kommunalen Wirklichkeit besser berücksichtigt, mit einem Antrag, der aber von seiner Formulierung her, lieber Ralf Grabow, so unausgegoren ist, dass er sagt, die Gemeinden – und das sind 800, über 800 – benennen für die Belange von Behinderten Beauftragte oder bilden dafür Beiräte.
Wollen wir wirklich im 200-Einwohner-Dorf einen Behindertenbeirat zur Unterstützung der Gemeindevertretung einführen?
Ich glaube, auch gut gemeinte und sachlich und fachlich vielleicht gar nicht schlechte Anträge kann man durch schusselige und schlampige Arbeit so schlechtmachen, dass sie hier leider nicht zustimmungsfähig sind.
Ich glaube, bei allem Respekt, wir werden die Änderungsanträge der FDP hier ablehnen und wir werden nicht unsere eigene Ausschussarbeit konterkarieren. Was anderes haben Sie auch nicht erwartet.
Im Übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, dass Sie mit dieser Novelle der Kommunalverfassung etwas sehr Gutes, etwas sehr Zukunftsweisendes, etwas sehr Richtunggebendes für unsere kommunale Wirklichkeit tun. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der Fassung des Innenausschusses. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Renz und ich haben in der Tat mit großer Spannung auf Ihre Ausführungen gewartet, Herr Kollege Ritter, weil wir uns gefragt haben – und darüber haben wir uns dann auch kurz ausgetauscht –, wie es Ihnen eigentlich gelingen soll, diesem Hohen Hause zu erläutern, dass Sie vor wenigen Wochen – nicht Sie persönlich, sondern Ihre Fraktion – diesen Gesetzentwurf so grottenschlecht fanden, dass Sie einer Überweisung in den Ausschuss nicht zustimmen konnten, denn derer war dieser Antrag ja gar nicht würdig, und dann wenige Wochen später im Ausschuss zu diesem Antrag keinen einzigen Änderungsantrag einbringen, hier auch noch ausführen,
das seien mathematische Verschiebungen, die nicht zu beanstanden seien, und am Ende sich der Stimme enthalten.
Auf diesen politischen doppelt oder dreifach eingesprungenen Rittberger von der Totalverweigerung, über ein solches Gesetz nur zu reden, hin zur Stimmenthaltung, Kollege Ritter, waren wir gespannt. Aber ich muss sagen, auch in dieser Hinsicht hat mich Ihre Rede enttäuscht.
Ich will zugeben, dass Sie die Stimmenthaltung noch einigermaßen zu begründen wussten, aber die damalige Totalverweigerungshaltung, darüber reden wir gar nicht, die kam in Ihrer Rede nicht mehr vor. Und vielleicht ist das auch gut so, denn das war eine sehr unkluge Haltung. Wir brauchen dieses FAG. Und Sie haben mich zitiert
mit den Worten „kleine FAG-Novelle“.
Ja, dieses Wort greife ich gerne auf, ich wiederhole es: Diese FAG-Novelle, die uns hier heute für die Zweite Lesung auf dem Tisch liegt, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht die große, die grundlegende Überarbeitung dieses Gesetzes, sondern das ist lediglich die Anpassung der Finanzausgleichsbeziehungen an die Kreisgebietsreform. Aber diese Anpassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, die ist zwingend notwendig.
Wenn sich die Zahl der kreisfreien Städte von sechs auf zwei reduziert, wenn wir auf der kommunalen Ebene eine völlig neue Kategorie haben, nämlich die große kreisangehörige Stadt, wenn Städte eingekreist werden und ein großer Teil der kreislichen Aufgaben, die sie bisher erfüllt haben, jetzt von den Kreisen wahrgenommen werden, dann muss eine solche strukturelle Veränderung natürlich auch ihr Pendant finden in den Zuweisungen der Finanzmittel an die weiterhin kreisfreien Städte, an die neue Kategorie der großen kreisangehörigen Stadt, an die Kreise und dann müssen wir schwierige Detailprobleme lösen wie etwa die Tatsache, dass wir zukünftig Kreise haben werden, die eine solche große kreisangehörige Stadt umfassen, und dass wir zwei Kreise haben werden, die dies eben nicht haben. Die Frage ist: Wie gehen wir finanztechnisch damit um?
