Meine Damen und Herren, mir ist es wichtig, zumindest einmal festzustellen, dass nicht nur ich möchte – und ich unterstelle das mal, na, ich würde sogar sagen, allen, die hier im Saal sitzen, da mache ich mal jetzt einen ganz großen Bogen –, dass die Menschen in MecklenburgVorpommern gutes Geld verdienen. Ich glaube, dass es nicht darum geht, dass sie ihre Existenz damit sichern können, sondern ich würde mir zum Beispiel wünschen, dass sie sich sogar noch ein bisschen mehr leisten können, denn das ist wichtig für die Familien, das ist wichtig für die Menschen, das ist aber auch, wenn man es mal wieder rein marktwirtschaftlich sieht, wichtig für die Binnennachfrage. Von daher sind wir uns in diesem Ziel absolut einig.
Und nun weiß ich ja auch, dass der Hang, die Dinge mit einem einfachen Federstrich zu lösen, immer sehr ausgeprägt ist. Das ist auch nachvollziehbar, das ist ja immer das Schöne. Das kann man auch verstehen oder man glaubt es zumindest zu verstehen. Aber wissen Sie, gerade wenn man über das Thema Mindestlohn spricht, ich will das jetzt nicht verbreiten, weil wir da etwas unterschiedliche Auffassungen haben. Ich war gerade in Bulgarien, da gibt es einen Mindestlohn von 0,71 Cent.
Die Einkommen in Bulgarien liegen im Durchschnitt bei 350 Euro. Und nun zeigen Sie mir mal das Land in Europa, das durchaus …
Ja, welchem Land geht es denn besser in Europa als Deutschland? Nehmen wir mal die gegenwärtige Situation. Hat der Mindestlohn wirklich das gebracht, was sich alle davon versprechen? Ich kann das so zumindest nicht erkennen, will aber diesen Streit jetzt gar nicht weiterführen. Ich glaube, am Ende ist es vernünftig und richtig, einen Kompromiss wirklich zu finden.
Meine Damen und Herren, für mich ist es wichtig, dass wir auch mit einem solchen Gesetz dazu beitragen, dass die wirtschaftliche Basis – das ist ja die Frage, wie wertschöpfend werden denn die Mittel hier eingesetzt –,
dass die wirtschaftliche Basis sich in Mecklenburg-Vorpommern verbreitert, dass die Rahmenbedingungen auch für das Entstehen von Arbeitsplätzen, die besser bezahlt sind, in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt werden. Ich glaube, das muss ich nicht weiter ausführen, das ist für uns ein ganz wichtiges Thema.
Und es gehört auch zur Wirklichkeit, das muss man ganz klar sagen, dass die ökonomischen Rahmenbedingungen sich in unserem Lande in den letzten Jahren ver
ändert haben. Ich spreche damit nur die demografische Entwicklung an, die Frage der Fachkräfte. Wenn man sie halten will, muss man in einem Unternehmen Wettbewerbsbedingungen haben, die eben wettbewerbsfähig sind, die dem Wettbewerb standhalten. Und wenn man sie gewinnen will, muss man auch noch ein bisschen was drauflegen, ist doch ganz klar,
sonst kann man keinen begeistern. Und nur wegen der schönen Strände, nur wegen der Wälder, wegen der tollen Luft bei uns in Mecklenburg-Vorpommern kommen die Menschen nicht scharenweise, zumindest nicht zu einem beruflichen Werdegang nach Mecklenburg-Vorpommern. Für einen Urlaub mag das ja reichen.
Meine Damen und Herren, ich will ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir mit diesem Gesetz ganz klar auch in Kontinuität stehen zu dem, was wir im Bündnis für Arbeit in der Landesregierung vereinbart haben. Ganz genauso ist es. Und da lege ich auch großen Wert drauf.
Liebe Kollegen von der LINKEN, unser Gesetz ist in der Tat kein, ich will das mal sagen, bürokratisches Gebilde, was jetzt alle möglichen, ich würde sagen, durchaus wünschenswerten gesellschaftspolitischen Ziele hier an die Vergabe von Leistungen hängen will.
Vorhin wurde von Herrn Roolf, ich habe es nur mit einem Ohr gehört, als es darum ging, ich glaube, es waren Gleichstellungsfragen und so weiter und so fort,
gesagt: Na ja, und so weiter und so fort, also wir sind natürlich für Gleichstellung. Die Frage ist doch, kann man das verbinden mit der Vergabe von Leistungen.
und Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss in einem Unternehmen stattfinden. Aber jetzt versetzen Sie sich mal in die Situation eines Mittelständlers, wenn er nachweisen soll, ob in seinem Unternehmen Gleichstellungsfragen wirklich eine entsprechende Würdigung finden.
