Wir haben hier schon als Landesparlament so oft gesagt, sehen wir mal, was in Berlin passiert. Ich nehme mal das Stichwort „Kinderrechte ins Grundgesetz“ her. Da haben wir hier Anträge gehabt, da hieß es, ja, sehen wir mal, was in Berlin passiert, weil die Koalition hat das in der Koalitionsvereinbarung stehen in Berlin. Was ist passiert? Nichts! Wir haben gesehen, was passiert: Nichts ist passiert. Und wir haben hier unsere eigenen Aktivitäten eingestampft, weil wir oder Sie der Meinung waren, warten wir mal ab, was in Berlin passiert.
Das mache ich nicht mit, Herr Nieszery, mal gucken, was da passiert, und im Nachhinein haben Sie dann nur die
Möglichkeit, das natürlich zu begrüßen, was von Ihrer Bundesregierung kommt, und wir haben nur die Möglichkeit, das zu kritisieren, weil unsere Punkte vielleicht nicht aufgenommen worden sind.
Das ist nicht mein Verständnis von parlamentarischer Zusammenarbeit auch zwischen der Länderebene und der Bundesebene.
Insofern bin ich ja froh, dass es auch hier im Bildungsministerium oder in der Landesregierung nahezu gleiche Auffassungen gibt zu den Punkten, die wir hier in unserem Antrag formuliert haben.
Deshalb nehme ich jetzt die Gelegenheit wahr, um einen mündlichen Änderungsantrag zu unserem Antrag zu stellen, der da nämlich lauten soll: In Punkt I soll eingefügt werden hinter dem Wort „auf Bundesebene“ „weiter“. Dann heißt der Antrag:
I. sich auf Bundesebene weiter mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass …“
Und dann begreifen Sie vielleicht mal diesen Antrag, den wir hier stellen, als Unterstützung unseres Landesparlamentes für die Initiativen der Landesregierung auf Bundesebene, die Zielstellung, die wir hier miteinander offensichtlich verfolgen, umzusetzen. Das wäre also Punkt I.
Und, Herr Kreher, wenn Sie sagen, und Herr Vierkant, der Antrag ist entbehrlich und den können wir mal beiseitelegen, dann haben Sie wieder nicht bis zum Ende gelesen, denn im Punkt II zum Beispiel sind klare Aufgaben an uns alle formuliert, die dann umzusetzen sind, wenn der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene erfolgreich zu Ende gebracht worden ist. Da heißt es nämlich unter anderem: „Es sind diesem Anliegen“, also Umsetzung dieses Bundesgesetzes, „dienende, verbindliche Vorschriften, Hinweise bzw. Konzepte für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln.“
Und wenn Sie heute sagen, wir lehnen Ihren Antrag ab, dann lehnen Sie auch diese Aufgabenstellung an uns alle ab. So einfach ist das mit „entbehrlich“, mit „erledigt“, mit „brauchen wir nicht“.
Doch, doch, wenn Sie Nein sagen, findet das dann so nicht statt. Da können Sie ja erzählen, was Sie wollen, das ist einfach Tatsache.
Und dann schauen wir doch wirklich noch mal in die Unterrichtung der Landesregierung, also von Ihrer und unserer Regierung vorgelegt, Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten. Da will ich zunächst eine Vorbemerkung machen, vielleicht kann man das ja in dem Wahlprogrammentwurf der SPD dann noch mal korrigieren für die Landtagswahlen. Da behauptet doch die SPD tatsächlich: Wir haben die erste Konzeption zur Förderung von Migrantinnen und Migranten vorgelegt. – Das ist nun eine wirkliche Wählertäuschung, die Sie hier vornehmen. Vielleicht können Sie da noch mal darauf verweisen, dass Sie die 2006 von uns erarbeitete Konzeption zur beruflichen und sozialen Integration von Migrantinnen und Migranten jetzt fortgeschrieben haben. Das als Vorbemerkung.
Und dann gucken wir aber mal rein. Dann gucken wir mal rein, was hier steht. Da steht richtig, ich zitiere: „Die Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am Arbeitsmarkt ist durch das Fehlen einer einheitlichen und transparenten Anerkennungs- und Bewertungspraxis von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen erschwert. Die Anerkennungspraxis ist durch die Vielfalt von Zuständigkeiten, uneinheitlichen gesetzlichen Regelungen und intransparenten Verfahrensweisen gekennzeichnet.“ So weit die richtige Feststellung der Situation.