Solche Fragen, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss diese Novelle beantworten und diese Fragen beantwortet sie und, ich denke, sie beantwortet sie flüssig. Und sie beantwortet auch die Frage, wie wir zukünftig Kreisumlage berechnen, wenn wir solche großen kreisangehörigen Städte in unseren Kreisen haben.
Aber eins will ich gerne einräumen: Gerade bei der Frage der Kreisumlage gibt es erhebliche Fragen, gibt es bestimmte Entwicklungen, die nicht exakt zu prognostizieren sind. Und genau deswegen haben wir im Innenausschuss gesagt, wir wollen den Zeitraum, in dem wir diese Lösungen, die das Gesetz in dieser Frage enthält, einer Prüfung zuführen. Wir wollen diesen Zeitraum verkürzen, damit wir unerwünschte Entwicklungen rechtzeitig erkennen, falls sie denn eintreten, und wir ihnen gegebenenfalls entgegensteuern können.
Wir haben also in der Tat, Herr Ritter, die notwendigen mathematischen Verschiebungen gemacht. Und diese mathematischen Verschiebungen sind keine abstrakten Zahlen wie im Mathematikunterricht, sondern sie sind Finanzmittel, die wir den verschiedenen kommunalen Körperschaften zur Verfügung stellen. Und ich glaube, wir haben das vernünftig gemacht. Diese Verschiebungen sind nicht zu beanstanden, das haben Sie ja selbst gesagt, und wir sollten uns in der Tat dann in zwei Jahren an diese Überprüfung machen. Für heute halte ich diese Veränderungen für richtig und für sinnvoll.
Und auch die FDP, die ja zu anderen Gesetzen, wie man gelegentlich aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen hört, zu dem einen oder anderen Gesetz mehrere Änderungsanträge vorzulegen vermag, sah sich offenkundig nicht in der Lage, zu diesem FAG einen Änderungsantrag zu machen, und so war die abschließende Diskussion im Innenausschuss durchaus kurz.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier bei Vorrednern, Herr Ritter, auch beim Innenminister, durchaus Ausführungen gehört, die über den ganz engen Rahmen des uns vorliegenden Gesetzes hinausgehen.
Und gestatten Sie mir, dass auch ich zur Finanzsituation der Gemeinden und zu aktuellen Entwicklungen drei Anmerkungen mache, weil ich glaube, sie sind notwendig, und weil ich glaube, sie drohen ein wenig unterzugehen in der Fülle der Diskussionen, die wir zum Thema Kommunalfinanzen haben. Und bei dieser Fülle der Diskussionen, das habe ich wiederholt getan, beklage ich
nicht, dass man wie das Kaninchen auf die Schlange auf das FAG starrt, Kollege Ritter, sondern dass man die Auseinandersetzung um die kommunale Finanzsituation auf das FAG verengt und andere Probleme zu wenig im Blick hat.
Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich in der Tat daran erinnern, dass vor wenigen Tagen die Gemeinde finanzkommission auf der Bundesebene ihre Arbeit beendet hat und dass sie ihre Abschlussempfehlungen vorgelegt hat. Ich glaube, meine Damen und Herren, dass diese Gemeindefinanzkommission etwas sehr Gutes getan hat. Bedauerlich ist, dass der Kollege Kreher nicht im Saal ist zu diesem Thema.
