sofern sich die Länder und/oder Kommunen mit den dann fehlenden 10.000 Euro an der weiteren Förderung beteiligen würden. Die Förderdauer wurde von bisher fünf auf drei Jahre verkürzt und es können sich auch neue Projektträger künftig bewerben.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Die können ja mal für den Lohn arbeiten gehen, für den die da arbeiten.)
Für Mecklenburg-Vorpommern fehlen für die 23 Mehrgenerationenhäuser jährlich 230.000 Euro, um Planungssicherheit herzustellen und damit den Fortbestand dieser Häuser perspektivisch zu garantieren. Der Antrag meiner Fraktion zielt darauf ab, auch bei geringer werdender Bundesförderung den Fortbestand der Mehrgenerationenhäuser durch eine entsprechende Landesförderung zu garantieren und mit den Kommunen über die Übernahme eines Anteils von maximal 230.000 Euro zu verhandeln. – Ich bitte Sie, unserem Antrag zu folgen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die 23 Mehrgenerationenhäuser sind in Mecklenburg-Vorpommern ein Erfolgsprojekt, sie sind soziale Begegnungsstätte für Generationen und sind deswegen aus unserem Land nicht mehr wegzudenken. Wir wollen gerne, dass diese 23 Mehrgenerationenhäuser im Land erhalten bleiben.
Wir haben vor fünf Jahren darauf hingewiesen, dass, wenn die Bundesförderung ausläuft, es eine Anschlussfinanzierung geben muss, weil es den Kommunen nicht zuzumuten ist in unserem Land, das zu bezahlen. Deswegen bin ich froh, dass es gemeinsam mit allen Ländern, mit allen Jugend- und Familienministern und mit allen Sozialministern gelungen ist in den Gesprächen der letzten Monate, zu erreichen, dass der Bund sein Programm fortführt. Und wir sind jetzt mitten in den Verhandlungen.
Wir brauchen Antworten, wie es erstens auch nach 2015 weitergeht. Wir sind als Länder auch noch nicht zufrieden damit, dass der Bund nur einen Teil seiner Finanzierung fortsetzt. Es bleiben pro Mehrgenerationenhaus 10.000 Euro übrig und wir finden es schwierig, das den Kommunen aufzubürden. Und ich sage hier ganz klar, wenn das Land einspringt – mir liegen auch schon andere Projekte auf dem Tisch, Bundesprogramme wie zum Beispiel die guten Kompetenzzentren in unserem Land, wo der Bund sich herauszieht –, es wird schwierig, überall als Land einzuspringen. Und wir legen auf das Konnexitätsprinzip auch Wert, dass, wenn der Bund Dinge einführt, er auch möglichst bei der Finanzierung dabeibleibt. Ich freue mich, dass alle Länder sich auch so verständigt haben und in ihrer gemeinsamen Stellungnahme am 24. Februar sich so gegenüber dem Bund geäußert haben.
Wir haben als nächste Verhandlungsrunde den 28. März 2011. Wir wollen in dieser Verhandlungsrunde erreichen, dass der Bund sich doch noch stärker, möglichst so wie bisher, engagiert, wollen auch noch über die Inhalte sprechen. Und deswegen bitte ich, mit Anträgen, die schon irgendwas vorwegnehmen, was wir dann als Land tun werden, diese Verhandlungsposition nicht zu schwächen und zunächst die Verhandlung der Landesregierung gemeinsamen mit den anderen Ländern zu unterstützen. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser hat sich in Mecklenburg-Vorpommern bewährt. Das Projekt ist nach fünf Jahren, glaube ich, erfolgreich. Wenn man Ihren Kollegen der CDU, Herrn Rehberg, in seinem Wahlkreis sieht, wie fleißig er in diesen Häu
sern da ist und sich auch für die Finanzierung einsetzen möchte und eingesetzt hat, glaube ich, ist das eine ganz gute Sache.
Die einzige Frage, die ich mir stelle – und das ist so mein Problem mit Bundesprojekten –, ist, wenn das jetzt noch mal drei Jahre verlängert wird, müssten wir uns endgültig Gedanken machen, wie kriegen wir diese Häuser in eine Regelfinanzierung. Sonst sitzen wir in drei Jahren wieder hier.