Und dann denkt man ja, bei solchen Konzepten kommen auch klare Handlungsanweisungen, wie man diesen Prozess verbessern will oder diesen Zustand. Da steht dann unter anderem bei „Zielstellungen“, ich zitiere: „Ziel ist es weiterhin, die auf der Bundesebene laufenden Prozesse rechtlicher Rahmensetzungen, etwa der Anerkennung von Berufsabschlüssen, in engem Zusammenwirken mit der Wirtschaft zu befördern.“ Da sage ich, jawohl, das ist ein richtiger Ansatz.
Und unser Antrag, der von uns vorgelegt worden ist, der dient genau der Umsetzung dieser Zielstellung in Ihrer Unterrichtung, deshalb bitte ich Sie noch einmal, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke schön.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den vom Abgeordneten Herrn Ritter mündlich vorgetragenen Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4176. Ich wiederhole noch einmal: In Punkt I soll nach dem Wort „Bundesebene“ das Wort „weiter“ eingefügt werden. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag zum Antrag auf Drucksache 5/4176 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag selbst auf Drucksache 5/4176. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4176 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Umstellung der Software im Bereich der Justiz, auf Drucksache 5/4177. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4228 vor.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns alle einig darüber, Recht und Justiz leisten auch in Mecklenburg-Vorpommern einen unverzichtbaren Beitrag zur Wahrung der Würde des Menschen, zur Friedensstiftung. Sie sind unverzichtbar zur Durchsetzung berechtigter Interessen und Belange sowie zum Schutz von Leben, Gesundheit, Integrität, Privatheit und Eigentum der Bürger, Einwohner und Besucher des Landes.
Kraft Verfassung haben Recht und Justiz den Auftrag, die Schwachen zu schützen. Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung der Grund- und Menschenrechte gehören zu den unveräußerlichen Verfassungsgarantien. Dazu gehört der Erhalt rechtsstaatlicher Grundsätze wie der Unschuldsvermutung sowie des fairen Verfahrens vor dem gesetzlichen Richter. Sie sind als Gewährleistungsfunktion sozialer Gerechtigkeit wesentlicher Grundpfeiler der Rechtspolitik und Maßstab für die Ausgestaltung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtsstaatlichkeit verlangt Gewaltenteilung. Darin sind wir uns einig. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes vertrauen der Justiz, und das aus gutem Grund. Wir, der Landtag und auch die Landesregierung, haben die Verpflichtung, die Justiz zu stärken und abzusichern, dass sie ihren verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen kann. Das ist, und das wissen wir alle, durch den kontinuierlichen Personalabbau, die Belastung der Gerichte auch aufgrund von Entscheidungen der Legislative in den letzten Jahren immer schwieriger geworden.
Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, alles Mögliche zu unterlassen, das dazu beitragen kann, dass der Arbeitsablauf der Justiz in irgendeiner Weise gestört wird. Ja, es ist wohl nichts Unübliches, wenn es auch in der Justiz zu Umstellungen von Software kommt. Daran ist erst einmal nichts auszusetzen. Wenn es aber wie in unserem Land sowohl bei den Staatsanwaltschaften als auch bei den Gerichten dazu kommt, dass mit der Umstellung die Arbeitsfähigkeit insgesamt nicht mehr gewährleistet werden kann, dann ist es aus meiner Sicht mehr als problematisch. Und es ergeben sich daraus Fragen, die von der zuständigen Ministerin auch zu beantworten sind.
Und um es gleich vorwegzunehmen: Ja, meine Fraktion hat an den zuständigen Ausschuss den Antrag gestellt, dieses Problem auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Und ich habe mich mit einer Kleinen Anfrage an die Regierung gewandt. Nachdem es aber bekannt wurde und die Probleme dann auch öffentlich wurden, dass auch in den Staatsanwaltschaften eine entsprechende Umstellung erfolgt und dadurch auch die Probleme aufgetreten sind, sind wir der Auffassung, dass diese Aufklärung hier öffentlich – und deshalb unser Antrag – geschehen sollte.
Wir sind gespannt auf die Ausführungen der zuständigen Ministerin. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen, der Systemwechsel im Bereich der Justiz, und das haben Sie ja auch gar nicht bestritten, ist erforderlich und richtig, auch wenn das manchmal und vereinzelt in diesem Fall in der Presseberichterstattung im letzten Monat versucht wurde infrage zu stellen.
Wir stellen die IT-Landschaft um, um mit der Zeit zu gehen, um den Gerichten und Staatsanwaltschaften die besten am Markt vorhandenen Programme zur Verfügung zu stellen. Wir haben uns daher Verbünden mehrerer Bundesländer angeschlossen. Das war im Übrigen auch eine Forderung des Landesrechnungshofes. Und aktuell sind wir in der Umstellungsphase. Es gibt einen Projektplan. In diesem Rahmen schreitet die Softwareumstellung Monat für Monat planmäßig voran. Schon jetzt ist die Übernahme der Grundbuchdaten von ARGUS-EGB zu SolumSTAR abgeschlossen. Im Laufe des nächsten Jahres werden dann auch die bisher noch in Loseblattform vorliegenden Grundbücher in diesem Programm verfügbar und online abrufbar sein.
Bereits im Herbst dieses Jahres werden alle Fachgerichte über die neue Fachanwendung EUREKA-Fach und die Staatsanwaltschaften über das neue Programm MESTA verfügen. Nur im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird sich, aber auch das entspricht der Planung, die Einführung von forumSTAR bis über das Jahr 2013 hinaus erstrecken. Angesichts der Vielschichtigkeit der Verfahrensarten kann hier nur eine modulare Umstellung erfolgen. So viel zum aktuellen Stand.
Meine Damen und Herren, jede Änderung verlangt auch Anstrengungen. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Abschaltung und Installation eines neuen EDV-Systems einzelne Arbeitsabläufe vorübergehenden Beeinträchtigungen unterliegen, wie zum Beispiel bei der Staatsanwaltschaft Rostock, die aber im Übrigen zeitnah ausgeglichen wurden.
Im Übrigen, Softwareumstellungen müssen grundsätzlich mit dem vorhandenen Personal realisiert werden. Das ist in anderen Ressorts und das ist auch in anderen Bundesländern so. Natürlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in einer schwierigen Situation, weil sie in dieser Umstellungsphase auch noch Stellenstreichungen ertragen müssen. Das sehe ich sehr wohl und das sehe ich durchaus auch mit Sorge. Aber ich bin davon überzeugt, dass diese Mehrbelastungen nur vorübergehender Natur sind.
Im Übrigen, die jetzige Personalsituation in den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes ist ja auch nicht zuletzt ein Ergebnis des Personalkonzeptes 2004, welches auch von Ihnen, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, mitbeschlossen worden ist. Ergebnis ist, dass ich circa 270 Stellen allein im mittleren und einfachen Dienst einzusparen habe.
Was mir bleibt, ist, sich trotz der Umsetzung der Personalkonzepte ergebende Spielräume in den Stellenplänen zu nutzen und auszuschöpfen, um vor allem die zu Recht beklagte ungünstige Altersstruktur des mittleren Dienstes zu verbessern. Denn gerade in Zeiten des Personalabbaus ist die Verjüngung des Personalbestandes besonders wichtig, um die Gerichte und Staatsanwaltschaften neben modernen IT-Programmen auch im
Hinblick auf die Personalausstattung zukunftsfähig zu machen. Wir haben den Abbau des Überhangs konsequent vorangetrieben. Das Zauberwort heißt jetzt Einstellungskorridore. Und hier sind wir mit dem Finanzministerium im Gespräch.
Meine Damen und Herren, mit der Umstellung der ITLandschaft in der Justiz wird den Gerichten und Staatsanwaltschaften jeweils eine hoch funktionale, zukunftsfähige und zugleich wirtschaftliche IT-Fachanwendung zur Verfügung gestellt, eine IT-Fachanwendung, die auch in Zukunft die Funktionsfähigkeit der Justiz gewährleistet und den Rechtsgewährungsanspruch der Bürger sichert. – Vielen Dank.