Oh, Herr Präsident, ich bitte um Vergebung, ich habe auf Ihren Abgeordnetenplatz geguckt, Sie präsidieren. Dann freue ich mich umso mehr, dass ich hier sehr klar zum Ausdruck bringe – und da unterscheide ich mich in der Tat vom Abgeordneten Kreher –, ich finde es hervorragend, dass diese Kommission die Gewerbesteuer als wesentliche Einnahmequelle für unsere Städte und Gemeinden erhalten hat. Ich glaube, dass diese Erhaltung der Gewerbesteuer für die kommunale Ebene ein politischer Sieg ist. Ich glaube, man kann es gar nicht hoch genug einschätzen, dass diese Säule der kommunalen Einnahmesituation erhalten bleibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden verschont von Modellen, von Zuschlägen, kommunalen Zuschlägen zur Körperschaftssteuer, zur Einkommenssteuer. Solche Zuschlagssysteme wären für uns, für ein strukturschwaches Land wie Mecklenburg-Vorpommern, geradezu Gift und deswegen begrüße ich sehr, dass die Gemeindefinanzkommission auf der Bundesebene solche Zuschläge nicht empfiehlt.
Ich habe schon vor einigen Monaten von einem profunden Kenner der Berliner Szene gehört, dass diese Kommission eigentlich nur den Zweck habe, der FDP zu erläutern, dass sie von dem Thema keine Ahnung habe. Sollte dieser Beobachter tatsächlich recht haben? Ich habe fast den Eindruck.
Die zweite Bemerkung, meine Damen und Herren, die ich hier machen möchte, betrifft die Kürzungen des Bundes im Bereich Hartz IV, die Kürzungen der Zuweisungen an die kommunale Ebene. Unser Städte- und Gemeindetag hat uns hier vorgerechnet, dass diese Kürzungen für unsere Städte und Gemeinden, für unsere kommunale Ebene jährlich bis zu 30 Millionen Euro ausmachen könnten und dass dem ein Rückgang der Ausgaben im Bereich Kosten der Unterkunft auch nicht annähernd in gleicher Größenordnung gegenübersteht. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, ist es im besten und im wohlverstandenen Interesse unseres Landes, wenn wir derartige Kürzungen im Bereich der Bundeszuweisungen Hartz IV zurückweisen, denn diese Kürzungen treffen ganz unmittelbar unsere kommunale Ebene und schwächen ihre Handlungsfähigkeit, und deswegen müssen wir uns ihnen entgegenstellen.
Ich möchte hier aber auch zum Ausdruck bringen, dass ich die sehr schnelle Presseerklärung des Städte- und Gemeindetages, hier müsse nun das Land einspringen und müsse dieses Geld sozusagen ausgleichen, auch nicht teile. Ich glaube, wir sollten auch vonseiten der kommunalen Ebene lernen, das Verursacherprinzip
stärker in den Blick zu bekommen und nicht immer nach dem Land als Reparaturbetrieb zu rufen, wenn andere Schwierigkeiten produzieren. Der Verursacher ist gefragt und das ist der Bund.
Eine dritte Bemerkung, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich hier in die Diskussion einführen, obwohl ich glaube, ich trage bei vielen von Ihnen Eulen nach Athen, aber offenkundig gibt es da andere, die nie klug werden. Wenn ich höre, dass wir in Berlin erneut über Steuersenkungen reden und dass es hier einen Vorstoß des Deutschen Bundestages noch in dieser Legislaturperiode gibt, und das heißt, in den nächsten zwei Jahren eine Steuersenkung in Milliardenhöhe, 7, 9, 10 – die Zahlen weichen noch voneinander ab – Milliarden Steuern zu verschenken, dann sage ich Ihnen, meine Damen und Herren: Das ist auch aus Sicht der Kommunalfinanzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern unverantwortlich, denn diese Steuern, auch wenn Details noch nicht vorliegen, die hier dann verschenkt werden, werden vermutlich zu einem sehr hohen Prozentsatz – bisherige Äußerungen lassen darauf schließen – Mindereinnahmen im Bereich der Lohn- und Einkommenssteuer sein.
