Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung von Gesundheitsrecht und zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes liegt Ihnen ein Mantelgesetz vor, mit dem wir mehrere Schritte unternehmen, medizinische Versorgungsgrundlagen zu verbessern und vor allem auch Bürokratie abzubauen. Ich will mich auf drei Punkte in der Rede beschränken, die aus meiner Sicht die wichtigsten sind:

Erstens. Wir schaffen die Grundlagen dafür, dass die Behandlungen von Patientinnen und Patienten, die an Krebs erkrankt sind, in unserem Land verbessert werden sollen.

Zweitens. Wir bauen Bürokratie ab bei dem Erinnerungssystem für Vorsorgeuntersuchungen aus unseren Erfahrungswerten, um dieses noch akzeptabler zu machen.

Und drittens. Wir bauen Bürokratie ab bei der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, um auch gerade die von uns gemeinsam gewünschte Weiterbildung voranzutreiben.

Erstens zur Verbesserung von Behandlungen von Patientinnen und Patienten mit Krebs in unserem Land: Es ist unstrittig, dass wir hier große Kraftanstrengungen unternehmen müssen, dass die Hoffnung in den Menschen ruht, dass wir immer weiter vorankommen in der Forschung, aber auch in der Behandlung dieser großen Krankheit Krebs. In Deutschland leben mehr als 1,4 Millionen Menschen, die in den vergangenen fünf Jahren schon einmal an Krebs erkrankt sind, und jährlich kommen 450.000 Neuerkrankungen dazu. Das Risiko einer Frau, im Laufe ihres Lebens an Krebs zu erkranken, liegt bei 38 Prozent und das Risiko bei den Männern bei 47 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern sind ungefähr 35.000 an Krebs erkrankte Menschen und jährlich mehr als 10.000 Neuerkrankungen.

Auch durch die Alterung der Bevölkerung wird die Zahl der Krebserkrankungen erheblich ansteigen, denn es ist natürlich gut, wenn die Lebenserwartung ansteigt, aber in den letzten Jahren steigt dann auch das Risiko, an

Krebs zu erkranken. Und es ist leider so, dass die Krebserkrankungen zu unserer Gesellschaft dazugehören. Wir alle kennen persönliche Schicksale aus Familie, aus Freundes- oder Kollegenkreis.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, diese Menschen setzen ihre Hoffnungen darauf, nach den neuesten Erkenntnissen behandelt und sorgfältig nachbetreut zu werden. Die mündigen Patientinnen und Patienten wollen zunehmend auch gut informiert werden und eine wichtige Grundlage hierfür bilden Klinische Krebsregister. Die richtige Behandlung am richtigen Ort, so einfach könnte man die Qualitätssicherung in der Krebsbehandlung beschreiben, die durch die Nutzung dieser Krebsregisterdaten ermöglicht werden soll.

Klinische Krebsregister tragen also dazu bei, dass die betroffenen Patientinnen und Patienten informierte Entscheidungen selbst treffen können und Ärztinnen und Ärzte den Erfolg ihrer Behandlungsstrategien auch durch Vergleiche überprüfen können. Es ist daher zu begrüßen, dass im Zuge des Nationalen Krebsplanes durch ein Gutachten nachgewiesen wurde, welch großen Nutzen diese Klinischen Krebsregister haben.

Vor zwei Jahren begann die Arbeit am Nationalen Krebsplan und ich begrüße es außerordentlich, dass auch Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler diesen Nationalen Krebsplan fortführt und bekräftigt hat, wie wichtig ihm dabei der Ausbau der Qualitätsberichterstattung durch Klinische Krebsregister ist. Es ist wichtig und gut, dass dieses wichtige Thema nicht in parteipolitischer Auseinandersetzung zerrieben wird, sondern dass wir gemeinsam alle Kraftanstrengungen unternehmen, um die Krebsbehandlung in unserem Land zu verbessern.

Es ist auch sehr erfreulich, dass Mecklenburg-Vorpommern zu den Ländern gehört, die bereits eine sehr gute Ausbaustufe in der Krebsregistrierung erreicht haben. Ich darf verweisen auf den jüngsten Prognos-Bericht vom Oktober 2010. Sie alle kennen oft diese Landkarten von Deutschland, wo die Farben für Mecklenburg-Vorpommern oft Nachteile bedeuten.

(Ministerin Manuela Schwesig zeigt eine Karte.)