Sagen Sie mir mal ganz praktisch, was soll er da bringen? Welche Bescheinigung soll er Ihnen vorlegen? Und wer stellt die Bescheinigung aus? Das ist doch die Frage. Die Frage ist nicht, was wir alles wollen, sondern die Frage ist die, was lässt sich sinnvollerweise hier mit einem solchen Verfahren verbinden.
Und da, glaube ich, haben wir in diesem Gesetz überhaupt eine sehr vernünftige Regelung getroffen. Ich bin ganz sicher, dass wir uns hier auf das Wesentliche beschränkt haben – das ist so gewollt und das ist ganz wichtig so – und dass wir daran gedacht haben, dass wir es in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel eben mit mittelständischen Kleinbetrieben zu tun haben. Das muss man wissen. Wir reden immer vom Unternehmen mit 20 Beschäftigten.
Das ist die Situation in Mecklenburg-Vorpommern. Insofern wollte ich dies noch einmal ganz deutlich unterstreichen.
Meine Damen und Herren, an der korrekten Anwendung der Vergaberegeln haben nicht nur die Unternehmen ein großes Interesse, sondern natürlich müssen auch die Beschäftigten dieses Interesse haben. Das ist doch ganz klar. Hier kann man auch keine Trennung machen zwischen auf der einen Seite Unternehmen und auf der anderen Seite Beschäftigten. Da gibt es irgendwo einen Zusammenhang. Das ist doch ganz klar. Und die Vorschriften über die Angemessenheit der Preise, der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot müssen eingehalten werden, damit Unternehmen Einnahmen erwirtschaften, damit sie Löhne bezahlen können, damit sie ihren Leuten auch wirklich anständige Löhne zahlen können. Das ist die spannende Frage.
Gesetzesvorrang sollen aus diesem Grund fundamentale Vorschriften des Vergaberechts bekommen, die unterhalb der EU-Schwellenwerte bislang nur in den Vergabe- und Vertragsordnungen enthalten sind. Damit folgen wir auch dem Vorbild des Bundes, der zum Beispiel im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ähnlich verfahren ist. Ich verweise noch einmal auf das Verbot des Zuschlages auf Angebote mit unangemessen hohen und niedrigen Preisen. Das ist neu, dass wir dies gesetzlich regeln. Das gibt es so bisher nicht. Ich halte dies für ganz wichtig, so vorzugehen, und habe dies jedenfalls aus vielen Diskussionen gerade mit Vergabestellen auch entnommen, dass dies auch erwartet wird.
Ausdrücklich verboten sein soll der Zuschlag auf Unterkostenangebote, wenn es um die gezielte Verdrängung von Mitbewerbern vom Markt geht. Das bezieht sich auf einen so niedrigen Preis, dass der Bieter zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages wirtschaftlich selbst nicht mehr in der Lage ist. Man sagt also, der Preis oder das Angebot muss auskömmlich sein. Damit wird auch dem Stand der Rechtsprechung zu den europaweiten Vergaben entsprochen.
Und, auch das will ich noch mal unterstreichen, dieses Gesetz enthält eine Präzisierung des Wirtschaftlichkeitsmaßstabes, nach dem der Zuschlag zu erteilen ist. Wir reden hier nicht bloß von einem Preis schlechthin, sondern von einem Leistungs-Kosten-Verhältnis im Paragrafen 7. Das heißt, ich muss auch daran denken, welche Folgekosten diese Investition bei mir haben wird, um letztlich die Bewertung vernünftig durchführen zu können.
Das Thema Sicherheitsleistung wurde erwähnt, ich will darauf hier verzichten. Auch die Frage der Information
wurde erwähnt, die will ich auch nicht weiter nennen. All das sind wichtige Passagen in dieser Regelung.
Insofern, meine Damen und Herren, ist das nicht bloß irgendein Kompromiss, sondern schon ein, wie ich finde, respektables Optimum.
Und jetzt kommen wir auf den Eingangsbegriff der Kür zurück. Man kann es so sagen, vielleicht ist uns nicht der vierfache Rittberger gelungen, das mag ja sein, aber die dreifachen Rittberger sind heute schon an der Tagesordnung. Vielleicht haben wir auch keine 6,0 verdient,
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Nur in der B-Note. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Aber auch schon verloren. – Regine Lück, DIE LINKE: Leichte Überschätzung. – Zuruf von Michael Roolf, FDP)