Und Sie, meine Damen und Herren, wissen – aber vielleicht weiß es die Öffentlichkeit nicht immer so –, 15 Prozent der Einnahmen aus der Lohn- und Einkommenssteuer fließen der kommunalen Ebene unmittelbar zu, und nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz, den wir in Mecklenburg-Vorpommern anwenden, fließen von den 42,5 Prozent Landesanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer circa ein Drittel, das heißt, auf die Ausgangszahl berechnet, etwa 14 Prozent, ebenfalls der kommunalen Ebene zu. Man kann also mit einer minimalen Rundungsungenauigkeit sagen, 30 Prozent der Einnahmen der Lohn- und Einkommenssteuer landen mittelbar oder unmittelbar bei der kommunalen Ebene.
Wenn wir hier im Milliardenumfang Lohn- und Einkommensteuer kürzen und dies mit Sicherheit auch in dreistelliger Millionenhöhe sich im Land Mecklenburg-Vorpommern niederschlagen wird, dann sind das – wir wissen es nicht genau – 30, 40 Millionen Euro Mindereinnahmen für unsere kommunale Ebene. Dies, meine Damen und Herren, ist genau die Politik in die falsche Richtung. Das ist genau die Politik, die uns kaputt macht. Ich bin sehr dankbar, dass der Ministerpräsident zu einer solchen Steuersenkungspolitik sehr deutlich die Meinung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vertreten hat, so, wie andere Ministerpräsidenten dieses auch tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, diese drei Beispiele machen deutlich, wenn wir über kommunale Finanzausstattung reden, ist das FAG ein wichtiges Element, ein wichtiger Baustein, aber es ist keinesfalls das einzige Element, sondern wir müssen eine Gesamtbetrachtung anstellen. Nichtsdestotrotz möchte ich hier noch einmal betonen, was ich auch in der Vergangenheit schon betont habe: Ich bin zu einer Generaldebatte und einer grundlegenden Diskussion über das FAG nicht nur bereit, sondern ich halte eine solche grundlegende Debatte und eine grundlegende Überarbeitung für notwendig.
Ich sehe in einer solchen Überarbeitung eine wesentliche Aufgabe der nächsten Wahlperiode,
aber es war und es ist nicht Aufgabe der heutigen Novelle des FAG, für die ich Sie ganz herzlich um Ihre Zustimmung bitte. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Lieber Kollege Leonhard, Sie haben in Ihrer Einbringungsrede argumentiert, die Landesregierung möge auf der Bundesebene sensibilisieren.
Das war so der Tenor Ihrer Ausführungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, der Deutsche Bundestag hat am 17. April 2011, das heißt, vor genau sechs Wochen, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen – der Bundesregierung! –, an der bekanntlich die FDP beteiligt ist.
Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung, eine Siebte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, wurde im Deutschen Bundestag einstimmig beschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat gleichzeitig einen Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, in dem die Thematik aufgegriffen wurde und eine Sonderfahrberechtigung für schwerere Einsatzfahrzeuge gefordert worden ist, einvernehmlich für erledigt erklärt.
Nun sagen Sie mir bitte, wen ich jetzt hier sensibilisieren soll für diese Thematik und wem ich jetzt hier nahelegen soll, dass er sein Verhalten ändern möge.
Ich denke, zum Thema „Risiko einer Vertragsverletzung gegenüber der Europäischen Union“ hat der Verkehrsminister hier bereits Stellung genommen. Ich kann nur feststellen, wir haben im Moment in Berlin eine Situation, wo die Dinge auf dem Weg sind, allerdings auf dem Weg im Rahmen dessen, was die Europäische Union zulässt, wo sie auf einem vernünftigen Weg sind.