Hier sehen Sie, alle Bundesländer, gerade in Ostdeutschland, haben die Farbe Grün, und Grün bedeutet, wir gehören zu den Bundesländern, die die besten bevölkerungsbezogenen Strukturen haben. Darauf können wir stolz sein und dafür danke ich allen, die in den vergangenen Jahren für diese gute Arbeit gesorgt haben.

Aber natürlich ist nichts so gut, dass es nicht auch noch verbessert werden kann, und genau da setzt unser Gesetzentwurf an. Wir wollen die Zusammenarbeit der vier Klinischen Krebsregister in unserem Land auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen und damit eine Empfehlung des Gutachtens zur besseren Datennutzung durch die landesweite Auswertung umsetzen. Durch die schon gut vorhandene Vernetzung der Meldewege an die Klinischen Register mit den Meldungen an das bevölkerungsbezogene gemeinsame Krebsregister ist gewährleistet, dass kein neuer bürokratischer Aufwand auf die Ärztinnen und Ärzte unseres Landes zukommt. Das ist mir besonders wichtig, dass wir nicht noch weitere Bürokratie aufbauen, die haben wir schon genug im Gesundheitswesen.

Weiterhin ist es uns sehr wichtig, dass der Schutz hochsensibler Patientendaten gewährleistet wird. Der

Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die Patientinnen und Patienten über die Meldung informiert werden und widersprechen können. Die Daten werden im Zentralen Klinischen Krebsregister nur in pseudonymisierter Form dauerhaft gespeichert und damit wird dem unbefugten Zugriff auf personenidentifizierte Daten vorgebeugt. Durch die Widerspruchslösung mit Aufklärungspflicht kann den Patientinnen und Patienten in manchen Fällen ein belastendes Gespräch zum frühen Zeitpunkt der Erkrankung erspart werden, das zu einem späteren Zeitpunkt, bei dem die Auseinandersetzung mit der Krankheit schon fortgeschritten ist, oft besser geführt werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich will auch erwähnen, dass der Kooperationsverbund Klinischer Krebsregister in Deutschland in einer Stellungnahme zu unserem Gesetzentwurf weitergehende Regelungen gefordert hat und darauf hinweist, dass eine wirklich umfangreiche Qualitätssicherung nur möglich ist, wenn die Daten im Zentralen Klinischen Krebsregister mit den personenidentifizierten Daten gespeichert werden. Ich halte aber gerade für die Akzeptanz eines solchen Krebsregisters die Datensicherung für sehr wichtig und deshalb bin ich davon überzeugt, dass wir Ihnen mit diesem Gesetzentwurf genau eine sachgerechte Lösung präsentieren, die beide Sachen berücksichtigt.

Da in fünf Jahren die Ergebnisse der Evaluation vorgesehen sind, werden wir von Beginn an genau beobachten, ob sich die gewählte Form der zentralen Datenauswertung bewährt. Die Bestimmung der Einrichtung, die das Zentrale Klinische Krebsregister führen soll, wird durch einen intensiven Abstimmungsprozess mit den Partnern der Selbstverwaltung vorbereitet.

Parallel zu diesem Gesetzentwurf bereitet unser Haus in Abstimmung mit den Krankenkassen als Sachverwalter der Versicherteninteressen ein Auswahlverfahren vor, das durch den Sachverstand externer Experten begleitet wird. Ich werbe dafür, dieses Gesetzgebungsverfahren zu unterstützen. Wir werden damit die Voraussetzung für eine bessere Qualität in der Krebsversorgung erreichen. Darüber hinaus trägt der Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung bei. Ich hatte es bereits angesprochen. Dies gilt zum einen für den Verzicht auf ein unnötiges Erinnerungsverfahren bei der zweiten Neugeborenenuntersuchung und zum anderen für eine gesetzliche Anerkennung von Universitätseinrichtungen als Weiterbildungsstätten für die ärztliche und auch tierärztliche Weiterbildung.

Doch zunächst zu den Neugeborenenuntersuchungen: Ein Baustein zur Förderung des gesunden Aufwachsens der Kinder in unserem Land ist die gestiegene Teilnahme an den U-Untersuchungen. Durch das am 23. Oktober 2008 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst wurde die rechtliche Grundlage für ein Erinnerungssystem geschaffen. Eltern, die die U-Untersuchung ihrer Kinder nicht in Anspruch nehmen, werden durch eine beim Landesamt für Gesundheit und Soziales geschaffene Servicestelle erinnert, die Untersuchung auch wahrzunehmen. Das ist wichtig für die Verbesserung der Kindergesundheitsvorsorge und des Kinderschutzes.

