Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

stimmen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes überein.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, wie hoch die Regelsätze sein müssen, das weiß ich.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Ja eben, aber Sie suggerieren, dass mit dem Vermittlungsverfahren verfassungsmäßige Regelsätze berechnet wurden. Den Nachweis bleiben Sie aber schuldig. Und das, glaube ich, ist genau der Ansatz, den wir gewählt haben.

(Hans Kreher, FDP: Aha! Das ist aber spannend.)

Wenn es denn so ist, dass seitens der SPD Zweifel an dem Ergebnis bereits angemeldet wurden,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

dann können Sie unserem Antrag auch zustimmen. Das hat etwas mit dem Leben und mit der Lebensqualität der 166.000 hilfebedürftigen Menschen in unserem Bundesland zu tun. Sie wollen doch nicht wirklich, dass ihnen nochmals das, was diese Menschen nach unserer Verfassung, nach dem Grundgesetz beanspruchen dürfen, vorenthalten wird. Deswegen bringen wir diesen Antrag ein, damit tatsächlich eine verfassungsgerechte Berechnung der Regelsätze erfolgen kann. Da können Sie sich auch nicht hinter Ihrem Koalitionsvertrag verstecken, überhaupt nicht, sondern es geht tatsächlich um die hilfebedürftigen Menschen in diesem Land und es geht auch um 70.000 Kinder und deren Zukunft.

(Irene Müller, DIE LINKE: Und da gibt es nun mal ein Gerichtsurteil.)

Ansonsten wird all das, was wir jetzt dieser Tage wieder diskutiert haben und auch zukünftig wieder hören werden, egal von wem jetzt, einfach nur Makulatur. Das hat dann wenig mit einem Kinder- und Familienland Mecklenburg-Vorpommern zu tun und mit sozialer Gerechtigkeit schon gleich gar nichts. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Holter.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Schulte von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrter Herr Holter, ich kenne ja die Einstellung Ihrer Partei, Ihrer Fraktion zu Hartz IV. Das, denke ich

mal, ist ja nun durchaus etwas, worüber man in Einzelheiten diskutieren kann. Aber wir sind heute hier,

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

nicht um Hartz IV noch einmal in allen Einzelheiten zu debattieren, auch nicht das, wann die SPD was getan hat in der Vergangenheit,

(Irene Müller, DIE LINKE: Aber trennen voneinander kann man es auch nicht.)

sondern um die Frage, Herr Kollege Holter,...

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: 2003 wurde das eingeführt.)

Lassen Sie mich doch wenigstens mal ausreden, Frau Kollegin!

(Helmut Holter, DIE LINKE: 16. August 2004.)

… sondern dass, Herr Kollege Holter, das, was...

(Torsten Renz, CDU: Von 2003 bis 2005.)

Frau Kollegin Borchardt, ich kann auch einen Moment warten. Ich bin da ja nicht so. Ich glaube, ich habe genug Redezeit.

Aber was hier Gegenstand Ihres Antrages ist, ist ein einzelner Punkt.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Normenkontrollklage.)

Das ist die Frage der Verfassungswidrigkeit dessen, was dort verhandelt worden ist, mit dem Ziel, dass Sie die Landesregierung und den Landtag auffordern, hier sich einer entsprechenden Initiative für eine Normenkontrollklage anzuschließen beziehungsweise die einzureichen. Und dann lassen Sie uns auch tatsächlich darüber reden.

Und dann lassen Sie uns auch darüber reden, was tatsächlich dort verhandelt worden ist und wie sich das Ergebnis darstellt, um das noch mal in aller Klarheit zu sagen, das Ergebnis, das von unserer Sozialministerin dort in ihrer Funktion als Verhandlungsführerin ausgehandelt worden ist, damit das auch mal deutlich wird. Das ist dann nicht nur, dass das Arbeitslosengeld II rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 um 5 Euro und ab 1. Januar 2012 noch mal um weitere 3 Euro steigt,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

das ist vor allem – und ich glaube, das ist für die Betroffenen dann wesentlich wichtiger –, dass es zusätzlich noch in der Zukunft einen Ausgleich für die gestiegenen Lebenshaltungskosten gibt. Das ist weiter – gerade weil Sie es, Kollegin Borchardt, angesprochen haben, was denn sonst noch die Rahmenbedingungen sind –, dass es Mindestlöhne in der Zukunft über das Arbeitnehmerentsendegesetz für 1,2 Millionen Beschäftigte im Bereich Zeitarbeit, Sicherheitsgewerbe und Weiterbildungsbranche

(Helmut Holter, DIE LINKE: Es gibt einen Unterschied in Ost und West.)

und natürlich auch mit den Unterschieden Ost/West, die wir übrigens aber, Herr Kollege Holter, das wissen Sie ja vielleicht auch,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

das wissen Sie ganz sicher, nicht nur in diesem Paket haben, sondern bedauerlicherweise in allen anderen Tarifverträgen haben, die über die Gewerkschaften über

das Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemein verbindlich erklärt worden sind,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Warum machen wir in der Politik so was, wo wir doch für gleiche Lebensverhältnisse streiten?)

und, sehr geehrter Kollege Holter, was noch zusätzlich ist, dann tatsächlich für 500.000 Kinder in Deutschland mehr die Möglichkeit, an dem Bildungspaket teilzuhaben.

(Irene Müller, DIE LINKE: Und die Absenkung für Menschen mit Behinderungen?)

Dann stellt sich auch für Sie, Frau Kollegin Müller, eine einzige Frage.

(Irene Müller, DIE LINKE: 20 Prozent Absenkung.)

Eine einzige Frage stellt sich dann auch für Sie.

(Irene Müller, DIE LINKE: Die Frage stellt sich wirklich.)

Und diese Frage muss sich die Fraktion DIE LINKE in diesem Parlament und auch in diesem Land tatsächlich gefallen lassen: Was wäre denn die Alternative gewesen, wenn die SPD,

(Irene Müller, DIE LINKE: Warum musste man 20 Prozent absenken?)

so, wie die Grünen das getan haben, dann weiter gesagt hätte, nein, wir stellen unsere Bedenken – auch die, die wir an die Verfassungsgemäßheit dieses Kompromisses haben, der von der Bundesregierung da vorgeschlagen worden ist oder mit ihr ausgehandelt worden ist, was die Regelsätze angeht –, wir stellen unsere Bedenken, was die Verfassungskonformität angeht, so hoch, dass wir letztlich für alle Betroffenen eine Einigung rückwirkend zum 01.01. dieses Jahres verhindern. Das wäre die Alternative gewesen, wenn man das tun würde, was Sie heute hier an dieser Stelle verlangen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Gar nicht. Gar nicht wahr.)

Nichts anderes, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, wäre die Alternative!