Und wenn der Verkehrsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Oliver Luksic aus Saarbrücken einen Tag nach der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages, also am 08.04., eine Presseerklärung absetzt unter der Überschrift „,Feuerwehrführerschein‘ hilft Feuerwehren und stärkt Ehrenamt“ und dort die im Bundestag beschlossene Lösung als unbürokratisch und kostensparend begrüßt und preist, dann wollen wir ihm hier nicht widersprechen.
Wir sollten uns vielleicht dem ernsten Thema „Nachwuchsgewinnung für Feuerwehren“ mit etwas mehr Sachverstand, mit etwas mehr Ernst und etwas weniger feuilletonistisch widmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst vorweggeschickt: Ich habe sehr viel Verständnis und auch ein gewisses Maß an Sympathie, lieber Kollege Timm, für Rüganer, die gerne RÜG behalten möchten, oder für die Bewohner der Müritz-Region, die gerne auch zukünftig mit MÜR am Auto fahren möchten. Das ist nachvollziehbar, das ist verständlich. Und das, was die Landesregierung hier unterstützt beziehungsweise initiiert hat durch Volker Schlotmann, hier zu einer Liberalisierung zu kommen, ist sicherlich richtig.
Aber dieses vorweggeschickt, meine Damen und Herren, sei es mir erlaubt, mich mit dem Antrag der FDP auseinanderzusetzen. Und dann hört es mit der Sympathie eigentlich schon auf. Es geht hier nämlich – und das steht in der Begründung ja ganz ausdrücklich, lieber Gino Leonhard – nicht darum, dass bisher selbstständige Kreise beziehungsweise kreisfreie Städte ihr Kennzeichen behalten sollen, sondern es soll weit darüber hinausgehen. Und die Kommunalparlamente sollen hier Entscheidungskompetenz bekommen.
Zunächst einmal, Volker Schlotmann hat es schon angedeutet, Folgendes: „Kommunalparlamente“ ist nicht nur eine Formulierung, die sich in unserer Gesetzlichkeit nicht findet, es ist auch eine Formulierung, die falsch ist, weil jeder, der sich mal ein ganz kleines Stückchen mit Staatsrecht befasst, weiß, dass die kommunalen Volksvertretungen keine Parlamente sind, sondern eben örtliche Volksvertretungen, und sich von Parlamenten maßgeblich unterscheiden. Das geht im Journalistendeutsch manchmal etwas durcheinander. Als Abgeordneter sollte man hier etwas sauberer formulieren.
Und dann stellt sich mir die entscheidende Frage: Wo wollen Sie eigentlich hin? Und das ist doch die Frage. Man muss darüber diskutieren: Soll nun jede Gemeindevertretung, so heißt das, die Chance bekommen, jetzt selbst zu entscheiden, ob sie ein eigenes Kennzeichen für diese Gemeinde haben will oder nicht?
Ich wohne, viele wissen das, meine Damen und Herren, in der Gemeinde Plöwen, 300 Einwohner. Soll meine Gemeindevertretung jetzt das Recht bekommen zu entscheiden, dass wir Plöwener an unseren etwa 100 Autos, die wir in Plöwen haben, ein eigenes Kennzeichen haben, vielleicht PLÖ?
Was wahrscheinlich die Plöner nicht so gut finden, weil wir dann mit denen verwechselt würden. Das kann es im Ernst nicht sein, lieber Gino Leonhard.
Aber dann stellt sich doch die Frage: Wo wollen wir denn dann hin? Und die nächst höhere kommunale Ebene, ich nehme noch mal das Wort der Kommunalparlamente, die nächst höhere Ebene ist der Kreis. Aber genau das wollen wir ja nicht, sondern wir wollen hier liberalisieren, wir wollen hier öffnen und nicht für relativ große Kreise unbedingt für alle Fahrzeuge das gleiche Kennzeichen haben.