Inzwischen liegen erste Erfahrungen vor. Bei der Teilnahme an den Untersuchungen U 7 bis U 9, die bisher nicht befriedigend war, verzeichnen wir eine Steigerung um 5 Prozent. Sie liegt jetzt durchschnittlich bei 85 Prozent und die Teilnahmerate bei den Untersuchungen U 2

bis U 6 steht seit Jahren unverändert hoch bei 95 Prozent. Die Gespräche mit den Ländern, jetzt gerade aktuell zum Bundeskinderschutzgesetz, zeigen, dass alle Länder davon überzeugt sind, dass diese Erinnerungssysteme vernünftig und gut sind, weil sie in allen Ländern dazu geführt haben, dass unsere Kinder mehr an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.

Allerdings sind wir bei der Umsetzung des Gesetzes in der Servicestelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales auf Probleme gestoßen, die die U-Untersuchung U 2 betreffen. Um festzustellen, welche Kinder nicht an den U-Untersuchungen teilgenommen haben, werden die Einwohnermeldedaten mit den Meldungen der Ärzte über durchgeführte Untersuchungen abgeglichen. Der Untersuchungszeitraum für die U 2 liegt zwischen dem 3. und 14. Lebenstag. Bei dem engen Zeitraum für die Untersuchung U 2 ist ein fristgemäßer Abgleich der Daten kaum möglich, zumal die Kinder zu diesem Zeitpunkt noch nicht in jedem Fall im zentralen Informationsregister erfasst sind. Die Folge ist, dass die meisten der von der Servicestelle an die Eltern versandten Erinnerungsschreiben für die U 2 zu Unrecht erfolgen.

Im Zeitraum von Oktober 2008 bis September 2010 wurden insgesamt 4.374 Erinnerungsschreiben, die U 2 betreffend, versandt. Da diese Briefe in der Regel unbegründet sind und den Eltern indirekt eine Nichtinanspruchnahme an Vorsorgeuntersuchungen unterstellt, führt dies in vielen Fällen zu Unmut und Unverständnis. Abgesehen davon verursacht die Erfassung der U 2 unnötige Bürokratie und zusätzliche Kosten, ohne dass dem ein erkennbarer Nutzen gegenübersteht, denn die Teilnahmerate an diesen U-2-Untersuchungen liegt seit Jahren bei 98 bis 99 Prozent, weil die meisten Eltern das schlicht und einfach im Krankenhaus machen. Aus diesen genannten Gründen soll das Erinnerungssystem zukünftig erst ab der U 3 greifen. Damit erhöhen wir die Akzeptanz dieses Systems und bauen gleichzeitig Bürokratie ab.

Als weiteren Punkt der Verwaltungsvereinfachung habe ich Ihnen zusätzlich die gesetzliche Anerkennung von Einrichtungen der Hochschulmedizin angekündigt. Die vorgesehene Regelung des Heilberufsgesetzes, den Status der Universitätskliniken als Weiterbildungsstätten in Greifswald und Rostock gesetzlich zu regeln, entspricht zum einen den Vorgaben der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und dient somit der bundesweiten Harmonisierung. Zum anderen folgt die angestrebte Verfahrensregelung dem allgemeinen Trend weg von einem Zulassungsverfahren mit anschließender Genehmigung hin zu einer Anzeige mit nachträglicher Kontrolle. Dies dient dem Abbau der Bürokratie. Es werden Zulassungsverfahren verkürzt und daraus erfolgt eine Einsparung von Verwaltungskosten und in der letzten Konsequenz wird die Weiterbildung damit erhöht und wir erhöhen die Attraktivität der medizinischen Standorte in Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Regelungen in dem für Sie vorliegenden Mantelgesetz sind infolge von Änderungen von Bundes- und Landesrecht notwendig geworden. Im Interesse einer qualitätsgerechten gesundheitlichen Versorgung bitte ich Sie insgesamt um Unterstützung dieses Gesetzgebungsvorhabens und freue mich auf eine konstruktive Beratung im Sozialausschuss.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Frau Ministerin.

Da die angemeldete Redezeit der Landesregierung überschritten wurde, steht die entsprechende zusätzliche Redezeit von drei Minuten gemäß Paragraf 85 Absatz 1 der Geschäftsordnung den Oppositionsfraktionen anteilig zur Verfügung.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Irgendwie hat man den Eindruck, dem Sozialministerium ist die Gesundheitsabteilung abhanden gekommen. Sie wurde exiliert oder in den Tiefschlaf versetzt. Jedenfalls erreichen uns fortwährend Nachrichten, dass Termine nicht eingehalten, Aufgaben mit großer Verspätung erledigt,

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Gesetze und Konzepte so spät vorgelegt werden, dass sie im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren nicht mehr solide erörtert werden können.

