die diese ja bereits im Februar dieses Jahres im Bundestag geführt haben? Es geht darum, dass sich Träger von bundesgeförderten Maßnahmen gegen Extremismus zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen.
Aus dem Demokratieverständnis der FDP heraus gibt es daran keinen Zweifel. Für uns Liberale ist ein solches Bekenntnis eine Selbstverständlichkeit. Aber nicht nur wir Liberalen vertreten diesen Standpunkt. Die aktuelle Formulierung ist bereits im Jahr 2004 unter dem SPDStaatssekretär Lutz Diwell im Innenministerium entstanden.
Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat sich dazu klar positioniert und die Träger von bundesgeförderten Maßnahmen in einem Brief über diese Position informiert. Darin heißt es, ich zitiere, für die Bundesregierung ist klar, „Personen oder Organisationen, die nicht die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten, dürfen weder direkt noch indirekt durch Bundesbehörden gefördert werden“. Am Ende des Briefes steht dann genau der Satz, der auch heute in der sogenannten Extremismusklausel von Frau Bundesministerin Schröder steht, ich zitiere weiter: „Der Träger der geförderten Maßnahmen hat im Rahmen seiner Möglichkeiten – Literatur, Kontakte zu anderen Trägern – die Unbedenklichkeit der als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten et cetera zu prüfen.“ Zitatende.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können also festhalten, dass es einen breiten gesellschaftlichen Konsens der CDU, der FDP, der SPD und der Grünen – die CSU habe ich, glaube ich, jetzt vergessen – für die Extremismusklausel gibt. Dass SPD und Grüne von diesem Konsens im Februar dieses Jahres in der Debatte im Bundestag nichts mehr wissen wollten, ist schon sehr verwunderlich. Aber die Bundesregierung hat, aus meiner Sicht vollkommen zu Recht, nicht versucht, das Rad neu zu erfinden, sondern weiter auf die bewährte Formulierung gesetzt.
Es gibt viele Gutachten, die sich mit dieser Extremismusklausel beschäftigen. Einige von ihnen sehen die Formulierung kritisch. Aber es gibt auch genug Gutachter, die darin keine Probleme sehen. Natürlich kann man jetzt noch einmal über Formulierungsfragen diskutieren, aber das sollten wir doch dann dort tun, wo die Debatte hingehört, nämlich im Deutschen Bundestag
andere Rede halten. Aber ich stelle fest, dass es sehr viel Übereinstimmung in diesem Hause gibt darüber, wie Extremismusklauseln in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft gehandhabt werden und wurden.
Es ist völlig richtig, was Herr Kollege Grabow hier vorgetragen hat. Das ist keine Erfindung aus der Jetztzeit, sondern diese Formulierung, Frau Sozialministerin, stammt aus einer Zeit, in der das Bundesinnenministerium noch anders besetzt war. Und sie wurde von allen Demokraten damals mitgetragen.
Wir haben ein Problem miteinander. Einerseits sind sich, glaube ich, alle darüber einig – ich nehme jetzt auch mal DIE LINKE mit dazu,
wenn dem nicht so ist, müssen Sie mir bitte widersprechen –, dass wir nicht wollen, dass mit Staatsgeld Extremisten gefördert werden. Da sind wir uns sicher einig. Dazu brauchen wir haushaltsmäßig, wenn wir das denn sauber trennen wollen, auch klare Regelungen in den Zuwendungsbescheiden. Auch darüber sind wir uns sicher einig. Deswegen ist sicher eine Extremismuserklärung von Trägern von Maßnahmen im Bereich der Demokratieertüchtigung, im Bereich der Unterstützung von Demokraten eine Selbstverständlichkeit.
Es gibt einen Bereich, den hat die Ministerin hier angesprochen, in dem es eine strittige Position jetzt gibt, und die heißt: Können wir es den Trägern zumuten, dass sie die mit ihnen tätigen Personen daraufhin prüfen, die Erklärung verlangen, ob diese wiederum auf der Grundlage unseres Grundgesetzes stehen? Das ist strittig. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein, ob das gut oder schlecht ist. Ich persönlich bin der Meinung, dass die Träger Manns und Frau genug sind, derartige Prüfungen durchzuführen. Das war nämlich in der Vergangenheit so. Und da, wo es Ärger gegeben hat, war es nicht böser Wille, sondern da war die extremistische Ecke etwas cleverer als die gutgläubige, mehr demokratisch organisierte. Wir haben ein paar Beispiele in der Bundesrepublik, wo es so war.
Übrigens, Frau Ministerin, mit Recht nicht in unserem Land, da haben Sie völlig recht. Deswegen ist Ihre Position für die Landesregierung auch völlig okay, habe ich gar nichts zu bekritteln, auch dass Sie sich bei der Bundesregierung darum bemühen, für Ihre Sicht Zustimmung zu finden.
Allerdings, und das hat Kollege Grabow mit einem seiner letzten Sätze gesagt, es ist ein bundesweites Problem. Was wir nicht hinkriegen werden, ist, dass es für Mecklenburg-Vorpommern eine Sonderregelung gibt, weil wir überzeugt davon sind, dass die jetzt aktuellen Träger, über die wir reden, die wir alle gut kennen, dass die in diese Falle überhaupt nicht tappen würden, weil sie erstens selber grunddemokratisch sind und weil sie zweitens erfahren genug sind, dass sie solchen Gruppen nicht aufsitzen werden.
Dennoch ist es nach wie vor richtig, dass, wer an öffentliches Geld in diesem Bereich will, auch bestimmte Voraussetzungen bei dem Antragsverfahren mit eigenen Erklärungen erfüllen muss. Und von daher gesehen brauchen wir den Antrag nicht, was nicht bedeutet, dass eine der beiden die Regierung tragenden Fraktionen anderer Meinung ist als der Vortrag, den hier die Sozialministerin gebracht hat, dass sie aus ihrer Sicht für unsere Träger,
Ich habe nur ein Problem damit, den Eindruck zu erwecken, als müsste sich irgendjemand in diesem Lande davor fürchten, eine derartige Erklärung abzugeben. Ich finde, dass die Diskussion nicht gerade sehr intelligent ist, die hier angezettelt worden ist, denn wer unsere Träger betrachtet, wir arbeiten mit denen über Jahre zusammen, der kann sich gut vorstellen, dass die dieses Problem nicht haben und auch in Zukunft nicht haben werden. Und deswegen habe ich es ungern, wenn Diskussionen, wo man sich im Deutschen Bundestag nicht hat durchsetzen können, von einer bisher gemeinsam getragenen Praxis abzugehen, hier in den Landtag getragen werden.
Ich sage es jetzt mal, ich bitte den Herrn Präsidenten um Entschuldigung, wenn das ein bisschen flapsig ist, es kommt aus meiner Berliner Zeit: Nachtigall, ick hör dir trapsen. Das wollen wir nicht. Wir wollen nicht die Probleme anderer Leute in diesem Landtag lösen. Wir haben die Probleme mit unseren Trägern in diesem Lande nicht. Deswegen ist der Antrag überflüssig und deswegen möchten wir ihn ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da es offenbar nichts Schöneres als ein Bekenntnis zur Demokratie und zum Grundgesetz gibt, kann man die Vorbehalte der Linkspartei und der Landesregierung gegen die Extremismusklausel gar nicht verstehen, zumal wenn DIE LINKE in ihrem Antrag betont, dass in Mecklenburg-Vorpommern keine Fälle bekannt sind, in denen Projektträger von Maßnahmen für Demokratie und Toleranz mit als extremistisch eingeschätzten Partnern zusammenarbeiten oder -gearbeitet haben. Getroffene Hunde jaulen besonders laut und Gleich und Gleich gesellt sich gern.
Als Gegner der Extremismusklausel melden sich jene Kräfte, die sich immer auf Toleranz berufen, aber gerade diese von morgens bis abends bekämpfen: die Linksradikalen, die Gutmenschen vom Verein „Gesicht zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland“, die Dauerbetroffenen von der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, der Straßen blockierer um Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse der SPD, ausgerechnet der Zentralrat der Juden und natürlich die linken Parteien hier im Land.
Man spürt förmlich, wie diese Kreise leiden. Wie kann man auch von den Wächtern der Demokratie ein klares Bekenntnis zur selbigen einfordern?
Der Antrag der LINKEN und die Haltung der Landesregierung dokumentieren eindrucksvoll die Scheinheiligkeit dieser Kreise. Man muss der Linkspartei geradezu dankbar sein, diesen Widerspruch zwischen eigenem Anspruch und eigenem Verhalten auch noch selber zum Gegenstand einer Landtagsdebatte zu machen. Wer sich als Linker nicht dem Grundgesetz und der Demokratie verpflichtet fühlen will, das ist gut. Ein Nationaler mit gleicher, auch nur unterstellter Einstellung ist schlecht
Linke Antidemokraten und Grundgesetzgegner sollen weiterhin Zugang zu staatlichen Mitteln erhalten, um im Auftrag der Superdemokraten angeblich nationale Demokratiegegner wirkungsvoll bekämpfen zu können. Und das Schönste: Wer nationaler Demokratiegegner ist, bestimmen am Ende die staatlich alimentierten linken Grundgesetzfeinde.
Und in seliger geistiger Umnachtung machen sich zumindest in Mecklenburg-Vorpommern einige Christdemokraten diese Sicht der Dinge noch zu eigen, bis irgendwann auch sie selber dran sind. Denn wenn DIE LINKE endgültig die Deutungshoheit erlangt hat, dann kann man auch als Konservativer, ja selbst als Liberaler schnell unter Extremismusverdacht fallen. Die Ersten hat es ja schon getroffen: Philipp Jenninger, Martin Hohmann und Jürgen Möllemann sind leuchtende Beispiele.
Wer sich schützend vor linke Demokratiefeinde stellt, setzt sich selber dem Verdacht aus, es eben selbst mit einer echten Demokratie auch nicht ganz so genau nehmen zu wollen. Dieses Bekenntnis zur Scheindemokratie hat die Linkspartei mit ihrem Antrag geliefert.
Seien Sie doch wenigstens einmal ehrlich! Ihnen geht es doch nur darum, dass Ihre Gesinnungsgenossen weiterhin aus Steuermitteln ihren Lebensunterhalt bestreiten können, natürlich ohne hierfür wirklich etwas leisten zu müssen. Wir leben doch schon längst in einem Gesinnungsschnüffelstaat. Jeder, der sich zu seinem Volk und zu seiner Heimat bekennt, wird von diesem Staat verfolgt. Insofern ist die gesamte Debatte, die wir hier geführt haben, eine Scheindebatte. – Die NPD-Fraktion lehnt den Antrag ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion wird den Antrag der Linksfraktion aus zwei Gründen ablehnen.
Der eine Grund überrascht Sie nicht, die Tatsache, dass die SPD zusammen mit der CDU koaliert und die CDU natürlich nicht bereit ist, einen Antrag zu unterstützen, der einen Frontalangriff auf eine ihrer Bundesministerinnen darstellt. Dafür, glaube ich, können auch alle Verständnis haben. Das würde Ihnen wahrscheinlich nicht anders gehen.
Der zweite Grund ist allerdings, muss ich sagen, dass die Art und Weise, wie der Antrag abgefasst ist, auch inhaltlich für uns so nicht zustimmungsfähig ist,
weil die Begründung, die Sie liefern, und der Text, den Sie uns zur Abstimmung vorlegen, nicht miteinander identisch sind.