Und wenn wir zu der Frage von Ihnen etwas gehört hätten, dann wären wir vielleicht schon mal ein ganz kleines Stückchen weiter. Aber wenn wir mit PLÖ und Absurdistan schon leben müssen bei Ihrem Antrag, dann kann ich das auch noch ein Stück weitertreiben. Wenn denn Plöwen mit 300 Einwohnern das Recht bekommt auf ein eigenes Kennzeichen, wieso kriegt Kreuzberg es denn eigentlich nicht? Denn da leben ein paar mehr Menschen. Dann fangen wir irgendwann an, dass wir auch großen Ortsteilen das Recht geben, ein eigenes Kennzeichen zu definieren.
Also, so kommen wir nicht weiter. Wenn, dann müssen wir die Diskussion schon ein wenig ernsthafter führen. Und dann müssen wir hier sehr konkrete Handlungsvorschläge unterbreiten und nicht allgemeine Bekenntnisse zur Liberalisierung abgeben. Das hilft uns nun überhaupt nicht. So, wie Sie es formulieren, ist es mangels eines handhabbaren Vorschlags für mich im Grunde genommen nichts anderes als eine Schnapsidee, und so sollte man das auch behandeln. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Lieber Gino Leonhard, Sie haben jetzt einige Städte vorgetragen und haben die einzeln genannt. Wenn das Kriterium „Stadt“ ist, dann hätte so etwas in einen Antrag gehört. Dann hätten wir darüber diskutieren können, ob es sinnvoll ist, dass Penkun, das bekanntlich historische Stadt ist mit 900 Einwohnern, selbst ein eigenes Kennzeichen führt. Dann hätten wir auch diskutieren können, was mit den Gemeinden ist, die dazwischenliegen und nicht das Stadtrecht haben, was die denn dann für ein Kennzeichen führen.
Also diese Erläuterung hilft uns überhaupt nicht weiter. Der Antrag ist so inhaltlich überhaupt nicht handhabbar und überhaupt nicht umsetzbar. Wir werden ihn ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in diesem Land ist kommunale Selbstverwaltung ein Eckpfeiler des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Kommunale Selbstverwaltung hat aber nicht nur ihre Bedeutung im grundsätzlichen Staatsaufbau und im grundsätzlichen demokratischen System unseres Landes, sondern sie hat eine ganz praktische Bedeutung. Eine gute, eine funktionierende kommunale Selbstverwaltung, starke Städte, Kreise und Gemeinden sind von elementarer Bedeutung für eine sinnvolle Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Dienstleistungen, sind ein Eckpfeiler in der Landesentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern, aber selbstverständlich auch in allen anderen Bundesländern.
Deswegen stehen wir zur kommunalen Selbstverwaltung, deswegen wollen wir sie stärken und deswegen wollen wir sie stützen. Wir glauben nämlich nicht, dass kommunale Selbstverwaltung ihre Stärke darauf bezieht, dass man einfach alles so lässt, sondern wir glauben sehr wohl, dass es Handlungsbedarfe gibt, um unsere Städte, Gemeinden und Kreise zu stärken. Und wir sehen diese Bedarfe nicht nur, wir handeln auch.
Ich will hier nur als ein Beispiel anführen, dass wir zu Beginn dieser Legislaturperiode eine Enquetekommission eingerichtet haben zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Ich will auf diesen Aspekt allerdings nicht weiter eingehen, weil dies gleich meine Kollegin, die Vorsitzende der Enquetekommission, noch tun wird. Ich möchte nur anmerken, Herr Kollege Holter, diese Enquetekommission, die wir hier eingerichtet haben, war Ihnen in Ihren Ausführungen kein Wort wert.
Warum eigentlich nicht? Geht es Ihnen eigentlich wirklich um kommunale Selbstverwaltung
oder geht es Ihnen um etwas ganz anderes?
Ein Zweites, meine Damen und Herren: Wir haben in diesem Land ein Gesetz, das trägt einen sehr ambitionierten Namen, es heißt nämlich „Kommunalverfassung“. Und viele Praktiker sagen, das ist so eine Art Grundgesetz für die Gemeinden. Das ist die Basis unseres Handelns, jawohl, das ist es.