Das einzige, wenn ich mich erinnere, greifbare Ergebnis im Bereich der Gesundheitspolitik dieser Legislatur war das vom einstigen Justiz-, nein, Entschuldigung, Sozialminister Sellering eingebrachte Nichtraucherschutzgesetz, das damals von meiner Fraktion moniert wurde, weil es nicht verfassungsmäßig war und sich dann auch tatsächlich als verfassungswidrig erwiesen hat und geändert werden musste.

„Verfassung“, „Gesetz“, das sind Begriffe, die ein Diener des Staates, ob er nun in der Exekutive oder Legislative tätig ist, beherrschen, also kennen und als Handlungsanweisung begreifen sollte. Wir leben in einem Rechtsstaat und dessen Besonderheit ist eben, dass die Artikel 1, 19, 20 des Grundgesetzes den Staat an Recht und Gesetz binden. Also wir leben nicht mehr in einem feudal geprägten Staat, in welchem nach Gutsherrenart entschieden wird, was den Untertanen nutzt, sondern in einer Gesellschaft, die sich Regeln gegeben hat,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

die ein jeder, ob Minister oder Abgeordneter, einzuhalten hat.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Diese Regeln umfassen formale Prüfkriterien wie Form, Frist, Zuständigkeit, mögliche Betroffenheit und Anhörungen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete. Insofern tut sich zum wiederholten Male die Frage auf: Was hält diese Landesregierung eigentlich von diesen Regeln? Warum verstößt sie immer wieder gegen gesetzliche Vorgaben, die nun einmal auch das Einhalten von Fristen und angemessenen Zeiten für Anhörungen beinhalten? Wir haben es von zurückliegenden Anhörungen wie beim KiföG oder anderen sehr komplexen Gesetzen noch in Erinnerung, dass erst seitens der Landesregierung, dann seitens der Koalitionsfraktionen Druck aufgebaut wurde, Anhörungsfristen verkürzt und damit der Rechtsstaat immer wieder beschnitten wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, lesen Sie einfach Sebastian Haffner, das empfehle ich auch der Landesregierung. Er sagt, die wichtigste Errungenschaft der bürgerlichen Demokratie sind Regeln und die Übereinkunft, diese Regeln einzuhalten.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Da es hierbei durchaus konträr zugehen kann, wurden vorsorglich Verwaltungs- und Verfassungsgerichte geschaffen. Die Demokratie ist immer dann in Gefahr, sobald die demokratischen Strukturen abgebaut und Regeln nicht mehr eingehalten werden. Oftmals wird das dann unter „Bürokratieabbau“ proklamiert.

(Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Nein, darin besteht einfach ein Öffnen von Türen zur Willkür.

Nun zu dem vorliegenden Gesetzentwurf:

(Angelika Peters, SPD: Aha, jetzt kommt doch noch was. Ich dachte, da kommt nichts mehr.)

Hier soll ein Klinisches Krebsregister für MecklenburgVorpommern eingerichtet werden. Mecklenburg-Vorpommern hat sich auch in der Vergangenheit schon am Krebsregister beteiligt. Wir haben gute Erfahrungen damit, aber wir sollten uns davor hüten, ein Register gleich mit einer Behandlung gleichzusetzen.

Die Ministerin sagte, dass auf der Grundlage des Registers der Patient oder die Patientin informierte Entscheidungen selbst treffen können. Also das würde ich doch etwas hinterfragen wollen.

Fraglich ist auch: Wo soll das Krebsregister angesiedelt sein? Wer evaluiert es? Was die Evaluation anbelangt, gerade von Gesundheitsdaten, da haben wir ja morgen noch mal das Thema hier auf der Tagesordnung und ich denke, da werden wir schon noch mal etwas nachfragen. Also wer evaluiert diese Daten, die hier gesammelt werden? Wo ist dieser externe Sachverstand gebündelt? Dazu wurde hier nichts gesagt.

Was sagt eigentlich der Datenschutz dazu, dass hier Daten in einer Form gebündelt werden und dann zentral ausgewertet werden? Auch diese Frage wurde nicht beantwortet, Fragen, die natürlich hätten beantwortet werden sollen, wenn dieses Krebsregister tatsächlich diese hohe Wertigkeit hat.