Welche Aufgaben kann es übernehmen, welche Aufgabenfelder, wo sie auch mit überleben können, weil sonst ist in drei Jahren – und das sieht man ja bei vielen Trägern, die nur von diesem leben – wieder Feierabend. Und das ist immer das Risiko bei diesen Bundesprojekten. Vielleicht kann man sich sogar mal beteiligen, indem man mal eine Ideenwerkstatt macht, wie diese Mehrgenerationenhäuser in drei Jahren aussehen könnten.
In der letzten Projektphase, habe ich so den Eindruck gehabt, hat jeder das Geld mitgenommen. Rostock hat auch Mehrgenerationenhäuser, ich glaube, zwei, Frau Lück,
eins in Evershagen und eins in Toitenwinkel oder Lütten Klein, auch bei großen Trägern. Da kann man natürlich auch noch mal überlegen, weil diese Stadtteilzentren natürlich auch anders finanziert werden als vielleicht in Güstrow. Ich glaube, wir müssen die Sachen auch noch mal für uns auf den Prüfstand stellen.
Und was mir sehr, sehr wichtig ist, ist, dass wir ein langfristiges Konzept entwickeln, was über die Bundesförderung hinausgeht, denn sonst stehen wir irgendwann in drei Jahren wieder hier.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Natürlich hat unsere Sozialministerin Manuela Schwesig recht mit den Ausführungen, die sie hier gemacht hat. Also man sollte schon warten, was auf der Bundesebene letztendlich beim Thema Mehrgenerationenhäuser rauskommt.
Aber man muss den Antrag der LINKEN schon mal ein Stück weit aufgreifen und mal darstellen, in welche Richtung das zielt. Wenn man sich ansieht, was für eine inhaltliche Verschiebung bei der neuen Ausschreibung für die Mehrgenerationenhäuser stattfindet, dann ist Folgendes zu erkennen: Es soll mehr in Richtung Pflege, es soll mehr in Richtung Betreuung, es soll mehr in Richtung niedrigschwellige Betreuungsangebote gehen. Und dann muss man sagen, hier droht das Risiko der Bildung von Doppelstrukturen.
Wir haben uns hier im Land dazu bekannt, auch in erheblichem Umfang mit Geld dazu bekannt, Pflegestützpunkte zu unterstützen und zu fördern. Wir haben
im Haushalt für das Jahr 2011 560.000 Euro dafür drin und auch diese Pflegestützpunkte haben die Aufgabe, niedrigschwellige Betreuungsangebote zu organisieren, demenziell Veränderte und ihre Angehörige zu unterstützen und so weiter und so fort. Und wenn man sich das mal ansieht, dann findet da inzwischen in erheblichem Umfang eine Überschneidung statt, eine inhaltliche Überschneidung in erheblichem Umfang.
Meines Erachtens macht man es sich zu einfach, wenn man jetzt hergeht und sagt, das Land ist in der Situation und muss für die Mehrgenerationenhäuser das Geld zur Verfügung stellen, was vom Bund nicht mehr kommt. Ich finde, klüger ist es, darüber nachzudenken, inwieweit man diese Dinge miteinander in Verbindung bringen kann. Also wir haben noch nicht in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt Pflegestützpunkte, wir haben aber Mehrgenerationenhäuser. Ich finde es durchaus ausgesprochen klug, weil die Mehrgenerationenhäuser alle in erheblichem Umfang Ehrenamtstrukturen aufgebaut haben, die auch für das Thema Betreuung von Bedeutung sein können, dass man einfach vor Ort guckt, inwieweit man diese Dinge zusammenpacken kann und die Landesmittel, die in erheblichem Umfang zur Verfügung stehen, dann auch zum Einsatz kommen, durch eine entsprechende Kofinanzierung durch die kommunale Ebene noch.
Meines Erachtens gibt es jetzt die Möglichkeit, Dinge letztendlich zueinanderzupacken, die im Ergebnis dazu führen, dass wir vor Ort zu Strukturen kommen, die richtig leistungsfähig sein können, also jetzt nicht in die Richtung gehen und das getrennt voneinander zu betrachten, sondern herzugehen und die Frage zu stellen, inwieweit lassen sich die Dinge integrieren, um sie letztendlich zu einem Gesamtkonzept zusammenzufügen.