Genau dieses Gesetz wird im Augenblick novelliert. Wir diskutieren im Moment im Innenausschuss um eine Weiterentwicklung der Kommunalverfassung, weil wir kommunale Selbstverwaltung stärken wollen.
Herr Holter, Sie haben in Ihren Ausführungen gesagt, es gibt ganz viele Gesetze mit kommunalem Bezug. Sie haben dann zwei Beispiele genannt, okay, aber die Kommunalverfassung als das wesentliche Gesetz für unsere Gemeinden war Ihnen in einer Aktuellen Stunde zur Fortentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung kein einziges Wort wert.
Geht es Ihnen wirklich um kommunale Selbstverwaltung oder um was geht es Ihnen hier?
Meine Damen und Herren, wer in diesen Tagen die Nachrichten verfolgt, dem wird allerspätestens heute bei dem, was auch auf der Bundesebene geschieht, klar, dass eine der Zukunftsfragen unseres Landes die Frage der Energieversorgung unseres Landes ist.
Ich bin davon überzeugt, dass wir die Zukunft der Energieversorgung für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht lösen werden ohne starke Stadtwerke.
Wir brauchen regionale Energiekreisläufe und wir brauchen dazu die kommunale Ebene, die an diesem Schlüsselpunkt der Daseinsvorsorge sehr stark und sehr handlungsfähig ist, und deswegen entwickeln wir genau an diesem Punkt wirtschaftliche Betätigung, die Kommunalverfassung weiter, weil dieses die Städte und Gemeinden, aber weil es vor allen Dingen die Menschen in diesem Land brauchen. Das alles, Herr Holter, war Ihnen kein Wort wert.
Das interessiert Sie offenkundig alles nicht. Sie haben nur zehn Minuten, aber Sie haben zehn Minuten vor allen Dingen darauf verwendet, über Geld zu reden.
Dann seien Sie doch wenigstens so ehrlich und nennen Sie Ihre Aktuelle Stunde „Kommunalfinanzen“ und tun Sie nicht so scheinheilig,
als gehe es Ihnen um die Fortentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung! Darum geht es Ihnen nicht.
Ich verlange doch nicht, dass Sie in zehn Minuten alle Probleme dieser Welt ansprechen, aber ich verlange von Ihnen
wenigstens ein Minimum an Ehrlichkeit und ein Minimum der Klarheit,
über was wir hier eigentlich reden.
Wir reden über kommunale Selbstverwaltung und dazu gehört in allererster Linie die Kommunalverfassung, dazu gehört wirtschaftliche Betätigung, dazu gehören aber viele andere Aspekte des Kommunalrechts.
Ich sage nur als Beispiel, wenn wir zukünftig auch in unseren ländlichen Regionen gute und funktionierende Selbstverwaltung haben wollen, dann gehören dazu beispielsweise gut funktionierende Amtsausschüsse. Da müssen wir hin. Das wären natürlich die Niederungen der Technik, die Sie nicht interessieren, Herr Holter.
Dazu von Ihnen kein Wort!
Also, meine Damen und Herren, kommunale Selbstverwaltung ist mehr als kommunale Finanzausstattung. Aber ich will mich ja um die kommunale Finanzausstattung gar nicht herumdrücken.
Ja, Herr Holter, Sie haben uns vorhin Feigheit vorgeworfen so im Nebensatz. Das war nicht sehr laut, aber immerhin. Nun, ich lasse mir viel vorwerfen, aber nicht, dass ich feige bin und mich um dieses Thema drücke.
Der Innenminister hat hier sehr viel über Steuern bereits ausgeführt. Ich will das, ich habe ja auch nur zehn Minuten, nicht alles wiederholen.
