Protokoll der Sitzung vom 16.03.2011

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Ja, ja. Ist völlig klar.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Sie haben mal wieder nichts kapiert.)

Herr Abgeordneter, bitte einen kleinen Moment.

Herr Abgeordneter Ritter, Herr Abgeordneter Dr. Jäger, diese Formulierung ist auch nicht unbedingt dem Niveau und der Würde dieses Hauses entsprechend. Ich bitte doch, auch die Zwischenrufe wieder mit einem dem Klima in einem Parlament üblichen Maß sozusagen zu tätigen.

Bitte, Herr Ritter.

Danke schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ähnlich verhält es sich mit dem Kollegen Schlotmann, den ich jetzt hier zitieren will, allerdings noch in seiner Funktion als Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. Herr Schlotmann sagte in eben dieser Debatte: „Der Städte- und Gemeindetag hat die verfassungsrechtliche Verankerung der Mitwirkung der kommunalen Verbände bei solchen Gesetzen gefordert, von denen sie betroffen sind.... Meine Fraktion ist bereit, über beide Punkte in der nächsten Wahlperiode vorurteilsfrei zu reden,“

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

„in einem geordneten Verfahren … Dazu stehe ich und da können Sie mich dann auch beim Wort nehmen.“ Zitatende.

(Torsten Renz, CDU: Jetzt kommen Sie taktisch klug vor der Landtagswahl. Wären Sie doch in anderthalb Jahren gekommen. Jetzt kommen Sie aus taktischen Gründen kurz vor der Landtagswahl.)

Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, da stehe ich nun und ich würde Herrn Schlotmann und die SPD-Fraktion gern beim Wort nehmen,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

aber offensichtlich hat Herr Renz sich wieder durchgesetzt. Aber der Normalbürger würde so etwas ganz einfach bezeichnen, nämlich als Wortbruch, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Lassen Sie mich also noch einmal zusammenfassen:

Erstens. Verfassungsrechtliche Gründe sprechen nicht gegen den Gesetzentwurf. Unser Landesverfassungs

gericht hat klargestellt, hierbei handelt es sich um eine verfassungspolitische Frage, die aber einer ausdrücklichen Regelung in der Landesverfassung bedarf, Herr Dr. Jäger.

Zweitens. Die Erfahrungen anderer Bundesländer belegen die praktische Machbarkeit der angestrebten Regelungen. Und Sie wollen mir doch nicht weismachen, dass in den Bundesländern, wo es eine verfassungsrecht liche Regelung gibt, die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Landesregierung und der Landtage mit den dortigen kommunalen Landesverbänden nicht auch gut läuft.

Drittens. Die Koalitionäre sind wieder einmal nicht bereit, im Interesse der Kommunen zu handeln.

(Stefan Köster, NPD: Das ist nichts Neues.)

Und viertens. Darüber und über alle nicht eingehaltenen Versprechungen der Koalitionäre gegenüber der kommunalen Ebene wird auf der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages am 11. Mai in Güstrow zu reden sein. Ich freue mich schon dort auf Ihre Ausreden.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4174 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD, aber Ablehnung durch die Fraktion der SPD und der CDU der Überweisungsvorschlag abgelehnt.

Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Vereinbarungsgemäß rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 40: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Soziale Situation von selbstständig und freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern verbessern, Drucksache 5/4182.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Soziale Situation von selbstständig und freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern verbessern – Drucksache 5/4182 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Koplin von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir möchten mit Ihnen gemeinsam etwas dafür tun, dass sich die soziale Situation von freiberuflichen und selbstständig tätigen Künstlerinnen und Künstlern verbessert. Ich möchte in der Begründung oder Einbringung dieses Antrages zunächst etwas sagen über die soziale Situation von Künstlerinnen und Künstlern, so, wie sie sich uns darstellt, und dann im Debattenbeitrag etwas zu unseren Vorschlägen sagen, die wir unterbreiten.

Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist das Zauberwort der aktuellen Sozialpolitik „Teilhabepaket“. Sie wissen, sieben Angebote sind da in die Box gelegt. Alle Angebote beim Teilhabepaket zielen auf die gemeinschaftliche Inanspruchnahme von Bildung und Kultur.

An Kultur teilhaben setzt kulturelle Angebote voraus. Kulturelle Angebote wiederum liegen nicht wie ein Päckchen vor der Haustür. Sie werden von Menschen aus Fleisch und Blut, eben den Künstlerinnen und Künstlern unterbreitet und somit nun der Zusammenhang. Wie steht es aber um die Teilhabe von Künstler/-innen und Kulturschaffenden am gesellschaftlichen Leben? Ihre Teilhabe hat viele Facetten. Ich kleide die mal in ein paar Fragen:

Wie steht es zum Beispiel um die Anerkennung künstlerischer Arbeit als Beruf?