Insofern sind wir heute nicht dazu imstande, den Antrag der LINKEN zu befürworten und ihm zuzustimmen. Also wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der zweiten Phase des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser werden seit 2007 für die Dauer von fünf Jahren 500 Häuser mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von jeweils 40.000 Euro gefördert. Diese Förderung war von Anfang an als eine Art Anschubfinanzierung gedacht. Letztlich sollten sich diese Häuser nach der Förderphase durch angebotene Dienstleistungen und/oder Sponsoren, zum Beispiel in Kooperation mit der Wirtschaft, selbst finanzieren können. Ferner sollten die Kommunen und die jeweiligen Träger der Häuser bei einer notwendigen Form der Mischfinanzierung ins Boot genommen werden.
Auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der SPDBundestagsfraktion antwortete die Bundesregierung am 3. Februar 2011, Zitat: „Schon aus haushaltsrechtlichen Gründen ist eine unveränderte Weiterfinanzierung als Dauerförderung nicht zulässig, da der Bund für Projekte auf lokaler Ebene keine dauerhafte Förderkompetenz besitzt.“ Zitatende.
differenz von 10.000 Euro pro Haus – bisher förderte der Bund halt die Häuser mit 40.000 Euro, neuerlich jetzt mit 30.000 Euro – durch das Land. Für die neue Förderperiode von 2012 bis 2014 wären somit Mittel in Höhe von 230.000 Euro jährlich, insgesamt also 690.000 Euro notwendig.
Im zweiten Teil des Antrages geht es um die Überbrückung vom 1. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2011, sofern diese zwei betroffenen Häuser in Güstrow und Rügen im nächsten Bundesprogramm Berücksichtigung finden, also je Haus um Mittel in Höhe von 10.000 Euro im Jahr 2011.
Es stellt sich die grundsätzliche Frage, weshalb die Förderungsdifferenz überhaupt aus Landesmitteln erfolgen soll. Denkbar ist auch eine Kostenübernahme durch die Kommunen beziehungsweise Träger. Und warum eigentlich die Festlegung auf willkürliche und unterschiedslose 40.000 Euro Bezuschussung? Der Bedarf der einzelnen Häuser könnte doch niedriger sein oder auch höher.
Dies gilt auch für die Häuser in Güstrow oder Rügen hinsichtlich der Überbrückung im Jahre 2011. Werden die Gelder überhaupt benötigt oder will man sie einfach gerne haben? Die Häuser und ihre Träger haben sich offensichtlich in der öffentlichen Förderung bequem eingerichtet und warten jetzt auf die Schecks. Eine Förderung könnte gerade bei der Verwendung von Landesmitteln auch von einer Einzelfallprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit abhängig gemacht werden, zum Beispiel durch die Vorlage eines Wirtschaftsplans. Die Förderung könnte aber zudem auch abhängig gemacht werden vom Dienstleistungsangebot der Häuser.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Idee der Mehrgenerationenhäuser war und ist erfolgreich. Mehrgenerationenhäuser sind ein guter Ansatz, um gerade in einem Land mit einer älter werdenden Bevölkerung das Miteinander der Generationen zu fördern.
Deshalb sollten wir uns freuen, dass der Bund für die Mehrgenerationenhäuser ein Folgeprogramm ausschreibt. Die letzten der bundesweit insgesamt 450 Mehr generationenhäuser nahmen 2008 ihre Arbeit auf, sie wurden beginnend in 2006 in zwei Ausschreibungswellen aus 1.700 Bewerbungen ausgewählt.
Für die Dauer von maximal fünf Jahren erhält jedes Mehrgenerationenhaus jährlich 40.000 Euro. Es war immer klar, dass es sich um eine Anschubfinanzierung handelt für die in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen insgesamt 23 Mehrgenerationenhäuser. Und als umso positiver muss ich es auch heute betrachten, dass der Bund sich über ein Folgeprogramm weiter finanziell mit rund 50 Millionen Euro für das Jahr 2012 bis 2014 engagieren will und künftig 30.000 Euro jährlich für jedes Haus bereitstellt.
Noch mal: Es war eine Anschubfinanzierung, die war zeitlich befristet. Jetzt haben wir ein Anschlussprogramm, das bringt 30.000 Euro – „nur noch 30.000 Euro“, Frau Dr. Linke. Ich glaube, Ihnen fehlt irgendwo ein Stück weit das Verhältnis zu Zahlen oder zu Geld.
Die Bewerbungsphasen starten im Sommer 2011. Es sollte daher möglich sein, dass Kommunen, Land, Projektträger die gegenüber der bisherigen Förderung entstehende Lücke von 10.000 Euro schließen.