Ich will nur zitieren, was heute in der „Ostsee-Zeitung Grimmener Zeitung“ – das war heute Morgen im Pressespiegel – der stellvertretende Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages unseres Landes dazu sagt. Thomas Deiters sagt, ich darf zitieren: „Die Wirtschaft hat sich nach der Krise gut erholt. Mit dem Konjunkturpaket wurde Beschäftigung gesichert. Das zahlt sich vor allem bei der Einkommenssteuer aus.“ So weit, meine Damen und Herren, das Zitat von Thomas Deiters.
Es ist in der Tat so, und das sollte man und das kann man hier nicht wegdiskutieren, dass wir selbstverständlich massive Einnahmezuwächse bei den Steuereinnahmen der Gemeinden haben, und das ist auch gut so.
Und wenn Thomas Deiters darauf verweist, dass dank des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes diese Einnahmen auch dazu führen, dass ein Teil der Zuweisungen reduziert wird, dann hat er nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz recht.
Nur, wir müssen hier auch hinzufügen, die sehr erfreuliche Steuerentwicklung des Landes – darauf hat die Finanzministerin völlig zu Recht verwiesen – führt dank genau des gleichen Gleichmäßigkeitsgrundsatzes dazu, dass sich Zuweisungen an die kommunale Ebene erhöhen. Dieser Gleichmäßigkeitsgrundsatz lässt doch eben die kommunale Ebene an den Einnahmen des Landes teilhaben. Dieses werden wir fortsetzen und dies sind insgesamt sehr erfreuliche Entwicklungen.
Wenn Herr Roolf hier dazwischenruft berechtigterweise „Gewerbesteuer“ …
Ja, Herr Roolf, darüber müssen wir reden, über Gewerbesteuer. Denn eines ist klar, die Entwicklungen in Berlin erfüllen mich nicht mit Freude. Und wenn die FDP jetzt sagt, sie sei eine Mehrthemenpartei, dann sage ich mal unter uns, das wird Sie auch nicht retten, aber das eine Thema, das da „Steuersenkungen“ heißt, ist bei Ihnen aus der Programmatik nicht heraus. Deswegen würde ich mich freuen, wenn diese Programmatik und diese politischen Vorstellungen in der Bundesrepublik bald nicht mehr die Rolle spielen würden, die sie im Moment noch spielen. Ich wäre sehr froh, wenn wir von solchen Diskussionen über Steuersenkungen, die auch immer zu Lasten der kommunalen Ebene gehen, befreit würden.
Aber, meine Damen und Herren, da ich die Bundespolitik anspreche, Herr Holter, wir haben die Veranstaltung beide gemacht beim Städte- und Gemeindetag
und wir haben beide Gerd Landsberg gehört, den Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Landsberg hat dort sehr pointiert und sicherlich etwas sehr scharf formuliert: „Die Kommunen haben kein Einnahmeproblem, sie haben ein Ausgabenproblem.“
Das mag vielleicht ein wenig überzogen sein, wenn er sagt, „nur ein Ausgabenproblem“, aber es ist überwiegend ein Ausgabenproblem, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der heute von mir zitierte Artikel und die Aussagen von Thomas Deiters gehen genau in die gleiche Richtung. Die Sozialausgaben und die Ausgaben im Bereich der Jugend sind es,
die die Hauptprobleme für unsere Kreise und kreisfreien Städte darstellen.
Diese Ausgaben sind im Wesentlichen bundespolitisch determiniert, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Holter, ich hätte es sehr schön gefunden, wenn Sie auf diese Problemlage, die unsere Städte und Gemeinden betrifft, etwas mehr verwendet hätten als nur einen Satz.
Also, meine Damen und Herren, auch die kommunale Finanzsituation gehört mit zum Thema, auch das FAG gehört mit zum Thema, selbstverständlich, aber die Anhörung im Innenausschuss hat uns gezeigt, dass auch die kommunalen Verbände sehr realistisch wissen, grundlegende Änderungen im FAG wird es in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben.