Es ist unsere Aufgabe, auch in Zukunft trotz Verbot und Repression das Gedächtnis der Toten zu wahren und zu hüten. Denn man kann ein Volk in die Wehrlosigkeit zwingen, man kann es vergewaltigen, man kann es schmähen, aber man wird es nie demütigen und ehrlos machen können, solange es selbst seinen toten Helden die Treue bewahrt. Wir bewahren den Toten die Treue.
(Der Abgeordnete Tino Müller beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)
ich habe Ihnen eben mitgeteilt, dass Sie hier es unterlassen sollen, im Zusammenhang mit den Kriegstoten der Weltkriege von „deutschen Helden“ zu sprechen.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Stefan Köster, NPD: Das machen sogar israelische Militärhistoriker.)
dass Sie bereits einen zweiten Ordnungsruf erhalten haben und ein weiterer Ordnungsruf nach sich zieht, dass Sie hier heute kein Rederecht mehr haben.
Das Wort hat jetzt … Nein, das Wort hat niemand mehr. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4193 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Überweisungsvorschlag
für den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4193 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der FDP und vier Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Lehrerbildungsgesetzes MecklenburgVorpommern, auf Drucksache 5/4194.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD: Entwurf eines Lehrerbildungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerbildungsgesetz – LehbildG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/4194 –
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie vorhin schon besprochen, kommen wir jetzt zu einem weiteren Gesetz betreffs der Lehrerbildung, das Lehrerbildungsgesetz bei uns im Land. Wir alle wissen, und das ist wohl auch Konsens, dass es dringend zu reformieren ist. So weit kann ich das wohl konsensual feststellen.
Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben sich rechtzeitig, nämlich bereits in den Koalitionsvereinbarungen, dazu festgelegt und sich auf Schwerpunkte konzentriert, ein neues Lehrerbildungsgesetz zu erarbeiten. Schwerpunkte hier sind:
Sie werden sich auch daran erinnern, dass wir, die Fraktionen der CDU und SPD, auf der 25. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern den Antrag zur „Modernisierung der Lehrerbildung“ beschlossen haben. Ergänzend hierzu hat der Landtag auf Antrag der Fraktionen der SPD und CDU zu den Eckwerten der Hochschulentwicklung 2011 bis 2015 beschlossen, beim vorgesehenen Lehramt an Regionalen Schulen eine Erhöhung des curricularen bildungswissenschaftlichen Anteils gegenüber dem bisherigen Lehramt an Haupt- und Realschulen vorzusehen.
Die Ergebnisse der unterschiedlichsten Vorbereitungsarbeiten, Berechnungen, Vorstellungen, insbesondere auch die durch das Ministerium entstellten Planungsunterlagen zu den Lehrerbedarfen
belegen für uns sehr deutlich umfassende Umsteuerungsbedarfe in der Lehrerausbildung. Ohne diese könnten die Anforderungen an die Unterrichtsversorgung der kommenden Jahre nicht bewältigt werden. Es war und ist unsere Pflicht, darauf zu reagieren, das in unsere Überlegungen mit einzubeziehen.
Dies betrifft zum einen die Tatsache, dass ab 2015 jährlich rund 250 und in einzelnen Spitzenjahren – wir haben das schon öfter gehört – sogar rund 500 Neueinstellungen zur Absicherung des Unterrichts benötigt werden. Auf der anderen Seite zeigen die Abschlussergebnisse und bundesweiten Vergleichsarbeiten die Notwendigkeit erheblicher Qualitätsentwicklungen in der Ausbildung. Und hierbei hat die stärkere Berufsfeldorientierung eine Schlüsselfunktion für uns.
Aufgrund der beschriebenen Notwendigkeiten und auch des drohenden Lehrermangels ist die Verabschiedung eines Lehrerbildungsgesetzes als Grundlage für eine
gute und moderne Lehrerbildung für uns unverzichtbar. Daher haben wir Ihnen heute auf der Drucksache 5/4194 den Gesetzentwurf eines Lehrerbildungsgesetzes vorgelegt. Nach meiner Auffassung umfasst er alle notwendigen Regelungsinhalte für eine umfassende Reform der Lehrerbildung in unserem Land. Das Gesetz ist geeignet, dem perspektivischen Lehrermangel entgegenzutreten. Zum anderen sind die beschriebenen Normen darauf gerichtet, die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte zeitgemäß und in Anpassung an die Veränderungen des Berufsfeldes zu gestalten. Parallele Entwicklungen finden zurzeit selbstverständlich auch in anderen Bundesländern statt. Vieles haben wir davon schon gehört.
