Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Sie tun so nach dem Motto: „Hier stellen wir aus Steuermitteln viel Geld zur Verfügung.“ Aber das ist doch gar nicht so. Ein Drittel dieses Geldes wird ja vom Prinzip her schon über den Verwaltungsaufwand wieder aufgefressen. Das kommt ja bei den Kindern und bei den Familien überhaupt nicht an. Und dann sagen Sie, Leistungen aus einer Hand.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Da kann ich Ihnen nur sagen, das stimmt auch nicht. Und das werde ich Ihnen auch beweisen.

(Torsten Renz, CDU: Na dann los!)

Auch die Kinder aus SGB-III-Familien haben nämlich, wenn geprüft wird, ob der Bedarf da ist, Anspruch auf dieses Bildungsleistungspaket. Heute ist noch nicht geklärt, wer denn dafür zuständig sein wird. Es ist rein rechtlich noch nicht geklärt, genauso wie damals bei den Jobcentern, wer denn für diese Leistungen zuständig sein darf. Die Kommunen dürften es eigentlich nicht, denn es ist ja SGB-III-Bereich. Darüber sind wir uns doch einig. Auch da zeigt sich ja, wie unausgegoren wieder dieser Kompromiss vom Prinzip her war.

Und dann kommt noch eines dazu: Sie schicken die Betroffenen von einer Verwaltung zur anderen. Und wer sind dann vom Prinzip her die Leidtragenden? Die Leidtragenden sind auf der einen Seite die Kommunen, die ab 01.04. – die Bürger/-innen haben ja das Signal, ab 01.04. gibt es das Geld –, da gehen die Leistungsempfängerinnen und -empfänger hin, fordern ihr Recht ein und dann wird ihnen gesagt: Äh, äh, ist nicht! Wir sind im Moment noch nicht zuständig, weil das, das und das noch nicht da ist.

(Torsten Renz, CDU: Also Ihre Auffassung ist, einfach mehr Geld obendrauf, ja? – Zuruf von Matthias Mantei, CDU)

Aber das ist ja noch gar nicht mal so schlimm. Das ist auf der einen Seite die Kommune und auf der anderen Seite werden durch diese Vermittlung, durch das, was da festgelegt wurde im Vermittlungsausschuss,

(Torsten Renz, CDU: Sie wollen das also bar auszahlen, obendrauf, ja?)

die Sozialgerichte wieder doppelt belastet, …

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Frau Abgeordnete!

… weil durch die unterschiedlichen Entscheidungen …

Die Redezeit …

… die Prüfung …

… ist jetzt aber vollends ausgeschöpft.

… vom Prinzip her wieder vorgenommen wird.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und NPD)

Es wäre gut gewesen, wenn wir hier in diesem Haus uns einig gewesen wären, dass wir im Interesse der Bürger/innen und der Leistungsempfänger/-innen …

Frau Abgeordnete, beenden Sie jetzt Ihre Rede!

… eine Normenkontrollklage auf den Weg gebracht hätten. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Till Backhaus, SPD: Der Beifall war aber auch schon mal intensiver.)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4184. Die Fraktion DIE LINKE hat eine namentliche Abstimmung gefordert.

(Zurufe von Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP: Ja, prima!)

Ich muss für zwei Minuten unterbrechen, um die Listen mal hier heranzuholen.

Unterbrechung: 17.01 Uhr

Wiederbeginn: 17.02 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag auf Drucksache 5/4184 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben.

Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Sylvia Bretschneider und Dr. Henning von Storch werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe dann die Abstimmung und unterbreche für zwei Minuten, um auszuzählen.

Unterbrechung: 17.07 Uhr

Wiederbeginn: 17.08 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 51 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 14 Abgeordnete, mit Nein stimmten 37 Abgeordnete, es hat sich kein Abgeordneter enthalten. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4184 abgelehnt.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir folgenden Hinweis: Wie Sie bereits dem aktualisierten Zeitplan der morgigen Sitzung entnehmen konnten, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 41 nach Tagesordnungspunkt 33 zu behandeln. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Ausstieg aus der Atomwirtschaft – Schlussfolgerungen für MecklenburgVorpommern?“ vorgelegt, der auf Drucksache 5/4233 verteilt wird. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach Verteilung an die Mitglieder des Landtages sowie einer angemessenen Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 25 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Auch hier höre und sehe ich keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen, Drucksache 5/4199.

Antrag der Fraktion der FDP: Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen – Drucksache 5/4199 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Grabow von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ein behindertes Paar wünscht sich ein Kind, was ja nicht unbedingt selten sein soll. Dieser Wunsch ist vollkommen natürlich, dennoch reagieren Freunde und Familien oftmals verunsichert. Wie wollt ihr das schaffen? Was da alles passieren kann! Das sind nur einige Auszüge, die auch mir in meinem Leben so passiert sind. Das Paar muss sich gegen diese Widerstände und Vorurteile des sozialen Umfeldes erst einmal durchsetzen.

Begründet sehe ich dieses Vorurteil vor allem in der Skepsis der Mitmenschen, oft ist es die Familie. Diese trauen Menschen mit einer Behinderung nicht zu, die Erziehung eines Kindes und ihr eigenes Leben unter einen Hut zu bringen. Oft werden zuerst die Probleme gesehen, statt die Lösungsansätze zu unterstützen.

Je älter ein Kind wird, desto größer ist auch der Unterstützungsbedarf. Ohne personelle Unterstützung ist dieses für behinderte Menschen jedoch oftmals nicht möglich, denn häufig stoßen diese Eltern ohne personelle Unterstützung an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Sie wollen den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht werden, sie wollen ihrem eigenen Anspruch gerecht werden und sie wollen der Außenwelt beweisen, trotz ihrer Behinderung eine gute Mutter oder ein guter Vater zu sein.

Je nach Art der Einschränkung und der Barrieren fällt der Bedarf von behinderten Müttern oder Vätern an Hilfe ganz individuell aus:

für den sehbehinderten Vater eine Beaufsichtigung des Kindes auf dem Spielplatz, denn er sieht nicht, ob da Glas auf dem Spielplatz rumliegt,