Wo und wie finden Künstlerinnen und Künstler ihre Interessenten?

Wie können Künstler sich vor Lebensrisiken absichern?

Wie steht es um die Beschäftigungslage und die Einkommenssituation von Künstlern?

Ein Bekannter von mir ist in Neubrandenburg Liedermacher. Oft bekommt er zu hören, er soll mal einen Auftritt machen oder ’ne Mucke, wie es dann so heißt. Aber du weißt ja, wird hinzugefügt, Geld haben wir dafür nicht. Stellt er den realen Wert seiner Darbietung einschließlich der immer damit auch verbundenen technischen und logistischen Kosten in Rechnung, bekommt er den Auftrag nicht. Bleibt er drunter – das ist dann an fünf Fingern abzuzählen –, untergräbt er seine Existenz sowohl gesundheitlich als auch materiell. Drunter bleiben ist für ihn die Regel. Dies ruiniert im Übrigen dann auch in dieser Form das Marktniveau. Aber was soll er machen? Von irgendwas muss er leben.

Die Situation rettet sich für ihn dadurch, dass seine Lebensgefährtin ihm faktisch zur Seite steht, denn ohne seine Lebensgefährtin wäre die Kulturlandschaft zumindest dort um einen Künstler oder insgesamt um einen Künstler ärmer, gäbe es weniger kulturelle Bildung in Kitas, in Kindertagesstätten – dort tritt er auf – und es gäbe weniger Konzertangebote in Gaststätten. Da tritt er auch auf. Dafür gäbe es einen Hartz-IV-Empfänger mehr. Diese haben wir doch reichlich. 162 Vortragskünstler und 480 Sängerinnen und Sänger leben im Hartz-IV-Bezug.

Prekäre Verhältnisse gibt es aber nicht allein in der Musikbranche oder bei Künstlern der freien Theaterszene. Solche gibt es auch bei Filmschaffenden. So finden sich, ich hab das mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, so finden sich nicht selten in Verträgen asoziale Klauseln, die da lauten, wörtlich: „Der Filmschaffende steht dem Filmhersteller ohne zusätzliche Vergütung für Vor- und Nachbereitungsarbeiten zur Verfügung.“ So etwas nennt man dann „flexible Vertragslaufzeit“.

Viele Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende agieren zwischen den Arbeitswelten. Sie sind zeitweise selbstständig, dann wieder in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. In gängigen Statistiken werden sie meist nicht erfasst. In die Künstlersozialkasse werden sie nicht aufgenommen, dafür reicht der Umsatz nicht.

Ich möchte mal ganz kurz einfügen, dass ich jüngst einen Steuerberater kennengelernt habe in Neustrelitz, der unter anderem Künstlerinnen und Künstler berät und von

Künstlerinnen und Künstlern Werke aufkauft, auch unter der Vorhalte – ich find das also grandios –, auch unter der Vorhalte, dass sie dadurch in die Künstler sozialkasse reinkommen, mit den Umsätzen und so weiter dann eben auch die soziale Absicherung schaffen. Also, tolles soziales Engagement! Aber wer das nicht hat und diese Verbindung nicht hat, ist da eben schlecht dran.

Jedenfalls sind viele Künstlerinnen und Künstler größten sozialen Risiken ausgesetzt. Abgesehen von unstetigen, risikobehafteten Beschäftigungsformen sind sehr häufig die Einkommensverhältnisse skandalös. Die Armutsrisikoschwelle liegt laut dem Dritten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, das sei hier noch mal vergleichsweise angemerkt, bei 11.760 Euro. Das durchschnittliche Einkommen aller freiberuflichen und selbstständig tätigen Künstlerinnen und Künstler über alle Bereiche hinweg liegt bei 11.094 Euro, also unterhalb der Armutsgrenze.

Differenziert nach Geschlechtern wird deutlich, von gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit ist auch der Bereich Kunst und Kultur weit entfernt. Über alle Bereiche hinweg, also Literatur, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst, erhalten Frauen deutlich weniger. Ihr durchschnittliches Einkommen liegt bei gerade einmal 9.800 Euro.

Besonders schlecht sieht es für Musiker aus. Im Durchschnitt erzielen sie in diesem Bereich, Frauen und Männer zusammengenommen, 9.698 Euro.

(Torsten Renz, CDU: Wo ist denn das nachzulesen?)

Zum Vergleich, Herr Renz,...

(Torsten Renz, CDU: Ist das irgendwo nachzulesen?)

Ich merke schon, dass es Sie sehr interessiert.