Wir wollen mit dem Gesetz den Gesamtkomplex der Lehrerbildung rechtlich verbindlich regeln. Dass dies selbst in der Vorbereitung zu einem Gesetzentwurf nicht die einfachste Aufgabe war, brauche ich Ihnen nicht zu erzählen. Sie alle haben mitbekommen, wie lange wir an diesem Gesetzentwurf arbeiten und wie lange wir gebraucht haben, ihn vorzulegen. Auch ein wenig Selbstkritik an dieser Stelle sei gestattet. Weil Herr Kollege Bluhm mich nachher bestimmt an mein Versprechen aus dem Jahr 2008 erinnern will,
Jedoch hatten wir auch einen großen Anspruch – zunächst an uns selbst, darüber hinaus jedoch an viele gute Praktiker, vor allem unserer Universitäten und aus den Berufsschulverbänden. Dies war nicht immer einfach. Und wäre es nach mir persönlich gegangen, hätte es diesen Entwurf schon vor längerer Zeit gegeben. Aber das gehört eben, so wie in einer Ehe – davon haben wir ja heute auch schon öfter gehört –, auch in einer Koalition dazu: Solange die eine Partnerin oder der andere Partner noch Vorschläge, Änderungen, Informations- und Berechnungsbedarf hat, wird es eben geklärt, und zwar so lange, bis beide mit einem zufriedenstellenden Ergebnis leben können. Dieser Klärungsprozess, der wichtig war, hat sehr viel Zeit beansprucht. Das Ergebnis liegt uns jetzt vor und ich sage, lieber spät und qualitativ hochwertig als nie.
Die finanziellen Auswirkungen der beabsichtigten Regelungen zum Studium, also der ersten Phase der Lehrerausbildung, wurden mit den Universitäten unseres Landes abgestimmt. Die Universität Greifswald sieht sich demnach in der Lage, die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien unter den qualitativen Maßgaben des Gesetzentwurfs im Rahmen der ihr aus dem Hochschulkorridor zur Verfügung stehenden Mittel auszubilden.
Und die Universität Rostock erklärt, dass sie die am langfristigen Bedarf orientierte Normallast in den fünf dort vorgehaltenen Lehrämtern nach der qualitativen Maßgabe des Gesetzentwurfes mit den entsprechend bereitstehenden Mitteln aus dem Hochschulkorridor und, ganz wichtig, die temporären Spitzenbedarfe aus dem Hochschulpakt abbilden kann. Mit beiden Universitäten sind die zu bewältigenden Aufgaben und die hierfür bereitstehenden Mittel in den Zielvereinbarungen festgelegt, die wir ja in einer der letzten Landtagssitzungen verabschiedet haben.
Für den Vorbereitungsdienst, also die zweite Phase, ergeben sich durch die Verkürzung des Referendariats
Minderausgaben, die verwendet werden – auch davon haben wir heute schon gehört –, um die Anzahl der Referendare zu erhöhen.
Sie alle wissen, die Selbstständige Schule hat die individuelle Förderung der Lernenden und der Erziehung zur Mündigkeit, Emanzipation und Solidarität in unserer demokratischen Gesellschaft in den Mittelpunkt gerückt. Um diesem Auftrag auch gerecht zu werden, benötigen wir Lehrerinnen und Lehrer, welche den gewandelten Anforderungen und Herausforderungen des Berufsfeldes gewachsen sind und auf der Grundlage einer positiven Beziehung zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgreich an der Ausgestaltung der bildungspolitischen Akzente mitwirken.
Das vorliegende Lehrerbildungsgesetz soll dafür eine der wesentlichen Grundlagen liefern. Zentrale Ziele sind für uns die Entwicklung von Qualität, Sicherung von Standards und der Umgang mit Differenzen. Die Lehrerbildung soll und wird von Anfang an auf das Berufsfeld Schule ausgerichtet. Die pädagogische Handlungs sicherheit wird in einem langjährigen, erfahrungsbasierten und reflexiven Prozess erworben. Hierbei wird sowohl der Wissenschaftlichkeit als auch der Orientierung an den Erfordernissen des Berufsfeldes Rechnung getragen.
Die Professionalisierung von Lehrern setzt die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen voraus. Ein praxisbezogenes Lehramtsstudium, der Vorbereitungsdienst sowie die Fort- und Weiterbildung bilden im Rahmen der Lehrerbildung eine Einheit. Das Lehrerbildungsgesetz, welches das Schulgesetz unmittelbar ergänzt, soll einen entscheidenden Beitrag zur Modernisierung der Lehrerbildung leisten, indem es inhaltlich und strukturell Rahmenbedingungen schafft, die für die Entfaltung und Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit erforderlich und förderlich sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf klärt Ziele, Inhalte, Verfahrenswege und Leistungsanforderungen in der Lehrerbildung. Er regelt auch inhaltliche und personelle Zusammenarbeit zwischen den an der Lehrerbildung beteiligten Institutionen.